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Ordnungsantrag
Fünfzehnte Sitzung - Quinzième séance
Freitag, 19. Dezember 1997 Vendredi 19 décembre 1997
08.00 h Vorsitz - Présidence: Leuenberger Ernst (S, SO)
Ordnungsantrag Motion d'ordre
Ordnungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion
Anlässlich der ausserordentlichen Session vom 22. Januar 1998 sind diejenigen parlamentarischen Vorstösse zu be- handeln, deren Behandlung mit dem Antrag auf Einberufung dieser ausserordentlichen Session verlangt worden ist (u. a. die seit Dezember 1996 hängige Motion betreffend Kapital- gewinnsteuer).
Motion d'ordre du groupe socialiste
Au cours de la session extraordinaire du 22 janvier 1998, les interventions parlementaires, dont le traitement a été exigé en même temps que la convocation a cette séance extraor- dinaire, doivent être mises à l'ordre du jour.
Rechsteiner Paul (S, SG): Ich bin vielleicht etwas weniger emotionell als beim Votum von gestern abend, wobei Emotio- nen bei diesem Thema ja durchaus angebracht sind. Worum geht es beim Ordnungsantrag der SP-Fraktion? Wir haben die Einberufung einer ausserordentlichen Session explizit mit der Absicht verlangt, dass seit langem hängige Vorstösse - über eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene, über eine Ka- pitalgewinnsteuer - in diesem Rat behandelt werden können. Nehmen wir die Kapitalgewinnsteuer: Die entsprechende Motion ist seit langem, seit einem Jahr, in diesem Parlament hängig. Der Bundesrat hat zu dieser Motion längst Stellung genommen; er empfiehlt die Überweisung dieses Vorstosses in Form eines Postulates, ist also mit der Stossrichtung ein- verstanden.
Weshalb haben Sie Angst vor der Behandlung dieser Motion hier im Parlament anlässlich der Sondersession? Wovor ha- ben Sie Angst, Herr Blocher? Geht es etwa darum, dass die Steuerschlupflöcher, von denen Ihr Freund Ebner bei seinen Geschäften profitiert, nicht thematisiert werden dürfen, dass über Vorstosse in diesem Zusammenhang nicht abgestimmt werden darf? Haben Sie Angst vor einem Entscheid in der Sondersession über Vorstosse, die seit langem hängig sind, zu denen der Bundesrat bereits Stellung genommen hat? Oder Herr Steinegger: Hat ein Mann von Ihrer Statur Angst vor einem Entscheid über die Motion betreffend die Einfüh- rung einer Kapitalgewinnsteuer, die seit einem Jahr hängig ist und zu welcher der Bundesrat bereits längst erklärt hat, er sei bereit, sie in Form eines Postulates entgegenzunehmen? Haben Sie wirklich Angst davor, sich dieser Entscheidung anlässlich der Sondersession zu stellen? Gerade in Ihren Reihen beklagt man sich wortreich darüber, dass die Politik nichts mehr zu sagen habe, dass man nichts entscheiden könne. Jetzt kommt es darauf an.
Die eidgenössische Politik wird hier, im Parlament, gemacht. Das erfordert aber, dass Sie über die Anträge entscheiden, mit welchen die Einberufung einer Sondersession verlangt wor- den ist, nämlich über die Vorstosse, die im Zusammenhang mit der Bankenfusion eingereicht worden sind. Können Sie es in dieser Situation wirklich verantworten, in Anbetracht der ver- unsicherten Bankangestellten und der schweizerischen Volks-
wirtschaft, deren Kreditversorgung gefährdet ist, auf eine Be- handlung der entsprechenden Vorstösse zu verzichten? Ich muss Sie deshalb ersuchen, auf den Entscheid des Büros zurückzukommen und dieser Debatte so zuzustimmen, wie sie mit dem entsprechenden Quorum verlangt worden ist. Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass der Antrag der SP-Fraktion auf Einberufung einer ausserordentlichen Ses- sion nicht nur von SP-Mitgliedern, sondern auch von Mitglie- dern bürgerlicher Fraktionen unterschrieben worden ist.
Präsident: Die Diskussion über diesen Ordnungsantrag wurde gestern geführt. Herr Peter Hess hat die Erwägungen des Büros dargelegt. Ich schlage vor, gleich abzustimmen. - Sie sind damit einverstanden.
Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion 54 Stimmen 91 Stimmen
Dagegen
96.3618
Motion Ständerat (Forster) Auswirkungen neuer und bestehender Gesetze und Verordnungen auf Klein- und Mittelbetriebe
Motion Conseil des Etats (Forster) Effets de lois et ordonnances sur les petites et moyennes entreprises
Wortlaut der Motion vom 30. April 1997 Der Bundesrat wird beauftragt:
Im Gesetzgebungsverfahren die wirtschaftlichen und admi- nistrativen Auswirkungen eines Gesetzes auf die bestehen- den und neu zu gründenden Klein- und Mittelbetriebe (KMU) zu berücksichtigen und analog der finanziellen Konsequen- zen für den Bund in der jeweiligen Botschaft darzustellen.
Den eidgenössischen Räten innert Jahresfrist eine Bot- schaft zu unterbreiten, mit der bestehende Gesetze - mit dem Ziel, administrative Aufwendungen für bestehende und neu zu gründende KMU zu reduzieren - zur Abänderung vor- geschlagen werden.
Den eidgenössischen Räten innert Jahresfrist einen Be- richt vorzulegen, der aufzeigt, welche Verordnungen verein- facht wurden, um die administrativen Aufwendungen der be- stehenden und neu zu gründenden KMU zu senken, und wie der Bundesrat vorzugehen plant, um neue Verordnungen so zu erlassen, dass diese bestehende und neu zu gründende KMU möglichst wenig belasten.
Texte de la motion du 30 avril 1997
Le Conseil federal est chargé de prendre les mesures suivan- tes:
Prendre en considération, lorsqu'il élabore un texte de loi, ses conséquences économiques et administratives pour les petites et moyennes entreprises (PME) qui existent ou qui se- raient nouvellement créées et les exposer dans le message, comme il expose les conséquences financières pour la Con- fédération.
Soumettre aux Chambres fédérales, dans un délai d'un an, un message proposant des modifications de lois propres à réduire les frais administratifs des PME existantes ou à créer.
Présenter aux Chambres fédérales, dans un délai d'un an, un rapport sur les ordonnances qui ont été simplifiées afin de
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Nationalrat
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Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
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Numero dell'oggetto
Datum 19.12.1997 - 08:00
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