Fonds monétaire international
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18 décembre 1997
Comby, Couchepin, David, Diener, Egerszegi, Filliez, Föhn, Giezendanner, Goll, Gross Andreas, Guisan, Günter, Gysin Hans Rudolf, Haering Binder, Hasler Ernst, Hegetschweiler, Herczog, Hubacher, Jans, Jaquet, Jeanprêtre, Kofmel, Loeb, Loretan Otto, Lötscher, Marti Werner, Maspoli, Nabholz, Oehrli, Ostermann, Pelli, Pidoux, Pini, Randegger, Rechstei- ner Paul, Rechsteiner Rudolf, Ruf, Rychen, Schmid Odilo, Schmid Samuel, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Speck, Spielmann, Steinemann, Strahm, Suter, Thanei, Tschäppät, Tschopp, Tschuppert, Vetterli, Weigelt, Wiederkehr, Ziegler, Zwygart (68)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Leuenberger (1)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
97.068
Internationaler Währungsfonds. Treuhandfonds. Beteiligung der Schweiz Fonds monétaire international. Fonds fiduciaire. Participation de la Suisse
Botschaft und Beschlussentwurf vom 10. September 1997 (BBl IV 927) Message et projet d'arrêté du 10 septembre 1997 (FF IV 840)
Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Schlüer, Moser, Schmied Walter) Nichteintreten
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité (Schlüer, Moser, Schmied Walter) Ne pas entrer en matière
Schlüer Ulrich (V, ZH), Sprecher der Minderheit: Wir bewe- gen uns im gleichen Problemkreis wie beim vorangehenden Geschäft, deshalb kann ich es hier kürzer machen. Nur geht es diesmal um 90 Millionen Franken aus der Bundeskasse, welche im wesentlichen zugunsten von Entschuldungs-Initia- tiven der Weltbank eingesetzt werden.
Ich habe, Herr Bundesrat Villiger, Ihrem vorherigen Plädoyer für gesunde Staatsfinanzen im Dienste der internationalen und der nationalen Stabilität sehr gut zugehört, und ich habe dieses Plädoyer verstanden. Ich meine aber, auch der Bun- desrat sollte dazu Konsequenz zeigen.
Was machen wir jetzt? Wir verschulden unseren Staat mit weiteren 90 Millionen, die wir zur Entschuldung von Entwick- lungsländern einsetzen. Damit kommt die Auffassung zum Ausdruck, ein solcher Schuldentransfer sei ein Beitrag zur Stabilisierung der Weltwirtschaft.
Da gehen die Meinungen wohl auseinander. Ich bin noch nicht zur Überzeugung gelangt, dass dies der Weg ist, die Stabilität in der Welt zu gewährleisten. Ich frage mich: Wenn wir nun diesen Weg seit Jahrzehnten beschreiten, weshalb ist dann die Weltwirtschaft nicht stabiler, als sie es ist? Wes- halb folgen sich die Schuldenkrisen in immer kürzerer Zeit? Die Weltbank will uns weismachen, es sei dies die letzte Tranche, die hier im Zusammenhang mit diesem Treuhand-
fonds zu leisten sei; in Zukunft würde Geld zurückfliessen; das Problem sei gelöst. Gleichzeitig lesen wir, dass jene Län- der, die in die Schuldenfalle getappt sind, sich auf dem Weg zurück in die Dritte Welt bewegen und dort neue Schulden- probleme schaffen und neue Schuldenkrisen bewirken.
Wie will man sich aus diesem Widerspruch herauslösen? Eine vernünftige Wirtschaftspolitik - auch das habe ich im Plädoyer von Bundesrat Villiger verstanden - ist eine kosten- bewusste Wirtschaftspolitik; und zwar eine kostenbewusste Wirtschaftspolitik hier, aber auch eine kostenbewusste Wirt- schaftspolitik in den Ländern, in welche unsere Gelder flies- sen sollen. Aber es ist keine stabilitätsorientierte, keine ver- nünftige Politik, wenn man diese Länder dazu motiviert oder ihnen mindestens den Weg leichtermacht, sich auf Projekte mit grössten Risiken einzulassen, in der Sicherheit, dass je- mand im Hintergrund steht, der letzten Endes die Schulden übernimmt. Das kann doch nicht im Ernst ein Beitrag zur Sta- bilisierung der Weltwirtschaft sein!
