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Energiegesetz
Zweite Sitzung - Deuxième séance
Dienstag, 3. Juni 1997 Mardi 3 juin 1997
08.00 h Vorsitz - Présidence: Stamm Judith (C, LU)/Leuenberger Ernst (S, SO)
96.067
Energiegesetz Loi sur l'énergie
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 905 hiervor - Voir page 905 ci-devant
Energiegesetz Loi sur l'énergie
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Abs. 1, 2 Bst. a-c Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2 Bst. d (neu) Mehrheit
Ablehnung des Antrages der Minderheit Minderheit (Stump, Borel, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Sema- deni, Strahm, Teuscher, Wiederkehr) d. die schrittweise Reduktion des Verbrauchs von nichter- neuerbaren Energieträgern.
Abs. 3 (neu) Bund und Kantone koordinieren ihre Energiepolitik und be- rücksichtigen die Anstrengungen der Wirtschaft.
Art. 1
Proposition de la commission Al. 1, 2 let. a-c Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2 let. d (nouvelle) Majorité Rejeter la proposition de la minorité Minorité (Stump, Borel, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Sema- deni, Strahm, Teuscher, Wiederkehr) d. de réduire progressivement la consommation d'énergies non renouvelables.
Al. 3 (nouveau)
La Confédération et les cantons coordonnent leur politique énergétique et tiennent compte des efforts fournis par l'éco- nomie.
Art. 2 Antrag der Kommission Mehrheit
Titel Energiepolitische Programme
Abs. 1
Der Bundesrat kann in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen Programme zur Zieler- reichung in der Energiepolitik festlegen. Abs. 2, 3 Streichen
Minderheit
(Strahm, Borel, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Sema- deni, Stump, Teuscher, Wiederkehr)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Baumann Alexander Titel
Koordinierte Massnahmen
Wortlaut
Der Bundesrat koordiniert die Massnahmen zur Zielerrei- chung mit den Kantonen und den Organisationen der Wirt- schaft.
Art. 2 Proposition de la commission Majorité
Titre
Programmes de politique énergétique Al. 1
En collaboration avec les cantons et les organisations con- cernées, le Conseil fédéral peut fixer des plans d'action pour atteindre les objectifs de la politique énergétique. Al. 2, 3
Biffer
Minorité (Strahm, Borel, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Sema- deni, Stump, Teuscher, Wiederkehr)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Baumann Alexander Titre
Mesures coordonnées
Texte
Le Conseil fédéral coordonne les mesures pour atteindre les objectifs de la politique énergétique avec les cantons et les organisations économiques.
Art. 2bis (neu) Antrag der Kommission Mehrheit Titel
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Abs. 1
Der Bund und, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die Kantone arbeiten für den Vollzug dieses Gesetzes mit den Organisa- tionen der Wirtschaft zusammen.
Abs. 2
Vor dem Erlass von Ausführungsvorschriften prüfen sie frei- willige Massnahmen der Wirtschaft. Soweit möglich und not- wendig, übernehmen sie Vereinbarungen ganz oder teil- weise in das Ausführungsrecht. Vorbehalten bleiben die Bun- desgesetze über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschrän- kungen sowie über die technischen Handelshemmnisse.
Minderheit (Strahm, Borel, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Sema- deni, Stump, Teuscher)
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
N 3 juin 1997
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Loi sur l'énergie
(falls der Antrag der Minderheit zu Artikel 2 angenommen wird) Ablehnen des Antrages der Mehrheit
Antrag Müller Erich Abs. 1
.... der Wirtschaft, insbesondere mit der Schweizerischen Energieagentur, zusammen.
Art. 2bis (nouveau)
Proposition de la commission Majorité
Titre
Collaboration avec l'économie
Al. 1
La Confédération et, dans le cadre de leurs compétences, les cantons, collaborent avec les organisations économiques pour exécuter la présente loi.
Al. 2
Avant d'édicter des prescriptions d'exécution, ils examinent les mesures que l'économie a prises de son plein gré. Si pos- sible et si nécessaire, ils reprennent, partiellement ou totale- ment, des conventions dans le droit d'exécution. Les lois fé- derales sur les cartels et les autres entraves à la concurrence ainsi que sur les entraves techniques au commerce sont ré- servées.
Minorité
(Strahm, Borel, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Sema- deni, Stump, Teuscher)
(au cas où la proposition de la minorité à l'article 2 serait adoptée)
Rejeter la proposition de la majorité
Proposition Müller Erich
Al. 1
.... collaborent avec les organisations économiques, et no- tamment avec l'Agence suisse de l'énergie, pour exécuter la présente loi.
Stump Doris (S, AG), Sprecherin der Minderheit: Ich bean- trage im Namen der Minderheit, die Ziele des Energiegeset- zes, die in Artikel 1 aufgelistet sind, um einen Punkt zu ergän- zen. Unter Absatz 2 Litera d soll die schrittweise Reduktion des Verbrauchs von nichterneuerbaren Energieträgern fest- geschrieben werden. Dieser Antrag entspricht ganz der Logik der bisherigen Energiepolitik, die mit dem Energienutzungs- beschluss aus dem Jahre 1990 und dem Aktionsprogramm «Energie 2000» eine nachhaltige, d. h. langfristig sichere, volkswirtschaftlich optimale und umweltschonende Energie- versorgung ermöglichen soll.
Sowohl im Energienutzungsbeschluss als auch im Aktions- programm werden die Ziele der Stabilisierung der Elektrizi- tätsnachfrage wie der Verringerung des Energieeinsatzes formuliert. In der Botschaft des Bundesrates zum Energiege- setz wird festgehalten, dass das Ziel, die Elektrizitätsnach- frage zu stabilisieren, nicht aufgegeben werden solle und dass eine verstärkte Nutzung der erneuerbaren Energien nö- tig sei. Daraus folgt, dass die nichterneuerbaren Energieträ- ger reduziert werden sollen.
Die Festschreibung dieses Zieles in Artikel 1 hat programma- tische Bedeutung und wirkt richtungweisend für die energie- politischen Aktivitäten von Bund und Kantonen. Die Reduk- tion der Verwendung der nichterneuerbaren Energien zugun- sten von sparsameren Energienutzungen und erneuerbaren Energien dient mehreren Zwecken: Die CO2-Emissionen können weiter reduziert werden, die sehr hohe Auslandab- hängigkeit bei der Energieversorgung kann gemindert wer- den, auf die gefährlichen AKW kann langfristig verzichtet werden, dafür können neue Energietechnologien gefördert werden.
Mit der beantragten Ergänzung in Artikel 1 können wir das Anliegen der nachhaltigen Energiepolitik im Gesetz fest- schreiben. Nur eine nachhaltige Energiepolitik ermöglicht auch einen wirksamen Umweltschutz.
Baumann Alexander (V, TG): Unter dem Titel «Koordinierte Massnahmen» möchte ich Ihnen folgende Formulierung von Artikel 2 beliebt machen: «Der Bundesrat koordiniert die Massnahmen zur Zielerreichung mit den Kantonen und den Organisationen der Wirtschaft.»
Gerade im Hinblick auf die Öffnung der Energiemärkte in Eu- ropa ist zusätzlicher Handlungsspielraum in der Energiepoli- tik von hoher Bedeutung. Das Kooperations- und das Subsi- diaritätsprinzip, welche die Marschrichtung des vorliegenden Gesetzes weitgehend prägen, geraten durch die vorgese- hene Ermächtigung des Bundesrates zur Festlegung von Programmen zur Zielerreichung in der Energiepolitik auf Schleuderkurs. Die Festlegung von Programmen durch den Bundesrat widerspricht dem ordnungspolitischen Grundsatz der marktwirtschaftlichen Erneuerung. Sie hätte eine inak- zeptable Einengung der Wirtschaftstätigkeit zur Folge. Grundsätzlich käme sie zwar lediglich einer politischen Ab- sichtserklärung gleich. Herr Bundesrat Leuenberger: Das «Eierkochen» ist erfunden. Solche Programme wären aber im Sinne energiepolitischer Rahmenbedingungen rechtlich abgestützt; das wäre das Neue. Sie wären daher Barrieren, welche die Wirtschaftstätigkeit über Gebühr einengen müss- ten.
Eine Ermächtigung an den Bundesrat steht auch im Wider- spruch zum angestrebten Grundsatz der Kooperation, nach welchem der Bundesrat erst dann Massnahmen erlässt, wenn die Wirtschaft vereinbarte Ziele verfehlt. Eine General- vollmacht an den Bundesrat zum Erlass irgendwelcher Ziele oder Programme kann somit auch aus diesem Grunde nicht in Frage kommen.
Die Ziele sind in Artikel 1 des Gesetzentwurfes umschrie- ben. Die Massnahmen zur Zielerreichung sind mit den Kan- tonen - dies schreibt die Verfassung vor - und mit den Or- ganisationen der Wirtschaft zu koordinieren. Nur auf diesem Wege kann die privatwirtschaftliche Eigenverantwortung provoziert werden. Das hat zur Folge, dass die Wirtschaft bis hinunter zu den Kleinunternehmen freiwillig mitwirkt, die vereinbarten Massnahmen auch umzusetzen.
Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie, meinen Antrag zu un- terstützen.
Strahm Rudolf (S, BE), Sprecher der Minderheit: Zu den Artikeln 2 und 2bis: Ich begründe beide Anträge der Minder- heit, die ich vertrete, gemeinsam. Sie gehören zusammen und haben eigentlich nur einen Sinn, wenn sie zusammen behandelt werden. Die Mehrheit der Kommission möchte vom Entwurf des Bundesrates abweichen. Die Minderheit, die ich vertrete, beantragt Ihnen, bei Artikel 2 dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.
Was ist der Unterschied? Der Bundesrat schlägt vor, dass Bund und Kantone die Energiepolitik koordinieren - das ist unbestritten - und dass der Bundesrat nach Anhörung der Kantone und der betroffenen Organisationen Ziele und Pro- gramme der Energiepolitik festlegen kann.
Jetzt möchte die Kommissionsmehrheit, dass der Bundesrat nur noch die Programme zur Zielerreichung festlegen kann und nicht mehr die Ziele der Energiepolitik. Jetzt stellt sich die Frage: Werden überhaupt Ziele festgelegt? Bis jetzt ist das der Fall gewesen. Bis jetzt hat der Bundesrat Ziele vorgegeben. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Energienutzungsbe- schluss, der im Dezember 1990, kurz nach der Volksabstim mung vom September 1990 über den Energieartikel, verab- schiedet worden ist, dem Bundesrat die Kompetenz gibt, Ziele festzulegen. Es sind bekanntlich - übrigens damals noch im Einvernehmen mit allen vier Bundesratsparteien - Ziele festgelegt worden, nämlich Stabilisierung bis zum Jahr 2000 beim Strom und bei den fossilen Energieträgern, ein be- stimmter Anteil an erneuerbaren Energien usw.
Jetzt will die Kommissionsmehrheit diese Kompetenz der Zielfestlegung streichen; aber sie ist dann nicht konsequent, weil sie die Programme zur Erreichung der Ziele doch dem Bundesrat übergeben will. Jetzt ist die Frage: Wer legt die Ziele fest? Sie ist nicht beantwortet.
Ich möchte Herrn Bundesrat Leuenberger die Frage stellen: Sollte die Mehrheit der Kommission obsiegen, wer legt dann
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Energiegesetz
die Ziele fest? Hat der Bundesrat dann keine Kompetenz mehr, die Ziele festzulegen, sondern nur noch Programme zur Zielerreichung, oder liegt auch im Falle der Annahme des Antrages der Mehrheit die Kompetenz zur Zielfestlegung dann implizit beim Bundesrat? Das ist der eine Aspekt.
Der zweite Aspekt ist folgender: Es geht hier um eine natio- nale Politik. Die Energiepolitik ist nach klarem Verfassungs- auftrag und auch nach allgemeinem Verständnis eine Politik auf schweizerischer Ebene. Deswegen sollte der Bundesrat für die ganze Schweiz Ziele festlegen können. Das ist übri- gens parallel zum Umweltschutzgesetz, wo die Emissions- ziele ebenfalls für die ganze Schweiz festgelegt werden. Das ist eigentlich die Hauptüberlegung zum Minderheitsantrag, es sei dem Bundesrat zu folgen.
Es geht noch um die Frage der Zusammenarbeit mit der Wirt- schaft (Art. 2bis). Verschiedene Anträge sind noch dazuge- kommen. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft haben wir jetzt nicht mehr in Artikel 2, sondern hinten, bei den Organi- sationen, aufgenommen.
Das ist die Begründung für den Antrag der Minderheit, es sei dem Bundesrat zu folgen. Ich möchte abwarten, was die Ant- wort des Bundesrates auf diese Frage der Zielfestsetzung ist. Wer legt die Ziele fest, wer hat die Kompetenz? Auch wenn das nicht im Gesetz steht, sollte das hier, zumindest zuhan- den der Materialien, geklärt werden.
Müller Erich (R, ZH): Es ist sehr erfreulich, dass sich die UREK zur aktiven Zusammenarbeit von Bund und Wirtschaft bekennt und diese mit Artikel 2bis ins Gesetz aufnehmen will. Entscheidend für die daraus resultierenden Ergebnisse ist, dass diese Kooperation effizient ist. Dies garantiert mein Ein- zelantrag, in Artikel 2bis festzuhalten, dass der Bund insbe- sondere mit der Schweizerischen Energieagentur zusam- menarbeiten soll.
Warum soll dies ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden? In Artikel 4 Absatz 2 haben Bundesrat und UREK - von nie- mandem bestritten - festgehalten, dass die Energieversor- gung Sache der Energiewirtschaft sein muss. Bundesrat und UREK verlangen denn auch in den Artikeln 8 bis 11 die Zu- sammenarbeit von Bund und Wirtschaft für die Anwendung der Energie in Geräten, Anlagen und Fahrzeugen. Es ist für den Erfolg dieser Kooperation entscheidend, dass eine ver- lässliche, auf Effizienz, Kompetenz und Vertrauen basie- rende Partnerschaft besteht.
Diese kann nur entstehen, wenn sich beide Seiten ihrer Auf- gaben, ihrer Verantwortung bewusst sind und sich entspre- chend organisieren. Sie müssen die dafür notwendigen Strukturen schaffen, die qualifizierten, kompetenten und lei- stungsfähigen Kader einsetzen und über entscheidungsfä- hige Organe verfügen, die sich täglich mit den Herausforde- rungen der Energieversorgung, der Umwelt, des Marktes und der Politik auseinandersetzen. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die hohes Verantwortungsbewusstsein und vor al- lem nachhaltige Kontinuität erfordert. Die Wirtschaft ist sich dieser Erwartungen des Parlamentes nicht nur bewusst, son- dern sie erachtet es als ihre Pflicht, dem Bund ein leistungs- fähiger und verlässlicher Partner zu sein.
Die Wirtschaft schafft zur Wahrnehmung ihrer vermehrten eigenverantwortlichen Unterstützung des Bundes die Schweizerische Energieagentur. Sie ist bis ins Detail vorbe- reitet. Die Statuten sind erstellt; die Struktur der Organe ist bestimmt; die Träger haben sich verpflichtet; die energiepoli- tischen Aufgaben und Ziele sind festgelegt. Die Wirtschaft wartet nur noch auf die Verabschiedung eines schlanken und wirtschaftsfreundlichen Energiegesetzes durch das Par- lament.
Ich höre nun aber aus Bern, dass man keine Organisation in ein Gesetz aufnehmen könne, die noch nicht gegründet sei. Diese formalistische Haltung ist für mich völlig unverständ- lich. Die Wirtschaft hat mit der Gründung zugewartet, weil für die Agentur ein schlankes Energiegesetz die Basis darstellt. Wir wollen in der Wirtschaft nicht Organisationen auf Vorrat schaffen. Das ist nicht effizient und auch nicht zielbewusst. Die Wirtschaft ist bereit, diese Energieagentur zu gründen. Darum können wir sie auch im Gesetz erwähnen. Oder, Herr
Bundesrat, glauben Sie der Wirtschaft nicht, dass sie bei An- nahme eines wirtschaftsfreundlichen Energiegesetzes diese Agentur sofort gründet? Oder sind Sie, Herr Bundesrat, der Meinung, dass die Wirtschaft nach dem Grundsatz «Nützt es nichts, so schadet es nichts>> einfach einmal so eine Gesell- schaft gründen soll? Nein, wir handeln nach Effizienzgrund- sätzen. Oder, Herr Bundesrat, will die Verwaltung möglichst viele Stellen in der Wirtschaft involvieren, damit sie möglichst auf keine einheitliche kompetente Meinungsvertretung der Wirtschaft hören muss?
Wir alle wollen, dass das Energiegesetz in der Praxis rasch und griffig umgesetzt wird. Dazu braucht es klar bezeichnete Stellen, die die Zusammenarbeit von Bund und Wirtschaft und die Realisierung des Gesetzes sicherstellen. Die Wirt- schaft schafft dazu die Schweizerische Energieagentur. Sie ist zu dieser Aufgabe bereit, die Wirtschaft lässt sich entspre- chend zur Verantwortung ziehen. Wir tun gut daran, wenn wir sie auch direkt zur Verantwortung ziehen, und dies geschieht am besten mit der Schweizerischen Energieagentur. Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen.
Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Zu den Artikeln 1 bis 3: Wir be- antragen, den Antrag der Minderheit Stump, die in Artikel 1 Absatz 2 als Litera d «die schrittweise Reduktion des Ver- brauchs von nichterneuerbaren Energieträgern» einfügen will, abzulehnen bzw. dem Antrag der Mehrheit zuzustim- men, weil diese schrittweise Reduktion bereits ein quantitati- ves Ziel ist, das unseres Erachtens nicht zu den allgemeinen Zielen gehört. Es kann auch durchaus sein, dass mit Wärme- Kraft-Koppelung nichterneuerbare Energie vermehrt ge- braucht wird, aber dadurch wird ja Strom erzeugt, der wieder der Stromversorgung zugute kommt. Wir glauben nicht, dass es gut ist, wenn das hier eingefügt wird.
Zum Antrag Baumann Alexander: Er möchte mehr oder we- niger wieder zur bundesrätlichen Fassung zurückkehren. Aus meiner Sicht könnten wir da zustimmen. Wir konnten ja diesen Antrag in der Fraktion noch nicht behandeln.
Bei der Schweizerischen Energieagentur weiss ich, dass be- stimmte Branchenverbände etwas skeptisch sind, weil eine zusätzliche Ordnungsebene eingefügt wird. Ich glaube aber, dass das Instrument der Energieagentur grundsätzlich gut ist, so dass wir den Antrag Müller Erich unterstützen können.
Baumberger Peter (C, ZH): Ich glaube, es braucht doch ei- nen kurzen Kommentar, insbesondere zu den Minderheits- anträgen Strahm und Stump. Wir haben von Herrn Strahm gehört, dass die Frage der Koordination an sich unbestritten ist; das ist sie. Herr Strahm stösst sich an der Zielfestlegung oder an der Festlegung der Programme. Nun muss ich Ihnen sagen, dass die Ziele der Energiepolitik bereits in der Verfas- sung stehen und dass Sie sie auch in Artikel 1 des Gesetzes wiederfinden. Da wird sehr präzise bestimmt, worin diese qualitativen Ziele des Gesetzes bestehen. Der Bund, die Kantone und die Wirtschaft haben nun im Rahmen dieser vorgegebenen Zielsetzung Programme der Zielerreichung zu umschreiben, und sie haben nicht neue, womöglich politi- sche Ziele zu setzen.
Deswegen muss ich Ihnen empfehlen, bei der Fassung der Kommissionsmehrheit zu bleiben. Natürlich gibt es im Rah- men der Zielerreichung auch Zwischenziele, aber diese erge- ben sich aus dem, was möglich ist, und dies gemäss Artikel 2bis in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.
Eine Streichung von Artikel 2bis wird von der Minderheit Strahm eventualiter beantragt, und daher muss ich noch ein- mal ein kurzes Plädoyer für diesen Artikel 2bis halten.
Es handelt sich um den gleichen Artikel, wie wir ihn in diesem Rat beim Umweltschutzgesetz einlässlich diskutiert haben; damals als Artikel 41a. Wir haben die zentrale Erkenntnis ge- wonnen, dass es intelligenter ist, in Zusammenarbeit mit den vom Gesetz Betroffenen Lösungen zu finden, als eine Ein- griffsverwaltung, das Festlegen von Verboten, einzuführen. Das ist effizienter, das ist weniger bürokratisch, das führt zum Ziel. Deswegen ist es entscheidend, dass wir diesen Artikel 2bis so stehenlassen, wie es die Mehrheit beantragt.
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Noch zwei, drei Bemerkungen zu den Einzelanträgen. Der Antrag Müller Erich ist zwar ausserordentlich sympathisch, und das flammende Plädoyer von Herrn Müller für die Bereit- schaft der Wirtschaft haben wir gerne gehört. Wir sind auch überzeugt davon, dass das zutrifft. Aber ich muss Ihnen sa- gen, dieser Antrag ist meiner Meinung nach - und auch die CVP-Fraktion sieht das so - überflüssig. Die faktische Be- deutung der Energieagentur der Wirtschaft ist schon im Zu- sammenhang damit gegeben, dass wir Artikel 2bis ausge- klammert und unter die Grundsätze des Gesetzes eingereiht haben und nicht bloss beim Vollzug anwenden wollen. Im üb- rigen ist die Energieversorgung schon von Verfassung we- gen Sache der Wirtschaft.
Die Kommission hat in Artikel 8 Absatz 6 darüber hinaus noch einmal klargelegt, Herr Müller, dass die Zusammenar- beit mit der Wirtschaft und damit insbesondere mit der Ener- gieagentur der Wirtschaft auch bei allen Vollzugshandlungen erforderlich ist. Es ist aber gesetzestechnisch etwas fraglich, diesen Begriff hier einzuführen, da wir im übrigen nicht von der Energieagentur der Wirtschaft als solcher sprechen, son- dern von geeigneten privaten Organisationen, die aber im wesentlichen, Herr Müller, rein faktisch Organisationen der Wirtschaft sein werden.
Zum Antrag Baumann Alexander noch eine Bemerkung: Herr Baumann will klarer sagen, dass der Bundesrat koordinieren soll. Auch wir sind dieser Meinung, auch das steht bereits in der Verfassung, und es steht auch in Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzentwurfes. Bund und Kantone sollen einerseits einmal ihre eigene Energiepolitik koordinieren - das ist ausseror- dentlich wichtig -, und sie sollen auch die Anstrengungen der Wirtschaft berücksichtigen. Auch dies ist zwar ein gutge- meinter Antrag, aber er fügt kaum etwas Neues hinzu.
Als letztes noch eine Bemerkung zum Minderheitsantrag Stump. Er ist selbstverständlich abzulehnen. Dass die schritt- weise Reduktion des Verbrauchs von nichterneuerbaren Energieträgern als quantitatives Ziel bereits ins Gesetz ge- schrieben werden soll, ist sicher falsch. Wir haben qualitative Ziele im Gesetz. Ich erinnere unter anderem an Artikel 3 Absatz 1 Litera a - «Jede Energie ist möglichst sparsam und rationell zu verwenden» - oder an die Umschreibung in Artikel 3 Absatz 2. Dort heisst es nämlich in Litera a, der Energieeinsatz sei so tief als möglich zu halten. Das tut wohl die Wirtschaft schon im eigenen Interesse, bekanntlich ist Energie ein Kostenfaktor.
Ich bitte Sie, auf der Linie der Mehrheit der Kommission zu bleiben.
Borel François (S, NE): Je vous invite tout d'abord à repous- ser la proposition Müller Erich.
Sur le fond, Monsieur Müller, si l'Agence suisse de l'énergie telle que la prévoit l'économie est fondée, quelle que soit la version - celle du Conseil federal soutenue par la minorité Strahm, ou celle de la majorité -, vous avez toutes garanties qu'elle sera prise en considération par le Conseil fédéral. Mais le porte-parole de votre groupe a dit qu'il voulait «ein schlankes Gesetz»: une loi mince est une loi qui ne men- tionne que ce qui est strictement nécessaire. Alors, il n'est strictement pas nécessaire de mentionner une agence qui n'existe pas encore.
Je vous dis juste en passant, Monsieur Müller, que le nom «Agence suisse de l'énergie» n'est pas encore protégé, et pour vous faire une petite farce, je pourrais suggérer au WWF de fonder demain une telle agence avec ce titre-là. Grâce à votre proposition, le WWF aurait la garantie qu'en tout cas lui est mentionné dans la loi, et pas l'agence de l'énergie conçue provisoirement par le Vorort.
Donc, si on veut une loi limitée au strict nécessaire, on men- tionne les organisations de l'économie, mais sans indiquer leur titre spécifique alors même qu'elles n'existent pas en- core.
En ce qui concerne la proposition de minorité Strahm, je vou- drais rappeler que les membres de la commission ont reçu un courrier des directeurs cantonaux de l'énergie les invitant à suivre le Conseil fédéral, c'est-à-dire la minorité Strahm. Comme je l'ai dit lors du débat d'entrée en matière, le Conseil
fédéral a dû essayer de trouver une solution qui satisfaisait tous les partenaires, en particulier ceux qui, ces dernières an- nées, se sont le plus engagés en matière énergétique, c'est- à-dire les cantons. Il faut tenir compte des efforts faits jusqu'à maintenant pour avoir une politique équilibrée en matière énergétique de la part des cantons, pour qui il était souvent difficile de trouver des solutions qui satisfassent tous les par- tenaires. Les cantons ont fait d'énormes efforts, qui doivent être reconnus au niveau de la loi.
Le Conseil federal a cherche une formulation qui satisfaisait les cantons, et les cantons vous demandent d'en rester à cette formulation. Au nom du groupe socialiste, je vous de- mande de soutenir les directeurs cantonaux de l'énergie, c'est-à-dire la proposition de minorité Strahm.
Dettling Toni (R, SZ), Berichterstatter: Es ist notwendig, dass wir bei diesen vielfältigen Anträgen zunächst etwas Ordnung machen.
Ich begründe zuerst die Meinung der Kommissionsmehrheit zum Antrag der Minderheit Stump, dann äussere ich mich zum Konzept der Kommissionsmehrheit zu den Artikeln 2 und 2bis, und am Schluss komme ich dann noch auf die Ein- zelanträge Müller Erich und Baumann Alexander zu spre- chen.
Mit dem Antrag der Minderheit Stump soll die vom Bundesrat und von der Mehrheit der Kommission akzeptierte Zielset- zung in Artikel 1 ausgeweitet werden. Als neue Zielvorgabe soll die schrittweise Reduktion des Verbrauchs von nichter- neuerbaren Energieträgern auf Gesetzesstufe verankert wer- den. Die Kommission hat den Antrag Stump mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt. Dies aus folgenden Gründen:
Zum einen ist festzustellen, dass sich eine solche ausdrück- liche Zielsetzung weder im Verfassungstext noch im Energie-
nutzungsbeschluss findet. Zum andern ist darauf hinzuwei- sen, dass bereits Buchstabe b und vor allem Buchstabe c von Artikel 1 Absatz 2 die im Antrag der Minderheit Stump formulierte Stossrichtung enthalten. Auch in der Botschaft des Bundesrates kommt diese Zielrichtung klar zum Aus- druck: Danach sollen alle Energieträger herangezogen wer- den, aber so, dass sie möglichst rationell und umweltverträg lich eingesetzt werden können. Es wäre nach Ansicht der Mehrheit der Kommission nicht ganz unproblematisch, allein bei den nichterneuerbaren Energien eine schrittweise Re- duktion des Energieverbrauchs als Zielvorgabe festzuschrei- ben, weil es nach wie vor auch in der Zukunft Energiever- braucher geben wird, die auf nichterneuerbare Energien an- gewiesen sein werden. Im übrigen werden wir uns bei der Be- handlung der Energie-Umwelt-Initiative mit diesem Thema nochmals im Detail auseinandersetzen.
Die Kommissionsmehrheit hält den Antrag der Minderheit Stump für einseitig und in der Stossrichtung für überflüssig, weil er bereits in den Buchstaben b und c von Artikel 1 Absatz 2 enthalten ist. Sie empfiehlt Ihnen daher, den Antrag der Minderheit Stump abzulehnen.
Nun zu den Artikeln 2 und 2bis. Diese Bestimmungen setzen, wie bereits im Eintreten ausgeführt, das neue Konzept der Kommissionsmehrheit um. Wir haben einerseits die Fassung des Bundesrates und andererseits die ebenso konsistente Fassung der Kommissionsmehrheit. Der Antrag der Minder- heit Strahm ist insoweit nicht ganz widerspruchsfrei, als Artikel 1 Absatz 3 nicht gestrichen werden soll. Er würde blei- ben und als Artikel 2 Absatz 1 nochmals aufgeführt. Das ist nicht ganz konsistent. Insoweit müsste der Antrag der Min- derheit Strahm wahrscheinlich bereinigt werden.
Nun aber zum materiellen Gehalt der beantragten Änderung: Gemäss Kommissionsmehrheit soll in Artikel 2 neu unter dem Titel «Energiepolitische Programme» die Kompetenz des Bundesrates hierfür festgelegt werden, und zwar in et- was einschränkender Art und Weise. Die Kommissionsmehr- heit geht davon aus, dass die Ziele ganz klar im bereits ge- nehmigten Artikel 1 festgelegt sind. Es ist daher zumindest gesetzessystematisch fragwürdig, in Artikel 2 nochmals von Zielen zu sprechen und diese Zieldefinierung in einer Art «carte blanche» vom Gesetzgeber auf den Bundesrat zu übertragen. Die Kommissionsmehrheit möchte demgegen-
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über einem programmierten Gesetzeswirrwarr und einer nach ihrer Ansicht überzogenen Verordnungskompetenz des Bundesrates vorbeugen. Sie spricht daher konsequent nur von «Programmen zur Zielerreichung». Damit wird bezweckt, dass sich diese Programme immer im Rahmen der in Artikel 1 vorgegebenen Ziele halten und nur so weit gehen, als es für die Erreichung derselben notwendig ist.
