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Mitteilungen der Präsidentin
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Montag, 14. Dezember 1998 Lundi 14 décembre 1998
14.30 h Vorsitz - Présidence: Heberlein Trix (R, ZH)/Seiler Hanspeter (V, BE)
Präsidentin: Am vergangenen Freitag haben wir erfahren, dass die bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossen werden konnten. Ich gratuliere dem Bundesrat und allen andern Personen, die für die Schweiz verhandelt haben, zu diesem Ergebnis. Es ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen unseren Interessen und den Interessen der Vertragspartner in der EU zustande gekommen.
Das Parlament wird sich im nächsten Jahr, sobald die Bot- schaft des Bundesrates vorliegt, mit den bilateralen Verträ- gen befassen. Wir werden die Anträge des Bundesrates gründlich, aber sehr speditiv beraten.
Fragestunde Heure des questions
98.5221
Frage Hasler Ernst Rückführung von Flüchtlingen aus Kosovo Question Hasler Ernst Rapatriement des réfugiés en provenance du Kosovo
Wortlaut der Frage vom 14. Dezember 1998 Herr Gerber, Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge, hat angekündigt, dass man im nächsten Frühling mit der Rück- führung von Flüchtlingen aus Kosovo beginnen könne, so- fern sich die Lage in diesem Gebiet beruhigt habe. Mit wel- chen Massnahmen will der Bundesrat diese Rückführung er- möglichen?
Texte de la question du 14 décembre 1998 Le directeur de l'Office fédéral des réfugiés, M. Gerber, a an- noncé que le rapatriement des réfugiés du Kosovo pourrait débuter au printemps prochain si la tension dans la région a décrû d'ici là. Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre pour que ces personnes puissent être rapatriées?
Koller Arnold, Bundesrat: Um einer möglichen Gefährdung von weggewiesenen Asylsuchenden aus der südjugoslawi- schen Provinz Kosovo bei der Rückkehr Rechnung zu tra- gen, hat der Bundesrat eine Erstreckung der Ausreisefristen bis zum 30. April 1999 angeordnet. Dies betrifft rund 15 000 rechtskräftig weggewiesene Personen. Sofern die politische Situation und die Entwicklung der allgemeinen Lage vor Ort es dann zulassen, werden diese Personen ab Anfang Mai 1999 wieder zurückkehren müssen.
Die Schweiz hat im Rahmen der humanitären Hilfe des Bun- des unmittelbar nach Ausbruch der im Frühsommer dieses Jahres eskalierenden militärischen Aktionen zwischen den serbischen Sicherheitskräften und der UCK bisher über 10 Millionen Franken für Nothilfeprogramme vor Ort zur Ver- fügung gestellt. Davon stammen 2,5 Millionen Franken aus dem Budget des Bundesamtes für Flüchtlinge.
Der Bundesrat ist willens, die Prinzipien, welche nach Aufhe- bung der gruppenweisen vorläufigen Aufnahme und Repatri- ierung der Kriegsvertriebenen aus Bosnien-Herzegowina zur Anwendung gelangten, auch bei der Rückführung nach Ko- sovo eingehend zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die För- derung der pflichtgemässen und selbständigen Rückkehr im Rahmen des geltenden Rückübernahmeabkommens mit der Bundesrepublik Jugoslawien, die gesonderte Behandlung von möglichen Härtefällen sowie die allfällige Umsetzung ei- nes Rückkehr- und Strukturhilfeprogrammes.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die grosszügige humani- täre Aufnahmepolitik für Kriegsvertriebene aus dem Kosovo nur unter der Voraussetzung aufrechterhalten werden kann, dass die verantwortlichen Behörden von Bund und Kantonen die vorübergehend aufgenommenen Personen nach Eintritt der Befriedung in der Krisenregion konsequent zurückführen.
Hasler Ernst (V, AG): Ich habe Sie so verstanden, dass 15 000 Gesuche von Asylbewerbern, die schon länger zu- rückliegen, in dieser kritischen Phase sistiert werden. Das ist mir klar. Hingegen ist mir nicht klar, auf welcher Rechtsgrund- lage die Aussage basiert, dass man diejenigen Kriegsflücht- linge, die seit dem Sommer in unser Land eingewandert sind, ab nächstem Frühling - vorausgesetzt, die Lage hat sich be- ruhigt - zurückführen kann. Darauf zielt meine Frage: Wo liegt dort die Rechtsgrundlage? Denn bisher geht es ja nicht um vorläufige Aufnahmen, es geht um eine - man kann fast sagen - Sistierung dieser Verfahren. Aber was passiert nach einer Beruhigung in dieser Region?
Koller Arnold, Bundesrat: Es kommt entscheidend auf den Zeitpunkt der Rückführung an. Sie wissen, wir haben noch ei- nen Referendumskampf betreffend die Totalrevision des Asylgesetzes zu bestehen, den wir - dessen bin ich fast si- cher - gewinnen werden. Es ist vorgesehen, das revidierte Asylgesetz auf den 1. Juli 1999 in Kraft setzen.
Rückführungen vor dem 1. Juli 1999 werden wir nach dem alten Asylgesetz und Rückführungen nach dem 1. Juli 1999 nach dem neuen Asylgesetz realisieren können. Das neue Asylgesetz sieht diesbezüglich gewisse Erleichterungen vor.
98.5222
Frage Steinemann Schweiz bezahlt für Polit-Terroristen Question Steinemann La Suisse subvient aux besoins des terroristes politiques
Wortlaut der Frage vom 14. Dezember 1998 Monatelang suchten die Schweizer Behörden nach einem Abschiebeland für den illegal eingereisten Ahmed Zaoui. Jetzt lebt er in einem afrikanischen Staat, und die Schweiz bezahlt ihm (und seiner Familie?) die vollen Aufenthalts- kosten.
Stimmt es, dass diese Unterstützung zeitlich unbeschränkt ist? Sind solche Unterstützungen üblich, oder ist dies nur ein Präzedenzfall?
Wurde die Schweiz vom Aufnahmestaat zu diesen unbe- schränkten Zahlungen erpresst?
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Mitteilungen der Präsidentin Communications de la présidente
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1998
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VI
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Consiglio nazionale
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09
Séance
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Datum 14.12.1998 - 14:30
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2583-2583
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