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Energiegesetz
Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Donnerstag, 11. Juni 1998 Jeudi 11 juin 1998
08.00 h Vorsitz - Présidence: Leuenberger Ernst (S, SO)/Heberlein Trix (R, ZH)
96.067
Energiegesetz Loi sur l'énergie
Differenzen - Divergences Siehe Jahrgang 1997, Seite 959 - Voir année 1997, page 959 Beschluss des Ständerates vom 9. Oktober 1997 Décision du Conseil des Etats du 9 octobre 1997
Dettling Toni (R, SZ), Berichterstatter: Erlauben Sie mir ei- nige wenige Bemerkungen zum Differenzbereinigungsver- fahren und zu den bestehenden Differenzen zum Ständerat im Energiegesetz.
Zunächst werden die Differenzen im Energiegesetz bereinigt, mit Ausnahme des umstrittenen Artikels 14bis über die Ener- gieabgabe und der Schlussbestimmungen. Diese werden erst nach Behandlung des Energieabgabebeschlusses bera- ten. Ferner ist festzuhalten, dass Artikel 15 Absatz 6 (neu), im Energiegesetz, Seite 13 der Fahne, nicht beraten werden kann und von der Beratungsliste gestrichen wird. Dies des- halb, weil es sich hierbei um keine Differenz zum Zweitrat handelt und es daher nicht angeht, diese Bestimmung über die Rückbürgschaften des Bundes bei Drittfinanzierungspro- jekten in Bearbeitung zu ziehen. Immerhin werden ähnliche Anträge - ich verweise auf die Anträge von Frau Vallender - im Rahmen des Energieabgabebeschlusses gestellt, so dass dieses Problem dort auf den Tisch kommen wird.
Was die materiellen Differenzen zum Ständerat betrifft, sind diese nicht mehr sehr gross. In vielen Bereichen schlägt Ih- nen die UREK ohne Opposition vor, sich dem Ständerat an- zuschliessen. Dies betrifft namentlich die grundsätzliche Re- gelung über die Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Wirt- schaft und anderen Organisationen sowie Artikel 26, «Rechtspflege», wie auch Artikel 23bis mit Bezug auf die Be- arbeitung von Personendaten.
In den folgenden Fällen beharren wir jedoch auf unseren Fassungen: In Artikel 2 Absatz 1, wo die UREK festhält, dass der Bundesrat bei den festzulegenden Zielen und Program- men der Energiepolitik die Kantone und betroffenen Organi- sationen nicht nur anzuhören, sondern «in Zusammenarbeit» mit diesen Gremien vorzugehen hat, was freilich etwas weni- ger weit geht als «im Einvernehmen mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen». Die UREK will dadurch si- cherstellen, dass bei diesen wichtigen Massnahmen die Kan- tone und betroffenen Organisationen in den Entscheidungs- prozess mit einbezogen werden. Diesen Entscheid fällte die UREK knapp, mit 10 zu 9 Stimmen.
Sodann hat die UREK in Artikel 22 Absatz 3 einstimmig daran festgehalten, dass der Bundesrat im Rhythmus von minde- stens sechs Jahren die Wirkungen der Förderungsmassnah- men zu beurteilen und den eidgenössischen Räten hierüber Bericht zu erstatten hat.
Was die übrigen Differenzen betrifft, nämlich das Problem der Fondslösung, die verbrauchsabhängige Heizkostenab- rechnung sowie die Elektroheizungen, bestehen entspre-
chende Minderheitsanträge, die wir nach deren Begründung in der Detailberatung behandeln werden.
In diesem Sinne ersuche ich Sie nunmehr, auf die einzelnen Differenzen einzugehen und durchwegs der Mehrheit der UREK zuzustimmen.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: Nous abordons mainte- nant les divergences avec le Conseil des Etats dans la loi sur l'énergie. Dans un premier temps, nous allons traiter des di- vergences jusqu'à l'article 14bis. Ensuite, nous procéderons à un débat d'entrée en matière sur l'arrêté concernant la taxe sur l'énergie, proposé par la majorité de la commission.
Vous avez constaté dans le dépliant qu'à l'article 2, il y a une divergence avec le Conseil des Etats en ce sens que le Con- seil des Etats désire que les cantons et les organisations pri- vées soient entendus par la Confédération, alors que nous, nous voulons que l'exécution de la loi se fasse conjointement avec la Confédération, les cantons et les organisations pri- vées. En effet, cela correspond à la philosophie de la loi que nous avons mise sur pied, une philosophie qui s'articule se- lon deux pôles principaux, à savoir le principe de la collabo- ration et le principe de la subsidiarité.
Nous avons voulu, par cette precision, montrer dans quelle direction devait être exécutée la loi, et montrer aussi que la priorité doit être réservée aux instruments économiques, et non pas à des mesures interventionnistes de la part de l'Etat. C'est donc bien ce souci de collaboration qui transparaît à travers le texte qui vous est proposé à l'article 2.
Ensuite, nous allons aborder les propositions de minorité, et nous ferons à ce moment-là les commentaires d'usage, mais après en avoir entendu les porte-parole.
Vous avez également, à l'article 15 alinéa 6, une adjonction que nous avons faite dans le sens que nous estimons justifié que la Confédération puisse, dans le cadre de l'élaboration de certains projets, apporter son cautionnement, et non pas nécessairement des subventions. Nous estimons que le sys- tème de cautionnement est un système qui est plus souple et qui responsabilise également davantage les éventuels auteurs de projets.
Voilà pour les quelques remarques concernant les divergen- ces que nous avons avec le Conseil des Etats, avant d'enten- dre les porte-parole des minorités.
A. Energiegesetz A. Loi sur l'énergie
Art. 1 Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 1 al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Titel
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abs. 1 kann in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den be- troffenen Organisationen ...
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 Proposition de la commission Titre
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1
.... par l'économie. En collaboration avec les cantons et les organisations concernés, le Conseil fédéral peut ....
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Loi sur l'énergie
Al. 2, 3 Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2bis; 3 Abs. 3; 4 Abs. 2; 6 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2bis; 3 al. 3; 4 al. 2; 6 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 7 Abs. 1-4, 4bis, 7 Antrag der Kommission Abs. 1-4, 7 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 4bis Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit
(Dupraz, Borel, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Voll- mer)
Der Bund kann auf den reduzierten Vergütungen einen finan- ziellen Beitrag erheben, der zur Äufnung eines Fonds ver- wendet wird, aus dem Entwicklungen dieses Produktionsbe- reiches finanziert werden.
Art. 7 al. 1-4, 4bis, 7 Proposition de la commission Al. 1-4, 7 Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 4bis Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Dupraz, Borel, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Voll- mer)
Sur les rétributions réduites, la Confédération peut prélever un montant en vue d'alimenter un fonds destiné à financer les développements de ce secteur de production.
Dupraz John (R, GE): Cette proposition de minorité ne fait que reprendre celle que j'avais présentée en première déli- bération en juin 1997. Elle prévoit une taxe afin de créer un fonds pour la recherche, la promotion, voire le financement, des petites centrales hydroélectriques de moins de 1 mé- gawatt.
Pourquoi? Dans notre pays, nous avons la chance d'avoir une ressource naturelle qui est l'eau, que nous pouvons utiliser sous forme de force hydraulique. Dans bien des régions du pays, des artisans, des paysans ou de simples habitants ont installé des captages et ont utilisé la force de l'eau pour pro- duire de l'électricité. Nous avons là une possibilité non négli- geable d'utiliser une énergie renouvelable, c'est pourquoi il est important de promouvoir cette utilisation au moyen d'un fonds. Comme les finances de la Confederation sont passablement obérées, les gens qui s'intéressent à ces petites installations, à savoir l'ADUR et l'ISKB, apportent leur soutien à cette pro- position. Ces gens veulent s'organiser eux-mêmes et avoir la base légale pour pouvoir récolter de l'argent afin d'alimenter ce fonds, de faire de la promotion de la recherche et d'aider à l'installation et au maintien de ces petites centrales hydrau- liques.
C'est pourquoi, dans l'intérêt général de l'approvisionnement du pays en énergie renouvelable indigène, je vous prie de bien vouloir soutenir la proposition de minorité.
Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Wir sind im Begriff, auch im Energiebereich eine Art Subventionswirtschaft wie bei der Landwirtschaft einzuführen. Dort kommen wir mühsam da-
von weg, und hier sind wir auf dem besten Weg, wieder die gleichen Fehler zu machen.
Artikel 7 der Vorlage ist auch ohne Absatz 4bis kompliziert genug und von A bis Z mit vagen Formulierungen gespickt, die sich beliebig interpretieren lassen. Ich bin der Meinung, dass wir auf diese Aufnung eines Fonds verzichten können. Absatz 4 lautet so, dass bei Wasserkraftwerken eine Vergü- tung, beschränkt auf Anlagen mit einer Leistung bis zu einem Megawatt, ausgerichtet werden kann. Die nach kantonalem Recht zuständige Behörde kann diese Vergütung angemes- sen reduzieren, wenn zwischen Übernahmepreis und Pro- duktionskosten ein offensichtliches Missverhältnis besteht. Formulierungen wie «angemessen reduzieren» oder «offen- sichtliches Missverhältnis» lassen einen breiten Interpreta- tionsspielraum offen. Nun will die Minderheit Dupraz, dass der Bund auf den reduzierten Vergütungen, die von einer nach kantonalem Recht zuständigen Behörde festgelegt wer- den, noch einen finanziellen Beitrag erheben kann. Dieser wird zur Aufnung eines Fonds verwendet, aus dem Entwick- lungen dieses Produktionsbereiches finanziert werden. Die Subventionsempfänger lassen grüssen! Stimmen Sie bitte der Mehrheit zu.
Speck Christian (V, AG): Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, den Antrag der Minderheit Dupraz abzulehnen.
Wie Herr Hegetschweiler ausgeführt hat, geht es bei den An- schlussbedingungen für unabhängige Produzenten bekannt- lich um die Frage, wer die vom Bundesgericht festgelegten 16 Rappen pro Kilowatt erhalten soll. Wir haben als Erstrat über diese Problematik ausführlich diskutiert. Ich persönlich habe einen Antrag gestellt, die Grenze für die Bezugsberech- tigung von 1 Megawatt auf 300 Kilowatt herabzusetzen, um damit zu verhindern, dass sich Kraftwerkbetreiber, die solche Kraftwerke aus rein ökonomischen Gründen kaufen und wei- terbetreiben, auf Kosten der anderen Stromkonsumenten eine goldene Nase verdienen können.
Der Ständerat hat richtigerweise die Formulierung vorge- schlagen, wonach die Vergütung «angemessen» zu reduzie- ren ist, wenn zwischen Übernahmepreis und Produktionsko- sten ein offensichtliches Missverhältnis besteht. Das steht in Absatz 4.
Wir finden es falsch, wenn jetzt über diese Mittel in einem neuen Fonds neue Verteilmechanismen geschaffen werden, und beantragen Ihnen, den Minderheitsantrag Dupraz abzu- lehnen.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Die Minderheit Dupraz bean- tragt, dass bei den älteren dezentralen Kraftwerken mit redu- zierter Einspeisevergütung eine finanzielle Abschöpfung vor- genommen werden kann, die dann neuen Investitionen in diesem Produktionsbereich der dezentralen Energieversor- gung dient.
Man kann sich wie Herr Hegetschweiler zu Recht fragen, ob die Äufnung eines solchen Fonds noch nötig ist, wenn wir sel- ber in einem separaten Beschluss eine Energieabgabe zur Subventionierung beantragen. Wir sind der Meinung, dass dieser Bär noch nicht erlegt ist und dass es durchaus Sinn macht, jetzt im Kern des Energiegesetzes die Lösung Dupraz vorzusehen, weil wir glauben, dass gerade bei den «Trink- wasserverstromungen» in den Bergen ein erhebliches Po- tential liegt - das Buwal schätzt es auf Strom für 150 000 bis 200 000 Haushalte -, welches nur erschlossen werden kann, wenn die Investitionen auch vom Bund gefördert werden.
Deshalb unterstützen wir den Antrag der Minderheit Dupraz, sehen aber die Möglichkeit, dass dieser Absatz 4bis in einer zweiten Runde, wenn der Ständerat den Energieabgabebe- schluss behandelt, noch einmal überprüft wird. Sollte die En- ergieabgabe eine Mehrheit finden, dann wird diese Lösung nicht mehr zwingend sein.
Baumberger Peter (C, ZH): Ich möchte Ihnen namens der CVP-Fraktion empfehlen, der Mehrheit zuzustimmen. Dieser neue «Subventionstopf», den der Absatz 4bis beinhaltet, hat vor dem Hintergrund des ersten Beschlusses des Nationalra- tes noch etwas Sinn gemacht; wir haben damals eine sehr
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Energiegesetz
formale Herabsetzungsregelung getroffen. Nachdem nun aber der Ständerat eine flexible Vergütungslösung und auch eine flexible Herabsetzungslösung für solche Vergütungen beschlossen hat, gibt es von der Sache her wenig Grund, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Im Unterschied zu Kollege Rechsteiner möchte ich die Sache auch nicht unbedingt im Zusammenhang mit dem Energieab- gabebeschluss sehen, sondern mache Sie vor allem auch auf die Artikel 15 und 16 des Energiegesetzes aufmerksam. Dort sind nämlich solche Subventionen, wie sie hier für die Förde- rung besonderer Untersuchungen, besonderer Forschungs- gegenstände, für kleine Wasserkraftproduzenten vorgese- hen sind, ebenfalls möglich. Ich erinnere an die objektgebun- denen Finanzhilfen bei Artikel 15 und vor allem auch daran, dass die Kantone gemäss Artikel 16 in unbestrittenem Um- fang Globalbeiträge «zur Förderung von Massnahmen zur sparsamen und rationellen Energienutzung sowie zur Nut- zung von erneuerbaren Energien und Abwärme» erhalten. Ich glaube, es ist sinnlos, neben diesen Artikeln 15 und 16, die Subventionsmöglichkeiten enthalten, hier noch einen zu- sätzlichen neuen «Subventionstopf» zu eröffnen.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Dettling Toni (R, SZ), Berichterstatter: Naturgemäss handelt es sich bei diesem Artikel betreffend die Anschlussbedingun- gen für Eigenproduzenten um eine sehr komplexe Bestim- mung, welche denn auch in der ersten Beratung sehr umstrit- ten war und zu langen Diskussionen Anlass gab. In der Zwi- schenzeit hat nun aber der Ständerat in der Differenzbereini- gung eine Lösung erarbeitet, welche auf einen breiten Konsens gestossen ist. Vor allem wird die Vergütung bei Wasserkraftwerken «angemessen» reduziert, wenn zwi- schen Übernahmepreis und Produktionskosten ein offen- sichtliches Missverhältnis besteht.
Zum Antrag der Minderheit Dupraz zu Artikel 7 Absatz 4bis: Er nimmt - wie Herr Dupraz selber gesagt hat - die im ersten Durchgang vom Nationalrat beschlossene sogenannte Fondslösung, welche der Ständerat ohne weitere Diskussion abgelehnt hatte, in etwas modifizierter Form wieder auf. Die Antragsteller argumentieren im wesentlichen damit, dass mit ihrem Zusatzantrag über einen Fonds Anreize zur Förderung des Produktionsbereiches erneuerbarer Energien geaufnet werden könnten. Die Finanzierung dieses Fonds hätte über eine Beitragserhebung auf den reduzierten Vergütungen ge- mäss Absatz 4 zu erfolgen.
Wiewohl der Grundgedanke, welcher hinter dem Minder- heitsantrag Dupraz steht, von der Kommissionsmehrheit zu- mindest als prüfenswert beurteilt wird, empfiehlt Ihnen die Mehrheit dennoch klar - bei einem Verhältnis von 13 zu 7 Stimmen - die Ablehnung.
Dies im wesentlichen aus folgenden Gründen: Zunächst hält es die Kommissionsmehrheit für fraglich, dass mit dieser Fondslösung in der Praxis tatsächlich die prognostizierte För- derung von kleinen und kleinsten Erzeugern erneuerbarer Energien erfolgen wird. Nicht jeder theoretische Förderungs- ansatz führt nämlich in der Praxis zum gewünschten Erfolg. Zum anderen würde es sich um einen Fonds auf Bundes- ebene handeln, verbunden mit all dem beträchtlichen admi- nistrativen und bürokratischen Aufwand. Ebenfalls hält die Kommissionsmehrheit dafür, dass allein schon die Untersu- chung von Entwicklungen des Produktionsbereiches einen beträchtlichen Aufwand verursachen würde. Auch passt eine solche komplexe Regelung nicht in das Konzept eines «schlanken» Energiegesetzes. Kommt hinzu, dass die alten und günstigen Kleinkraftwerke im Fall der Erneuerung we- sentliche neue Auflagen - etwa betreffend Umweltbereich, Landschaftsschutz, Fischereigesetz - zu erfüllen haben, so dass sie nicht einfach zu zusätzlichen Abgaben für die Pro- duktionsentwicklung beigezogen werden können.
Aus diesen Gründen ersucht Sie eine klare Kommissions- mehrheit, den Minderheitsantrag Dupraz abzulehnen.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: A l'article 7 alinéa 4bis, la proposition de minorité de la commission vous demande de repousser, par 13 voix contre 6.
Cette proposition de minorité part d'un bon sentiment et s'ins- crit tout à fait dans le cadre du fil directeur de la loi. En effet, elle tend à laisser aux intéressés, aux personnes directement concernées par la loi, le soin d'aménager en quelque sorte leurs relations. L'adoption en particulier de cette proposition démontrerait que, loin d'être toujours des quémandeurs de subventions, les exploitants de petites centrales seraient prêts à contribuer financièrement au développement de cette technique qui leur tient particulièrement à coeur.
Toutefois, de l'avis de la majorité de la commission, cette pro- position est superflue et entraîne toute une série de problè- mes bureaucratiques. De surcroît, vous avez aux articles 15 et 16 une base légale suffisante pour pouvoir donner un coup de main au développement de ce secteur de production. Dès lors, nous estimons superfétatoire cette disposition qui vous est proposée. Nous vous invitons à rejeter la proposition de minorité.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Die Minderheit will ja erneu- erbare Energien fördern, aber auf der anderen Seite werden gemäss diesem Antrag ausgerechnet jene mit einer Abgabe belastet, die man unterstützen will. Das bedeutet immerhin einen gewissen Widerspruch, weswegen aus energiepoliti- scher Sicht ein Fragezeichen hinter diesen Minderheitsan- trag gesetzt werden muss.
Es ist auch so, dass der Aufwand für den Vollzug unverhält- nismässig gross wäre, da die Abgabe auf einem sehr kleinen Teil der Stromproduktion erfolgen würde und es um Subven- tionen in einem sehr engen Sachbereich ginge.
Aus energiepolitischen und auch aus administrativen Grün- den ist der Bundesrat also für den Antrag der Mehrheit.
Abs. 1-4, 7 - Al. 1-4, 7 Angenommen - Adopté
Abs. 4bis - Al. 4bis
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 75 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 63 Stimmen
Art. 10 Abs. 3, 3bis, 3ter, 4 Antrag der Kommission Abs. 3
Mehrheit
.. in Neubauten.
(Rest des Absatzes streichen) Minderheit
(Herczog, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Borel, Ey- mann, Grobet, Semadeni, Vollmer, Wiederkehr)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3bis, 3ter Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 4 Mehrheit Festhalten
Minderheit
(Strahm, Berberat, Eymann, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Stump, Teuscher, Wiederkehr) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 10 al. 3, 3bis, 3ter, 4 Proposition de la commission Al. 3
Majorité
.... dans les bâtiments neufs. (Biffer le reste de l'alinéa)
Minorité
(Herczog, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Borel, Ey- mann, Grobet, Semadeni, Vollmer, Wiederkehr) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
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Al. 3bis, 3ter
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 4 Majorité
Maintenir
Minorité
(Strahm, Berberat, Eymann, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Stump, Teuscher, Wiederkehr)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Herczog Andreas (S, ZH): Es ist das Privileg dieses Parla- mentes, sich in bestimmten Abständen immer wieder mit der gleichen Problematik auseinanderzusetzen. Auch jetzt ist es wieder so. Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrech- nung - Artikel 10 Absatz 3 - wird hier nicht zum ersten Mal behandelt. Oft findet der Ständerat in der Differenzbereini- gung jeweils die geschicktere und politisch bessere Lösung; das wäre hier jetzt auch so.
Es geht bei unserem Minderheitsantrag also darum, die ver- brauchsabhängige Heizkostenabrechnung gemäss dem Be- schluss des Ständerates in Neubauten und in bestehenden Gebäuden anzuwenden.
Wie lautet unsere Begründung? Ich erwähne folgende Punkte:
Die Mehrheit der Liegenschaften in unserem Land sind ak- tuell und in der Zukunft Altbauten. Das Hauptthema der aktu- ellen und künftigen Wohnbauförderung - zumindest auch für jene, die sich mit dieser Problematik auseinandersetzen - heisst Erneuerung, also nicht Neubauten, sondern Erneue- rung. Mit anderen Worten: Die Heizkosten sollen auch bei den Altbauten verursachergerecht gerechnet werden kön- nen, was für die jeweiligen Erneuerungsmassnahmen unmit- telbar durchaus innovative Anreize bringt.
Die Kantone, die eine solche verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnungspflicht kennen, haben jeweils gute Erfahrung mit dieser Abrechnung gemacht, insbesondere der Ständerat, welcher der Gralshüter der kantonalen Ho- heiten ist. Jene Kantone, die diese Erfahrung gemacht ha- ben, sollen diese Legiferierungsmöglichkeit auch weiterhin haben. Die Anwendung soll bei den Kantonen bleiben; wir wollen ihnen - insbesondere jenen, die diese Erfahrung schon gemacht haben - diese Möglichkeit nicht wieder wegnehmen.
Der Ständerat hat richtigerweise die verbrauchsabhängige Kostenabrechnung lediglich bei der Heizung legiferiert. Wir wollen das auch so. Man soll den Kantonen nicht vorschrei- ben, wie die Warmwasserkosten zu verrechnen sind. Auf alle Fälle sollte man jetzt hier auf Bundesebene die Warmwas- serkosten nicht auch verbrauchsabhängig einrechnen, weil das bei einem Erneuerungsbau doch technologische Schwierigkeiten gäbe.
Kurz zusammengefasst nochmals die drei Punkte: Ich bitte Sie, der Minderheit und dem Ständerat zu folgen, und zwar allein deshalb, damit man nicht wieder hinter die aktuelle Pra- xis der Kantone zurückgeht und damit der Bund den Kanto- nen nicht gewissermassen obrigkeitlich verbietet, sich teil- weise ökologisch zu verhalten.
Ich bitte Sie, dem Antrag unserer Minderheit zuzustimmen.
Strahm Rudolf (S, BE): Bei Absatz 4 beantrage ich Ihnen na- mens einer Minderheit, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Es geht darum, dass Absatz 4, wie ihn der Bundesrat vorge- schlagen hat, beibehalten wird; die Kantone sollen die Instal- lation neuer ortsfester Elektroheizungen einer Bewilligungs- pflicht unterstellen können. Diese Kann-Formel ermöglicht kantonale Regelungen über die Elektrospeicherheizungen im besonderen.
Für den Minderheitsantrag möchte ich folgende Gründe nochmals anführen, die im Ständerat ausgiebig vorgetragen worden sind:
Bisher ist diese Regelung auch im Energienutzungsbe- schluss enthalten. Viele Kantone haben davon Gebrauch ge- macht, einige Kantone nicht.
Ein zweiter Grund, ein energiepolitischer Grund: Elektrohei- zungen blähen die Stromproduktionsanlagen für den Winter- bedarf auf. Nach neueren Studien - das war bei der ersten Lesung in der Kommission noch nicht bekannt - machen die Elektroheizungen immerhin 20 Prozent des Stromverbrauchs im Winterhalbjahr aus, ganzjährig sind es 11 Prozent.
Nun muss man - das ist der dritte Grund - auch die Folgen für den Investitionsbedarf betrachten. Elektroheizungen ver- brauchen viel Strom im Winter. Das ist die Zeit des ohnehin höchsten Verbrauchs, was dazu führt, dass der Kapazitäts- bedarf an Produktionsanlagen zusätzlich erhöht werden muss. Ich wiederhole: 20 Prozent des Stromverbrauchs im Winter gehen aufs Konto der Elektroheizungen. Die Produk- tionsanlagen müssen für diese Winterspitze ausgebaut wer- den, und das erhöht natürlich die Verbrauchsdifferenz zwi- schen Winterspitze und «Sommertal». Wir wissen, dass die teuersten Investitionen bei der Energieproduktion dann anfal- len, wenn die Kapazitätsauslastung nur für eine kurze Peri- ode möglich ist.
Die Kapazitätsauslastung wird auf die Spitzenverbrauchszeit im Winter zugeschnitten, und es gibt dann wieder Überkapa- zitäten im Sommer, in der Niedrigkonsumperiode. Das ist ei- gentlich das teuerste, volkswirtschaftlich auch das unrenta- belste Energieversorgungssystem.
Wir werden uns in der nächsten Zeit sehr intensiv mit den nichtamortisierbaren Investitionen im Zeichen der Strom- marktliberalisierung auseinandersetzen. Man wird heute - und dann vor allem beim Elektrizitätsmarktgesetz - über diese Investitionen sprechen. Man sollte heute für Investitio- nen, die nicht rentieren, sensibler sein. Wenn man in Produk- tionskapazitäten investieren muss, die nur für den Winter die- nen, weil diese Elektrospeicherheizungen im Winter die gros- sen «Stromfresser» sind, dann ist das volkswirtschaftlich fehl am Platz. Ich bitte Sie, den Kantonen die Kompetenz in Form einer Kann-Formulierung weiter einzuräumen.
Ungeklärt ist folgende Frage - das ist jetzt auch eine Frage an den Bundesrat -: Was passiert, wenn sich jetzt die Mehr- heit des Nationalrates gegen den Bundesrat und den Stände- rat durchsetzt und diese Kann-Formulierung gestrichen wird? Können die Kantone dann ihre bisherigen Regulierungen - viele von ihnen haben sie eingeführt - trotzdem noch weiter- führen oder nicht? Der Bundesrat möchte sich vielleicht dazu noch äussern.
Wir schaffen hier eine Rechtsunsicherheit: Wenn wir jetzt diesen Absatz 4 streichen und Sie die Mehrheitsfassung so im Gesetz verankern, ist bei den Kantonen eine Unklarheit vorhanden. Ich bin der Meinung, den Kantonen sollte nicht verboten werden, ihre Regulierung weiterzuführen. Wir soll- ten durch Übernahme der bundesratlichen und der stände- rätlichen Fassung diese Rechtsunsicherheit beseitigen, dann ist die Rechtslage auch für die Kantone klar.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und Absatz 4 beizubehalten.