Natürlich sind unter Berücksichtigung dieser Bedingungen im Rahmen der Programme auch konkrete Zielvorgaben mög- lich, wie dies etwa im Falle des Aktionsprogrammes «Energie 2000» der Fall war. Ich verweise Sie auf Seite 83 der Bot- schaft, wo der Bundesrat ausdrücklich von blossen «politi- schen Absichtserklärungen» spricht.
Wichtig und entscheidend ist nun aber, dass diese energie- politischen Programme nach dem Antrag der Mehrheit der Kommission und entgegen dem Entwurf des Bundesrates nicht bloss «nach Anhörung», sondern vielmehr «in Zusam- menarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisa- tionen» zu erfolgen haben, Herr Baumann. Zusammenarbeit ist ein im Energiegesetz häufig verwendeter Begriff. Er be- inhaltet zwar kein Vetorecht einer einzelnen betroffenen Or- ganisation, geht aber doch über eine blosse Anhörung, wie sie der Bundesrat vorsieht, hinaus. Mit anderen Worten: Es ist ein breit abgestützter Konsens unter den Beteiligten erfor- derlich.
Die Mehrheit der Kommission will dem Alleingang des Bun- desrates, wie dies bei zuweilen kritisierten Zielvorgaben im Rahmen der Luftreinhaltepolitik der Fall ist, vorbeugen und bittet daher um Zustimmung zu ihrem gesetzeslogischen und inhaltlich konsistenten Antrag.
Die Absätze 2 und 3 sind in der Folge zu streichen, weil diese beiden Bestimmungen neu in dem von der Mehrheit der Kommission eingefügten Artikel 2bis («Zusammenarbeit mit der Wirtschaft») enthalten sind. Es ist noch darauf hinzuwei- sen, dass die Kommission den Antrag Strahm, welcher das Konzept des Bundesrates übernehmen will, mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt hat.
In Artikel 2bis will die Mehrheit der Kommission unter einem separaten Titel der «Zusammenarbeit mit der Wirtschaft» ei- nen besonderen Stellenwert geben. Der Antrag Strahm auf Streichung dieses Artikels wurde mit 15 zu 7 Stimmen abge- lehnt.
Die Mehrheit der Kommission will diese Zusammenarbeit gleich bei den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes in einem eigenen Artikel speziell hervorheben und ihr auf diese Weise ein besonderes Gewicht für die Ausgestaltung des Verordnungsrechts wie auch für die Handhabung und Ausle- gung des ganzen Gesetzeswerkes geben.
Analog zum bereits im USG verankerten und notabene be- währten Kooperations- und Subsidiaritätsprinzip sollen diese beiden Grundsätze auch in der Energiegesetzgebung weg- leitend sein. Dabei wird von der Kommissionsmehrheit eine dem Energiebereich angepasste, auf das inzwischen in Kraft getretene Kartellgesetz abgestimmte und daher leicht modi- fizierte Form vorgeschlagen. Grundsätzlich gehen die Mei- nungen zwischen Mehrheit einerseits, Bundesrat und Min- derheit andererseits nicht weit auseinander. Die Mehrheit will jedoch diese Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bzw. die Grundsätze der Kooperation und Subsidiarität besonders hervorheben sowie konsistenter und gemäss den bewährten Regeln im USG fassen.
Namens der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen Zu- stimmung zu unserem Antrag.
Nun noch zum Einzelantrag Müller Erich: Dieser Antrag hat in der Kommission nicht vorgelegen, obgleich wir gerade über diese Frage eingehende Hearings mit verschiedenen Experten durchgeführt haben. Offensichtlich will der Antrag- steller neu eine, wie er in seiner Begründung ausführt, bloss von der Wirtschaft beherrschte und monopolitische Energie- agentur einführen. Diese Schweizerische Energieagentur existiert aber, wie er selbst dargelegt hat, zumindest heute noch nicht. Ihre Erwähnung im Gesetzestext ist nach meiner persönlichen Meinung etwas problematisch, auch wenn sie nur als eine mögliche Zusammenarbeitsstelle genannt wird, also keine abschliessende Aufzählung erfolgt, weil hier der
Begriff «insbesondere> verwendet wird. Artikel 2bis Absatz 1 gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit sieht nämlich vor, dass die Zusammenarbeit mit den Organisationen der Wirt- schaft zu erfolgen hat und lässt damit einen weiten Spielraum offen, wie dies auch in den Kommissionsberatungen deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist. Jedenfalls kann darunter auch eine sogenannte Energieagentur der Wirtschaft ver- standen werden, wobei diese allerdings nicht als alleinige In- stitution für einzelne Bereiche amten kann.
Die Mehrheit der Kommission hat aufgrund der doch etwas kontroversen Meinungen der angehörten Experten die Zu- sammenarbeit mit einer einzigen Energieagentur verworfen. Allerdings heisst dies nicht, dass die Zusammenarbeit mit ei- ner dereinst von der Wirtschaft formierten Energieagentur in bestimmten Bereichen ausgeschlossen ist. Ein Alleinvertre- tungsanspruch der Energieagentur wurde jedoch in der Kom- mission nicht vorgebracht und wäre wohl auch nicht mehr- heitsfähig gewesen. Wie gesagt, wenn man die Energie- agentur als eine mögliche Zusammenarbeitsstelle vorsieht, kann man den Antrag Müller Erich als Möglichkeit durchaus aufnehmen. Immerhin schliesst der Antrag der Kommissions- mehrheit sein Anliegen nicht aus.
Eine kurze Bemerkung zum Antrag Baumann Alexander: Das Anliegen des Antrages ist so, wie ich es verstehe, be- reits in der Fassung der Kommission in Artikel 1 Absatz 3 untergebracht. Meiner Meinung nach ist es nicht notwendig, die Zusammenarbeit nochmals zu verankern und diese an- stelle der energiepolitischen Programme festzuschreiben. Daher empfehle ich Ihnen, den Antrag Baumann Alexander abzulehnen.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Zunächst zum Antrag der Minderheit Stump zu Artikel 1: Unseres Erachtens ist die schrittweise Reduktion des Verbrauchs von nichterneuerba- ren Energieträgern im Konzept des Bundesrates enthalten, indem er nämlich in Absatz 2 Litera b eine sparsame und ra- tionelle Energienutzung vorsieht und in Litera c eine ver- stärkte Nutzung von einheimischen und erneuerbaren Ener- gien. Wenn man diese beiden Massnahmen tatsächlich durchführt, dann führt das automatisch zu einer schrittweisen Reduktion des Verbrauchs von nichterneuerbaren Energie- trägern. Die Buchstaben b und c haben denn auch je ihre ent- sprechenden Kapitel im Gesetz. Der Buchstabe d, der inhalt- lich richtig wäre, der aber von uns aus gesehen nicht unbe- dingt speziell hier festgehalten werden muss, hätte dann aber kein Pendant. Deswegen haben wir das gesetzgebe- risch nicht vorgesehen.
Zu Artikel 2: Hier geht das Konzept des Bundesrates, das ja von der Minderheit Strahm unterstützt wird, davon aus, dass der Bundesrat nach Anhörung der Kantone und der betroffe- nen Organisationen die Ziele und Programme der Energiepo- litik festlegen kann. Bei der Formulierung des Bundesrates geht es um die Vorgabe von quantitativen Gesamtzielen be- treffend den Energieverbrauch sowie von Programmen ähn- lich dem Aktionsprogramm «Energie 2000» und dem geplan- ten Programm für die Zeit nach dem Jahr 2000. Wenn der Bundesrat solche Ziele formuliert, braucht er eine breite Ab- stützung, d. h, er muss mit den Kantonen und den betroffe- nen Organisationen eng zusammenarbeiten, um die Ziele festlegen zu können.
In der Tat sieht der Antrag der Mehrheit nun nicht mehr vor, dass Ziele formuliert werden. Er sieht nur noch vor, dass Pro- gramme festgelegt werden, um Ziele zu erreichen. Aber es gehört doch zur politischen Planung - das ist nun eine Füh- rungsaufgabe, nach der ja sonst immer gerufen wird, die der Bundesrat in der Energiepolitik wahrnehmen muss -, Ziele zu formulieren. Insofern ist die Frage von Herrn Strahm durchaus berechtigt: Kann dann der Bundesrat gar keine Ziele mehr formulieren, sondern nur indirekt die Programme, die zu Zielen führen? Aber zu welchen Zielen? Im Effekt - der Kommissionspräsident hat es gesagt - ist das dann alles nicht mehr so weit voneinander weg, aber wir sind schon der Meinung, dass die Formulierung des Bundesrates klarer sei. Der Antrag Baumann Alexander ist - zugegebenermassen - besser als der Antrag der Mehrheit. Er nähert sich eigentlich
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Loi sur l'énergie
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schon dem Optimum des Bundesrates, aber doch nicht ganz! Deshalb muss ich Ihnen empfehlen, dem Entwurf des Bun- desrates zuzustimmen. Auch im Antrag Baumann Alexander ist die Zieldefinierung als solche nicht erwähnt, aber es ist eine Verbesserung.
Zum Antrag Müller Erich zu Artikel 2bis, welcher die Schwei- zerische Energieagentur im besonderen im Gesetz festhal- ten will, haben sich verschiedene Votanten geäussert. In ei- nem früheren Entwurf wurde tatsächlich nur von einer Agen- tur gesprochen. Wir haben auch aus gesetzestechnischen Gründen davon abgesehen, nur eine einzige Agentur zu er- wähnen. Sie, Herr Müller, wollen jetzt eine nicht ausschliess- lich erwähnen, aber besonders hervorheben. Wir erachten das auch aus gesetzgebungstechnischen Gründen nicht als optimal, insbesondere weil Sie ihr gerade noch einen be- stimmten Namen geben. Herr Borel hat Sie auf dieses Pro- blem aufmerksam gemacht. Wenn wir die tatsächlichen Machtverhältnisse in diesem Land anschauen, wird es ohne- hin so sein, dass die Zusammenarbeit mit dieser Agentur der Wirtschaft eine hauptsächliche Arbeit des Bundesrates sein wird. Ob das gesetzestechnisch noch herausgestrichen wer- den muss, dazu möchte ich meine Fragezeichen setzen. Ich beantrage dem Rat, in dieser Frage überall auf der Bun- desratslinie zu bleiben.
Art. 1 Abs. 1, 2 Bst. a-c, 3 - Art. 1 al. 1, 2 let. a-c, 3 Angenommen - Adopte
Art. 1 Abs. 2 Bst. d - Art. 1 al. 2 let. d
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
106 Stimmen 67 Stimmen
Art. 2
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag Baumann Alexander Für den Antrag der Minderheit
92 Stimmen 79 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag Baumann Alexander
Für den Antrag der Mehrheit
108 Stimmen 69 Stimmen
Art. 2bis
Präsidentin: Der Eventualantrag der Minderheit Strahm wäre nur in dem Fall zur Abstimmung gekommen, wenn Artikel 2 in der Fassung des Bundesrates beschlossen wor- den wäre.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag Müller Erich
93 Stimmen 81 Stimmen
Art. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 4
Antrag der Kommission Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 2
Die Energieversorgung ist Sache der Energiewirtschaft. Bund und Kantone sorgen mit geeigneten staatlichen Rah- menbedingungen dafür, dass die Energiewirtschaft diese Aufgabe im gesamtwirtschaftlichen Interesse optimal erfüllen kann.
Art. 4 Proposition de la commission Al. 1 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
L'approvisionnement énergétique relève de l'économie éner- gétique. La Confédération et les cantons instaurent les con- ditions générales étatiques permettant à l'économie énergé- tique d'assumer sa tâche de manière optimale dans l'optique macro-économique.
Angenommen - Adopté
Art. 5 Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 5bis (neu) Antrag der Kommission Mehrheit Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit
(Fischer-Seengen, Baumberger, Dettling, Dupraz, Heget- schweiler, Philipona, Randegger) Abs. 1
Der Bund erstellt im Einvernehmen mit den Kantonen und nach Anhörung der interessierten Organisationen Bundes- konzepte über bestehende, geplante und weitere Standorte von Anlagen und Leitungen der Energieversorgung im natio- nalen Interesse.
Abs. 2 Er kann die von privaten Organisationen der Wirtschaft vor- bereiteten Konzepte ganz oder teilweise übernehmen.
Art. 5bis (nouveau) Proposition de la commission Majorité Rejeter la proposition de la minorité
Minorité (Fischer-Seengen, Baumberger, Dettling, Dupraz, Heget- schweiler, Philipona, Randegger) Al. 1
En accord avec les cantons et après avoir consulté les orga- nisations intéressées, la Confédération élabore des schémas fédéraux d'implantation des équipements énergétiques ac- tuels, projetés et autres qui sont d'intérêt national. Al. 2
Elle peut reprendre entièrement ou partiellement les sché- mas élaborés par les organisations économiques privées.
Fischer-Seengen Ulrich (R, AG), Sprecher der Minderheit: Der Verfassungsartikel gibt uns den Auftrag, den Verbrauch von und die Versorgung mit Energie gleichwertig zu behan- deln. Der Gesetzentwurf sieht nun schwergewichtig ein Spar- gesetz vor, was an und für sich nicht unlogisch ist, da ja die Versorgung der Energiewirtschaft überlassen wird. Aber es ist notwendig, dass für jene, welche die Energieversorgung sicherzustellen haben, die Rahmenbedingungen so ausge- staltet werden, dass diese ihre Aufgabe tatsächlich wahrneh- men können.
Die folgende Feststellung ist nichts Neues: Das Finden von Standorten für Infrastrukturanlagen wird immer schwieriger. Die Opposition tritt überall auf, die Rechtsmittel werden bis zur Neige ausgeschöpft, und die Realisierung irgendwelcher An- lagen ist oft fast unmöglich. Hier ist Gegensteuer nötig. Wir müssen ein Gegengewicht finden gegen bestehende und an- gewandte Konzepte, Pläne und Richtlinien auf der Basis des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, des Waldgesetzes, des Moorschutzes, des Denkmalschutzes usw.
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Energiegesetz
Es stellt sich nun die Frage, wie diese Aufgabe der Energie- versorgung erleichtert werden kann. Da stellt das Bundesge- setz über die Raumplanung die beiden Instrumente Sachplan und Konzept zur Verfügung, und zwar in Artikel 13. Von die- sen beiden Instrumenten ist das Konzept das schwächere In- strument. Es zeigt aber immerhin die Marschrichtung auf. Gewisse planerische Festlegungen für Energieanlagen sind darin möglich. Welchen Inhalt hat nun ein solches Konzept? Es stellt eine Gesamtübersicht über bestehende und ge- plante Energieanlagen von nationaler Bedeutung dar. Es ist eine Beurteilungsgrundlage für Projektanten, für die Raum- planung und für das Bewilligungs- bzw. Konzessionsverfah- ren. Eine solche Standortsicherung dient der Beschleuni- gung der Entscheidverfahren. Es bietet Rechtssicherheit für alle Beteiligten, und es fordert den Produktionsstandort Schweiz.
Nun wird das Argument eingebracht, es handle sich hier um einen Interventionismus des Bundes. Dieses Argument ist nicht stichhaltig. Das Bundesgesetz über die Raumplanung sieht beim Erlass von Konzepten die Zusammenarbeit mit den Kantonen vor.
Unser Minderheitsantrag geht in dieser Hinsicht sogar noch weiter: Er spricht davon, dass diese Pläne im Einvernehmen mit den Kantonen und auch in Zusammenarbeit mit den inter- essierten Kreisen erlassen werden müssen. Die Befürchtung also, man wolle einen Bundesvogt installieren, ist falsch. Es geht lediglich um ein Koordinations- und Rahmeninstrument für die Wirtschaft und die Behörden auf allen Stufen. Auch das Argument, das Konzept sei im Energiegesetz am fal- schen Ort, es gehöre in das Bundesgesetz über die Raum- planung, ist nicht stichhaltig. Das Bundesgesetz über die Raumplanung stellt Grundsätze auf. Die Umsetzung muss aber in den Spezialgesetzen - hier im Energiegesetz - erfol- gen. Das Bundesgesetz über die Raumplanung hat aus- drücklich die Aufgabe der Behörden festgehalten, eine aus- reichende Versorgungsbasis des Landes zu sichern und für die öffentlichen oder im öffentlichen Interesse liegenden Bau- ten und Anlagen sachgerechte Standorte zu bestimmen. Das Energiegesetz ist somit der richtige Ort für ein solches Kon- zept.
Unsere Forderung ist auch nicht aus der Luft gegriffen. Im Realisierungsprogramm 1996-1999 der Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik ist unter dem Stichwort «Energie» ausdrücklich, ja sogar als Vorrangmassnahme, ein Konzept der Übertragungsleitungen gefordert worden; und erwähnt, aber noch offengelassen ist auch ein Sachplan für die nukleare Entsorgung. Es kommt dazu, dass in einem früheren Entwurf der Verwaltung für das Energiegesetz die Standortsicherung enthalten war, und zwar in einer Form, die ganz ähnlich aussah wie der Minderheitsantrag. Ich habe den Antrag aus dieser Formulierung der Verwaltung abgelei- tet. Er kann demnach nicht jenseits von Gut und Böse sein. Vielmehr ist es ein zurückhaltender Antrag für eine sinnvolle und nötige Ergänzung des Energiegesetzes.
Ich bitte Sie, diesem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Borel François (S, NE): On pourrait bien entendu objecter à M. Fischer-Seengen que, puisqu'on parle d'aménagement du territoire, il faudra aborder cette question lors de l'examen de la loi sur l'aménagement du territoire, qui va d'ailleurs bientôt être portée devant le plenum, et pas ici où l'on traite de la loi sur l'énergie.
J'ai écouté attentivement M. Fischer, et j'ai constaté qu'il a évité d'utiliser le terme qui fait que la majorité n'a pas suivi sa proposition de minorité, à savoir «énergie nucléaire». Qu'est- ce qu'un équipement énergétique «d'intérêt national»? C'est en tout cas une centrale nucléaire. Peut-être y a-t-il d'autres équipements énergétiques d'intérêt national, mais les centra- les nucléaires en font certainement partie.
M. Fischer voudrait charger la Confédération, en collabora- tion avec les cantons, etc., de faire des schémas directeurs. M. Fischer est un spécialiste puisqu'il était haut responsable de Kaiseraugst SA, qui a planifié et planifié, et sa planification a coûté beaucoup d'argent à la Confédération, des centaines de millions de francs.
Nous ne voulons pas continuer dans cette voie, charger de nouveau la Confédération de planifier et planifier, pour en- suite voir que, dans le cadre de cette planification, les capi- taux sont engagés dans des projets de constructions qui ne verront jamais le jour, et que d'ici cinq ans ou dix ans, dans ce Parlement, il faudra voter une indemnisation de centaines de millions de francs pour couvrir les frais engagés en vertu de cette planification.
Monsieur Fischer, vous nous avez coûté assez cher jusqu'à maintenant, ne continuons pas dans cette voie!
Un mot encore. Cette loi sur l'énergie a évité d'ouvrir le débat sur l'énergie nucléaire, et elle n'a de chance d'aboutir dans des temps raisonnables que si les deux camps acceptent de discuter de cette loi en évitant cette question nucléaire.
Le débat nucléaire se fera, nous en decoudrons; mais nous pouvons construire une loi qui, pour l'instant, ne traite pas de cette question particulièrement controversée. C'est la raison pour laquelle il n'y a pas que la gauche qui s'est opposée à cette proposition de minorité, mais aussi une partie de la droite. Je crois qu'il est dans l'intérêt de la politique énergéti- que de ce pays de bien séparer les choses: traiter à part la question controversée du nucléaire et traiter les généralités dans le cadre de cette loi.
C'est pourquoi je vous invite à repousser la proposition de mi- norité.
Seiler Hanspeter (V, BE): Die SVP-Fraktion hat sich in der vorbereitenden Fraktionssitzung mit der in Artikel 5bis vorge- sehenen Standortsicherung befasst, wie sie von Herrn Fi- scher vorgeschlagen worden ist. Wenn dem Bund, dem Staat generell, mehr Aufgaben zugeordnet und grössere Ein- flussbereiche zugeschaufelt werden sollen, so ist das immer mit grosser Vorsicht zu betrachten. Wir wollen ja nicht immer mehr Staat, sondern wir wollen so wenig Staat wie möglich. Aber nach Artikel 4 Absatz 2 ist die Energieversorgung Sa- che der Energiewirtschaft. Herr Fischer hat darauf hingewie- sen, und Sie haben das vorhin auch so beschlossen. Um die- sen Auftrag erfüllen zu können, benötigt sie die entsprechen- den Rahmenbedingungen, und eine solche Rahmenbedin- gung ist in Berücksichtigung der langen und äusserst kostspieligen Planungsphasen eine angemessene Standort- sicherung.
Auf den 41 295 Quadratkilometern Landesfläche - das wis- sen wir alle sehr gut - gibt es nur wenige Standorte, die für Energieproduktion in Frage kommen können. Standorte, die heute diskutiert werden und die sich an und für sich eignen, werden infolge der immer grösser werdenden Bedeutung von Schutzbestimmungen und Schutzinteressen verhindert oder nicht ermöglicht. Es fehlt hier ganz eindeutig ein Instrument zur Wahrung der Nutzungsinteressen. Mit einer Standortsi- cherung, wie sie hier in Artikel 5bis gemäss Antrag der Min- derheit Fischer-Seengen enthalten ist, kann dieses Nut- zungsinteresse angemessen gewahrt bleiben.
Ich schliesse mich weitgehend der Argumentation von Herrn Fischer an. Wer im Interesse unserer Volkswirtschaft wirklich eine ausreichende Energieversorgung sichern will, muss auch eine Standortsicherung wollen.
Die SVP-Fraktion unterstützt deshalb nach sehr eingehender Beratung den Minderheitsantrag Fischer-Seengen.
Fischer-Seengen Ulrich (R, AG), Sprecher der Minderheit: Herr Borel hat mich in einer Weise persönlich angegriffen, wie ich sie nicht im Raum stehen lassen kann.
Der Minderheitsantrag enthält mit keinem Wort den Ausdruck «Kernenergie»; ich habe überhaupt nie etwas von Kernener- gie gesagt. Ich habe speziell von Übertragungsleitungen ge- sprochen, deren Trassen sichergestellt werden müssen; das ist das eine.
Im übrigen hat mir Herr Borel vorgeworfen, ich hätte seiner- zeit mit der Planung von Kaiseraugst einen Schaden für den Bund verursacht: als ob ich das persönlich gemacht hätte; als ob ich nicht einen Auftrag wahrgenommen hätte, der mir übertragen worden war; als ob nicht der Bund selber und nicht der Projektant - wenigstens aus meiner Sicht - diesen Schaden verursacht hätten! Denn damals wurden sämtliche
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Loi sur l'énergie
Projekte im Einvernehmen und mit dem Segen des Bundes und der übrigen Behörden gemacht.
Durrer Adalbert (C, OW): Die Frage der expliziten Regelung der Standortsicherung für bestehende, geplante und weitere Standorte von Anlagen und Leitungen der Energieversor- gung, soweit sie im nationalen Interesse stehen, war ja schon im Vernehmlassungsverfahren äusserst umstritten, und der Bundesrat hat auch aus diesem Grunde auf dieses Instru- ment verzichtet. Er hat nicht zuletzt deshalb verzichtet, weil ja vor allem die Kantone - insbesondere deren Energiedirek- toren - hier Kritik angemeldet haben.
Herr Fischer, nicht das Ziel an sich, Infrastrukturen der Ener- gieversorgung von nationalem Interesse planerisch zu si- chern, ist umstritten, sondern umstritten ist allenfalls die Me- thode. Umstritten sind die Mittel, mit welchen das geschehen soll. Mit dem vorgeschlagenen Bundeskonzept will man - das ist an sich verständlich - ein Gegengewicht zu den Schutzkonzepten schaffen, die wir ja bereits in reichem Masse kennen. Die Mehrheit der UREK und auch die der CVP-Fraktion haben in Übereinstimmung mit den Kantonen Zweifel, ob wir das angestrebte Ziel so aber auch wirklich er- reichen. Als ehemaliger Bau- und Planungsdirektor muss ich persönlich eingestehen, dass ich möglicherweise ein biss- chen «konzeptgeschädigt» bin. Schon allzuoft haben wir uns von Konzepten sehr viel versprochen, und gehalten haben sie dann letztlich wenig.
Ich möchte Ihnen die Gründe nennen, die gegen ein solches Konzept sprechen könnten: Die ordnungspolitischen Beden- ken muss ich nicht sehr lange erläutern. Es geht hier um ei- nen Eingriff in die kantonale Raumplanungskompetenz. Ver- gessen Sie nicht: Raumplanung ist an sich die Domäne der Kantone. Es geht natürlich auch um einen Eingriff in die Ge- wasserhoheit und damit in das Verfügungsrecht der Kantone über ihre Gewässer.
Wir haben aber vor allem Bedenken methodischer Art. Das Bundeskonzept muss ja mit Instrumenten der Raumplanung erarbeitet werden, analog zu den Schutzinventaren. Denken wir an das BLN-Inventar, an Moor- oder Aueninventare ge- mäss Natur- und Heimatschutzgesetz! Hier haben die Bevöl- kerung und die Kantone natürlich auch Mitwirkungsrechte. Auch die Gemeinden haben diese Mitwirkungsrechte. Und es ist vorprogrammiert, dass wir harte inhaltliche Auseinander- setzungen über die Nutz- und Schutzinteressen führen wer- den. Deshalb befürchte ich, dass wir mit noch längeren Ver- fahren rechnen müssen, weil nach diesen Konzeptdiskussio- nen weiterhin auch Richtplanungen und kantonale und kom- munale Nutzungsplanungen zu machen sind. So schreibt es das Raumplanungsgesetz vor.
Ich habe ein bisschen die Befürchtung, dass sich dieses Kon- zept für die Standortsicherung am Schluss gerade für die Energiewirtschaft selber als Bumerang erweisen könnte. Sonst müsste mich dann Herr Bundesrat Leuenberger über- zeugen, dass nicht Projekte - sollte ein solches Konzept noch nicht vorliegen - unter Hinweis auf das Fehlen dieses Kon- zeptes zurückgestellt, vielleicht um Jahre verzögert würden. Und ich müsste auch überzeugt werden, dass man, wenn ein solches Konzept vorliegt, nicht mit der Begründung kommt, irgendeine Anlage sei in diesem Konzept nicht vorgesehen, sie dürfe aus diesem Grund nicht bewilligt werden. Mit einem solchen Konzept kann man aber auch falsche Signale aus- senden, indem Lücken entstehen und diese Lücken politisch hart ausgespielt werden, um weitere Anlagen zu verhindern. Dann darf ich letztlich noch die Bedenken politischer Art skiz- zieren. Gemäss dem raumplanungspolitischen Realisie- rungsprogramm des Bundesrates für die Jahre 1996-1999 sollen bereits Grundlagen zur Sicherstellung oder Nutzung von Infrastrukturanlagen durch planerische Vorsorgemass- nahmen bereitgestellt werden; dieser Auftrag läuft also be- reits. Es wird auch geprüft, mit welchen bestehenden raum- planerischen Instrumenten diese Sicherstellung erfolgen kann. An sich verfügen wir ja bereits über das Instrumenta- rium.
Letztlich darf ich auch die Konfliktlösungsgruppe «Übertra- gungsleitungen» erwähnen, die bereits seit zwei Jahren am
Werk ist und im nächsten Jahr voraussichtlich ihre Unterla- gen und den Schlussbericht abliefern wird. Auch hier sehen wir: Solche Arbeiten dauern in der Regel sehr lange.
Das sind letztlich die Gründe, warum ich persönlich der Mehr- heit zugestimmt bzw. diesen Antrag der Minderheit Fischer- Seengen verworfen habe. Das sind auch die Gründe, wes- halb die CVP-Fraktion gegenüber der Art und Weise, wie man nun diese Standorte sichern will, skeptisch ist. Es sind Ängste vorhanden, dass letztlich dieses Konzept in sein Ge- genteil verkehrt werden könnte.
Das sind die Gründe, weshalb ich den Antrag der Minderheit Fischer-Seengen ablehne.
Teuscher Franziska (G, BE): Es ist interessant, dass hier zu- sätzliche Planungen gerade von derjenigen Seite gefordert werden, die sonst durchaus immer deregulieren will. Das ha- ben wir in der letzten UREK-Sitzung bei der Behandlung des Raumplanungsgesetzes gesehen; diese Seite würde die Raumplanung am liebsten abschaffen. Aber hier, aufgrund des Minderheitsantrages, soll die Planung jetzt wieder ein- greifen. Aus Sicht der grünen Fraktion könnte der Antrag der Kommissionsminderheit durchaus spannende Auswirkungen haben, aber andere, als dies die Antragsteller bezwecken. Um die grossen Volksbewegungen gegen die AKW ist es in letzter Zeit eher ruhig geworden. Das hängt damit zusam- men, dass sich die Leute vor allem dann engagieren, wenn ihnen anhand von konkreten Projekten in ihrer Nachbar- schaft demonstriert wird, was es bedeutet, wenn die Energie- branche dauernd expandieren will. Man könnte also fast mei- nen, dass Herr Fischer die Volksbewegung flächendeckend wiederbeleben will, indem möglichst vielen Leuten unter die Nase gerieben werden soll, dass in ihrer Nachbarschaft ein neues Kraftwerk zu stehen kommt.
