N 2 mars 1999
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Réduction des émissions de CO2
Zweite Sitzung - Deuxième séance
Dienstag, 2. März 1999 Mardi 2 mars 1999
08.00 h Vorsitz - Présidence: Heberlein Trix (R, ZH)/Seiler Hanspeter (V, BE)
97.030
Reduktion der CO2-Emissionen. Bundesgesetz Réduction des émissions de CO2. Loi fédérale
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1998, Seite 1725 - Voir année 1998, page 1725 Beschluss des Ständerates vom 17. Dezember 1998 Décision du Conseil des Etats du 17 décembre 1998
Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen Loi federale sur la réduction des émissions de CO2
Art. 6; 7 Abs. 3 Antrag der Kommission Mehrheit Festhalten Minderheit (Borel, Eymann, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Teuscher, Wiederkehr) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 6; 7 al. 3 Proposition de la commission Majorité Maintenir Minorité
(Borel, Eymann, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Strahm, Stump, Teuscher, Wiederkehr) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Baumberger Peter (C, ZH), Berichterstatter: Namens der UREK, welche mit 14 zu 10 Stimmen entschieden hat, bean- trage ich Ihnen Festhalten am Konzept des Nationalrates zum CO2-Gesetz. Ich beantrage Ihnen, an jenem Konzept festzuhalten, welches die Kompetenz zur Einführung einer CO2-Abgabe - frühestens im Jahre 2004 - beim Parlament belassen und nicht dem Bundesrat übertragen will. Alle Diffe- renzen, die Sie auf der Fahne finden, hängen mit diesem Konzept zusammen. Es geht also um einen einzigen Ent- scheid, den Sie zu treffen haben.
Der Nationalrat hat im ersten Umgang mit 95 zu 75 Stimmen beschlossen, die Kompetenz beim Parlament zu belassen. Der Ständerat hat sich mit 22 zu 14 Stimmen für das Gegen- teil entschieden, nachdem seine Kommission mit der hauch- dünnen Mehrheit von nur 6 zu 5 Stimmen entsprechend An- trag gestellt hatte.
Der Ständerat hat unseren Beschluss mit verschiedenen Argumenten bekämpft. Die Kommission hat sich mit diesen Argumenten auseinandergesetzt.
Erstens wurde von seiten von Staatsrechtsprofessor Zim- merli - ich sage es hier bewusst, damit nicht alle Sprecher das nachher vorbringen müssen - damit gefochten, dass un- ser Beschluss ins «staatsrechtliche Kuriositätenkabinett» ge- höre. Auch wenn einige Medien diese süffige Bemerkung na- türlich gerne aufgenommen haben, möchte ich doch sagen: Was wir hier zu tun haben, ist nicht, ein staatsrechtliches Se- minar durchzuführen - solange wir unbestrittenermassen et- was Zulässiges tun -, sondern wir haben einen politischen Entscheid zu treffen, für den wir auch die Verantwortung zu übernehmen haben.
Das zweite Hauptargument im Ständerat war die Aussage, es handle sich bei der Einführung dieser CO2-Abgabe um eine klare Vollzugsaufgabe. Es wurde gesagt, es sei des- wegen eine klare Vollzugsaufgabe, weil es sehr genau be- stimmbare Werte seien, bei denen die Abgabe eingeführt werde. Die Mehrheit unserer Kommission kann diese Argu- mentation nicht nachvollziehen. Sehen Sie sich einmal Arti- kel 6 an. Es heisst dort: «Ist absehbar, dass das Reduktions- ziel .... nicht erreicht werden kann» - und zwar im Durch- schnitt der Jahre 2008 bis 2010 -, dann werde die Abgabe eingeführt. Sie sehen sofort, dass eine solche Voraussage ausserordentlich schwierig ist. Es kommt dazu, dass es beim CO2-Gesetz - wie übrigens auch beim Energiegesetz - stets um primär freiwillige Massnahmen geht. Sie wissen auch, dass gerade ein Programm wie das Aktionsprogramm «En- ergie 2000» oder jetzt das Anschlussprogramm «Energie 2000 plus» hauptsächlich gegen das Ende seiner Dauer zu greifen beginnt, eben dann, wenn alle diese freiwilligen Massnahmen wirklich instradiert sind.
