Wahlprüfung und Vereidigung
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Elfte Sitzung - Onzième séance
Mittwoch, 16. Dezember 1998 Mercredi 16 décembre 1998
08.10 h Vorsitz - Présidence: Heberlein Trix (R, ZH)/Seiler Hanspeter (V, BE)
Wahlprüfung und Vereidigung Vérification des pouvoirs et prestation de serment
Präsidentin: Frau Nationalrätin Ursula Baumlin hat ihren Rücktritt auf den 15. Dezember eingereicht. Wir schreiten zur Vereidigung ihrer Nachfolgerin.
Schmid Samuel (V, BE), Berichterstatter: Das Büro hat die Wahl von Frau Barbara Geiser, geboren 1948, von Langen- thal, in Bern, geprüft. Frau Geiser ersetzt unsere Kollegin Ursula Bäumlin.
Frau Geiser ist erster Ersatz der Liste «Sozialdemokratische Partei und Gewerkschaften Frauen» des Kantons Bern. Sie ist pädagogische Leiterin der Volkshochschule Bern. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat sie mit Beschluss vom 25. November 1998 als gewählt erklärt. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern vom 28. November 1998 ver- öffentlicht worden.
Das Büro hat festgestellt, dass bei Frau Geiser keine Unver- einbarkeit mit dem Nationalratsmandat besteht. Es bean- tragt, die Wahl von Frau Geiser als gültig zu erklären.
Präsidentin: Das Büro beantragt, die Wahl von Frau Geiser zu validieren. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. Die Wahl wird somit für gültig erklärt. Ich bitte Frau Geiser, in die Mitte des Saales zu treten. Ich ersuche die Ratsmitglieder und die Besucher auf der Tribüne, sich zu erheben.
Huber Annemarie, Generalsekretärin der Bundesversamm- lung, verliest die Gelübdeformel: Huber Annemarie, secrétaire générale de l'Assemblée fédérale, donne lecture de la formule de la promesse:
Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze des Bundes treu und wahr zu halten; die Einheit, Kraft und Ehre der schweize- rischen Nation zu wahren; die Unabhängigkeit des Vaterlan- des, die Freiheit und die Rechte des Volkes und seiner Bür- ger zu schützen und zu schirmen und überhaupt alle mir übertragenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Geiser Barbara legt das Gelübde ab Geiser Barbara fait la promesse requise
Präsidentin: Frau Nationalratin Geiser, der Rat nimmt Kenntnis von Ihrem Gelübde. In seinem Namen heisse ich Sie herzlich willkommen und wünsche Ihnen eine erfolgrei- che Tätigkeit in unserem Rat. (Beifall)
98.042 Zivile Baubotschaft 1998 Constructions civiles 1998
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 1698 hiervor - Voir page 1698 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 15. Dezember 1998 Décision du Conseil des Etats du 15 décembre 1998
Bundesbeschluss über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb
Arrêté fédéral concernant les projets de construction et l'acquisition de terrains et d'immeubles
Art. 1; 2 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 1; 2 al. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Bortoluzzi Toni (V, ZH), Berichterstatter: Eine Vorbemer- kung: Der Präsident der Kommission macht mich darauf auf- merksam, dass das Geschäft nicht so bedeutend ist, dass es in Kategorie III behandelt werden musste. Es war dafür auch Kategorie IV vorgesehen.
Der Ständerat hat uns mit seinem Beschluss, auf den Erwerb des Verwaltungsgebäudes in Bern-Ausserholligen zu ver- zichten, tatsächlich etwas überrascht; darum diese Differenz- bereinigung. Der Entscheid des Ständerates richtet sich nicht gegen das Anliegen des Bundesrates und der zuständigen Verwaltung, die Anzahl der Standorte der Verwaltung zu ver- ringern oder den Anteil bundeseigener Verwaltungsräume gegenüber gemieteten Räumen auszudehnen. Der Ent- scheid des Ständerates ist so zu verstehen, dass er auf die- ses Objekt bezogen ist.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, auf die Linie des Stände- rates einzuschwenken, nicht etwa, weil wir von den Argu- menten der Kleinen Kammer restlos überzeugt wären - über- haupt nicht. Aber es bringt nichts, wenn wir bei einem Ent- scheid, der verschoben werden kann, eine «Differenzbereini- gungsschlacht» austragen.
Das Objekt Bern-Ausserholligen ist - das war vor der Bera- tung im Nationalrat in der Herbstsession bereits klar; die Kommission hat das sehr genau angesehen - ein teures Ge- bäude. Die entsprechenden Verträge bezüglich Miete/Kauf wurden Anfang der neunziger Jahre abgeschlossen, also zu einem für den Liegenschaftenhandel nicht idealen Zeitpunkt, wie wir heute wissen. Die Miete, ab Bezug auf zehn Jahre festgelegt - der Bezug erfolgt nächstes Jahr endgültig -, be- läuft sich auf über 10 Millionen Franken im Jahr. Demgegen- über sind der vorgeschlagene Kauf des Gebäudes und der Einstieg ins Baurecht, der damit verbunden ist, für 130,2 Mil- lionen Franken vertretbar. Man kann also sagen: Der Ent- scheid des Ständerates, welcher mit 25 zu 12 Stimmen gefal- len ist, ist aus unserer Sicht schwer nachvollziehbar und schwer verständlich.
Wenn wir Ihnen nun vorschlagen, trotzdem dem Ständerat zu folgen und auf den Kauf zu verzichten, dann darum, weil die rund 600 Arbeitsplätze für das EDA gemietet bezogen wer- den können und weil es dem Bundesrat überlassen ist, in den nächsten zwei, drei Jahren dem Parlament wiederum den Antrag für den Kauf zu stellen. Es besteht ja ein Kaufvorver- trag. Der Verzicht auf den Kauf heute ist also eine Aufschie- bung und in diesem Sinne nicht endgültig. Der Gesamtkredit der zivilen Baubotschaft von 546 Millionen Franken reduziert sich damit natürlich um diese 130,2 Millionen auf rund 416 Millionen Franken.
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
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Jahr
1998
Année
Anno
Band
VI
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.12.1998 - 08:10
Date
Data
Seite
2659-2659
Page
Pagina
Ref. No
20 045 028
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