Aber jetzt ernsthaft: Weder die Gesamtplanungen des Bun- des noch die Versorgungsprognose der Elektrizitätswirt- schaft haben bisher eindrückliche Resultate gebracht. Vor al- lem die Berichte des Verbandes Schweizerischer Elektrizi- tätswerke trafen mit ihren Prognosen regelmässig daneben. Es wäre peinlich gewesen, alle diese Schlussfolgerungen in Bundeskonzepte einfliessen zu lassen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünen Fraktion, den An- trag der Minderheit Fischer-Seengen abzulehnen. Wir brau- chen keine neuen Standorte für AKW, und wir brauchen auch keine neuen Standorte für andere Anlagen für die Elektrizi- tätserzeugung. Wir brauchen in erster Linie Stromsparpro- gramme, um die bereits heute produzierte Energie effizient zu nutzen.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: L'objectif visé par M. Fischer-Seengen est tout à fait digne d'intérêt dans la me- sure où, dans ce pays, les procédures sont interminables, les délais d'opposition et de recours sont trop généralisés, et sur- tout finalement, les coûts d'investissement sont dispropor- tionnés, rendant de la sorte la branche électrique, dans cer- taines occasions, plus du tout compétitive.
Mais la majorité de la commission ne peut accepter la propo- sition de minorité dans la mesure où, à l'article 4 alinéa 2, nous donnons déjà une base legale pour établir des condi- tions générales d'implantation; et elle ne peut souscrire à cette proposition de minorité surtout parce que cette dernière est une entorse importante au principe de répartition des compétences entre la Confédération et les cantons.
Pour faire contrepoids aux mesures de protection, notam- ment au niveau de la nature et de l'environnement, certains milieux économiques, qui sont responsables, comme on l'a dit tout à l'heure, de l'approvisionnement énergétique du pays, désirent que la Confédération élabore des schémas fé- déraux d'implantation des équipements énergétiques qui sont d'intérêt national.
Ils justifient leur proposition par le besoin de disposer d'ins- truments juridiques pour pouvoir, par exemple, fixer le tracé de lignes de transport d'énergie, étant donné que les phases d'élaboration sont longues et que les investissements sont coûteux, surtout dans un pays où la densité de population est particulièrement élevée.
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Energiegesetz
La majorité de votre commission, par 13 voix contre 7, estime que, comme je l'ai dit tout à l'heure, l'article 4 alinéa 2 est suf- fisant et que, dès lors, il ne se justifie pas du tout de donner à la Confédération des compétences plus importantes que ce n'est le cas, notamment dans le domaine de l'aménagement du territoire, et que cet article 5bis, extrêmement vague, qui fait la part belle aux interprétations, permettrait d'introduire par la bande des installations nucléaires, même si dans le ca- dre de la commission cet aspect-là du problème n'a pas été spécialement abordé.
C'est pourquoi, avec les directeurs cantonaux de l'énergie et la majorité de la commission, je vous invite à repousser cette proposition, qui est excessive et perverse par les problèmes d'interprétation qu'elle pourrait poser et par les ingerences qu'elle génère au détriment des cantons.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Die Idee als solche ist nicht abwegig; da hat Herr Fischer vollkommen recht. Sie wurde auch im Rahmen der Raumordnungspolitik aufgenommen. Im Bericht des Bundesrates vom 22. Mai 1996 über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz bzw. im Realisie- rungsprogramm 1996-1999 wird tatsächlich auch vorge- schlagen, Grundlagen zur Sicherstellung der Nutzung von In- frastrukturanlagen durch planerische Vorsorgemassnahmen zu erarbeiten.
Aber diesen Antrag hier als Artikel in das Energiegesetz auf- zunehmen ist etwas ganz anderes und würde - deswegen hat der Bundesrat auch darauf verzichtet - einen Einbruch in die kantonale Raumplanungs- und Wassernutzungskompe- tenz bedeuten. Das ist der Grund, weshalb die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren sich mit aller Vehemenz gegen einen solchen Artikel wendet. Der Bundesrat hat diese Be- denken als berechtigt und als wichtig angesehen und deswe- gen, wie Sie in der Botschaft unter Ziffer 153.3 sehen, darauf verzichtet.
Die Bedenken von Herrn Durrer, dass sich das dereinst als Bumerang erweisen könnte, teile ich auch. Es handelt sich um ein relativ unflexibles Planungsinstrument. Die Realisie- rung von Energieinfrastrukturanlagen, die in keinem Stand- ortkonzept enthalten sind, könnte dereinst mit dem Verweis auf das Fehlen dieses Konzeptes bekämpft und verweigert werden. Deswegen sind wir nicht davon überzeugt, dass das ein guter Antrag ist.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag der Minderheit Fischer- Seengen abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit
Für den Antrag der Minderheit
93 Stimmen 69 Stimmen
Art. 6
Antrag der Kommission Mehrheit
.... prüft sie, ob und wie die anfallende Abwärme sinnvoll ge- nutzt werden kann.
Minderheit
(Teuscher, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Wiederkehr)
... . werden kann. Angestrebt wird ein Wirkungsgrad von min- destens 75 Prozent für jede Anlage.
Antrag Comby
prüft sie, ob der Energiebedarf nicht über eine erneuer- ... bare Energie, insbesondere über die Turbinenbehandlung von Trinkwasser, über Holzenergie, Biomasse sowie über Sonnenenergie gedeckt werden kann.
Art. 6
Proposition de la commission Majorité
.... les possibilités d'utiliser judicieusement la chaleur pro- duite.
Minorité
(Teuscher, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Wiederkehr)
.... la chaleur produite. L'objectif est d'obtenir un rendement d'au moins 75 pour cent dans chaque installation.
Proposition Comby
.... droit cantonal étudie si l'énergie nécessaire ne pourrait pas être produite par une énergie renouvelable en particulier par le turbinage de l'eau potable, l'énergie du bois, de la bio- masse ainsi que l'énergie solaire.
Teuscher Franziska (G, BE), Sprecherin der Minderheit: Soll die schweizerische Energiepolitik in Zukunft auch auf kon- ventionelle thermische Kraftwerke setzen? Dies ist die Grundsatzfrage bei diesem Artikel.
Die Minderheit der Kommission, die ich vertrete, ist der Mei- nung, dass thermische Kraftwerke nur Sinn machen, wenn es sich um effiziente Kraftwerke mit hohem Wirkungsgrad handelt. Sie sollen nur realisiert werden, wenn sie dem neue- sten Stand der Technik entsprechen. Die Wärme-Kraft-Kop- pelungsanlagen wären dafür ein gutes Beispiel. Sie haben sicher alle die Post der Erdöl-Vereinigung erhalten, die sich jetzt auch für die WKK-Anlagen einsetzt. Unser Kollege Kof- mel hat dies ja in seinem Antrag zu Artikel 7 auch aufgenom- men.
Wenn wir diese interessante Technologie der Wärme-Kraft- Koppelungsanlagen fördern wollen, müssen wir bei Artikel 6 eine entsprechende Präzisierung des Wirkungsgrades vor- nehmen, wie dies die Minderheit der Kommission vorschlägt. Sie verlangt einen Wirkungsgrad von mindestens 75 Prozent für konventionell-thermische Kraftwerke. Kraftwerke sollen nur dort realisiert werden, wo die Wärme genutzt werden kann. Ein hoher Wirkungsgrad bedeutet eher kleinere Werke, nahe bei den beheizbaren Wohngebieten, mit gutem Wir- kungsgrad. Ich habe mich bei verschiedenen Fachleuten von Firmen, die in diesem Bereich arbeiten, erkundigt, wie hoch dieser Wirkungsgrad sein könnte. Alle haben mir bestätigt, dass ein Wirkungsgrad von mindestens 75 Prozent absolut realistisch ist, sofern die Abwärme gut genutzt wird.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit der Kommis- sion, diese Präzisierung bei Artikel 6 vorzunehmen. Ich per- sönlich bitte Sie, dann auch den Antrag Kofmel zu Artikel 7 zu unterstützen.
Comby Bernard (R, VS): J'ai déposé une proposition à l'article 6 qui consiste à soutenir la proposition de la majorité tout en y faisant une adjonction précisant: « .... si l'énergie né- cessaire ne pourrait pas être produite par une énergie renou- velable en particulier par le turbinage de l'eau potable, l'éner- gie du bois, de la biomasse, ainsi que l'énergie solaire.» C'est très important de préciser que ma proposition ne va pas à l'encontre de celle de la majorité et qu'il s'agit d'une adjonc- tion à cette dernière.
Je rappelle que le mandat constitutionnel est très clair. Il est mentionné à l'article 24octies alinéa 2 lettre a: « .... l'utilisation des énergies indigènes et renouvelables.» Malheureuse- ment, dans ce projet de loi on ne trouve pas une nouvelle im- pulsion qui élargirait le droit fédéral actuel. Au contraire, nous devons craindre que les énergies renouvelables soient négli- gées et que le développement des régions de montagne soit sérieusement entravé. Pourtant, nous savons que, dans le domaine des agents énergétiques indigènes, qu'il s'agisse du bois, de la biomasse ou de l'énergie solaire, les objectifs d'«Energie 2000» n'ont été atteints que très partiellement. Alors que dans d'autres pays comparables au nôtre, par exemple l'Autriche, on constate que l'énergie produite par le bois, la biomasse et le solaire représente une quantité extrê- mement importante, le rapport est de 1 à 10, si l'on fait la comparaison entre la Suisse et l'Autriche.
Par contre, la construction d'une installation productrice d'électricité alimentée au combustible fossile est expressé- ment prévue à l'article 6 de la loi sur l'énergie. Qu'est-ce à dire? On veut, au moyen de la loi fédérale, concurrencer di- rectement l'énergie de pointe des régions de montagne par
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Loi sur l'énergie
des centrales combinées à gaz. Ceci est, pour le dire poli- ment, une action inamicale contre les régions de montagne. Mais - je le répète - selon la constitution, la Confédération ne doit pas promouvoir la production d'énergie au moyen d'agents énergétiques fossiles; elle doit plutôt encourager le développement de techniques énergétiques, en particulier en matière d'énergies renouvelables.
Dès lors, dans le but de sauvegarder les intérêts de la Con- fédération et ceux des régions de montagne et de promou- voir de manière plus active les énergies renouvelables dans notre pays, je vous invite à appuyer ma proposition qui ap- porte un complément judicieux à la version de la majorité de la commission.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Namens der SP-Fraktion möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir den Antrag Comby und den Antrag der Minderheit Teuscher zu diesem Artikel unter- stützen möchten.
Wir sind der Auffassung, dass der technologische Fortschritt im Bereich der Gasturbinentechnologie, also der fossilen Er- zeugung, wie sie hier thematisiert ist, in den letzten Jahren ausserordentlich gross gewesen ist und auch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen heute nötig sind, damit nicht einfach ohne Wärmenutzung neue Werke «auf der grü- nen Wiese» erstellt werden.
Die Gasturbinentechnologie ist mit dem Zusammenbruch der Erdölpreise so günstig geworden, dass sie eine echte Gefahr für die einheimische Wasserkraft bedeutet. Deshalb ist den Erzeugern von Strom aus Gas und Öl eine Nutzung der Wärme zumutbar.
Wenn Sie die Nutzungs- und Produktionskurve der Schweiz ansehen, dann sehen Sie auch, dass wir ausserordentlich grosse Stromüberschüsse im Sommer haben und gleichzei- tig eine eher knappe Versorgung im Winter. Deshalb ist die kombinierte Nutzung der Gasturbinentechnologie im Winter eigentlich ein doppelter Gewinn. Einerseits ist es sehr ökolo- gisch, wenn wir die Abwärme für Nahwärmenetze verwen- den, und zweitens ist es auch wirtschaftlich interessant, dass diese Wärme genutzt wird. Hier sollen die Kantone den Finger draufhalten. Der Wirkungsgrad von 75 Prozent ist problemlos erreichbar. Gute Wärme-Kraft-Koppelungsanla- gen erreichen heute 90 bis 100 Prozent Gesamtwirkungs- grad.
Wir glauben, dass die Wärme-Kraft-Koppelung in Zukunft eine Rolle in unserem Land spielen wird. Wir stellen auch fest, dass das Gas im Vergleich zum Öl eine bessere CO2- Bilanz hat. Aber es geht auch darum, die einheimische Was- serkraft nicht zu vernachlässigen, denn sie ist - ökologisch gesehen - weit überlegen.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Anträgen zu folgen. Denken Sie daran: Es war früher so, dass immer grössere Kraftwerke im- mer effizienter waren, sowohl preislich als auch ökologisch. Heute ist es nicht mehr so. Wir sind heute technologisch in der Lage, Gaskraftwerke mit einer Leistung von einigen hun- dert Kilowatt dezentral in Quartieren oder selbst in Gemein- dezentren aufzustellen, die Strom produzieren. Diese sind ökonomisch und ökologisch absolut gleichwertig mit den grossen zentralen Anlagen «auf der grünen Wiese», die die Abwärme nicht nutzen. Wir meinen: Hier kann wirklich CO2 gespart werden. Hier kann effizient etwas verbessert werden, ohne dass grosse Kosten zu befürchten sind.
Baumberger Peter (C, ZH): Wir sind uns in der Sache weit- gehend einig. Es ist zweifellos sinnvoll, vor der Erstellung von Elektrizitätserzeugungsanlagen, die mit fossilen Brennstof- fen betrieben werden, die Frage der Abwärmenutzung zu prüfen und diese Abwärme dann tatsächlich auch zu nutzen. Das wird zumindest meistens sinnvoll sein. Aber es wird doch auch Fälle geben, wo das mit unverhältnismässigen Auswir- kungen verbunden wäre; deswegen scheint mir der Antrag der Mehrheit in seiner Formulierung korrekt.
Nun kommt die Minderheit Teuscher und sagt, «angestrebt» werde ein Wirkungsgrad von mindestens 75 Prozent. Wir ha- ben soeben von Kollege Rechsteiner gehört, dass solche WKK-Anlagen heute 90, ja gegen 100 Prozent Wirkungsgrad
erreichen. Da frage ich mich, was diese Formulierung im Ge- setz soll. Will man eine untere Grenze diktieren? Dann müsste man nicht «angestrebt>> schreiben, sondern man musste die Bestimmung anders formulieren. Wenn man aber nur Wün- sche ausdrückt, glaube ich, dass das im Gesetz keinen Platz hat, um so weniger, als die Praxis bereits weit darüber hin- ausgeht, wie Herr Rechsteiner bestätigt hat.
Zum Antrag Comby: Seine Tragweite ist mir nicht ganz klar. Natürlich haben wir in der Verfassung die Vorschrift der breit- gefächerten und der umweltverträglichen Energieversor- gung. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Das haben wir auch im Gesetz bei den Grundsätzen niedergeschrieben (Art. 1). Wie steht es aber mit den Ausnahmen? Der Antrag Comby formuliert bei Artikel 10bis ergänzend, man müsse jene Anliegen berücksichtigen, wenn es nicht unverhältnis- mässig sei. Wir haben demnächst die Strommarktöffnung. Ich gehe davon aus, dass sie eintreten wird. Es ist auch noch eine Kommissionsmotion hängig. Mit diesem Antrag kom- men wir aber wieder in eine planwirtschaftliche Umgebung, wo man der Wirtschaft vorschreiben will, was unverhältnis- mässig sei. Ich muss sagen, dass ich dazu schon bei Ar- tikel 6 meine Bedenken habe. Was passiert, wenn die kanto- nale Behörde sagt: «Das ist unverhältnismässig, du darfst den Strom nicht so produzieren, sondern du musst ihn jetzt über eine Holzschnitzelheizung produzieren oder über was auch immer.»?
Um nicht Auswirkungen zu erleben, die wir nicht im Griff ha- ben und die quer zu dem stehen, was wir eigentlich tun müs- sen, nämlich zur Strommarktliberalisierung, die zu sinkenden Preisen führen muss und wird, sollten wir auch dem Antrag Comby nicht zustimmen.
Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen ebenfalls, den Antrag der Minderheit Teuscher abzulehnen.
Die Ersteller von solchen Anlagen sind selber an einem ho- hen Wirkungsgrad interessiert, und wenn es schon so pro- blemlos ist, wie Herr Rechsteiner gesagt hat, Wirkungs- grade von 90 Prozent zu erreichen, dann ist es wirklich überflüssig, wenn wir hier im Gesetz einen Minimalwert von 75 Prozent festlegen. Die Kommissionsmehrheit war einver- standen, dass man einerseits solche Anlagen prüft, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, und andererseits prüft, ob die anfallende Abwärme sinnvoll genutzt werden kann.
Hier habe ich etwas Mühe mit dem Antrag Comby. Er will ja, wenn fossile Brennstoffe im Spiele sind, prüfen lassen, ob der Energiebedarf nicht auch über die Turbinenbehand- lung von Trinkwasser, über Holzenergie, Biomasse oder Sonnenenergie gedeckt werden kann. Da komme ich etwas in Konflikt mit Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, die ja mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Nach diesem Wort- laut müsste auch jede Wärme-Kraft-Koppelungsanlage dar- aufhin überprüft werden, ob sie nicht durch eine Anlage von Holzenergie, Biomasse oder auf diesem Weg mit erneuer- barer Energie ersetzt werden könnte. Ich glaube, dass die- ses Prüfverfahren zu weit gehen würde und auch verschie- dene sinnvolle Anlagen nicht oder nur sehr mühsam erstellt werden könnten. Ich unterstütze deshalb diesen Antrag nicht.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: Nous avons donc deux propositions ici: la proposition de minorité et la proposition Comby.
La proposition individuelle qui est devenue proposition de mi- norite a été écartée en commission par 14 voix contre 8. Nous estimons en effet que, même si elle va dans le bon sens, cette proposition de minorité n'a pas sa place dans une loi, mais dans une ordonnance. En effet, si nous commen- çons, dans la loi sur l'énergie, à mettre des prescriptions dé- taillées en pour cent, on charge inutilement la loi, et on pour- rait fixer des pourcentages pratiquement pour chaque dispo- sition.
Le but de cet article est d'étudier les possibilités d'utiliser ju- dicieusement la chaleur produite par les installations produc-
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Energiegesetz
trices d'électricité. Celles-ci doivent avoir un rendement élevé puisque l'objectif de la loi est de réduire les gaspillages tout en augmentant la rentabilité des infrastructures énergéti- ques.
Dans le cas particulier, la proposition de minorité est donc su- perflue et il faut l'intégrer dans l'ordonnance.
La proposition Comby a, par contre, un impact bien plus im- portant. M. Comby veut donner une priorité aux énergies re- nouvelables lorsqu'on examine les installations de produc- tion d'énergie qui doivent être soit construites, soit réaména- gées. Ici, c'est un problème philosophique qui est posé avec cette proposition: est-ce que oui ou non nous voulons, par la loi sur l'énergie, donner une chance et une certaine priorité aux énergies renouvelables?
La commission n'a pas pu examiner cette proposition. A titre individuel, j'appuierai la proposition Comby qui, à mon sens, va dans le droit chemin. Elle correspond parfaitement à ce que prévoit la constitution, c'est-à-dire d'encourager les éner- gies renouvelables. Il est évident qu'à l'heure de l'ouverture du marché, nous créons là une sorte de distorsion de concur- rence mais, si nous ne le faisons pas, nous ne laissons pra- tiquement aucune chance aux énergies renouvelables qui, comme vous le savez, coûtent généralement plus cher que l'énergie issue du nucléaire ou les énergies fossiles.
Je rappelle que, contrairement à d'autres pays comme l'Autri- che ou la Finlande, qui tire 10 pour cent de son énergie de la biomasse, le Luxembourg, qui tire 8 pour cent des déchets, ou l'Islande, 5 pour cent de la géothermie, la Suisse n'a pas en- core développé suffisamment les énergies renouvelables puisqu'elle ne tire que 1,4 pour cent de la biomasse, des dé- chets ou de l'énergie solaire. Nous avons donc un certain re- tard dans ce domaine, et la proposition Comby me paraît une proposition susceptible d'aller dans la bonne direction et d'aug- menter la part sur le marché des énergies renouvelables. Mais je rappelle que la commission n'a pas examine cette proposition.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Die Mehrheit weicht vom Entwurf des Bundesrates ab. Der Bundesrat unterstützt die- sen Antrag, er kann damit leben. Es liegen noch zwei weitere Anträge vor, die nicht im Widerspruch zur Formulierung der Mehrheit stehen.
Zum Antrag der Minderheit Teuscher: Bei thermischen Kraft- werken ohne Wärme-Kraft-Koppelung kann nur ein Teil, d. h. höchstens 60 Prozent des Brennstoffenergieinhaltes, in Elektrizität umgewandelt werden. Bei voller Nutzung der Ab- wärme durch die Wärme-Kraft-Koppelung kann ein Gesamt- wirkungsgrad von über 60 Prozent erreicht werden. Ein Wir- kungsgrad von 75 Prozent ist realistisch. Die Probleme lie- gen nicht auf der technischen, sondern auf der wirtschaftli- chen Ebene: Es wird schwierig sein, die entsprechenden Abnehmerinnen und Abnehmer für die anfallende Abwärme zu finden. Die Minderheit Teuscher schlägt ausdrücklich vor, es solle dieser Wirkungsgrad von 75 Prozent angestrebt wer- den, und damit trägt sie dem Problem Rechnung. Sie liegt hier - leider ist dies nicht immer der Fall - auf der Linie des Bundesrates, weswegen er sie hier unterstützen kann.
Was den Antrag Comby betrifft, so ist er ebenfalls als Zusatz zur Fassung der Mehrheit zu verstehen. Auch die Abwärme- nutzung und das Energiesparen sind seiner Ansicht nach of- fensichtlich weiterhin im Gesetz enthalten. Deswegen kann der Bundesrat auch mit dieser Ergänzung - falls Sie ihr zu- stimmen - leben. Wenn Sie Ziffer 223 der Botschaft lesen, sehen Sie, dass wir das auch in diesem Sinne sehen.
Zur Frage von Herrn Baumberger: Es wäre so, dass die kan- tonale Behörde immer gemäss dem Verhältnismässigkeits- prinzip die entsprechende Prüfung und anschliessend die Bewilligung, allenfalls Verweigerung, vornehmen würde. Der Bundesrat kann mit allen drei Anträgen leben.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit/Comby Für den Antrag der Mehrheit
106 Stimmen
51 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Mehrheit/Comby 89 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 70 Stimmen
Art. 7 Antrag der Kommission Titel
Anschlussbedingungen für unabhängige Produzenten Abs. 1
.... von unabhängigen Produzenten angebotene .... Abs. 2 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3 Mehrheit
.... produzierte Energie abzunehmen. Die Vergütung richtet sich in diesem Fall nach den Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Energie aus zuletzt realisierten inländischen Produktionsanlagen.
Minderheit
(Thür, Borel, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Sema- deni, Strahm, Stump, Wiederkehr)
. Produktionsanlagen. Der Solar- oder Windanlagenbetrei- ber erhält eine Einspeisevergütung, die seine Kosten deckt, soweit diese bei elektrizitätswirtschaftlich rationeller Be- triebsführung unvermeidbar sind.
Abs. 4 Mehrheit
Bei Wasserkraftwerken ist die Vergütung nach Absatz 3 be- schränkt auf Anlagen mit einer Leistung bis zu 1 Megawatt. Die nach kantonalem Recht zuständige Behörde kann in Ein- zelfällen die Vergütung um maximal 20 Prozent herabsetzen, um ungerechtfertigte Gewinne der unabhängigen Produzen- ten zu vermeiden.
Minderheit
(Speck, Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seen- gen, Hegetschweiler, Stucky, Wyss)
Die Vergütung nach Absatz 3 ist beschränkt auf Anlagen mit einer Leistung bis zu 300 Kilowatt. Die nach kantonalem Recht zuständige Behörde kann in Einzelfällen die Lei- stungsgrenze heraufsetzen.
Abs. 5 . die sie von den übrigen Abnehmern verlangen.
Abs. 6
Anschlussbedingungen für unabhängige Produzenten festlegt.
Antrag Schmid Samuel Abs. 1
.... verpflichtet, die von unabhängigen Produzenten angebo- tene Energie abzunehmen, wenn diese für die Einspeisung in das Netz geeignet ist und:
a. regelmässig produziert wird; oder
b. durch Nutzung erneuerbarer Energien gewonnen wird. Abs. 2
Die Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Markt- preisen. Abs. 3 Streichen
Antrag Kofmel Abs. 1
(Ergänzung zum Antrag Schmid Samuel)
b. .... erneuerbarer Energien und Wärme-Kraft-Koppelung gewonnen wird. Abs. 3
(Ergänzung zum Antrag der Mehrheit)
.... erneuerbarer Energien oder Wärme-Kraft-Koppelung ge- wonnen wird ....
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
N 3 juin 1997
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Loi sur l'énergie
Antrag Loretan Otto
Abs. 2
Die Vergütung richtet sich höchstens nach den Gestehungs- kosten für Abs. 3
Überschussenergie abzunehmen. Die Vergütung richtet sich in diesem Fall höchstens nach den regionalen Geste- hungskosten für gleichwertige Energie.
Antrag Dupraz Abs. 4bis (neu)
Der Bund kann auf die Vergütung, die den Eigenproduzenten für deren Stromzufuhr zum öffentlichen Netz gewährt und auf die der Tarif für erneuerbare Energien angewandt wird, einen finanziellen Beitrag erheben. Dieser Beitrag wird zur Äufnung eines Fonds verwendet, aus dem die Entwicklungen dieses Produktionsbereiches finanziert werden.
Antrag Schmid Odilo
Abs. 7 (neu)
Alle Unternehmen - die in einem Kanton Energie produzie- ren, übertragen und verteilen - haben sich auf Antrag des Kantons anteilmässig an der Speisung eines kantonalen Ausgleichsfonds zugunsten jener Verteilwerke zu beteiligen, die sonst überproportional Strom von privaten Produzenten übernehmen müssten. Der Bundesrat regelt die Details auf dem Verordnungsweg.
Minderheit (Scherrer Jürg) Ganzen Artikel streichen
Art. 7
Proposition de la commission Titre
Conditions de raccordement des producteurs indépendants Al. 1
.... par les producteurs indépendants sous .... Al. 2 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3 Majorité
... de reprendre l'énergie produite à partir .... par les installa- tions de production réalisées récemment sises en Suisse. Minorité
(Thür, Borel, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Sema- deni, Strahm, Stump, Wiederkehr)
.... sises en Suisse. L'exploitant d'une installation solaire ou éolienne obtient une rétribution suffisante pour couvrir ses coûts dans la mesure où ceux-ci sont inévitables dans l'opti- que d'une exploitation rationnelle.
Al. 4 Majorité
Pour les centrales hydrauliques, la rétribution selon l'alinéa 3 est réservée aux installations dont la puissance ne dépasse pas 1 megawatt. L'autorité compétente en vertu du droit can- tonal peut abaisser au maximum de 20 pour cent les tarifs de reprise dans des cas isolés pour éviter des gains injustifiés chez les producteurs indépendants.
Minorité
(Speck, Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seen- gen, Hegetschweiler, Stucky, Wyss)
La rétribution selon l'alinéa 3 est réservée aux installations dont la puissance ne dépasse pas 300 kilowatts. L'autorité compétente en vertu du droit cantonal peut relever cette li- mite de puissance à titre exceptionnel.
Al. 5
Les entreprises fournissent l'énergie aux producteurs indé- pendants en pratiquant les mêmes prix que pour les autres acheteurs.
Al. 6
.... des producteurs indépendants.
Proposition Schmid Samuel Al. 1
.... sont tenus de reprendre l'énergie produite par les auto- producteurs si elle est adaptée au réseau et:
a. si elle est produite de manière régulière; ou
b. si elle est produite par l'utilisation d'énergies renouvela- bles.
Al. 2
Les tarifs de reprise sont alignés sur les prix pratiqués sur le marché.
Al. 3
Biffer
Proposition Kofmel Al. 1
(Complément à la proposition Schmid Samuel)
b. .... d'énergies renouvelables et du couplage chaleur-force. Al. 3
(Complément à la proposition de la majorité) . d'énergies renouvelables ou du couplage chaleur-force même si
Proposition Loretan Otto
Al. 2
Les tarifs de reprise se fondent au maximum sur les prix de revient applicables
Al. 3
.... la production n'est pas régulière. Les tarifs de reprise se fondant dans ce cas au maximum sur les prix de revient ré- gionaux applicables à l'énergie équivalente.
Proposition Dupraz Al. 4bis (nouveau)
La Confédération peut prélever une contribution financière sur la rétribution accordée aux producteurs indépendants qui injectent de l'énergie électrique dans le réseau public et qui bénéficient du tarif promotionnel des énergies renouvelables. Cette contribution alimente un fonds destiné à financer le dé- veloppement de ce domaine de production.
Proposition Schmid Odilo
Al. 7 (nouveau)
Toutes les entreprises produisant, transportant ou distribuant de l'énergie sur le territoire d'un canton doivent, à la de- mande de ce dernier, contribuer à raison de leur importance à alimenter un fonds cantonal de compensation en faveur des stations de distribution qui, sinon, seraient tenues de re- prendre en quantité disproportionnée de l'électricité produite par des producteurs privés. Le Conseil fédéral fixe par voie d'ordonnance les modalités d'application.
Minorité (Scherrer Jürg) Biffer l'article entier
Thür Hanspeter (G, AG), Sprecher der Minderheit: Mit unse- rem Antrag zu Artikel 7 Absatz 3 möchten wir eine Sonderbe- handlung der Erzeuger von Solarenergie gegenüber den üb- rigen Produzenten von erneuerbaren Energien. Eine solche Behandlung ist schon von Verfassung wegen geboten. Wenn in Artikel 24octies der Bundesverfassung der Bund verpflich- tet wird, die Entwicklung von Energietechniken im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern, kann dies nur heis- sen, dass diese Förderung bei den verschiedenen erneuer- baren Energien zu differenzieren ist.
In Artikel 7 Absatz 3 wird leider auf eine solche Differenzie- rung verzichtet. Er sieht lediglich eine Abnahmeverpflichtung für Strom vor, der aus erneuerbarer Energie gewonnen wird, und garantiert einen Preis zu den Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Energie aus zuletzt realisierten inländischen Produktionsanlagen. Das sind heute durchschnittlich 16 Rap- pen pro Kilowattstunde. Eine solche Entschädigung ist für die Wasserkraft, die Holzverbrennung oder andere Technologien ausreichend, nicht aber für die Solarstromerzeugung. Aus
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Energiegesetz
verschiedenen Gründen - vor allem weil die Solartechnologie immer noch mit sehr kleinen Serien arbeiten muss - kostet hier eine Kilowattstunde immer noch rund einen Franken.