Zum dritten hat der Ständerat geltend gemacht, er sei uns entgegengekommen, indem er immerhin - das sehen Sie in Artikel 6 der neuen Fassung des Ständerates - die interna- tionale Entwicklung mit einbeziehe. Ich möchte sagen: Das ist wohl das Minimum dessen, was erwartet werden kann, dass der Bundesrat derartiges nicht einführt, ohne auch die internationale Entwicklung zu berücksichtigen.
Zur internationalen Entwicklung gestatten Sie mir zwei Be- merkungen:
Die Nachfolgekonferenz von Kyoto, nämlich diejenige von Buenos Aires, war ein sehr fragwürdiger, ein nur teilweiser Erfolg. Insbesondere die praktische Umsetzung der Flexibi- litätsmechanismen - «joint implementation», «trading emis- sions», also die Zertifikate, «clean development mecha- nism» - ist nicht weiterentwickelt worden. Wir wissen bei- spielsweise, dass gerade «joint implementation», was für un- sere Industrie ausserordentlich bedeutsam sein kann, frühe- stens im Jahre 2008 eingeführt wird. Wir wissen auch, dass wir bei gleichem finanziellen Einsatz mit Leistungen im Aus- land wesentlich mehr an CO2-Reduktionen erreichen können als hier in unserer bereits hochentwickelten, auch technisch effizienten Industrie und Wirtschaft.
Eine zweite Bemerkung zur internationalen Entwicklung, die im Hinblick auf diese Voraussage auch zu berücksichti- gen ist: Sie wissen, dass die USA eine absolute Schlüssel- stellung bei der CO2-Problematik haben. Die USA allein ha- ben einen Anteil von 30 Prozent an den mondialen Emissio- nen von CO2. Wenn Sie damit unseren Anteil von 2 Promillen vergleichen, sehen Sie: Entscheidend dafür, ob das Kyoto- Protokoll am Schluss ein Torso bleibt oder nicht, ist die Frage, ob die USA mitmachen oder nicht.
Ein viertes Argument des Ständerates war die Aussage, dass die präventive Wirkung verwässert würde. Da muss ich Sie fragen, ob denn die Wirtschaft das Parlament wirklich weni- ger ernst nimmt als den Bundesrat, oder anders gefragt: Wer, wenn nicht die Wirtschaft, verfolgt im Eigeninteresse nicht auch die Energieeffizienz und hat damit auch die CO2-Emis- sionen reduziert?
Fünftens: Wir wissen, dass die Wirtschaft das CO2-Gesetz will. Aber die Wirtschaft wehrt sich - und die Wirtschaftsför- derung hat es in einer kürzlichen Publikation wieder klarge- macht - vor allem gegen eine allfällige Kumulation von Abga- ben. Gerade der Ständerat, der die Einführung einer CO2- Abgabe als reine Vollzugsaufgabe sieht, diskutiert heute über den Förderabgabebeschluss, und er diskutiert auch er-
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Reduktion der CO2-Emissionen
neut über den ökologischen Umbau unseres Steuersystems. Der ökologische Umbau greift auch frühestens im Jahre 2004. Mit anderen Worten: Wäre also in jenem Zeitpunkt tat- sächlich eine CO2-Abgabe einzuführen, dann hätten wir eine Kumulation von Abgaben, die schlicht und einfach nicht wirt- schaftsverträglich wäre und auch für die Umwelt keinen Sinn machen würde.
Aus all diesen Gründen war die Mehrheit Ihrer Kommission der Meinung, dass das Parlament im Jahre 2004 eine politi- sche Aufgabe zu lösen hat, die Angelegenheit nach allen Sei- ten - ich betone, nach allen Seiten - noch einmal ansehen muss und nicht heute dem Bundesrat eine Vollzugsaufgabe übertragen kann, die eben keine ist.
