N 5 juin 1997
1006
Exécution des peines et mesures
Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Donnerstag, 5. Juni 1997 Jeudi 5 juin 1997
08.00 h Vorsitz - Présidence: Stamm Judith (C, LU)/Leuenberger Ernst (S, SO)
Präsident: Ich eröffne die heutige Sitzung mit den besten Wünschen an jene, die bereits hier sind, mit den besten Grüssen an Herrn Bundespräsident Koller und mit der Ent- schuldigung der Nationalratspräsidentin und der Mitglieder des Büros, die verzweifelt nach zusätzlicher Sitzungszeit su- chen.
Es ist nicht auszuschliessen, dass Ihnen die Nationalratsprä- sidentin heute eine Änderung der Tagesordnung vorschla- gen wird.
96.028
Krise im Straf- und Massnahmenvollzug Crise dans l'exécution des peines et mesures
Bericht des Bundesrates vom 11. Dezember 1995 Rapport du Conseil fédéral du 11 décembre 1995
Bezug bei der Dokumentationszentrale, Parlamentsgebäude, 3003 Bern S'obtient auprès de la Centrale de documentation, Palais du Parlement, 3003 Berne
Beschluss des Ständerates vom 10. März 1997 Décision du Conseil des Etats du 10 mars 1997 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Nabholz Lili (R, ZH) unterbreitet im Namen der Kommission für Rechtsfragen (RK) den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Kommission befasste sich an ihrer Sitzung vom 21. April 1997 mit dem Bericht der Expertenkommission zum Postulat des Ständerates (Gadient) vom 4. Juni 1992 «Krise im Straf- und Massnahmenvollzug>> und mit der Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Bericht vom 11. Dezember 1995.
Das Postulat lädt den Bundesrat ein, einen umfassenden Be- richt über die heutige Situation im Straf- und Massnahmen- vollzug vorzulegen und zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Bund wirkungsvoll dazu beitragen könne, die gegenwär- tigen Probleme zu lösen, und welche Modelle für das Zusam- menwirken von Bund und Kantonen im Straf- und Massnah- menvollzug in einer längerfristigen Perspektive geeignet er- scheinen. Ferner soll der Bundesrat Vorschläge unterbreiten, wie eine zeitgerechte Ausbildung des Gefängnispersonals, allenfalls unter finanzieller Mitbeteiligung des Bundes, etwa in Form von Betriebsbeiträgen, sichergestellt werden kann. Wortlaut des Postulates vom 3. März 1992
Die grosse Zahl drogenabhängiger und aus den verschie- densten Staaten stammender ausländischer Insassen, die andauernde Überbelegung vieler Anstalten und Vorfälle wie Fluchten und Streiks von Gefangenen machen deutlich, dass sich unser Straf- und Massnahmenvollzug in einer noch vor wenigen Jahren kaum vorhersehbaren krisenhaften Situation befindet, die nicht länger tatenlos hingenommen werden darf. Die insbesondere im Bereich der Untersuchungshaft teil- weise notstandsähnlichen Verhältnisse erfordern eine um- fassende Lageanalyse, welche auch die im Zusammenhang mit der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kanto-
nen getroffenen Entscheide im Lichte der neuen Ausgangs- lage auf ihre Angemessenheit überprüft und neben rechtli- chen, planerischen und finanziellen Gesichtspunkten na- mentlich die Anforderungen an die Ausbildung des Personals der Strafanstalten einbezieht.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen:
einen umfassenden Bericht über die heutige Situation im Straf- und Massnahmenvollzug vorzulegen;
zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Bund wirkungs- voll dazu beitragen kann, die gegenwärtigen Probleme zu lö- sen, und welche Modelle für das Zusammenwirken von Bund und Kantonen im Straf- und Massnahmenvollzug in einer län- gerfristigen Perspektive geeignet scheinen;
Vorschläge dazu vorzulegen, wie eine zeitgerechte Ausbil- dung des Gefängnispersonals, allenfalls unter finanzieller Mitbeteiligung des Bundes, etwa in Form von Betriebsbeiträ- gen, sichergestellt werden kann.