Speck Christian (V, AG): Zu Artikel 10 Absatz 3, Heizkosten- abrechnungen: Nicht zu Unrecht wird Regierung, Parlament und Verwaltung in unserem Land immer wieder vorgeworfen, dass sie in ihren Beschlüssen zuwenig Rücksicht auf den an- schliessenden Vollzug, auf praktikable Lösungen, nähmen. Im Gegenteil, sie «beglücken» unsere Bevölkerung - trotz gegenteiliger Beteuerungen in Sonntagsreden - immer wie- der mit neuen Vorschriften, mit neuen Regulierungen. Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung für Altbauten ist dafür ein gutes Beispiel. Während die Vorschrift für Neu- bauten sicher richtig und auch unbestritten ist, ist sie für Alt- bauten ein Verhältnisblödsinn. Untersuchungen über Wir- kung und Kosten zeigen dies überdeutlich auf. Daran ändert auch nichts, wenn sich Lieferfirmen und Gerätehersteller der Branche bei Ihnen allen mit Vehemenz für diese Berechnung bei den Altbauten eingesetzt haben.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Mehrheit der Kommission zu folgen und diese unnötige Verfügung zu streichen.
Zu Artikel 10 Absatz 4: Der Nationalrat hat bekanntlich die Bewilligungspflicht für ortsfeste Elektroheizungen im Gesetz
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abgelehnt. Für die Differenzbereinigung stellt sich die Frage, ob im Ständerat neue Überlegungen eingebracht worden sind, die es rechtfertigen würden, von unserem Beschluss abzukommen. Der Beschluss des Ständerates erfolgte aus föderalistischen Überlegungen heraus; dies, obschon die Kantone solche Vorschriften unabhängig vom Bund einfüh- ren können. Die Mehrheit der Kommission beantragt, an der Streichung von Absatz 4 festzuhalten; dies im wesentlichen aus folgenden Gründen:
Die bisherige Bewilligungspflicht laut Energienutzungsbe- schluss entspricht im hart umkämpften Wärmemarkt einer klaren Diskriminierung der Elektrizität. Diese Vorschrift ist insbesondere angesichts der bevorstehenden Marktöffnung nicht mehr zeitgemäss.
Die Elektroheizung wird in keinem anderen Land von der nationalen Gesetzgebung einer Bewilligungspflicht unter- stellt.
Die Kantone haben unabhängig vom Bund, gestützt auf Artikel 24octies der Bundesverfassung, die Kompetenz, eine Bewilligungspflicht einzuführen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und an der Streichung festzuhalten.
Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 10 Absätze 3 und 4 der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.
Was spricht bei Absatz 3 gegen die Einführung der VHKA in Altbauten? Einige Grunde: Der Nutzen dieser Massnahme ist bis heute nicht bewiesen. Wieviel Energie mit dieser Mass- nahme effektiv eingespart werden kann, konnte nicht nach- gewiesen werden, obwohl zu diesem Thema schon sehr viele Studien durchgeführt wurden. Befürworter der Mass- nahme sprechen von einem Sparpotential von über 10 Pro- zent, Gegner behaupten, dass maximal 4 Prozent eingespart werden könnten. Die Energiebilanz dieser Massnahme bleibt unberücksichtigt. In keiner Studie wurde der Energiebedarf für Herstellung, Unterhalt und Betrieb der Wärmeerfassungs- geräte berücksichtigt. Auch die bedingt durch die VHKA jähr- lich anfallenden Batterien in der Grössenordnung von Hun- derttausenden von Stücken wurden in den Studien nicht be- rücksichtigt.
Ein wichtiger Punkt betrifft die hohen Kosten, die selbstver- ständlich auf die Mieter abgewälzt werden müssten. Die alle 10 Jahre wiederkehrenden Geräte- und Installationskosten betragen pro Radiator nach Untersuchungen rund 200 Fran- ken. Hinzu kommen die jährlichen Kosten für Ablesen, Ab- rechnung, Administration und Wartung. Dies alles gibt jährli- che Durchschnittskosten pro Wohnung in der Höhe von etwa 230 Franken. Energie kann nur im Betrag von einigen Fran- ken bis vielleicht 60 Franken eingespart werden.
Die Massnahme der VHKA fördert die Symptom- statt die Ur- sachenbekämpfung. Die VHKA versucht, das löbliche Ziel Energiesparen mittels einer Symptombekämpfung zu errei- chen. Ursache des hohen Energieverbrauchs in Altbauten ist nämlich nicht das übermässige Heizen, sondern vielmehr die Bauweise älterer Gebäude, deren Wärmedämmung oft un- genügend ist, sowie überdimensionierte alte Heizungen. An- statt dieses Problem mittels baulicher Massnahmen am Ge- bäude zu beheben, will die VHKA diese Mängel messen und dann irgendwie gerecht auf alle Hausbewohner verteilen.
Zum Verbrauch selber: Dank technologischem Fortschritt kann der Energieverbrauch des Eigenheims heute drastisch gesenkt werden. Noch in den siebziger Jahren musste man mit 25 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr rechnen, mittlerweile ist dieser Wert auf 10 Liter pro Qua- dratmeter gesunken. Wir sind also bei den Heizkosten bei einigen hundert Franken pro Wohnung. Wenn das Geld, das in die VHKA investiert werden müsste, in aktive Massnah- men und bauliche Verbesserungen investiert wird, erreichen wir einen ungleich grösseren Nutzen auch für die Umwelt. Stimmen Sie also dem Antrag der Mehrheit der Kommission zu.
Nun zu Absatz 4 über die Bewilligungspflicht für ortsfeste Elektroheizungen. Die Kantone haben unabhängig vom Bund, gestützt auf Artikel 24octies der Bundesverfassung,
ohnehin schon die Kompetenz, eine Bewilligungspflicht ein- zuführen. Diese Frage wurde ja von Herrn Strahm gestellt. Lediglich 8 Prozent aller Schweizer Wohnungen, also etwas über 200 000 Einheiten, werden heute elektrisch beheizt. Ge- genüber Ländern wie Schweden oder Norwegen, wo über 50 Prozent aller Wohnungen über Elektroheizungen verfü- gen, ist der Anteil in der Schweiz also bescheiden. Zudem müssen Schweizer Elektroheizungen strenge Anforderungen an die Wärmedämmung erfüllen. Dass diese Massnahme in keinem anderen Land vorgeschrieben ist, wurde schon ge- sagt. In speziellen Fällen, z. B. in Badezimmern, kann es ja durchaus sinnvoll sein, unter dem Plattenboden eine elektri- sche Heizmatte einzubauen. Wenn ich Ihnen empfehle, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten, dann heisst das nicht, dass die Elektroheizung die Regel sein soll. Ich bin mir bewusst, dass eine Elektroheizung in der Regel keine sinn- volle Lösung ist. Ich bin aber der Meinung, dass es in Einzel- fällen durchaus sinnvoll sein kann, eine solche Heizung zu installieren.
Wenn wir die Bewilligungspflicht streichen, dann geht es vor allem darum, das Gesetz von einem Überbleibsel zu entla- sten, das in der heutigen Zeit nicht mehr nötig ist. Wir wollen den administrativen Aufwand so weit wie möglich senken. Lassen wir doch auch hier die Marktkräfte spielen, und strei- chen wir die Bewilligungspflicht!
Teuscher Franziska (G, BE): Die ursprüngliche Fassung von Artikel 10 gemäss Bundesrat hat Massnahmen aufgenom- men, die bereits im Energienutzungsbeschluss festgehalten sind; sie bringt also nichts Neues. Es sind dies einerseits die individuelle Heizkostenabrechnung und andererseits die Be- willigungspflicht für Elektroheizungen.
Wir alle wissen es: Diese beiden Massnahmen haben sich als sehr effizient erwiesen. Um so unverständlicher ist es mir, dass eine Mehrheit der Kommission diese Massnahmen ent- weder erheblich abschwächen oder dann ganz abschaffen will.
Wenn wir das Energiesparen im Bereich Heizungen ernst nehmen wollen, dürfen wir die bestehenden Bauten nicht von der individuellen Heizkostenabrechnung ausschliessen. Wir vergeben uns sonst das grösste Sparpotential, denn der Wohnungsbestand in der Schweiz ist gebaut.
Der Ständerat hat sich in dieser Frage bisher um einiges kon- sequenter verhalten als die Mehrheit in diesem Saal. Wenn wir nicht immer nur schöne Worte über das Energiesparen von uns geben wollen, ist die individuelle Heizkostenabrech- nung auch in bestehenden Gebäuden ein absolutes Muss. Die grüne Fraktion bittet Sie deshalb, bei Absatz 3 der Kom- missionsminderheit zu folgen und die Version des Ständera- tes zu übernehmen.
Nun zu Absatz 4: Elektroheizungen bedeuten ineffiziente und verschwenderische Verwendung von Elektrizität. Wenn es ein Ziel des Energiegesetzes sein soll, mit Energie haushäl- terisch umzugehen, ist es unverständlich, wenn wir Absatz 4 streichen. Das hehre Ziel verkommt so zum blossen Lippen- bekenntnis. Die Wirkung der Bewilligungspflicht von Elektro- heizungen, welche bereits im Energienutzungsbeschluss festgehalten ist, wurde evaluiert und hat sich sehr bewährt, denn sie ist äusserst erfolgreich.
Weshalb dann diese Streichung? Offensichtlich kann ein Teil der Damen und Herren hier in diesem Rat nicht von ihrer Ideologie wegkommen und den Nutzen dieser Bewilligungs- pflicht neutral beurteilen. Meine Vorredner haben gesagt, die Bewilligungspflicht für Elektroheizungen sei nicht mehr zeit- gemäss. Die grüne Fraktion ist der Meinung, dass diese Massnahme absolut zeitgemäss ist. Einige hier im Rat wer- fen den vorgeschlagenen Lenkungsabgaben auf nichterneu- erbaren Energieträgern - auf die wir noch zu sprechen kom- men - vor, sie hätten zuwenig Lenkungswirkung und seien deshalb abzulehnen. Wenn wir hier mit der Bewilligungs- pflicht bei Elektroheizungen erwiesenermassen eine wirk- same Massnahme gegen die Elektrizitätsverschwendung ha- ben, sind es die gleichen Damen und Herren, die diese Mass- nahme aus dem Gesetz streichen wollen. Wo bleibt denn da die Konsequenz zwischen Worten und Taten? Auch hier hat
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sich der Ständerat bisher deutlich konsequenter gezeigt als die Mehrheit des Nationalrates.
Die grüne Fraktion bittet Sie deshalb, auch bei Absatz 4 ana- log zum Ständerat an der Version des Bundesrates festzu- halten.
Baumberger Peter (C, ZH): Die CVP-Fraktion empfiehlt Ih- nen in beiden Fällen, bei Absatz 3 und Absatz 4, der Mehrheit zu folgen.
Frau Teuscher, es ist richtig, wir sollten ein bisschen von Ideologien wegkommen und die Glaubenskriege, die wir viel- fach geführt haben, vergessen. Es fällt aber doch auf, wenn Sie behaupten, wie effizient diese VHKA sei. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass sogar der Schweizerische Verband für Wohnungswesen, also ein Verband der Genossenschaf- ter, für Altbauten hier eine weitgehende Ineffizienz festge- stellt hat. Nun haben wir im Nationalrat letztes Mal einen dif- ferenzierteren Beschluss gefasst. Wir wollten gerade bei Alt- bauten inhaltlich konkretisierte Verbesserungen anstelle der VHKA zulassen. Aber ich glaube, es ist richtig, wenn wir heute der Mehrheit zustimmen, denn wir können aus drei Gründen wirklich von diesen Glaubenskriegen wegkommen: Das möchte ich Herrn Herczog sagen: Es ist so, dass die Kantone von Verfassung wegen die Kompetenz haben, auf diesem Gebiet zu legiferieren. Es ist Sache der Kantone, zur Gebäudehülle und zu den Sparmassnahmen etwas zu sa- gen. Wenn der Bund nichts sagt, so heisst das nicht, dass die Kantone nichts tun dürfen. Die Glaubenskriege können dann in den Kantonen statt hier auf Bundesebene geführt werden. Man sagt gelegentlich auch, dass es sinnvoll wäre, solche Massnahmen bundesweit zu vereinheitlichen. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Situation höchst unterschied- lich ist, je nachdem, ob es Gebäude im Kanton Basel oder ir- gendwo in den Berggebieten sind. Die Gebäudestruktur ist eine andere, die klimatischen Verhältnisse sind anders, und je nachdem kann sich Sinn oder Unsinn einer solchen Mass- nahme unterschiedlich auswirken. Der Bund hat hier nur die Kompetenz, eine Grundsatzgesetzgebung zu schaffen. Was die Minderheit hier allenfalls machen will, geht weit darüber hinaus. Ich glaube also, dass wir - ohne jemandem zu nahe zu treten - auf diesen Glaubenskrieg verzichten und der Mehrheit folgen können.
Zwei Bemerkungen zu Absatz 4, zur Bewilligungspflicht für Elektroheizungen: Ich habe Ihnen schon gesagt, dass die CVP-Fraktion Ihnen ebenfalls empfiehlt, an der Streichung festzuhalten, also der Mehrheit zu folgen. Es geht ja wie- derum - diesmal muss ich das Herrn Strahm sagen - um dasselbe: Die Zuständigkeit der Kantone für solche Mass- nahmen ist von Verfassung wegen gegeben. Die Grundkom- petenz liegt bei den Kantonen. Der Bund hat nur die Kompe- tenz, eine Grundsatzgesetzgebung, eine Rahmengesetzge- bung, zu schaffen; er hat hier gar keinen Grund einzugreifen. Dass die Bewilligungspflicht nicht mehr «in die Landschaft» passt, hat Kollege Speck gesagt. Das ist selbstverständlich so, die Entwicklung geht weiter, und die Marktöffnung lässt grüssen.
Eine letzte Bemerkung zum Votum von Kollege Strahm: Na- türlich geht es um Winterenergie, aber es ist auch Winter- Nachtenergie. Weil es Winter-Nachtstrom ist, muss ich Sie schon fragen: Ist es sinnvoll, den sonst nicht benötigten Nachtstrom nicht abgeben zu wollen und statt dessen über die nichtamortisierbaren Investitionen zu sprechen?
Die Vernunft gebietet, bei beiden Absätzen im Sinne der Mehrheit zu entscheiden.
Semadeni Silva (S, GR): Die SP-Fraktion unterstützt in bei- den Fragen die Positionen des Bundesrates und des Stände- rates. Bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung geht es vor allem darum, dass diejenigen Kantone, die einen funktionierenden Vollzug eingerichtet haben, nicht mittendrin stehengelassen werden.
In bezug auf die ortsfesten Elektroheizungen möchte ich nur festhalten, dass das Energiegesetz «schlank» sein soll, De- regulierungen müssen aber sinnvoll sein und nicht nur um ih- rer selbst willen durchexerziert werden. Die gänzliche Ab-
schaffung der Bewilligungspflicht ist energie- und umweltpo- litisch nicht gerechtfertigt, wie Kollege Strahm bereits darge- stellt hat, und wird auch von den Kantonen nicht gewünscht. Die Kann-Formulierung des Bundesrates ist Deregulierung genug, lässt aber den Kantonen wenigstens die Möglichkeit, die Bewilligungspflicht beizubehalten oder einzuführen. Wenn wir alles abschaffen, demontieren wir den Energienut- zungsbeschluss vollständig, dann wird das Energiegesetz nicht nur «schlank», sondern auch «hohl> sein.
Stimmen wir also dieser Minimalvariante des Bundesrates zu, so räumen wir auch die Differenz mit dem Standerat aus! Ich bitte Sie, sowohl bei der VHKA als auch bei den ortsfe- sten Elektroheizungen mit der Minderheit dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
Steinemann Walter (F, SG): Im Namen der Fraktion der Frei- heits-Partei bitte ich Sie, bei den Absätzen 3 und 4 den An- trägen der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Zur umstrittenen verbrauchsabhängigen Heiz- und Warm- wasserkostenabrechnung bei Altbauten: Dort stehen die Ko- sten und der Aufwand nachgewiesenermassen in einem ab- surden Missverhältnis zum Ergebnis. Aussagekräftige Unter- suchungen stellen fest, dass mit der VHKA - wenn über- haupt - höchstens 3 bis 4 Prozent Heizenergie eingespart werden können. Bei einer VHKA-nachgerüsteten Vierein- halbzimmerwohnung haben in einem Jahr nur gerade fünf Franken Heizenergie eingespart werden können, während- dem sich die Kosten für die Nachrüstung dieser Wohnung - sie bestehen aus Investitionen, Ablesung, Auswertung, Ab- rechnung, Wartung, Batterieersatz, Geräteerneuerung - zu Lasten der Bewohner bzw. Mieter auf 250 Franken belaufen haben. Diese Erkenntnisse sollten eigentlich zur Vermeidung einer volkswirtschaftlich relevanten Fehlinvestition von er- heblicher Tragweite führen.
Gestützt auf Dutzende von Briefen und Unterlagen, die mir zugestellt worden sind, stelle ich fest, dass sich immer mehr Mieter und Eigentümer gegen den VHKA-Installationszwang stellen und Abrechnungen anzweifeln. Immer häufiger ver- langen Mieter, dass die jährlichen Heizkostenabrechnungen nicht mehr über die mit hohen Folgekosten verbundene VHKA, sondern auf traditionelle Weise erfolgen sollen. Im- mer mehr Mieter und Stockwerkeigentümer fragen sich zu Recht, ob sie als erwachsene Bürger dieses Landes nicht fä- hig sind, sich in Eigenverantwortung selbst ein Urteil zu bil- den und selbst zu entscheiden, ob sie solche Abrechnungs- systeme einrichten wollen oder nicht.
Das Verursacherprinzip spielt hier übrigens gar nicht so stark mit, werden doch bei den Heizkosten etwa 60 Prozent als Ba- sisanteil gleichmässig verteilt, und im Normalfall wird der we- sentliche Heizölverbrauchsanteil zur Warmwasseraufberei- tung überhaupt nicht erfasst, weil dies technische Schwierig- keiten mit sich bringt, die nicht zu lösen sind, wie das Herr Herczog gesagt hat. Schon deshalb kann bei diesem System ein Sparpotential nicht zum Tragen kommen. Das sollte auch die linke Seite einsehen.
Die VHKA ist und bleibt teuer und unzweckmässig, weil die Kosten in Altbauten in einem extremen Missverhältnis zum Ergebnis stehen. Der Weg zu echtem Energiesparen - das wollen wir ja alle - führt ohne staatliche Intervention über den Einbau von technisch auf dem neuesten Stand stehenden Heizsystemen sowie insbesondere über Gebäudeisolationen und neue Fenster; das haben viele bereits realisiert. Dadurch werden langfristig echte und grosse Energieeinsparungen von bis zu 70 Prozent - das ist gegenüber den 3 bis 4 Pro- zent wirklich etwas - und auch ein merklich verbesserter Wohnkomfort erreicht. Das sollte unbestritten sein. Auch die notleidende Bauwirtschaft wäre dankbar. Die Fehlinvestitio- nen in die teuren Messgeräte halten Hauseigentümer leider zunehmend davon ab, in echte Energiesparmassnahmen zu investieren.
Eine weitere wichtige Motivation zur Streichung dieser Vor- schrift bildet die Verärgerung darüber, dass der Wohnungs- markt seit Jahren unter einem existentiellen Druck steht, die Kosten mit allen Mitteln drastisch zu senken. Gleichzeitig nö- tigt der Gesetzgeber die Branche mit unzähligen Vorschriften
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und unsinnigen Massnahmen, die der Umwelt nichts bringen, die aber die Kosten für jeden Mieter und jeden Eigentümer unnötigerweise in die Höhe treiben. Nicht von ungefähr weh- ren sich betroffene Mieter und Hauseigentümer, der Schwei- zerische Gewerbeverband, der Schweizerische Verband für Wohnungswesen, der Schweizerische Verband der Immobi- lien-Treuhänder und das Energieforum Schweiz, um nur ei- nige zu nennen. Erstaunlich ist, dass diese Problematik Poli- tiker, die sich sonst bei jeder Gelegenheit für das Wohl der Mieter und Eigentümer einsetzen, kaltlässt. Wie lässt es sich rechtfertigen, dass Hunderttausende von Bürgern gezwun- gen werden, für eine Alibiübung Geld auszugeben?
Wir bitten Sie sehr, der Mehrheit der Kommission zu folgen, die Ihnen beantragt, die VHKA in Altbauten nicht mehr zu ver- langen.
Dettling Toni (R, SZ), Berichterstatter: Zunächst zu Absatz 3 betreffend verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnungen in Altbauten: Einmal mehr steht hier die immer wieder kontro- vers diskutierte verbrauchsabhängige Heizkostenabrech- nung in Altbauten zur Diskussion. Ich kann mich daher eher kurz fassen, da die meisten Argumente pro und kontra be- kannt und schon mehrfach ausgetauscht worden sind. Kon- trovers sind aber die Meinungen vor allem über das Verhält- nis von Nutzen und Lasten solcher Anlagen in Altbauten, während die Wirksamkeit in Neubauten mehr oder weniger unbestritten ist und daher auch im neuen Energiegesetz Nie- derschlag gefunden hat.
Der Ständerat hat die verbrauchsabhängige Heizkostenab- rechnung mit 23 zu 15 Stimmen auch für Altbauten aufge- nommen, im wesentlichen mit dem Argument, dass diese be- reits im geltenden Energienutzungsbeschluss vorgesehen sei und es nicht angehe, jetzt die Spielregeln zu ändern.
Demgegenüber empfiehlt Ihre Kommission mit 15 zu 10 Stimmen, auf die verbrauchsabhängige Heizkostenabrech- nung in Altbauten zu verzichten. Die Kommissionsmehrheit ist im wesentlichen der Auffassung, dass die VHKA in Altbau- ten teuer und nicht wirtschaftlich sei. Es bestehe ein eklatan- tes Missverhältnis zwischen dem Mitteleinsatz und dem er- reichten Energiesparergebnis. Diese Ineffizienz rechtfertige die relativ teuren Investitions- und Betriebskosten in Altbau- ten nicht. Unter diesen Umständen sei es nicht angezeigt, dass der Bund den Kantonen zwingend den Erlass von Vor- schriften über verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnun- gen in Altbauten vorschreibe. Nachdem die geltende Verfas- sung in Artikel 24octies Absatz 4 Massnahmen betreffend den Verbrauch von Energie in Gebäuden in der Regel den Kantonen vorbehält, ist es nach Auffassung der Kommissi- onsmehrheit nicht sinnvoll, hier eine Bundesvorschrift für VHKA in Altbauten zu erlassen.
Herr Herczog, es bleibt den Kantonen, gestützt auf diese Ver- fassungskompetenz, jedoch vorbehalten, weiter zu gehen und solche Vorschriften auf ihrem Gebiet auch für Altbauten vorzusehen.
Im übrigen hat sich die Kommission dem Ständerat ange- schlossen und die ohnehin problematischen Detailvorschrif- ten der Absätze 3bis und 3ter ersatzlos gestrichen.
Ich bitte Sie namens der Mehrheit der Kommission, diesem Antrag zuzustimmen und auf die VHKA in Altbauten zu ver- zichten.
Zu Absatz 4 betreffend die Elektroheizungen: Auch bei dieser Differenz geht es um eine alte Streitfrage, nämlich darum, ob die Kantone die Installation neuer ortsfester Elektroheizun- gen einer Bewilligungspflicht unterstellen können.
Unser Rat hat bekanntlich in der ersten Beratung mit relativ knappem Mehr die Kompetenz gestrichen, welche der Stän- derat aber mit 23 zu 10 Stimmen wiederaufgenommen hat. Dabei handelt es sich, im Gegensatz zum geltenden Energie- nutzungsbeschluss, bloss noch um eine Kann-Vorschrift zu- gunsten der Kantone. Die Streichung dieser Kann-Vorschrift, Herr Strahm, würde jedoch hier klar zum Ausdruck bringen - wie dies Herr Bundesrat Leuenberger im Ständerat meines Erachtens zu Recht gesagt hat -, dass die Kantone keine sol- che Bewilligungspflicht mehr für Elektroheizungen vorsehen können.
In materieller Hinsicht ist die Kommissionsmehrheit der Auf- fassung, dass diese Vorschrift heute nicht mehr notwendig sei, da in unserem Land ein Stromüberfluss herrsche und Elektroheizungen in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll sein könnten. Von einer Bewilligungspflicht sei daher abzu- sehen.
Die Minderheit möchte demgegenüber den Strom für sinnvol- lere Zwecke einsetzen als für das Heizen im Winter.
Mit 13 zu 10 Stimmen obsiegte in der Kommission die liberale Auffassung, Absatz 4 sei ersatzlos zu streichen und damit auf jede Bewilligungspflicht zu verzichten.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: Vous avez deux diver- gences à l'article 10, ainsi que deux propositions de minorité qui veulent rejoindre la version du Conseil des Etats et du Conseil fédéral. Au nom de la majorité de la commission, je vous demande de repousser ces deux propositions de mino- rite pour les raisons suivantes.
A l'alinéa 3, le Conseil des Etats estimait que les cantons pou- vaient ou devaient édicter des dispositions sur le décompte individuel des frais de chauffage et d'eau chaude pas seule- ment dans les bâtiments neufs, mais encore dans les bâti- ments existants. De l'avis de la majorité de la commission, nous nous opposons à ce point de vue en disant: d'abord, nous avons convenu d'établir une loi-cadre, c'est-à-dire que nous voulons laisser aux instruments du marche le soin de jouer pleinement. Ensuite, le but recherché dans cette dispo- sition, c'est d'économiser l'énergie. Or, si vous voulez vérita- blement économiser l'énergie, c'est une mesure qui est dis- cutable par rapport à des bâtiments existants. Il est plus intel- ligent de mettre l'accent sur des mesures d'isolation, change- ments de fenêtres par exemple; il est plus intelligent de mettre l'accent sur la modernisation de la chaufferie, autre exemple. Il y a donc toute une série de mesures beaucoup plus effi- caces qu'un décompte individuel de chauffage dans un bâti- ment existant.
De surcroît, pour les bâtiments qui sont existants, les frais d'équipement et les frais d'installation du décompte entraî- nent parfois des dépenses excessives, disproportionnées par rapport à l'économie d'énergie qu'on peut en tirer. Cette exigence pourrait tout simplement provoquer une augmenta- tion du loyer, donc un effet pervers.
Enfin, les cantons restent libres, s'ils le désirent, d'introduire pour les bâtiments existants ce décompte individuel en fonc- tion de critères qui leur sont propres.
Concernant l'alinéa 4, le Conseil des Etats veut prévoir que les cantons peuvent soumettre à autorisation l'installation de chauffages électriques fixes neufs. Nous sommes d'avis que cette position n'est plus d'actualité. Dans un marché excé- dentaire de courant, nous constatons que les chauffages électriques utilisent de l'électricité avant tout durant les heu- res de faible charge du réseau. Est-ce que cette électricité provient en partie des excédents d'électricité nocturne étran- gère? Il s'agit pour une grande partie de contrats d'échange d'électricité que la Suisse est en mesure d'assurer grâce à ses excédents d'énergie d'origine hydraulique durant l'été. Donc, il y a là une possibilité d'utiliser pleinement le système d'échange qui se fait entre les pays, et l'utilisation du chauf- fage électrique dans ces conditions-là devient, à notre avis, acceptable. Je signale également que le chauffage des lo- caux est le principal poste du bilan énergétique, qu'il engloutit environ 35 pour cent de la consommation totale d'énergie, et qu'il est suivi en cela par le trafic avec 33 pour cent.