Zusammenfassend: Wir wissen, die Kausalkette vom anthro- pogenen CO2-Ausstoss zur globalen Erwärmung und zur Kli- maveränderung mit möglicherweise sehr schlimmen Folgen ist zwar wissenschaftlich noch nicht absolut geklärt, aber die Dimensionen dieser Gefahr rufen durchaus zum Handeln auf. Wir wollen handeln, wir wollen heute der Wirtschaft Vor- gaben geben, aber eben nach einer Strategie des «minimal regret». Wir wollen nicht im Jahre 2004 - oder wann immer es sein wird - bereuen, dass wir etwas gemacht haben, das sich dann als nicht sinnvoll erweisen sollte. Sofern sich die Rahmenbedingungen oder auch die wissenschaftlichen Er- kenntnisse völlig anders entwickeln als heute vorausgese- hen, und diese Gefahr besteht, soll nicht einfach ein Voll- zugsautomatismus ablaufen. Mit der Fassung des National- rates wird deshalb auch die Akzeptanz dieses CO2-Gesetzes wesentlich erhöht, und zwar bei jenen, die das Gesetz nach- her umsetzen müssen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, an den Beschlüssen und damit am Konzept des Nationalrates festzuhalten.
Philipona Jean-Nicolas (R, FR), rapporteur: Il reste une seule divergence dans ce projet de loi. Elle concerne l'article 6 et l'article 7 alinea 3: il s'agit en fait du même concept: sa- voir qui a ou aura la compétence d'introduire la taxe éven- tuelle, s'il est prévisible que les autres mesures ne permet- tent pas d'atteindre l'objectif. Je vous rappelle que l'objectif de la loi, c'est la réduction des émissions de CO2 de 10 pour cent par rapport à leur état de 1990. Le Conseil des Etats a décidé, suivant en cela le projet du Conseil fédéral, que la compétence sera celle du Conseil fédéral. Notre Conseil a décidé, par 95 voix contre 75 et avec 1 abstention, d'attribuer cette compétence aux Chambres fédérales. La commission vous propose, par 14 voix contre 11, de maintenir votre pre- mière décision.
Deux raisons essentielles pour cela:
C'est la raison pour laquelle nous vous proposons de main- tenir notre décision.
Borel François (S, NE): Au nom d'une minorité importante, je vous invite à adhérer à la décision du Conseil des Etats.
Certes, la loi sur le CO2 est importante, mais est-ce une rai- son pour inventer un nouvel instrument institutionnel: la délé- gation de compétence du Parlement d'aujourd'hui non pas au Parlement de la prochaine legislature, mais au Parlement
de la législature qui suivra? Cela ne nous paraît pas oppor- tun. Cette manière de faire est peu claire sur le plan juridique. Je ne citerai pas les commentaires d'un certain nombre de ju- ristes du Conseil des Etats. Je dirai simplement, sans vouloir faire de séminaire, mais en faisant de la politique, que je sais que sur les questions institutionnelles et juridiques, en règle générale, le Conseil des Etats tient bon. Du point de vue de l'économie des moyens, il serait plus sage de nous rallier im- médiatement à ses décisions, plutôt que de donner lieu à un certain nombre de navettes pour ensuite forcément devoir adhérer à ses décisions. En effet, je ne doute pas que la ma- jorité du Conseil des Etats, qui était de 22 voix contre 14, va plutôt se renforcer que s'affaiblir lors de ses prochaines déli- bérations.
