N 18 juin 1998
1266
Motion CSSS-CN (97.052)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Brief an die eidgenössischen Räte Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
98.3153
Motion SGK-NR (97.052) Finanzierung der AHV/IV durch eine Okosteuer Motion CSSS-CN (97.052) Financement de l'AVS/AI par un impôt écologique
Wortlaut der Motion vom 3. April 1998
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage (Verfassungs- grundlage und Bundesgesetz) zur Erhebung einer Ökosteuer auszuarbeiten, welche der Finanzierung der AHV/IV dient und zu einer Senkung der Lohnnebenkosten führt.
Texte de la motion du 3 avril 1998
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet (disposi- tion constitutionnelle et loi fédérale) pour le prélèvement d'un impôt écologique, dont le produit servirait à financer l'AVS/AI, tout en entraînant une baisse des charges salariales an- nexes.
Schriftliche Begründung
Die Einführung der ökologischen Steuerreform - Belastung der Ressourcennutzung, Entlastung der Arbeit - verträgt kei- nen Aufschub. Mit Hilfe einer Ökosteuer kann die Finanzie- rung der ersten Säule nachhaltig sichergestellt werden. Gleichzeitig können die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Eine Ökosteuer ist anderen Finanzierungsformen zur Dek- kung der langfristigen Finanzierungslücke in der ersten Säule vorzuziehen.
Développement par écrit
L'introduction d'une réforme fiscale à caractère écologique (imposer l'utilisation des ressources plutôt que le travail) ne souffre aucun délai. Un impôt écologique permettrait d'assu- rer à long terme le financement du 1er pilier, tout en dimi- nuant les charges salariales. Un impôt écologique doit être préféré à d'autres formes de financement du déficit qu'accu- sera à long terme le 1er pilier.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Juni 1998
Zur Finanzierung der AHV/IV sind aufgrund der demographi- schen Entwicklung zusätzliche Mittel notwendig, die Schät- zungen zufolge in den kommenden zehn Jahren 3,5 Mehr- wertsteuerpunkten entsprechen werden. Der Bundesrat hat am 8. April in seiner Aussprache über den Bericht IDA-Fiso 2 entschieden, zur Deckung des finanziellen Mehrbedarfes der ersten Säule bis ins Jahr 2010 die Mehrwertsteuer in den Vordergrund zu stellen. Er hat das EDI beauftragt, diese Va- riante im Entwurf zur 11. AHV-Revision, der in Kürze in die Vernehmlassung geschickt werden wird, darzustellen. Längerfristig schliesst der Bundesrat indes eine Energiebe- steuerung als ergänzende Finanzierungsquelle für die So-
zialversicherungen nicht aus. Er hat seine Haltung in den Stellungnahmen zu mehreren parlamentarischen Vorstössen zum Thema ökologische Steuerreform zum Ausdruck ge- bracht (97.3540, Motion UREK-NR; 97.3488, Motion Vallen- der; 97.3495, Motion Iten; 97.3533, Interpellation Frick). Der Bundesrat will die Arbeiten an einer solchen Reform voran- treiben. Dazu hat er einen neuen Fahrplan festgelegt, der vorsieht, dem Parlament spätestens bis 2001 eine vollstän- dige Vorlage zu unterbreiten.
In den Stellungnahmen zu den erwähnten Vorstössen hat der Bundesrat insbesondere präzisiert, dass die ökologische Steuerreform finanz- und sozialpolitisch relevante Anliegen zu berücksichtigen habe. Der Handlungsspielraum für eine Erhöhung von Ökosteuereinnahmen ist aber beschränkt. Auch angesichts der besorgniserregenden finanziellen Per- spektiven der Sozialversicherungen wird die Ökosteuer kaum in der Lage sein, die Finanzierung der ersten Säule zu sichern und gleichzeitig eine Senkung der Lohnnebenkosten zu ermöglichen.
Indem sie die Einführung einer Ökosteuer an eine Senkung der Lohnnebenkosten koppelt, setzt die vorliegende Motion zukünftigen Steuerreformen zu enge Schranken und trägt dem Ausmass des Finanzierungsbedarfs der Sozialversiche rungen nicht Rechnung.
Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 juin 1998
Le financement de l'AVS/Al nécessite des moyens supplé- mentaires en raison de l'évolution démographique. Ils sont estimés à l'équivalent de 3,5 points de TVA pour la prochaine décennie. Le Conseil fédéral a décidé, le 8 avril, lors de sa discussion faisant suite au rapport IDA-Fiso 2, de recourir de préférence à la taxe sur la valeur ajoutée pour couvrir le be- soin supplémentaire de financement du 1er pilier jusqu'en 2010. Il a chargé le DFI de développer cette option dans le projet de la 11e révision de l'AVS qui sera mis prochainement en consultation.
