N 3 mars 1998
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Motion Mühlemann
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Mühlemann (1)
Entschuldigt/abwesend sind - Sont excusés/absents:
Binder, Bortoluzzi, Bosshard, Brunner Toni, Bühlmann, Büh- rer, Carobbio, Cavalli, David, Diener, Dormann, Dreher, Dupraz, Durrer, Egerszegi, Engler, Eymann, Fasel, Fehr Hans, Frey Claude, Frey Walter, Giezendanner, Goll, Gro- bet, Gysin Hans Rudolf, Haering Binder, Hasler Ernst, Hegetschweiler, Herczog, Hess Peter, Jans, Jeanprêtre, Kel- ler Rudolf, Lachat, Langenberger, Loretan Otto, Lötscher, Marti Werner, Maspoli, Maurer, Meyer Theo, Nabholz, Nebi- ker, Pelli, Philipona, Pidoux, Pini, Raggenbass, Rechsteiner Paul, Rechsteiner Rudolf, Ruf, Sandoz Marcel, Speck, Spiel- mann, Stamm Judith, Steinegger, Steiner, Strahm, Stucky, Tschuppert, Vermot, Weber Agnes, Weigelt, Widrig, Wieder- kehr, Wittenwiler, Wyss, Zbinden, Ziegler, Zwygart (70)
Präsidium, stimmt nicht - Présidence, ne vote pas: Leuenberger (1)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
97.3624
Motion Mühlemann Schienenverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland Motion Mühlemann Transport par rail. Accord entre la Suisse et l'Allemagne
Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1997
Im Verkehrsabkommen vom 6. September 1996 legten der deutsche Verkehrsminister Wissmann und Bundesrat Leuen- berger den weiteren Ausbau des grenzüberschreitenden Schienennetzes zwischen Deutschland und der Schweiz fest. Dieses Abkommen regelt die Schienenverkehrspolitik bis zum Jahr 2020 und sieht grössere Aus- und Umbaumass- nahmen nur noch auf der Strecke Karlsruhe-Freiburg-Basel vor. Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Ost-West- Transitverkehrs ist es unverständlich, dass der Ausbau der Schienenstrecken Zürich-Stuttgart und Zürich-München vernachlässigt wird.
Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, das Abkommen über den Eisenbahnverkehr in den Grenzregionen zwischen der Schweiz und Deutschland weiterzuentwickeln, so dass die Schienenstrecken Zürich-Bregenz-München und Zürich- Singen-Stuttgart ähnlich ausgebaut werden können wie die Rheinschiene Basel-Freiburg-Karlsruhe.
Texte de la motion du 18 décembre 1997
Dans l'accord du 6 septembre 1996 sur les transports, MM. Leuenberger, conseiller fédéral, et Wissmann, ministre allemand des transports, ont mis au point l'aménagement du réseau ferroviaire transfrontalier germano-suisse. Cet accord règle la politique à suivre en la matière jusqu'en 2020 et ne prévoit des travaux d'aménagement et de transformation d'une certaine importance que sur la ligne Bâle-Fribourg-en- Brisgau-Karlsruhe. Vu l'importance croissante du trafic de transit Est-Ouest, il est incompréhensible que l'on néglige d'aménager les lignes ferroviaires reliant Zurich-Stuttgart et Zurich-Munich.
Le Conseil federal est donc charge de compléter l'accord concernant les transports ferroviaires dans les régions fron-
talières de Suisse et d'Allemagne, de façon à ce que les li- gnes de chemins de fer Zurich-Bregenz-Munich et Zurich- Singen-Stuttgart puissent être aménagées au même titre que la ligne du Rhin Bâle-Fribourg-en-Brisgau-Karlsruhe.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Alexander, Baumberger, Binder, Bosshard, Brunner Toni, Dettling, Eng- ler, Fässler, Fehr Lisbeth, Freund, Fritschi, Gadient, Gross Jost, Hegetschweiler, Hollenstein, Hubmann, Kühne, Mau- rer, Müller Erich, Raggenbass, Steffen, Vallender, Widrig, Zapfl (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. März 1998 Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 mars 1998
Der Bundesrat hält das heutige Angebot auf den Achsen Zü- rich-St. Gallen-München und Zürich-Schaffhausen-Stutt- gart in bezug auf die Reisezeit, das eingesetzte Rollmaterial und das Taktangebot für ungenügend. Deshalb wird mit der bilateralen Vereinbarung mit Deutschland eine markante Auf- wertung dieser Achsen angestrebt.
Konkret werden mit dem Einsatz von modernen Neigezügen und punktuellen Streckenausbauten zwischen Zürich und München eine Fahrzeit von dreieinviertel Stunden sowie zwi- schen Zürich und Stuttgart eine Fahrzeit von zweieinviertel Stunden angestrebt, was gegenüber heute einer Einsparung um jeweils rund einer Stunde oder 25 Prozent entspricht. Mit dieser Beschleunigung und Komfortsteigerung wird die Bahn auf den genannten Achsen gegenüber dem Auto wiederum konkurrenzfähig. Der Bundesrat teilt deshalb die Auffassung des Motionärs nicht, wonach in der Vereinbarung mit Deutschland die Schienenstrecken Zürich-Stuttgart und Zü- rich-München vernachlässigt würden.