La loi se voulait subsidiaire, et c'était ce que souhaitait l'éco- nomie, pour simplifier. Je voudrais d'abord rappeler que l'économie, ce ne sont pas forcément les seuls représentants du patronat. L'économie, ce sont aussi les représentants des travailleurs. D'autre part, M. Baumberger n'est en tout cas pas le porte-parole par excellence de l'économie, et la majo- rité qu'il défend ne représente pas l'opinion générale des mi- lieux patronaux, parce que j'ai lu ce que les milieux patronaux ont fait comme commentaire au projet original de loi sur le CO2. Les milieux patronaux ont régulièrement réclamé des objectifs clairs de la part de l'Etat. Ils ont dit: «Donnez-nous des objectifs clairs, donnez-nous un cadre précis dans le temps, et nous essayerons d'atteindre les objectifs par des mesures autonomes. Nous voulons une loi avec un principe de subsidiarité, que l'Etat n'intervienne que si, au bout d'un temps déterminé, les objectifs clairement déterminés n'ont pas été atteints. C'est seulement alors que l'Etat doit interve- nir.» C'était ce que prévoyait la loi, mais il faut clairement sa- voir qui, à un moment donné, juge si les objectifs sont atteints ou non. Du point de vue de la répartition des tâches entre le législatif et l'exécutif, il est clair que c'est une tâche de l'exé- cutif de savoir quand une loi votée par un Parlement voit ses buts atteints ou non. Je pense que ce couperet éventuel, l'économie, les milieux patronaux en ont besoin, parce que certains d'entre eux sont d'accord d'aller dans le bon sens, d'autres moins, et qu'ils doivent pouvoir faire pression au sein de leurs propres organisations sur un certain nombre de leurs membres pour leur dire: «Ecoutez, faisons ça de manière autonome, sinon des réglementations supplémentaires, que nous ne souhaitons pas, viendront.»
Concernant la loi sur le CO2, il y avait ceux qui sont contre, ceux qui l'étaient, ceux qui le restent. Ils ont, bien entendu, rejoint le camp de la majorité. Et il y a tous ceux qui preten- dent être pour, mais qui, de facto, sont contre. Ils sont contre, d'une part, parce qu'ils prévoient déjà l'échec des mesures autonomes. Nous avons entendu l'avalanche de taxes qui viendrait en 2004, selon les pronostics de M. Baumberger, le- quel imagine déjà que les mesures autonomes n'auront pas d'effet et qu'il faudra donc décider de nouvelles taxes pour atteindre les objectifs.
Ce sont des craintes pessimistes par rapport aux objectifs des organisations patronales, mais c'est à elles de porter la responsabilité de ce pessimisme. Mais il y a aussi, et je crois qu'on le sentait aussi très clairement dans ce qui a été dit tout à l'heure, l'absence de courage de torpiller aujourd'hui la loi, mais la volonté délibérée de compter sur un prochain Parle- ment pour la torpiller définitivement.
C'est pour faire front à cette manoeuvre dilatoire que je vous invite à soutenir nos propositions de minorité, et à vous rallier par là aux décisions du Conseil des Etats. Non aux mesures dilatoires, oui à une loi claire qui répartisse clairement les res- ponsabilités entre Parlement - qui donne les objectifs, éco- nomie, qui essaie d'atteindre ces objectifs selon le principe de la subsidiarité - et Conseil fédéral - qui introduit éventuel- lement des taxes si les objectifs fixés par le Parlement n'ont pas été atteints.
Teuscher Franziska (G, BE): Aus der Sicht der grünen Frak- tion hat das CO2-Gesetz kaum Biss. Wenn wir die Kompe- tenz zur Einführung der CO2-Abgabe an das Parlament dele- gieren, wie dies die Kommissionsmehrheit immer noch will,
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Réduction des émissions de CO2
machen wir aus diesem Gesetz endgültig einen zahnlosen Papiertiger. Wer glaubt, dass sich das Parlament im Jahr 2004 an unsere heutigen Beschlüsse halten wird, der kann genausogut an den Osterhasen glauben.
Jedes Kind würde die Logik des CO2-Gesetzes besser be- greifen als die Mehrheit der Kommission unseres Rates. Denn diese Logik ist ganz einfach: Die CO2-Abgabe wird der Wirtschaft als neue Abgabe angedroht, unter dem Vorbehalt, dass sie nicht eingeführt wird, wenn die Wirtschaft die Ziele in bezug auf die CO2-Reduktion auf andere Weise erreichen kann. Die freiwilligen Massnahmen sind das Neue an diesem Gesetz. Wir müssen aber heute auch klar darlegen, was ge- schieht, wenn die Freiwilligkeit versagt: Dann muss der Bun- desrat zwingend die CO2-Abgabe einführen; darüber gibt es aus der Sicht der grünen Fraktion nichts mehr zu diskutieren. Es ist fatal: Wir Grünen müssen uns hier für das CO2-Gesetz engagieren, das uns auf dem Weg zu einem verbesserten Klimaschutz nur einen Minischritt weiterbringt. Dabei zeigen wir mit der Volksinitiative «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern» auf, wie wir mit einer ökologischen Steuerreform dem Klimaschutz meilenweit näherkommen könnten.