Le Conseil federal n'exclut cependant pas, a long terme, d'utiliser les recettes provenant d'un impôt sur l'énergie pour financer partiellement les assurances sociales. Il a eu l'occa- sion de le préciser en répondant récemment à plusieurs inter- ventions parlementaires sur le thème de la réforme fiscale écologique (97.3540, motion CEATE-CN; 97.3488, motion Vallender; 97.3495, motion Iten; 97.3533, interpellation Frick). Rappelons pour l'essentiel que le Conseil fédéral dé- sire accélérer les travaux d'une telle réforme et qu'il a fixé un nouveau calendrier prévoyant la remise d'un projet complet au Parlement d'ici 2001 au plus tard.
Le Conseil fédéral a surtout précisé dans les réponses aux interventions susmentionnées que la réforme fiscale écologi- que devra tenir compte de contraintes importantes en ma- tière de politique financière et de politique sociale. Compte tenu de la marge de manoeuvre limitée pour elever le rende- ment d'un impôt écologique et des perspectives financières inquiétantes des assurances sociales, un impôt écologique ne serait guère en mesure d'assurer le financement du 1er pi- lier tout en diminuant les charges salariales annexes.
En liant l'introduction d'un impôt écologique avec la baisse des charges salariales annexes, la présente motion restreint trop sévèrement les futurs travaux de réforme fiscale et ne tient pas compte de l'ampleur du besoin de financement des assurances sociales.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos- tulat.
Antrag der Kommission Mehrheit Überweisung der Motion
Bulletin officiel de l'Assemblee federale
N
1267
SBB. Geschäftsbericht und Rechnungen
Minderheit
(Egerszegi, Blaser, Borer, Bortoluzzi, Deiss, Guisan, Gysin Hans Rudolf, Heberlein, Hochreutener, Rychen, Schenk) Ablehnung der Motion
Proposition de la commission Majorité Transmettre la motion Minorité
(Egerszegi, Blaser, Borer, Bortoluzzi, Deiss, Guisan, Gysin Hans Rudolf, Heberlein, Hochreutener, Rychen, Schenk) Rejeter la motion
Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postu- lat umzuwandeln. Die Kommissionsmehrheit ist damit einver- standen. Die Kommissionsminderheit bekämpft auch das Po- stulat.
Abstimmung - Vote Für Überweisung des Postulates Dagegen
67 Stimmen 72 Stimmen
98.013
SBB. Geschäftsbericht und Rechnungen 1997 CFF. Gestion et comptes 1997
Bezug bei der Generaldirektion SBB, Hochschulstrasse 6, 3030 Bern S'obtient auprès de la Direction générale des CFF, Hochschulstrasse 6, 3030 Berne
Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. April 1998 (BBl 1998 2733) Message et projet d'arrêté du 8 avril 1998 (FF 1998 2361) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Dünki Max (U, ZH), Berichterstatter: Wie in den Vorjahren befasst sich die GPK mit dem eigentlichen Geschäftsbericht und die Finanzkommission mit der Jahresrechnung der SBB. Die GPK beurteilt den schriftlichen Text und die Finanzkom- mission die eigentlichen Zahlen. Die Behandlung ist in den entsprechenden Subkommissionen - an einer gemeinsamen Sitzung - erfolgt. Der schriftliche Bericht ist bekanntlich nur die Kommentierung der Zahlenergebnisse. Die Subkommis- sionen haben an ihrer gemeinsamen Sitzung einen Vertreter des Verwaltungsrates, die Generaldirektoren, Chefbeamte und einen Vertreter des Bundesamtes für Verkehr (BAV) an- gehört.
Zu Beginn ist zu bemerken, dass wir uns in diesem Rat zum letzten Mal mit diesem Geschäft zu befassen haben, weil der Regiebetrieb am 1. Januar 1999 in die unternehmerische Freiheit entlassen wird. Künftig wird es Sache des Bundesra- tes sein, das Budget und den Jahresbericht samt Rechnun- gen zu genehmigen. Durch unseren Willen ist das Mitspra- cherecht des Parlamentes aufgehoben worden. Wir können uns künftig nur noch in unserer Eigenschaft als Oberaufsicht über die Tätigkeiten des Bundesrates mit den SBB befassen. Daher müssen die Bahnverantwortlichen uns gegenüber keine Rechenschaft mehr ablegen.
Um Zeit zu sparen, will ich Ihnen das Rechnungsergebnis nicht noch einmal vorlesen; vielleicht macht das dann der Sprecher der Finanzkommission.
Zu den Diskussionen im Rahmen der Besprechungen mit den SBB-Vertretern: An der gemeinsamen Sitzung mit den Vertretern der SBB und dem Vertreter des BAV wurde eine sehr harte Diskussion geführt. Beanstandet wurde der sehr optimistische Grundtenor im Geschäftsbericht, obwohl die ausgewiesenen Zahlen eine ganz andere Sprache sprechen. Alles wird in hellen Farben geschildert, obwohl das Rech- nungsergebnis schlechter als budgetiert ausgefallen ist. Über
die speziell untersuchten Schwerpunkte und Sachgebiete wird Sie der Vertreter der Finanzkommission näher orientie- ren.