Ein letzter Punkt. Auch bezüglich des IWF-Treuhandfonds sind die Tatsachen so, dass das notwendige Geld, das die Weltbank für diese Stundungsaktion braucht, nicht zusam- menkommt. Die Weltbank muss einen Ausweg suchen, um zusätzliche Mittel flüssig zu machen. Sie ist dabei auf die Idee gekommen, auf die zurzeit alle Industrieländer kommen: «Wir verkaufen Gold!»
Wir verkaufen Gold! Schon unser eigenes Land hat durch die Politik, in Goldverkäufen das Heil aus den Defiziten zu su- chen, innerhalb eines guten halben Jahres ungefähr 9 Milliarden Franken verloren! Ist das der Weg, wie wir dazu beitragen wollen, die Stabilisierung der Weltwirtschaft zu be- werkstelligen? Ich bin der Auffassung, wir befinden uns auch hier in einer Sackgasse.
Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen Nichteintreten. Damit vertrete ich auch den Standpunkt der SVP-Fraktion.
Präsident: Die FDP-Fraktion, die SP-Fraktion und die CVP- Fraktion lassen mitteilen, dass sie für Eintreten sind und der Vorlage zustimmen werden.
Frey Claude (R, NE), rapporteur: Pour apporter son assis- tance financière à ses membres, le Fonds monétaire interna- tional dispose de différents moyens. Il existe trois grandes catégories de facilités qui se distinguent par leurs procédures de suivi et leurs sources de financement.
Les facilités ordinaires. Elles concernent les accords de confirmation, qui couvrent en général une période de 12 à 18 mois mais peuvent être étendus à trois ans, et les méca- nismes élargis de crédit, dont le montant est en général plus élevé que pour les accords de confirmation, qui aident à sur- monter des déséquilibres structurels de balance des paie- ments, dans le cadre d'accords qui portent normalement sur trois ans, mais peuvent être prolongés d'une année.
Les facilités spéciales, qui incluent la Facilité de finance- ment compensatoire et de financement pour imprévu (FFCI), qui met un financement à disposition des pays confrontés à des difficultés de balance des paiements dues à des facteurs largement hors de leur contrôle - par exemple, lors de réduc- tion temporaire de revenu tiré des exportations. Il y a aussi les facilités de transformation systémique qui ont été créées en particulier pour les Etats issus de l'ex-Union soviétique.
Le Fonds monétaire international dispose d'arrangements distincts pour les pays incapables de payer les taux d'intérêt du marché. Concrètement, il a créé une facilité spéciale, qu'on appelle la Facilité d'ajustement structurel renforcée (FASR), pour laquelle un grand nombre de pays ont mis des prêts et des subventions à disposition du Fonds monétaire in- ternational qui les utilise pour prêter, à des taux d'intérêt très faibles, à ses Etats membres les plus déshérités.
Le crédit de 90 millions de francs demandé est destiné à pro- longer la ligne de crédit spéciale du FMI, soit la facilité d'ajus- tement structurel renforcée. Il s'agit aussi de participer à un programme spécial de désendettement mené conjointement par la Banque mondiale et par le FMI, destiné à une partie des 41 pays pauvres et très endettés, pour leur permettre d'atteindre un niveau d'endettement extérieur supportable.
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Internationaler Währungsfonds
Ces pays devront bien évidemment appliquer une politique de stabilisation et de réformes économiques.