Dès lors, nous estimons que, dans ce secteur, il s'agit égale- ment de laisser les forces du marché jouer et qu'il y a des en- droits où le chauffage électrique peut s'imposer, notamment dans les régions de montagne où le gaz ne peut pas être ins- tallé.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Der Bundesrat unterstützt bei beiden Absätzen den Ständerat und somit auch die Min- derheiten.
Zunächst zu Artikel 10 Absatz 3, wo es in der Diskussion um die Frage geht, ob die VHKA in bestehenden Gebäuden wei-
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tergeführt werden soll oder nicht. Die individuelle Heizkosten- abrechnung ist gerade im bestehenden Gebäudepark sehr wichtig. Sie weist - wie ich anlässlich der ersten Beratung schon gesagt habe - ein grosses Energiesparpotential auf. Die Sanierungen sind oft sehr teuer. Eine Streichung bezüg- lich der bestehenden Gebäude im Gesetz wäre ein falsches Signal.
Die Kantone haben bis heute im Bereich der bestehenden Gebäude einiges erreicht, es wurde da vieles geleistet. Wenn die Formulierung nun gestrichen würde, bedeutete dies für viele Kantone einen eigentlichen Rückenschuss. Die Kan- tone unterstützen ausdrücklich den Beschluss des Ständera- tes. Sie wollen, dass ihnen auch im Bereich der bestehenden Gebäude ein verpflichtender Rechtsetzungsauftrag erteilt wird.
Im Zusammenhang mit der Beratung der parlamentarischen Initiative Steinemann hat der Nationalrat noch einer Formu- lierung zugestimmt, welche die Kantone verpflichtet, die Heizkostenabrechnung auch für bestehende Gebäude vor- zuschreiben. Der vorliegende Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission steht im Widerspruch zu diesem früheren Be- schluss, den der Nationalrat selbst gefällt hat. Ich möchte Sie ersuchen, hier auch eine kohärente Gesetzgebung zu betreiben.
Die widersprüchlichen Signale haben bei den Kantonen eine Rechtsunsicherheit hervorgerufen; diese sollte nun mit ei- nem klaren Bekenntnis zur Notwendigkeit einer Regelung betreffend Heizkostenabrechnung für bestehende Gebäude beseitigt werden. Stimmen Sie da bitte dem Ständerat und dem Bundesrat zu!
Zu Absatz 4 von Artikel 10: Wie ich Ihnen das bei der ersten Beratung des Artikels schon gesagt habe, wurde die Bewilli- gungspflicht evaluiert, die es heute ja schon im Energienut- zungsbeschluss gibt. Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Bewilligungspflicht regional bei einem aktiven Vollzug eine starke, präventive Wirkung hat.
Wenn im heutigen Zeitpunkt nun auf die Bewilligungspflicht verzichtet würde, wäre auch das ein falsches Signal. Es ent- stünde die Gefahr, dass beim heutigen Stromüberfluss ver- mehrt Elektroheizungen installiert würden, obwohl auf viel ra- tionellere Heizsysteme - Fernwärme, Wärmepumpen, Gas usw. - ausgewichen werden könnte. Sie wissen, dass ge- mäss den Perspektiven der Elektrizitätsversorgung ab 2015 eine Versorgungslücke eintritt. Wenn jetzt die Weichen falsch gestellt würden, hätte das dereinst fatale Folgen.
Gegenüber dem Energienutzungbeschluss hat der Ständerat in Anerkennung Ihres ersten Beschlusses eine Kann-Formu- lierung gefunden, gewissermassen einen Kompromiss. Die Kantone können an der bestehenden Regelung festhalten oder aber eine auf ihre Energiepolitik besser abgestimmte Bewilligungspflicht einführen. Die Kantone haben Zustim- mung zum Beschluss des Ständerates und zum Vorschlag des Bundesrates signalisiert.
Wenn Sie daran denken, dass das CO2-Gesetz, das im Stän- derat bereits beschlossen wurde, den Elektrizitätsverbrauch kaum tangiert, ist es um so wichtiger, dass hier an der Bewil- ligungspflicht für Elektroheizungen festgehalten wird.
In der Diskussion wurde ausdrücklich die Frage gestellt, ob die Kantone, wenn Sie der Mehrheit folgten und an der Streichung von Absatz 4 festhielten, die entsprechende Tä- tigkeit noch durchführen könnten oder ob ihnen das dann verboten wäre. Da muss ich, was Absatz 4 angeht, folgen- des sagen: Wenn Sie diese Kann-Formulierung nun ge- mass Antrag der Mehrheit streichen, kann ich - allen flexi- blen Interpretationen zum Trotz - im Ernst nachher kaum sagen, die Kantone könnten die Installationen neuer ortsfe- ster Elektroheizungen trotzdem einer Bewilligungspflicht un- terstellen. Der Ständerat schlägt eine Kann-Formulierung vor. Wenn Sie diese streichen, «können» die Kantone eben nicht mehr.
Etwas anders ist es bei Absatz 3. Hier würde ich meinen, dass die Kantone nachher trotzdem noch frei wären, das zu tun.
Bei Absatz 3 würde ich eine solche Interpretation wagen, nicht aber bei Absatz 4.
Abs. 3 - Al. 3
Namentliche Abstimmung Vote nominatif (Ref .: 2096)
Für den Antrag der Mehrheit stimmen: Votent pour la proposition de la majorité:
Antille, Aregger, Baader, Bangerter, Baumann Alexander, Baumberger, Bezzola, Blaser, Blocher, Borer, Bortoluzzi, Bosshard, Brunner Toni, Bührer, Cavadini Adriano, Colum- berg, Comby, David, Deiss, Dettling, Dreher, Ducrot, Dupraz, Durrer, Eberhard, Egerszegi, Eggly, Ehrler, Engelberger, Epiney, Fehr Hans, Fehr Lisbeth, Fischer-Hagglingen, Freund, Frey Claude, Friderici, Giezendanner, Gros Jean- Michel, Grossenbacher, Guisan, Gusset, Gysin Hans Rudolf, Hasler Ernst, Hegetschweiler, Hess Otto, Hess Peter, Kof- mel, Kühne, Kunz, Lachat, Langenberger, Lauper, Leu, Leuba, Loeb, Loretan Otto, Maspoli, Maurer, Meier Samuel, Moser, Müller Erich, Oehrli, Philipona, Raggenbass, Rand- egger, Ruckstuhl, Rychen, Sandoz Marcel, Sandoz Suzette, Schenk, Scherrer Jürg, Scheurer, Schlüer, Schmid Samuel, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Simon, Speck, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, Steinemann, Steiner, Stucky, Thei- ler, Tschuppert, Vallender, Vetterli, Vogel, Waber, Weigelt, Weyeneth, Wittenwiler, Wyss (94)
Für den Antrag der Minderheit stimmen: Votent pour la proposition de la minorité:
Aeppli, Aguet, Alder, Banga, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Baumlin, Berberat, Bircher, Borel, Bühlmann, Burgener, Carobbio, Cavalli, Chiffelle, de Dardel, Dünki, Eymann, Fankhauser, Fasel, Fässler, Fehr Jacqueline, Fil- liez, Gadient, Genner, Gonseth, Gross Andreas, Gross Jost, Günter, Gysin Remo, Haering Binder, Hafner Ursula, Häm- merle, Heim, Herczog, Hochreutener, Hollenstein, Hub- mann, Imhof, Jans, Jeanprêtre, Jutzet, Keller Christine, Leemann, Marti Werner, Maury Pasquier, Meier Hans, Meyer Theo, Mühlemann, Müller-Hemmi, Nabholz, Rech- steiner Rudolf, Rennwald, Roth, Ruffy, Schmid Odilo, Sema- deni, Stamm Judith, Strahm, Stump, Teuscher, Thanei, Thür, Tschäppät, Vermot, Vollmer, von Felten, Widmer, Widrig, Wiederkehr, Zapfl, Zbinden, Ziegler, Zwygart (74)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Fischer-Seengen (1)
Entschuldigt/abwesend sind - Sont excusés/absents: Béguelin, Binder, Bonny, Caccia, Christen, Dormann, Eng- ler, Föhn, Frey Walter, Fritschi, Goll, Grendelmeier, Grobet, Heberlein, Jaquet, Keller Rudolf, Lötscher, Maitre, Oster- mann, Pelli, Pidoux, Pini, Ratti, Rechsteiner Paul, Ruf, Spiel- mann, Suter, Tschopp, von Allmen, Weber Agnes (30)
Präsidium, stimmt nicht - Présidence, ne vote pas: Leuenberger (1)
Abs. 3bis, 3ter - Al. 3bis, 3ter Angenommen - Adopté
Abs. 4 - Al. 4
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 94 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 72 Stimmen
Art. 11 Abs. 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 11 al. 2, 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
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Energiegesetz
Präsident: Über Artikel 14bis entscheiden wir erst nach der Behandlung des Beschlussentwurfes über eine ökologische Energieabgabe.
Art. 15 Abs. 1, 6 Antrag der Kommission Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 6
Der Bund kann privaten Organisationen, welche Drittfinan- zierungsprojekte verbürgen, Bürgschaften zur Verfügung stellen.
Art. 15 al. 1, 6 Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 6
La Confédération peut apporter sa garantie financière à des organisations privées cautionnant des projets de finance- ment.
Präsident: Zu Artikel 15 Absatz 6 ist festzuhalten, dass diese Bestimmung gestrichen werden muss. - Sie sind damit ein- verstanden.
Abs. 1 - Al. 1 Angenommen - Adopte
Abs. 6 - Al. 6 Abgelehnt - Rejeté
Art. 17 Abs. 2; 19 Abs. 1; 20 Titel, Abs. 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 17 al. 2; 19 al. 1; 20 titre, al. 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté Art. 22 Abs. 3 Antrag der Kommission Festhalten
Art. 22 al. 3 Proposition de la commission Maintenir
Angenommen - Adopté
Art. 23bis; 26 Abs. 1, 3; 27 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Standerates
Art. 23bis; 26 al. 1, 3; 27 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsident: Bei Artikel 31 schlage ich Ihnen wie bei Arti- kel 14bis vor, darüber erst nach der Behandlung des Be- schlussentwurfes über eine ökologische Energieabgabe zu entscheiden.
B. Bundesbeschluss über eine ökologische Energieab- gabe
B. Arrêté federal concernant une taxe écologique sur l'énergie
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten
Minderheit
(Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Ehrler, Fischer-Seen- gen, Hegetschweiler, Maurer, Philipona, Scherrer Jürg, Speck, Stucky, Wyss) Nichteintreten
Eventualantrag Leuba (falls Eintreten beschlossen wird) Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag:
a. die Kantone und die interessierten Kreise zu konsultieren; b. dem Bundesrat Gelegenheit zu geben, sich zu diesem Ent- wurf für einen Bundesbeschluss zu äussern.
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière Minorité
(Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Ehrler, Fischer-Seen- gen, Hegetschweiler, Maurer, Philipona, Scherrer Jürg, Speck, Stucky, Wyss) Ne pas entrer en matière
Proposition subsidiaire Leuba (au cas où l'entrée en matière serait votee) Renvoi à la commission avec mandat:
a. de procéder à une consultation des cantons et des milieux intéressés;
b. de donner l'occasion au Conseil fédéral de s'exprimer sur le projet d'arrêté.
Strahm Rudolf (S, BE), Berichterstatter: Namens der UREK beantrage ich Ihnen, auf den Entwurf zum Bundesbeschluss über eine ökologische Energieabgabe (Energieabgabebe- schluss, EAB) einzutreten. Die Kommission möchte diese Energieabgabe vom Energiegesetz abtrennen. Bekanntlich hat der Rat vor Jahresfrist den Antrag Suter/David als Arti- kel 14bis ins Gesetz aufgenommen. Wir trennen nun diese Vorlage ab, weil in diesem Beschluss in den Artikeln 6 bis 11 abgaberechtliche Bestimmungen formuliert sind, weil solche abgaberechtliche Bestimmungen, die keinen Platz im Ener- giegesetz finden sollten, nötig waren.
Mit dem Antrag sind folgende drei Prozedurschritte, die in der Kommission festgelegt worden sind, verbunden:
Es ist beschlossen worden, diesen Bundesbeschluss gleichzeitig mit dem Energiegesetz zu behandeln, was hier- mit geschieht.
Sofort nach der Verabschiedung dieses Bundesbeschlus- ses in unserem Rat soll eine Vernehmlassung bei den Kan- tonen - konkret bei den kantonalen Energiedirektoren und bei den Verbänden und Parteien - stattfinden.
Das ist auch schon eine Teilantwort auf den Rückweisungs- antrag Leuba, mit dem ebenfalls eine Vernehmlassung gefor- dert wird. Die Vernehmlassung soll noch in diesem Monat ab- geschickt werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft in der zweiten Augusthälfte ab. Somit kann die UREK des Stände- rates dann in Kenntnis der Resultate weiterberaten. Diese kurze Vernehmlassungsfrist ist deshalb gerechtfertigt, weil die kantonalen Energiedirektoren und zahlreiche Verbände sich schon seit einem Jahr mit der Materie befasst haben.
Es war nach der Meinung der Kommission ganz klar, dass dieser Beschluss von einer ökologischen Steuerreform, die ja von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Fe- derführung des Eidgenössischen Finanzdepartementes vor- bereitet wird, abgetrennt werden sollte. Letzteres ist ein lang- fristiges Projekt.
Zur Abgabe selber: Ich muss hier einige Punkte erläutern, die üblicherweise in der Botschaft stehen. Wir haben jetzt ausser den Kommissionsunterlagen keine weiteren Erläuterungen
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zusammengestellt. Diese Energieabgabe ist nicht eine öko- logische Steuerreform, sondern eine Energielenkungsab- gabe mit ökologischer Zielsetzung, und zwar mit doppelter Wirkung: mit einer Wirkung auf der Erhebungsseite - Wir- kung auf die Energiepreise der nichterneuerbaren Energie- träger - und einer Wirkung auf der Verwendungsseite, einem Investitionsanreiz. Man muss also diese Doppelwirkung öko- logischer und energiepolitischer Art in Betracht ziehen.
Zur ersten Wirkung: Sie ist gegeben durch eine relative Ver- teuerung der nichterneuerbaren Energien um 0,6 Rappen pro Kilowattstunde; nicht sofort, sondern mit einem schritt- weisen Anstieg. Das heisst also, Erdölprodukte und Treib- stoffe, Erdgas - aber nicht Biogas -, Elektrizität aus Nuklear- anlagen und thermischen Anlagen - aber nicht aus Wasser- kraft und Photovoltaik - sollen verteuert werden. Die Preis- wirkung hat bereits einen Lenkungseffekt. Die Unterlagen, die wir hatten, zeigen, dass dieser Lenkungseffekt beträcht- lich ist, sicher so hoch wie die Gesamtwirkungen des heuti- gen Energienutzungsbeschlusses.
Die zweite Wirkungsart ist der Effekt der Fördermittel, die Zweckbindung der Mittel für Ziele des Umweltartikels, näm- lich für Investitionen in folgenden drei Bereichen - das betrifft Artikel 5 -:
Der erste, Buchstabe a, betrifft die Förderung nichterneuer- barer Energien, konkret: die Sonnenenergienutzung, flä- chendeckend, inklusive Forschung und Entwicklung, und zwar «Sonnenenergie auf überbauten Flächen und unter Wahrung des Ortsbildschutzes»; zudem die umweltverträgli che Nutzung von Holz- und Biomasseenergie, z. B. die För- derung von Chinaschilf oder die Nutzung von Biogas.
Buchstabe b zielt auf die Investitionsförderung zur rationelle- ren Energieverwendung, auf ökologisch begründete Effizi- enzverbesserungen. Konkret gemeint sind effizientere, ver- besserte Heizungen und Lüftungen, Prozessenergienutzung, Haustechnik, Wärmepumpen, Wärme-Kraft-Koppelungen und auch die Nutzung der geothermischen Energie für Wär- mekraftanlagen.
In Buchstabe c geht es, immer unter der ökologischen Ziel- setzung, um die Erhaltung und Erneuerung von bestehenden Wasserkraftwerken, und zwar unter Wahrung des Land- schaftsschutzes und des qualitativen und quantitativen Ge- wasserschutzes. Das sind die drei Förderbereiche.
Was die Wirkungen auf gewisse Industrien betrifft, hat die Kommission nun in Verbesserung des früheren Artikels 14bis klarere Ausnahmeregelungen für energieintensive Branchen vorgesehen. Und zwar hat sie festgelegt, dass als Grenze dafür, was als energieintensiver Betrieb gilt, 2 Prozent Ko- sten für nichterneuerbare Energien - und zwar 2 Prozent des Umsatzes - gelten. Bei energieintensiven Betrieben soll eine Reduktion der Abgabe möglich sein, d. h. eine Rückerstat- tung bzw. Verrechnung, und zwar bis zu 80 Prozent der Ener- giekosten für solche energieintensiven Betriebe. Zum Bei- spiel Ziegeleien, Zementwerke, Papierfabriken werden si- cher in den Genuss dieser Entlastung kommen. Damit soll die Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Ausland, gegenüber anderen Konkurrenten, gewahrt werden. Wenn die Zement- werke erneuerbare Energien oder z. B. auch einheimische Abfallstoffe verwenden, dann werden sie für diese Energie- träger auch nicht belastet.
Nun ein Wort zu den Auswirkungen dieser Abgaben: Es wird mit einem Bruttoertrag von rund 1 Milliarde Franken gerech- net. Nach Rückerstattung an die energieintensiven Betriebe verbleiben schätzungsweise 800 Millionen Franken Förder- mittel, die jährlich in den Fonds fliessen.
Zu den Preiswirkungen bei den einzelnen Energieträgern vielleicht noch etwas: Die Kommission hatte die vollständige Liste, was das für die einzelnen Energieträger bedeutet. Ich nenne hier nur drei wichtige Energieträger: Der Atomstrom würde um etwa 3,5 Prozent verteuert, auch der Strom aus fossilthermischen Kraftwerken. Benzin würde um etwa 5 Rappen verteuert und Heizöl extraleicht etwa um 20 Pro- zent. Das ist die Preiswirkung dieser 0,6 Rappen pro Kilo- wattstunde.
Über die Auswirkungen der Abgabe lagen mehrere Studien vor. Der Bundesrat und das Bundesamt für Energie haben im
Vorfeld der Behandlung der Solar-Initiative verschiedene Studien bei Ecoplan, Prognos, Infras in Auftrag gegeben. Die Kommission hat jetzt einfach auf die 0,6 Rappen pro Kilowatt- stunde umgerechnet.
Die ökologische Wirkung: Man kann sagen: Es gibt erhebli- che Effekte auf den CO2-Ausstoss, auf die Luftverschmut- zung und den Ressourcenverzehr.
In bezug auf die energiepolitischen Auswirkungen haben wir ganz klar eine Förderung erneuerbarer Energien und eine Reduktion des Verbrauchs an nichterneuerbaren Energien. Wie schon erwähnt - das BFE hat es vorgerechnet - ist die Gesamtwirkung etwa gleich gross oder grösser ist als die Wirkung des ganzen Energienutzungsbeschlusses bzw. si- cher grösser als des neuen Energiegesetzes.
Ich möchte noch ein Wort über die wirtschaftlichen Auswir- kungen verlieren. Darüber wird die Debatte jetzt vor allem ge- führt werden; die ökologischen Wirkungen sind, glaube ich, unbestritten. Es werden verschiedene Berufsfelder der Zu- kunft gefördert, der Bundesbeschluss hat auch in export- trächtigen Branchen einen Effekt auf die Technologie. Die Solar- und Photovoltaikbranche werden durch die Zweckbe- stimmung nach Artikel 5 Buchstabe a profitieren, aber auch die dazugehörige Steuerungs- und Gleichrichtertechnik.
Dann, vor allem dank den Bestimmungen in Buchstabe b, wird das Baugewerbe profitieren, das Bauneben-, Haustech- nik-, Sanitär- und Installateurgewerbe - vor allem auch im Bereich von Clima-Suisse, zum Teil auch die Maschinen- und Metallbranche durch die Förderung der WKK-Anlagen, der Wärmepumpen usw.
Dank den Bestimmungen in Buchstabe c gehören vor allem die Wasserkraftwerke, hauptsächlich in den Gebirgskanto- nen, zu den Nutzniessern, und zwar auf zweifache Weise:
Sie profitieren von der Verschiebung der relativen Preise. Der Effekt des Beschlusses besteht darin, dass der Atom- strom oder der importierte Strom aus thermischen Kraftwer- ken gegenüber jenem aus einheimischer Wasserkraft verteu- ert wird.
Es stehen effektiv Fördermittel zur Erneuerung der Was- serkraft zur Verfügung. Gemeint sind Sanierungen der bishe- rigen Werke, Unterhalts- und Erneuerungskosten der beste- henden Werke, auch technische und ökologische Sanierun- gen, die aufgrund des neuen Gewässerschutzgesetzes bis 2007 nötig sind.
Nach dem Willen der Kommission sind direkte Abgeltungen von nichtamortisierbaren Investitionen von Wasserkraftwer- ken nicht inbegriffen. Die Abgeltung rein ökonomischer Marktrisiken, die aus der Liberalisierung erwachsen, sind ökonomische Risiken, welche nicht mit dem Umweltschutzar- tikel gerechtfertigt werden könnten. Ich komme bei den ver- fassungstechnischen Bemerkungen nochmals darauf zu- rück.
Nochmals zu den Wirkungen: Nicht zuletzt gehören nach dem Konzept der UREK auch die Landwirtschaft und speziell die Wald- und Holzwirtschaft zu den Nutzniessern des Be- schlusses. Die Kommission hat in Artikel 5 Buchstabe a ganz klar den Willen bekundet, dass die Holznutzung gefördert werden soll, auch die Energie aus Biomasse, worunter Chi- naschilf-, Biogas- oder «Güllengas»-Nutzung verstanden werden. Soviel zu den Wirkungen.
Ich komme zu den verfassungsmässigen Überlegungen. Das gab eigentlich am meisten zu reden. Ich erinnere daran, dass der Ständerat den Artikel 14bis nicht grundsätzlich abgelehnt hat, sondern dass vor allem verfassungsrechtliche Bedenken im Vordergrund standen. Das Rechtsgutachten über die Ver- fassungsmässigkeit der Energieabgabe wurde von Tobias Jaag und Frau Dr. Keller von der Universität Zürich, im Auf- trag der UREK und des Bundesamtes für Energie, erstellt. Es hat einige Fragen geklärt, einige aber auch offengelassen. Ich fasse hier die Folgerungen in der Kommission aufgrund des Gutachtens Jaag zusammen:
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Energiegesetz
umweltpolitisch motiviert und ausgestattet. Über diese Ab- stützung auf den Umweltartikel ist eigentlich grundsätzlich kein Zweifel entstanden. Hingegen gingen die Meinungen in der Kommission bezüglich der Abgabehöhe auseinander, die für eine genügende Lenkungswirkung notwendig ist.
Wir haben auch andere Verfassungsbestimmungen, bei de- nen die auf dem Gesetzesweg ergriffenen Massnahmen nicht voll das Ziel erfüllen und dennoch verfassungskonform sind. Ich möchte das Beispiel des Alpenschutzartikels anfüh- ren und dasjenige der leistungsabhängigen Schwerverkehrs- abgabe (LSVA). Wir haben beim Alpenschutzartikel gesagt, Güter müssten beim Transport von Grenze zu Grenze auf die Schiene gebracht werden. Die LSVA ist ein Beitrag an dieses Ziel, aber sie wird das Ziel alleine nicht erreichen. Es kommt nun niemand, der sagt, die LSVA sei nicht verfassungskon- form zum Alpenschutzartikel. Auch wenn sie nur einen Teil- beitrag an das Verfassungsziel leistet, ist sie verfassungs- konform und nicht verfassungswidrig. Das ist die Meinung der Mehrheit der Kommission.
Ich habe am Anfang gesagt, die Kommission liefere keine schriftlichen Unterlagen wegen des späten Kommissionsent- scheids. Vor allem die Erwägungen zur Verfassungsfrage, die im Ständerat sehr viel zu reden gab, muss ich hier leider mündlich vortragen. Es braucht dann diese Unterlagen auch für die Vernehmlassung bei den Kantonen. Ich entschuldige mich, die Kommission hat erst vor zehn Tagen diese Be- schlüsse gefällt. Um Sie zu beruhigen: Ich habe noch zwei Punkte zur Frage der Verfassungsmässigkeit vorzutragen.
Die Verwendung des Abgabeertrages: Professor Jaag hat klar festgehalten, dass der Abgabeertrag für Sozialversiche rungen, wie er noch in Artikel 14bis des Energiegesetzes ent- halten war, eindeutig nicht mit dem Umweltschutzartikel der Bundesverfassung konform ist.
Die Verwendung des Abgabeertrages für ökonomische Ri- siken, d. h. zum Beispiel Risiken, die aus der Marktliberalisie- rung entstehen, kann klar nicht auf den Umweltschutzartikel abgestützt werden. Zum Beispiel könnte die direkte Abgel- tung von nichtamortisierbaren Investitionen (NAI) nie auf den Umweltschutzartikel abgestützt werden. Eine solche direkte Abgeltung wäre nicht verfassungskonform. Hingegen ist ebensoklar, dass die Erneuerung, Sanierung und Erhaltung der bestehenden Wasserkraftwerke - z. B. auch die Erhal- tung beim Heimfall - oder eine Subvention der Sanierungen, die aufgrund des Gewässerschutzgesetzes nötig sind, als Umweltschutzbeitrag konform gehen mit Artikel 24septies Bundesverfassung.
Zusammenfassend kann zur Verfassungsfrage gesagt wer- den, dass der Bundesbeschluss so ausgestaltet ist, dass er im Lichte des Gutachtens Jaag von der Kommissionsmehr- heit als verfassungsmässig beurteilt werden kann. Die Kom- missionsminderheit oder einzelne ihrer Sprecher werden dann vor allem die Wirksamkeitsbedenken ins Feld führen. In der Kommission wurde aber festgestellt, dass dieser Ermes- sensentscheid letztlich keine verfassungsrechtliche, sondern eine politische Frage darstellt.
Die Kommission beantragt - knapp, mit 13 zu 12 Stimmen -, auf diesen Beschlussentwurf einzutreten und ihn in der zwei- ten Lesung zum Energiegesetz, also mit diesem zusammen, zu verabschieden. Im Verlaufe der Detailberatung werden wir noch auf zwei Knacknüsse zu sprechen kommen, nämlich die Abgeltung der NAI und den Verteilschlüssel der Erträge in Artikel 5.