Nun sind aber gerade in diesem Sektor aufgrund laufender Forschungen in den nächsten Jahren eigentliche Durchbrü- che zu erwarten. Schon heute gibt es Technologien, welche bereits Preise unter 50 Rappen pro Kilowattstunde verspre- chen. Sie erinnern sich vielleicht noch an die kürzlich vorge- stellte Erfindung einer Berner Firma. Wir haben während der Sondersession im Tiefparterre des Parlamentsgebäudes ei- nen Solarziegel vorgeführt erhalten, der als integrierter Bau- stoff verwendet werden kann. Jene rund dreissig Parlamen- tarier, die sich diese neueste Technologie vorführen liessen, waren allesamt beeindruckt.
Ich selber bin überzeugt, dass in den nächsten Jahren in der Solarstromproduktion Quantensprünge möglich werden, wenn wir bereit sind, die nötigen Rahmenbedingungen hier- für festzulegen. Das können wir tun, wenn wir die Einspeise- vergütungen höher ansetzen.
Wir beantragen, dass bei der Solartechnologie ein Preis ver- gütet wird, der bei Anwendung der neuesten Technik kosten- deckend ist. Ein solches Rückvergütungssystem fördert die technologische Entwicklung ungemein, weil immer nur die neueste Anlage gefördert wird. Anderseits ermöglicht eine solche Entschädigungspraxis, dass Solarinvestitionen heute schon getätigt werden und in einem normalen Lebenszyklus abgeschrieben werden können.
Solche Einspeiseregelungen sind in Deutschland sehr ver- breitet. Grosse Städte haben solche Bestimmungen; ganze Bundesländer arbeiten mit solchen Rückspeisevergütungen. Das Resultat: Die Solartechnologie kommt bedeutend schneller voran als in der Schweiz.
Auch in der Schweiz gibt es einzelne Gemeinden, z. B. Burg- dorf, die in ihren Rückvergütungstarifen eine besondere För- derung der Solartechnologie vorsehen.
Wenn wir heute nicht etwas für die Verbesserung der Rah- menbedingungen tun, werden wir in der Solartechnologie in- ternational in den nächsten Jahren den Anschluss verpas- sen. Das wäre ausserordentlich bedauerlich, wenn wir in Be- tracht ziehen, dass die Schweiz punkto Forschung immer noch an der Spitze steht.
In den USA und in Japan ist das wirtschaftliche Potential der Solartechnologie längst erkannt worden. In Japan beispiels- weise wird mit einem 100 000-Dächer-Programm der Ein- stieg in die grossindustrielle Fertigung solartechnischer Anla- gen gemacht, und wir bewegen uns immer noch in der Phase, wo Bastler und Idealisten tief in den Sack greifen müssen, wenn sie solche Anlagen erstellen wollen. Die So- lartechnologie wird den Durchbruch nur schaffen, wenn wie in Japan eine gezielte Förderung erfolgt.
Sie werden nun einwenden, das sei ordnungspolitisch falsch. Falsch wäre eine solche Forderung aber nur, wenn in eine wenig aussichtsreiche, veraltete Technologie investiert würde. Das ist aber gerade nicht der Fall. Alle Experten sind sich einig, dass die Solartechnologie eine Zukunftstechnolo- gie ist, und die Schweiz tut gut daran, ihren Vorsprung, den sie aufgrund eigener Forschung hat, zu verteidigen. Im übri- gen bitte ich Sie, in diesem Zusammenhang zur Kenntnis zu nehmen, dass sich auch die Atomenergie nie hätte durchset- zen können, wenn sie nicht gewaltige staatliche Finanzsprit- zen bekommen hätte.
Zusammenfassend bitte ich Sie, sich erstens für eine diffe- renzierte Förderung der erneuerbaren Energien zu entschei- den und sich zweitens klar für eine deutliche Förderung der Solartechnologie einzusetzen und deshalb dem Minderheits- antrag zuzustimmen.
Speck Christian (V, AG), Sprecher der Minderheit: Im Vorfeld der Marktöffnung für die leitungsgebundenen Energieträger muss in Artikel 7 eine möglichst marktnahe Lösung gefunden werden. In diesem Sinn soll die von unabhängigen Produ- zenten angebotene Energie zwar abgenommen werden, wenn sie für die Einspeisung in das Netz geeignet ist, die Vergütung hingegen soll sich nach den jeweils gültigen Marktpreisen richten.
Es muss insbesondere zwischen einer allfälligen Förderung der erneuerbaren Energien durch die öffentliche Hand und den Regeln des Energiemarktes unterschieden werden. Die Preise für Rücklieferungen sind konsequent nach Marktbe- dingungen zwischen den Betroffenen - den Produzenten und den Elektrizitätswerken - auszuhandeln. Die Mehrheit der UREK hat das Problem der ungerechtfertigten Gewinne als Folge der Subventionierung erkannt und will diese mit Artikel 7 Absatz 4 wenigstens abbauen.
Die Minderheit will mit ihrem Antrag nur erneuerbare Ener- gien aus Kleinkraftwerken fördern, die das wirtschaftlich wirk- lich nötig haben. Das sind die Kleinstkraftwerke. Laut Stati- stik des Bundesamtes für Wasserwirtschaft gibt es in unse- rem Land rund 1900 Anlagen mit einer Leistung von bis zu 300 Kilowatt, 65 Anlagen mit einer Leistung zwischen 300 und 500 Kilowatt und 61 Anlagen mit einer Leistung zwi- schen 500 und 1000 Kilowatt.
6,6 Prozent der Anlagen zwischen 300 und 1000 Kilowatt (1 Megawatt) konzentrieren sich in einzelnen Regionen. Man findet sie entlang von Flussläufen. Sie wurden für frühere in- dustrielle Bedürfnisse gebaut. Sie werden heute mit falschen Anreizen erneuert und von unabhängigen Produzenten be- trieben - mit 16 Rappen entschädigt vom regionalen Elektri- zitätsversorgungsnetz.
Dazu kommt, dass Wasserkraftwerke bis zu 1 Megawatt von den Wasserzinsen befreit sind. Die Wirtschaftlichkeit der Werke bis 300 Kilowatt ist schlecht. Sie steigt proportional zur Grösse.
Zu den Ihnen zugestellten Papieren der Schweizerischen Vereinigung für Holzenergie ist festzustellen, dass es für diese - absolut förderungswürdigen - Anlagen andere För- derungsinstrumente gibt, z. B. Beiträge des Bundes zusätz- lich zu Beiträgen der Kantone für Pilot- und Demonstrations- anlagen.
Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag, die Vergütung auf An- lagen mit einer Leistung von bis zu 300 Kilowatt zu beschrän- ken, zuzustimmen.
Einige allgemeine Bemerkungen aus der Sicht der SVP- Fraktion: Wir haben neu den Antrag Kofmel, der aus drei Gründen marktwirtschaftlich gesehen eine neue Sünde ist, indem er die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärme- Kraft-Koppelungsbereich mit 16 Rappen vergüten will. Es wäre dies eine weitere Privilegierung von Nischenenergie, und mit dieser Privilegierung würden solche Regelungen, in Form neuer Subventionen, ad absurdum weitergeführt. Sie führte auch zu neuen Marktverzerrungen, und sie stünde der Liberalisierung, welche eine Preissenkung bei allen Kunden- gruppen anstrebt, entgegen. Am Schluss würden die Klein- kunden die Rechnung bezahlen müssen. Es berührt eigent- lich seltsam, dass die Erdöllobby, welche sich im Gegensatz zur Elektrizitätswirtschaft gern liberal gibt, diesen Antrag jetzt stellen lässt.
Angesichts meiner eingangs gemachten Äusserungen be- treffend Marktpreise ist bei allen verschiedenen Anträgen, die bei Artikel 7 gestellt werden, letztlich der Antrag Schmid Samuel der wegweisende. Damit wird zwar die Abnahme- pflicht verankert, die Vergütung jedoch nach jeweils gültigen Marktpreisen festgelegt. Herr Kofmel hat nachträglich einen Eventualantrag eingereicht, der seinen ursprünglichen An- trag wesentlich ändert, indem er sich mit den Marktpreisen einverstanden erklärt. Damit kann auch die SVP-Fraktion le- ben.
Ich bitte Sie in diesem Sinn, im allgemeinen den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen und bei Absatz 4 den Antrag der Min- derheit zu unterstützen.
Strahm Rudolf (S, BE): Herr Speck, Sie haben jetzt den An- trag Kofmel in Bausch und Bogen abgelehnt, d. h., Sie haben die Möglichkeit bekämpft, dass in Zukunft WKK-Anlagen auch Strom zurückspeisen können. Sie haben natürlich nicht gesagt, dass Sie Verwaltungsrat der Aargauischen Elektrizi- tätswerke sind. Ich möchte Sie als Gewerbler aber fragen: Wenn der Bäckermeister Speck - wie viele Gewerbler - ir- gendeinmal eine WKK-Anlage, z. B. auf Erdgasbasis, ein- richten und Strom ins Netz zurückspeisen möchte, hätten
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Loi sur l'énergie
Sie, Herr Bäckermeister Speck, dann nicht - wie das ganze Gewerbe - ein persönliches Interesse daran, dies auch tun zu können?
Speck Christian (V, AG), Sprecher der Minderheit: Ich danke Herrn Kollege Strahm. Offenbar hat er mir am Schluss nicht mehr ganz zugehört. Ich habe zum Eventualantrag Kofmel gesagt, dass ich keine Veranlassung habe, gegen die Rück- speisung, gegen die Einspeisung in das Netz einzutreten, aber nicht zum Preis von 16 Rappen, sondern zu den markt- üblichen Preisen. Das ist meine Philosophie.
Schmid Samuel (V, BE): Mein Antrag geht insoweit in die gleiche Richtung wie der Antrag der Mehrheit der Kommis- sion, als auch ich die Abnahme der von unabhängigen Pro- duzenten angebotenen Energie zwingend aufnehmen will. Ich möchte sie allerdings nach einem gültigen Marktpreis ver- güten.
Die Mehrheit der Kommission will in Artikel 7 die private Pro- duktion von Energie mit einer Abnahmepflicht und einer Preisgarantie sichern. Die Minderheit Thür will sogar die Pro- duktion von Solar- und Windenergie durch garantiert kosten- deckende Preise fördern. Dies sind durchaus diskutable Ziele. Allein, sie haben in einem liberalisierten Energiemarkt kaum mehr Platz.
Ich habe Herrn Thur vorhin genau zugehört. Er hat mehrfach über eine «separate Förderung» gesprochen, über «Investi- tionen», über «staatliche Finanzspritzen». Das mag durch- aus alles seine Ordnung haben. Aber das, was wir hier be- schliessen, ist die Anhebung eines Preissystems, was in ei- nem liberalisierten Markt dazu führen wird, dass grosse Un- ternehmen von irgendwo ihre Energie beziehen werden und dass die kleineren - «gefangenen» - Kunden dann diese «Subvention» zu bezahlen haben werden. Darin liegt das Problem.
Wir haben uns also in diesem Zusammenhang nicht nach Wünschen und Opportunitäten zu richten, sondern vielmehr - leider - nach Realitäten. Diese Realitäten sind - ich werde darauf zurückkommen - für Produzenten von erneuerbaren Energien nicht in jedem Fall von vornherein negativ.
Hier ist festzustellen, dass angesichts der sich abzeichnen- den Liberalisierung und Marktöffnung im Bereich der lei- tungsgebundenen Energieversorgung für verdeckte Subven- tionen und nicht marktkonforme Forderungsmassnahmen bestimmter Produktionsformen kein Raum mehr ist.
Zu Recht verlangt unsere Kommission deshalb mit einer Mo- tion (97.3005), die Sie auf Seite 21 der Fahne finden, die Vor- bereitung eines Elektrizitätsmarktgesetzes, welches die Kon- sequenzen der Marktöffnung im Energiebereich regeln soll. Hier sind nun allfällige Nebeneffekte aufzufangen oder spezi- ell zu regeln. Hier wie dort werden allerdings die Spielregeln einer liberalen Marktordnung nicht übergangen werden kön- nen:
Die Preisgestaltung muss von den Unternehmungen flexi- bel und transparent gehandhabt werden können; nur so ga- rantieren wir den langfristigen Bestand von Unternehmun- gen, die sich dieser Abnahmepflicht überhaupt stellen und über einen vernünftigen Mischpreis allfällig auch differenzier- tes Pricing machen können.
Der Service public wird, das ist leicht vorauszusehen, eine gewisse «Tarifsolidarität» zwischen den Elektrizitätswerken nötig machen, sei es nun freiwillig oder allenfalls zwangs- weise über dieses Elektrizitätsmarktgesetz. Dadurch werden Werke, in deren Bereich eine Vielzahl derartiger Zulieferer ih- ren Standort haben, aus dem Markt gedrängt, wenn diese Solidarität nicht mehr zu spielen vermag.
Hier gilt es nun ein Gleichgewicht anzustreben, das nach meinem Dafürhalten mit dem vorliegenden Geschäft in der Form, wie es hier vorgeschlagen wird, nicht erreichbar ist - ein Gleichgewicht, das frühestens über die Elektrizitätsmarkt- gesetzgebung angesteuert werden kann.
In meinem Antrag mache ich Ihnen deshalb beliebt, generell von «Marktpreis» zu sprechen, nur er wird im Wechsel von Überschuss- und Mankolagen, wie sie immer wieder vorkom- men werden, Bestand haben. Dabei spielen nicht nur die ver-
schiedenen Wertigkeiten der Energie zu verschiedenen Ta- ges- und Saisonzeiten, sondern auch die Sicherheit der Lie- ferung, die Lage auf dem Spotmarkt, das Interesse an Kun- denbeziehungen usw. eine Rolle.
Die Annahme, diese Regelung sei von vornherein zum Nach- teil der Kleinproduzenten, ist nicht richtig. Obwohl der Markt Grundlage des Preises ist, wird es zweifellos Konsumenten geben, die Energie aus der Produktion ihrer Wahl wünschen und dafür auch einen anderen Preis zu zahlen bereit sind. Das erlaubt aber dieses Marktsystem. Langfristige Überle- gungen in bezug auf günstige Übertragungs- und Transfor- mationskosten werden diese Preise übrigens positiv beein- flussen.
Mein Antrag ist nach meinem Dafürhalten deshalb insgesamt einfacher und der hier vorgeschlagenen Regelung vorzuzie- hen. Mit dem Ergänzungsantrag Kofmel als neue Litera c in meinem Antrag bin ich einverstanden. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.
Thür Hanspeter (G, AG), Sprecher der Minderheit: Herr Schmid, Sie haben ausgeführt, dass der Antrag meiner Min- derheit in einem liberalisierten Strommarkt «keinen Platz» habe. Nun ist es ja so, dass diese Liberalisierungsprozesse nicht eine schweizerische Erfindung sind, sondern gesamt- europäisch ablaufen. Sie erfassen also beispielsweise auch Deutschland: Ich habe darauf hingewiesen, dass gerade in Deutschland ganze Bundesländer und grosse Städte in be- zug auf die Einspeisevergütung sehr viel weiter gehende Re- gelungen haben.
Wie erklären Sie sich, dass Deutschland trotz der auch dort stattfindenden Strommarktliberalisierung solche Einspeise- regelungen aufrechterhalten kann?
Schmid Samuel (V, BE): Sehen Sie, Herr Thür, die Preisge- staltung in grösseren Märkten ist in bezug auf die Übernahme bzw. das Auffangen derartiger Spezialpreise wesentlich ein- facher als in unseren kleinräumigen Verhältnissen. Bei uns spielt auch eine geringe erzwungene Preisdifferenz sofort eine viel grössere Rolle als in einem grösseren Markt.
Sie sind also mit Ihrem Votum an sich auf dem richtigen Weg: Es geht nicht über die Preisgestaltung, sondern über eine spezielle, separate Förderung von Energieproduktionsfor- men.
Kofmel Peter (R, SO): Es ist üblich, dass man hier seine In- teressenbindungen offenlegt. Ich will das auch tun. Ich spre- che zwar als Präsident des Schweizerischen Brennstoff- händler-Verbandes zu Ihnen, aber ich spreche durchaus auch in meinem ganz persönlichen Namen, im Sinne auch von möglichst vernünftiger Energiepolitik.
Ich beantrage Ihnen, Artikel 7 Absatz 3 um die Wärme-Kraft- Koppelung zu ergänzen, bzw. ich beantrage Ihnen, falls Absatz 1 in der Fassung gemäss Antrag Schmid Samuel durchgehen sollte, diesen ebenfalls um die Wärme-Kraft- Koppelung zu ergänzen. Sollte dieser Antrag mit meiner Er- gänzung im Saal die Mehrheit finden, werde ich meinen An- trag zu Artikel 7 Absatz 3 zurückziehen.
Ich begründe das Ganze wie folgt: Der Gesetzentwurf von Bundesrat und UREK lässt jeden Hinweis auf Strom- und Wärmeerzeugung mittels Wärme-Kraft-Koppelung vermis- sen. In den Kommissionsberatungen ist die Diskussion - man muss sagen, leider - entlang der hinlänglich bekannten energiepolitischen Fronten gelaufen; das hat eben dazu ge- führt, dass die Produktionsform der Wärme-Kraft-Koppelung nur am Rande behandelt worden ist und nicht Eingang in die Vorlage gefunden hat. Dagegen wurde im Rahmen des von Bundesrat Leuenberger eingeleiteten energiepolitischen Dia- logs dieses Thema sehr breit aufgegriffen, und es hat sich gezeigt, dass hier ein sehr interessantes Potential vorhanden ist.
Ich denke deshalb, dass es wirklich ein energiepolitischer Fehlentscheid wäre, wenn wir heute ein zukunftsgerichtetes Energiegesetz verabschieden wollten, das dieser marktreifen und in der Praxis immer wichtiger werdenden Form der gleichzeitigen Strom- und Wärmeproduktion nicht Rechnung
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tragen würde. Denn die Technologie der Wärme-Kraft-Kop- pelung ist neben ihren technischen und wirtschaftlichen Vor- zügen an sich auch energiepolitisch konsensfähig.
Was wird mit paralleler Erzeugung von Strom und Wärme ei- gentlich gemacht? Ich möchte sieben Punkte aufzählen:
Es kann damit ein Gesamtwirkungsgrad von über 90 Prozent erreicht werden.
Die Elektrizitätsproduktion würde ganz klar diversifiziert, und wir hätten zusätzliche Optionen für unsere künftige Stromversorgung.
Die Form der WKK-Technologie bietet Raum für unterneh- merische Initiative, z. B. für Contracting.
Wir können zu relativ günstigen Preisen Strom und Ener- gie gewinnen.
Es liesse sich ein riesiges Investitionsvolumen von einigen Milliarden Franken auslösen. Hier muss ich sagen, lieber Kol- lege Speck: Es wäre Investitionsvolumen, das vor allem den kleinen Betrieben in diesem Lande zustatten käme.
Damit wäre natürlich ein riesiges Beschäftigungspotential verbunden, das in den nächsten zehn, vielleicht fünfzehn Jahren in die Tausende von Arbeitsplätzen ginge.
WKK-Anlagen im kleinen und mittleren Leistungsbereich sind wirtschaftlich, technisch und politisch einfach und rasch zu realisieren.
Wohin zielt nun mein Antrag? WKK-Strom, der von unabhän- gigen Produzenten angeboten wird, soll vom Elektrizitäts- werk nach den gleichen Kriterien übernommen und vergütet werden wie Strom aus erneuerbaren Energien. Dies gilt ins- besondere auch für das Kriterium der nicht regelmässig pro- duzierten Energie, sind doch gerade viele WKK-Anlagen nur dann in Betrieb, wenn Bedarf besteht. Es ist noch hinzuzufü- gen, dass solche Anlagen zwar zur Hauptsache mit fossilen Energieträgern betrieben werden, dass sie aber auch auf der Basis beispielsweise von Biogas oder Holz möglich sind.
Ich will mit meinem Antrag für den Bereich der dezentralen Stromproduktion lediglich gleich lange Spiesse schaffen. Mehr braucht es nicht; vor allem ruft mein Antrag nicht nach Bundessubventionen und auch nicht nach «anderen Formen der hohlen Hand». Das möchte ich dadurch beweisen, dass ich meinen Antrag «WKK-Technologie» als Ergänzung zum Antrag Schmid Samuel verstehen möchte und dann bereit bin, meinen Antrag zu Absatz 3 zurückzuziehen.
Ich ersuche Sie, meinen Antrag anzunehmen. Es wäre ener- giepolitisch wirklich kontraproduktiv, wenn wir in einem Ener- giegesetz mit einer technischen Lebensdauer von vielleicht zehn bis fünfzehn Jahren die Wärme-Kraft-Koppelung be- nachteiligen würden. Dieses Energiegesetz muss zukunfts- gerichtet sein.
Loretan Otto (C, VS): Ich möchte vorerst meine Interessen- bindung bekanntgeben. Ich bin Präsident eines interkommu- nalen Partnerwerks, das ungefähr 5 Gigawatt Energie im Jahr erzeugt und fünf Gemeinden mit Strom versorgt.
Grundsätzlich kann ich mich mit der generellen Stossrichtung von Artikel 7, wonach in diesem Energiegesetz eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung aufgrund einer Zu- sammenarbeit und damit der Übernahme der Energie ange- strebt wird, einverstanden erklären. Die Frage stellt sich ei- gentlich nur, zu welchen Bedingungen dies zu geschehen hat. Der Entwurf sieht vor, dass dies zum einen in einer für das Netz geeigneten Form und zum anderen aufgrund der Preise zu erfolgen hat, die für gleichwertige Energie aus neuen inländischen Produktionsanlagen verlangt werden. Ich glaube, dass dies nicht richtig ist, und zwar aus fünf Grün- den:
Die Marktöffnung und die Liberalisierung des Strommark- tes sind eigentlich so sicher wie das Amen in der Kirche. Es macht demzufolge eigentlich keinen Sinn, wenn wir heute Kraftwerke verpflichten, Energien zu vorbestimmten Preisen zu übernehmen, und dann nur die Grossen von der Liberali- sierung im Markt profitieren können.
Es ist so, dass die Eigenproduzenten vielfach Energie pro- duzieren, die eigentlich für den zur Übernahme Verpflichte- ten nicht von der Wertigkeit ist, die sie haben sollte. Wenn in der Botschaft (S. 92) ausgeführt wird, dass diese Preise ge-
samtwirtschaftlich eine korrekte Vergütung darstellen und höher sind als die Durchschnittskosten der Erzeugung, in welcher auch die kostengünstigen Altanlagen enthalten sind, kann dies nicht richtig sein. Der Bundesgerichtsentscheid vom 22. Mai 1996 geht von einem Jahresmittelpreis von 16 Rappen pro Kilowattstunde aus.
Die Bezugnahme auf inländische Produktionsanlagen kann in diesem Fall nicht akzeptiert werden. Zum einen sind diese Anlagen regional sehr verschieden, zum zweiten sind die neuen Anlagen in ihren Produktionskosten erheblich teu- rer als alte, gut unterhaltene und ordnungsgemäss abge- schriebene Anlagen.
Es gilt folgendes: Wie wollen Sie einem Bürger klarma- chen, dass einerseits ein Kraftwerk besteht, das zu ungefähr 6 Rappen produziert, die Sommerenergie aber zu kaum 2 Rappen verkaufen kann und dann andererseits über das Jahr hinaus 12 Rappen für Energie zu bezahlen ist, die abge- nommen werden muss? Das können Sie einem Bürger schlichtweg nicht klarmachen.
Es findet eine Quersubventionierung statt. Die Allgemein- heit soll gewisse Leistungen von Kleinproduzenten bezahlen. Da hilft auch die Bestimmung nichts, wonach gegebenenfalls um 20 Prozent gekürzt werden kann. Mir liegen in meinem Bereich drei Projekte vor, bei denen diese Eigenproduzenten auch nach einer eventuellen Kürzung um 20 Prozent eigent- lich noch relativ fette Gewinne einstreichen wurden, die von der Allgemeinheit bezahlt werden müssten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
Dupraz John (R, GE): Les petites centrales hydrauliques fournissent une énergie indigène propre, décentralisée et re- nouvelable. Elles se caractérisent par une longue durée de vie, une grande valeur ajoutée et un amortissement énergé- tique très court. Elles peuvent être entièrement réalisées par des entreprises du pays, donc être source d'emplois en Suisse. Elles représentent un potentiel énergétique important pour la Suisse (6000 gigawattheures par an), soit environ 12 pour cent de la consommation électrique du pays. Au- jourd'hui, seule la moitié de ce potentiel est exploité.
Des mesures d'encouragement au développement des peti- tes centrales commencent à porter leurs fruits. Des proprié- taires d'aménagements abandonnés ou en mauvais état ma- nifestent de plus en plus leur volonté de les réhabiliter. Le tur- binage des eaux potables ou usées prend un intérêt crois- sant auprès des collectivités publiques. Des petits exploi- tants, encouragés par de nouvelles conditions de reprise du kilowattheure, sont prêts à investir des sommes importantes dans la transformation de leurs installations pour en amélio- rer les performances et la rentabilité. De nombreuses petites et moyennes entreprises suisses dans les domaines de l'électromécanique et du génie civil, parfaitement compéten- tes pour réaliser de petites centrales hydrauliques, sont à la recherche d'un marche national et d'exportation. Durant les 20 prochaines années, il y aura plusieurs dizaines de milliers de petites centrales à construire dans le monde. C'est donc un marché porteur.
Le domaine professionnel est dynamique et il cherche à se développer: associations de producteurs indépendants (ISKB ou ADUR), fournisseurs d'équipements, centrales d'in- formation (Infoénergie), laboratoires de recherches sur les petites turbines (MMy Lab). Toutefois, l'information et la con- naissance restent dispersées, voire confidentielles. La créa- tion d'un centre de compétences disposant de moyens d'aide au démarrage de projets est indispensable. Il faut donc de l'argent. Les services de ce centre permettraient de prolon- ger des mesures d'incitation de DIANE et PACER dans la promotion de la concrétisation des projets. Rappelons que DIANE et PACER sont des programmes d'encouragement pour ces petites centrales et qu'ils arrivent bientôt au bout. Il faut donc trouver une source de financement. Or, chacun connaît la situation financière de la Confédération. Une des sources de financement pourrait provenir des producteurs in- dépendants qui bénéficient de la rétribution de l'énergie qu'ils injectent dans le réseau (16 centimes par kilowattheure) en prélevant à la source une fraction des centimes qui leur sont
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versés. Mais, pour cela, il faut une base légale, et c'est là l'objet de l'amendement que je vous propose.
Je vous invite à le soutenir afin d'assurer un financement à la recherche, au renouvellement et à l'installation de nouvelles centrales hydroélectriques.
Schmid Odilo (C, VS): Ich beantrage einen neuen Absatz 7 zu Artikel 7. Mein Antrag zielt eigentlich in die gleiche Rich- tung wie jener meines Kollegen John Dupraz. Er gibt den Kantonen allerdings die Möglichkeit, einen Ausgleichsfonds zugunsten jener kleinen Verteilerwerke einzurichten, die sonst überproportional Strom von Privaten übernehmen müssten. Herr Dupraz hat die Begründung schon gegeben. Wir haben in der Schweiz eine Vielzahl von Stromvertei- lern, grosse und kleine. Viele haben heute kein Interesse daran, dass Private in die Produktion und damit in den Be- reich der Rückspeisung von Energie «einsteigen». Der Bundesrat hat - das entnehme ich der Botschaft - diese Probleme eigentlich erkannt, hat aber darauf verzichtet, auf schweizerischem Niveau eine Lösung anzubieten. Dafür habe ich ein gewisses Verständnis.
Aus diesem Grund geht mein Antrag weniger weit. Er über- lässt den Kantonen, die gänzlich unterschiedliche Bedingun- gen kennen, die Möglichkeit, einen solchen Fonds einzurich- ten oder auch nicht; es ist eine Möglichkeit und nicht eine Pflicht. Der Antrag folgt dem föderalistischen Aufbau unseres Staates und lässt den Behörden vor Ort die Möglichkeit, ein reales Problem effizient zu lösen.
In diesem Sinne mache ich Ihnen beliebt, den föderalisti- schen Antrag, den ich eingereicht habe, zu unterstützen; dies auch im Sinne und zugunsten der kleinen Produzenten.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Dieser Artikel 7, in dem sehr viel drin ist, will in erster Linie einmal gleiches Recht für Produ- zenten ohne Netz und Produzenten mit Netz. Betroffen sind nicht nur die kleinen Einspeiser von erneuerbarer Energie, sondern betroffen ist z. B. auch eine Novartis AG. Wenn sie Strom einspeist, wenn sie in ihrer Wärme-Kraft-Koppelungs- anlage zuviel produziert, bekommt sie die gleiche Vergütung, wie wenn das lokale Elektrizitätswerk selber den Strom im grossen Netz übernimmt. Hier geht es um einen ganz wichti- gen Artikel, weil wir ja beim Strom ein natürliches Monopol haben. Bedingt durch das Leitungsnetz brauchen wir hier auch gesetzliche Rahmenbedingungen.
Unsere Fraktion unterstützt die Anträge Dupraz, Kofmel, Schmid Odilo und den Antrag der Minderheit Thür. Wir leh- nen aber den Antrag der Minderheit Speck, die Anträge Lo- retan Otto und Schmid Samuel ab. Herr Schmid, Sie möch- ten, dass nur noch Marktpreise vergütet werden. Bedenken Sie, dass im Strombereich keine Preise, sondern Tarife gel- ten. Marktpreise kann heissen, dass Stromeinspeiser nur noch den Spotmarktpreis bekommen, d. h. 3 Rappen pro Ki- lowattstunde. Sie können dann alle Wärme-Kraft-Koppe- lungsanlagen einfach zumachen. Auch die dezentralen Pro- duzenten von Kleinwasserkraftwerken bekommen praktisch nichts mehr, weil der Begriff der Marktpreise nicht definiert ist. Wir möchten eine Gleichbehandlung von dezentralen Produzenten und Elektrizitätswerken erreichen, und dies be- dingt eben auch, dass man die Gleichwertigkeit der Rückver- gütung gegenüber den Selbstkosten in den eigenen Anlagen der Elektrizitätswerke festschreibt.