Wir Grünen verstehen uns als Vordenker und Vordenkerin- nen der grossen ökologischen Ideen, bei denen es lange dauert, bis sie umgesetzt sind. Dass die ökologische Steuer- reform heute in bürgerlichen Kreisen diskutiert wird, betrach- ten wir als ersten Erfolg. Doch wir Grünen sind auch pragma- tische Politiker und Politikerinnen und wissen, dass die schweizerische Umweltpolitik viele kleine Schritte machen muss, um vom Fleck zu kommen. Wenn wir die minimalen Ziele in bezug auf das CO2 im Jahr 2010 erreichen wollen, muss im CO2-Gesetz festgelegt werden, dass der Bundesrat handelt, wenn die Wirtschaft die Massnahmen nicht freiwillig umsetzt.
Daher unterstützt die grüne Fraktion die Kommissionsmin- derheit und bittet Sie, das auch zu tun.
Stump Doris (S, AG): Angenommen, Sie wollen die Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter in Ihrem Betrieb zu einer höheren Leistung anspornen, dann haben Sie verschiedene Möglich- keiten. Zum Beispiel können Sie Lohnreduktionen androhen, falls die Leistung nicht erbracht wird, oder Sie können zusätz- liche Prämien versprechen - so viel mehr Prämien bei so viel mehr Leistung. Ihre Mitarbeitenden wissen dann ganz genau, was sie zu erwarten haben, welche Sanktionen bzw. welche Prämien anstehen. Nach diesem Prinzip ist das vorliegende Gesetz in der Fassung von Bundesrat und Ständerat kon- struiert: Es formuliert ein Ziel und ordnet die politische Ver- antwortung zu, nämlich 10 Prozent Reduktion des CO2-Aus- stosses bis im Jahre 2010. Wenn diese CO2-Reduktion nicht erreicht wird, dann wird eine Abgabe eingeführt - ein ganz klares Konzept.
Die von der Mehrheit der UREK vertretene Lösung heisst, übertragen auf das Beispiel des Unternehmens: Wenn die höhere Leistung nicht erbracht wird, dann überlegt das Ma- nagement, ob eventuell doch noch eine Sanktion bzw. eine Massnahme vorgesehen werden soll. Zu Recht würden Sie dieses Führungsverhalten als untauglich bezeichnen, da kein klarer Anreiz für eine Leistungsverbesserung vorliegt.
Wenn die Kompetenz für die Massnahmen für den Fall, dass die Reduktion des CO2-Ausstosses nicht erreicht wird, nicht beim Bundesrat liegt und das Parlament nochmals darüber beraten muss, entziehen Sie diesem Gesetz die Wirksamkeit vollkommen. In der Argumentation der Vertreter der Mehrheit wird auch klar, dass sie sogar die Zielsetzung in Frage stel- len. Es wird zwar zugegeben, dass in bezug auf die Reduk- tion irgend etwas unternommen werden muss, aber man ist noch nicht sicher, ob das tatsächlich etwas bringt. Zudem wird dem Bundesrat nicht zugetraut, dass er diese Massnah- men nicht einfach blindlings umsetzen, sondern auch alle Entwicklungen und Erkenntnisse berücksichtigen wird. Es wird klar, dass es der Mehrheit im Prinzip um die Behinde- rung des Vollzugs geht. Denn eine Kumulation von Abgaben ist überhaupt nicht möglich, da das CO2-Gesetz nur subsidiär umgesetzt wird.