Ich bitte nochmals um Verständnis dafür, dass wir hier münd- lich einige Dinge nachliefern mussten, die bei normalen Ver- fahren schon in der Botschaft stehen.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: J'aimerais diviser mon in- tervention en trois parties: d'abord, les questions de procé- dure; ensuite, un mot sur le pourquoi d'une redevance incita- tive; enfin, quelques remarques sur les points controversés de l'arrêté fédéral, étant entendu que je simplifierai par rap- port à ce que vient de dire M. Strahm.
Au niveau de la procédure: votre commission est d'avis qu'il faut utiliser la même procédure que celle que nous avons déjà eu l'occasion d'utiliser pour l'initiative populaire «Pro- priété du logement pour tous», à savoir: d'abord, le plenum devrait se prononcer sur l'entrée en matière sur cet arrêté fé- déral, ensuite, si possible, examiner son contenu; une fois que nous aurons examine cet arrêté federal, celui-ci partira immédiatement, c'est-à-dire ce mois encore, en direction des cantons et des principales organisations, dans le cadre d'une consultation; ensuite, le projet sera soumis au Conseil des Etats.
Concernant le pourquoi d'une taxe: la redevance incitative, parce que c'est comme cela qu'il conviendrait de l'appeler, répond à mon avis à quatre objectifs:
Un objectif constitutionnel: les articles 24bis alinéa 6, 24septies et 24octies de la constitution, donc trois disposi- tions, prévoient qu'il appartient à la Confédération et aux can- tons d'adopter des mesures en vue d'économiser l'énergie, de favoriser les énergies renouvelables; l'article 24bis alinéa 6, qui n'a jamais été évoqué jusqu'à présent, précise qu'il faut tenir compte des besoins des régions d'où proviennent les eaux et des cantons concernés, en vue de sauvegarder les possibilités de développement. Trois dispositions constitu- tionnelles justifient donc l'introduction d'une redevance inci- tative avec les réserves que nous verrons tout à l'heure.
Un objectif environnemental: je vous rappelle que l'huma- nite deverse dans l'atmosphère quelque 7 milliards de ton- nes de gaz carbonique - donc le fameux CO2 et autres oxy- des de carbone -, que ces substances chimiques barrent la route aux rayons infrarouges qui sont emis par la terre, piè- geant ainsi la chaleur et générant le fameux effet de serre.
Un objectif politique: à notre avis, il est indispensable d'in- troduire maintenant cette redevance incitative, au coût rai- sonnable et servant de contre-projet aux trois initiatives, no- tamment l'initiative solaire, qui seront proposées sous peu à l'examen auprès de notre Chambre.
Un objectif énergétique essentiel: à partir du 1er janvier 1999, l'Union européenne va en principe procéder à l'ouver- ture du marché électrique. Si nous n'anticipons pas les évé- nements, c'est-à-dire si nous ne prenons pas des mesures d'accompagnement, soit nous ne pourrons pas liberaliser en Suisse, soit la libéralisation du marche va intervenir, mais sans que nous ayons anticipé les problèmes qui vont se po- ser.
Or, concrètement, que va-t-il se passer avec la libéralisation du marché? L'énergie à bon marché provenant essentielle- ment des usines atomiques françaises, voire de l'électricité provenant des énergies fossiles étrangères, vont inonder le marché helvétique. Les énergies renouvelables, dont l'éner- gie hydraulique qui, à raison de 60 pour cent, produit de l'électricité dans le pays, n'auront pratiquement aucune chance sur le marché. Dans ce cas de figure, nous irions à l'encontre des objectifs constitutionnels si nous devions ouvrir le marché électrique sans prendre ces mesures d'ac- compagnement qui sont des garde-fous minimums.
C'est pour cette raison que votre commission est d'avis que la taxe de 0,6 centime le kilowattheure qui vous est proposée est une taxe raisonnable qui répond aux requisits des trois dispositions constitutionnelles que j'ai évoquées tout à l'heure.
Dans cette taxe sur l'énergie ou cette redevance incitative, plusieurs points sont controversés. D'abord, il y a la confor- mité au droit constitutionnel, M. Strahm l'a rappelé tout à l'heure. J'aimerais simplement vous dire que l'expertise juri- dique du professeur Jaag nous laisse quelque peu sur notre faim, en ce sens qu'elle contient trop de zones d'ombre. Ce qu'il faut dire, au niveau de la redevance incitative, c'est que le principe de non-introduction n'est pas contestable. Toute- fois, pour être véritablement incitative, la redevance doit ré-
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Loi sur l'énergie
pondre à des motifs de protection de l'environnement, et elle doit être suffisante pour inciter les consommateurs à modifier leur comportement. Alors, savoir si 0,6 centime le kilowatt- heure est suffisant ou pas est une question qui est réservée à la libre appréciation du monde politique, quand bien même le professeur Jaag estimait qu'il fallait qu'il y ait au moins 10 pour cent d'effet sur la taxe pour qu'on puisse la qualifier d'incitative.
La majorité de la commission a estimé que cette taxe était in- citative, parce qu'en moyenne elle provoque un renchérisse- ment de l'ordre de 10 à 15 pour cent et correspond aux buts recherches par trois articles constitutionnels. En tout état de cause, si vous prenez l'avis d'un deuxième professeur de droit constitutionnel, vous aurez vraisemblablement un avis quelque peu divergent.
Le deuxième point, objet de controverse, concerne l'affecta- tion de cette taxe. A ce titre, nous estimons avoir apporté une amélioration sensible par rapport au projet que vous aviez accepté dans le cadre de la proposition Suter/David, en ce sens que la taxe serait répartie en trois domaines bien parti- culiers, compatibles avec la constitution:
Elle servirait à encourager le recours à l'énergie solaire, mais aussi à promouvoir l'énergie du bois et de la biomasse. Je rappelle en particulier, en ce qui concerne le bois, que nous avons en Suisse du bois en suffisance, que le bois se renouvelle de manière constante - et il est en augmenta- tion - et qu'il existe un marché en pleine phase de dévelop- pement. Mais sans une aide fédérale, il est impossible aujourd'hui de pouvoir exploiter l'industrie du bois. Beaucoup de pays, dont l'Autriche et la Finlande, utilisent déjà le bois et d'autres énergies renouvelables de manière bien plus consé- quente que la Suisse. La Suisse est en avance sur le plan technologique, mais paradoxalement elle est en retard dans le cadre de l'utilisation des énergies renouvelables. C'est pour cette raison que nous avons prévu que cette taxe doit servir à encourager le développement de toutes ces éner- gies.
La taxe devrait servir à l'assainissement énergétique et à l'amélioration des rendements dans les domaines du chauf- fage, de la ventilation, de la production, de l'utilisation de cha- leur etc. Vous pouvez vous référer à l'article 5.
Cette redevance incitative devrait servir au maintien et au renouvellement technique des centrales hydrauliques.
Une proposition de minorité est déposée à l'article 5 lettre c; nous aurons l'occasion d'y revenir dans le detail si l'entrée en matière devait être acceptée.
Pour le surplus, je ne vais pas prolonger le débat d'entrée en matière, étant donné l'ordre du jour charge qui nous attend. Nous avons le sentiment qu'aujourd'hui, cette redevance in- citative doit être introduite. C'est le prix à payer si nous vou- lons ouvrir le marche de l'electricité. Nous aurons l'occasion d'aborder le projet de loi sur l'ouverture du marché électrique dans quelques mois, puisqu'il est maintenant en pleine phase de consultation.
Au nom de la commission, a une majorité etriquée il est vrai de 13 voix contre 12, je vous demande d'entrer en matière sur ce projet d'arrêté fédéral et de rejeter la proposition de renvoi Leuba ou la proposition de minorité de non-entrée en matière.
Baumberger Peter (C, ZH): Was Ihnen hier vorliegt, der Ent- wurf zu einem Energieabgabebeschluss, wird uns nun als In- strument einer Lenkungsabgabe zu verkaufen versucht. In der heutigen Ausprägung - ich betone das - geht es nicht um eine Lenkungsabgabe, sondern um eine Zwecksteuer, die im wesentlichen Punkt, nämlich bezüglich der Abgabehöhe, der Verfassungsgrundlage entbehrt. Die zahlreichen Anträge, die Ihnen in allen denkbaren Richtungen vorliegen, zeigen auch, dass das Geschäft nicht seriös vorbereitet ist. Eigent- lich müsste das Nichteintreten die Antwort darauf sein. Der knapp zustande gekommene Minderheitsantrag - 12 zu 13 Stimmen - zeigt, dass diese Einschätzung verbreitet ist. Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Auch der Eventualantrag Leuba taugt meines Erachtens in- soweit wenig, als sich auf der viel zu schmalen Verfassungs-
grundlage, die wir haben, kaum etwas Sinnvolles machen lässt, auch wenn Herr Leuba recht zu geben ist, dass die Ver- nehmlassung tatsächlich vor einer solchen Hauruck-Gesetz- gebung durchgeführt werden müsste.
Es wird gesagt, wir müssten zwischen kurz- und langfristigen Überlegungen unterscheiden. Die kurzfristige Lösung, die massvolle Subventionierung erneuerbarer Energien - Förde- rung und Entwicklung und nicht Streusubventionen -, kön- nen wir aber auch mit dem neuen Energiegesetz realisieren. Wir haben ein ganzes Kapitel und zahlreiche Artikel mit Sub- ventionsvorschriften.
Eine echte Lenkungsabgabe andererseits, wie sie die CVP und die meisten Parteien im Programm haben, müsste eben auch das Gegenstück zeigen und neben der Abschöpfung eine vernünftige Mittelverwendung, d. h. eine Wiederentla- stung der Wirtschaft - Senkung der Lohnnebenkosten -, er- möglichen.
Gerade das erlaubt die bestehende schmale Verfassungs- grundlage - d. h. nur der Umweltschutzartikel - nicht. Somit ist der gewählte Weg falsch. Wenn wir in Richtung einer sinn- vollen Lenkungsabgabe gehen wollen, dann müssen wir den Weg des Ständerates gehen. Der Ständerat hat, was viele von Ihnen schon gesehen haben dürften, einen Entwurf für einen Verfassungsartikel gemacht; es handelt sich um den Entwurf für einen Artikel 73a der revidierten Bundesverfas- sung. Dieser Entwurf kann mit gewissen Präzisierungen eine taugliche und weiterzuentwickelnde Grundlage sein. Man kann das rasch bereinigen.
Ich bin der Meinung, dieser Weg wäre auch politisch ehrlich. Wir müssen den Leuten sagen, was wir wollen, gerade nach der seinerzeitigen Abstimmung über den Energieartikel, wo ein «qualifiziertes Schweigen» zu solchen Abgaben vorlag. Es ist auch politisch richtig, den verschiedenen, unkoordinier- ten Volksinitiativen eine klare Verfassungsgrundlage entge- genzustellen, die zeigt, was wir wollen und was wir tun.
Wenn ich sage, dass wir eine breitere Verfassungsgrundlage brauchen, so stütze ich mich insbesondere auf das Gutach- ten Jaag, und ich möchte Ihnen aus der korrigierten Schlussfolgerung von Professor Jaag - aus dem, was er nach Berücksichtigung verschiedener Einwendungen gesagt hat - zitieren. Jaag sagt zur Gutachterfrage im zweiten Ab- satz folgendes: «In der vorgesehenen Höhe von 0,6 bzw. auch 0,9 Rappen pro Kilowattstunde halten wir die Energie- abgabe für verfassungswidrig, da die angestrebte Lenkungs- wirkung zumindest bei einzelnen Energieträgern wegen der geringen Verteuerung nicht eintreten wird. Es muss eine dif- ferenzierte Regelung eingeführt werden .... »
Es ist also ganz klar: Eine Erhöhung um 0,6 Rappen pro Ki- lowattstunde, beispielsweise beim Benzin, entspricht 5 bis 6 Rappen pro Liter, d. h., was Sie am Spotmarkt in Rotter- dam an Preisveränderungen sehen. Es hat keine Lenkungs- wirkung; das kann man nicht im Ernst behaupten. Dass es beim Heizöl anders ist, sei nicht bestritten, aber es gibt ande- rerseits auch keine vernünftige Begründung, warum Heizöl beispielsweise viermal mehr belastet werden soll als Benzin. Sie sehen, auch da ist es nicht durchdacht. Es wird nicht se- riös legiferiert.
Ich komme zur Mittelverwendung. Auch dort haben wir eine viel zu enge Verfassungsgrundlage. Auch unser Gutachter sagt ausdrücklich, dass Verschiedenes nicht angehe und verfassungswidrig wäre, auch gerade dort, wo es vielleicht noch sinnvoll wäre, wo es nämlich darum ginge, die Wasser- kraftwerke vor billigen Konkurrenzangeboten aus dem Aus- land zu schützen. Gerade das, was man sich vielleicht im Sinne der Bergkantone noch überlegen könnte, geht eben nicht.
Aus dem Gesagten ergibt sich ein Drittes. Die verfassungs- rechtlich eigentlich notwendigen höheren Abgaben - wenn schon, bin ich selbst mit 0,6 Rappen allerdings mehr als zu- frieden - ergeben immerhin eine runde Milliarde Franken im Jahr. Man muss sich fragen, ob ein Drittel oder die Hälfte da- von sinnvoll und vernünftig für Solarenergie, auch wenn im weitesten Sinne verstanden, eingesetzt werden kann. Wir haben in den Hearings von Professoren gehört, 20 bis 30 Mil- lionen Franken könnten verwendet werden. Wir kennen den
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Energiegesetz
Nationalen Energieforschungsfonds (Neff), der in einigen Jahren 20 Millionen Franken oder sogar noch weniger einge- setzt hat. Wie geht denn das?
Die Frage stellt sich auch beim zweiten Zweck: Energieeffi- zienz, Gebäude-, Wärmedämmung und dergleichen. Das ist ein Bereich, der heute ohne Subventionen blendend läuft. Wir haben gar keine Notwendigkeit, dort reine Giesskannen- subventionen zu verteilen.
Schliesslich zum letzten: Diese Nicht-Allparteienkoalition, sondern Koalition aller Subventionsempfänger bedeutet im Ergebnis eine weitere erhebliche Belastung unseres Wirt- schaftsstandortes, jedenfalls dann, wenn wir nicht gleichzei- tig im Sinne kommunizierender Gefässe die Lohnnebenko- sten senken. Gerade das können wir bloss gestützt auf den Umweltartikel nicht tun.
Es ist sicher richtig, gewisse externe Kosten zu internalisie- ren, aber dann müssen wir echte Lenkungsabgaben konzi- pieren, und wir müssen auch auf der Seite der Mittelverwen- dung die Möglichkeit schaffen, dass wir den Ertrag sinnvoll verteilen können. Das braucht einen inhaltlich breiteren Ver- fassungsartikel. Es braucht einen separaten Verfassungsar- tikel. Ich bitte Sie: Zeigen Sie nicht nur durch Nichteintreten dem Ständerat, dass sein Weg der richtige ist, sondern ha- ben Sie auch den Mut, sich Volk und Ständen mit einer Ver- fassungsgrundlage zu stellen, die eine echte Lenkungsab- gabe mit einem sinnvollen Verwendungszweck ermöglicht! Es gibt eine Synopse der Verwaltung vom vergangenen De- zember, die zeigt, dass derzeit zwölf Vorstösse, Massnah- men und Volksinitiativen vorliegen, die alle auch noch Ener- gieabgaben wollen. Wenn wir uns nicht zusammenraufen und eine einheitliche, korrekte und breite Grundlage schaf- fen, dann wird das Ende ein Kollaps sein.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit auf Nichtein- treten auf diese Vorlage zuzustimmen.
Suter Marc (R, BE): Herr Baumberger, sind Sie sich bewusst, dass der Gutachter, Herr Professor Jaag, sich um eine Zeh- nerpotenz verschätzt oder verrechnet und deshalb die abga- beseitige Lenkungswirkung verneint hat?
Baumberger Peter (C, ZH): Herr Suter, wir haben Herrn Pro- fessor Jaag darauf angesprochen. Das war ja auch der Grund, warum er seine erste Antwort korrigiert und eine zweite Antwort gegeben hat.
Die Lenkungswirkung ist bei einzelnen Heizölen, extraleicht beispielsweise, Industriegas usw. vorhanden. Aber Sie müs- sen differenzieren. Der Gutachter hat das auch getan. Ich habe die zweite, bereits korrigierte Antwort zitiert.
Leuba Jean-François (L, VD): Je peux comprendre que, dans l'ambiance de la commission, on ait estimé que cette idée de faire un arrêté séparé était en quelque sorte l'oeuf de Colomb. Je ne suis toutefois pas sûr que cet oeuf de Colomb soit, dans le cas particulier, si remarquable. Tout d'abord, il faut quand même dire qu'une taxe qui va prélever sur l'en- semble de la population suisse un milliard de francs, ce n'est pas une toute petite affaire.
On me dira que le décider d'un seul coup, comme cela, brus- quement, sans consultation, c'est tout de même quelque chose d'assez remarquable. On me dira que l'article 14bis du projet de loi sur l'énergie a démontré qu'on pouvait l'intro- duire tranquillement par un amendement. Formellement, c'est juste. L'objection matérielle subsiste: c'est 1 milliard de francs qu'on va prélever sur l'ensemble des revenus de la po- pulation suisse.
Revenons à des questions de procédure, sur lesquelles j'ai entendu peu d'explications. Qu'est-ce qu'un arrêté proposé par une commission? Un arrêté proposé par une commis- sion, ce n'est pas une invention que l'on prend comme ça en l'air. Un arrêté proposé par une commission, c'est une initia- tive parlementaire. Et l'initiative parlementaire est réglée ex- pressément dans la loi sur les rapports entre les Conseils, à l'article 21quater.
L'article 21quater pose un certain nombre d'exigences. Pre- mière exigence: il doit y avoir un rapport de la commission qui
équivaut à un message du Conseil fédéral. Ceux qui ont trouvé un rapport de la commission ont de la chance; moi, je n'en ai trouvé aucun. Il faut ensuite que ce rapport soit trans- mis avec des propositions au Conseil fédéral, pour qu'il donne son avis. Or, nous n'avons ici évidemment aucun avis du Conseil federal, puisqu'on n'a pas transmis le rapport et les propositions.
Enfin, on précise qu'on peut faire une consultation. J'aime- rais, quant à moi, avoir un rapport du Conseil fédéral sur cet arrêté, car il se pose un nombre de questions fort interessan- tes. Tout d'abord, la question de la base constitutionnelle. On a bien admis, si j'ai bien entendu les rapporteurs, que la base constitutionnelle est pour le moins étroite dans cette affaire. Je crois que la base constitutionnelle, je me réfère ici à ce qu'a dit M. Baumberger, est inexistante, car on fait passer pour une taxe d'incitation ce qui est en réalité un impôt af- fecté. C'est un impôt qu'on veut affecter à certains objectifs et qu'on baptise, pour les besoins de la cause, «taxe d'incita- tion». Or, les impôts, dans la Constitution fédérale, doivent être expressément prévus: cet impôt n'est pas prévu dans la Constitution fédérale.
Puis, le Conseil fédéral devrait aussi nous dire - ce qui m'in- téresserait - ce qu'il pense de cette introduction partielle, alors qu'il y a une vue generale d'ensemble sur les taxes sur l'énergie. On introduit ici par la petite porte une taxe, alors qu'en réalité, nous attendons une fiscalité reposant sur l'énergie qui soit absolument claire.
C'est vrai qu'on nous propose une consultation après le vote sur l'ensemble, mais il faut se pincer pour ne pas rire quand on entend cette proposition. Pour ma part, je pense que l'on devrait aller au vote sur l'ensemble, et puis ensuite on con- sulterait, pendant qu'on y est! Ce n'est pas sérieux! La con- sultation intervient avant que le plenum ne se prononce, elle ne vient pas après, d'autant plus que nous n'avons aucun pouvoir là-dessus. Dès le moment où nous aurons voté sur l'ensemble, le dossier ira au Conseil des Etats, qui décidera comme il voudra. A ce moment-là, nous ne serons plus maî- tres du dossier.
Par conséquent - dernier élément -, quel mépris pour les gens qu'on va consulter de leur dire: on vous consulte sur un projet sur lequel le Conseil national s'est déjà prononcé. Alors véritablement, on atteint là le sommet dans cette af- faire! Cette consultation est d'une parfaite hypocrisie. Elle est là simplement parce qu'on se dit: on ne peut quand même pas partir comme ça - il y a quand même quelque risque de référendum, à première vue -, donc on prend la décision en vitesse, en deux temps trois mouvements, et ensuite on con- sultera. La seule solution, si vous entrez en matière - person- nellement, je n'y suis pour le moment pas favorable, je le dis très franchement, et je voterai la proposition de minorité; peut-être qu'à la suite de la consultation, je pourrais me lais- ser convaincre. Mais, en tout cas, en l'état des choses, il faut renvoyer l'affaire à la commission pour qu'on remette cet ob- jet sur les rails en y accrochant la locomotive devant, qu'on commence par la consultation et qu'ensuite, sur la base des résultats de la consultation, le Conseil national puisse pren- dre sa décision.
Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Im Namen der klaren Mehrheit der FDP-Fraktion bitte ich Sie, auf den Energieabgabebe- schluss hauptsächlich aus folgenden Gründen nicht einzutre- ten oder ihn allenfalls an die Kommission zurückzuweisen: Die Verfassungsmässigkeit ist fraglich. Die Umweltvorteile sind umstritten, weil eine Lenkungswirkung kaum zu erwar- ten ist. Die Abgabe hat Subventions- statt Lenkungscharak- ter, insofern ist sie ein Etikettenschwindel. Es erfolgt eine ein- seitige Subventionierung einzelner Branchen und gewisser Landwirtschaftsbetriebe auf Kosten der übrigen Wirtschaft. In bezug auf die Beratung in der Kommission sowie auf die Behandlung hier im Rat muss die Vorlage als Schnellschuss bezeichnet werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und Bera- tung waren zeitlich nicht möglich, und eine Vernehmlassung bei Parteien, Kantonen und interessierten Kreisen konnte auch nicht durchgeführt werden. Die Effekte auf Arbeits- plätze sind bei solchen marktfremden Eingriffen immer nur
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marginal und erreichen niemals die von den Befürwortern propagierte Grössenordnung von mehreren 10 000 neuen Stellen. Das Gewerbe ist gegen diese Abgabe, entgegen an- derslautenden Briefen, die wir bekommen haben. Nur ein- zelne Branchenverbände, drei von etwa zweihundert, sind in offensichtlich eigennütziger - ich meine sogar, zu eigennützi- ger - Absicht dafür.
In der heute zu behandelnden Vorlage ist die Energieabgabe aus dem Energiegesetz ausgegliedert worden und präsentiert sich in Form eines eigenständigen Bundesbeschlusses. Ma- teriell ist wenig geändert worden. Referendumstaktisch ist die Ausgliederung aus dem Energiegesetz meines Erachtens ein geschickter Schachzug; mögliche Verbündete für ein Refe- rendum werden damit auseinanderdividiert. Immerhin ist zu hoffen und als sehr wahrscheinlich anzunehmen, dass der Ständerat bei seiner klar ablehnenden Haltung bleiben wird, selbst wenn unser Rat an der Energieabgabe festhalten sollte. Zu den Ablehnungsgründen im einzelnen, zur Verfassungs- mässigkeit: Der Ständerat zweifelte von Anfang an an der Verfassungsmässigkeit der neuen Abgabe. Es sei statt der Lenkungsabgabe eine Zwecksteuer, mit der ein marktwirt- schaftlich fragwürdiger Subventionsmechanismus eingeleitet und betrieben werden soll. Der Ständerat wollte die Proble- matik umfassender angehen und eine rechtlich und politisch tragfähigere Lösung als Gegenvorschlag zur hängigen Solar- Initiative präsentieren, allenfalls in Form eines neuen Verfas- sungsartikels. Der Bundesrat seinerseits will zuerst den Bun- deshaushalt sanieren; erst anschliessend und auf einer soli- den Basis soll die ökologische Steuerreform mit einer Ener- gieabgabe verwirklicht werden. Deshalb lehnt die Regierung die Solar-Initiative ebenso ab wie das Begehren der Grünen, Energie statt Arbeit zu besteuern.
Die UREK hielt leider mit 13 zu 12 Stimmen am ursprüngli- chen Beschluss für eine Lenkungsabgabe fest. Die knappe Mehrheit stützt sich auf das schon erwähnte Gutachten von Professor Jaag. Demnach ist die Verfassungsmässigkeit der Abgabe dann gegeben, wenn sie eindeutig ein ökologisches Ziel verfolgt und Lenkungscharakter hat. Eine Abgeltung nichtamortisierbarer Investitionen oder eine Senkung der Lohnnebenkosten wären indessen unzulässig.
Trotz den Zweifeln von Professor Jaag an der Lenkungswir- kung der vorgesehenen Abgabe hielt die Kommission an die- ser Belastung des Endverbrauchs aller nichterneuerbaren Energieträger fest. Wörtlich lauten die Schlussfolgerungen des Gutachtens nämlich wie folgt: «Damit eine Energieab- gabe vor der Verfassung standhält, muss sie in genügender Weise gesetzlich verankert und ökologisch ausgestaltet sein. Die Erhebung der Abgabe muss die angestrebte umweltpoli- tische Lenkungswirkung erzielen, und damit wird der vorge- gebenen Energieabgabe von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde dieser Effekt abgesprochen.» Konkret müsste sie laut Pro- fessor Jaag viel höher sein.
Bei der Sanierung der Wasserkraft ist die ökologische Moti- vation sicherzustellen und die Ausgestaltung als strukturpoli- tische Massnahme zu verhindern. Nur so ist diese Abgabe verfassungsrechtlich zulässig. Klar verfassungswidrig ist die Verwendung der Erträge für die Senkung von Lohnnebenko- sten und für die Verfolgung von regionalwirtschaftlichen An- liegen. Eine verfassungsrechtlich unproblematische Verwen- dung der Erträge aus der ökologischen Energieabgabe würde gemäss Gutachter nur in der Rückerstattung an die Bevölkerung bestehen. Ein solcher Antrag von Kollege Büh- rer liegt vor.
Der ursprünglich vorgesehene Verwendungskatalog der Mit- tel für die Förderung von erneuerbarer Energie und für öko- logisch begründete energietechnische Sanierungen und Effi- zienzverbesserungen wurde erweitert, damit ein Teil der Er- träge auch für die technische Erhaltung und Erneuerung be- stehender Wasserkraftwerke verwendet werden kann.
Zur Frage der Vernehmlassung bei den Kantonen und inter- essierten Kreisen: Diesbezüglich wartet die Mehrheit der UREK mit einem merkwürdigen Novum auf. Der Nationalrat soll jetzt die Lenkungsabgabe beschliessen, auf dass dann im Anschluss an diesen Entscheid eine Vernehmlassung bei Parteien, Kantonen und interessierten Kreisen durchgeführt
werden kann. Normalerweise läuft die Gesetzgebungsarbeit gerade umgekehrt - Zeit dazu wäre vorhanden gewesen. Ich bitte Sie deshalb, sofern auf den Beschluss eingetreten werden sollte, der Rückweisung an die Kommission zuzu- stimmen, damit dieses Verfahren ordnungsgemäss durchge- führt werden kann.