Bitte beachten Sie doch, dass gemäss dem Antrag der Mehr- heit der UREK, der Ihnen vorliegt, die Vergütung von 16 Rappen pro Kilowattstunde gekürzt werden kann. In Zu- kunft sollen nur noch kostenorientierte Rückvergütungen für erneuerbare Energien an Kleinwasserkraftwerke und Ähnli- ches gezahlt werden. Das ist eine wesentliche Reduktion der Leistungspflicht der Elektrizitätswerke gegenüber den dezen- tralen Produzenten. Ich bitte Sie in diesem Sinne, diesen konstruktiven Vorschlag der Kommissionsmehrheit zu re- spektieren und diesem Antrag zuzustimmen.
Beim Antrag Kofmel, den wir unterstützen, möchten wir, dass die kleinen Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen gleich behandelt werden, dass sie auch die unregelmässige Ener- gie einspeisen können, weil sie im Winter einen Beitrag zur
Landesversorgung leisten, der nicht zu unterschätzen ist. Hingegen gehen wir davon aus, dass bei den Einspeisetari- fen unter dem Begriff «gleichwertig» eben auch eine Diffe- renzierung zwischen erneuerbarem und Wärme-Kraft-Kop- pelungsstrom stattfinden kann und dass dort je nach Grösse der Anlage kostenorientiert rückvergütet wird. Ich sehe, dass Sie nicken, Herr Kofmel. Ich hoffe, dass Sie damit einver- standen sind.
Was wir für die kleinen Anlagen brauchen, denen ja techno- logisch gesehen die Zukunft gehört, ist Rechtssicherheit für die Investoren. Der Antrag Loretan Otto, der für den Einspei- setarif Begriffe wie «höchstens» vorsieht, schafft aber keine Rechtssicherheit: Wer ein Kraftwerk baut, ist wieder auf den Monopolisten angewiesen, der ihm irgendeinen Tarif gibt, aber nicht genau sagt, wie lange dieser gilt. Kraftwerke sind langfristige Investitionen, die auf Jahrzehnte hinaus Rechts- sicherheit brauchen.
Ich möchte meine Interessenbindung bekanntgeben: Ich bin Präsident eines Wasserkraftwerkes an der Birs, welches 1,7 Gigawattstunden pro Jahr einspeist.
Der Antrag der Minderheit Thür ist gutgemeint, aber wir räu- men ihm wenig Chancen ein. Denken Sie daran, was jetzt in Japan läuft: Japan baut 4600 Megawatt Solaranlagen bis ins Jahr 2010. Wir glauben, dass solche Schritte auch in der Schweiz nötig sind. Aber wir glauben auch, dass die kom- menden Abstimmungen über die Initiativen wahrscheinlich geeigneter sind, die Einspeisetarife landesweit auszuglei- chen, damit nicht einzelne Elektrizitätswerke überproportio- nal belastet werden. Wir glauben, dass der Antrag der Min- derheit Thür im Ständerat in dem Sinne geändert werden könnte, dass man für Solar- und Windanlagen die Über- schussenergie bis zu 1 Prozent des Umsatzes eines Elektri- zitätswerkes voll vergütet.
Ich bitte Sie, die im grossen und ganzen gute Lösung, die die Kommissionsmehrheit vorsieht, zu unterstützen.
Eine absolute Katastrophe für alle kleinen Produzenten wäre, wenn der Antrag Schmid Samuel obsiegen würde. Dann könnten wir die kleinen Werke einfach schliessen, weil wir keine Einspeisesicherheit mehr hätten. Wir hätten keine Richtlinien mehr für die Vergütung. Der Marktpreis auf dem Spotmarkt ist heute 3 Rappen. Für diesen Preis geht die überschüssige Elektrizität heute nach Italien. Damit kann in der Schweiz kein unabhängiger Produzent ein Elektrizitäts- werk bauen.
Und denken Sie daran: Die Preise werden nicht immer so tief bleiben. Das wird sich wieder ändern. Sie sind jetzt so tief, weil wir im Rahmen des Monopols eine Überproduktion ha- ben. Aber in Zukunft, Herr Schmid, besteht das grosse Ge- schäft darin, dass Sie im Bernbiet Wärme-Kraft-Koppelungs- anlagen, Holzanlagen und Kleinwasserkraftwerke aufstellen können. Ich glaube, dass daran auch der Kantonalbernische Gewerbeverband ein Interesse haben könnte.
Speck Christian (V, AG), Sprecher der Minderheit: Herr Kol- lege Rechsteiner, Sie müssen bezüglich der Marktpreise, die Sie am Schluss erwähnt haben, eine Korrektur vornehmen. Marktpreise sind bei uns nicht Spotpreise von Europa, die Marktpreise liegen bei 6 bis 7 Rappen.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Sie sehen die Schwierigkeit der Definition des Marktpreises: Wenn Sie heute in Frankreich Strom bestellen, den Sie fünf Jahre lang beziehen wollen, be- zahlen Sie 7 oder 8 Rappen. Wenn Sie heute Spotmarkt- strom übernehmen, bezahlen Sie 1 bis 2 Rappen. Mit dieser Rechtsunsicherheit kann niemand, der in diesem Land ein Kraftwerk bauen will, leben. Deshalb ist die Vergütung für die Einspeisung, die hier vorgeschlagen wird, meines Erachtens nicht rechtstauglich.
Fischer-Seengen Ulrich (R, AG): Herr Rechsteiner behaup- tet zwar, die Marktpreise seien nicht definierbar, er weiss sie aber sehr wohl zu definieren, wenn auch falsch.
Bei Artikel 7 handelt es sich um einen Förderungsartikel für Kleinkraftwerke, der mehr oder weniger aus dem Energienut- zungsbeschluss übernommen worden ist. Er ist an und für
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sich problematisch, weil er eine Marktverzerrung bringt. Aber wir können ja das Rad nicht zurückdrehen, jedenfalls nicht vollständig zurückdrehen, und deshalb haben wir den Strei- chungsantrag der Minderheit Scherrer Jürg - der in der Zwi- schenzeit zurückgezogen worden ist! - auch nicht unter- stützt. Wir müssen aber nach einer möglichst vernünftigen und praktikablen Lösung suchen. Ich meine, die Mehrheit habe eine solche Lösung gefunden.
Die Minderheit Thür hingegen will eine weitere Privilegierung der Solar- und Windanlagen. Sie will eine kostendeckende Einspeisevergütung, welche angesichts der heutigen Pro- duktionskosten von Solaranlagen völlig unzumutbar ist. Dies würde für die Unternehmungen den Zwang zur Übernahme zu Preisen bedeuten, auf die sie keinerlei Einfluss hätten. Es würde gewissermassen ein Diktat jener bedeuten, welche eben solche Solaranlagen betreiben. Die Willkür in der Preis- gestaltung wäre unbegrenzt, und die Elektrizitätswerke hät- ten die Zeche zu bezahlen. Dazu müssen wir nein sagen, und wir müssen gleichzeitig daran erinnern, dass die Solarener- gie zwecks Förderung massive Zuwendungen der öffentli- chen Hand erhält.
Der richtige Antrag ist eigentlich der Antrag Schmid Samuel, der besagt: Übernahme ja, aber zu Marktpreisen. Die Pflicht zur Übernahme der angebotenen Überschussenergie der Ei- genproduzenten ist richtig, die Sonderkonditionen, die Artikel 7 vorsieht, sind aber im Grund der Dinge falsch. Die Marktpreise wären der richtige Massstab.
Der Antrag Schmid Samuel lag uns nicht vor. Wir haben das Anliegen in der Kommission auch nicht aufgenommen, weil wir der Auffassung waren, es wäre wahrscheinlich ohne Chance. Persönlich werde ich aber dem Antrag Schmid Sa- muel zustimmen.
Der Antrag Kofmel will die garantierten Übernahmepreise nicht nur für die Energie aus erneuerbaren Energien, son- dern auch aus Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen. Ich be- streite überhaupt nicht, dass eine Wärme-Kraft-Koppelungs- anlage Vorteile hat und dass sie sinnvoll sein kann - Herr Kofmel hat das dargestellt -; ich bin aber der Meinung, dass die Wärme-Kraft-Koppelung eine Förderung in dem Sinne, wie sie Herr Kofmel vorschlägt, indem sie gewissermassen den erneuerbaren Energien gleichgestellt wird, überhaupt nicht nötig hat; sie kann mit Marktpreisen leben. Es ist für mich auch etwas unverständlich, dass die Öl- und die Gas- wirtschaft nun Absatzausweitung unter Zuhilfenahme von staatlichem Interventionismus betreiben - das ist doch sonst nicht die Art der «Öligen»! Ich meine, der Antrag Kofmel sei abzulehnen.
Es gibt da noch einen ganzen Strauss weiterer Einzelan- träge, die schwer überblickbar sind, weil sie erst kürzlich ein- gereicht wurden. Die meisten aber bringen eine Komplizie- rung des bereits schon komplizierten Gesetzes, der bereits schon sehr komplizierten Regelung in Artikel 7, und ich masse mir nicht an, nun hier eine Empfehlung abzugeben; man müsste die Anträge genauer studieren.
Zur Leistungsgrenze im Minderheitsantrag Speck: Hier bin ich der Meinung, dass das Überleben, die Erneuerung, der Kleinkraftwerke gefördert werden soll, und zwar hat die grösste Zahl dieser Kleinkraftwerke eine Leistung unter 300 Kilowatt, und die sind hier erfasst. Es soll aber nicht das Ziel des Energiegesetzes sein, Lösungen für grössere Anla- gen zu suchen. Diese brauchen diese Privilegierung nicht. Sie können die Einspeisung zu Marktpreisen vornehmen, und ich bitte Sie, der Minderheit Speck zuzustimmen.
Zusammenfassend: Zustimmung zur Minderheit Speck, im übrigen aber zur Mehrheit. Persönlich werde ich auch den Antrag Schmid Samuel unterstützen.
Durrer Adalbert (C, OW): Ich vertrete hier die Position der CVP-Fraktion. Wir hatten natürlich auch nicht die Möglich- keit, zu verschiedenen Anträgen noch Diskussionen zu füh- ren, wie das nötig gewesen wäre.
Es ist wichtig, vom Ausgangspunkt auszugehen: Das Instru- ment der Abnahmepflicht bei Energie, die von Kleinprodu- zenten hergestellt wird, wurde bereits in Artikel 7 des Ener- gienutzungsbeschlusses (ENB) von 1990 geschaffen. Die-
ses Instrument ist klar in der Meinung geschaffen worden, dass man es später auch ins ordentliche Recht überführt. Ich kann dazu auf die Protokolle über die damalige Diskussion verweisen.
Viele Kleinkraftwerkbesitzer haben im Vertrauen auf diese Bestimmung ihre Anlagen erneuert, zum Teil wurden auch Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen gestützt auf
diesen Artikel 7 ENB neu erstellt. Es wurden zum Teil auch bei Was- serversorgungsanlagen Kleinturbinen eingebaut. Ich glaube, dass dies energie- und umweltpolitisch durchaus auch sinn- voll war. Es ist sicher richtig, dass wir versuchen, diese Pro- duktionsanlagen weiterhin betreiben zu lassen.
In diesem Sinne hat sich auch Kollege Scherrer Jürg von der Einsicht leiten lassen, dass diese Abnahmepflicht im Grund- satz nicht bestritten sein soll. Das ist jetzt auch nicht mehr der Fall. Zur Vergütung der Energie ist in den letzten Jahren aus zwei Gründen eine heftige Diskussion, ein Streit, entstanden: Zum einen hat sich die Preissituation auf dem Elektrizitäts- markt völlig verändert. Unternehmen der öffentlichen Ener- gieversorgung müssen Strom für 16 Rappen vergüten, für den sie umgekehrt nur wenige Rappen erhalten. Das führt zu unangenehmen Quersubventionierungen, die natürlich auch stossend sind. Diese Situation dürfte sich bei der anstehen- den Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes noch verschär- fen.
Zum anderen haben einige Spekulanten «den Braten» gero- chen, haben Kleinkraftwerke aufgekauft, sie erneuert, und sacken nun schone Gewinne ein, ohne irgendeine öffentliche Leistung zu erbringen. Das war 1990 sicher nicht die Absicht des Gesetzgebers, und es ist auch heute nicht die Absicht, dass wir solche Bestrebungen unterstützen. Mit dem Mehr- heitsantrag in den Absätzen 3 und 4 wollen wir gerade auf diese aufgezeigten Schwächen der bisherigen Regelung rea- gieren.
Es liegen nun allerdings bei Absatz 3 verschiedene Anträge vor, die wir nicht vorberaten konnten und die wir in ihrer vol- len Tragweite wahrscheinlich noch nicht abschätzen können. Gemäss Antrag der Mehrheit soll sich die Vergütung «nach den Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Energie aus zuletzt realisierten inländischen Produktionsanlagen» rich- ten.
In Absatz 4 sehen wir eine Kompetenznorm zugunsten der Kantone vor, die Vergütung um maximal 20 Prozent herabzu- setzen, um diese ungerechtfertigten Gewinne, die ich ange- sprochen habe, zu vermeiden. Insofern erscheint mir die Be- schränkung auf Anlagen mit einer Leistung bis zu 1 Megawatt als vertretbar. Wir sollten nun nicht nachträglich - nach sechs Jahren - diesen Kleinkraftwerken, auch WKK-Anlagen, die im Vertrauen auf diese Grundlagen erstellt wurden, diese Grundlage völlig entziehen. Insofern vermag ich auch die Auswirkungen des Antrages Schmid Samuel noch nicht voll abzuschätzen und könnte ihm deshalb heute so nicht zustim- men.
Zum Antrag der Minderheit Thür: Gegen diese Quersubven- tionierung von Solar- und Windanlagen durch Unternehmun- gen der öffentlichen Energieversorgung opponieren wir. Es ist sicher nicht Aufgabe privatwirtschaftlicher Energieunter- nehmungen, solche Förderungsmassnahmen zu überneh- men; wenn schon, müssen wir hier über staatliche Massnah- men diskutieren. Die übrigen Anträge, die heute eingebracht wurden und die ich bereits erwähnt habe, haben wir nicht ausdiskutiert.
Ich komme zur klaren Überzeugung, dass letztlich Artikel 7, wie ihn die Mehrheit der UREK vorschlägt, gesamthaft eine tragfähige Lösung darstellt.
Ich empfehle Ihnen, diesem Mehrheitsantrag vollumfänglich zuzustimmen.
Dettling Toni (R, SZ), Berichterstatter: In der Tat liegt bei Artikel 7 eine grosse Auswahlsendung verschiedener An- träge vor. Bei Auswahlsendungen tut man im allgemeinen gut daran, sich an eine gründlich erarbeitete Lösung zu hal- ten, wie das die Kommissionsmehrheit beantragt. Ich emp- fehle Ihnen daher, grundsätzlich bei der Kommissionsmehr- heit zu bleiben.
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Ich werde nachher selbstverständlich auch auf die Einzelan- träge zu sprechen kommen. Indessen haben wir Berichter- statter eine gewisse Arbeitsteilung vorgenommen. Ich nehme zum Antrag der Minderheit Thür und zu den Anträgen Schmid Samuel, Kofmel und Loretan Otto Stellung.
Zunächst ist einleitend festzustellen - das wird von keinem der Antragsteller bestritten -, dass wir eine Änderung vorge- nommen haben, die sich durch den ganzen Artikel zieht. Die Kommission hat nämlich die einengende Bestimmung betref- fend die Abnahmepflicht gegenüber Eigenproduzenten ab- geändert. Nach ihrer Meinung ist das Kriterium «Eigenprodu- zent» nicht sachdienlich. Wie das Herr Rechsteiner hier vor- getragen hat, handelt es sich in der Regel um Produzenten ohne eigenes Netz, die in den Genuss dieser Vorteile kom- men sollen. Die Abnahmeverpflichtung der Unternehmungen der öffentlichen Energieversorgung sollte aber gegenüber je- dem Produzenten ohne eigenes Netz bestehen, sofern die- ser unabhängig ist und die übrigen Bedingungen von Artikel 7 Absatz 1 erfüllt. Diese Neufassung blieb in der Kom- mission unbestritten und wurde auch vom Bundesrat akzep- tiert.
Bei Artikel 7 stehen sich zwei Konzepte gegenüber, nämlich das Konzept des Bundesrates, modifiziert durch die Mehr- heit, und - wenn ich so sagen kann - das Konzept Schmid Samuel, das vor allem für die Vergütung eine andere Lösung vorsieht. Wenn ich mich nun vorerst zum Konzept des Bun- desrates, modifiziert durch den Antrag der Mehrheit, aus- sere, so nehme ich zunächst zum Antrag der Minderheit Thür Stellung: Die Minderheit Thür will für die Betreiber von Solar- und Windanlagen eine besondere Vergütungsregelung vor- sehen, welche in der Kommission jedoch - mit 13 zu 8 Stimmen - klar abgelehnt worden ist. Die Kommissions- mehrheit sieht nicht ein, aus welchen Gründen für die Betrei- ber von Solar- und Windanlagen eine besondere, notabene sehr komplexe und in der Praxis kaum handhabbare Sonder- regelung gelten soll. Die Formulierung gemäss dem Antrag der Minderheit Thür ist kaum überschaubar und billigt den beiden Kategorien von Betreibern eine Sonderentschädi- gung zu, die nicht gerechtfertigt ist.
Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie daher, den Antrag der Minderheit Thür abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit Speck wird sich Herr Epiney im einzelnen äussern.
Zum Antrag Loretan Otto, der in Absatz 3 eine besondere, vom Antrag der Kommissionsmehrheit abweichende Rege- lung vorsieht und vorab die regionalen Gestehungskosten als massgeblich sehen will: Die Kommission hat sich eingehend mit den Fragen der Entschädigung nach Absatz 3 auseinan- dergesetzt. Es war nicht leicht, einen entsprechenden Kon- sens zu finden. Wir schlagen Ihnen aber mehrheitlich jetzt eine Vergütungsregelung vor, die in sich konsistent ist und nach unserer Meinung auch eine angemessene Vergütung garantiert. Ich möchte vorausschicken, dass der Antrag Lore- tan Otto der Kommission nicht vorgelegen hat, wir ihn also auch nicht diskutieren konnten und dass ich die Auswirkun- gen nicht überblicke. Ich bin deshalb der Meinung, dass man im Zweifelsfalle der Kommissionsmehrheit zustimmen sollte. Noch zum Antrag Schmid Samuel: Auch dieses Konzept von Kollege Schmid lag in der Kommission nicht vor und wurde nicht diskutiert. Ich kann nur eine persönliche Stellungnahme abgeben. Wenn ich Herrn Schmid richtig verstanden habe, will er mit seinem Antrag verschiedene Änderungen gegen- über der Kommissionsfassung erreichen:
Einmal verzichtet er auf die Einschränkung «Überschuss- energie». Dies ist meiner Ansicht nach logisch, weil ja die Kommissionsmehrheit die Einschränkung der Abnahmever- pflichtung gegenüber Eigenproduzenten aufgegeben hat. Nach meinem Verständnis können nur Eigenproduzenten Überschussenergie produzieren, nicht aber die unabhängigen Produzenten. Insoweit ist meines Erachtens dieser Ansatz des Antrages Schmid Samuel richtig und unterstützenswert. Zudem wird im Antrag Schmid Samuel auf eine separate Un- terscheidung zwischen Energieerzeugung irgendwelcher Art und den durch Nutzung erneuerbarer Energien gewonnenen Energien verzichtet. Herr Schmid beantragt, dass die Abnah-
meverpflichtung einheitlich in Absatz 1 verankert wird. Dies offenbar deshalb, weil er auf die in den Absätzen 2 und 3 vor- gesehene Differenzierung im Entgelt verzichten will und statt dessen für alle diese zu übernehmende Energie den jeweils gültigen Marktpreis als Entgelt festlegt. Ausgenommen wä- ren beim Konzept Schmid Samuel nur gerade die Kleinwas- serkraftwerke, für deren Entgeltregelung er in Absatz 4 die Mehrheitsfassung übernimmt.
Mit Bezug auf die generelle Entgeltfestsetzung nach dem Marktpreis ist ein gewisses Fragezeichen zu setzen. Unter dem Gesichtspunkt der Absicht dieses Artikels, nämlich die Anschlussbedingungen festzulegen und auch die erneuer- bare einheimische Energie zu fördern, scheint eine gewisse Differenzierung gemäss den Vorstellungen der Mehrheit der Kommission für die schwächeren Marktteilnehmer ohne ei- genes Netz vernünftig zu sein, auch wenn darauf zu achten ist, dass die zur Abgabe berechtigten unabhängigen Produ- zenten keinen übersetzten Preis auf Kosten der Unterneh- mungen der öffentlichen Energieversorgung realisieren dür- fen.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass es zurzeit keinen ei- gentlichen Marktpreis gibt, sondern lediglich Tarife. Der An- satzpunkt des Antrages Schmid Samuel mit Marktpreisen ist also auch aus dieser Sicht nicht ganz unproblematisch. Im übrigen wurde dieser Antrag - wie Kollege Durrer dargelegt hat - in der Kommission nicht diskutiert, weil er nicht vorge- legen hat. Die Auswirkungen dieses Antrages sind deshalb nur schwer abzuschätzen.
Noch ein Wort zum Antrag Kofmel, der in beiden Fällen, also sowohl beim Konzept Bundesrat/Mehrheit der Kommission als auch beim Konzept Schmid Samuel die Wärme-Kraft- Koppelungsenergie mit einbeziehen will: Herr Kofmel hat hier ein flammendes Plädoyer gehalten. Die Gründe mögen ein- leuchtend und sinnvoll sein. Anderseits ist es nach meiner Ansicht und nach der Auffassung, die von Kollege Fischer vorgetragen worden ist, doch eher problematisch, wenn wir diese Wärme-Kraft-Koppelungsenergie nun ebenfalls auf- nehmen und sie dem eigentlichen Förderungsartikel unter- stellen. Es können dadurch gewisse Verzerrungen entste- hen. Namentlich aber sind die Auswirkungen heute nicht überblickbar.
Meine persönliche Ansicht ist deshalb die, dass der Ergän- zungsantrag Kofmel abgelehnt werden sollte.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: Avant d'en venir aux pro- positions Dupraz, Schmid Odilo et à la proposition de mino- rité Speck, je crois qu'il est utile de rappeler que jusqu'en 2010 nous allons certainement vivre dans ce pays avec des excédents d'énergie sur le marché. Ça signifie que le marché sera inondé d'énergie d'origine nucléaire provenant essen- tiellement de France, mais également de certains pays de l'Est. Dès lors, nous participons, à notre manière, au maintien d'usines nucléaires dangereuses dans les pays de l'Est. Il en va de notre responsabilité sur le plan international.
Sur le plan interne, avec l'ouverture des marchés, mais surtout avec la présence d'excédents d'énergie sur le marché libre, les énergies renouvelables en Suisse ont peu d'avenir si elles ne sont pas aidees au niveau de la reprise du courant par les sociétés de distribution. C'est pour cette raison qu'à l'article 7 il a été prévu de leur accorder un tarif préférentiel, de manière à ce qu'elles puissent avoir leur chance et survivre.
La minorité Speck à l'article 7 veut limiter ce privilège ou cet avantage que l'on accorde aux énergies renouvelables en di- sant que les producteurs indépendants qui ont des aménage- ments hydroélectriques dont la puissance dépasse 300 kilo- watts ne doivent pas être avantages. Il s'agit dès lors d'avan- tager uniquement les petites centrales hydrauliques dont la puissance ne dépasse pas ou est égale à 300 kilowatts. Cette proposition peut se comprendre dans la mesure où les sociétés de distribution vont être chargées, financièrement parlant, par le fait qu'elles vont devoir indemniser peut-être davantage demain de nombreuses petites centrales hydrau- liques qui peuvent turbiner de l'eau potable ou de l'eau usée. Cependant, la commission a écarté cette proposition par 13 voix contre 9.
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Je vous invite à suivre la majorité pour les raisons suivantes: D'abord, elle va à l'encontre de la politique que la Confédé- ration et la plupart des cantons ont menée jusqu'à ce jour; cette politique qui consiste à venir en aide aux énergies re- nouvelables.
Ensuite, elle dissuade les investisseurs privés à mettre au point de nouvelles technologies, notamment au niveau des turbines si on n'a pas la garantie que le courant soit repris à un prix intéressant.
Dans beaucoup d'endroits, elle met en péril des installations, notamment à bois, qui ont besoin pour des questions de ren- tabilité d'être équipées d'une puissance supérieure à 300 kilowatts. Si on devait accepter la proposition de la mino- rité Speck, on mettrait à coup sûr en péril de nombreuses ins- tallations à bois qui vont vraisemblablement venir sur le mar- ché ces prochains temps. Je rappelle que ce secteur-là est déjà en très grande difficulté. Accepter cette proposition de minorité, c'est d'une certaine manière porter atteinte à la po- litique régionale, puisque ce sont essentiellement dans les régions rurales et alpines que de telles centrales sont pré- vues.
La proposition Dupraz n'a pas été examinée en commission. Elle paraît alléchante a priori puisqu'elle part d'un bon senti- ment. Elle veut faire en sorte que l'on développe davantage la technologie qui est liée à la production d'énergie renouve- lable. Toutefois, cette proposition pose un certain nombre de questions. Est-il aujourd'hui indiqué, justifié de prendre d'une main ce qu'on donne de l'autre, puisqu'on veut à la fois en- courager les énergies renouvelables et, en même temps, les faire participer à un fonds de compensation? Ensuite, cette proposition me paraît être en contradiction avec la loi sur l'uti- lisation des forces hydrauliques puisque dans cette dernière les petites installations jusqu'à 1 megawatt ont été exoné- rées de la redevance hydraulique. Ici, on voudrait réintroduire par la bande une espèce d'imposition déguisée.
La proposition Schmid Odilo n'a pas non plus été discutée en commission. Elle me paraît avoir un avantage et un inconvé- nient:
Un avantage en ce sens que les petites sociétés de distribu- tion risquent d'être pénalisées en devant absorber sur leur propre réseau des énergies renouvelables à un prix qui est supérieur à celui de l'énergie qu'elles acquièrent elles-mê- mes, soit par convention, soit sur le marché libre.
Cette proposition a aussi un inconvénient dans le sens qu'elle risque de retarder la fusion, le regroupement des pe- tites sociétés de distribution qui, avec l'ouverture du marché, auront vraisemblablement l'obligation de se regrouper de manière à être concurrentielles puisqu'elles doivent assumer un service de piquet la nuit, 24 heures sur 24, qu'elles ont des frais de fonctionnement qui sont relativement élevés. On peut imaginer qu'un besoin de synergie existe entre ces pe- tites sociétés de distribution si elles veulent rester concurren- tielles sur le marché de l'électricité, notamment à partir de 1999, date où l'Union européenne aura accompli l'ouverture du marché.
Voilà, je vous laisse, en fonction de ces éléments, apprécier à votre manière le vote. Je rappelle que la majorité de la com- mission recommande le rejet de la proposition de minorité. Les propositions Dupraz et Schmid Odilo ont pour elles quel- ques volets intéressants, mais on ne connaît pas exactement quel sera leur impact puisqu'elles n'ont pas fait l'objet d'un examen par la commission.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Die Kommission hat sich mit Artikel 7 sehr intensiv befasst. Wie gezeigt, haben die bei- den Berichterstatter sehr kompetent Auskunft geben können und Ihnen zu Recht beantragt, der Mehrheit zu folgen. Der Bundesrat schliesst sich auch der Mehrheit an und bittet Sie, sämtliche Minderheits- und Einzelanträge abzulehnen. Ich möchte mich deswegen sehr kurz halten.
Zum Antrag Schmid Samuel ist zu erwähnen, dass Markt- preise als Grundlage nicht immer der volkswirtschaftlich kor- rekten Entschädigung entsprechen. Daher ist für neue erneu- erbare Energien und Wasserkraftwerke bis zu 1 Megawatt eine Entschädigung nach Grenzkosten sinnvoll. Der Bundes-
rat hat das so vorgeschlagen, die Kommission hat es so übernommen.
Was den Antrag der Minderheit Speck betrifft, sei auch nur kurz festgehalten, dass eine Leistungsgrenze von 300 Kilo- watt viel zu tief ist. Es werden so keine Anreize für die dezen- trale Energieproduktion geschaffen. Sie müssen sehen, dass in Schweden, also in einem Land, in dem der Markt im Strom- bereich bereits eingeführt ist, ebenfalls Anlagen finanziell be- vorzugt werden, wenn sie klein sind. Das ist dort der Fall bei Anlagen mit einer Leistung bis zu 1,5 Megawatt.
Umgekehrt führt dann der Antrag Loretan Otto wieder einen neuen Begriff ein, nämlich «regionale Gestehungskosten». Das liegt dann wieder tiefer als die Grenzkosten und schafft wiederum neue Schwierigkeiten. Auch sein Antrag ist unse- res Erachtens abzulehnen.
Zum Antrag Kofmel nur soviel: Im Entwurf zum Energienut- zungsbeschluss hatte der Bundesrat damals ebenfalls eine Gleichbehandlung der WKK-Stromlieferungen und der er- neuerbaren Energien vorgeschlagen. Es ist das Parlament gewesen, das die fossilthermische Produktion nicht begünsti- gen wollte und eine Differenzierung der Entschädigungen be- schlossen hat. Im Entwurf des Bundesrates zum Energiege- setz wird daher ebenfalls die bisherige Lösung vertreten.