Die Abklärungen der bilateralen Arbeitsgruppe zur Ausarbei- tung der Vereinbarung haben gezeigt, dass für grössere Neubaustrecken das erforderliche Fahrgastaufkommen zwi- schen Zürich und München bzw. zwischen Zürich und Stutt- gart nicht erreicht wird. Dieses Ergebnis wird durch eine Stu- die des Büros Ernst Basler & Partner im Auftrag der Volks- wirtschaftsdirektion des Kantons Zürich (Einbindung des Raumes Zürich in das künftige Hochgeschwindigkeitsnetz der europäischen Bahnen, Oktober 1994) bestätigt. Deshalb wird bewusst angestrebt, mit kostengünstigeren betriebli- chen Massnahmen wie modernen und komfortablen Neige- zügen anstelle von teuren Infrastrukturen deutliche Verbes- serungen zu erzielen.
Im Güterverkehr geht die bilaterale Arbeitsgruppe heute da- von aus, dass die bestehenden Kapazitäten mittelfristig aus- reichend sind, auch unter Berücksichtigung der zunehmen- den Bedeutung der Ost-West-Transversalen. Sollten sich je- doch die Kapazitätsanforderungen wider Erwarten grundle- gend ändern, so dass Engpässe auf den Strecken München- Lindau-Zürich, Stuttgart-Zürich und Ulm-Friedrichshafen- Lindau eintreten, wurde der gemeinsame Lenkungsaus- schuss gemäss Artikel 5 Absatz 1 der Vereinbarung die not- wendigen Zusatzmassnahmen einleiten. Dies ist in einer durch die Verkehrsminister anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung speziell verabschiedeten Zusatzerklärung ex- plizit festgehalten. Im Sinne dieses Eventualfalls ist der Bun- desrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Mühlemann Ernst (R, TG): Ich vertraue Herrn Bundesrat Leuenberger, dass er gewillt ist, dieses Verkehrsabkommen zu verbessern. Er wird ja wahrscheinlich in Zukunft einen anderen Kollegen als Verkehrsminister in Bonn haben, so
Bulletin officiel de l'Assemblée federale
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Motion Ständerat (GPK-SR/FK-SR)
dass es ihm vielleicht leichter fällt, unseren Wünschen ent- gegenzukommen. Ich bin auch fest überzeugt, dass im Len- kungsausschuss der Direktor der Mittelthurgaubahn in sei- ner gewohnten Art die Öffnung nach Deutschland forcieren dürfte.
Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Postulat den richtigen Weg gehen können, und bin deshalb mit der Umwandlung der Motion einverstanden.
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
97.3232
Motion Ständerat (GPK-SR/FK-SR) Auflösung der Vorsorgeordnung C 25 der PTT-Betriebe und Integration der Versicherten in die Pensionskasse des Bundes
Motion Conseil des Etats (CdG-CE/CdF-CE) Dissolution du régime de prévoyance C 25 de l'Entreprise des PTT et intégration des assurés dans la Caisse federale de pensions
Wortlaut der Motion vom 9. Juni 1997 Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des Vollzugs des Postorganisationsgesetzes die Vorsorgeordnung C 25 der PTT-Betriebe aufzulösen.
Texte de la motion du 9 juin 1997
Le Conseil federal est charge, dans le cadre de la mise en oeuvre de la loi sur l'organisation de la Poste, de dissoudre le régime de prévoyance C 25 de l'Entreprise des PTT.
Tschäppät Alexander (S, BE) unterbreitet im Namen der Ge- schäftsprüfungskommission (GPK) den folgenden schriftli- chen Bericht:
Die Geschäftsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung vom 12. Februar 1998 die oben erwähnte Motion des Ständerates (GPK-SR/FK-SR) vom 6. Mai 1997 geprüft, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, im Rahmen des Vollzugs des Postorganisationsgesetzes die Vorsorgeordnung C 25 der PTT-Betriebe aufzulösen.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom 9. Juni 1997, die Buchstaben a und b der Motion in ein Postu- lat umzuwandeln, weil die C-25-Versicherten der Post in ei- nem Dienstverhältnis stehen, das von den PKB-Statuten nicht erfasst wird. Zudem muss gemäss Bundesrat abgeklärt wer- den, ob und gegebenenfalls wie die unregelmässigen Dienst- verhältnisse EDV-technisch bearbeitet werden können. Selbst wenn es nicht sinnvoll erscheinen sollte, die C 25 nach dem 1. Januar 1998 fortbestehen zu lassen, müsse die Überfüh- rung minutios geplant werden, damit sowohl die technische als auch die administrative Umsetzung gewährleistet seien.
