Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
Nationalrat - Conseil national
1998 Frühjahrssession - 12. Tagung der 45. Amtsdauer Session de printemps - 12e session de la 45e législature
Erste Sitzung - Première séance
Montag, 2. März 1998 Lundi 2 mars 1998
14.30 h
Vorsitz - Présidence: Leuenberger Ernst (S, SO)/Heberlein Trix (R, ZH)
97.017
Bundesgesetz über die Archivierung Loi fédérale sur l'archivage
Botschaft und Gesetzentwurf vom 26. Februar 1997 (BBI 1997 II 941) Message et projet de loi du 26 février 1997 (FF 1997 II 829)
Beschluss des Ständerates vom 24. September 1997 Décision du Conseil des Etats du 24 septembre 1997 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Eintretensdebatte - Débat d'entrée en matière
Vollmer Peter (S, BE), Berichterstatter: Mit dem heute zur Debatte stehenden Archivierungsgesetz schaffen wir eine ganz wichtige Gesetzesgrundlage für einen Verwaltungsbe- reich, der bisher ausschliesslich durch Verordnungen und Weisungen geregelt wurde. Es ist erstaunlich, dass das bis heute ohne ausdrückliche Gesetzesgrundlage geschehen konnte, wenn man weiss, dass die Archivierung immer schon von grosser - auch politischer - Bedeutung war. Bereits als unser Bundesstaat gegründet wurde - dessen hundertfünf- zigsten Geburtstag wir in diesem Jahr feiern -, wurde das Eidgenössische Archiv der Helvetischen Republik übernom- men und in die Verwaltung integriert.
Heute kommt, wie selten zuvor, der Archivierung eine beson- ders grosse politische Bedeutung zu. Es wurde denn auch in der Kommission die Befürchtung geäussert, dass wir wegen der gleichzeitig laufenden Debatten über die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg - bei denen es ja weitgehend darum geht, die heutige Rolle der Schweiz aufgrund vorhan-
dener Archivunterlagen neu zu beurteilen, zu gewichten und politische Schlüsse daraus zu ziehen - mit diesem Gesetz politisch vielleicht in eine Schieflage geraten.
Die Beratungen haben aber gezeigt, dass es, im Gegenteil, eine Chance ist, wenn wir gerade heute - zu einem Zeit- punkt, wo wir sensibilisiert sein müssten wie selten zuvor, wenn es um Fragen der Archivierung geht, wenn es um Fra- gen der Sperrfristen geht, wenn es um Fragen der Einsichts- rechte geht - das nötige politische Fingerspitzengefühl ha- ben und wissen, dass wir hier in einer wichtigen Angelegen- heit beraten.
Die öffentlichen Archive erfüllen ja ein wesentliches Anliegen jedes demokratischen Staatswesens, indem sie das staatli- che Handeln überhaupt überprüfbar machen, indem sie es dokumentieren. Archive sind das kollektive Gedächtnis un- seres Staates. Sie haben aber auch eine wichtige Infrastruk- turfunktion für die Bürgerinnen und Bürger, für die Forsche- rinnen und Forscher von vergangenen staatlichen und ge- sellschaftlichen Vorgängen. Nur dank den Archiven ist es möglich, heute über die Rolle des Staates im Zweiten Welt- krieg verlässliche Unterlagen zu haben und verlässliche Stu- dien zu erarbeiten.
Es ist, glaube ich, deshalb wichtig, dass wir mit diesem Ge- setz heute auch einen möglichst offenen Zugang zu den In- formationen, zu den Archiven, gesetzlich sichern. Niklaus Meienberg, der verstorbene streitbare Schriftsteller hat ein- mal treffend formuliert, dass man die Geschichte auch fäl- schen kann, indem man die Quellen verstopft. Genau das soll mit diesem Archivierungsgesetz verhindert werden.
Wir möchten Quellen nicht verstopfen, sondern zugänglich machen, damit wir aus ihrer Kenntnis auch unser Ge- schichtsbild und unsere Gegenwartspolitik gestalten können. Das einstimmig beschlossene Eintreten in der Kommission sowie die einstimmige Annahme des Entwurfes in der Ge- samtabstimmung zeigen, dass das neue Archivierungsge- setz solide konzipiert ist und als gutes Gesetz beurteilt wer- den kann. Dafür gebührt allen Beteiligten, allen vorab Frau Bundesrätin Dreifuss, Herrn Direktor Graf vom Schweizeri- schen Bundesarchiv und all seinen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern, ein grosser Dank.
Die Beratung, wie wir sie heute aufnehmen, wird aber auch zeigen, dass wir uns mit diesem Gesetz im Detail an Schnitt- stellen befinden, welche gesellschaftspolitische Differenzen bezüglich Öffentlichkeitsprinzip, Quellenschutz und Ge- schichtsbewusstsein widerspiegeln.
Die Kommission hat die Vorberatung des Gesetzes auch zum Anlass genommen, persönlich in die Tätigkeit des Schweizerischen Bundesarchivs Einblick zu nehmen. Das war nicht zuletzt deshalb von Bedeutung, weil man sich ab- solut bewusst sein muss, dass die zentrale Frage, was ei- gentlich in unserem Bundesarchiv aufbewahrt wird, was überhaupt als archivwürdig bezeichnet wird, sich nur sehr
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Frontispice Frontispizio
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In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1998
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
00
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
02.03.1998
Date
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Seite
227-227
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Pagina
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20 043 554
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