Bien sûr, Monsieur Schlüer, il n'est pas certain que ces réfor- mes aboutissent à renverser la tendance. Bien sûr, il y a des pays qui deviennent toujours plus pauvres alors que d'autres deviennent toujours plus riches. Mais c'est justement une rai- son pour agir, c'est justement une raison pour entrer en ma- tière, même si l'objectif, à coup sûr, ne pourra pas être tota- lement atteint.
Deux remarques concernant la participation suisse de 90 millions de francs qui est demandée ici:
Il est prévu de verser ce montant en dix tranches annuelles de contribution à fonds perdu.
Il est fort probable que la dépense ne sera pas de 90 millions de francs. Le FMI a l'intention de financer - et M. Schlüer y a fait allusion - une partie de l'opération par le produit de la vente d'or qui est sa propriété: le FMI détient quelque 100 millions d'onces d'or, et il a l'intention d'en ven- dre 5 pour cent. En investissant le produit de cette vente de façon rentable, on arriverait à couvrir la moitié de l'opération. L'immense majorité des pays membres du FMI étaient d'ac- cord avec cette opération de vendre et de faire rentabiliser ces 5 pour cent de la réserve d'or; seuls deux pays s'y oppo- saient encore: l'Allemagne et la Suisse. Depuis lors, la Suisse ayant choisi aussi d'aller dans cette direction, elle ne s'oppose plus à ce mode de financement. C'est dire que le crédit sur 10 ans de 90 millions de francs pourrait en réalité bien être un crédit inférieur à 50 millions de francs.
La commission vous propose d'entrer en matière et, par 12 voix contre 3 et avec 1 abstention, de voter ce projet d'ar- rêté fédéral.
Gysin Remo (S, BS), Berichterstatter: Gestatten Sie mir zu Beginn eine Kritik, die ich eigentlich herunterschlucken wollte: Dieses Geschäft, das uns alle direkt betrifft - es geht um die Weltwirtschaft und um Milliardenbeträge -, in der Behandlungskategorie IV zu behandeln, was den Fraktions- mitgliedern die Gelegenheit nimmt, dazu zu sprechen, halte ich für völlig verfehlt.
Die Weltbank, der Internationale Währungsfonds und regio- nale Entwicklungsbanken starten gemeinsam eine Initiative zugunsten der hochverschuldeten armen Entwicklungslän- der, der sogenannten «Heavily Indebted Poor Countries» (HIPC).
Der Bundesrat beantragt in der Botschaft eine Beteiligung der Schweiz am neuen Treuhandfonds des IWF mittels eines A-fonds-perdu-Beitrages von höchstens 45 Millionen Son- derziehungsrechten, was 90 Millionen Franken entspricht. Dieser Beitrag ist ab 1998 aus Bundesmitteln in zehn Jahres- tranchen zu entrichten und wird voraussichtlich weniger aus- machen als 90 Millionen Franken.
Mit diesem IWF-Treuhandfonds soll erstens die Erweiterte Strukturanpassungsfazilität, die «Enhanced Structural Ad- justment Facility» (Esaf) - man kommt leider um diese Spra- che nicht ganz herum -, weitergeführt werden.
Es handelt sich hier um günstige Kredite zu einem reduzier- ten Zinssatz von 0,5 Prozent, die, mit einem volkswirtschaft- lichen Sanierungsprogramm gepaart, zur wirtschaftlichen Gesundung eines Landes beitragen sollen.
Mit dem IWF-Treuhandfonds soll zweitens die Beteiligung des IWF an der HIPC-Initiative für die hochverschuldeten ar- men Entwicklungsländer sichergestellt werden. Es sei an die- ser Stelle erwähnt, dass die Schweiz generell eine vorbildli- che Entschuldungspolitik betreibt. Es gibt kein anderes Land, das den ärmsten Ländern die Schulden derart systematisch erlassen hat.