Die Wirtschaftlichkeit der Abgabe war in der ganzen Diskus- sion kaum ein Thema. Immerhin geht es um eine Milliarde Franken jährlich. Dass diese Grössenordnung nicht ohne Einfluss auf die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirt- schaft sein wird, ist wohl kaum bestritten. Ein grundlegender Fehler dieser Vorlage liegt darin, dass die Abgabe auf den primären Energieträgern, also Heizöl, Treibstoff usw., erho- ben wird, statt dass bei den Emissionen oder den negativen Auswirkungen auf die Umwelt angesetzt wird. Die CO2-Ab- gabe ist in dieser Hinsicht richtiger. Faktisch trifft die auf Sub- ventionsgelüsten aufbauende Energieabgabe in erster Linie die Heizkosten und den Strassenverkehr.
So weit muss es aber nicht kommen - dann nämlich, wenn wir auf diesen Bundesbeschluss gar nicht eintreten, was ich Ihnen im Namen der grossmehrheitlichen FDP-Fraktion sehr empfehle. Allenfalls bitte ich Sie um Rückweisung der Vor- lage an die Kommission.
Dupraz John (R, GE): Au nom d'une petite minorité, mais mi- norité agissante, du groupe radical-démocratique, je vous in- vite à entrer en matière. Je dois dire que je suis abasourdi d'entendre les raisonnements quant à la constitutionnalité de cette disposition. C'est un problème fondamentalement poli- tique - et l'avis du professeur Jaag démontre que nous avons la base legale constitutionnelle; or, dans ces cas-là - et mon expérience de parlementaire, cantonal notamment, l'a prouvé à plusieurs reprises -, lorsque nous sommes pour le fond de la question et que nous y souscrivons, nous trouvons la base constitutionnelle, et quand nous y sommes opposés, il n'y a pas la base constitutionnelle! Quant à M. Leuba, qui se plaint que la procédure ne soit pas respectée, je lui fais aimablement remarquer que bien des trains ont le poste de commandement à l'avant et la locomotive à l'arrière, que cette procédure qui est prévue n'est absolument pas scanda- leuse car le vote de notre Conseil n'est qu'un premier vote in- dicatif, et qu'il n'est pas définitif, car aucune loi ne peut être acceptée définitivement sans le vote simultané des deux Chambres. Donc là, je pense que le droit des gens à être en- tendus est respecté. En fait, ce que veut la majorité de la commission, c'est poser le problème, le traiter une fois et cesser d'en discuter ad aeternam.
Car, en fait, ce n'est jamais le moment de proposer une taxe, même si elle n'est qu'incitative, pour les personnes intéres- sées et pour ceux qui consomment l'énergie! Mais nous pen- sons que le moment est venu pour deux raisons essentielles: 1. on ne peut pas ignorer et faire fi des initiatives populaires énergétiques qui sont devant les instances politiques, et no- tamment l'initiative solaire;
Eh bien, c'est contre cette attitude perverse qui est présente un peu partout dans notre pays et dans le monde que je lutte. C'est pourquoi, pour un meilleur équilibre de la société, et pour promouvoir ces énergies renouvelables, je vous invite à entrer en matière.
Speck Christian (V, AG): Die Fraktion der SVP beantragt Ih- nen Nichteintreten auf den neuen Bundesbeschluss und bit- tet Sie, der starken Minderheit der Kommission zu folgen.
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Energiegesetz
Der Ständerat hat nach der Streichung von Artikel 14bis be- kanntlich beschlossen, die verschiedenen Vorstosse wie die Solar-Initiative, die Energie-Umwelt-Initiative, die Volksinitia- tive «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteu- ern!» und die ökologische Steuerreform - also all diese neuen Lenkungsabgaben - in einem Gesamtpaket zu behan- deln. Von Bundesrat Leuenberger haben wir am Dienstag gehört, dass die Kommission des Ständerates einen Gegen- vorschlag zur Solar-Initiative erarbeitet und der Bundesrat - offenbar aufgrund einer neuen Beurteilung - bereit ist, diesen anzunehmen.
Das Gleiche, das wir jetzt mit dem vorgeschlagenen Bundes- beschluss - mit einer Feuerwehrübung - durchpeitschen wollen, wird im Ständerat also in einem Gesamtpaket behan- delt. Warum also nicht einfach dem Ständerat folgen und die Diskussionen in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfah- ren führen? Offenbar geht es den Promotoren der neuen Steuer ganz einfach darum, diese mit allen Mitteln im Parla- ment durchzubringen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird auch vor gesetzgeberischen Ungereimtheiten, wie sie in dieser Eintretensdebatte schon erwähnt wurden, nicht halt ge- macht. Dabei müssen wir uns bewusst sein, dass wir mit die- sem Beschluss einen weiteren Schritt tun, der dazu führt, die Energie gesamthaft zu verteuern. Dies, obschon gerade die Energie für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grösster Bedeutung ist. Mit staatlich gelenkten Umverteilungen von Mitteln aus Energiesteuern schwächen wir diesen Wirt- schaftsstandort.
Die SVP-Fraktion ist deshalb grundsätzlich gegen weitere Energieabgaben. Wir haben auch in unserem Finanzpapier aufgezeigt, dass unser Finanzhaushalt ohne neue Steuern zu sanieren ist. Wir müssen heute - vor der kommenden Li- beralisierung im Energiebereich - feststellen, dass wir in Eu- ropa zu den Spitzenreitern bei den Preisen gehören, insbe- sondere im Strombereich. Mit der Verteuerung des 40-Pro- zent-Anteils aus den KKW werden wir da noch unattraktiver. Zu diesem Zustand beigetragen haben die ständig erhöhten Abgaben und übertriebenen Umweltvorschriften. Anstelle der notwendigen Reduktion solcher Auflagen sind wir nun daran, neue Steuern zu beschliessen, neue Subventionen aufzu- bauen. Um unsere Konkurrenzfähigkeit zu steigern, sollten wir Subventionen abbauen, Auflagen senken und nicht neue einführen. Die Befürworter argumentieren mit Tausenden von neuen Arbeitsplätzen, die geschaffen werden sollen. Ich will dies nicht absolut bestreiten. Sie machen aber sicher die Rechnung ohne den Wirt, denn jede Verteuerung der Ener- gie schwächt die Konkurrenzfähigkeit und kann somit eben auch Arbeitsplätze gefährden.
Mit einer einmaligen Lobbyarbeit wurden Sie alle im Vorfeld der heutigen Debatte geschickt und gezielt bearbeitet. Alle möglichen Profiteure der neuen Steuer, die vom Geldsegen profitieren sollen, wurden von Herrn Cadonau zusammenge- führt.
Wir erhielten vorbereitete Briefe aus unseren Wahlkreisen. Es geht immerhin um über 1 Milliarde Franken pro Jahr, die verteilt werden soll. Nicht gesprochen wird dabei von denje- nigen, die das alles bezahlen müssen.
Als Gewerbetreibender, der sich ohne Subventionen im täg- lichen Konkurrenzkampf behaupten muss, habe ich für sol- che Umverteilungsaktionen kein Verständnis. Gewerbe und Industrie lehnen denn auch die Lenkungsabgaben ab. Dass einzelne, seien dies Betriebe oder Firmen, die vom Geldse- gen profitieren wollen, dabei ausscheren, ist zwar unschön, aber offenbar - das erleben wir immer wieder - unvermeid- lich.
Die Lenkungswirkungen des vorgesehenen Bundesbe- schlusses sind höchst unsicher. Professor Jaag hat in sei- nem Gutachten auch festgestellt, dass viel höhere Abgabe- sätze notwendig wären, um eine Lenkungswirkung zu erzie- len. Der jetzt aus politischen, wahltaktischen Gründen er- folgte Rückzug des Vorschlages der Grünen in Deutschland für einen Benzinpreis von 5 Mark ist dazu noch in bester Er- innerung.
Sicher aber ist, dass wir auf Kosten der Gesamtwirtschaft und der Gesamtbevölkerung eine neue Subventionsmaschi-
nerie in Gang setzen, die über 1 Milliarde Franken pro Jahr kostet. Wieviel zusätzliches Personal für die Verteilung benö- tigt wird, wurde nie erwähnt. Wahrscheinlich sind auch diese Arbeitsplätze in den Tausenden von neu vorgesehenen Ar- beitsplätzen enthalten.
Bezüglich der Verfassungsmässigkeit haben die Kommissi- onssprecher und Befürworter der Abgabe, Strahm und Epi- ney, in ihren Eintretensreferaten ausgeführt, dass keine ge- festigten Aussagen vorliegen. Es wird damit klar, dass hier keine seriöse Gesetzgebungsarbeit geleistet wird. Sie haben die diesbezüglichen Ausführungen des Sprechers der Min- derheit, Herrn Baumberger, gehört.
Ich möchte Ihnen im Namen der SVP-Fraktion beantragen, dem Antrag der Minderheit auf Nichteintreten zuzustimmen, allenfalls dem Rückweisungsantrag Leuba.
Suter Marc (R, BE): Herr Kollege Speck, sind Sie sich be- wusst, für welchen Energieträger der Staat bis heute am mei- sten ausgegeben hat?
Speck Christian (V, AG): Ich nehme an, Sie werden es mir sagen.
Suter Marc (R, BE): Ich sage es Ihnen gerne, Sie haben da- bei auch mitgewirkt: Es ist die Kernenergie - Kaiseraugst, Graben, die Übernahme des Haftungsrisikos für Kernkraft- werke, usw.
Speck Christian (V, AG): Es ist ganz klar, dass hinter dem ganzen Vorhaben der Verteuerung der Kernenergie ideologi- sche Zielsetzungen mit einbezogen werden. Es ist auch ganz klar, dass die Kernenergie an der Stromproduktion in der Schweiz einen Anteil von 40 Prozent hat, und wir haben keine Alternativen. Auch wenn wir - was richtig ist - alterna- tive, erneuerbare Energien fördern, können wir vorläufig auf die Kernenergie nicht verzichten. Das sollten auch die Geg- ner der Kernenergie zur Kenntnis nehmen.
Teuscher Franziska (G, BE): So, wie die Elektronen durch die Stromleitung fliessen, ist heute auch in der Energiepolitik und ganz speziell in der Strompolitik alles im Fluss. Wir ha- ben jetzt die Gelegenheit, die politischen Grundlagen richtig zu polen und Widerstände der Energieverschwender auszu- schalten. Wenn uns dies nicht gelingt, dann sind gefährliche Kurzschlüsse vorprogrammiert, speziell im Hinblick auf die Strommarktliberalisierung.
Die Energiepolitik ist heute wirklich gefordert. Nicht nur die Strommarktliberalisierung steht vor der Tür, auch die Reduk- tion des CO2-Ausstosses ist dringender denn je. Und nicht zuletzt wird die ökologische Steuerreform, die von den Grü- nen seit langem auf die Traktandenliste gesetzt wurde, in na- her Zukunft zum grossen politischen Thema werden. In die- ser Situation gilt es, die politischen Grundlagen richtig zu po- len, und zwar in Richtung ökologische und nachhaltige Ener- gienutzung.
Mit dem Nichteintretensantrag will die Kommissionsminder- heit einen Kurzschluss in der Energiepolitik produzieren, den wir Grünen so nicht annehmen können. Die vorgeschlagene Lenkungsabgabe auf nichterneuerbaren Energieträgern ist so etwas wie eine Einspurstrecke in eine ökologische und ökonomisch sinnvolle Energiepolitik. Natürlich lösen die vor- geschlagenen 0,6 Rappen pro Kilowattstunde noch keine umwerfende Lenkungswirkung aus; aber dies ist ein guter Anfang in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft, ein Anfang, auf den sich bei Bedarf aufbauen lässt.
Die grüne Fraktion spricht sich daher klar für Eintreten auf den von der Kommissionsmehrheit beantragten Be- schlussentwurf aus. Wir lehnen den Eventualantrag Leuba ab, weil er so nicht nötig ist und die Einführung der Lenkungs- abgabe nur verzögern würde.
Wenn in naher Zukunft der Markt für Strom auch in der Schweiz geöffnet werden wird, dann wird ein riesiges Ange- bot an Billigstrom den Schweizer Strommarkt überschwem- men: Strom, welcher zum Teil äusserst fragwürdig produziert wird, z. B. in polnischen Kohlekraftwerken. Wenn wir auf
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Strom aus nichterneuerbaren Energieträgern eine Lenkungs- abgabe erheben, dann helfen wir mit, die umweltfreundliche Produktion z. B. aus Wasserkraft oder Sonnenenergie kon- kurrenzfähig zu erhalten oder zu machen. Ohne eine solche Lenkungsabgabe werden wir schon bald sehen, wie diverse Wasserkraftwerke in der Schweiz aus Rentabilitätsgründen stillgelegt werden. Herr Speck, ich denke, dass Sie auch das in Ihren Überlegungen berücksichtigen sollten. Auch mit Blick auf die Beschäftigung haben wir die Lenkungsabgabe in Zu- kunft dringend nötig. Denn damit lassen sich neue Arbeits- plätze schaffen und bestehende sichern.
Vor einem Jahr haben wir den Antrag Suter für eine Len- kungsabgabe auf nichterneuerbaren Energieträgern ins Energiegesetz aufgenommen. Eine Mehrheit dieses Rates war zur Einsicht gelangt, dass dies ein sinnvoller Weg in die Energiezukunft der Schweiz sei, den es heute einzuschlagen gelte. An den energiepolitischen Tatsachen hat sich in der Zwischenzeit nichts zum Positiven geändert.
Der Zuwachs des Verbrauchs fossiler Energieträger geht weiter. Die Schweiz wird die Verpflichtungen von Rio zur CO2-Reduktion nicht fristgerecht einhalten können, auch mit dem vorgeschlagenen CO2-Gesetz nicht. Es braucht also dringend zusätzliche Massnahmen. Wenn sich aber an der Ausgangslage nichts geändert hat, dann gibt es keinen über- zeugenden Grund, den letztjährigen Entscheid umzustossen und auf eine Lenkungsabgabe zu verzichten.
Nachdem das Gutachten von Professor Jaag aufgezeigt hat, dass gegen die vorgeschlagene Lenkungsabgabe keine ver- fassungsrechtlichen Bedenken vorliegen, sollten auch diese formaljuristischen Argumente endlich vom Tisch sein. Sie ha- ben es aber aus den Voten der Vorredner gehört: Sie inter- pretieren das Gutachten Jaag anders. Es werden wieder for- maljuristische Bedenken aufgeführt, um auf die Vorlage nicht eintreten zu müssen oder sie an die Kommission zurückwei- sen zu können.
Für die grüne Fraktion ist es klar, dass wir uns nicht hinter for- maljuristischen Argumenten verstecken wollen, sondern dass wir heute auch politisch entscheiden müssen. Ich hoffe daher, dass diejenigen, die vor einem Jahr dieser Lenkungs- abgabe zugestimmt haben, auch heute zu ihrem damaligen Entscheid stehen und dieser fortschrittlichen Massnahme zum Durchbruch verhelfen.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Die sozialdemokratische Frak- tion unterstützt geschlossen die Einführung einer ökologi- schen Energieabgabe als ersten Schritt und Teil einer okolo- gischen Steuerreform.
Es ist erfreulich, dass sich die UREK dafür entschieden hat, Artikel 14bis weiterzuführen und im Sinne der Förderung auch der Wasserkraft zu erweitern. Die Umweltproblematik spitzt sich laufend zu. Es ist nicht so, dass Energie immer teurer wird, sondern sie ist in den letzten 13 Jahren immer bil- liger geworden. Wir in der Schweiz haben das billigste Heizöl in ganz Europa. Nirgendwo wird Energie so billig verheizt und verschwendet wie bei uns. Bei den Wasserkraftwerken stel- len wir einen totalen Investitionsstillstand für grössere Werke fest. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn wir Strom aus Dreckschleudern, aus Tschechien oder Frankreich, für 3 bis 6 Rappen pro Kilowattstunde einkaufen können und Moder- nisierungen in der Schweiz 8 bis 15 Rappen pro Kilowatt- stunde kosten.
Wir müssen und wollen deshalb hier und heute etwas tun, und wir werden es nicht zulassen, dass die erneuerbaren Energien durch die Strommarktliberalisierung völlig in Frage gestellt werden. Wir wollen auch kein zweites «Tschern- obyl». Wir wollen heute handeln und nicht erst, wenn wieder grosse Unfälle passiert sind und die Klimaproblematik sich weiter zugespitzt hat.
Die vorgeschlagene Abgabenhöhe von 0,6 Rappen pro Kilo- wattstunde ist sinnvoll. Es entsteht eine Lenkungswirkung. Herr Jaag hat in seiner ersten Expertise falsch gerechnet und hat das inzwischen korrigiert. Ich zitiere aus dem Protokoll der UREK. Da sagt Herr Jaag: «Ich bin der Auffassung, dass bei der Festsetzung der Abgabehöhe eine gesamtheitliche Betrachtungsweise vorgenommen werden muss.» Beim
Heizöl und beim Strom entstehen Verteuerungen von 20 Pro- zent und beim Atomstrom von 10 Prozent. Das ist lenkungs- wirksam. Damit wird auch die Verfassung eingehalten.
Der Begriff der Subventionierung, der immer wieder kritisiert wird, ist sowieso nicht angebracht, denn es handelt sich nicht um klassische Subventionen, sondern um Ausgleichsbei- träge, die von den Verursachern erbracht werden und nicht aus der Staatskasse fliessen. Dies ist heute richtig. Das Ver- ursacherprinzip wird dadurch nicht verletzt, und es ist richtig, als Teil einer ökologischen Steuerreform einen Teil, quasi wie beim Alkoholzehntel, einer Zweckbindung zu unterstel- len.
Angesichts des grossen Widerstandes gegen neue Steuern in diesem Land ist es aussichtslos, heute und sofort hohe staatsquotenneutrale Lenkungsabgaben einzuführen. Jene Kreise, die das heute wieder vorschlagen, sind gerade, wenn es «um die Wurst» geht, wie bei der CO2-Abgabe, schon heute daran, alle wirksamen, griffigen Bestimmungen zu be- kämpfen und die wirkliche Steuerreform auf den Sankt- Nimmerleins-Tag zu verschieben.
Ausserdem haben wir bei den neuen Technologien hohe Ein- stiegskosten. Wir müssen diese Produkte marktgerecht ma- chen. Das geht nur, wenn wir über Pilot- und Demonstra- tionsanlagen hinaus eine breite Anwendung fördern.
Herr Fahrni von der Firma Sulzer AG sagt, dass eine Brenn- stoffzelle dann rentabel wird, wenn er 50 000 bis 100 000 Ex- emplare verkauft hat. Es genügt nicht, mit dem magersüchti gen Programm «Energie 2000» zu wirtschaften, wenn wir ge- nau wissen, dass zu wenig Geld in der Bundeskasse ist, um solche Technologien marktreif zu machen.
Es darf nicht vergessen werden: Der grösste Subventions- nehmer in diesem Land war die Atomenergie, und zwar nicht nur über Forschung und Entwicklung; das war nur der kleine Teil. Der grosse Teil in Milliardenhöhe ist aus dem Mischpreis der Elektrizitätswerke geflossen, indem billige, abgeschrie- bene alte Wasserkraftwerke jedes Jahr die Atomenergie mit Milliarden subventioniert haben. Jetzt, da wir den Markt öff- nen, kommen die Leute und wollen für diese schmutzige Technologie noch Entschädigungen verlangen; dadurch ist am deutlichsten geworden, wie sehr dieser Produktionsbe- reich auf Beiträge angewiesen war.
Entscheidend bei dieser Abgabe ist: Das Geld bleibt in unse- rem Land und fördert hier Arbeitsplätze, es fliesst nicht in die Erdölländer zurück, wo Prospektion und Exploration neuer Erdölfelder finanziert werden. Es schafft Arbeitsplätze. Wir haben neue Technologien, Sonnenkollektoren sind längst er- funden, können endlich in einem vernünftigen Umfang geför- dert werden.
Eine Alternative zur Energieabgabe ist heute nicht in Sicht, und die Argumentation der Wirtschaftsverbände ist unbe- greiflich. Schutzmassnahmen im Elektrizitätsmarktgesetz werden abgelehnt, es wird gesagt: Macht das im Energiege- setz - und jetzt, wenn wir im Energiegesetz etwas machen wollen, ist man selbstverständlich auch dagegen. Diese Hal- tung ist in höchstem Masse unmoralisch. Das ist eine eigent- liche Vernichtungsstrategie gegen die erneuerbaren Ener- gien.
Wir haben nichts mehr in der Hand, wenn die Strommarkt- liberalisierung kommt. Dann werden unsere Wasserkraft- werke geschlossen werden müssen, weil niemand ein Was- serkraftwerk modernisiert, wenn er den Strom nicht kosten- deckend verkaufen kann. Auch das CO2-Gesetz hilft der Wasserkraft nicht, denn der importierte Strom wird nicht be- steuert; wer also im Ausland Kohlestrom produziert und in die Schweiz exportiert, wird durch das CO2-Gesetz nicht bela- stet. Das CO2-Gesetz hilft der einheimischen Wasserkraft nicht. Deshalb müssen wir heute und jetzt handeln.
Stimmen Sie dieser Lenkungsabgabe zu, es ist der erste Schritt zu einer umfassenden ökologischen Steuerreform.
Semadeni Silva (S, GR): Una nuova legge sull'energia senza una tassa d'incentivazione per ridurre il consumo delle energie inquinanti e per favorire quelle rinnovabili, è oggi un anacronismo. Tre iniziative popolari hanno già iniziato il loro iter parlamentare. Non basterà decidere di bocciarle tutte e di
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continuare a temporeggiare come abbiamo fatto finora. Il tempo è maturo per un cambiamento di rotta nella politica energetica.
Anche le regioni di montagna sono oggi interessate all'intro- duzione della tassa ecologica sulle energie non rinnovabili, ed io ci tengo ora a sottolineare proprio questo aspetto. L'energia idroelettrica - una delle poche risorse delle regioni alpine - nel futuro mercato liberalizzato dovrà difendersi dalla concorrenza delle energie non rinnovabili che costano troppo poco e causano danni ingenti alla salute, all'ambiente, ai fab- bricati. Questi danni, pagati finora dalla collettività, vengono stimati fra gli 11 e i 16 miliardi di franchi all'anno.
La tassa di incentivazione è giustificata proprio da questi co- sti esterni non coperti, la cui conglobazione renderà meno concorrenziali le energie non rinnovabili favorendo appunto le energie «pulite» come quella idroelettrica e solare. Con i proventi della tassa si potrà contribuire a finanziare lo svi- luppo delle energie rinnovabili e l'efficienza energetica, ma anche il risanamento di impianti idroelettrici esistenti come per esempio l'impianto del Ritom delle Ferrovie federali sviz- zere, dove si teme che l'investimento necessario faccia au- mentare troppo i costi di produzione dell'energia.
Mit der raschen Einführung der ökologischen Energieabgabe können wir die Probleme der Wasserkraft beim Übergang in den offenen Strommarkt entschärfen. Wir wollen nicht riskie- ren, dass die saubere einheimische Wasserkraft durch fossil erzeugte Energie oder durch billigen Importstrom aus um- weltbelastenden Anlagen ersetzt wird.
Die vorgeschlagene Abgabe ist für Haushalte und Wirtschaft verkraftbar. Gemessen an der Kaufkraft sind die Energie- preise in den letzten 30 Jahren real gesunken. Im internatio- nalen Vergleich liegen insbesondere die Treibstoff- und die Heizölpreise in der Schweiz deutlich unter dem Niveau unse- rer Nachbarländer. Dieser Preisspielraum macht eine Erhö- hung der Abgaben auf nichterneuerbaren Energieträgern möglich, wie der Bundesrat selbst in seiner Botschaft zur Volksinitiative der Grünen «für eine gesicherte AHV - Ener- gie statt Arbeit besteuern!» festhält.
Die ökologische Lenkungsabgabe auf nichterneuerbaren Energieträgern bringt zwei konkrete Vorteile für die Wasser- kraft: Durch die Belastung der nichterneuerbaren Energieträ- ger wird erstens die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft indirekt gestärkt. Zweitens kann die Erhaltung und Erneue- rung bestehender Wasserkraftwerke mit den Erträgen direkt unterstützt werden, vorausgesetzt, dass dies sonst aus Ko- stengründen unterlassen würde und dass Landschafts- und Gewässerschutz gewährleistet sind.
Mit den Erträgen der Abgabe können auch die Gewinnaus- fälle kompensiert werden, die bei der Umsetzung des Ge- wasserschutzes entstehen. Ich denke dabei an die vorge- schriebenen Restwassermengen und Sanierungsmassnah- men. Die ökologische Lenkungsabgabe kann die nichtamor- tisierbaren Investitionen nicht direkt bereinigen, sie trägt aber wesentlich dazu bei, nichtamortisierbare Investitionen zu ver- mindern oder sogar zu verhindern.
Wichtig ist allerdings, dass wir sofort handeln. Wir müssen die Position der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energieträger so rasch wie möglich verbessern. Die Öffnung des Strommarktes schreitet auch ohne gesetzliche Rahmen- bedingungen voran, und die Marktdynamik wird uns bald überholt haben. Wir können heute das Heft selbst in die Hand nehmen. Warten wir nicht, bis uns das Volk mit der Solar-In- itiative die Lenkungsabgabe in einer anderen, für die Was- serkraft weniger günstigen Form aufzwingt!
Stimmen Sie für Eintreten auf den Entwurf B, und ermögli- chen Sie damit die erste Detaildiskussion.
Durrer Adalbert (C, OW): Wir haben uns in der CVP-Fraktion intensiv mit der Frage der ökologischen Energieabgabe aus- einandergesetzt - und das nicht erst seit der Annahme von Artikel 14bis im Energiegesetz in der ersten Lesung in die- sem Rat.
Wir diskutieren diese Frage auch im Kontext mit unserer grundsätzlichen Position zur Energiepolitik. Für uns muss eine längerfristig sichere, wirtschaftliche und umweltverträg
liche Energieversorgung - der Schwerpunkt der Energiepoli- tik - auf der rationellen Energieverwendung, dem Energie- sparen und auf den erneuerbaren Energien liegen.
Eine volkswirtschaftlich optimale Energienutzung braucht aber auch gewisse staatliche Rahmenbedingungen. Das ist namentlich im Hinblick auf die Liberalisierung des Elektrizi- tätsmarktes wichtig. Der offene Wettbewerb muss durch ge- eignete energie- und umweltpolitische Rahmenbedingungen begleitet sein. Namentlich auch durch ein Lenkungsinstru- mentarium wollen wir die Wasserkraft als wichtige saubere einheimische erneuerbare Energiequelle und damit als ele- mentares Standbein der schweizerischen Stromversorgung erhalten. Es geht hier um die Frage, ob wir auch in Zukunft ja zur Wasserkraft sagen.