Nur die Version von Bundes- und Standerat macht dieses Gesetz zu einem sinnvollen Gesetz, das tatsächlich umge- setzt werden kann. Der politische Entscheid, wie Herr Baum- berger das formuliert hat, ist die Festsetzung eines Redukti- onszieles. Die politische Verantwortung übernehmen wir, wenn wir die Massnahmen zur Durchsetzung dieses Reduk- tionszieles sichern, das heisst, wenn wir die Kompetenz da- für dem Bundesrat übertragen.
Deshalb unterstützt die SP-Fraktion den Minderheitsantrag Borel.
Brunner Toni (V, SG): Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, bei den verbleibenden Differenzen den früheren Be- schlüssen des Nationalrates treu zu bleiben und somit der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.
Soll der Bundesrat oder soll das Parlament die Kompetenz zur Einführung der CO2-Abgabe erhalten? Soll die Exekutive alleine entscheiden, oder soll die Legislative mitbestimmen können? Ist es eine reine Vollzugsaufgabe oder halt doch mehr? Das sind heikle, zuweilen auch umstrittene Fragen, auf die es nur eine Antwort geben kann: Das Parlament soll entscheiden!
Frau Teuscher, wegen Ihrer Bemerkung vorher: Weil ich knapp nicht mehr zu den Kindern zähle, gehöre ich jetzt halt zu der unbelehrbaren Mehrheit dieser Kommission, die die Kompetenz dem Parlament zuschieben will.
Die Einführung einer CO2-Abgabe wird zu jenem Zeitpunkt aktuell, in dem erkannt wird, dass das angestrebte Redukti- onsziel nicht erreichbar ist oder innert nützlicher Frist nicht erreicht werden kann. Sind wir uns der Tragweite der Be- schlüsse, die dannzumal zu fassen sind, bewusst, so darf das Parlament schlichtweg nicht auf der Seite gelassen wer- den. Das sind letztendlich hochpolitische Fragen, deren Ab- stützung und Akzeptanz auf eine breite Basis gestellt werden müssen. Diese Fragen darf der Bundesrat nicht alleine ent- scheiden.
Eine Ablehnung der Bundesratskompetenz ist aber auch keine Verwässerung des CO2-Gesetzes, wie uns das hier weisgemacht werden soll. Gesetzt den Fall, in irgendeinem Bereich wird das Reduktionsziel nicht erreicht, zum Beispiel im politisch sensiblen Bereich des Strassenverkehrs, so kann es im konkreten Fall um eine Benzinpreiserhöhung von bis zu 50 Rappen pro Liter Benzin gehen. Die Einführung der CO2-Abgabe würde somit eine innenpolitische Debatte ent- fachen, deren Tragweite der Bundesrat nicht unterschätzen darf. Das Parlament wäre klar besser legitimiert, diese heikle Erhöhung zu debattieren und die Umsetzung realitätsnah und unter Berücksichtigung aller wichtigen Faktoren zu be- schliessen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung würde verbes- sert.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Frage nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, die Kompetenz beim Parlament zu be- lassen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustim- men.
Fischer-Seengen Ulrich (R, AG): Auch die freisinnig-demo- kratische Fraktion empfiehlt Ihnen einhellig, der Mehrheit zu folgen, d. h., am ursprünglichen Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Wie bereits erwähnt wurde, erachten wir die Einführung dieser Abgabe nicht als blosse Vollzugsaufgabe, sondern es ist ein eminent politischer Entscheid, den nicht die Exekutive, sondern das Parlament zu fällen hat. Das Ge- setz gibt ja nur den Rahmen, und es besteht nach wie vor ein erheblicher Ermessensspielraum für die Einführung dieser Abgabe, nämlich in materieller und in zeitlicher Hinsicht. So ist die Rede davon, dass es «absehbar» sein muss, dass die Zielerreichung mit den Massnahmen nach Artikel 3 Absatz 1 allein nicht gelingt; zudem muss die internationale Entwick- lung berücksichtigt werden. Die Festlegung der Abgabesätze ist noch offen, und es ist in zeitlicher Hinsicht frühestens von 2004 die Rede. Dieser Ermessensspielraum ist vom Parla- ment wahrzunehmen. Dazu kommt, dass sich allmählich die Problematik einer Kumulation von Abgaben im Umweltbe- reich abzeichnet. Ich erinnere an die Energieabgabe, die noch in dieser Session im Ständerat zur Diskussion steht.