Ebenso steht die Schweiz mit der vorgesehenen Beteiligung am Treuhandfonds an der Spitze der Geberländer. Das ist richtig so. Kredite zu günstigen Bedingungen gewährt der IWF schon seit längerer Zeit; es gibt seit 1976 den Trust- Fund; es gab die Erweiterten Strukturanpassungskredite 1994; 1995 hat der Nationalrat bereits einer entsprechenden Vorlage von 300 Millionen Franken zugestimmt. Kreditbe- rechtigt sind IWF-Mitgliedländer mit einem Bruttoinlandpro- dukt pro Kopf von höchstens 865 US-Dollar pro Jahr - wohl-
verstanden: nicht pro Monat, sondern pro Jahr! Zurzeit sind 79 Länder in dieser Kategorie; bisher wurden 90 Programme in 47 Ländern über diese Kreditfazilitäten finanziert. Die Pro- gramme werden evaluiert und laufend verbessert. Auch wenn nicht alle Ziele erreicht wurden, so haben sich diese Programme insgesamt doch positiv ausgewirkt.
Die Mittel von Esaf II, um die es hier geht, werden voraus- sichtlich im Jahre 2000 erschöpft sein und aufgrund von Rückzahlungen erst vier Jahre später wieder ausreichen. Für die Jahre dazwischen braucht es folglich eine Interimslo- sung, an der sich auch die Schweiz beteiligen soll. Die Finan- zierung des Interimsfonds erfolgt im wesentlichen aus Rück- flüssen und bilateralen Beiträgen und dann noch aus Gold- verkäufen.
Bei der HIPC-Initiative handelt es sich nun - das ist begrüs- senswert - um eine multilaterale Unterstützung der ärmsten Länder. Gewährt werden A-fonds-perdu-Beiträge, Darlehen mit günstigen Bedingungen, Zinsverbilligungen. In einer Ge- samtbeurteilung ist als erfreulich hervorzuheben, dass mit ei- nem neuen, über die bisherigen Massnahmen hinausgehen- den Instrument die Verschuldung der ärmsten Länder ver- mindert werden kann, dass sich neu multilaterale Gläubiger an der Lösung des Schuldenproblems beteiligen und soziale Indikatoren als Erfolgskriterien bei der Durchführung von Re- formen einbezogen werden.
Andererseits gilt es kritisch zu vermerken, dass die Ausland- verschuldung auch mit diesem neuen Instrument nur teil- weise abgebaut wird. Es fragt sich, ob eine einmalige Strei- chung von Schuldenüberhängen möglicherweise nicht doch eine bessere Alternative ist. Problematisch ist auch die lange Frist eines ganzen Programmes von zweimal drei Jahren. Auch die restriktiven Zulassungskriterien lassen Fragen auf- kommen. Der Bundesrat nimmt an, dass von insgesamt 40 der in Frage kommenden Länder 19 tatsächlich für dieses Kreditfenster berücksichtigt werden. Bis heute sind es erst 6 Länder: Uganda, Bolivien, Burkina Faso, Mosambik, Elfen- beinküste und Guyana.
Zur Kritik Anlass geben die zum Teil harten Massnahmen, denen sich einzelne Länder zu unterziehen haben. Es muss hier an Evaluationen erinnert werden, die ergeben, dass Esaf-Länder im Vergleich mit anderen Ländern am Schluss schlechtere Pro-Kopf-Einkommen aufwiesen. Professor Hammada, ein externer Evaluationsexperte des IWF, stellte fest, dass Sanierungsprogramme leider immer noch in Wa- shington und mit wenig Bezug zu den landesspezifischen Be- sonderheiten in Politik, Geschichte und Kultur erstellt wer- den. Es ist zu hoffen, und es gibt Anzeichen dafür, dass sich dies zukünftig bessert.
Kritischste Punkte bleiben:
die eher bescheidenen Erfolgserwartungen betreffend den Schuldenabbau; und
die vom Schuldnerland zu erfüllenden Bedingungen, die sogenannten Konditionalitäten.
