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Postulat Danioth
Dass mittelfristig eine ausgewogenere Belastung anzustre- ben ist, ist ebenfalls Gegenstand des Vorstosses. Die unter- schiedliche Belastung in den einzelnen Regionen war es nämlich auch, die dazu führte, dass wir heute eine sehr un- terschiedliche Verkehrsinfrastruktur haben. Finanzschwache Kantone mussten hier lange zurückstehen, weil sie die Mittel zur Auslösung der notwendigen Investitionen nicht freima- chen konnten.
Gestatten Sie mir, zum Schluss darauf hinzuweisen, dass die bestehenden Disparitäten nicht in den letzten Jahren ent- standen sind, im Gegenteil: Ich möchte ausdrücklich die grossen Anstrengungen anerkennen, die für eine ausgegli- chenere Verkehrserschliessung vom Bund in den letzen Jah- ren gemacht wurden - immer im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Ebenso klar muss aber gefordert werden, dass diese Anstrengungen in Zukunft noch verstärkt werden. Es ist alles daranzusetzen, dass im Hinblick auf die erwähn- ten Grossprojekte die bestehenden Disparitäten nicht noch vergrössert werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, mein Postulat zu überweisen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Der Bundesrat nimmt das Postulat an. Ich habe volles Verständnis für die Situation; Herr Brändli hat sie plastisch geschildert. Wir bauen einen Vereinatunnel für die Eisenbahn und haben die Zufahrten nicht geregelt. Für die Leute, die in dieser Region wohnen müssen, ist das sehr schwer verständlich. Wir haben eine zu wenig ausgefeilte Koordination. Die Mittel jedoch, die uns zur Verfügung ste- hen, diktieren unsere Möglichkeiten. Diese Mittel sind in letz- ter Zeit nicht so geflossen, dass wir diese Bauprojekte in An- griff nehmen konnten. Die Inangriffnahme braucht auch im- mer Zeit. Wenn Sie also heute beschliessen, die Mittel zu er- höhen, dann wird das zwei oder drei Jahre gehen, bis die Projekte bereit sind.
Die vier Forderungen, die mit diesem Postulat gestellt wer- den, nehmen wir entgegen. Der Bundesrat wird nach der Be- reinigung der Finanzplanung und des Budgets 1996 die nöti- gen Anpassungen vornehmen können - oder nicht -, das wird von den Mitteln, die zur Verfügung stehen, abhängig sein. Sie wissen ja, dass die Finanzierung der Grossprojekte auf eine neue Basis gestellt werden soll. Es geht nicht darum, Herr Brändli, die Regionen zu vernachlässigen und alles nur auf die Grossprojekte zu konzentrieren. Die touristischen Re- gionen und die Randregionen sind wichtig. Eine Vernachläs- sigung dieser Regionen darf in diesem Land der vier Kultu- ren, der vier Sprachen und der 26 Kantone nicht hingenom- men werden.
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
95.3309
Postulat Danioth Förderung des privaten Kombiverkehrs in der Schweiz
Entreprise privée de transport combiné en Suisse. Encouragement
Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1995
Der Bundesrat wird beauftragt, die Einleitung geeigneter Massnahmen zum Aufbau eines privaten Kombiverkehrsan- gebotes innerhalb der Schweiz (Kombiverkehr Schweiz) zu prüfen. Insbesondere sind in die Wege zu leiten:
teter Motorfahrzeuge (SR 742.149). Das damit zu fördernde Angebot soll in der Anfangsphase vier werktägliche Güterlini- enzüge im Nachtsprung auf der Ost-West- und Nord-Süd- Achse umfassen, welche miteinander sowie mit dem interna- tionalen Kombiverkehr verknüpft sind;
öffentliche Ausschreibung des Konzeptes von privaten Partnern unter angemessener Minderheitsbeteiligung der SBB durch das Bundesamt für Verkehr (BAV), unter Festle- gung der technischen und finanziellen Modalitäten;
Wahl eines geeigneten Konsortiums durch BAV und SBB unter Einbezug unabhängiger Fachexperten;
Erarbeitung und Finanzierung eines tragfähigen subsidiä- ren Konzeptes bei Nichtgenügen kostendeckender Betriebs- führung in den ersten fünf Betriebsjahren;
Begleitung und Auswertung des Projektes durch das BAV.