An dieser Stelle möchte ich lediglich erwähnen, dass die nun beschlossenen Tariferhöhungen nicht Gegenstand unserer Diskussionen waren. Die Vertreter der GPK und der Finanz- kommission wurden über die geplanten Massnahmen nicht im voraus unterrichtet.
Als Berichterstatter beanstande ich mit Nachdruck, dass es etwas unfair war, die Sektionen nicht im Detail über die be- schlossenen Preiserhöhungen zu orientieren. Diese Nacht- und Nebelaktion könnte den SBB grosse Nachteile bringen. Viele treue Bahnkunden werden ohne Zweifel wieder auf das Auto umsteigen. Nach meiner persönlichen Meinung sind dif- ferenzierte Aufschläge unvermeidlich, aber über das Wie und Wann hätte man in diesem Jahr noch eine breite öffentliche Diskussion führen können.
Eine längerfristige Ankündigung und Begründung der einzel- nen Positionen hätte viel zur Beruhigung beitragen können. Jetzt hat der Beschluss wie ein Blitz eingeschlagen, und er wird unliebsame Reaktionen auslösen. Man hätte vor der Be- schlussfassung den Parlamentskommissionen und den Bahnkunden u. a. besser erklären müssen, weshalb sich die Attraktivität einzelner Fahrausweise nicht in höheren Erträ- gen niedergeschlagen hat. Mit dem zu verzeichnenden Mehrverkehr ist es ja nicht getan. Eine Korrektur drängte sich sicher auf. Psychologisch hätte man diesen Umstand besser und umfassender begründen müssen. Das wurde von den Bahnorganen leider verpasst.
Schlussbetrachtung: Am Rechnungsergebnis können wir nichts mehr ändern. Wie bereits gesagt: Es ist das letzte Mal, dass wir eine Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Rechnungen vornehmen müssen. Diese Verantwortung ha- ben wir nun an den Bundesrat abgeschoben. Darum hat es heute keinen grossen Sinn, nochmals eine Grundsatzdebatte zu führen. Die SBB fahren ab 1999 wegen der geänderten Rechtsform auf neuen Geleisen, hoffentlich mit mehr Erfolg als bisher. Darum haben einzelne Kommissionsmitglieder zu Protokoll gegeben, dass sie sich aus reiner Höflichkeit der Stimme enthalten und nicht nein gestimmt hätten.
Ich möchte aber nochmals betonen, dass die GPK nur die et- was schönen Reden über das schlechte Ergebnis gerügt hat. Konkrete, grosse Fehlleistungen sind den Verantwortlichen der SBB nicht vorgeworfen worden.
Die GPK beantragt Ihnen mit 17 zu 0 Stimmen bei 2 Enthal- tungen, Artikel 1 Ziffer 2 des Bundesbeschlusses über die Rechnungen und den Geschäftsbericht der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1997 gutzuheissen und dem Bundesbeschluss bei der Schlussabstimmung ebenfalls zu- zustimmen.
Trotz dieser Kritik an der Geschäftsführung möchte die GPK allen Beteiligten für ihren Einsatz herzlich danken. Dieser Dank ist an den Verwaltungsrat, die Generaldirektion, alle Aussenstellen, aber ganz besonders an das gesamte Perso- nal der SBB auf allen Stufen gerichtet. Es ist nicht ganz selbstverständlich, dass unsere Bahnen im Vergleich zum Ausland gut funktionieren und einen hervorragenden Pünkt- lichkeitsgrad aufweisen. Einzelne Pannen und Fehlleistun- gen kommen auch in anderen Betrieben vor. Die SBB erfül- len im grossen und ganzen ihre öffentliche Aufgabe gut, und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motiviert. Wir wün- schen unserer Bahn auch unter der neuen rechtlichen Form eine gedeihliche Weiterentwicklung, einen guten Start in die Unabhängigkeit, und wir wünschen ihr auch den erhofften Er- folg.
Eines ist sicher: Die SBB benötigen auch in Zukunft einiges an Staatsgeldern. Diese Mittel müssen aber zweckmässig und vernünftig eingesetzt werden, und zwar im Dienste des Volkes. Ohne Bahnen kann unser Land nicht existieren. Die Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe wird uns auch nach der Jahrtausendwende einiges kosten. Darum wird das Parla- ment im Rahmen der eingeschränkten Möglichkeiten die SBB immer noch wohlwollend begleiten und ihre Geschäfts- politik mit grossem Interesse verfolgen. Sollte sich die be- schlossene Bahnreform zu einem Flop entwickeln, können
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
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In
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Jahr
1998
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Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
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Seduta
Geschäftsnummer 98.3153
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Datum 18.06.1998 - 08:00
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