Also nochmals: Die Kommission hat sich sehr ausführlich mit der ganzen Angelegenheit befasst und stellt einen Antrag, der vom Entwurf des Bundesrates abweicht. Der Bundesrat kann sich aber der Mehrheit der Kommission anschliessen. Ich ersuche Sie, sämtliche Minderheits- und Einzelanträge abzulehnen.
Präsidentin: Herr Scherrer Jürg hat seinen Minderheitsan- trag auf Streichung des ganzen Artikels zurückgezogen.
Titel - Titre Angenommen - Adopté
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag Schmid Samuel/Kofmel 110 Stimmen
Für den Antrag Schmid Samuel 50 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Kommission 107 Stimmen
Für den Antrag Schmid Samuel/Kofmel 74 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire
Für den Antrag Loretan Otto 116 Stimmen Für den Antrag Schmid Samuel 64 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Kommission 131 Stimmen 50 Stimmen
Für den Antrag Loretan Otto
Abs. 3 - Al. 3
Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire Für den Antrag der Mehrheit/Kofmel 149 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit 35 Stimmen
Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire
Für den Antrag der Mehrheit/Kofmel 138 Stimmen
Für den Antrag Loretan Otto 47 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Mehrheit/Kofmel 104 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 78 Stimmen
Präsidentin: Der Antrag Schmid Samuel fällt dahin.
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
N 3 juin 1997
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Loi sur l'énergie
Abs. 4 - Al. 4
Namentliche Abstimmung Vote nominatif (Ref .: 0678)
Für den Antrag der Mehrheit stimmen: Votent pour la proposition de la majorité:
Aeppli, Aguet, Alder, Banga, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Berberat, Bodenmann, Borel, Borer, Buhlmann, Caccia, Carobbio, Cavalli, Chiffelle, Christen, Columberg, Comby, de Dardel, Diener, Dormann, Dünki, Dupraz, Durrer, Eberhard, Eggly, Ehrler, Engelberger, Engler, Epiney, Eymann, Fankhauser, Fasel, Fässler, Filliez, Gadient, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Grobet, Gross Andreas, Gross Jost, Grossenbacher, Guisan, Günter, Gysin Remo, Hafner Ursula, Hammerle, Herczog, Hess Peter, Hochreutener, Hollenstein, Hubacher, Hubmann, Imhof, Jans, Jaquet, Jeanprêtre, Jutzet, Keller, Kofmel, Kühne, Lachat, Langenberger, Lauper, Ledergerber, Leemann, Leuenberger, Lötscher, Maitre, Maury Pasquier, Meier Hans, Meyer Theo, Müller-Hemmi, Nabholz, Oehrli, Ostermann, Pelli, Philipona, Raggenbass, Ratti, Rechsteiner Paul, Rech- steiner Rudolf, Rennwald, Roth, Ruckstuhl, Ruf, Ruffy, Rychen, Sandoz Marcel, Sandoz Suzette, Schenk, Scherrer Jürg, Schmid Odilo, Seiler Hanspeter, Semadeni, Simon, Spielmann, Steffen, Strahm, Straumann, Stump, Suter, Teuscher, Thanei, Thur, Tschappat, Tschopp, Vermot, Voll- mer, von Allmen, von Felten, Weber Agnes, Weyeneth, Widmer, Widrig, Wiederkehr, Zapfl, Zbinden, Ziegler, Zwygart (123)
Für den Antrag der Minderheit stimmen: Votent pour la proposition de la minorité:
Bangerter, Baumann Alexander, Baumberger, Bezzola, Binder, Bircher, Blaser, Blocher, Bonny, Bortoluzzi, Boss- hard, Brunner Toni, Bührer, Cavadini Adriano, Couchepin, Dettling, Fehr Hans, Fehr Lisbeth, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Föhn, Freund, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Fritschi, Gros Jean-Michel, Gusset, Gysin Hans Rudolf, Hasler Ernst, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Otto, Kunz, Leuba, Loeb, Loretan Otto, Maurer, Moser, Mühle- mann, Müller Erich, Nebiker, Pidoux, Randegger, Scheurer, Schlüer, Schmid Samuel, Schmied Walter, Speck, Stamm Luzi, Steinegger, Steinemann, Steiner, Stucky, Theiler, Tschuppert, Vallender, Vetterli, Vogel, Weigelt, Wittenwiler, Wyss (62)
Entschuldigt/abwesend sind - Sont excusés/absents:
Aregger, David, Deiss, Dreher, Ducrot, Egerszegi, Giezen- danner, Haering Binder, Leu, Marti Werner, Maspoli, Meier Samuel, Pini, Waber Christian (14)
Präsidentin, stimmt nicht - Présidente, ne vote pas: Stamm Judith (1)
Abs. 4bis - Al. 4bis
Abstimmung - Vote Für den Antrag Dupraz Dagegen
93 Stimmen 88 Stimmen
Abs. 5, 6 - Al. 5, 6 Angenommen - Adopté
Abs. 7 - Al. 7
Abstimmung - Vote Für den Antrag Schmid Odilo Dagegen
92 Stimmen 79 Stimmen
Minderheit
(Teuscher, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Wiederkehr)
Massnahmen der Unternehmungen der öffentlichen Energie- versorgung
Section 1 titre Proposition de la commission Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité
(Teuscher, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Wiederkehr)
Mesures prises par les entreprises chargées de l'approvi- sionnement énergétique de la collectivité
Art. 7bis (neu) Antrag der Kommission Mehrheit Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit
(Teuscher, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Wiederkehr) Titel
Nachfrageseitige Massnahmen
Abs. 1
Unternehmungen der öffentlichen Energieversorgung för- dern die sparsame und rationelle Energienutzung. Sie veröf- fentlichen jährlich einen Bericht über Nutzen und Kosten ihrer Leistungen in diesem Bereich.
Abs. 2
Die Kosten für Massnahmen nach Artikel 7bis Absatz 1 dür- fen über die allgemeine Investitionsrechnung finanziert und auf die Tarife überwälzt werden, sofern sie kostengünstiger sind als neue Kraftwerke oder Leitungen.
Abs. 3
Das Bundesamt für Energiewirtschaft (Bundesamt) unter- stützt die Unternehmungen der öffentlichen Energieversor- gung mit Grundlageninformationen und Berechnungshilfen. Abs. 4
Die zuständigen Behörden prüfen bei Bewilligungen für neue Kraftwerke und Leitungen, ob kostengünstigere Investitionen in sparsame und rationelle Energienutzung möglich sind.
Art. 7bis (nouveau)
Proposition de la commission Majorité
Rejeter la proposition de la minorité
Minorité (Teuscher, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Wiederkehr)
Titre
Mesures destinées à agir sur la demande Al. 1
Les entreprises chargées de l'approvisionnement énergéti- que de la collectivité encouragent l'utilisation économe et ra- tionnelle de l'énergie. Elles publient un rapport annuel sur les gains et les coûts imputables à cette action. Al. 2
Les coûts des mesures prises en vertu de la précédente dis- position peuvent être imputés au compte général des inves- tissements et reportés sur les tarifs, à condition d'être infé- rieurs aux coûts de centrales ou de lignes de transport nou- velles.
Al. 3
L'Office fédéral de l'énergie (office) soutient les entreprises chargées de l'approvisionnement énergétique de la collecti- vité en leur fournissant des informations fondamentales et des bases de calcul.
Al. 4
Avant d'autoriser des centrales ou des lignes de transport nouvelles, les autorités compétentes examinent la possibilité
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Energiegesetz
d'investir plus avantageusement dans l'utilisation économe et rationnelle de l'énergie.
Art. 7ter (neu) Antrag der Kommission Mehrheit Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit
(Teuscher, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Wiederkehr)
Titel
Grundsätze für die Gestaltung von Stromtarifen
Abs. 1
Stromtarife sind so zu gestalten, dass nur Arbeitspreise ver- rechnet werden. Die Arbeitspreise steigen linear mit dem Verbrauch. Grundtarife sind nur dann gestattet, wenn es sich um Leistungspreise für Grossverbraucher handelt oder wenn im Verhältnis zum Verbrauch eine ausserordentlich hohe An- schlussleistung beansprucht wird.
Abs. 2
Stromtarife haben eine knappere Versorgungssituation im Winter abzubilden. Die tiefsten Wintertarife müssen höher sein als die höchsten Sommertarife.
Abs. 3
Tarifverordnungen und Lieferverträge sind öffentlich. Abs. 4
Diese Grundsätze gelten für in- und ausländische Anbieter, die in der Schweiz Elektrizität verkaufen.
Art. 7ter (nouveau) Proposition de la commission Majorité Rejeter la proposition de la minorité
Minorité
(Teuscher, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Wiederkehr)
Titre
Principes tarifaires Al. 1
Les tarifs de l'électricité sont conçus de manière à ne comp- ter que l'énergie fournie. Le prix de l'énergie croît de façon linéaire avec la consommation. Un tarif de base n'est admis qu'à titre de prime de puissance pour gros consommateurs. Al. 2
Les tarifs de l'électricité reflètent le risque de pénurie hiver- nale. Le tarif hivernal le moins élevé doit être supérieur au ta- rif estival le plus élevé.
Al. 3
Les réglementations tarifaires et contrats d'approvisionne ment sont publics.
Al. 4
Ces principes s'appliquent aux fournisseurs suisses et étran- gers offrant de l'électricité en Suisse.
Teuscher Franziska (G, BE), Sprecherin der Minderheit: Die neu vorgeschlagenen Artikel 7bis und 7ter verlangen einen rationellen und sparsamen Umgang mit der elektrischen Energie. Sie würden wichtige Akzente für eine grüne Ener- giepolitik setzen.
Als erstes beraten wir Artikel 7bis betreffend die nachfrage- seitigen Massnahmen: Stromsparen wurde lange Zeit mit Verzicht und ständigen Anstrengungen vor allem der Konsu- menten und Konsumentinnen gleichgesetzt. Wirksame Massnahmen für Energieeffizienz sehen aber anders aus. Neben stromsparenden Geräten braucht es vor allem Inge- nieur- und Ingenieurinnenleistungen, um Lichtanlagen sinn- voll zu konzipieren oder Abwärme von Rechenzentren zu nutzen. Einzelbeispiele zeigen, dass viel möglich ist. So hat Jelmoli im Warenhaus an der Zürcher Bahnhofstrasse, im grössten Warenhaus der Schweiz, mit einer neuen Beleuch- tung den Stromverbrauch um einen Drittel reduziert und rund 340 000 Franken eingespart.
Aus diesen Gründen muss das Energiegesetz Massnahmen zum rationellen Stromverbrauch auf der Nachfrageseite vor- sehen. Dies beantragt Ihnen die Minderheit der Kommission. Wenn wir ein Energiegesetz für die Zukunft machen wollen, müssen wir die integrierte Ressourcenplanung unbedingt ins Gesetz aufnehmen.
Auf Druck der Wirtschaft hat auch der Bundesrat die Diskus- sion um die integrierte Ressourcenplanung fallenlassen. Das dürfen wir nicht so stehenlassen. Die Idee der integrierten Ressourcenplanung ist einfach und intelligent. Bevor neue Stromleitungen oder Kraftwerke gebaut werden, soll die Elektrizitätswirtschaft prüfen, ob es nicht günstiger ist, Pro- gramme für effiziente Stromanwendungen zu lancieren. Elektrizitätswerke, die sich so verhalten, verfolgen eine weit- sichtige Politik. Sie produzieren nicht mehr bloss Megawatt, sondern auch «Nega-Watt».
Viele Elektrizitätswerke sind inzwischen in die Energiebera- tung eingestiegen. Sie haben erkannt, dass sie auf einem li- beralisierten Markt nur eine Chance haben, wenn die Kunden und Kundinnen zufrieden sind. Deshalb ist für sie die Ener- gieberatung äusserst wichtig, denn die Kundinnen und Kun- den wollen ja nicht Strom, sondern sie wollen Licht, funktio- nierende Computer oder Waschmaschinen, sie wollen also Energiedienstleistungen.
Wieso sollen die Stromsparbemühungen der Werke jetzt noch im Gesetz verankert werden? Für mich sind drei Gründe wichtig, wieso dieses Prinzip im Gesetz eine Grund- lage haben muss:
Die Anstrengungen, die einige Elektrizitätswerke bereits heute unternehmen, sollen bekanntgemacht und damit aner- kannt werden. Deswegen sollten die Bemühungen für eine rationelle Energieanwendung, die für viele Werke heute eine Selbstverständlichkeit sind, im Energiegesetz nicht übergan- gen werden - dies auch als sanfte Ermunterung für diejeni- gen Werke, die noch nichts unternommen haben.
In wirtschaftlicher Hinsicht muss die Finanzierung von Pro- grammen für die rationelle Energienutzung sichergestellt sein. Gemäss dem Antrag der Kommissionsminderheit soll dafür gesorgt werden, dass auch die Kosten für Energiespar- programme zum Teil auf die ganze Kundschaft überwälzt werden können. Es ist wichtig, dass die Elektrizitätswerke nicht nur neue Aufgaben übernehmen müssen, sondern dass wir auch aufzeigen, wie sie finanziert werden können.
In den EU-Richtlinien zur Einführung rationeller Planungs- verfahren im Strom- und Gassektor werden die Staaten auf- gefordert, Mechanismen sicherzustellen, damit die Unterneh- mungen die Kosten für die Energiesparprogramme auf Ver- braucherseite wieder einbringen können. Diese Versor- gungsphilosophie hat Zukunft. Wir entwerfen hier das erste Mal ein Energiegesetz für die Schweiz und sollten deshalb dafür besorgt sein, dass die zukünftigen Entwicklungen der Liberalisierung vorweggenommen werden. Die innovative Bedeutung der integrierten Ressourcenplanung liegt auch darin, dass sie verbindliche Anstösse zu einer neuen Versor- gungsphilosophie liefert.
Ein zweiter Eckpfeiler in einer solchen neuen Stromversor- gungsphilosophie sind Tarifgrundsätze, wie sie in Artikel 7ter gefordert werden. Grundsätze zur Gestaltung von Stromtari- fen hatten es bisher im Parlament nicht leicht. Ich glaube aber, dass es dennoch berechtigt ist, diese Frage heute noch einmal neu zu betrachten. Wir alle wissen, dass auf dem Strommarkt wegen der Liberalisierung in der EU grosse Ver- änderungen und Umstrukturierungen im Gange sind. Erst- mals in der Geschichte der Elektrizitätswirtschaft scheint es wahrscheinlich, dass zumindest ein Teil der Verbraucher und Verbraucherinnen zwischen verschiedenen Angeboten wäh- len kann.
Erstmals ist aber auch ein Konkurrenzkampf vorstellbar, der für die bisher gut geschützten kleinen und mittleren Elektrizi- tätswerke der Schweiz das Ende bedeuten könnte. Denn ver- glichen mit den ausländischen Stromkonzernen sind auch die sechs grossen schweizerischen Werke «kleine Zwerge». Vor diesem Hintergrund scheint es sinnvoll, Wettbewerbsre- geln aufzustellen, die für alle Anbieter gelten, bei einer Markt- öffnung also auch für europäische Stromkonzerne. Ein allfäl-
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Loi sur l'énergie
liger Wettbewerb soll damit nicht verbaut werden. Unter- schiedliche Strompreise bleiben mit den vorgeschlagenen Gestaltungsgrundsätzen möglich. Einheitlich ist aber die Struktur der Preise. Dies kann einem allfälligen Wettbewerb sogar dienlich sein, denn so wird Transparenz hergestellt. Die Preise werden auf Anhieb vergleichbar, was bestimmt im Interesse der Konsumenten und Konsumentinnen liegen wird. Transparenz ist vor allem eine Grundvoraussetzung für einen rationellen Umgang mit der Energie. Deshalb schlägt die Kommissionsminderheit mit dem Verbrauch linear stei- gende Arbeitspreise vor.
Der zweite Vorteil von linearen Tarifen ist, dass der Mengen- rabattmechanismus des heutigen Systems abgeschafft wird. Der heutige Grundtarif bleibt in der Regel fix, ob nun viel oder wenig Strom konsumiert wird. Das führt bei den Stromprei- sen zum Motto: Wer viel verbraucht, der zahlt durchschnitt- lich auch weniger.
Die Situation in der Industrie stellt sich etwas anders dar. Dort sollen gemäss dem Antrag der Kommissionsminderheit die Tarife zweigeteilt bleiben. Damit bleiben zwar gewisse Men- genrabatte erhalten. Es wird aber der Tatsache Rechnung getragen, dass das Ausmass und die Schwankungen der be- zogenen Leistungen erhebliche Auswirkungen auf die Di- mensionierung der Stromnetze haben können. Deshalb sol- len sie ins Tarifsystem einbezogen werden.
Der zweite Gestaltungsgrundsatz in diesem Artikel verlangt, dass Wintertarife generell über den Sommertarifen liegen sollen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Winterengpass immer wieder als Versorgungsproblem Nummer eins bezeichnet wird, gerade von seiten der Elektri- zitätswirtschaft. Es ist ja äusserst paradox, dass der Wärme- verbrauch im Winter heute zum Teil mit tiefen Tarifen gera- dezu gefördert wird und gleichzeitig der Winterengpass als Hauptproblem bezeichnet wird.
Ich möchte noch einmal betonen: Die Grundsätze behindern einen allfälligen freien Markt nicht. Der Wettbewerb hat aber über Preise, nicht über undurchsichtige Mengenrabatte zu erfolgen. Im Interesse eines transparenten Marktes bitte ich Sie, diesen Anträgen der Kommissionsminderheit zuzustim- men.
Baumberger Peter (C, ZH): Der Antrag der Minderheit für ei- nen Artikel 7bis beschreibt in den Absätzen 1 bis 3 in recht sympathischen Formulierungen die integrierte Ressourcen- planung, also eine Planungsmethode, welche sparsame, ra- tionelle Energienutzung fördern soll. Auf unternehmerischer Ebene ist das sicher sinnvoll und wird das auch gemacht. Das Problem beginnt dort, wo staatliche Vorschriften diese integrierte Ressourcenplanung letztlich leiten sollen. Wenn Sie Absatz 4 des beantragten Artikels lesen, so sehen Sie, dass dieser über solche Wünsche hinausgeht, dass da von Staates wegen Vorschriften gemacht werden sollen, die letzt- lich vor allem die Energiepreise erhöhen. Behördlich vorge- sehene Massnahmen führen in der Regel immer dazu. Wenn wir das wollen, so müssen wir es deutlich sagen, dann müs- sen wir Energiepreise vorschreiben - ich komme dann noch zu den Stromtarifen -, aber nicht auf dem Weg über derartige indirekte Eingriffe.
Es ist klar, dass gerade im Zeichen der Liberalisierung der Märkte und des Wettbewerbes der Energien solche Verteue- rungen nicht vertretbar, vor allem aber auch gar nicht mehr machbar sind. Die Werke selbst werden solche Planungen immer vornehmen, im eigenen Interesse vornehmen müs- sen. Auch das angesprochene Beispiel des Contracting, das sicher schon sehr viele positive Resultate gebracht hat - sie wurden uns auch in der Kommission vorgestellt -, wird kei- neswegs verhindert, sondern das Gesetz hält hier alle Mög- lichkeiten offen, ja, es hat das in seinen Zielsetzungen selbst vorgesehen.
In einem Rahmengesetz mit Kooperations- und Subsidiari- tätsprinzip scheinen mir solche planwirtschaftlichen Mass- nahmen, die heute auch in den USA mehr und mehr in Miss- kredit kommen - eben wegen dem Wettbewerbsaspekt -, nicht angezeigt. Ich empfehle Ihnen namens der CVP-Frak- tion, diesen Antrag abzulehnen.
Zu Artikel 7ter, «Grundsätze für die Gestaltung von Stromta- rifen»: Da habe ich mir die Mühe genommen, das Abstim- mungsbüchlein zur seinerzeitigen Abstimmung vom 23. Sep- tember 1990 hervorzunehmen. Wenn Sie sich das ansehen, so erkennen Sie sofort, dass für derartige Grundsätze zur Gestaltung von Stromtarifen dem Bund schon schlicht die Kompetenz fehlt. Was hier gemacht werden soll, hat keine verfassungsrechtlichen Grundlagen. Ich zitiere Ihnen aus der damaligen Weisung: «Einigen Parlamentariern ging der Arti- kel zu wenig weit. Sie verlangten vor allem eine Energie- steuer» - zu dieser kommen wir noch - «und Tarifgrund- sätze.» Das aber hat man damals nicht gewollt, und jetzt kön- nen wir nicht auf dem Wege der Gesetzgebung solche Grundsätze für die Gestaltung von Stromtarifen einführen. So geht das nicht.
Ich muss Sie daher sehr bitten, auch diesen Artikel 7ter, vor- weg aus verfassungsrechtlichen Gründen, aber auch aus in- haltlichen Gründen, abzulehnen.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Wir von der SP-Fraktion be- grüssen die nachfrageseitigen Massnahmen und weisen dar- auf hin, dass im Rahmen von «Energie 2000» heute schon, allerdings nur punktuell, vieles in dieser Hinsicht geleistet wird. Leider wird die ganze Energiediskussion noch viel zu sehr vom Angebotsstandpunkt aus betrachtet. Da reden wir über die Förderung erneuerbarer Technologien. Wir fördern auch die Wärme-Kraft-Koppelung. Wir sagen, es gebe zu wenig Energie. Das ist eine verbreitete Ansicht, und ich denke, dass das wichtigste Element, die ganze Energienut- zung, die Nutzung «hinter dem Stecker», bei manchen aus dem Blickfeld geraten ist. Gerade dort sind, das zeigen sehr viele Untersuchungen und auch praktische Erfahrungen des Gewerbes, die grössten Fortschritte möglich.
Ich weise darauf hin, dass es manche Grossbetriebe gibt - ich nenne beispielsweise die Schweizerische Bankgesell- schaft oder Novartis -, die ihren Energieverbrauch in einem Jahrzehnt um rund 40 bis 50 Prozent gesenkt haben, indem man einfach einmal hinging, eine Energieanalyse machte und schaute, was eigentlich im eigenen Betrieb läuft. Nun ist es aber auch so, dass gerade die kleinen und mittleren Be- triebe und auch viele Haushalte und der Staat gar nicht über das Wissen verfügen, diesen Energieverbrauch zu analysie- ren. Da wird einfach verbraucht; man weiss nicht genau, wo. Man zahlt einfach die Rechnung, und in diesem Sinne ist es dringend notwendig, dass neben der Lieferung der Energie durch die Elektrizitätsverteiler ein Minimum an Effizienz «hin- ter dem Stecker» ermöglicht wird. Dies, Herr Baumberger, kann natürlich die Preise ein bisschen erhöhen, weil das Elektrizitätswerk aktiv wird. Sie haben vielleicht nachher hö- here Tarife, aber Sie haben natürlich einen kleineren Ver- brauch, und das zeigen auch die amerikanischen Untersu- chungen: Sie haben am Schluss eine tiefere Energierech- nung, und deshalb ist dies volkswirtschaftlich das einzig Sinnvolle, was wir heute noch tun können, damit wir durch den Ersatz haustechnischer Apparate und industrieller Anla- gen endlich auch «hinter dem Stecker» für mehr Effizienz sorgen.
Bei den Tarifen stellen wir immer wieder fest, dass seitens der Elektrizitätswirtschaft eine ganz gezielte und grosse In- transparenz gepflegt wird. Es wird nicht gesagt, was berech- net wird oder wer zu welchen Kosten überhaupt Strom erhält. Der Zweck dieser Tarifintransparenz ist eben, die ganzen Rabatte, die Subventionen, die «hinter vorgehaltener Hand» geleistet werden, zu verbergen. Es ist doch sehr merkwürdig, dass ich in meinem Betrieb, wenn ich heize, den Strom halb so teuer erhalte, wie wenn ich ihn selber produziere. Daran wird eben sehr deutlich, dass sehr vieles immer noch auf Mehrverbrauch hinausläuft, auf Verschwendung, und dass es um Marktanteile geht und nicht, wie es die Verfassung vor- schreibt, um einen haushälterischen Umgang mit Energie.
Der Antrag der Minderheit Teuscher verlangt keine Preiser- höhungen, sondern eine vernünftige Preisstruktur. Wir müs- sen die Grundpreise abschaffen, wir müssen mit den Men- genrabatten aufhören, gemäss denen eine Menge Strom zu einer bestimmten Tageszeit für alle Leute gleich teuer ist. Wir
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Energiegesetz
müssen damit aufhören, bestimmte Anwendungen beim Strom mit Rabatten zu subventionieren. Mit den Grundprei- sen wird ja heute ein eigentlicher Missbrauch getrieben. Wenn bestimmte Haushalte heute bis zu 300 Franken Grundpreis bezahlen und dann die Arbeitspreise tief gehal- ten werden, ist das nichts anderes als eine Kopfsteuer, mit der dann eben ineffiziente Anwendungen quersubventioniert werden sollen. Deshalb ist diese Bestimmung nötig.
Es wird von der Elektrizitätswirtschaft immer gesagt, sie hatte eine Winterlücke. Aber wieso wird dann den Leuten in der Winterlücke der Strom billiger «nachgeworfen» als zum Teil im Sommer? Wenn wir ein Winterversorgungsproblem ha- ben, sollte der Strom im Winter teurer sein als im Sommer. Auch die Nachttarife sind meistens reine Lockvogeltarife, die nur dazu dienen, die Speicherheizungen rentabel zu ma- chen. Wir haben in der Schweiz kein Tag-Nacht-Optimie- rungsproblem, wir haben im Winter höheren Stromverbrauch als im Sommer, und deshalb sollte diese Tarifstruktur - dass der Winterstrom teurer ist als der Sommerstrom - auch im Gesetz vorgesehen werden.
Das ist reine Marktwirtschaft. Es soll das Ende dieses Miss- brauches des Monopols mit den ganzen unerwünschten Sachzwängen sein. Es soll das Ende der Überkapazitäten und dieser einseitigen Tarife - die man mit dem Monopol auch noch finanziert hat und die heute die Industrie so teuer zu stehen kommen - herbeiführen, in die uns die Elektrizi- tätswirtschaft hineinmanövriert hat. Es ist auch ein Schritt zur Entlastung der Industrie. Die Industrie muss ja selber die teu- ren Elektroheizungen und das Quersubventionieren mittra- gen.
Ich verstehe nicht, wieso man sich gegen marktwirtschaftli- che Tarifstrukturen wehren kann. Wir wollen nur Markt: Der Strom soll dann teuer sein, wenn er knapp ist.
Wyss William (V, BE): Auch wir von der SVP-Fraktion bean- tragen Ihnen, diese zusätzlichen Artikel 7bis und 7ter abzu- lehnen, und zwar aus den folgenden einfachen Gründen: Wenn wir die Botschaft des Bundesrates zu diesem Entwurf studieren, so lesen wir auf Seite 64 (Ziff. 152.3) über die wichtigsten Vernehmlassungsteilnehmer folgendes:
«Sie verlangten alle ein Rahmengesetz mit weniger Detail- vorschriften, das den Verfassungsauftrag auch hinsichtlich dem Postulat nach einer sicheren Energieversorgung erfüllt. Darüber hinaus hatten die bürgerlichen Parteien folgende Bemerkungen:
vermehrte Berücksichtigung der Bemühungen nach Dere- gulierung und Revitalisierung; keine wirtschaftsfeindlichen Eingriffe wie polizeirechtliche Bewilligungspflichten
Einführung von marktwirtschaftlichen Instrumenten, um den staatlichen Interventionismus zu reduzieren; keine plan- wirtschaftlichen Eingriffe
Berücksichtigung des Bundeshaushaltes; keine neuen Subventionstatbestände .»
Das sind alles Forderungen, die nicht in Richtung dieser neu beantragten Artikel 7bis und 7ter gehen.
Ein weiterer Grund, warum wir von der SVP-Fraktion diese beiden Artikel ablehnen, ist die Frage der Grundsätze; diese sind in den Artikeln 1 und 2 geregelt. Zusätzlich zu den Grundsätzen in Artikel 1 ist in Artikel 2 festgehalten, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den be- troffenen Organisationen Programme zur Zielerreichung in der neuen Energiepolitik ausarbeiten soll. Wir möchten mit den einzelnen Bestimmungen in diesem Gesetz diese Mög- lichkeit und diesen Spielraum nicht noch einschränken, den der Bundesrat mit den Grundsatzartikeln, vor allem mit Artikel 2, erhalten hat. Wir möchten hier Spielraum offenlas- sen.
Das sind einige Grunde, warum die SVP-Fraktion die Artikel 7bis und 7ter zur Ablehnung empfiehlt.
Präsident: Die FDP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie die Minderheitsanträge zu Artikel 7bis und Artikel 7ter ablehnt.
Dettling Toni (R, SZ), Berichterstatter: Wir kommen hier wie- derum zu einem gewissen Schicksalsartikel für die ganze
Vorlage. Gemäss Antrag der Minderheit Teuscher sollen un- ter der Überschrift «Massnahmen der Unternehmungen der öffentlichen Energieversorgung» die nachfrageseitigen Massnahmen durch die Unternehmungen der öffentlichen Energieversorgung gefördert werden. Mit einer umfangrei- chen sogenannten integrierten Ressourcenplanung und ei- nem Konzept für die Grundsätze der Gestaltung der Stromta- rife will die Minderheit Teuscher eine an sich zwar kaum ernsthaft bestrittene Zielsetzung anvisieren. Sie legt aber ein umfangreiches Konzept vor, das in dieser Art nicht in dieses Gesetz aufgenommen werden kann.
Ich möchte hier nicht auf den Rundumschlag von Herrn Rechsteiner gegen die Elektrizitätswirtschaft eintreten. Das wird diese, sofern sie eine solche Auseinandersetzung über- haupt führen will, dann ausserhalb des Parlamentes tun.