Texte du postulat du 22 juin 1995
Le Conseil fédéral est prié d'étudier la possibilité d'adopter des mesures propres à favoriser la mise sur pied d'un service de transport combiné privé à l'intérieur de la Suisse. Il doit notamment préparer les actions suivantes:
octroi, sur la base de l'ordonnance du 29 juin 1988 sur la promotion du trafic combiné et du transport de véhicules à moteur accompagnés (RS 742.149), d'une aide financière adaptée, destinée à faciliter le démarrage de ce service. Dans un premier temps, le service auquel cette aide finan- cière sera affectée devra comprendre quatre trains de mar- chandises qui assureront un service de nuit, tous les jours ouvrables sur les axes est-ouest et nord-sud, axes qui seront raccordés entre eux et au réseau de transport combiné inter- national;
mise au concours publique, par l'Office fédéral des trans- ports (OFT), du projet conçu par des entreprises privées - les CFF apportant une participation financière minoritaire - et définition, par l'OFT, des modalités techniques et financières de ce projet;
choix d'un consortium adéquat par l'OFT et par les CFF, avec le concours d'experts indépendants;
élaboration et financement d'un projet subsidiaire qui pour- rait offrir une solution viable au cas où les recettes du service ne parviendraient pas à couvrir ses frais pendant les cinq pre- mière années d'exploitation;
suivi et évaluation du projet par l'OFT.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bieri, Bisig, Bloetzer, Büt- tiker, Cottier, Delalay, Frick, Gemperli, Huber, Küchler, Mais- sen, Meier Josi, Morniroli, Ruesch, Schallberger, Schmid Carlo, Schüle, Seiler Bernhard, Simmen, Uhlmann, Ziegler Oswald (21)
Danioth Hans (C, UR): Mein Engagement in der Verkehrspo- litik galt in letzter Zeit schwergewichtig der Bewältigung des die Schweiz und die Alpen transitierenden Verkehrs, vorab im Güterbereich. Da meine Grundhaltung stets - wenn sie auch nicht immer und überall verstanden wurde - einer so- wohl ökologisch verantwortbaren wie auch marktwirtschaft- lich sinnvollen Bewältigung des Verkehrsvolumens und auch der nichtdiskriminierenden Umsetzung dieser Postulate ent- sprach, habe ich mich nach eingehender Prüfung auch mit dem Vorhaben der Schweizerischen Vereinigung der ökolo- gisch bewussten Unternehmensführung (ÖBU) identifizieren können. Diese in der Schweiz und im Fürstentum Liechten- stein rund 240 Mitgliederfirmen umfassende privatwirtschaft- liche Organisation hat ein überzeugendes Projekt für den Binnenkombiverkehr entworfen. Denn die Grundidee einer verstärkten und koordinierten Bewältigung der Güterver- kehrsleistung auf längeren Distanzen gemeinsam durch Schiene und Strasse ist vom Konzept her vom internationa- len Kombiverkehr nicht verschieden. Das erfolgreiche Bei- spiel des Huckepackverkehrs zeigt, dass durch eine intelli- gente Auslastung der beiden Verkehrsträger Strasse und Schiene, eventuell auch der Schiffahrt, in jenen Bereichen, wo ihre Stärken liegen, Synergieeffekte ausgelöst werden können. Diese führen nicht nur zu einer ökologisch besseren, sondern längerfristig auch zu einer marktwirtschaftlich erfolg-
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Motion Plattner
zuletzt auch an die Astag -, zu überzeugen, dass dieser kom- binierte, dieser vernetzte Verkehr vermehrte Zusammenar- beit und vermehrte Koordination erfordert. Es ist auch wich- tig, dass sich dieses Konzept des kombinierten Verkehrs nicht nur in den Köpfen, sondern auch auf der Strasse und auf der Schiene durchsetzt.