Wie Sie wissen, sind mehrere energiepolitische Initiativen hängig, nämlich die Solar-Initiative, die Energie-Umwelt-In- itiative sowie die Initiative «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!». Diese wollen auch die Wasserkraft ab einer Leistung von 1 Megawatt besteuern. Also müssen wir im Interesse der Wasserkraft hier ein Gegengewicht ge- genüberstellen. Ich glaube, mit der Vorlage, dem Be- schlussentwurf, wäre die Zeit für einen ersten moderaten Schritt hin zu einer Energielenkungsmassnahme gerade aus dieser Sicht reif. Fast alle bekennen sich ja in Programmen und in Wahlkämpfen zur ökologischen Steuerreform, obwohl über deren Ausgestaltung sowie die politische und zeitliche Durchsetzbarkeit nur sehr vage Vorstellungen bestehen. Vor diesem Hintergrund wird die Frage einer Lenkungsabgabe immer wieder mit dem Hinweis bekämpft, wir könnten das dann im Zusammenhang mit dem CO2-Gesetz, mit dem Elektrizitätsmarktgesetz oder allenfalls mit der ökologischen Steuerreform angehen.
Wir sind in der CVP-Fraktion mehrheitlich der Auffassung, dass nun diese Frage im Zusammenhang mit der Verab- schiedung des Energiegesetzes nicht ausgeklammert wer- den kann. Warum dies?
Wir sind aufgrund des Energieartikels, des Umweltschutz- artikels und des Wasserwirtschaftsartikels verpflichtet, die ra- tionelle Energieverwendung und die erneuerbaren Energien, namentlich die Wasserkraft, zu fördern.
Es geht um die Erhaltung der Wasserkraft in einem libera- lisierten Strommarkt, der auf uns zukommt. Es geht darum, rechtzeitig ein Zeichen zu setzen, dass wir diese saubere ein- heimische erneuerbare Energie vor der Verdrängung durch ausländischen Billigstrom aus atomaren und fossilen Anla- gen schützen wollen. Der Standortvorteil Wasserkraft darf nicht leichtfertig preisgegeben werden. Er ist die wichtigste wirtschaftliche Ressource in unseren alpinen und vornehm- lich auch in unseren voralpinen Kantonen. Was haben wir sonst noch? Eine darbende Landwirtschaft und etwas Touris- mus. Deshalb stehen auch 17 Kantone hinter dieser Len- kungsabgabe. Zu sehen ist weiter, dass diese Frage für ein- zelne unserer Gebirgskantone überlebenswichtig ist.
Wir schaffen damit indirekt einen Gegenvorschlag zur So- lar-Initiative, auch wenn sich jetzt hier ein direkter Gegenvor- schlag abzuzeichnen beginnt.
Die Diskussion vom letzten Herbst im Ständerat zu Artikel 14bis des Energiegesetzes hat gezeigt, dass die Frage der verfassungsmässigen Verankerung zentral ist. Das vielzi- tierte Gutachten Jaag, das im Auftrag der UREK des Natio- nalrates erstattet wurde, sagt ganz klar, dass die von Artikel 14bis postulierte Verknüpfung mit der Senkung der Lohnne- benkosten nicht verfassungskonform ist.
Was aber wichtig ist: Es sagt, dass eine Lenkungsabgabe für die Förderung der alternativen Energien, für ökologisch be- gründete Effizienzverbesserungen oder für die Erhaltung und Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke im Grundsatz machbar ist. Vorbehalte macht Professor Jaag hinsichtlich der Höhe der Lenkungsabgabe. Wir haben das immer wieder gehört. Er unterstellte, dass mit 0,6 Rappen pro Kilowatt- stunde kaum eine Lenkungswirkung erzielt werden könne. Die Verteuerung der nichterneuerbaren Energien ist aber un- terschiedlich zu bewerten. Beim Benzin wissen wir, dass die- ser Einwand sicher berechtigt ist. Bei Gas und Erdöl wird je- doch eine Verteuerung um knapp 20 Prozent erreicht.
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Gleichzeitig muss man bedenken, dass auch die erneuer- bare Energie günstiger ausgestaltet wird und dass auch da- durch der Lenkungseffekt entsteht.
Bei der CO2-Gesetzgebung werden wir uns ebenfalls in einer Grössenordnung bewegen, die von Professor Jaag als unge- nügend bezeichnet wird. Aber ich glaube, dass wir im Parla- ment keine Abgaben verabschieden dürfen, die zwar den verfassungsmässigen Ansprüchen genügen, vor dem Volk aber nie eine Chance haben werden.
Die UREK des Ständerates hat in der Zwischenzeit den Ent- wurf für einen Verfassungsartikel für eine grundlegende öko- logische Reform, für eine Energieabgabe, erarbeitet. Die Vorstellungen des Ständerates sind klar vom Modell unserer UREK zu trennen. Beim Energieabgabebeschluss, über den wir hier und heute sprechen, geht es um eine kurzfristige Massnahme. Sie soll rasch greifen, und sie ist vom eher mit- telfristig realisierbaren Projekt des Ständerates klar zu tren- nen, welches eine bedeutend höhere Abgabe auf nichterneu- erbaren Energieträgern bei gleichzeitiger Senkung der Lohn- nebenkosten vorsieht, also eine eigentliche ökologische Steuerreform darstellt. Das Projekt des Ständerates, aber auch in diese Richtung gehende Vorschläge des Bundesra- tes bedingen eine Verfassungsänderung. Diese ist - da müs- sen wir realistisch sein - nur mittelfristig zu realisieren.
Der befristete Energieabgabebeschluss steht also keines- wegs im Widerspruch zu den Plänen des Ständerates. Es geht hier um eine kurzfristig realisierbare Massnahme, die Mitte des nächsten Jahrzehntes vom umfassenderen Projekt des Ständerates abgelöst werden soll.
Es ist doch klar: Es geht heute darum, eine klare Trennlinie zwischen blossen Lippenbekenntnissen und dem Tatbeweis zu ziehen. Es geht darum, einen ersten Pflock auf dem Weg zu einer ökologischen Steuerreform einzuschlagen, einen Durchbruch zu erzielen und ihn nicht zu bremsen.
Wir bieten auch Hand, indem wir das in der Form einer sepa- raten Vorlage tun wollen; das war in der Kommission unbe- stritten, das war einstimmig. Dieses Vorgehen bietet den Vor- teil, dass wir in dieser Session ein schlankes Energiegesetz verabschieden und damit den Energienutzungsbeschluss, der ausläuft, ablösen können. Dieser Weg bietet auch die Gelegenheit, viele offene Fragen, die in der Tat mit dieser Lenkungsabgabe verbunden sind, noch beantworten und so die Lösungen optimieren zu können; wir können auch eine Konsultation durchführen, wir können die öffentliche Diskus- sion veranlassen. Ich glaube, das ist wichtig, die Zeit hierfür ist reif. Der Ständerat kann das Geschäft nachher überneh- men und die richtigen Schlüsse daraus ziehen.
Bei der Lenkungsabgabe geht es um ein ganz wesentliches Element für die Umsetzung einer nachhaltigen Energie- und Umweltpolitik. Es geht um ein wesentliches Element für die Erhaltung der Wirtschaftskraft in strukturschwachen Gebie- ten und damit natürlich auch für die Kohäsion des Landes.
Ich möchte Herrn Speck sagen: Nicht alle, die sich hier vorne für diesen Weg einsetzen, sind durch Lobbyisten geschädigt; mir selber geht dieser Stil des Lobbyismus von Herrn Cado- nau auch auf die Nerven. Ich denke, dass dieser Stil die Grenzen des Zumutbaren schon längstens überschritten hat; ich habe meine Meinung selber und persönlich gebildet, dar- auf lege ich Wert.
Was stützt meine Meinung? Meine Meinung wird gestützt durch die Tatsache, dass ich grosse Angst habe, unser Land werde immer mehr zweigeteilt, und zwar in einen starken Wirtschaftsraum auf der einen Seite und in strukturschwache ländliche Gebiete auf der anderen Seite.
Wir müssen wahnsinnig aufpassen, dass diese struktur- schwachen Gebiete im Zusammenhang mit Liberalisierungs- projekten, die ich grundsätzlich unterstütze, nicht langfristig untergehen; dass man ihnen bei der Verkehrserschliessung, bei der Telekommunikation, bei der Stromerschliessung auf- grund der Finanzlage nicht immer weniger Quersubventio- nen zukommen lässt; dass man ihnen aber auch die wenigen Ressourcen, die sie haben, nicht «untergräbt».
Durch einen solchen Beschluss erwarten diese Gebiete eben ein ganz klares Zeichen, so dass sie bei der Strommarktlibe- ralisierung mitmachen, sonst laufen wir Gefahr, dass sich die
Gebirgskantone und ihre Bevölkerung schon von vornherein bei diesen notwendigen Schritten querstellen!
Aus diesem Grunde ersuche ich Sie namens der mehrheitli- chen CVP-Fraktion, auf den Beschlussentwurf einzutreten; wir haben den Antrag Leuba nicht im Detail diskutieren kön- nen, ich meine aber, dass dieser Antrag - obwohl er in der Stossrichtung für mich nachvollziehbar ist - wohl das Ge- schäft wieder verzögern würde und demzufolge in Wider- spruch zur Auffassung der Mehrheit der UREK steht.
Scherrer Jürg (F, BE): Anlässlich der Volksabstimmung zum Energieartikel in der Bundesverfassung hat man dem Volk vorgemacht, dass es mit diesem Verfassungsartikel u. a. um eine ausreichende, sichere, wirtschaftliche und breitgefä- cherte Energieversorgung gehe. Ich stelle fest: Die Energie- versorgung in der Schweiz ist so sicher, wie sie sicherer nicht sein könnte; sie ist ausreichend - diese Situation wird sich bei der Energiemarktöffnung sogar noch verbessern -, und sie ist absolut wirtschaftlich, weil sie nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage funktioniert. Bei den Produzenten sind die Produktionskosten und die Transportkosten, also die Verteilkosten, gedeckt, die Verzinsung und die Amortisa- tionskosten sind ebenfalls gedeckt.
Eine Breitfächerung, d. h. die Ausdehnung auf sogenannte Alternativenergien, hängt vom Wirkungsgrad und der Wirt- schaftlichkeit dieser Energien ab. Daran können Sie politisch gar nichts ändern - es sei denn, Sie fahren auf dem Weg zur Planwirtschaft weiter, den Sie eingeschlagen haben. Wohin aber die Planwirtschaft führt, sollten Sie wissen.
Betreffend die Energiemarktöffnung ist aus ausländischen Beispielen - ich erwähne Schweden - hinreichend bekannt, dass sich eine Strompreissenkung, die mit Sicherheit eintre- ten wird, allerhöchstens im Rahmen der jetzt vorgeschlage- nen Verteuerung bewegt - allerhöchstens! Und von Billigst- strom kann überhaupt keine Rede sein! Die Sprecherin der Grünen sollte sich vielleicht zuerst über die Fakten orientie- ren, bevor sie einen solchen Unsinn in die Welt setzt.
Ich halte fest, dass für den Schweizer Konsumenten eine si- chere, wirtschaftliche, breitgefächerte Energieversorgung vorhanden ist, so breitgefächert, wie sie sein kann. Für den Konsumenten in der Schweiz wird sich mit dieser Vorlage gar nichts ändern - ausser der Tatsache, dass sie einen Preis- schub bei der Energie bewirkt. Die Konsumenten bezahlen mehr; das ist alles, was am Schluss resultiert.
Zum Schutz der Wasserkraft: Das gehört natürlich nicht in eine Vorlage betreffend eine Energieabgabe, sondern das muss im Energiemarktgesetz Platz finden. Unlogischer kann man nicht mehr argumentieren, wenn man jetzt Äpfel mit Bir- nen vergleicht und Zwetschgen mit Rüben vermischt.
An die Adresse der Sozialisten und der Grünen, die nicht müde werden, den Schutz und den Ausbau der Wasserkraft als umweltfreundlicher Energie zu beschworen: Beantworten Sie mir jetzt die Frage, wieso Sie die Projekte Greina und Grimsel bekämpfen bzw. bekämpft haben. Unlogischer und widersprüchlicher kann man nicht politisieren.
Mit der Energieabgabe werden netto 800 Millionen Franken gehortet, über deren Verwendungszweck ausser einigen dif- fusen Förderungsideen keinerlei konkrete Vorstellungen exi- stieren. Natürlich wird das Geld umverteilt; das bleibt am Schluss nicht irgendwo liegen und wird verzinst. Ich sage Ih- nen, dass es genau gleich läuft wie bei verschiedenen For- schungsprojekten, die unter dem Deckmantel Umweltschutz lanciert werden: Es werden sich wieder ganze Völkerstämme aus dem Topf der Subventionen auf Kosten der Volkswirt- schaft und auf Kosten der Allgemeinheit bereichern.
Wir werden viele Arbeitsplätze schaffen - behauptet der Er- finder dieser gigantischen Umverteilungsaktion. Wie viele Ar- beitsplätze aber auf der anderen Seite verlorengehen - dar- über wird geschwiegen. Das wundert mich auch nicht, denn davon hat der Urheber keine Ahnung. Natürlich werden ei- nige Branchen profitieren. Natürlich haben jene Freude daran, die Subventionen bekommen. Aber auf der anderen Seite müssen die Subventionen, die Gelder, erarbeitet wer- den, und unter dem Strich wird unsere Volkswirtschaft bluten;
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Energiegesetz
das sollten Sie mittlerweile von anderen Beispielen zur Ge- nüge kennen.
Die Schönfärberei der Berichterstatter - insbesondere des deutschsprachigen - ist natürlich eine grobe Irreführung, ist eine Täuschung! Es ist fahrlässig, so etwas zu behaupten! Jede Volkswirtschaft - auch dafür gibt es international x Bei- spiele -, welche wie die Schweiz dauernd neue Steuern und neue Abgaben einführt und diese erhöht, erleidet Schiff- bruch. Jene, die dauernd von Arbeitsplätzen reden, sollen mir nun einmal erklären, wieso die Arbeitslosigkeit in der Schweiz so hoch ist. Das war früher nicht so. Die Arbeitslo- sigkeit hat zugenommen, seit dieses Parlament in «Umwel- tismus», in Steuertreiberei und in Umverteilung macht.
Es liegt auf der Hand, dass die Fraktion der Freiheits-Partei der Schweiz auf die Vorlage nicht eintreten oder allenfalls den Rückweisungsantrag Leuba unterstützen wird, denn diese Vorlage hat in der heutigen volkswirtschaftlichen Situa- tion keinen Platz!
Wiederkehr Roland (U, ZH): Vor einem Dutzend Jahren hat Franz Jaeger mit einem Vorstoss eine Lenkungsabgabe ver- langt. Sie werden sich nicht darüber wundern, dass unsere Fraktion immer noch hinter diesem Verlangen steht und des- halb geschlossen für Eintreten auf den Entwurf B ist.
Die ökologischen Aspekte sind offenbar ziemlich unbestrit- ten; also reden wir von den wirtschaftlichen! Ich will nicht al- les wiederholen, was Vorredner gesagt haben, aber eines möchte ich klar ausdrücken: Wenn diese Lenkungsabgabe kommt, werden wir es bis zum Jahr 2020 fertigbringen, in be- zug auf die Energieimporte etwa 20 Prozent weniger abhän- gig vom Ausland zu sein. Das heisst, wir sparen von den 5 Milliarden Franken, die wir heute jedes Jahr ins Ausland ex- portieren, 1 Milliarde Franken ein und setzen sie in unserem eigenen Land ein, vor allem für Gewerbetreibende. Gerade deshalb ist es für mich absolut nicht verständlich, warum die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei - Redner Christian Speck ist, vorher schon von Herrn Durrer angesprochen, lei- der nicht im Saal -, die früher einmal Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei hiess, gegen Eintreten ist.
Jetzt ist er da! Christian Speck, man sagt normalerweise - ein Sprichwort -: Mit Speck fängt man Mäuse. Bei dir frage ich mich immer: Welche Mäuse haben jetzt wieder den Speck gefangen?
Ich kann die SVP nicht verstehen, weil die Milliarde, die in un- serem Land bleiben würde, den Gewerbetreibenden zugute käme und nicht irgendwelchen Grosskonzernen, die im Aus- land mit Erdöl handeln und in die Schweiz exportieren. Wir werden unabhängiger! Ich weiss, dass die parlamentarische Halbwertszeit für die Bewusstseinsbildung ungefähr zwölf Jahre beträgt, also die zwölf Jahre, die vergangen sind, seit Franz Jaeger seinen Vorstoss eingereicht hat. Gerade des- halb kann ich heute nicht verstehen, warum die Hinhaltetak- tiker immer noch ein so grosses Forum finden. Normaler- weise haben diese Hinhaltetaktiker nur dann Glück, wenn es kartellistische Hürden gibt, die vom Parlament aus irgendwel- chen Gründen mit einer Mehrheit nicht übersprungen werden sollen oder können. Aber diese Kartelle sind doch heute am Wanken.
Woran liegt es also? Liegt es daran, dass wir einfach sagen, wir hätten in der Schweiz den Mut nicht mehr zu Neuem, das sei unser Schicksal, keine Innovation mehr? Dabei ist schon mehr im Tun, als Sie glauben, gerade auf dem Gebiet der KMU. Haben Sie hier also den Mut, etwas zu tun!
Ich kann es zum Schluss nicht lassen, Herrn Scherrer, der auch nicht da ist, doch noch ein Wort zu sagen. Er hat ge- sagt, es sei ein Widerspruch, dass «die Grünen» .... - Wer sind diese «Grünen»? Sie sind vielleicht wie hier Leute einer Partei. Aber es gibt mehr Leute, die sich durchaus hin und wieder als grün bezeichnen können, weil sie einfach Lebens- grundlagen in diesem Land erhalten wollen - quasi für eine Effizienzsteigerung in der Wasserkraft plädieren, aber ande- rerseits nicht zugelassen hätten, dass die Greina unter Was- ser gesetzt wird. Das ist kein Widerspruch! Ich kann doch für das Auto sein und trotzdem nicht wollen, dass die ganze Stadt Biel asphaltiert wird, sondern den Bielerinnen und Bie-
lern einige grüne Flecken in der Stadt gönnen, weil das die Lebensqualität fördert.
Wir bitten Sie also um Eintreten.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: Les réticences qui vien- nent d'être mentionnées sur l'entrée en matière concernent deux aspects principaux: l'un a trait à la procédure et l'autre à la base constitutionnelle.
Ensuite, quand vous observez les propositions de minorité, vous constatez que le principe est contesté au sein de la commission, mais que, sur le contenu de l'arrêté fédéral, seu- lement cinq propositions de minorite, ne concernant souvent que des compléments ou des précisions, ont été déposées. Sur la procédure, j'aimerais aussi rappeler que lorsque nous avons traité l'initiative populaire «Propriété du logement pour tous», Monsieur Leuba, vous également, vous n'avez rien trouvé à redire sur la procédure que nous avons adoptée. Or, le plénum a suivi exactement la procédure que nous vous proposons aujourd'hui. Toutefois, comme vous étiez favora- ble à cette initiative, vous n'avez rien trouvé à redire sur la procédure. Comme vous êtes contre l'introduction de la pré- sente loi, vous contestez notre façon de procéder et c'est vo- tre droit d'ailleurs le plus strict.
En outre, je suis étonné des réserves émises en matière de constitutionnalité par certains collègues juristes. Lorsque nous avons traité de l'application de l'initiative de Rothen- thurm, notamment avec M. Baumberger, nous avons utilise une marge de manoeuvre qui n'était guère constitutionnelle. En réalité, nous avons légiféré sur les sites marécageux, d'une manière peu orthodoxe en regard de l'article constitu- tionnel.
Pourquoi la commission vous invite-t-elle a dire oui à l'entrée en matière? Constitutionnellement, la base légale existe, au- delà des réserves émises. La consultation nous donnera l'oc- casion d'affiner encore cette problématique. J'observe qu'il y a un accord de principe des cantons sur l'introduction de la redevance incitative, puisque déjà maintenant la majorité des directeurs cantonaux de l'énergie ont dit: «Nous ne pouvons pas ouvrir le marché électrique sans qu'il y ait préalablement une taxe sur l'énergie qui soit introduite.»
Donc, ne nous dites pas que nous n'avons rien fait, que nous avons bâclé. Une procédure de consultation est en marche via la loi sur la libéralisation du marché électrique. Cette pro- cédure indique déjà au niveau des cantons une adhésion de principe à cette redevance d'incitation. Je rends attentifs en particulier certains représentants des cantons romands au risque qu'il y a, si nous n'avons pas de redevance d'incitation, à ce que des entreprises comme EOS se trouvent dans
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Loi sur l'énergie
d'énormes difficultés s'il y a ouverture du marche sans mesu- res d'accompagnement.
Strahm Rudolf (S, BE), Berichterstatter: Ich möchte hier noch auf den Vorwurf eingehen, das Projekt sei zuwenig aus- gereift oder zuwenig seriös. Die Kommission hat sich drei- mal, an vier Sitzungstagen, seit letzten Juni mit dieser Mate- rie befasst. Es war einfach schade, dass das Gutachten Jaag so spät eintraf. Es gibt noch fünf Minderheitsanträge. Aber jetzt liegen schon 13 Einzelanträge aus der Ratsmitte vor. Das zeigt, dass das Problem nicht bei der Kommission lag, sondern es reflektiert die Tatsache, dass es sich hier um die wichtigste und wirksamste energiepolitische Vorlage in die- sem Jahrzehnt handelt.
Ein Wort zur Prozedur an Herrn Leuba: Er hat verlangt, vor der Detailberatung eine Vernehmlassung zu machen. Das ist immer die Frage, wenn das Parlament selber etwas aufgleist. Aber ich möchte auch nochmals auf deutsch wiederholen, was der welsche Sprecher gesagt hat: Wir haben bei der Volksinitiative «Wohneigentum für alle» genau das gleiche Verfahren gewählt. Die WAK-NR hat selber einen Gegenvor- schlag entwickelt; er wurde hier in diesem Rat verabschiedet, dann ging er in die Vernehmlassung, bevor der Ständerat weiterberaten hat. Das ist genau das gleiche Vorgehen, und ich habe es als kohärent empfunden - ich bin auch Mitglied der WAK -, dass das genau gleich abläuft. Deswegen ist die- ses Vorgehen rechtens.
Mein letzter Punkt, die Verfassungsmässigkeit: Ich möchte nicht mehr detailliert auf diese Frage eingehen, ich möchte hier nur folgendes festhalten, weil ja etwa von unseren Kolle- gen im Ständerat gesagt worden ist, das verfassungsmäs- sige Gewissen sei in unserem Rat nicht gleich entwickelt: In die Frage der Verfassungsmässigkeit haben wir mit den Gut- achten und den Hearings mit Juristen usw. sehr viel Zeit in- vestiert. Letztendlich bleibt es eine Ermessensfrage. Ich möchte es eigentlich auf die Folgerung zuspitzen: Wer für die Energieabgabe ist, hält sie für verfassungskonform; wer ge- gen die Energieabgabe ist, hält sie für verfassungswidrig. Deshalb bitte ich Sie, nicht nochmals die Kommission damit zu belasten. Das Stimmenverhältnis von 13 zu 12 war vom Anfang bis zum Schluss gleich, und es gab keine Zufälle mehr. Jetzt muss in diesem Rat politisch entschieden wer- den.
In dem Sinne bitte ich Sie namens der Kommissionsmehr- heit, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsan- trag Leuba abzulehnen.
Speck Christian (V, AG): Ich möchte nur eine Richtigstellung vornehmen zu dem, was der Kommissionssprecher, Herr Strahm, soeben gesagt hat: Wir haben uns in der Kommis- sion nicht während vier Malen mit dieser Vorlage beschäftigt. Wir haben uns an der ersten Sitzung mit den Differenzen beim Energiegesetz befasst. Bei Artikel 14bis haben wir auf- gehört. Über den vorliegenden Beschlussentwurf, den wir jetzt diskutieren, haben wir an einer einzigen Sitzung disku- tiert, nämlich an der letzten zweitägigen Sitzung - das Gut- achten Jaag lag erst an dieser Sitzung vor -; darum auch der Vorwurf der überstürzten, unseriösen Gesetzgebung.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Die Vorlage, die Sie hier beraten und auf die Sie eintreten oder allenfalls nicht eintre- ten, ist eine Vorlage der UREK, und es gibt keine Botschaft des Bundesrates dazu.
Dennoch hat der Bundesrat an der letzten Sitzung seine Hal- tung dazu festgelegt, allerdings nur in einem Aussprachepa- pier. Das ist, wie gesagt, keine Botschaft, die zu jedem ein- zelnen Artikel Stellung nehmen würde. Der Bundesrat nimmt zu diesem Energieabgabebeschluss Stellung in Kohärenz zu seinen bisherigen Beschlüssen. Diese bestehen darin, dass er Ihnen ein Energiegesetz ohne eine solche Abgabe vorge- legt hat und dass er die beiden Initiativen, die Solar-Initiative und die Energie-Umwelt-Initiative, ohne einen Gegenvor- schlag zur Ablehnung empfohlen hat.
Der Bundesrat prüft eine ökologische Steuerreform. Das ge- schieht unter der Federführung des Eidgenössischen Finanz-
departementes. Er hat sich mehrfach festgelegt, eine solche ökologische Steuerreform einführen zu wollen, und er hat die Stossrichtung in der Botschaft zur Volksinitiative «für eine ge- sicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern!» dargelegt. Er möchte eine stärkere Besteuerung der Energieträger, und er möchte die Mittel, die daraus gewonnen werden, für Bundes- aufgaben, insbesondere zur Stabilisierung der Lohnneben- kosten, verwenden.
Nun ist der Ständerat bei der Beratung der beiden Initiativen dazu übergegangen, eine Verfassungsgrundlage - mehr oder weniger einen Gegenvorschlag zur Solar-Initiative - zu entwerfen. Der Bundesrat hat auch hierzu noch nicht formell und endgültig Stellung genommen. Dazu müsste dieser Ge- genvorschlag zunächst einmal ausformuliert sein. Aber der Bundesrat signalisiert, dass er bereit ist, diese Verfassungs- bestimmung auch als Grundlage für seine geplante ökologi- sche Steuerreform zu akzeptieren.
Infolgedessen muss ich zu dem Energieabgabebeschluss, wie er hier vorliegt, folgendes sagen: Was den Inhalt angeht, widerspricht eine Abgabe dem bisherigen Energiegesetzkon- zept des Bundesrates. An der ablehnenden Haltung des Bundesrates hat sich nichts geändert.