Erwägungen der Kommission
Der Ständerat hat mit seinem Beschluss vom 9. Juni 1997 den Bundesrat beauftragt, die C 25 aufzulösen. Da er Buchstabe b in die Form eines Postulates kleidete, ist es Sa- che des Bundesrates, zu entscheiden, wie und innerhalb wel- cher Frist diese Auflösung zu erfolgen hat.
Da der Ständerat nur Buchstabe a als Motion überwiesen hat, beschränkte die Kommission sich in ihren Beratungen le- diglich auf die Auflösung der Vorsorgeordnung C 25. Sie be- fasste sich hingegen nicht mit der Frage, ob eine Überfüh- rung der Versicherten in die Pensionskasse des Bundes (PKB) zweckmässig sei und innerhalb welcher Frist dies ge- schehen soll.
Die Kommission ist der Auffassung, dass eine Auflösung aus verschiedenen Gründen sinnvoll ist. Zunächst sprechen rechtliche Überlegungen dafür: Das Parlament ist seit der Veröffentlichung des PUK/PKB-Berichtes über die fragwür- dige Rechtsgrundlage der Vorsorgeordnung C 25 informiert; es ist aufgrund seines Oberaufsichtsauftrages verpflichtet, von der Exekutive zu verlangen, rechtswidrige Verhältnisse unverzüglich aufzulösen.
Auf finanzieller Ebene stellt die Auflösung der Vorsorgeord- nung C 25 keine besonderen Probleme. Wie aus der Begrün- dung der Motion hervorgeht, weist die Kasse den gleichen Deckungsgrad wie andere Vorsorgeeinrichtungen des Bun- des auf (Pensionskasse des Bundes, Pensionskasse der SBB). Einer Überführung der C-25-Versicherten in die PKB oder in eine künftige Pensionskasse der Post würden keine finanziellen Hindernisse im Wege stehen.
Das mit Buchstabe a der Motion angestrebte Ziel entspricht im übrigen der Zielsetzung des Bundesrates, der gemäss seinem Beschluss vom 14. Januar 1998 der beruflichen Vor- sorge des Bundes und seiner Betriebe eine neue strategi- sche Ausrichtung und neue Organisationsstrukturen geben will. Der Bundesrat sieht vor, die heutigen Strukturen zu ver- einfachen und die Angestellten der Post, welche heute bei der PKB versichert sind, in eine neue Pensionskasse einzu- gliedern. Die entsprechenden Konzepte werden zurzeit aus- gearbeitet. Im gleichen Zuge soll das Postpersonal, das heute der Vorsorgeordnung C 25 angegliedert ist, in die neue Pensionskasse der Post überführt werden.
Die Post beabsichtigt, die C 25 gleichzeitig mit der Errichtung der Pensionskasse der Post aufzulösen. Bis die Rechts- grundlage zur Führung einer Pensionskasse durch die Post gesetzlich verankert wird, möchte die Post eine Vereinba- rung mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, damit die heutige Ordnung zwischenzeitlich weiterbestehen kann. Im Postulat des Ständerates (Bst. b) hingegen wird die Über- führung der C-25-Versicherten in die PKB nicht von der Er- richtung der neuen Pensionskasse abhängig gemacht. Da die Auflösung der Kasse im Grundsatz feststeht, hat sich die Kommission nicht mit diesen eher organisatorischen Details auseinandergesetzt.
Die Kommission hat sich auch die Frage gestellt, ob es sinn- voll sei, an der zwingenden Form der Motion festzuhalten, oder ob das gleiche Ziel nicht mit einem Postulat erreicht wer- den könnte. Sie hat sich schliesslich für die Form der Motion entschieden, da sich der Bundesrat noch nicht definitiv zur Form ausgesprochen hat, die er der Pensionskasse der Post zu verleihen gedenkt, und deshalb noch verschiedene kom- plexe Fragen geklärt werden müssen. Der Bundesrat dürfte diesen Entscheid bis zum Sommer 1998 treffen. Nach der ak- tuellen Planung ist die Errichtung der Pensionskasse der Post frühestens auf 1. Januar 2001 vorgesehen. Die Kom- mission ist der Meinung, dass die Vorsorgeordnung C 25 nur schon wegen ihrer ungenügenden Rechtsgrundlage bereits vorher aufgelöst werden muss.
Aus diesen Gründen beantragt die Geschäftsprüfungskom- mission, Buchstabe a als Motion zu überweisen. Da Buch- stabe b bereits vom Ständerat als Postulat überwiesen wor- den ist, muss der Nationalrat sich nicht dazu äussern.
Tschäppät Alexander (S, BE) présente au nom de la Com- mission de gestion (CdG) le rapport écrit suivant:
Réunie le 12 février 1998, la commission a examiné la motion du Conseil des Etats (CdG-CE/CdF-CE) du 6 mai 1997, inti- tulée «Dissolution du régime de prévoyance C 25 de l'Entre- prise des PTT et intégration des assurés de la Poste dans la Caisse fédérale de pensions».
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
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Nationalrat
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Consiglio
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02
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Geschäftsnummer 97.3624
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03.03.1998 - 08:00
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