Es ist zu begrüssen, dass soziale Indikatoren - Arbeitneh- merrechte und Menschenrechte - in Betracht gezogen wer- den. Zukünftig sind auch ökologische Indikatoren aufzuneh- men. Ebenso ist darauf zu achten, dass Gelder weniger ins Militärwesen und statt dessen um so sicherer in die Bildung und das Gesundheitswesen fliessen. Ein Anliegen, das übri- gens IWF-Direktor Camdessus besonders hervorhebt, für das sich aber auch unsere Schweizer Seite, allen voran Herr Direktor Ulrich Gygi, besonders engagiert. Sein Referat, das er diesen Sommer vor der Arbeitsgemeinschaft der Hilfs- werke gehalten hat, ist sehr beeindruckend.
Die Hinweise auf die diskutablen Punkte sollen Ihnen zeigen, dass wir in der APK das Geschäft sehr eingehend behandelt haben, dass wir auch hier die Spannungsverhältnisse erken- nen, dass wir aber doch - mit 12 zu 3 Stimmen - eindeutig zum Schluss gekommen sind, dem bundesratlichen Be- schlussentwurf sei zuzustimmen.
Ich möchte Sie bitten, den Nichteintretensantrag der Minder- heit Schlüer abzulehnen.
Villiger Kaspar, Bundesrat: Nachdem die beiden Berichter- statter die Vorlage ausführlich und zutreffend geschildert ha-
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ben, kann ich mich relativ kurz fassen. Im Unterschied zu vor- her habe ich für die Fragen, die Herr Schlüer hier aufgewor- fen hat, einiges Verständnis. Es sind legitime Fragen, und ich möchte deshalb kurz darauf eingehen.
Der Internationale Währungsfonds ist nicht nur, wie wir vor- hin gehört haben, in aufstrebenden Märkten - in sogenann- ten «emergent markets» - tätig, sondern er vergibt auch gün- stige Kredite an seine ärmsten Mitglieder. Eine Beteiligung am neuen Treuhandfonds des IWF, der für diese ärmsten Länder bestimmt ist, bedeutet an sich eine Weiterführung un- serer traditionellen Politik, die Herr Gysin vorhin ausführlich geschildert hat. Bei der Esaf haben wir schon mitgemacht, als wir noch nicht Mitglied des IWF waren, und bei der inter- nationalen Entschuldung hat die Schweiz immer wieder eine Vorreiterrolle gespielt.
Es ist schon so, dass diese Entschuldungs-Initiative es den hochverschuldeten armen Entwicklungsländern erlaubt, ei- nen Strich unter Fehler der Vergangenheit zu ziehen. Es ist wichtig, dass solche Länder, die eine sehr schlechte Aus- gangslage haben - grosse soziale Probleme, grosse Armut, schlechte Wirtschaft -, von einem neuen Ausgangspunkt aus wieder eine Chance wahrnehmen können.
Eine Unterstützung ist an Bedingungen geknüpft, und da stellt sich die Frage, ob das überhaupt etwas nützt. Herr Schlüer hat auch mit Recht auf eine solide Wirtschafts- und Finanz- politik hingewiesen. Das ist gerade der Grund für diese soge- nannte Konditionalität, die auch immer wieder umstritten war. Wie weit darf man gehen? Wie viele Opfer darf man diesen Völkern zumuten? Wenn man da nichts tut, ist auf der ande- ren Seite die Gefahr gross, dass der frühere Schlendrian wie- der Einzug hält und die Mittel dann verloren sind.
So gesehen scheint es mir sehr wichtig, dass es eine Bedin- gung ist, dass diese Länder vorher über eine längere Zeit eine Reformpolitik verfolgt haben. Man beobachtet sie, und sie müssen den Tatbeweis erbringen, dass sie in die richtige Richtung gehen. Das ist keine brutale Austeritätspolitik, son- dern es geht um eine gesunde Wirtschaftspolitik, die die Grundlage eines nachhaltigen Wachstums sein muss, weil sonst das Geld wirklich verloren wäre.