Eine Energieabgabe könnte aber auch als erster Schritt für eine neue Finanzordnung mit ökologischen Anreizen be- trachtet werden. So gesehen bräuchte es dann allerdings verschiedene Bedingungen, die innerhalb der Vernehmlas- sung als Stellungnahme des Bundesrates noch detailliert zum Ausdruck kommen müssten.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Subventionen ge- mäss vorgeschlagenem Energieabgabebeschluss zu hoch sind und dass, würde er angenommen, insbesondere dort eine Budgetentlastung notwendig wäre, wo heute Subventio- nen nach heutigem Recht erfolgen. Die Energieabgabe, die kraft dieses Beschlusses an Alternativenergien zugeteilt würde, müsste also zur Entlastung der Subventionen, die heute schon an dieselben Energieträger erfolgen, verwendet werden.
Der Bundesbeschluss müsste zudem bis zum Inkrafttreten der neuen Finanzordnung befristet werden.
In diesem Sinne ist der Bundesrat gegenüber diesem Ener- gieabgabebeschluss skeptisch eingestellt; er sagt aber: Wenn Sie eine solche Energieabgabe im Zusammenhang mit der Beratung des Energiegesetzes tatsächlich wünschen, dann schlägt er Ihnen vor, dass das separat und nicht inner- halb des Energiegesetzes geschieht. Diese Anregung habe ich schon mehrfach gemacht. Von daher wäre die blosse Ar- gumentation, der Bundesrat sei gegen Eintreten auf diesen Beschluss, unpräzis, weil er selber ja gesagt hat: Wenn eine Energieabgabe eingeführt wird, dann soll das bitte in einem separaten Beschluss geschehen, damit das Energiegesetz jetzt zu Ende beraten werden und, wenn immer möglich, auf den 1. Januar 1999 in Kraft treten kann.
Daher muss ich schon jetzt sagen: Falls Sie in der Abstim- mung Eintreten beschliessen sollten, verknüpfen Sie doch bitte diesen Energieabgabebeschluss nicht weiterhin mit dem Energiegesetz, und behalten Sie ihn nicht gewissermas- sen als Geisel, sondern entlassen Sie bitte das Energiege- setz aus den Beratungen, damit wir es auf den 1. Januar 1999 in Kraft treten lassen können.
Namentliche Abstimmung Vote nominatif (Ref .: 2099)
Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) stimmen:
Votent pour la proposition de la majorité (entrer en matière): Aeppli, Aguet, Alder, Antille, Banga, Baumann Ruedi, Bau- mann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Berberat, Borel, Bühl- mann, Burgener, Caccia, Carobbio, Cavalli, Chiffelle, Columberg, Comby, David, de Dardel, Dormann, Ducrot, Dünki, Dupraz, Durrer, Eberhard, Epiney, Eymann, Fankhau- ser, Fasel, Fässler, Fehr Jacqueline, Filliez, Gadient, Gen- ner, Gonseth, Grendelmeier, Grobet, Gross Andreas, Gross Jost, Grossenbacher, Guisan, Günter, Gysin Remo, Haering Binder, Hafner Ursula, Hammerle, Heim, Herczog, Hess
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Energiegesetz
Peter, Hochreutener, Hollenstein, Hubmann, Jans, Jean- prêtre, Jutzet, Keller Christine, Lachat, Langenberger, Lee- mann, Loretan Otto, Lötscher, Maitre, Marti Werner, Maury Pasquier, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Müller- Hemmi, Nabholz, Oehrli, Ostermann, Rechsteiner Paul, Rechsteiner Rudolf, Rennwald, Roth, Ruckstuhl, Ruf, Ruffy, Sandoz Marcel, Schmid Odilo, Semadeni, Simon, Spiel- mann, Stamm Judith, Steffen, Strahm, Stump, Suter, Teu- scher, Thanei, Thur, Tschappat, Tschopp, Vermot, Vollmer, von Felten, Weber Agnes, Weyeneth, Widmer, Wiederkehr, Zapfl, Zbinden, Zwygart (105)
Für den Antrag der Minderheit (Nichteintreten) stimmen: Votent pour la proposition de la minorité (ne pas entrer en matière):
Aregger, Baader, Bangerter, Baumann Alexander, Baumber- ger, Bircher, Blocher, Bonny, Borer, Bortoluzzi, Bosshard, Brunner Toni, Bührer, Cavadini Adriano, Christen, Dettling, Dreher, Egerszegi, Eggly, Ehrler, Fehr Hans, Fehr Lisbeth, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Freund, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Fritschi, Giezendanner, Gros Jean- Michel, Gusset, Gysin Hans Rudolf, Hasler Ernst, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Otto, Kofmel, Kühne, Kunz, Lauper, Leu, Leuba, Loeb, Maspoli, Maurer, Moser, Mühlemann, Müller Erich, Raggenbass, Rychen, Sandoz Suzette, Schenk, Scherrer Jürg, Schlüer, Schmid Samuel, Seiler Hanspeter, Speck, Stamm Luzi, Steinemann, Steiner, Stucky, Theiler, Tschuppert, Vallender, Vetterli, Vogel, Waber, Weigelt, Widrig, Wittenwiler, Wyss (72)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Bezzola, Deiss, Engelberger, Imhof, Philipona, Schmied Walter, Steinegger (7)
Entschuldigt/abwesend sind - Sont excusés/absents:
Binder, Blaser, Engler, Föhn, Goll, Jaquet, Keller Rudolf, Pelli, Pidoux, Pini, Randegger, Ratti, Scheurer, von Allmen, Ziegler (15)
Präsidium, stimmt nicht - Présidence, ne vote pas: Leuenberger (1)
Abstimmung - Vote Für den Eventualantrag Leuba 87 Stimmen Dagegen 93 Stimmen
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Nachdem Sie jetzt auf die Vorlage eingetreten sind und die Vorlage nicht zurückgewie- sen haben, diese aber sehr umstritten ist - es liegen mehrere Anträge vor; die Beratung wird auch im Ständerat einige Zeit beanspruchen -, möchte ich Sie ersuchen, jetzt das Energie- gesetz zu verabschieden, damit wir dort vorwärtsmachen können. Wir müssten nämlich sonst den Energienutzungsbe- schluss verlängern. Dafür müssten wir auch wieder mit ei- nem Antrag kommen.
Er wäre zwar nicht so kompliziert, zugegeben! Aber ich meine, dass der Grundsatzentscheid jetzt gefallen ist. Des- wegen bitte ich Sie, die Differenzen im Energiegesetz jetzt zu bereinigen, damit es zur nächsten Differenzbereinigung an den Ständerat gehen kann.
Präsident: Sind Sie damit einverstanden, jetzt sofort die Dif- ferenzbereinigung des Energiegesetzes zu Ende zu führen?
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Es ist richtig, dass wir in dieser Session das Energiegesetz und auch diesen Beschluss zu Ende beraten. Aber wir können doch jetzt zuerst den Be- schluss zu Ende beraten, bevor wir ihn vom Energiegesetz abtrennen. Es wird vielleicht Montag werden, aber die Bera- tung wird in dieser Session stattfinden können.
Präsident: Herr Rechsteiner beantragt, zuerst die Detailbe- ratung des Bundesbeschlusses über eine ökologische Ener- gieabgabe durchzuführen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Rechsteiner Rudolf Dagegen
67 Stimmen 104 Stimmen
A. Energiegesetz A. Loi sur l'énergie
Art. 14bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Eventualantrag Suter (falls auf Entwurf B nicht eingetreten wird) Festhalten
Art. 14bis Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition subsidiaire Suter (au cas où l'entrée en matière sur le projet B serait rejetée) Maintenir
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Art. 31 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Eventualantrag Suter (falls auf Entwurf B nicht eingetreten wird) Abs. 2 Festhalten
Antrag Lötscher Abs. 3
Das Energiegesetz (EnG) und der Energieabgabebeschluss (EAB) treten gemeinsam in Kraft. Der Energienutzungsbe- schluss wird bis zum gemeinsamen Inkrafttreten von EnG und EAB verlängert.
Art. 31 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition subsidiaire Suter (au cas où l'entrée en matière sur le projet B serait rejetée) Al. 2 Maintenir
Proposition Lötscher Al. 3
La loi sur l'énergie (LEn) et l'arrêté concernant la taxe sur l'énergie (Ate) entrent simultanément en vigueur. L'arrêté sur l'énergie est prolongé jusqu'à l'entrée en vigueur de la LEn et de l'Ate.
Lötscher Josef (C, LU): Wenn wir heute das Energiegesetz ohne die verbindliche Absicht verabschieden, die Energieab- gabe möglichst bald einzuführen, dann erfüllen wir meines Erachtens den Auftrag des Verfassungsartikels nicht. Das Volk hat uns nämlich in der Abstimmung von 1990 mit Arti- kel 24octies der Bundesverfassung klar beauftragt, erneuer- bare Energien zu fördern und Energieverluste zu vermeiden. Ich erinnere an die Einführung des Energienutzungsbe- schlusses; dieser Beschluss, der Energieförderung beinhal- tet, wurde damals von Herrn Bundesrat Ogi mit dem be- rühmten Beispiel des Drei-Minuten-Eis vorgestellt. Ich nehme an, dass auch die SVP-Fraktion ihren Bundesrat nicht fallenlässt und heute noch zur Förderung erneuerbarer Energien steht.
Wenn wir heute das Energiegesetz ohne verbindliche Len- kungsabgabe verabschieden, können wir die Verfassungs-
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ziele nicht erreichen, und die Lenkungsabgabe wird auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Dann besteht die grosse Gefahr, dass mit dem Energieabgabebeschluss die Förderung der Alternativenergie-Technologien herausge- kippt wird. Ich habe das heute morgen aus den Voten ver- schiedener Redner herausgehört.
So streuen wir dem Volk Sand in die Augen und handeln nicht redlich. Wer heute dem Energiegesetz im Hinblick auf die Stromliberalisierung zustimmt, was ich an und für sich auch tun könnte, aber später die Energieabgabe verhindern will, erfüllt den Volksauftrag von 1990 nicht. Ich erinnere Sie nochmals daran, dass damals das Schweizer Stimmvolk der Vorlage mit einem Jastimmenanteil von 71 Prozent zuge- stimmt hat und dass auch alle Stände zustimmten.
Wenn wir jetzt die Inkraftsetzung des Energieabgabebe- schlusses und des Energiegesetzes nicht zusammenlegen, dann glaube ich nicht, dass jemals eine Mehrheit für die Ener- gieabgabe, wie wir sie heute formuliert haben, gewonnen werden kann. Das Ganze wird zerpflückt, und es wird in die- sem Saal keine Mehrheit mehr finden. Alle, die bis heute in Fernwärmeanlagen, in Holz- und Biomasseenergie, Solaran- lagen zur Stromproduktion, in Wärme-Kraft-Koppelungsanla- gen oder weitere solche Technologien investiert haben, kom- men sich als Betrogene vor. Ich selber auch.
Ich komme aus einer Gemeinde mit einem Fernwärmenetz mit über 1000 Kilowatt, mit Holz- und Biomasseenergie be- trieben. Diese Technologie hat auf dem freien Markt keine Chance, wenn sie nicht mit Anreizen unterstützt und entwik- kelt werden kann. Alle diese Betreiber legen ihre Anlagen besser heute als morgen still, weil sie mit unseren Beschlüs- sen jeden Tag Geld drauflegen.
Alle Installateure, Heizungs- und Lüftungstechniker, die ei- nen finanziellen Anreiz zur Verbreitung und Anwendung von Alternativenergien sehr begrüsst hätten und viele Arbeits- plätze in den Regionen und vor Ort geschaffen hätten, müss- ten ihre Zelte abbrechen und könnten ihren technischen Vor- sprung und ihre Erfahrung in dieser Technologie nicht weiter ausbauen. Wir müssen uns wirklich fragen, ob wir eine sol- che Politik wollen, ob wir diesen Leuten alle Optionen zerstö- ren wollen.
Wenn Ihnen daran gelegen ist, dies zu verhindern, so müs- sen Sie meinem Antrag zustimmen, denn dieser Antrag will lediglich, dass das, was unser Rat beschliesst, auch umge- setzt wird. Solange dies nicht erfolgt, soll der Energienut- zungsbeschluss gemäss meinem Antrag verlängert werden.
Präsident: Die CVP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie den Antrag Lötscher ablehnt. Die SVP-Fraktion lehnt den Antrag Lötscher ebenfalls ab.
Fischer-Seengen Ulrich (R, AG): Die Idee der Aufteilung die- ser Vorlage in das Energiegesetz und in den Energieabgabe- beschluss ist eigentlich von allen in der Absicht akzeptiert worden, dass nun wenigstens das Energiegesetz ohne Refe- rendumsabstimmung - also möglichst bald - in Kraft treten kann. Herr Bundesrat Leuenberger hat in seinem soeben ge- haltenen Votum diese Notwendigkeit noch einmal ganz klar betont.
Wenn wir nun das Energiegesetz verabschieden, dann be- steht keine Notwendigkeit mehr, den Energienutzungsbe- schluss zu verlängern, sondern er kann nahtlos durch das Energiegesetz abgelöst werden.
Der Energieabgabebeschluss ist demgegenüber eine völlig neue Materie; das ist aus der Diskussion hervorgegangen. Er verlangt eine intensive Bearbeitung und Beratung sowie eine Vernehmlassung. Eine zeitliche Koppelung mit dem Energie- gesetz würde eine gravierende Verzögerung für die Inkraft- setzung des Energiegesetzes mit sich bringen.
Ich bitte Sie, zu dieser Verzögerungstaktik nicht Hand zu bie- ten. Das Energiegesetz wurde lange beraten und erdauert; es sollte endlich in Kraft treten. Wenn Sie den Antrag Löt- scher ablehnen, können Sie hierzu einen Beitrag leisten.
Ich bitte Sie namens der FDP-Fraktion, in diesem Sinne zu entscheiden.
Präsident: Ich wiederhole: Die CVP-Fraktion lehnt den An- trag Lötscher ab, die SP-Fraktion unterstützt ihn.
Teuscher Franziska (G, BE): Das Energiegesetz und der Energieabgabebeschluss gehören sachlich zusammen. Ein- zig aus formaljuristischen Gründen musste die Lenkungs- abgabe auf nichterneuerbaren Energieträgern in einen sepa- raten Bundesbeschluss ausgelagert werden.
Die grüne Fraktion hat dieser Auslagerung nicht deshalb zu- gestimmt, weil sich daraus eine Auftrennung in zwei ver- schiedene Vorlagen ergibt: Wir haben dieser Aufteilung nur zugestimmt, weil wir die Frage der Lenkungsabgaben unter inhaltlichen und nicht unter formaljuristischen Aspekten dis- kutieren wollen. Insbesondere dem Ständerat soll mit dieser Auftrennung in zwei Vorlagen ermöglicht werden, seine ver- fassungsrechtlichen Bedenken aufzugeben.
In Wirklichkeit handelt es sich beim Energieabgabebeschluss um das Herzstück unserer ganzen parlamentarischen Arbeit zum Energiegesetz. Ohne dieses Herzstück bleibt das Ener- giegesetz weitgehend ein zahnloser Tiger, der kaum etwas gegen die Verschwendung der nichterneuerbaren Energie- träger in der Schweiz bewirken wird.
Wenn wir also mit unserer Arbeit auch Veränderungen im Energieverbrauch bewirken wollen, sollten wir uns dafür ein- setzen, dass der Energieabgabebeschluss so rasch wie möglich und gleichzeitig mit dem Energiegesetz in Kraft ge- setzt wird. Ich bitte Sie daher im Namen der grünen Fraktion, dem Antrag Lötscher zuzustimmen.
Dettling Toni (R, SZ), Berichterstatter: Dieser Antrag hat in der Kommission nicht vorgelegen. Ich kann daher nur per- sönlich dazu Stellung nehmen. Er ist offenbar ein Ausfluss der Differenz in Artikel 14bis. Bei Artikel 31 haben wir nämlich keine Differenzen.
Persönlich halte ich den Antrag Lötscher für wenig zweck- mässig, denn es ist ja - wie Herr Fischer-Seengen schon be- tont hat - gerade Sinn und Zweck des separaten Energieab- gabebeschlusses, diesen vom Energiegesetz zu trennen und separat zu führen und wohl auch separat in Kraft zu setzen, wenn auch möglicherweise gleichzeitig. Mit der von Herrn Lötscher beantragten Koppelung werden diese beiden Ge- setzgebungen wieder miteinander verbunden und zudem noch mit der Verlängerung des Energienutzungsbeschlusses verquickt.
Offenbar will der Antragsteller damit erreichen, dass beide Beschlüsse gemeinsam in Kraft treten. Er vergisst dabei je- doch, dass z. B. gegen den Energieabgabebeschluss das Referendum ergriffen werden könnte und dieser unter Um- ständen gar nie in Kraft treten würde. Das hätte zur Folge, dass auch das Energiegesetz nicht in Kraft treten könnte und der alte Energienutzungsbeschluss auf unbestimmte Zeit verlängert werden müsste - eine Konsequenz, die wir alle nicht wollen.
Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie in meinem persönli- chen Namen, den meines Erachtens doch eher unbedachten und übereifrigen Antrag Lötscher abzulehnen.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: La commission n'a effec- tivement pas examiné la proposition Lötscher. La commis- sion a voulu deux choses:
que la loi sur l'énergie entre en vigueur le plus rapidement possible, c'est-à-dire après le délai référendaire, puisque l'ar- rêté sur l'énergie expire à fin 1998;
que la loi sur l'énergie et l'arrêté fédéral concernant la taxe sur l'énergie soient traités en même temps.
En revanche, nous n'avons pas abordé la question de savoir si ces deux actes législatifs devaient entrer en vigueur en même temps. Je vous laisse dès lors le soin de décider.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Der Grund, dass die Ener- gieabgabe in einem separaten Bundesbeschluss geregelt werden soll, ist ja gerade der, dass das Energiegesetz als solches durch diese umstrittene Frage nicht gefährdet wird. Ich muss auch fragen: Was geschieht, wenn man jetzt die beiden Dinge wieder koppelt - Beschluss und Gesetz -, ge-
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Energiegesetz
wissermassen als Pfand, damit die Energieabgabe nicht wie- der verlassen wird. Und wenn gegen den Beschluss das Re- ferendum ergriffen wird? Wenn Sie diesen Antrag so anneh- men würden, dann könnte das neue Energiegesetz über- haupt nie in Kraft treten.
Wenn Sie dieses Vorgehen gewählt haben, ist die logische Konsequenz deshalb die, dass Sie diesen Antrag jetzt ableh- nen müssen, sonst riskieren Sie, dass der Energienutzungs- beschluss gewissermassen für immer - ohne die zum Teil eben auch vorhandenen Errungenschaften im neuen Ener- giegesetz - in Kraft bleiben muss.
Sie müssen diesen Antrag also ablehnen.
Lötscher Josef (C, LU): Herr Bundesrat Leuenberger, ist der Bundesrat in einer späteren Phase bereit, diese Zielsetzun gen zu belassen, wie sie vom Parlament mehrheitlich be- schlossen worden sind, oder werden Sie den Postulanten nachgeben, so dass allenfalls diese Zielsetzungen - vor al- lem betreffend die Förderung der alternativen Energien - wieder hinausgekippt werden?
Ihre Antwort entscheidet darüber, ob ich den Antrag zurück- ziehe oder nicht.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Das kann ich doch jetzt nicht sagen! Sie werden den Energieabgabebeschluss berei- nigen. Dann haben wir das Resultat. Dazu wird der Bundes- rat Stellung nehmen, aber nicht nur er, denn Sie wollen ja eine Vernehmlassung durchführen lassen. Nachher wird der Ständerat entscheiden.
Ich kann diese «Botschaft>> des Bundesrates als einzelnes Mitglied dieser Siebnerbehörde nicht vorwegnehmen.
Lötscher Josef (C, LU): Die Antwort befriedigt mich nicht ganz. Ich halte an meinem Antrag fest.
Abs. 1 - Al. 1 Angenommen - Adopté Abs. 2 - Al. 2
Präsident: Der Eventualantrag Suter entfällt.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote Für den Antrag Lötscher Dagegen
69 Stimmen 85 Stimmen
B. Bundesbeschluss über eine ökologische Energieabgabe B. Arrêté fédéral concernant une taxe écologique sur l'éner- gie
Detailberatung - Examen de détail
Titel Antrag der Kommission Bundesbeschluss über eine ökologische Energieabgabe (Energieabgabebeschluss, EAB)
Titre
Proposition de la commission Arrêté fédéral concernant une taxe écologique sur l'énergie (Arrêté concernant la taxe sur l'énergie, AtE)
Angenommen - Adopté
Ingress
Antrag der Kommission Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenos- senschaft, gestützt auf Artikel 24septies der Bundesverfas- sung, beschliesst:
Préambule
Proposition de la commission L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 24septies de la constitution, arrête:
Angenommen - Adopté
Section 1 titre Proposition de la commission Dispositions générales Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Titel
Zweck Wortlaut
Zur Verbesserung der Umweltqualität durch Reduktion des Verbrauches nichterneuerbarer Energieträger, durch höhere Energieeffizienz oder durch Förderung erneuerbarer Ener- gien erhebt der Bund auf dem Endverbrauch aller nichterneu- erbaren Energieträger (Erdöl, Gas, Kohle und Kernbrenn- stoffe) eine Lenkungsabgabe.
Art. 1
Proposition de la commission Titre Objectif Texte
Afin d'améliorer la qualité de l'environnement par une moin- dre consommation d'énergies non renouvelables, par des rendements énergétiques plus élevés et par la promotion des énergies renouvelables, la Confédération prélève une taxe d'incitation sur la consommation finale de toute energie non renouvelable (pétrole, gaz, charbon et combustibles nucléai- res).
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Titel Abgabehöhe
Abs. 1 Mehrheit Die Abgabe beträgt 0,6 Rappen pro Kilowattstunde. Minderheit I
(Semadeni, Stump, Teuscher) Die Abgabe beträgt 0,9 Rappen pro Kilowattstunde. Minderheit II (Rechsteiner Rudolf, Berberat, Eymann, Strahm, Teuscher, Wiederkehr)
Die Abgabe beträgt 0,6 Rappen pro Kilowattstunde. Der Bun- desrat kann den Abgabesatz innerhalb der fossilen Energie- träger im Verhältnis zum spezifischen CO2-Gehalt aufkom- mensneutral abstufen.
Abs. 2
Überschreitet bei einem abgabepflichtigen Unternehmen der Aufwand für nichterneuerbare Energieträger 2 Prozent des Jahresumsatzes, so reduziert sich der Abgabesatz verhält- nismässig abgestuft um höchstens 80 Prozent, sofern diese Betriebe dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Den Betrieben, die nach dem neuesten Stand der Technik produ- zieren, können zusätzlich Ausgleichsleistungen im Verhältnis zur eingesetzten Solar- und Biomasseenergie ausgerichtet werden.
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
N 11 juin 1998
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Loi sur l'énergie
Antrag Stucky
Abs. 2
... so reduziert sich der Abgabesatz verhältnismässig abge- stuft, sofern diese Betriebe dem neuesten Stand der Technik entsprechen ....
Antrag Suter Abs. 3
Die ökologische Energieabgabe erlischt, sofern die Landes- versorgung mindestens zu 50 Prozent durch einheimische erneuerbare Energieträger sichergestellt ist und der Nutz- energieanteil die Energieverluste übersteigt.
Art. 2
Proposition de la commission
Titre
Niveau de la redevance
Al. 1
Majorité
La redevance est de 0,6 centime par kilowattheure.
Minorité I
(Semadeni, Stump, Teuscher)
La redevance est de 0,9 centime par kilowattheure. Minorité II
(Rechsteiner Rudolf, Berberat, Eymann, Strahm, Teuscher, Wiederkehr)
La redevance est de 0,6 centime par kilowattheure. Le Con- seil fédéral peut moduler le taux de la redevance prélevée sur les énergies fossiles en fonction de leur teneur en CO2, sans toutefois en modifier le produit global.
Al. 2
Si une entreprise soumise à la taxe consacre plus de 2 pour cent de son chiffre d'affaires annuel aux énergies non renou- velables, le taux est réduit équitablement de 80 pour cent, au maximum, à condition que l'entreprise réponde aux critères techniques les plus modernes. Dans ce cas, elle peut égale- ment bénéficier de versements compensatoires en propor- tion de l'usage qu'elle fait de l'énergie solaire et de la bio- masse.
Proposition Stucky
Al. 2
.... le taux est réduit équitablement, à condition que l'entre- prise réponde aux critères techniques les plus modernes
Proposition Suter
Al. 3
La taxe écologique sur l'énergie expire pour autant que l'ap- provisionnement du pays en énergie renouvelable locale est assuré au moins à 50 pour cent et pour autant que le pour- centage d'énergie utilisable est supérieur aux pertes d'éner- gie.
Semadeni Silva (S, GR): Die weiblichen Kommissionsmit- glieder - es sind nur drei, aber alle - beantragen Ihnen 0,9 anstatt 0,6 Rappen pro Kilowattstunde. Dies aus folgenden Gründen:
Die Abgabe stützt sich auf den Umweltschutzartikel in der Bundesverfassung, Artikel 24septies. Primäres Motiv der Ab- gabe ist also die Verbesserung der Umweltqualität. Um die- ses Ziel zu erreichen, muss sie ein effektives Lenkungspo- tential aufweisen und darum hoch genug festgesetzt werden. Andererseits muss die Lenkungsabgabe auch wirtschaftlich vertretbar sein.
Die Diskussion über die Abgabehöhe wurde in der Kommis- sion nur ansatzweise geführt. Wir meinen, dass eine Abgabe von 0,9 Rappen pro Kilowattstunde auf nichterneuerbaren Energieträgern dem primären Ziel der Verbesserung der Um- weltqualität näherkommt und dies, ohne Wirtschaft und Haushalte unverhältnismässig zu belasten.
Zuerst zur umweltpolitischen Bedeutung: Wie sieht das Len- kungspotential einer Abgabe von 0,6 bzw. 0,9 Rappen pro Ki- lowattstunde aus? Wie stark kann das Verhalten der Konsu-
mentinnen und Konsumenten beeinflusst werden? Wie gross wird der Nutzen für die Umwelt sein?
Wir müssen realistisch bleiben: Auch bei 0,9 Rappen pro Ki- lowattstunde wird die Lenkungswirkung, ohne Berücksichti- gung der Einnahmenverwendung, bescheiden sein. Die ge- schätzte direkte verbrauchssenkende Lenkungswirkung bei 0,9 Rappen pro Kilowattstunde kann, laut Bundesamt für Energie, mit der Wirkung des Energienutzungsbeschlusses inklusive Aktionsprogramm «Energie 2000» verglichen wer- den; das sind 2,3 bis 2,5 Prozent. Bei 0,6 Rappen pro Kilo- wattstunde beträgt die direkte Lenkungswirkung aber nur 1,6 bis 1,7 Prozent. Die direkte Lenkungswirkung ist bescheiden, weil die fossilen Energieträger für die Konsumentinnen und Konsumenten heute so billig sind wie noch nie. Im internatio- nalen Vergleich liegen in der Schweiz insbesondere die Treibstoff- und Heizölpreise deutlich unter dem Niveau unse- rer Nachbarländer. Dieser Preisspielraum - das habe ich vor- hin schon gesagt - macht eine Erhöhung der Abgaben auf nichterneuerbaren Energieträgern möglich, wie der Bundes- rat selbst auch festhält.