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Verkehrshalbierungs-Initiative
Wir leben in einer schnellebigen Zeit. Bis im Jahr 2004 können sich die Voraussetzungen, die Verhältnisse und die Ansichten ändern. Wir müssen doch die Möglichkeit gewähr- leisten, zu diesem Zeitpunkt neue Entscheide zu treffen und allenfalls die Einführung dieser Abgabe zu sistieren. Eine Neubeurteilung der Situation aus dannzumaliger Sicht muss möglich sein.
Diese politische Verantwortung muss beim Gesetzgeber, beim Parlament, liegen. Kommt dazu, dass das übernächste Parlament auch die Möglichkeit haben soll, in dieser Frage noch ein Wort mitzusprechen. Wenn wir die Frage mit einer Kompetenzdelegation an den Bundesrat zementieren, so sind wir unseren politischen Nachfahren gegenüber unfair.
Schliesslich untersteht das CO2-Gesetz dem fakultativen Re- ferendum. Wenn wir dem Bundesrat Carte blanche für die Einführung der Abgabe geben, ist das referendumspolitisch unklug; die Gegner des Gesetzes werden es dann einfach haben, dieses mit einem schlagkräftigen Argument zu be- kämpfen.
Nun wird geltend gemacht, es sei ein falsches Signal gegen aussen. Wenn alle Bedingungen des Gesetzes erfüllt sind, ist auch das Parlament gehalten, die Abgabe einzuführen. Ein Verzicht auf die Kompetenzdelegation, wie ihn die Mehrheit beantragt, bedeutet keine materielle Weichenstellung, weder für noch gegen die Einführung der Abgabe.
Ich bitte Sie deshalb, mit der Mehrheit zu stimmen und an un- serem seinerzeitigen Beschluss festzuhalten.
Epiney Simon (C, VS): Le groupe démocrate-chrétien par- tage l'avis des deux derniers intervenants, à la différence qu'il a toujours soutenu le principe d'une introduction de taxes in- citatives, notamment celle destinée à réduire les émissions de CO2.
Dans l'intervalle - vous l'avez appris - M. Villiger entend in- troduire, dans le cadre du régime financier 2007, une réforme fiscale écologique. C'est donc un nouvel élément qu'il faut prendre en considération et comparer avec les autres taxes, que nous soutenons pour la plupart d'entre elles, annoncées au programme des Chambres fédérales. Dès lors, nous esti- mons que l'importance de la taxe sur le CO2, avec notam- ment son effet sur l'augmentation du prix de la benzine, ainsi que le moment de son introduction sont des thèmes haute- ment politiques qui doivent rester en main du Parlement qui reste l'autorité compétente en cette matière.
C'est pour cette raison que je vous demande de soutenir la proposition de la majorité de la commission et de laisser la compétence au Parlement, et non au Conseil fédéral.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Es geht bei dieser letzten und wichtigen Differenz nicht um einen Kompetenzstreit zwi- schen dem Bundesrat und dem Parlament. Herr Brunner hat vorher gesagt, das Parlament solle dieses politische Konzept genehmigen. Herr Fischer-Seengen hat gesagt, es gehe um einen wichtigen politischen Entscheid. Das ist richtig, und diesen wichtigen politischen Entscheid fällen Sie heute mit diesem Gesetz. Über die Kompetenz zur Einführung einer CO2-Abgabe entscheiden Sie als Parlament heute; Sie sol- len es einfach nicht auf später verschieben.