Überwiesen - Transmis
95.3267
Motion Plattner
Bundesbeteiligung am Vollzug interkantonaler und internationaler Aufgaben im Bereich der Rheinschiffahrt Tâches intercantonales et internationales assumées par la navigation rhénane. Participation fédérale
Wortlaut der Motion vom 14. Juni 1995
Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, gemäss welcher der Bund sich finan- ziell an den Kosten der Rheinuferkantone für den Vollzug in- terkantonaler und aus internationalen Verpflichtungen des Bundes entstandener Aufgaben beteiligen kann.
Texte de la motion du 14 juin 1995
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement une base légale qui permettrait à la Confédération de participer aux frais supportés par les cantons riverains du Rhin afin d'effectuer les tâches intercantonales et internationales dé- coulant des obligations fédérales.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Huber, Loretan, Rhinow (3)
Plattner Gian-Reto (S, BS): 1958 schlossen die Kantone Aargau, Baselland und Basel-Stadt eine interkantonale Ver- einbarung über den gemeinsamen Vollzug der damals schon vom Bund erlassenen schiffahrtsrechtlichen Vorschriften für die Rheinstrecke Basel-Rheinfelden ab. Die Geschäfts- führung der darin vorgesehenen Rheinschiffahrtsämter wurde der Rheinschiffahrtsdirektion Basel-Stadt übertragen. Basel-Stadt erklärte sich auch bereit, die Kosten, die aus dem Vollzug dieser Aufgaben entstanden, zu übernehmen. Damals handelte es sich um weniger als 100 000 Franken pro Jahr.
Die heutigen Aufgaben, die immer noch der Kanton Basel- Stadt bezahlen muss, gehen weit über die damals vorgese- henen hinaus. Sie umfassen heute u. a. schiffahrtspolizeili- che Aufgaben auf der Strecke Basel-Rheinfelden, Schiffsun- tersuchungen gemäss internationalen Verträgen, Prüfungen von Rheinschiffahrtspatenten, Radarschiffszeugnisse für die neu aufgekommenen Schiffsradare auf dem Rhein, Schiffs- eichamt, also die Vermessung und Zertifizierung der Schiffe, und Ähnliches.
Die Mitarbeiter der baselstädtischen Direktion vertreten zu- dem alle Schweizer Anliegen in verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen der internationalen Zentralkommission für die Rheinschiffahrt in Strassburg.
Wie ich gesagt habe, übernimmt der Kanton Basel-Stadt auf- grund der Vereinbarung von 1958 bis heute alle aus der Er- füllung dieser Aufgaben entstehenden Kosten. Diese haben aber mittlerweile ein so grosses Ausmass angenommen, dass meines Erachtens eine neue, gerechtere Lösung ge- sucht werden muss.
1994 beispielsweise fielen bei der Basler Rheinschiffahrts- direktion aufgrund dieses Konkordates von 1958 Nettokosten von fast 850 000 Franken an, und das notabene nach Abzug
aller spezifisch für die Direktion selbst oder für den Basler Rheinhafen erbrachten Leistungen und auch nach Abzug der durch Gebühren gedeckten Kosten. Das waren also die netto noch verbleibenden Zahlungen, die die Basler übernehmen mussten.
Zudem werden laufend neue, international verankerte Mass- nahmen beschlossen, deren Kosten den Rheinuferkantonen und damit gemäss diesem Konkordat von 1958 dem Kanton Basel-Stadt überbürdet werden. Die jüngsten Beispiele dafür sind die per 1. Januar 1995 eingeführte Meldepflicht für Ge- fahrgut und andere Spezialschiffe und die sich in Vorberei- tung befindliche internationale Vereinbarung über die Entsor- gung von Schiffsabfällen, welche Personalaufstockungen und betriebliche Mehraufwendungen bei der Kommission verursachen werden.
