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Bundesverfassung. Reform
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Vierte Sitzung - Quatrième séance
Mittwoch, 29. April 1998 Mercredi 29 avril 1998
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Leuenberger Ernst (S, SO)
Präsident: Ich wünsche Ihnen einen guten Morgen und er- öffne die Sitzung. Eine Bemerkung zur Tagesordnung: Die traktandierten Standesinitiativen «Schaffung einer schweize- rischen Strafprozessordnung» werden erst nach der Behand- lung von Teil C der Verfassungsreform beraten. Diesen Hin- weis verdanke ich Frau Sandoz.
96.091
Bundesverfassung. Reform Constitution fédérale. Réforme
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 913 hiervor - Voir page 913 ci-devant
A1. Bundesbeschluss über eine nachgeführte Bundesverfas- sung (Titel, Art. 1-126, 185) (Fortsetzung)
A1. Arrêté fédéral relatif à une mise à jour de la Constitution fédérale (titre, art. 1-126, 185) (suite)
Art. 78, 78a, 79, 79a, 80 Anträge der Kommissionen: BBl Propositions des commissions: FF
Art. 81 Anträge der Kommissionen: BBl Propositions des commissions: FF
Antrag Maury Pasquier Abs. 1abis
Der Bund und die Kantone bereiten die Kinder und Jugendli- chen auf die Bürgerrechte vor, insbesondere auf das Stimm- und Wahlrecht, indem sie verschiedene Formen der Mitwir- kung fördern.
Proposition Maury Pasquier Al. 1abis
La Confédération et les cantons préparent les enfants et les jeunes à la citoyenneté et, notamment, à l'exercice du droit de vote, en encourageant diverses formes de participation.
Gysin Remo (S, BS): Beim Minderheitsantrag zu Artikel 78 Absatz 2 geht es um die Frage, welcher Grundschulunter- richt unentgeltlich sein soll. Wenn Sie einen Blick auf die Fahne werfen, sehen Sie, dass der Bundesrat eine klare Un- terscheidung vorgeschlagen hat. Er hebt hervor, dass der Grundschulunterricht lediglich an öffentlichen Schulen unent- geltlich sein soll. Das hindert natürlich Kantone, die grosszü- giger sein wollen, nicht daran, ihre öffentliche Grundschule allenfalls privaten Trägern zu übertragen. Das findet in meh- reren Kantonen statt.
Die Mehrheit der Kommission macht nun in der Formulierung überhaupt keinen Unterschied mehr zwischen öffentlich und privat. Die Minderheit befürchtet - mit Recht -, dass hier eine Ausweitung stattfindet, die eine Verpflichtung der Kantone
beinhalten könnte, auch private Schulen in jedem Fall finan- zieren zu müssen. Hier ist die Möglichkeit einer offenen Inter- pretation kreiert worden. Wir glauben, dass bei der heutigen Finanzlage der Kantone Klarheit geschaffen werden muss und eine solche Unsicherheit mit einem möglichen Anspruch auf Privatschulen nicht existieren darf.
Deswegen geht unsere Minderheit auf den Entwurf des Bun- desrates zurück. Sie will Klarheit. Die Option «privat» bleibt selbstverständlich offen. Es gibt keine Verpflichtung für die Kantone. Das ist der entscheidende Punkt.
Ich bitte Sie, der Minderheit und damit dem Entwurf des Bun- desrates zu folgen.
Schmid Samuel (V, BE): Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit I, sich bei Artikel 78a strikte ans Nachführungs- konzept zu halten. Unser Antrag entspricht denn auch Artikel 78 Absatz 3 des Entwurfes des Bundesrates. In der Vernehmlassung war umstritten, wie weit das Bundesenga- gement in der Berufsbildung gehen solle. Das zeigt die be- sondere Sensibilität in diesem Bereich. Es ist auch nicht ver- wunderlich, weil eben Bund, Kantone und Gemeinden, aber auch Berufsverbände und Gewerkschaften von der Berufsbil- dung betroffen sind.
Im neuen Bericht zum Finanzausgleichsgesetz - das mag diese Sensibilität erhöht haben - wird sogar erwogen, die Be- rufsbildung zu kantonalisieren. Dies hat ebenfalls zum Teil heftige Reaktionen seitens Betroffener ausgelöst. Auch das Parlament hat sich im übrigen meines Wissens kürzlich in ei- nem Vorstoss gegen diese Kantonalisierungstendenz ausge- sprochen. Hier will nun die Kommissionsmehrheit nur noch die fakultative Bundeskompetenz vorsehen, indem man sagt, dass der Bund Vorschriften über die Berufsbildung erlassen könne. Das scheint mir problematisch zu sein. Die Minder- heit I verpflichtet deshalb den Bund zur Gesetzgebung, was erhebliche Vorteile hat und gerade diesen Befürchtungen be- züglich der Kantonalisierung entgegentritt. Ich gebe zu, dass es in der Praxis mit der Interpretation und Abgrenzung des Begriffes «Gewerbe» gelegentlich Probleme gegeben hat, weil der Begriff auslegungsbedürftig ist.
Zum Gewerbe gehören heute nach unserem Dafürhalten Be- rufe der Produktion wie auch der Dienstleistung, und inner- halb dieser Dienstleistung - mindestens nach meinem Dafür- halten - u. a. auch Pflegeberufe. Ich vermag nicht einzuse- hen, weshalb in diesem Bereich ein selbständiges Unterneh- men, das eine derartige Dienstleistung anbietet, nicht als Gewerbe anzusehen wäre. Mit anderen Worten: Wir interpre- tieren den Begriff weit.
Wenn der Rat nicht still die Kantonalisierung ermöglichen oder mindestens gestatten will, muss er der Minderheit I zu- stimmen und die Bundesverpflichtung zur Gesetzgebung im Berufsbildungsbereich bestätigen und damit auch dem Bun- desrat zustimmen.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I zu unterstützen.
Gross Andreas (S, ZH): Ich springe für Herrn Zbinden ein, der einen Todesfall in seiner Familie verarbeiten muss. In Ergänzung zum Antrag der Minderheit Gysin Remo, in dem es vor allem um die Frage der Unentgeltlichkeit der all- gemeinen Erstausbildung geht, geht es der Minderheit II (Zbinden) darum, dass die berufliche Erstausbildung mit der unentgeltlichen Grundausbildung zusammengenommen wird. Der Bund soll nicht dafür sorgen, dass sich die Leute ständig weiterbilden können - das ist eine andere Zielset- zung, die an einem anderen Ort als soziales Ziel Erwähnung findet -, sondern der Bund soll dafür sorgen, dass jeder Mensch ein solides Fundament bekommt, auf dem er sein Leben aufbauen kann. Das darf nicht nur die Primar- und Se- kundarschule miteinbeziehen, dazu gehört auch die Berufs- ausbildung.
Es gehört zu einer der grössten Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft, dass die einen das Privileg haben, vom Staat ganz anders gefördert zu werden, wenn sie sich dieses Fun- dament aneignen wollen. Wir dürfen dieses Fundament, wel- ches das Leben sichert und tragen könnte, nicht zu einem Privileg werden lassen.
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Datum 29.04.1998 - 08:00
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