Die Bedingung, dass man hier auch die Ökologie einbezieht, ist wichtig; dafür setzen wir uns ein. Ich habe das auch in mei- nem Votum anlässlich der Tagung des Internationalen Wäh- rungsfonds dieses Jahr in Hongkong gesagt.
Man kann sich immer fragen, ob die Entschuldung im Rahmen dieser Initiative zu weit geht. Für die einen geht sie zu weit, für die anderen zuwenig weit. Objektiv ist es in der Tat nicht einfach, diese Kriterien zu begründen, aber wissenschaftliche Studien und Diskussionen im Exekutivrat haben doch erge- ben, dass wir uns wahrscheinlich in einem vernünftigen Be- reich bewegen. Ich glaube: Man macht das nach bestem Wis- sen und Gewissen und nach den besten Schätzungen.
Herr Schlüer hat noch die Frage gestellt, ob das Geld wirklich zurückfliesse. Auch das sind Rechnungen: Wir glauben, dass es vorsichtige Rechnungen sind. Das Geld fehlt in einer Übergangszeit, nachher sollten alte Kredite wieder zurück- fliessen, wie das bei rollenden Fonds der Fall ist. Diese Zwi- schenzeit müssen wir eben finanziell überbrücken.
Das grösste Problem ist die Finanzierung. Es ist richtig: Es ist Steuergeld, es ist eine Art Entwicklungshilfegeld, wenn Sie so wollen. Wir waren der Meinung, dass der Treuhandfonds vornehmlich doch mit bilateralen Mitteln ausgestattet werden und man nicht das Gold brauchen sollte. Ich glaube, es ist hier eine völlig andere Situation als beim Goldverkauf, den wir Ihnen dann zu gegebener Zeit vorschlagen werden, für die Stiftung für Solidarität, auch für öffentliche Zwecke usw. Bei uns ist es so, dass man mit Fug davon ausgehen kann, dass genügend vorhanden ist. Grundsätzliche Überlegungen haben das ergeben. Im übrigen ist der Goldpreis nicht wegen der Schweiz schwächer geworden: Sie wissen, dass die Eu- ropäische Zentralbank sagte, dass sie weniger brauche als die Summe der einzelnen Notenbanken.
Es gibt die Diskussion um den Währungsfonds. Die Beiträge der Schweiz machen hier nur wenig aus. Wir sind der Mei- nung, dass der Währungsfonds nicht zuviel Geld, nicht zu viele Reserven, nicht zu viele Mittel hat. Deshalb sollte er
diese Mittel möglichst bewahren; das ist der Grund, warum einige Länder - u. a. Deutschland und die Schweiz - der Mei- nung waren, man solle jetzt nicht Gold liquidieren, sondern es wirklich als Reserve brauchen.
Wir haben aber umgekehrt auch folgendes gesagt: Wenn es nicht anders ginge, wenn die Finanzierung, wenn der Gold- verkauf scheitern würde, dann wollten wir nicht diejenigen sein, die das gute Anliegen damit torpedieren helfen. So ge- sehen wird die Schweiz, wenn die Finanzierung bilateral nicht zustande kommt, keinen Widerstand gegen den Gold- verkauf leisten. Er ist bis jetzt noch nicht beschlossen wor- den. Man möchte hier Einstimmigkeit erreichen. Aber wir werden sicherlich das Nötige tun, damit diese Entschul- dungsaktion nicht wegen der Schweiz gefährdet wird.