Die Kommissionsmehrheit ist zusammen mit der Grosszahl von gewichtigen Vernehmlassern der Meinung, dass diese umfangreiche Reglementierung rein formal den Rahmen ei- nes Rahmengesetzes sprengen würde, wie dies auch Kol- lege Wyss hier dargelegt hat. Zudem könnte zumindest bei der Ressourcenplanung die Handels- und Gewerbefreiheit tangiert werden, was das gesamte Gesetz auch politisch zu Fall bringen könnte. Man hat daher schon im Energienut- zungsbeschluss wohlweislich auf diese Ressourcenplanung verzichtet, obgleich sie in der Privatwirtschaft, wie Herr Baumberger ausgeführt hat, durchaus richtig sein mag, aber eben ohne staatlichen Zwang.
Auch die Tarifgestaltung wird von der klaren Mehrheit abge- lehnt, da sie eine Tarifaufsicht des Bundes und eine Ver- knüpfung der Bewilligungsverfahren mit nachfrageseitigen Massnahmen zur Folge hätte; damit würden wir den Karren eindeutig überladen. Vor allem aber ist auch hier die Frage nach der Verfassungsmässigkeit zu stellen, welche die Kom- missionsmehrheit in diesem Punkt verneint hat.
Anstelle der von der Minderheit Teuscher vorgeschlagenen Massnahmen setzt die Kommissionsmehrheit auf freiwillige Vereinbarungen und hebt in diesem Zusammenhang das In- strument des Contractings hervor. Dieses bewährte Instru- ment soll neu noch vermehrt zum Einsatz kommen, was ja das neue Energiegesetz durchaus zulässt, ja gemäss Artikel 2bis sogar fördert.
Die Mehrheit der Kommission lehnt daher den Antrag der Minderheit Teuscher klar ab. Mit 13 zu 8 Stimmen hat sich die Kommission gegen Artikel 7bis betreffend die Ressour- cenplanung und mit 12 zu 6 Stimmen gegen Artikel 7ter be- treffend die Tarifgestaltung ausgesprochen.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Was die integrierte Res- sourcenplanung betrifft, so war sie ja im Vernehmlassungs- entwurf enthalten, allerdings in moderaterer Form, als sie jetzt vorgeschlagen wird. Sie ist in der Vernehmlassung dann auch von einigen - nicht von allen, aber doch von einigen - vehement bestritten worden, so dass der Bundesrat sie nachher aus dem Entwurf herausgenommen hat. Folgerich- tig beantragt er Ihnen auch, sie nicht aufzunehmen.
Was die Grundsätze für die Gestaltung von Stromtarifen an- geht, fragt es sich - Herr Baumberger hat diese Frage ge- stellt -, ob eine entsprechende verfassungsmässige Grund- lage gegeben sei. Artikel 24quater der Bundesverfassung wäre eigentlich eine Verfassungsgrundlage. Anderseits muss man sagen, dass das Parlament bei der Diskussion zum Energieartikel in der Bundesverfassung die entsprechende Kompetenz herausgestrichen hat und dass auch die Kantone mit Nachdruck gegen die Tarifgrundsätze des Bundes sind. So ist der Rechtsstandpunkt, dass es an einer Verfassungs- grundlage fehle, nicht von der Hand zu weisen, und die Be- merkungen von Herrn Baumberger sind juristisch gesehen eigentlich richtig.
Deswegen machen wir das im Moment jetzt so, dass Tarif- empfehlungen erlassen werden - es wird also ein weiches Gesetz, eine Art «soft law», angewendet -, und im Rahmen von «Energie 2000» laufen denn auch die Bemühungen, das alles auf freiwilliger Basis umzusetzen.
Deswegen muss ich Ihnen beantragen, die beiden Artikel nicht aufzunehmen.
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
N 3 juin 1997
940
Loi sur l'énergie
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
89 Stimmen 56 Stimmen
Art. 7ter
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
95 Stimmen 58 Stimmen
Art. 8 Antrag der Kommission
Abs. 1
Der Bundesrat kann Vorschriften erlassen über:
a. einheitliche und vergleichbare Angaben des spezifischen Energieverbrauchs von bestimmten, serienmässig herge- stellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten;
b. das energietechnische Prüfverfahren von serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten.
Abs. 2 Mehrheit
Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsde- partement (Departement) kann mit den Herstellern oder Im- porteuren Verbrauchszielwerte vereinbaren zur Reduktion des spezifischen Energieverbrauchs von serienmässig her- gestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten, die in erheb- lichem Ausmass Energie verbrauchen.
Minderheit
(Scherrer Jürg) Streichen
Abs. 3 (neu) Mehrheit
Kommt keine Vereinbarung zustande, so kann der Bundesrat Verbrauchszielwerte erlassen und, sofern diese nicht erreicht werden, Anforderungen für das Inverkehrbringen derartiger Anlagen, Fahrzeuge und Geräte vorschreiben.
Minderheit
(Scherrer Jürg)
Ablehnung des Antrages der Mehrheit
Abs. 4 (neu) Mehrheit
Der Bundesrat kann anstelle von Anforderungen für das In- verkehrbringen marktwirtschaftliche Instrumente einführen. Minderheit
(Stucky, Brunner Toni, Columberg, Dupraz, Fischer-Seen- gen, Hegetschweiler, Philipona, Scherrer Jürg, Speck, Wyss) Er kann anstelle von Anforderungen für das Inverkehrbringen von Anlagen und Geräten marktwirtschaftliche Instrumente, namentlich Energieverbrauchsgutscheine (Zertifikate), ein- führen.
Abs. 5 (neu) Mehrheit
Der Bundesrat berücksichtigt internationale Normen und Empfehlungen anerkannter Fachorganisationen. Die Anfor- derungen für das Inverkehrbringen und die Ziele marktwirt- schaftlicher Instrumente sind dem Stand der Technik und den internationalen Entwicklungen anzupassen.
Minderheit
(Scherrer Jürg)
Der Bundesrat berücksichtigt internationale Normen und Empfehlungen anerkannter Fachorganisationen.
(Rest des Absatzes streichen)
Abs. 6 (neu)
Bei allen Massnahmen des Bundesrates gemäss den Absät- zen 1 bis 5 sind die Vorschriften dieses Gesetzes über die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu beachten.
Antrag Scherrer Jürg Abs. 4, 6 Streichen
Art. 8
Proposition de la commission
Al. 1
Le Conseil fédéral peut édicter des prescriptions concernant: a. les indications uniformes et comparables à donner sur la consommation spécifique d'énergie de certains installations, véhicules et appareils produits en série;
b. la procédure d'expertise des installations, véhicules et ap- pareils produits en série.
Al. 2 Majorité
Le Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie (département) peut convenir des valeurs-cibles de consommation avec les producteurs et les importateurs dans le but de réduire la consommation spécifique d'énergie des installations, véhicules et appareils produits en série et dont la consommation d'énergie n'est pas négligeable.
Minorité
(Scherrer Jürg) Biffer
Al. 3 (nouveau) Majorité
Si aucune convention n'est adoptée, le Conseil fédéral peut édicter des valeurs-cibles de consommation et, si celles-ci ne sont pas respectées, prescrire les exigences applicables à la mise sur le marché de tels installations, véhicules et appa- reils. Minorité (Scherrer Jürg) Rejeter la proposition de la majorité
Al. 4 (nouveau)
Majorité
En lieu et place d'exigences relatives à la mise sur le marché, le Conseil fédéral peut introduire des instruments économi- ques. Minorité
(Stucky, Brunner Toni, Columberg, Dupraz, Fischer-Seen- gen, Hegetschweiler, Philipona, Scherrer Jürg, Speck, Wyss) En lieu et place d'exigences relatives à la mise sur le marché des installations et des appareils, il peut introduire des instru- ments économiques tels que les certificats de consommation d'énergie.
Al. 5 (nouveau) Majorité
Le Conseil fédéral tient compte des normes internationales et des recommandations des organisations spécialisées recon- nues. Les exigences relatives à la mise sur le marché et les objectifs des instruments économiques doivent être adaptés à l'état de la technique et aux développements internatio- naux.
Minorité
(Scherrer Jürg)
Le Conseil federal tient compte des normes internationales et des recommandations des organisations spécialisées recon- nues. (Biffer le reste de l'alinéa)
Al. 6 (nouveau)
Toutes les mesures que le Conseil fédéral prend en vertu des alinéas 1 à 5 ci-dessus doivent respecter les prescriptions de cette loi concernant la collaboration avec l'économie.
Proposition Scherrer Jürg Al. 4, 6 Biffer
Scherrer Jürg (F, BE), Sprecher der Minderheit: Ich stelle Ih- nen den Antrag, in Artikel 8 die Absätze nach Absatz 1 zu
Bulletin officiel de l'Assemblée federale
941
Energiegesetz
streichen oder, sollten Sie diesem Antrag nicht Folge leisten, bei Absatz 4 die Minderheit Stucky zu unterstützen.
Die Absätze 2 bis 6 von Artikel 8 sind nutz- und sinnlos, wenn man sich auf Absatz 5 stützt, wo klar festgehalten ist, dass die internationale Entwicklung und der Stand der Technik be- rücksichtigt werden sollen. Wenn dem so ist, sind diese Ab- sätze insofern unnötig, als ja die Technik das liefert, was das Gesetz explizit verlangt.
Es geht um etwas anderes: Absatz 5 und auch Absatz 6 sind reine Alibibestimmung. Der Bundesrat hat letztes Jahr eine Verordnung verabschiedet, die für die Personenwagen eine Verbrauchsreduktion von 15 Prozent in fünf Jahren zum Ziel hat. Das sind 3 Prozent pro Jahr. Die Vergangenheit und die Gegenwart beweisen, dass diese Zielvorstellung unreali- stisch ist. In den Vorverhandlungen hat sich die Vereinigung Schweizerischer Automobil-Importeure (VSAI) in einem Schriftenwechsel ganz klar gegen die beabsichtigte Ver- schärfung der Verbrauchsnormen durch den Bundesrat ge- wehrt, indem sie hieb- und stichfest, klar und eindeutig be- legt hat, dass die Zielvorstellungen des Bundesrates falsch sind.
Im weiteren behauptet der Bundesrat in seiner Botschaft zu diesem Gesetz, dass in zehn Jahren eine Verbrauchsreduk- tion von 50 Prozent möglich sei. Das ist ein sehr lockerer Um- gang mit der Wahrheit! Ich habe es gestern in der Eintretens- debatte gesagt: Mit Artikel 8 Absätze 2ff. geben Sie dem Bundesrat oder den Beamten ein Mittel in die Hand, mittels überrissener Verbrauchsreduktionen den Markt zu steuern. Sie geben der Verwaltung und dem Bundesrat ein Mittel in die Hand, willkürlich grössere, komfortablere, sichere Fahr- zeuge vom Markt zu verdrängen. Wenn Voten kommen, das fördere dann Arbeitsplätze und das sei gut, dann weise ich Sie darauf hin, dass linksgrüne Kreise seit zehn Jahren be- haupten, eine solche Politik schaffe Arbeitsplätze. In der Zwi- schenzeit geht es mit unserer Wirtschaft bergab, und wir ha- ben über 200 000 Arbeitslose. Jetzt möchte ich von den so- genannten «Arbeitsplatzschaffern» einmal wissen: Wo sind denn diese Arbeitsplätze, von denen Sie dauernd vorgau- keln, sie könnten geschaffen werden?
Die Konsequenz wird folgende sein: Wenn mittels überrisse- ner Verbrauchsvorschriften Produkte - das müssen nicht nur Automobile sein, das können Kochherde, Haarföne, Kühl- schränke oder alle Artikel sein, die Energie verbrauchen - vom Markt verdrängt werden, dann sinkt logischerweise die Marge der Unternehmen, die diese Produkte absetzen. Es ist eine Binsenwahrheit, dass an teureren Produkten mehr ver- dient wird als an billigen Massenprodukten. Dass das Konse- quenzen auf dem Arbeitsmarkt hat, ist ja wohl allen klar. Es wird aber noch eine weitere Folge haben: Wenn es einem Unternehmen nicht mehr möglich ist, ein Fahrzeug in derje- nigen Grosse anzuschaffen, die es für seine wirtschaftliche Tätigkeit braucht, dann wird dieses Unternehmen das alte Fahrzeug mit dem höheren Benzinverbrauch weiter betrei- ben. Dann haben Sie nicht nur den Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben, sondern zum Teufel ist noch der Beelzebub hinzugekommen!
So geht es wirklich nicht! Was da beabsichtigt wird, ist reine Planwirtschaft, ist mit dem Ziel verbunden, das Volk zu de- mobilisieren. Ich weiss nicht, ob das Schweizervolk im über- tragenen Sinn ein Volk von «Trabifahrern» werden soll .
Die marktwirtschaftlichen Instrumente, die der Bundesrat vorsieht, sind nichts anderes als die Einführung des Ökobo- nus. Nichts anderes! Diejenigen, die sich ein teureres Pro- dukt anschaffen wollen, das angeblich zuviel Energie ver- braucht, werden bezahlen müssen. Umverteilt wird es dann auf die sogenannt «Guten». Ich glaube, mit dieser Politik, das Schweizervolk unter dem Deckmantel des Umweltschutzes und des Energiesparens in Gut und Böse einzuteilen, ist ge- nug Unheil angerichtet worden.
Ich beantrage Ihnen: Stimmen Sie meinen Anträgen zu, und lehnen Sie die Absätze 2 bis 6 ab!
Stucky Georg (R, ZG), Sprecher der Minderheit: Unser An- trag zielt darauf, die Zertifikate als marktwirtschaftliches In- strument zuzulassen, aber eine Ausnahme zu machen: nicht
bei den Fahrzeugen. Man kann sich ohnehin fragen, ob Zer- tifikate eigentlich so marktwirtschaftlich sind, wie man das im- mer sagt. Es ist immerhin so, dass der Staat das Steuerob- jekt und das Steuersubjekt, also jene, die bezahlen müssen, bestimmt und auch die Höhe des Grundtarifes festsetzt. Dem Käufer eines Autos wird einzig der Zeitpunkt überlassen, wann er ein Auto kaufen will bzw. allenfalls ein Zertifikat dafür suchen muss. Man überlässt es also dem Käufer, ein Zertifi- kat zu suchen bzw. einen Abnehmer eines Zertifikates zu fin- den. Wir sind damit schon beim wunden Punkt der ganzen Angelegenheit, nämlich der Organisation dieses Zertifikat- handels. Es ist nicht so, dass die Autoimporteure dafür zu- ständig sind, weil wir alle beschlossen haben, dass vermehrt Autos frei, durch jedermann in der Schweiz, importiert wer- den können. Also gibt es einen Handel, der völlig frei ist.
Hier stellen sich denn auch die entsprechenden Schwierig- keiten: Es wird dazu führen, dass gewisse Käufer im Mo- ment, da sie einen Wagen kaufen wollen, der einen relativ hohen Verbrauch hat, ein Zertifikat als zu teuer empfinden; dann warten sie einfach zu. Wenn das nun viele machen - wie in Zeiten der Rezession, das sehen wir jetzt gerade -, dann wird es einen Überhang an Zertifikaten geben. Es kann aber auch sein, dass es einen Überhang an Zertifikaten gibt, wenn z. B. eine Tendenz eintritt, vermehrt Kleinwagen wie den «Smart», mit einem Verbrauch von 3 Litern, zu kaufen. Was dann? Dann entsteht bei den Zertifikaten ein Marktzu- sammenbruch - oder, umgekehrt, bei Knappheit natürlich ein viel zu hoher Preis. Es stellt sich dann die Frage, wie hier der Staat reagieren will, ob er allenfalls sogar in diesen Markt ein- greifen muss. All das ist höchst unbestimmt.
Was mich aber noch zu meinem Antrag geführt hat, ist die Ungerechtigkeit dieser Massnahme. Die Berg- und Landbe- völkerung ist sehr oft auf einen stärkeren Wagen angewie- sen. Also gehört sie automatisch zu den Zahlenden, d. h. zu denjenigen, die diese Zertifikate kaufen müssen. Und es ist recht typisch, dass die Massnahme von Professoren erfun- den worden ist, die in Städten wohnen. Wir können aber eine solche Teilung der Bevölkerung nicht zulassen.
Ich mache noch darauf aufmerksam, dass wir seit dem 1. Januar 1997 statt des Gewichtszolles bei Motorfahrzeu- gen einen Zollansatz von 4 Prozent auf dem Importwert ken- nen. Damit wird automatisch der schwerere Wagen - das ist zumeist auch automatisch der Wagen mit höherem Ver- brauch - mehr belastet.
Schliesslich mache ich auch darauf aufmerksam, dass im Grunde genommen der Markt selber reagiert hat. Wir stellen fest, dass der Schweizer Fahrzeugpark heute noch einen Durchschnittsverbrauch von 8,03 Litern pro Fahrzeug hat. Jährlich nimmt dieser Verbrauchsdurchschnitt etwa um 1 Prozent ab. Sie sehen also, dass die Bevölkerung, nicht zu- letzt auch infolge der Verteuerung des Benzins im Zusam- menhang mit höheren Abgaben, reagiert und auf einen Wa- gen mit geringerem Treibstoffverbrauch ausweicht. Deshalb frage ich mich: Warum wollen wir dann noch staatliche Ein- griffe und eine administrativ schwierige Massnahme einfüh- ren?
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit - die immer- hin sehr stark war, wie Sie aus der Fahne ersehen -, hier für Fahrzeuge eine Ausnahme zu machen.
Baumberger Peter (C, ZH): Wir haben vorhin erlebt, wie die SP-Fraktion gegen die Verfassung gestimmt hat, und wenn Sie die Streichungsanträge der Minderheit Scherrer Jürg an- sehen, so merken Sie, dass auch Herr Scherrer die Verfas- sung übersehen hat, nämlich Artikel 24octies Absatz 3, wo- nach der Erlass solcher Zielwerte tatsächlich zur Kompetenz des Bundes gehören. Der Bund wird dort beauftragt, solche Vorschriften zu erlassen. Das ist die einzige Ausnahme, die über die Rahmenvorschriften hinausgeht.
Die Mehrheit der Kommission, hinter der die CVP-Fraktion auch bei Artikel 8 steht, hat angesichts dieser Verfassungs- vorschrift gesagt: «Wir müssen zusammen mit den Betroffe- nen innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens eine möglichst vernünftige, administrativ einfache und klare Lö- sung finden.» Das hat die Mehrheit der Kommission erfolg-
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Loi sur l'énergie
942
N
3 juin 1997
reich gemacht. Sie haben gesehen, dass Artikel 8 weitge- hend eine Schöpfung der Mehrheit der Kommission ist. Wir haben gesagt: Zunächst kommt die Vereinbarung mit den Im- porteuren über solche Zielwerte. Was machen wir, wenn keine Vereinbarung zustande kommt? «Kommt keine Verein- barung zustande, so kann der Bundesrat» - so steht es in Gottes Namen auf der Fahne - «Verbrauchszielwerte erlas- sen und, sofern diese nicht erreicht werden, Anforderungen für das Inverkehrbringen .... vorschreiben.»
Und dann hat die Kommission auch in diesem Fall in Über- einstimmung mit dem Bundesrat gesagt: Noch bevor wir sol- ches vorschreiben, möchten wir die marktwirtschaftlichen In- strumente, u. a. die Zertifikate, anwenden.
Die Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit besteht darin, dass die Mehrheit sagt: Grundsätzlich kann man Zerti- fikate überall anwenden, wo es sinnvoll ist - ich komme noch darauf zurück -; die Minderheit sagt: Zertifikate ja, aber nicht bei Fahrzeugen.
Persönlich verstehe ich den Antrag der Minderheit Stucky sehr gut. Er ist natürlich vor dem Hintergrund zu verstehen, dass der Bundesrat uns die Umsetzung auf der Grundlage ei- nes mittleren spezifischen Verbrauchs von Neuwagen und mit entsprechenden Gutschriften vorgeschlagen hat. So geht das einfach nicht, das ist klar. So kann man das nicht ma- chen, das ist administrativ unvernünftig. Der Vorgehensvor- schlag betrifft auch nicht den effektiven Treibstoffverbrauch, sondern nur den Wagen. Man kann beispielsweise auch mit einem Wagen, der mehr Benzin braucht, weniger fahren. Es gibt darüber hinaus Probleme mit den Direktimporten usw. Herr Stucky hat das aufgezeigt.
Wir von der CVP-Fraktion sind - auch wenn wir für Zertifikate als marktwirtschaftliche Instrumente sind; ich sage das aus- drücklich zuhanden des Amtlichen Bulletins und an die Adresse des Bundesrates - gegen diese Art der Zertifikate bei Personenwagen, wie das vorgeschlagen wurde. Das wäre unvernünftig. Wir sehen aber immerhin in anderen Be- reichen Möglichkeiten, unter Umständen auch im Fahrzeug- bereich, wo das sinnvoll sein kann. Ich bitte Sie zu beachten, dass die Kommissionsmehrheit in den Absätzen 5 und 6 fol- gende Hinweise aufgenommen hat: « .... berücksichtigt inter- nationale Normen .... sind dem Stand der Technik anzupas- sen» (Abs. 5); «Bei allen Massnahmen gemäss den Absät- zen 1-5» - also auch bei den Zertifikaten - «sind die Vor- schriften dieses Gesetzes über die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu beachten» (Abs. 6). Wir betonen also Artikel 2bis, den Vorrang der Zusammenarbeit, und in diesem Zu- sammenhang die Energieagentur. Ich glaube also, dass die Bedenken der Minderheit nicht angezeigt sind. Wir müssen nicht vorweg einen negativen Entscheid fällen, sondern wir können getrost der Mehrheit folgen, wie dies die CVP-Frak- tion tun wird.
Strahm Rudolf (S, BE): Ich bitte Sie, den Antrag der Minder- heit Stucky abzulehnen. Ich bin eigentlich erstaunt, Herr Stucky, dass dieser Antrag von Ihnen kommt. Der Bundesrat möchte anstelle von gewerbepolizeilichen Massnahmen - zum Beispiel Verbrauchsstandards - die Möglichkeit, dass mit monetären Steuerungsmassnahmen das gleiche erreicht werden kann. Das bekämpfen Sie jetzt im Falle der Motor- fahrzeuge. Eigentlich müsste es in Ihrer Philosophie drinlie- gen, dass dort, wo es geht - es geht nicht immer, das ist rich- tig -, tatsächlich marktwirtschaftliche Lenkungsinstrumente eingeführt werden, z. B. Zertifikate. Weshalb wollen Sie jetzt dem Bund die Möglichkeit nehmen, das gleiche auch bei Fahrzeugen zu tun? Sie wollen es bei Anlagen und Geräten zulassen; das ist richtig, und hier sind wir uns einig.
Es hat sich gezeigt, dass die Verbrauchsstandards zum Bei- spiel für Haushaltgeräte etwas gebracht haben. Zunächst gab es bei der Branche oder jeweilen beim schlechtesten Hersteller oder Importeur ein Lamento, und heute hat man das akzeptiert. Das hat im Strombereich immerhin dazu ge- führt, dass der spezifische Haushaltverbrauch sinkt.
Bei den Motorfahrzeugen haben wir nun die Verordnung über die Absenkung des spezifischen Treibstoffverbrauchs von Personenwagen. Diese läuft von 1997 bis ins Jahr 2002 und
will als Zielwert 15 Prozent Absenkung in fünf Jahren. Es sollte eigentlich möglich sein, dass nach fünf Jahren statt der Einführung weiterer Verbrauchsvorschriften ein Zertifikatsy- stem entsteht. Es geht ja nicht um das einzelne Fahrzeug, sondern um Flottenverbrauche.
Der Flottenverbrauch ist das gewogene Mittel aller Einzel- verbräuche aller Fahrzeugtypen eines Herstellers. Jetzt sollte es möglich sein, dass zwischen Herstellern freiwillig ein Austauschsystem mit Zertifikaten eingeführt wird. Der Bundesrat gibt die Rahmenbedingungen, und ich könnte mir vorstellen, dass sich Importeure mit grossen Kleinwagenflot- ten, z. B. Fiat, VW oder Opel, ein Zertifikatsystem z. B. mit Mercedes oder BMW einrichten, die Grosswagen produzie- ren - ein System, das einen Austausch unter den Importeu- ren zulässt.
Deswegen finde ich es richtig, dass der Bundesrat wenig- stens diese marktwirtschaftlichen Instrumente vorsieht. Es ist eine Kann-Formel, und man sollte das nicht jetzt schon aus- schliessen.
Ich wollte nochmals diesen Mechanismus erklären und bitte Sie, den Antrag der Minderheit Stucky abzulehnen. Der Bun- desrat erlaubt mehr marktwirtschaftliche Instrumente, und deswegen ist diese Breite nötig.
Zum Schluss noch das: Es ist falsch zu meinen, der Markt löse das Problem von selber. Das Benzin ist heute zwar no- minell teurer, aber real - d. h., wenn man die Teuerung ab- zieht - billiger geworden, und der Absenkungspfad kommt nicht von selber. Es gibt sogar viele grosse Neuwagen wie Four-Wheel-Drives usw., und deswegen ist ein vorgeschrie- bener Absenkungspfad nötig. Das ist auch aus CO2- und kli- mapolitischen Gründen nötig. Das bewirkt keinen Zwang für den einzelnen Käufer, es geht nur um die Flottenverbräuche, und die Importeure müssen dafür sorgen, dass sie den Durchschnitt senken können. Es geht nicht um einen Zwang für den einzelnen Autokäufer.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Stucky abzulehnen und die eingeschlagene Linie - eine übrigens vom Bundesrat schon lange im Energienutzungsbeschluss vorgezeichnete Linie - aufrechtzuerhalten.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: A cet article 8, aux alinéas 2, 3 et 5, nous devons traiter les propositions de la minorité Scherrer Jürg et, à l'alinéa 4, la proposition de la mi- norite Stucky.
En ce qui concerne la proposition de la minorité Scherrer Jürg, la commission ne l'a pas suivie, parce qu'elle a voulu laisser la porte ouverte à une série de mesures susceptibles de faire diminuer la consommation d'énergie des installa- tions, des véhicules et des appareils. Ceci fait partie du man- dat constitutionnel.
A cet effet, le Conseil fédéral, par le Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie, peut - c'est un «Kann-Vorschrift» - introduire des prescriptions sur la consommation, notamment en fixant des valeurs cibles, en déterminant des exigences relatives à la commercialisation des appareils, ou tout simplement introduire des instruments économiques, comme c'est prévu à l'alinéa 4.
Ces mesures, et ça, c'est important, ne seront toutefois intro- duites que si les organisations privées n'ont pas réussi à at- teindre les objectifs qui ont été fixés d'un commun accord, et si ces mesures ne sont pas en contradiction soit avec des conventions bilatérales, soit avec des traités tels que le traité sur l'Organisation mondiale du commerce. En quelque sorte, nous fixons ici des mesures potentielles qui servent d'épée de Damoclès à l'égard de l'économie privée, pour qu'elle prenne des mesures visant à réduire encore la consomma- tion d'énergie.
M. Scherrer, par ses propositions de minorité, veut donc biffer les alinéas 2, 3 et 5 surtout parce qu'ils concernent des véhicules à moteur. Nous comprenons sa préoccupation, qui est légitime et, en particulier, la préoccupation de M. Stucky dont la proposition de minorité, elle, admet le principe d'émettre des certificats de consommation d'énergie, mais veut que ces certificats ne concernent pas les véhicules à moteur.
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
943
Energiegesetz
L'objectif de toutes ces dispositions consiste à inciter les pro- ducteurs à mettre sur le marché des installations ou des voi- tures qui sont économiques. Il est prévu à cet effet, notam- ment, de décerner des certificats de consommation d'énergie qu'on pourra négocier. Par exemple, un distributeur qui met sur le marché des voitures qui consomment sept litres aux cent kilomètres, alors que la moyenne fixée par la Confédé- ration est de huit litres aux cent kilomètres, se verra gratifié d'un certificat qu'il pourra vendre à un concurrent qui met sur le marché des véhicules qui consomment neuf litres aux cent kilomètres.
Cet instrument économique comporte toutefois des inconvé- nients. C'est pour cette raison que la commission l'a accepté du bout des lèvres, ayant reçu l'assurance que le Conseil fé- déral ne l'introduira qu'en dernier ressort. En effet, la con- sommation d'un véhicule depend avant tout de la manière dont on le conduit, si on circule à plein régime ou si on circule avec la pédale douce. L'incidence est importante que de dis- poser d'un véhicule qui consomme sept litres aux cent kilo- mètres sur le papier.
M. Stucky, dans sa proposition de minorité, envisage donc de ne pas soumettre les véhicules à moteur aux certificats de consommation d'énergie. Il craint avec raison la bureaucratie qui peut être mise en place par ce système. Il craint égale- ment qu'on ne va pas réduire, pour les raisons que je viens d'indiquer, le taux de pollution puisque c'est la manière de cir- culer qui est décisive. Il est aussi d'avis qu'un commerce de certificats n'est pas souhaitable dans le futur.
En tout état de cause, la faible majorité de la commission vous demande de suivre sa proposition, étant entendu, je le rappelle, que le département ne peut prendre des mesures qu'après avoir constaté l'échec de celles qui auraient été pri- ses par l'économie privée. Le département ne pourra prendre des dispositions qu'après avoir consulte des organisations professionnelles, et il devra tenir compte de l'état de la tech- nique en tout état de cause pour prendre, cas échéant, en dernier ressort, comme ultima ratio, d'éventuelles mesures pour freiner la consommation d'énergie.
Je vous invite donc à vous rallier à la majorité, ténue, de la commission.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Zunächst zum Minderheits- antrag Scherrer Jürg: Tatsächlich würde der klare Verfas- sungsauftrag verletzt, wenn Sie diesem Antrag zustimmten, denn der Energieartikel verpflichtet den Bund, Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten zu erlassen.