Zu bedenken gilt es auch, dass fossile Energieträger be- trächtliche externe Kosten verursachen - geschätzt auf 11 bis 16 Milliarden Franken pro Jahr -, die von der Allgemein- heit bezahlt werden müssen. Die CO2-Emissionen sind zu- dem für den globalen anthropogenen Treibhauseffekt mit sei- nen vielfältigen Beeinträchtigungen und Schädigungen von Lebens- und Wirtschaftsräumen verantwortlich. Gerade das Berggebiet ist auf Klimaänderungen überdurchschnittlich an- fällig.
Eine Abgabe von 0,9 Rappen pro Kilowattstunde auf den um- weltbelastenden nichterneuerbaren Energieträgern ist also umweltpolitisch gerechtfertigt und wirksamer als eine solche von 0,6 Rappen. Darum befürworte ich die höhere Abgabe. Ein weiterer Grund für eine höhere Abgabe ist der Umstand, dass die grosszügigen Sonderregelungen für energieinten- sive Branchen, die im Energieabgabebeschluss vorgesehen sind, bei der Erhebung der Lenkungsabgabe beachtliche Er- tragsausfälle verursachen.
Mit dem Bundesbeschluss über eine ökologische Energieab- gabe werden zudem die Mittel auch für die Erhaltung und Er- neuerung der bestehenden Wasserkraftwerke eingesetzt, was angesichts der anstehenden Strommarktliberalisierung auch umweltpolitisch sinnvoll ist. Dies heisst aber, dass bei 0,6 Rappen pro Kilowattstunde im Vergleich zu dem 1997 vom Nationalrat angenommenen Antrag Suter/David weniger Geld für mehr Aufgaben zur Verfügung steht. Mit weniger Geld für mehr Aufgaben kann die Verbesserung der Umwelt- qualität durch die Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz weniger wirksam angestrebt werden. Gerade im Förderbereich sollten aber bald entscheidende Fortschritte erzielt werden.
Wenn die direkte Lenkungswirkung schon bescheiden ist, dann sollen wenigstens der technische Fortschritt und der Einsatz von erneuerbaren Energien intensiv und kontinuier- lich gefördert werden können. Zu berücksichtigen ist ferner die Tatsache, dass die Erträge der Abgabe - bei 0,9 Rappen pro Kilowattstunde geht es um etwa 1,3 Milliarden Franken - ausschliesslich in die Schweizer Wirtschaft investiert werden und so eine nachweislich positive Beschäftigungswirkung ausgelöst wird.
Ich bitte Sie, aus diesen Gründen den Minderheitsantrag der UREK-Frauen zu unterstützen.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Bei unserem Minderheitsantrag geht es nicht um die Höhe der Abgabe, sondern um die Ver- teilung der Abgabelast. Es handelt sich hier nicht um eine Ressourcenabgabe, denn es werden nur die nichterneuer- baren Energien belastet, sondern es handelt sich schon um eine Emissionsabgabe, wobei wir bis jetzt die atomaren und die fossilen Emittenten für gleich schlimm halten. Allerdings kann die Lenkungswirkung noch verstärkt werden, wenn wir innerhalb der fossilen Energien die Abgabe nach dem CO2- Gehalt abstufen. Das ist technisch einfach - wir haben sol- che Übungen schon gemacht, z. B. seinerzeit beim Super- Benzin -, indem man das aus dem Energiegehalt abgelei-
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Energiegesetz
tete Steueraufkommen der fossilen Energieträger auf die CO2-Tonnage umlegt, die bei der Verwendung der jeweili- gen Energieträger entsteht. Das Gas hat dabei eine leichte spezifische Entlastung der Abgabenhöhe zu gewärtigen, während die Kohle am stärksten belastet wird. Dies ent- spricht auch dem gesamten Emissionsprofil dieser Verur- sacher.
Mit Blick nicht nur auf das CO2, sondern auch auf andere Substanzen wie Staub, Stickoxid oder Schwermetalle ist eine solche Staffelung der Abgabehöhe durchaus gerechtfertigt und sinnvoll. Das wird auch in anderen Ländern so verfolgt. Die Atomenergie bleibt bei 0,6 Rappen pro Kilowattstunde und ist von dieser Staffelung unberührt. Damit kann die Wirk- samkeit dieser Abgabe in ökologischer Hinsicht verstärkt werden.
Stucky Georg (R, ZG): Der Antrag, den ich stelle, ist ein Ver- such, die unerwünschte Zwecksteuer insofern für energiein- tensive Betriebe etwas zu mildern, als ich die Reduktion schon bei 100 Prozent und nicht bei einer Limite von 80 Pro- zent ansetze. Die Steuer wird also ab 100 Prozent reduziert. Es ist der Versuch, mit einer gemilderten Staffelung in ener- gieintensiven Betrieben die Arbeitsplätze in der Schweiz zu bewahren. Ich gebe Ihnen drei Beispiele:
Die Keramikindustrie hat Brennöfen mit genau bestimmba- ren Temperaturen. Sie muss diese klar steuern können. Eine alternative Energie kann gar nicht verwendet werden. Trotz- dem würde sie nach der Fassung der Kommission mit 20 Prozent der Energiekosten belastet, d. h. mit 0,12 Rappen pro Kilowattstunde, obwohl die Keramikindustrie gegenüber dem Ausland mit marginalen Renditen rechnen muss.
Die Zementindustrie verwendet zur Wärmeerzeugung in beträchtlichem Umfang Abfall, der sonst in die Kehrichtver- brennung gehen oder auf Abfallhalden landen würde. Ich er- innere etwa an die Pneuverbrennung. Wir müssen dankbar dafür sein, dass wir diesen Abfall loswerden.
Aber die Zementindustrie verwendet auch fossile Brenn- stoffe. Sie hat - gerechnet am Umsatz - mehr als 2 Prozent Energiekosten. Heute schon kämpft sie gegen Importe aus den Oststaaten. So wird z. B. aus der Slowakei quer durch Österreich Zement in unser St. Galler Rheintal eingeführt. Die Zementindustrie hat klar nachgewiesen, dass dieser Ze- ment auch dann in die Zentralschweiz und weiterhin in die Ostschweiz eingeführt werden könnte, wenn die Zementin- dustrie mit dieser Steuer belastet würde. Auch wenn das wie- derum nur 0,12 Rappen pro Kilowattstunde sind. Dieser kleine Betrag schlägt im Total eben sehr zu Buche.
Gerade an diesem Beispiel sehen Sie, wie irrsinnig es, öko- logisch betrachtet, ist, Zement quer durch Österreich einzu- führen, aus Produktionsstätten, die unseren ökologischen Standard bei weitem nicht erreicht haben.
Ich möchte Sie deshalb bitten, hier auf die energieintensiven Betriebe Rücksicht zu nehmen und diese Streckung besser vorzunehmen, als das die Kommission vorgesehen hat. Sonst laufen wir à la longue das Risiko, dass die betroffenen Industrien zum Teil ins Ausland verlagert werden.
Suter Marc (R, BE): Mit meinem Antrag möchte ich die Stossrichtung der ökologischen Energieabgabe noch etwas verdeutlichen und zum Ausdruck bringen, dass die Energie- abgabe erlöschen soll, wenn die Lenkungsziele, die wir uns mit diesem Beschluss setzen, erreicht sind. Spätestens aber soll dieser Beschluss, wie das in den Übergangsbestimmun- gen vorgesehen ist, 25 Jahre nach seinem Inkrafttreten erlö- schen. Meine Formulierung ist in diesem Punkt vielleicht
nicht ganz klar, deshalb habe ich das hier präzisiert. Ganz klar also ist folgendes: Wenn die Lenkungsziele vorher er- reicht werden, erlischt der Beschluss, spätestens aber er- lischt der Beschluss - und damit die Energieabgabe - 25 Jahre nach seinem Inkrafttreten.
Welches sind die Lenkungsziele, die wir erreichen wollen, in- dem wir einerseits die erneuerbaren Energien fördern und auf der anderen Seite auch die Energieeffizienz verbessern wollen? Das Ziel muss zum einen sein, dass sich das Ver- hältnis von einheimischen erneuerbaren Energien im Ver- gleich zu den aus dem Ausland importierten nichterneuerba- ren Energien verbessert.
Heute haben wir eine sehr schlechte Situation. Wenn man geschichtlich zurückblickt und sich die Entwicklung des Ver- hältnisses zwischen erneuerbaren und nichterneuerbaren Energien vergegenwärtigt, stellt man fest, dass wir noch 1950 in der Schweiz einen Anteil an einheimischen erneuer- baren Energien von rund 36 Prozent hatten. Dieser Anteil sank dann kontinuierlich und in den achtziger Jahren rasch auf etwas über 15 Prozent ab, d. h., zu 85 Prozent nutzen wir heute nichterneuerbare Energieträger. Dank dem Aktions- programm «Energie 2000» ist dieser Trend aufgefangen und gestoppt worden. Das Verhältnis ist jetzt etwas besser. Aber das ist auch darauf zurückzuführen, dass die Wasserkraft- produktion seit 1990 etwas effizienter geworden ist.
Was wir also anstreben - dieses Ziel ist nach Berechnungen der Verwaltung durchaus zu erreichen -, ist, dass wir inner- halb von höchstens 25 Jahren bei der Nutzung der einheimi- schen erneuerbaren Energieträger auf ein ausgeglichenes Verhältnis kommen. Dazu zählen das Wasser, aber auch die Solarenergie in ihren verschiedenen Ausgestaltungen, die Biomassenutzung und die Nutzung im Rahmen von Recyc- lingmethoden - eine effizientere Ressourcennutzung und Abfallverwertung ist auch eine Nutzung einheimischer erneu- erbarer Energieträger. Dazu kommen weitere Energieträger wie Geothermie oder Wind. Wenn wir also in diese Richtung gehen, können wir das Ziel erreichen, dass 50 Prozent der Energie binnen 25 Jahren erneuerbar und einheimisch sind. Damit ist auch gesagt, dass der volkswirtschaftliche Nutzen in einem viel anderen Ausmass, als das heute der Fall ist, in der Schweiz verbleibt.
Das andere und zweite Lenkungsziel betrifft die Frage der Verschwendung bzw. des Wirkungsgrades. Auch hier ist es nicht etwa so, dass der Fortschritt über die Jahre hin dazu ge- führt hätte, dass der Wirkungsgrad verbessert worden wäre. Leider ist das Gegenteil der Fall. Wir hatten noch 1950 einen Energieverlust von unter 50 Prozent. Dieses Verhältnis ist bis heute - auch wieder seit 1980 stärker - abgesunken, und zwar auf ein Verhältnis, bei welchem die Energieverluste, also die Verschwendung an Energie, überwiegen und wir nur noch einen Nutzenergieanteil von knapp über 40 Prozent ha- ben. Auch das möchten wir ändern; wir möchten wenigstens auf ein ausgeglichenes Verhältnis kommen, wie es 1950 noch bestanden hatte.
Zusammengefasst: Der Energieabgabebeschluss will kein Subventionsgesetz sein; er ist auch kein Fiskalgesetz, son- dern er ist ein Energiebeschluss, der im Sinne der ökologi- schen Ausgestaltung unserer Energiepolitik Lenkungsziele erreichen will.
Ich bitte Sie, zur Verdeutlichung auch des Inhaltes dieses Energieabgabebeschlusses meinem Antrag zuzustimmen.
Präsidentin: Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie die Mehr- heit unterstützt.
Stump Doris (S, AG): Obwohl unterdessen hinlänglich nach- gewiesen ist, dass die Umweltbelastungen durch die nichter- neuerbaren fossilen und nuklearen Energieträger unerträgli che Ausmasse annehmen und bei Menschen Beschwerden und Krankheiten auslösen, wollen gewisse bürgerliche Kreise, wie wir heute morgen gehört haben, noch immer keine wirksamen Lenkungsabgaben oder nur wenig wirk- same Lenkungsabgaben einführen.
Mit der Festlegung der Energieabgabe auf 0,9 Rappen, wie es die Minderheit I (Semadeni) beantragt, wird die Lenkungs-
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wirkung wenigstens leicht erhöht, was bei der hohen Dring- lichkeit, die unseres Erachtens in dieser Angelegenheit be- steht, angemessen ist. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsan- trag zu unterstützen. Im weiteren unterstützt die SP-Fraktion den Antrag Suter.
Zum Antrag Stucky ist zu sagen, dass seine Annahme zwar keine Katastrophe auslösen würde, dass wir aber prinzipiell dem Bundesrat oder der Kommissionsmehrheit folgen wol- len.
Wichtig ist beim Antrag Stucky der zweite Teil des Satzes, wonach die Reduktion der Abgabe an den neuesten Stand der Technik angepasst werden soll. Wenn das festgehalten ist und durchgesetzt wird, ist dies auch für uns vertretbar.
Präsidentin: Die SVP-Fraktion lässt ausrichten, dass sie der Mehrheit zustimmt.
Stucky Georg (R, ZG): Namens der FDP-Fraktion möchte ich zum Antrag der Minderheit II (Rechsteiner Rudolf) und vor allem zum Antrag Suter Stellung nehmen; dass wir den An- trag der Minderheit I (Semadeni) ablehnen, ist wohl selbst- verständlich.
Die Minderheit II möchte das Erdgas fördern bzw. bevorzu- gen. Nun ist es aber so, dass Erdgas bei der Belastung hin- sichtlich der Treibgase fast die 25fache Wirkung von CO2 hat. Der Anteil des Erdgases, des Methans, an der Bilanz - so entnommen der Botschaft zur CO2-Vorlage - beträgt heute 14 Prozent, der Anteil des CO2 77 Prozent. Der anteil- mässig kleinere Energieträger hat also 25fache Wirkung; daraus ergibt sich, dass in der Totalrechnung das Methan fünfmal aggressiver ist als CO2. Es ist also ein ökologischer Unsinn, das Methan mit der steuerlichen Belastung des CO2 bevorzugen zu wollen.
Das zweite: Wir legen einen Einheitssatz von 0,6 Rappen fest; so wird es wohl beschlossen werden. Wenn Sie nun ei- nen Einheitssatz haben, können Sie nicht gleichzeitig einen höheren und einen tieferen Satz bestimmen, je nach Art des Energieträgers, und gleichzeitig eine aufkommensneutrale Wirkung im Saldo zwischen den beiden Differenzen haben. Das ist ein Widerspruch.
Zum Antrag Suter: Es ist in der Schweiz gar nicht möglich, die Grenze von 50 Prozent der Versorgung durch einheimische erneuerbare Energieträger zu erreichen; wir haben heute 16 Prozent aus einheimischen Energien. Wenn wir die Wasser- kraft ausbauen - das hat seine wirtschaftlichen Grenzen -, sind es in der Bilanz vielleicht 2 oder 3 Prozente mehr. Wenn Sie weiter ausbauen wollen, kommen Sie nicht nur in wirt- schaftliche Bedrängnis, sondern wiederum in den Gegensatz zu grünen und linken Kreisen, die das gerade nicht wollen. Siehe die lange Dauer und die vielen Beschwerden beim Ausbau der Wasserkraft! Hier sehen Sie die Widersprüche deutlich.
Viel mehr können wir also nicht machen, beim Holz dagegen einiges mehr. Aber auch unsere Wälder haben eine Grenze von etwa 4 Millionen Kubikmeter Brennholz, sonst müssten wir das Holz aus dem Ausland einführen. Dieses ist zum Teil heute schon billiger; Holz ist eine Industrieware. Ich warne die Holz- und die Waldbesitzer schon jetzt: Es könnte viel- leicht ein «Rückenschuss> werden, wenn wir Holz aus dem Ausland einführen, statt schweizerisches Holz zu verwen- den. Den gesamten Rest mit Sonnenenergie, Windenergie, Geothermie - rund 30 Prozent unserer Energiebilanz - dek- ken zu wollen, bedeutet, entweder nicht richtig gerechnet zu haben oder aber sich einer Illusion hinzugeben. Kurzum: Das lässt sich nicht machen.
Folglich führt der Antrag Suter dazu, dass diese Steuer auf unabsehbare Zeit erhoben wird. Wenn Herr Suter noch schreibt, nach 25 Jahren solle es damit ein Ende haben, sich aber im Antrag Artikel 2 Absatz 3 vorbehalt, ist es klar, dass es über 25 Jahre hinausgeht.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Suter abzulehnen.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Ich muss einfach klarstellen: Ich hatte eigentlich vom ehemaligen Sekretär der Erdölvereini- gung nichts anderes erwartet, als dass er hier das Erdöl in
Schutz nimmt. Aber es ist nicht so, dass Erdöl und Kohle die gleiche Emissionsbilanz hätten wie Erdgas. Erdgas ist auf der ganzen Linie sauberer, und Methan hat eine viel kürzere Halbwertszeit in der Atmosphäre als CO2 und ist nicht zu ver- gleichen mit den CO2-Emissionen. Das Ganze ist auch prak- tikabel. 0,6 Rappen ergibt das Abgabeaufkommen, und das verteilen wir auf die CO2-Tonnage. Analog funktioniert auch das Abgabemodell der Europäischen Union.
Suter Marc (R, BE): Ich möchte richtigstellen: Herr Stucky war offenbar nicht im Saal, oder er hat mir nicht zugehört. Ich habe klipp und klar gesagt, dass der Bundesbeschluss über eine ökologische Energieabgabe spätestens nach 25 Jahren erlischt, es sei denn, die Lenkungsziele werden vorher er- reicht. Deshalb der Vorbehalt; in diesem Fall erlischt die Ab- gabe vor Ablauf der Frist von 25 Jahren.
Die Redaktionskommission kann die Bestimmung gegebe- nenfalls deutlicher im aufgezeigten Sinne fassen.
Strahm Rudolf (S, BE), Berichterstatter: Zu dem, was die Kommission zu den Anträgen zu Artikel 2, die zum Teil vorla- gen, entschieden hat:
Antrag der Minderheit I (Semadeni), 0,9 statt 0,6 Rappen pro Kilowattstunde: Die Mehrheit der Kommission hat das sehr deutlich abgelehnt, weil es sehr viel weiter geht als ihr Antrag. Es würden brutto etwa 1,5 Milliarden Franken abge- schöpft. Das hätte zwar eine grössere Wirkung; das ist unbe- stritten. Aber der Antrag wurde als zu weitgehend abgelehnt. Ich muss Sie namens der Kommissionsmehrheit bitten, die- sen Antrag abzulehnen.
Antrag der Minderheit II (Rechsteiner Rudolf): Dieser An- trag hat viel zu reden gegeben. Herr Rechsteiner möchte eine Abstufung der Abgabe im Verhältnis des CO2-Gehaltes, was verfassungskonform wäre und etwas für sich hätte. Auch die EU hat ein Modell geprüft, bei dem der CO2-Gehalt mit- gewichtet wird. Die Mehrheit hat aber diesen Antrag sehr deutlich abgelehnt, weil bei der praktischen Umsetzung er- hebliche Nachteile entstehen.
Wir haben beim eben gehörten Geplänkel schon jetzt eine Vorahnung davon erhalten, wie das aussehen würde, wenn man CO2 gegen Methan oder Erdöl gegen Erdgas abwägen müsste. Es gäbe einen langen Konkurrenzkampf, und der Bundesrat oder die Vollzugsbehörde müssten einen schwie- rigen Ermessensentscheid treffen und festlegen, wie schäd- lich CO2 oder Methan sei. Die damit verbundene Abstufungs- problematik wäre sehr schwierig. Man sollte den Konkurrenz- kampf zwischen Erdöl und Erdgas, der seit langem in der Wirtschaftswirklichkeit besteht, nicht noch zum politischen Kampf um die Abgabehöhe machen.
Deswegen war die Kommission aus Praktikabilitätsgründen mit 14 zu 5 Stimmen gegen diesen Antrag.
Persönlich würde ich es nicht als ein Unglück betrachten, wenn der Antrag Stucky durchginge. Aber, Herr Stucky, es ist auch nicht gerecht und kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen, wenn der energieintensive Betrieb, der 2 Prozent überschreitet, bis zu 100 Prozent entlastet wird, während ein anderer Betrieb - z. B. eine Bäckerei, bei der die Energieko- sten 1,6 Prozent des Umsatzes betragen - etwas zahlen muss. Deswegen sollte man nicht auf 100 Prozent Entla- stung gehen, sondern auf 80 Prozent, um neue Verzerrun- gen zu vermeiden.
Aber es ist klar - Herr Stucky hat das gesagt, und ich muss es bestätigen -: Es ist der Wille der Kommission, dass die energieintensiven Branchen, wie Steine und Erden sowie Pa-
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Energiegesetz
pier, so weit entlastet werden, dass sie gegenüber dem aus- ländischen Produzenten oder dem ausländischen Produkt nicht mehr benachteiligt werden.
Alle diese Anträge müssen im Sinne der Mehrheit abgelehnt werden.
Suter Marc (R, BE): Herr Strahm, ist Ihnen bekannt, dass in Österreich, das energetisch mit der Schweiz sehr vergleich- bar ist, dank der Biomassenutzung heute schon über 50 Mil- liarden Kilowattstunden pro Jahr durch Biomasse erzeugt werden, während wir in der Schweiz bei knapp 6 Milliarden Kilowattstunden liegen? Das ist doch ein Hinweis darauf, dass hier ein enormes Potential vorhanden ist, denn ich bin überzeugt: Was die Österreicher können, könnten wir eigent- lich auch.
Strahm Rudolf (S, BE), Berichterstatter: Herr Suter, mein Herz schlägt ja für Ihre Seite, aber ich war jetzt einfach ge- zwungen, die Überlegungen der Kommissionsmehrheit wie- derzugeben! Mir persönlich scheint es technisch auch schwer nachvollziehbar, wie wir von heute 16 Prozent wieder auf 50 Prozent Versorgung mit einheimischer erneuerbarer Energie kommen. Das ist eigentlich etwas, was mir technisch nicht ganz einleuchtet.
Ihre Frage betreffend Österreich kann ich nicht beantworten. Die Österreicher haben eine andere Struktur. Sie haben in den achtziger Jahren das KKW Zwentendorf abgelehnt und damit den Atompfad 20 Jahre früher verlassen; deswegen haben sie weiter die Wasserkraft genutzt. Sie haben also eine andere Ausgangslage als wir.
Man kann nach meiner Ansicht historische Entwicklungen nicht so schnell wieder rückgängig machen. Das wäre meine Antwort in bezug auf Österreich.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: Au nom de la majorité de la commission, je vous demande de rejeter les propositions de minorité I (Semadeni) et II (Rechsteiner Rudolf), ainsi que les propositions Stucky et Suter.
La proposition de minorité I prévoit une augmentation de la redevance de 0,6 à 0,9 centime par kilowattheure. Par 14 voix contre 3, la commission a rejeté cette proposition qui pé- nalise particulièrement les régions périphériques qui devront déjà supporter la taxe poids lourds.
Au sujet de la proposition de minorité II, la majorité de la commission estime que l'idée de moduler la redevance en fonction de la teneur en CO2 des agents énergétiques est bonne, mais que c'est difficile à réaliser en pratique, car on risque de déclencher une guerre entre les différents agents énergétiques. Vouloir moduler la redevance en fonction des seules énergies fossiles produisant du CO2 revient finale- ment à créer une inégalité de traitement. Comme l'a rappelé M. Stucky, en ce qui concerne l'effet de serre, il y a des gaz comme le méthane qui sont en réalité beaucoup plus agres- sifs et qui portent davantage atteinte à l'atmosphère. Donc, c'est aller dans une fausse direction que d'accepter la propo- sition de minorité II.
La proposition Stucky n'a pas été faite en commission. Elle prévoit d'exonérer de la taxe - jusqu'à 100 pour cent - les en-
treprises qui consacrent plus de 2 pour cent de leur chiffre d'af- faires aux énergies non renouvelables. Bien que la commis- sion ne se soit pas prononcée à ce sujet, nous estimons que c'est aller un peu trop loin que d'accepter cette proposition. En ce qui concerne la proposition Suter, la position est la même. Elle rejoint un amendement que j'avais présenté en commission. Donc, à titre personnel, je la soutiendrai. La commission l'a rejetée dans le cadre de ses discussions.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Bei allen Stellungnahmen, die ich jetzt zu den einzelnen Artikeln abgebe, bleibt vorbe- halten, dass im Rahmen der Gesamtstellungnahme des Bun- desrates vielleicht wieder Differenzierungen und allenfalls noch Abänderungsvorschläge gemacht werden.
Was Artikel 2 angeht, wäre es uns am liebsten, er bestünde nur gerade aus Absatz 1, weil Absatz 2 grosse Vollzugspro- bleme schaffen wird. Was Absatz 1 angeht, könnten wir mit dem Antrag der Minderheit II (Rechsteiner Rudolf) sehr gut leben, weil er in die Richtung geht, die wir mit dem CO2-Ge- setz anstreben wollen.
Was Absatz 2 angeht, könnten wir mit dem Antrag Stucky ebenfalls gut leben. Er konnte von uns aus angenommen werden.
Hingegen wären wir bei Absatz 3 deswegen nicht so glück- lich, wenn Sie den Antrag Suter annehmen würden, weil wir ihn nicht gerade als sehr realistisch anschauen.
In diesem Sinne habe ich Ihnen einige Anregungen gegeben, wie Sie allenfalls abstimmen können.
Titel - Titre Angenommen - Adopté
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Minderheit II 68 Stimmen Für den Antrag der Minderheit I 54 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Mehrheit 73 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II 68 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 72 Stimmen 71 Stimmen
Für den Antrag Stucky
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote Für den Antrag Suter Dagegen
78 Stimmen 66 Stimmen
Art. 3 Antrag der Kommission Titel
Abgabepflicht Wortlaut
Abgabepflichtig sind:
a. für die Abgabe auf Kohle: die bei der Einfuhr nach dem Zollgesetz Zahlungspflichtigen sowie die Hersteller und Er- zeuger im Inland;
b. für die Abgabe auf den übrigen fossilen Energieträgern: die nach dem Mineralölsteuergesetz steuerpflichtigen Perso- nen;
c. für die Abgabe auf Kernbrennstoffen: die Importeure und Erzeuger von Elektrizität im Inland.
Art. 3 Proposition de la commission Titre Assujettissement
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Loi sur l'énergie
1146
N 11 juin 1998
Texte
Sont assujettis à la taxe: a. pour la taxe frappant le charbon: les personnes assujetties à la loi sur les douanes ainsi que les fabricants et les produc- teurs indigènes; b. pour la taxe frappant les autres agents fossiles: les person- nes assujetties à l'impôt selon la loi sur l'imposition des huiles minérales;
c. pour la taxe frappant les combustibles nucléaires: les im- portateurs et les producteurs d'électricité dans le pays.
Angenommen - Adopté
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr La séance est levée à 12 h 30
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Energiegesetz Loi sur l'énergie
In
Dans
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Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1998
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 96.067
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
11.06.1998 - 08:00
Date
Data
Seite
1119-1146
Page
Pagina
Ref. No
20 044 040
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