Beschlüsse des Ständerates vom 4. Juni 1992 und vom 10. März 1997
Der Ständerat beschloss am 4. Juni 1992 einstimmig, das Postulat zu überweisen. Vom Bericht der Expertenkommis- sion und der Stellungnahme des Bundesrates nahm er am 10. März 1997 in zustimmendem Sinne Kenntnis.
Erwägungen der Kommission
Im Jahre 1992, als das Postulat überwiesen wurde, traten im Straf- und Massnahmenvollzug besonders viele kritische Si- tuationen auf. Der Bericht der Expertenkommission wurde am 13. Dezember 1994 verabschiedet; der Bundesrat nahm dazu im Dezember 1995 Stellung. Seit der Veröffentlichung des Berichtes sind somit gut zwei Jahre verstrichen, und ei- nige Aussagen, insbesondere die Lageanalyse, sind zum Teil überholt. Aus diesem Grund erstellte das Bundesamt für Justiz eine Aktualisierung der statistischen Angaben zur Ent- wicklung der Kriminalität in der Schweiz, welche die Kommis- sion ebenfalls in ihre Erwägungen miteinbezogen hat.
Der Bericht wurde zu einem Zeitpunkt verfasst, als beinahe alle Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzuges be- legt oder sogar überbelegt waren. Damals waren die Platz- verhältnisse vor allem in den Untersuchungsgefängnissen zum Teil prekär. Seither hat sich die Situation insbesondere in den Untersuchungsgefängnissen entspannt und verbes- sert, wobei charakteristische Schwankungen feststellbar sind. Zur momentanen Entlastung haben insbesondere die Eröffnung neuer Gefängnisse (z. B. «Bellevue» in Gorgier, Ausschaffungsgefängnis Flughafen Kloten II) beigetragen. Im weiteren werden Kleinkriminelle nicht mehr so oft und nicht mehr lange in Untersuchungshaft genommen. Auch bei den Vollzugsanstalten sind die Bestände etwas rückläufig und in den geschlossenen Einrichtungen konstant. Im Be- reich des Angebotes an Plätzen in Hochsicherheitsabteilun- gen hat sich die Situation ebenfalls verbessert, kann aber noch nicht als optimal bezeichnet werden.
Für psychisch abnorme und auffällige Straftäter, die gleich- zeitig gemeingefährlich sind, bestehen allerdings noch keine Lösungen. Insbesondere fehlen geeignete Unterbringungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Die Konferenz der kantona- len Justiz- und Polizeidirektoren hat zusammen mit der Sani- täts- und der Fürsorgekonferenz eine Ad-hoc-Kommission eingesetzt, mit dem Auftrag, die Unterbringungsmöglichkei- ten von psychisch auffälligen und kranken, gemeingefährli- chen Straftätern sowie von Personen, die aufgrund der Be- stimmungen des Gesetzes über den fürsorgerischen Frei- heitsentzug einer besonderen Behandlung bedürfen, abzu- klären. Diese Kommission hat ihre Tätigkeit Anfang 1997 aufgenommen. In verschiedenen Strafanstalten werden Pro- jekte für Sexualstraftäter, die psychiatrisch betreut werden müssen, erarbeitet; verwirklicht wurde jedoch noch kein Pro- jekt.
Was das föderalistische System im Straf- und Massnahmen- vollzug betrifft, hat sich dieses nach Auffassung der Exper- tenkommission und des Bundesrates grundsätzlich bewährt. Die Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Regierungsrat Franz Marti, Schwyz, die einen Bericht über die Aufgaben- und Finanzentflechtung zwischen Bund und Kantonen ver-
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05.06.1997 - 08:00
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