Was den Antrag der Minderheit Stucky betrifft, der die Fahr- zeuge von dieser Zertifikatlösung ausnehmen will, ist zu sa- gen, dass es eben vor allem um die Fahrzeuge geht. Dort ist sehr viel mehr erreichbar als bei den übrigen Anlagen und Geräten. Es gibt schon heute, wie zum Teil bereits gesagt wurde, eine entsprechende Regelung. Bei dieser Regelung wird flottenweise vorgegangen, was ermöglicht, dass die In- novation und das Angebot einer Flotte auf breiter Basis emis- sionsärmer ausfallen. Die ganze Lösung will auch die techni- sche Innovation fördern. Es geht nicht nur darum, dass der Gesetzgeber jeweils dem Stand der Technik folgt, sondern auch darum, dass er durch ein solches System Anreize dafür schafft, dass hier Neues und Emissionsärmeres konstruiert und erfunden wird. Es ist auf Seite 100 der Botschaft aus- führlich dargelegt, wie dieses Zertifikatsystem funktionieren soll und wie der Bundesrat es umzusetzen gedenkt. Das an die Adresse von Herrn Baumberger, der hier schon gewisse Grenzen abgesteckt haben will.
Zum Schluss bestreite ich die Argumentation von Herrn Stucky, dass durch dieses Modell die Randregionen schlech- tergestellt würden, weil sie die stärkeren Automobile benötig- ten. Das ist einfach nicht wahr. Gehen Sie doch einmal in die Berge, dort haben die Bauern einen VW Passat oder einen Subaru; da stellen sie die «Milchbrenten» hinein, und der Hund hat auch noch Platz, während es in den städtischen Gebieten so ist, dass die Leute mit Jeeps und «Vierradan- trieb-Ungetümen» herumfahren. Da fahren sie dann von Schwamendingen in die Altstadt, und ich frage mich manch-
mal, warum diese Vierradantriebe nötig sind - wahrschein- lich, damit das Kopfsteinpflaster oder die Schwellen in der Stadt bewältigt werden können. Aber diese Automobile sind vor allem da, damit man sie ansieht. Auf dem Land haben die Leute viel einfachere Fahrzeuge; es trifft also nicht zu, dass hier eine Benachteiligung der ländlichen Gebiete stattfindet. Wenn die ganze Zertifikatlösung dazu führt, dass die Flotten etwas bescheidener ausfallen, dann haben wir einen sinnvol- len Beitrag geleistet.
Stimmen Sie dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu!
Abs. 1 - Al. 1 Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit 27 Stimmen
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit
114 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 26 Stimmen
Abs. 4 - Al. 4
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit
85 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 72 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Mehrheit
133 Stimmen
Für den Antrag Scherrer Jürg 24 Stimmen
Abs. 5 - Al. 5
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
130 Stimmen 27 Stimmen
Abs. 6 - Al. 6
Präsident: Herr Scherrer teilt mit, dass sein Streichungsan- trag entfällt.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Art. 9 Antrag der Kommission Streichen Proposition de la commission Biffer
Angenommen - Adopté
Art. 10 Antrag der Kommission Abs. 1 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2 Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Scherrer Jürg, Maurer, Speck, Wyss)
Sie erlassen Vorschriften über die sparsame und rationelle Energienutzung in Neubauten. Dabei berücksichtigen sie den Stand der Technik und vermeiden technische Handels- hemmnisse.
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
108 Stimmen
N 3 juin 1997
944
Loi sur l'énergie
Abs. 3 Mehrheit
in Neubauten und über die verbrauchsabhängige Heiz- kostenabrechnung in bestehenden Gebäuden. Minderheit
(Hegetschweiler, Brunner Toni, Columberg, Dupraz, Fischer- Seengen, Philipona, Scherrer Jürg, Speck, Stucky, Wyss)
die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung in Neu- bauten.
Abs. 4 Mehrheit
Streichen
Minderheit I
(Teuscher, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump)
Sie unterstellen die Installation neuer ortsfester Elektrohei- zungen einer Bewilligungspflicht.
Minderheit II
(Rechsteiner Rudolf, Grobet, Herczog, Semadeni, Strahm) Streichen, dafür Artikel 10bis (neu)
Minderheit III
(Strahm, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Stump)
(falls die Anträge der Minderheiten I und II abgelehnt werden) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Engler Abs. 3
Zentral beheizte Neubauten mit mehreren Wärmebezügern sind mit den nötigen Geräten zur Erfassung des Wärmever- brauchs (Heizenergie und Warmwasser) auszurüsten. Be- heizte Räume sind mit Einrichtungen zu versehen, die es er- möglichen, die Raumlufttemperatur einzeln einzustellen und selbsttätig zu regeln.
Abs. 3bis (neu)
Wo Erfassungsgeräte installiert sind, müssen die Kosten des Wärmeverbrauchs überwiegend nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Die Wohnungslage und der Zwangswärmekonsum sind zu berücksichtigen.
Abs. 3ter (neu)
Auf die Massnahmen gemäss Absätze 1 bis 3 dieses Artikels kann bei energieeffizienten neuen Gebäulichkeiten verzich- tet werden, wenn der tatsächliche Energieverbrauch 35 Pro- zent niedriger ist, als die SIA-Norm vorschreibt.
Antrag Steinemann Abs. 3ter (neu) Wie Antrag Engler, aber: .... Energieverbrauch 10 Prozent niedriger ....
Art. 10 Proposition de la commission Al. 1 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2 Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité
(Scherrer Jürg, Maurer, Speck, Wyss)
Ils edictent des dispositions sur l'utilisation économe et ra- tionnelle de l'énergie dans les bâtiments neufs. Ils le font en tenant compte de l'état de la technique et évitent de créer des entraves techniques au commerce.
Al. 3 Majorité
... dans des bâtiments neufs et sur le décompte individuel des frais de chauffage dans des bâtiments existants.
Minorité
(Hegetschweiler, Brunner Toni, Columberg, Dupraz, Fischer- Seengen, Philipona, Scherrer Jürg, Speck, Stucky, Wyss) ... . dans les bâtiments neufs.
Al. 4
Majorité Biffer
Minorité I
(Teuscher, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump)
Ils soumettent à autorisation l'installation de chauffages élec- triques fixes neufs.
Minorité II
(Rechsteiner Rudolf, Grobet, Herczog, Semadeni, Strahm) Biffer, mais remplacer par l'article 10bis (nouveau) Minorité III
(Strahm, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Stump)
(au cas où les propositions des minorités I et II seraient reje- tées)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Engler Al. 3
Les bâtiments neufs avec plusieurs utilisateurs de chaleur doivent être équipés des appareils nécessaires pour permet- tre de mesurer la consommation de chaleur (énergie de chauffage et eau chaude). Chacune des pièces chauffables doit être pourvue des équipements nécessaires pour permet- tre de régler individuellement et indépendamment sa tempé- rature.
Al. 3bis (nouveau)
Dans les bâtiments équipés d'enregistreurs, les frais de chauffage sont calculés principalement selon la consomma- tion effective. Il est tenu compte de la situation de l'apparte- ment et de la consommation de chauffage que les circonstan- ces rendent obligatoire.
Al. 3ter (nouveau)
S'agissant des bâtiments neufs, les mesures prévues aux alinéas 1 à 3 du présent article deviennent facultatives lors- que la consommation effective d'énergie est inférieure de 35 pour cent à ce que recommande la norme SIA pertinente.
Proposition Steinemann Al. 3ter (nouveau)
Selon proposition Engler, mais:
.... est inférieure de 10 pour cent
Art. 10bis (neu)
Antrag der Kommission Mehrheit Ablehnung des Antrages der Minderheit II
Minderheit II
(Rechsteiner Rudolf, Grobet, Herczog, Semadeni, Strahm) Titel
Ortsfeste Elektroheizungen
Abs. 1
Die Installation neuer ortsfester elektrischer Widerstandshei- zungen ist bewilligungspflichtig.
Abs. 2
Die nach kantonalem Recht zuständige Behörde erteilt die Bewilligung, wenn:
a. keine Anschlussmöglichkeit an Gas oder Fernwärme be- steht;
b. der Einsatz einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe nicht möglich oder unverhältnismässig ist;
c. der Wärmeschutz des Gebäudes dem Stand der Technik entspricht;
d. die örtliche Elektrizitätsverteilungsunternehmung die erfor- derliche Elektrizität liefern kann. Abs. 3
Elektrische Widerstandsheizungen, die aus Gründen des Na- tur- und Heimatschutzes oder der Denkmalpflege erforderlich sind, werden auch bewilligt, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 nicht vollständig erfüllt sind.
Abs. 4
Wer Strom aus erneuerbaren Energien selber produziert (un- abhängiger Produzent), bedarf keiner Bewilligung.
Bulletin officiel de l'Assemblée federale
N
945
Energiegesetz
Antrag Comby Gemäss Antrag der Minderheit II, aber: Abs. 2
b. der Einsatz einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe, die Nutzung von Holzenergie, Biomasse oder Sonnenener- gie nicht möglich oder unverhältnismässig ist;
Abs. 4
... selber produziert (Eigenbedarfsproduzent), bedarf
Art. 10bis (nouveau) Proposition de la commission Majorité Rejeter la proposition de la minorité II
Minorité II
(Rechsteiner Rudolf, Grobet, Herczog, Semadeni, Strahm) Titre
Chauffage électrique fixe Al. 1
L'installation d'un chauffage électrique fixe à résistances est soumise à autorisation.
Al. 2
L'autorité cantonale competente octroie l'autorisation lors- que:
a. le raccordement au gaz ou au chauffage à distance n'est pas possible;
b. le recours à une pompe à chaleur électrique est impossible ou disproportionné;
c. l'isolation thermique du bâtiment correspond à l'état de la technique;
d. le distributeur local d'électricité est en mesure de fournir le courant nécessaire.
Al. 3
Si la protection de la nature et du paysage ou la conservation des monuments le demandent, le chauffage électrique est autorise même si les conditions fixées à l'alinéa 2 ne sont pas entièrement remplies.
Al. 4
Celui qui produit lui-même, à l'aide d'agents énergétiques re- nouvelables, l'électricité dont il a besoin (producteur indépen- dant), est dispense de demander une autorisation.
Proposition Comby Selon la proposition de la minorité II, mais: Al. 2
b. le recours à une pompe à chaleur électrique, à l'énergie du bois, de la biomasse ou à l'énergie solaire est impossible ou disproportionné;
Al. 4
... dont il a besoin (producteur pour ses propres besoins), est ...
Präsident: Ich schlage Ihnen vor, die Artikel 10 und 10bis gemeinsam zu behandeln.
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
Strahm Rudolf (S, BE): Ich stelle den Ordnungsantrag, Absatz 3 und Absatz 4 von Artikel 10 getrennt zu behandeln. Sonst haben wir ein Durcheinander. Es sind zwei wichtige, zentrale Absätze. Absatz 3 betrifft die individuelle Heizko- stenabrechnung; allein dazu gibt es drei oder vier Anträge. Absatz 4 betrifft die Elektroheizungen; dazu gibt es auch drei oder vier Anträge. Wenn wir die beiden Absätze zusammen behandeln, haben wir bei der Abstimmung einen Salat. Ich entschuldige mich für die Verlängerung. Aber es geht um zwei zentrale Absätze und Inhalte, man darf sie nicht vermi- schen.
Präsident: Herr Strahm, ich muss Ihnen sagen, dass wir in etwelcher Zeitnot sind. Da wir uns in Kategorie III befinden,
haben wir uns entschlossen, die Fraktionssprecher zu diesen beiden Artikeln nur einmal sprechen zu lassen. Je mehr wir die Verhandlungen aufteilen, desto mehr Fraktionsvoten gibt es. Der Antrag des Büros ist eine reine Zeitsparmassnahme. Deshalb halte ich diesen Antrag auf gemeinsame Behand- lung - und absatzweise Abstimmung, das versteht sich von selbst - aufrecht.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag Strahm Dagegen
69 Stimmen 65 Stimmen
Präsident: Die beiden Absätze werden also getrennt behan- delt. Jetzt haben die Antragsteller zu den Absätzen 1 bis 3 das Wort. - Sie sind damit einverstanden.
Scherrer Jürg (F, BE), Sprecher der Minderheit: Ich kann es an und für sich kurz machen. Ich war erstaunt, Artikel 10 Absatz 2 in der Gesetzesvorlage zu sehen, und ich war noch erstaunter, als dann die Mehrheit der Kommission diese Fas- sung auch verabschiedete.
Wir hatten bei der Beratung der parlamentarischen Initiative Steinemann (95.404) dieser ganz klar Folge gegeben. Die par- lamentarische Initiative Steinemann verlangt, dass auf die in- dividuelle Heizkostenabrechnung in Altbauten verzichtet wird. Wir wissen, dass die Installation von Wärmezählern in Alt- bauten mit einem übermässigen Aufwand verbunden ist, so- wohl in technischer wie finanzieller Sicht, und dass die Er- sparnisse, die man angeblich oder tatsächlich mit diesen In- stallationen zu erreichen sucht, den Aufwand nicht rechtferti- gen.
Auch bei der Energie muss die Wirtschaftlichkeitsrechnung gemacht werden. Sie können doch nicht einfach jedem Vor- schlag und jedem Vorstoss zustimmen, weil Sie sagen: Ja, man spart vielleicht damit ein bisschen Energie! Denn den- ken Sie daran, auch die Herstellung der Geräte, die installiert werden, braucht Energie, braucht Rohstoffe, und es braucht weiter Energie, um sie zu installieren.
Die Kommission hat über den Grundsatz diskutiert und die- sen an und für sich gutgeheissen, ist dann aber in einer zwei- ten Beratung wieder zurückgekrebst. Manchmal habe ich schon das Gefühl, dieser Rat fasse seine Beschlüsse auf- grund der Windrichtung oder der Wetterlage.
Aber wenn Sie konsequent sein wollen, wenn Sie technisch und energiepolitisch richtig agieren wollen, dann bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Herr Hegetschwei- ler wird seinen Minderheitsantrag zu Absatz 3 wohl ähnlich begründen wie ich den meinen.
Hegetschweiler Rolf (R, ZH), Sprecher der Minderheit: Die Diskussion über die individuelle Heizkostenabrechnung (VHKA) haben wir hier im Nationalrat bereits vor gut zwei Jahren geführt, als es um die Unterstützung der parlamenta- rischen Initiative Steinemann ging. Der Initiant und 112 Mit- unterzeichner verlangten damals die Streichung des Über- gangsrechtes in Artikel 25 Absatz 2 des Energienutzungsbe- schlusses. Mit einer solchen Streichung wäre das Obligato- rium für die VHKA in bestehenden Gebäuden von Bun- desrechts wegen aufgehoben worden. Im Dezember 1995 gab unser Rat der Initiative mit 93 zu 77 Stimmen Folge, und er beauftragte die UREK mit der Ausarbeitung einer Vorlage. Die Kommission beantragte dann, den Streichungsauftrag der parlamentarischen Initiative Steinemann abzulehnen und statt dessen Artikel 25 Absatz 2 des Energienutzungsbe- schlusses im Sinne eines Gegenvorschlages so zu formulie- ren, dass die Kantone mit einem Rechtsetzungsauftrag ver- pflichtet würden, Vorschriften über die VHKA in neuen und bestehenden Gebäuden zu erlassen und angemessene Übergangsfristen festzulegen.
In Neubauten war die VHKA kein Thema. Es ging bei der ganzen Diskussion immer nur um Massnahmen in bestehen- den Bauten oder Altbauten, wo die wohnungsweise Erfas- sung und Abrechnung der Heizkosten viel problematischer und auch viel teurer ist als in Neubauten. Die wichtigsten Ar- gumente gegen die VHKA in Altbauten sind die folgenden:
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
N 3 juin 1997
946
Loi sur l'énergie
Die mit der VHKA realisierbaren Einsparungen decken die verursachten Kosten für die Installation der Geräte, die Able- sung, die Verrechnung usw. nur zu etwa einem Viertel.
Der Mieter einer durchschnittlichen Wohnung muss gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Energiewirtschaft mit jährlichen Mehrkosten von mindestens 150 Franken rech- nen; das ist also für die Mieter eine teure Sache. Die VHKA absorbiert bei den Besitzern von Altbauten Mittel, die im Be- reich von baulichen Verbesserungen - also Sanierung von Heizungsanlagen, bessere Isolation von Fenstern, Dach und Mauerwerk - sinnvoller eingesetzt werden könnten. Es han- delt sich bei der VHKA um eine passive Massnahme, mit der noch nichts passiert und auch noch nichts gespart ist, sie ko- stet primär. Wenn der Mieter nicht bereit ist, Komforteinbus- sen in Kauf zu nehmen, indem er weniger heizt, dann wird auch bei den Heizkosten keine Einsparung erzielt.
Bei Mitberücksichtigung der Energie, welche für die Herstel- lung, die Installation, den Unterhalt und den Betrieb der Er- fassungsgeräte auch noch anfällt, ist die Gesamtenergiebi- lanz der VHKA noch wesentlich schlechter, als es auf den er- sten Blick erscheint. Es werden jährlich Hunderttausende von Batterien und Zusatzgeräten zu ersetzen sein. Ein über- triebenes Sparverhalten, das durch die VHKA gefördert wird, birgt die Gefahr von Gebäudeschäden in sich, die nicht unter- schätzt werden dürfen. Auch können die möglichen Energie- einsparungen stark variieren. Bei ideal isolierten Gebäuden oder bei Liegenschaften, bei welchen die Mieter ihr Heizver- halten bereits angepasst haben, lässt sich kein nennenswer- ter Spareffekt mehr erzielen. Das in den gesetzlichen Bestim- mungen vorgesehene Obligatorium ist zu unflexibel und zwingt die Hauseigentümer auch dann zu Investitionen, wenn klar ersichtlich ist, dass keine oder allenfalls nur margi- nale Energieeinsparungen möglich sind.
Gemäss Bundesverfassung ist es primär Sache der Kantone, Massnahmen betreffend den Verbrauch von Energie in Ge- bäuden zu erlassen. Ein gesamtschweizerisches Obligato- rium für die VHKA ist daher auch verfassungsmässig proble- matisch.
Diese Nachteile der VHKA fallen nach meiner Auffassung dermassen schwer ins Gewicht, dass sich eine Aufrechter- haltung der obligatorischen Nachrüstung bei Altbauten nicht rechtfertigen lässt.
Die FDP-Fraktion unterstützt diesen Minderheitsantrag.
Engler Rolf (C, AI): Ich schlage Ihnen bei Absatz 3 ein neues, geändertes Konzept vor. Wie sieht es aus?
Gemäss diesem Konzept soll dem Bauherrn die Wahl gelas- sen werden, ob er energiesparende Massnahmen trifft oder ob er Installationen macht, die ein individuelles Ablesen mög- lich machen. Wieso diese Wahlfreiheit?
Diese Wahlfreiheit gibt einmal die Möglichkeit, dass wir in der Technologie bezüglich Wärmedämmung weitere Fortschritte machen, die erneuerbare Energie stärken und damit auch den Arbeitsplätzen eine Chance geben. Mit der Einführung von Ablesegeräten und mit dem Ablesen selbst sparen Sie keine einzige Energie, kein Joule, es passiert also nichts. Das Ablesen selbst ist auf das Verhalten des Konsumenten, vor allem des Mieters, ausgerichtet. Das Verhalten des Mie- ters ändert sich kurzfristig nach der Einführung der individu- ellen Heizkostenabrechnung, ist aber langfristig wieder das- selbe wie vorher. Wieso ist dieses sparsame Verhalten nicht von Dauer?
Ich erkläre Ihnen das gerne: Es fällt zurück, weil die Kosten- einsparungen durch den Minderverbrauch an Energie weit überkompensiert werden durch die Kosten der Ablesegeräte, durch das Ablesen selbst, durch die Batterien, die eingesetzt werden müssen usw. Wenn der Mieter für sein sparsames Verhalten durch höhere Nebenkosten bestraft wird, dann wird er sein Verhalten auf Dauer nicht ändern, und wir haben keinen Effekt, keinen sparsamen Energieverbrauch. Der An- trag der Mehrheit führt zu einem Abdanken der Bundespolitik im Bereich Energie, gerade hier im wichtigen Bereich der Haustechnik. Er führt statt zu einer Deregulierung zu einer stärkeren Regulierung durch 26 verschiedene kantonale Ge- setze. Das macht doch wenig Sinn!
Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass der Bauherr die Wahl haben soll, ob er mehr Administration und die Bestrafung der Mieter durch höhere Nebenkosten haben will oder - und da- für möchten wir Anreize schaffen - Investitionen in den Bau- körper tätigen und damit letztlich wirklich zu einem effiziente- ren Sparen, zu einem effizienteren Umgang mit Energie, Hand bieten will.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen, welcher auf die individuelle verbrauchsabhängige Heizko- stenabrechnung verzichtet, wenn die SIA-Normen um einen Drittel unterschritten werden, was nicht so einfach ist und wo- für wir einen Anreiz geben müssen.
Steinemann Walter (F, SG): Ich spreche zuerst als Frakti- onssprecher zu den Absätzen 2 und 3 und anschliessend zu meinem Antrag betreffend Absatz 3ter des Antrages Engler. Die Fraktion der Freiheits-Partei bittet Sie, dem Antrag der Minderheit Scherrer Jürg und dem Antrag der Minderheit He- getschweiler zuzustimmen. Gegen die Vorschrift der sparsa- men und rationellen Energienutzung in Neubauten ist eigent- lich wenig einzuwenden, da die dafür notwendigen Installa- tionen während des Baus zu einigermassen vernünftigen Ko- sten angebracht werden können.
Bei bestehenden Bauten ist das aber nicht so, wie Sie soeben gehört haben. Das gilt insbesondere für die vom Bundesrat in Absatz 3 seines Entwurfes vorgesehene verbrauchsabhän- gige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung in bestehen- den Gebäuden. Warmwasserkostenabrechnungen nach ef- fektivem individuellem Verbrauch sind in bestehenden Ge- bäuden praktisch nirgends möglich, ohne eine abnormal ko- stenaufwendige Nachinstallation anzubringen. Dies kann Ihnen jeder Fachmann bestätigen. Weil schon die einen nicht unansehnlichen Teil der Abrechnungskosten ausmachende Warmwasseraufbereitung nicht individuell abgerechnet wer- den kann, unterscheiden sich auch die Heizkosten, welche beim Abrechnungsschlüssel etwa zur Hälfte nicht individuell aufgeteilt werden, nicht mehr wesentlich von jenen gleichwer- tiger Wohnungen. Schon deshalb ist eine sogenannte ver- brauchsabhängige Abrechnung in bestehenden Gebäuden eben viel zu wenig verbrauchsabhängig abrechenbar.
Das hat die Kommissionsmehrheit berücksichtigt. Sie hat aber trotzdem an der individuellen Heizkostenabrechnung festgehalten. Diese Vorschrift würde zum kostenintensiven Unding und stiesse beim betroffenen und informierten Bür- ger, ob Mieter oder Eigentümer, auf keinerlei Verständnis, weil für beide Parteien unnötige Kosten entstünden, die in keinem Verhältnis zu den möglichen Energieeinsparungen stehen würden.
Nicht berücksichtigt wird bei der generellen Vorschrift, ob sich das Gebäude bereits in einem energetisch sanierten Zu- stand befindet oder ob es an sich schon wenig Energieverlust aufweist. Somit besteht für die energetische Gebäudesanie- rung und für das Installieren von neuesten Heizungssyste- men doch wohl wenig Interesse.
Diese generelle VHKA-Bundesvorschrift für Altbauten verhin- dert geradezu energetische Sanierungen, die zu echtem Energiesparen führen.
Wenn ein Gesetz nicht dringend nötig ist, sollten wir es nicht erlassen. Dies trifft ganz besonders bei der VHKA-Vorschrift in Altbauten zu. Denken Sie bitte wieder einmal daran.
Leider ist am 3. Oktober 1996 meine parlamentarische Initia- tive betreffend die Abschaffung der VHKA in Altbauten nicht durchgekommen, obwohl die Initiative von 113 Ratsmitglie- dern unterschrieben wurde. Die Ratsmehrheit hat damals das Problem gemäss Bundesverfassung an die Kantone de- legiert. In Artikel 24octies Absatz 4 der Bundesverfassung ist ausdrücklich vorgesehen, dass «Massnahmen betreffend den Verbrauch von Energie in Gebäuden .... vor allem von den Kantonen» zu treffen sind. Halten wir uns jetzt daran, und machen wir so wenig Bundesvorschriften wie möglich. Es ist dann an den kantonalen Parlamenten, hier zu legiferie- ren und die individuellen Ansprüche und Voraussetzungen der jeweiligen Kantone zu berücksichtigen.
Bis zum heutigen Tag besteht keine Klarheit darüber, ob sich die VHKA in Altbauten bewährt hat oder eben nicht, so, wie
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
947
Energiegesetz
wir das aufgrund von Zahlen aus der Praxis behaupten. Die Unterschiede von Kanton zu Kanton sind in jeder Hinsicht so gross, dass keine gesamtschweizerische Bewertung möglich ist. Lassen wir die Entscheidung darüber, ob und mit welchen Fristen und Ausnahmen die VHKA bei bestehenden Bauten allfällig einzuführen ist, bei den Kantonen. Wir vergeben uns dabei nichts, haben jedoch ein Gesetz etwas schlanker aus- gestaltet, so, wie es der Bundesrat an anderer Stelle als Ziel formuliert. Dort steht nämlich: «Gleichzeitig werden die Bun- desgesetze von Details entschlackt.» Aber hier macht man es eben nicht. Den Kantonen wird nicht verwehrt, an ihren all- fällig schon bestehenden Vorschriften festzuhalten.
Ich bitte Sie also zuerst darum, die Minderheiten Scherrer Jürg und Hegetschweiler zu unterstützen.
Sollten Sie jedoch den Antrag Engler - mit dem neuen Kon- zept, das er soeben begründet hat - vorziehen, bitte ich Sie, dabei meinen Alternativantrag dazu zu unterstützen. Ich be- antrage anstelle der Reduktion von 35 Prozent eine tatsäch- liche Energieverbrauchsreduktion von 10 Prozent gegenüber den SIA-Normen.
Ich bin überzeugt, dass das, was Herr Engler eigentlich will, kaum erreichbar ist. Mit einer Verbesserung von 10 Prozent zur SIA-Norm, welche an und für sich schon streng angesetzt ist, schaffen wir genügend Anreiz für das Energiesparen, sprich: verbesserte Lösungen für Wärmedämmung an Ge- bäuden und Installationen.
Ein gegenüber den SIA-Normen um 10 Prozent niedrigerer Energieverbrauch ist erreichbar und meines Erachtens als Li- mite anzusehen; die 35 Prozent gemäss Antrag Engler sind kaum zu erreichen. Ich bitte Sie deshalb, meinen Antrag zu unterstützen.
Teuscher Franziska (G, BE), Sprecherin der Minderheit: Artikel 10 nimmt Massnahmen auf, die bereits im Energienut- zungsbeschluss festgehalten sind: einerseits die individuelle Heizkostenabrechnung und andererseits die Bewilligungs- pflicht für Elektroheizungen. Beide Massnahmen haben sich als sehr effizient erwiesen, und es wäre energiepolitisch ein Unsinn, diese Massnahmen abzuschaffen. Wenn im Gebäu- debereich Energie gespart werden soll, dürfen die bestehen- den Bauten nicht ausgeschlossen werden, denn hier liegt das grösste Potential. Die grüne Fraktion beantragt deshalb, bei den Absätzen 2 und 3 der Kommissionsmehrheit zu fol- gen.
Bei Absatz 3 geht es ganz konkret um die individuelle Heiz- kostenabrechnung, das haben vorhin die Voten auch ge- zeigt. Die Wirksamkeit dieser Massnahme ist offensichtlich und wurde in vielen Studien klar dargelegt. Herr Steinemann hat vorhin wieder seine alten Argumente aufgewärmt, die wir bereits bei der Beratung seiner parlamentarischen Initiative klar zurückgewiesen haben. Es ist eine Tatsache, dass dank des installierten Gerätes der eigene Wärmeverbrauch abge- lesen werden kann, für den dann der einzelne oder die ein- zelne aufkommen muss. Auch Herr Steinemann muss zur Kenntnis nehmen, dass dies eine sinnvolle Massnahme ist, denn sie führt zu einem verminderten Energieverbrauch.
Laut einer Studie des Bundesamtes für Energiewirtschaft wurde dank dieser Massnahme rund ein Siebtel des Verbrau- ches eingespart. Heute ist bereits ein Drittel der Wohnungen in der Schweiz mit einem solchen Thermostat ausgerüstet, und zwar unabhängig davon, ob sie in einem Neubau oder in einem Altbau liegen. Es wurde von niemandem verstanden, wenn diese Massnahme jetzt plötzlich nur noch in Neubauten gelten würde.
Die grüne Fraktion will die bestehenden Gebäude nicht aus den Vorschriften ausschliessen. Sie beantragt deshalb, alle entsprechenden Anträge abzulehnen.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Im Namen der sozialdemokrati- schen Fraktion bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen. Die individuelle Heizkostenabrechnung ist in den letzten Jah- ren dank technischen Neuerungen immer billiger geworden. Herr Engler, Ihr Antrag sieht ja vor, dass nur noch die Neu- bauten mit einer solchen Einrichtung ausgestattet werden sollen. Wenn wir davon ausgehen, dass die Schweiz weitge-
hend gebaut ist und in neuer Zeit erst recht weniger Neubau- ten erstellt werden, dann müssen wir, um hier wirksam einzu- greifen, auch die Altbauten erfassen. Bei einer Renovation ist es eben nicht klar, was passiert. Wir sind der Meinung, dass gerade bei einer haustechnischen Sanierung ein solches Er- fassungsgerät am Platz ist. Im übrigen wird der Grundsatzbe- schluss, dass hier die Kantone das Sagen haben, weiterge- führt. Der Antrag Steinemann läuft auch einfach darauf hin- aus, den Status quo zu verwässern.
Ich bitte Sie: Folgen Sie dem Antrag der Mehrheit.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00
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Anno
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III
Volume
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 96.067
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Numero dell'oggetto
Datum
03.06.1997 - 08:00
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Data
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917-947
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