Heure des questions
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16 mars 1998
Kombiverkehr - im Jahre 2005 Einnahmen von schätzungs- weise 1,5 Milliarden Franken.
Der Anteil des Auslandes an den Einnahmen - das betrifft den Transitverkehr und den Exportverkehr - dürfte schät- zungsweise rund einen Drittel betragen. Damit würde auch sichergestellt, dass die effektiven Benutzer der Infrastruktu- ren die Kosten bezahlen, welche sie verursachen.
Hasler Ernst (V, AG): Über das Wochenende hat man der Presse entnehmen können, dass es vor allem auf deutscher Seite bezüglich der Wegekostenberechnung Probleme gibt. Wo liegt das Hauptproblem? Wie wurden bei dieser Berech- nung die externen Kosten einbezogen?
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Die LSVA basiert, wie Sie der Botschaft entnehmen können und wie hier im Rat des langen und breiten diskutiert wurde, auf den externen Ko- sten. Wir haben also die LSVA als Instrument berechnet, das die durch den Güterverkehr verursachten externen Kosten wieder «hereinbringen» soll.
Beim Transitabkommen war die Europäische Union seiner- zeit auch damit einverstanden, dass, gestützt auf die exter- nen Kosten, eine Gebühr erhoben werden kann. Im letzten Dezember ist dann im allerletzten Moment, während einer Tagung des Verkehrsministerrates, die Idee aufgekommen, die Schweiz müsse diese Kosten, gestützt auf eine Infra- strukturrechnung, nachweisen können.
Wir haben davor keine Angst, weil wir, die wir ein völlig ande- res System haben - unsere Infrastrukturkosten werden aus den Benzinzollerträgen bezahlt -, nachweisen können, dass wir mit unseren Infrastrukturkosten eine höhere Gebühr erhe- ben könnten als die am 23. Januar dieses Jahres in Zürich zwischen Herrn Kinnock und mir vereinbarte Maximalgebühr. Diese Infrastrukturberechnung, die Deutschland einem Insti- tut zur Nachrechnung gegeben hat, wurde dort in Zweifel ge- zogen. Wir sind aber der Überzeugung, dass dies letztlich po- litische Differenzen sind. Man kann natürlich bei der Infra- strukturberechnung an jeder Ecke Dinge finden, für die andere Berechnungsarten zur Diskussion gestellt werden können. Morgen werden die Verkehrsminister tagen, und wir werden sehen, ob dort die Berechnung tatsächlich eine wesentliche Rolle spielen wird.
98.5039
Frage Kunz Inhaftierung einer Schweizerin auf Barbados Question Kunz Suissesse détenue à la Barbade
Wortlaut der Frage vom 16. März 1998 Seit Juli 1997 sitzt die Luzernerin Franziska Egli nach ihren Aussagen unschuldig auf Barbados in Haft. Hat der Bundesrat bzw. das EDA alle Möglichkeiten ausge- schöpft, um Franziska Egli freizubekommen?
Ist der Bundesrat bereit, weiteren Druck auf die Behörden von Barbados zu machen, um Franziska Egli endlich aus den misslichen Haftbedingungen zu befreien und die Ausliefe- rung in die Schweiz zu erwirken?
Texte de la question du 16 mars 1998
Depuis juillet 1997, la Lucernoise Franziska Egli est gardée en prison à la Barbade bien qu'elle se dise innocente. Le Conseil federal ou le FAE ont-ils fait tout ce qui était en leur pouvoir pour libérer Franziska Egli?
Le Conseil fédéral a-t-il l'intention de continuer à exercer des pressions sur les autorités de la Barbade pour que Franziska Egli puisse enfin quitter la prison où elle est détenue dans des conditions déplorables et pour obtenir son extradition vers la Suisse?
Cotti Flavio, Bundespräsident: Die junge Schweizerin wurde auf Barbados wegen illegalem Besitz und Einfuhr von Dro- gen und Handel mit Drogen zu 10 Jahren Gefängnis verur- teilt.
Unsere Botschaft in Caracas hat alle möglichen Schritte un- ternommen, um die Überführung von Frau Egli in die Schweiz zu erreichen. Die Schweiz hat Barbados auch aufgefordert, das Abkommen von 1983 betreffend die Überstellung von verurteilten Personen zu ratifizieren. Die Schweiz ist jedoch nicht in der Lage, die Freilassung der jungen Frau zu verlan- gen, da dies eine Einmischung in die internen Angelegenhei- ten von Barbados darstellen würde.
Aufgrund des gesundheitlichen und psychischen Zustandes von Frau Egli hat die Schweiz die Behörden von Barbados zusätzlich ersucht, das Verfahren von Artikel 94 des Rechts- hilfegesetzes anzuwenden. Dieser Artikel sieht vor, dass rechtskräftige und vollstreckbare Strafentscheide eines an- deren Staates auf dessen Ersuchen in der Schweiz voll- streckt werden können. Das Justizdepartement des Kantons Luzern hat uns mitgeteilt, dass es zur Aufnahme von Frau Egli zwecks Fortsetzung des Strafvollzuges bereit wäre.
Mangels Antwort hat sich die Botschaft in Caracas am 18. Februar 1998 beim Aussenministerium von Barbados nach dessen Entscheid erkundigt. Die Antwort darauf steht noch aus. Die Angelegenheit wird jedoch von den zuständi- gen Instanzen intensiv verfolgt. Ich versichere Ihnen, Herr Kunz, ich werde mich auch persönlich mit dieser schwierigen Angelegenheit beschäftigen.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch zwei ganz allgemeine Bemerkungen:
Diese Ausführungen zeigen, dass das EDA auch in die- sem Fall mehr als nur das Nötige unternommen hat, um in ei- nem tragischen Einzelfall einer Mitbürgerin zu helfen. Leider kann die Schweiz den Erfolg aber nicht erzwingen, weil der Entscheid in der Kompetenz eines anderen Landes liegt. Wir sind somit auf das aktive Entgegenkommen eines anderen souveränen Staates angewiesen.
Diese Bemerkung soll gleichsam auch eine Warnung an Schweizerinnen und Schweizer sein. Junge Leute müssen vor den enormen Gefahren gewarnt werden, welche in ge- wissen Ländern aufgrund der enormen Strafen selbst für ge- ringe Drogendelikte drohen. Es ist also sehr wichtig, dass man weiss, wie unterschiedlich die Rechtssysteme sind, und dass man diese Warnung auch ohne Wenn und Aber einmal klar mitteilt.
98.5054
Frage Schlüer Bronfmans Androhung des «totalen Krieges» Question Schlüer Menace de «guerre totale» de Bronfman
Wortlaut der Frage vom 16. März 1998
Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Edgar Bronf- man, droht der Schweiz im Rahmen seiner nicht enden wol- lenden Attacken auf unser Land neuerdings den «totalen Krieg» an.
Diese im historischen Zusammenhang als schlechterdings ungeheuerlich zu bezeichnende Wortwahl ruft nach der Frage: Erachtet der Bundesrat die Voraussetzung für ver- trauensvolle, konstruktive Zusammenarbeit mit dem Jüdi- schen Weltkongress im Rahmen des vom Bund verwalteten Holocaust-Fonds noch für gegeben?
Texte de la question du 16 mars 1998
Le président du Congrès juif mondial, Edgar Bronfman, ajoute maintenant à la longue liste de ses attaques sans fin contre notre pays une menace de «guerre totale».
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1998
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Anno
Band
II
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 98.5039
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.03.1998 - 14:30
Date
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Seite
566-566
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Ref. No
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