Es sind 90 Millionen Franken, das ist richtig. Wir haben diese Obergrenze für den Fall definiert, dass kein Gold verkauft wird. Dann wäre unser Anteil ungefähr proportional zu dem, was wir früher schon beigetragen haben. Vielleicht ist er leicht über- proportional, aber ich glaube, er bewegt sich in einer vernünf- tigen Grössenordnung. Wir sagten auch: Es darf nicht sein, dass wir - als ob es bilateral zustande gekommen wäre - den vollen Betrag zahlen und andere davon profitieren, dass es über den Goldverkauf bezahlt wird. Deshalb sagten wir: Wir bezahlen nur den proportionalen Anteil zu den bilateralen Mit- teln. Wenn Gold verkauft würde, könnte auch die Schweiz pro- fitieren. Dann würden nicht die ganzen 90 Millionen Franken fällig, sondern, wenn ich mich recht erinnere, vielleicht etwa 60 Millionen Franken. Ich glaube, wir wollen da keine «Über- solidarität» betreiben, von der dann andere profitieren, die keine bilateralen Mittel sprechen wollen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf diese wichtige Vorlage ein- zutreten. Wir sollten trotz unserer Finanzprobleme - als na- türlich immer noch überdurchschnittlich reiches Land - mit- helfen, den armen Ländern eine Chance zu geben. Und weil das an Bedingungen gebunden ist, glaube ich, ist diese Ent- schuldung auch finanzpolitisch vertretbar.
Ich bitte Sie um Eintreten und Zustimmung.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) 112 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit (Nichteintreten) 19 Stimmen
Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz am neuen Treuhandfonds des Internationalen Währungs- fonds
Arrêté federal concernant la participation de la Suisse au nouveau Fonds fiduciaire du Fonds monétaire inter- national
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Art. 1-4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-4 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 3
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote Für Annahme der Ausgabe Dagegen
112 Stimmen
12 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise
Bulletin officiel de l'Assemblee federale
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Bundesfinanzen
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, nominatif (Ref .: 1505)
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Aeppli, Aguet, Alder, Aregger, Banga, Bangerter, Baumann Stephanie, Baumberger, Bäumlin, Béguelin, Bircher, Bonny, Borel, Bosshard, Burgener, Carobbio, Columberg, de Dar- del, Dettling, Ducrot, Dünki, Dupraz, Eggly, Engelberger, Epiney, Eymann, Fankhauser, Fasel, Fässler, Fehr Lisbeth, Fischer-Seengen, Freund, Frey Claude, Fritschi, Gadient, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Grobet, Gros Jean-Michel, Gross Jost, Grossenbacher, Gysin Remo, Hafner Ursula, Hämmerle, Heim, Herczog, Hess Peter, Hollenstein, Hub- mann, Imhof, Jans, Jeanprêtre, Jutzet, Kofmel, Kühne, Lachat, Langenberger, Lauper, Ledergerber, Leemann, Leu, Leuba, Loeb, Loretan Otto, Maitre, Marti Werner, Maury Pasquier, Meier Hans, Meyer Theo, Mühlemann, Müller Erich, Müller-Hemmi, Philipona, Randegger, Ratti, Rechstei- ner Paul, Rennwald, Roth, Ruckstuhl, Ruffy, Sandoz Marcel, Sandoz Suzette, Scheurer, Schmid Odilo, Semadeni, Simon, Strahm, Stucky, Stump, Thanei, Theiler, Tschopp, Tschup- pert, Vogel, Vollmer, von Allmen, von Felten, Weber Agnes, Widrig, Wittenwiler, Wyss, Zapfl, Zbinden, Zwygart (105)
Dagegen stimmen - Rejettent le projet:
Baumann Alexander, Borer, Bortoluzzi, Brunner Toni, Dre- her, Giezendanner, Gusset, Keller, Scherrer Jürg, Schlüer, Schmied Walter, Steffen, Vetterli, Waber (14)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Fehr Hans, Fischer-Hagglingen, Frey Walter, Hess Otto, Kunz, Schenk, Seiler Hanspeter (7)