Der Kanton Basel-Stadt hat sich mit den Nachbarkantonen Baselland und Aargau zusammengesetzt. Die drei Kantone haben versucht, im Gespräch mit der Bundesverwaltung eine Neuaufteilung der Kostenträgerschaft zu erwirken. Dabei hat es sich aber gezeigt, dass für den Bund keine gesetzliche Grundlage besteht, sich an diesen Kosten zu beteiligen, ob- wohl er ja - wie ich das ausgeführt habe - die Mehrzahl der entstehenden Kosten eigentlich zu verantworten hat.
Wegen der nationalen Bedeutung, welche die Rheinschiff- fahrt zweifellos hat, und wegen der Zunahme der Vollzugs- aufgaben aus den internationalen Verpflichtungen der Schweiz bin ich zusammenfassend der Auffassung, dass auch der Bund einen Beitrag an die Kosten zu leisten habe, wie dies in anderen Bereichen aufgrund vorhandener Rechtsgrundlagen der Fall ist. Ich habe deshalb mit meiner Motion den Bundesrat aufgefordert, eine Rechtsgrundlage für eine solche Kostenbeteiligung zu schaffen.
Ogi Adolf, Bundesrat: Zusammenfassend wünscht der Mo- tionär die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den den Rheinuferkan- tonen aus interkantonalen und internationalen Verpflichtun- gen entstandenen Kosten zu ermöglichen. Der Bundesrat hat für das Anliegen Verständnis. Er weiss auch, dass die Voll- zugsaufgaben der Kantone stark zugenommen haben. Er muss aber die Motion aus folgenden Gründen ablehnen: 1. Die Bundesverfassung räumt dem Bund auf dem Gebiet der Schiffahrt eine umfassende Gesetzgebungskompetenz ein.
Das Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt statuiert, dass grundsätzlich die Kantone dieses Gesetz, die internatio- nalen Vereinbarungen und die Ausführungsvorschriften voll- ziehen und dass der Bund die Behörden bezeichnet, welche für ihn handeln.
Das Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt räumt dem Bund weiter die Möglichkeit ein, im Einvernehmen mit den Regierungen der beteiligten Rheinuferkantone einem dieser Kantone den Vollzug der schiffahrtspolizeilichen und ver- kehrswirtschaftlichen Vorschriften für die Rheinschiffahrt zu übertragen.
Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht: Ich ver- weise auf die interkantonale Vereinbarung vom 4. Januar 1957 zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau über den gemeinsamen Vollzug der vom Bund erlassenen schiffahrtsrechtlichen Vorschriften für die Rhein- strecke zwischen Basel und Rheinfelden.
Die Aufgabenteilung, wonach die Kantone mit dem Vollzug der Bundesgesetzgebung beauftragt sind und dessen Ko- sten selbst tragen, ist ein wichtiger staatsrechtlicher Grund- satz, der die Souveränität der Kantone stärkt. Sie wissen, dass der Bund gerade heute versucht, nicht zuletzt aufgrund Ihrer Vorgaben und Aufträge, verschiedene Aufgaben zu- rückzudelegieren, d. h., dass die Kantone diese Aufgaben übernehmen müssen. Auch hier diktieren die Mittel die Mög- lichkeiten.
Der Kanton Basel-Stadt hat den Umstand, wonach er für den Vollzug der Rheinschiffahrtsvorschriften zuständig ist, denn auch nie in Frage gestellt. Auch das müsste beachtet werden. Das ist auch ein Wertfaktor, der nicht von der Hand zu weisen ist.
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Dans
In
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Jahr
1995
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 95.3309
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.10.1995 - 08:00
Date
Data
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