Entschuldigt/abwesend sind - Sont excusés/absents: Baumann Ruedi, Berberat, Bezzola, Binder, Blaser, Blocher, Bühlmann, Bührer, Caccia, Cavadini Adriano, Cavalli, Chif- felle, Christen, Comby, Couchepin, David, Deiss, Diener, Dormann, Durrer, Eberhard, Egerszegi, Ehrler, Engler, Fil- liez, Föhn, Friderici, Gross Andreas, Guisan, Günter, Gysin Hans Rudolf, Haering Binder, Hasler Ernst, Heberlein, Hegetschweiler, Hochreutener, Hubacher, Jaquet, Lötscher, Maspoli, Maurer, Meier Samuel, Moser, Nabholz, Nebiker, Oehrli, Ostermann, Pelli, Pidoux, Pini, Raggenbass, Rech- steiner Rudolf, Ruf, Rychen, Schmid Samuel, Speck, Spiel- mann, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steinegger, Steinemann, Steiner, Suter, Teuscher, Thür, Tschäppät, Vallender, Ver- mot, Weigelt, Weyeneth, Widmer, Wiederkehr, Ziegler (73)
Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Leuenberger (1)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Sammeltitel - Titre collectif Bundesfinanzen Finances fédérales
97.061
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1998 und Bericht zum Finanzplan 1999-2001 Budget de la Confédération 1998 et rapport sur le plan financier 1999-2001
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 2712 hiervor - Voir page 2712 ci-devant Antrag der Einigungskonferenz vom 18. Dezember 1997 Proposition de la Conférence de conciliation du 18 décembre 1997 Beschluss des Ständerates vom 18. Dezember 1997 Décision du Conseil des Etats du 18 décembre 1997
A. Finanzrechnung
A. Compte financier
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
805 Bundesamt für Energiewirtschaft Antrag der Einigungskonferenz 4600.002 Nutzung erneuerbarer Energien 9 590 600 Fr.
805 Office fédéral de l'énergie Proposition de la Conférence de conciliation 4600.002 Utilisation des énergies renouvelables 9 590 600 fr.
Aregger Manfred (R, LU), Berichterstatter: Ihre bisherigen Be- schlüsse hatten zur Folge, dass heute früh eine Einigungskon- ferenz über eine einzige Budgetposition stattfinden musste. Die Einigungskonferenz hat festgestellt, dass in Artikel 20 des Geschäftsverkehrsgesetzes bezüglich des Vorgehens bei Uneinigkeit in einer Budgetposition eine gewisse Lücke besteht: Der Antrag der Einigungskonferenz muss nämlich, wenn er vorliegt, von beiden Räten genehmigt werden. Wenn ein Rat die Genehmigung dieses Einigungsantrages verwei- gert, gilt eine Vorlage als nicht zustande gekommen.
Beim Budget ist diese Konsequenz aber nicht möglich, denn wir würden damit gegen geltendes Recht verstossen. In Artikel 45 des Geschäftsverkehrsgesetzes steht nämlich, dass wir in der Wintersession den Voranschlag des Bundes behandeln müssen. Es darf nicht die Situation eintreten, dass es keinen Voranschlag gibt.
Nachdem der Ständerat den Antrag der Einigungskonferenz schon genehmigt hat, müssen wir noch die Konsequenz prü- fen, wenn der Nationalrat die Genehmigung verweigern sollte. Dann halten wir uns an Artikel 42bis erster Satz der Bundesverfassung, der besagt: «Der Fehlbetrag der Bilanz des Bundes ist abzutragen.» Wir interpretieren diese Vor- schrift so, dass beim Nichtzustandekommen der Genehmi- gung durch beide Räte der tiefere Wert gültig ist, im vorlie- genden Fall der Beschluss des Ständerates.
Auf der Basis dieser grundsätzlichen Feststellungen hat die Einigungskonferenz mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Die Einigungskon- ferenz ist die Ultima ratio des Zweikammersystems. Zu An-
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Volume
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Wintersession
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Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 97.068
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Numero dell'oggetto
Datum
18.12.1997 - 08:00
Date
Data
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2754-2757
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Pagina
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