Es geht um sehr viel mehr als um diese vordergründige Kom- petenzzuweisung. Es geht um den Aufbau, um die Philoso- phie des Gesetzes. Dieser Aufbau besteht darin: Heute wird im Gesetz eine Vorgabe gemacht, und diese Vorgabe ist mit freiwilligen Mitteln durch die Wirtschaft zu erfüllen. Wenn diese Vorgabe nicht erfüllt werden kann, wird zum Vollzug geschritten. Diese Philosophie des Gesetzes wurde in Zu- sammenarbeit mit der Wirtschaft entwickelt, und sie hat auch zur Folge, dass in zahlreichen anderen Gesetzgebungsver- fahren auf der Grundlage der Prinzipen von Freiwilligkeit und Subsidiarität fortgefahren werden kann. Das erklärt auch, weshalb im Ständerat mit grosser Vehemenz der Entwurf des Bundesrates vertreten wurde. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich die Herren Frick, Hofmann und Iten vehement für die Lösung des Bundesrates, d. h. den Antrag Ihrer Minder- heit, eingesetzt haben.
Wenn Sie heute eine Umkehr beschliessen und nur noch die Vorgabe entscheiden und einem späteren Parlament die Neubeurteilung überlassen, verkommt dieses Gesetz zu ei- nem unverbindlichen Manifest. Es wurde gesagt, es wäre doch den politischen Nachfahren gegenüber unfair, ihnen keine Möglichkeit zu geben, später zu diesem Gesetz Stel- lung nehmen zu können. Es geht heute nicht um politische Nachfahren, sondern es geht um die Nachfahren überhaupt. Es geht darum, ihnen zu versprechen, eine CO2-arme Welt zu hinterlassen. Deswegen müssen Sie heute dazu ja sagen und dürfen diesen wichtigen Entscheid nicht einfach unver- bindlich auf später verschieben. Da spielen dann juristische Argumente, die auch für die Lösung des Bundesrates spre- chen, nur noch eine sekundäre Rolle.
Es geht nämlich auch darum, dass während dieser Zeit nicht nur Anreize dafür geschaffen werden, dass die Industrie sich tatsächlich um geringere CO2-Ausstösse bemüht, sondern es geht auch um die Entwicklung neuer Technologien. Neh- men Sie diesen Anreiz weg, fehlt der Anreiz für die Schaffung dieser neuen Technologien, die für die schweizerische Wirt- schaft, auch für den späteren Export, interessant sind. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen nach wie vor, bei seiner Lö- sung und derjenigen des Ständerates zu bleiben.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 91 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 63 Stimmen
An den Standerat - Au Conseil des Etats
97.078
Verkehrshalbierungs-Initiative Initiative pour la réduction du trafic
Botschaft und Beschlussentwurf vom 29. Oktober 1997 (BBl 1998 269) Message et projet d'arrêté du 29 octobre 1997 (FF 1998 205) Kategorie I, Art. 68 GRN - Catégorie I, art. 68 RCN
Fischer-Seengen Ulrich (R, AG), Berichterstatter: Zunächst etwas Formelles zu dieser Verkehrshalbierungs-Initiative. Die Volksinitiative «für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Le- bensräumen» wurde am 20. März 1996 mit 108 841 gültigen Unterschriften in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes eingereicht. Die KVF hat am 6. April 1998 die Initianten ange- hört und am 11. Mai 1998 die Vorlage des Bundesrates vom 29. Oktober 1997 beraten. Sie beantragt dem Plenum des Nationalrates, gleich wie der Bundesrat, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Es bestehen vier Minderheitsanträge, wovon ei- ner die Initiative ungültig erklären will, einer die Initiative zur Annahme empfehlen will und zwei unterschiedliche Gegen- vorschläge unterbreiten wollen. Gestern kam noch der An- trag Wiederkehr dazu.
Zum Inhalt der Volksinitiative: Die Initiative verlangt, dass Bund, Kantone und Gemeinden den motorisierten Strassen- verkehr innerhalb von zehn Jahren nach deren Annahme hal- bieren, wobei der neue Stand nicht mehr überschritten wer- den darf. Massgebend ist dabei die gesamte in der Schweiz erbrachte Fahrleistung, wobei der öffentliche Verkehr nicht betroffen ist und nicht mitgerechnet wird. Die Mittel zur Ziel- erreichung sind durch das Gesetz zu bestimmen, wobei der Bundesrat dies auf dem Verordnungsweg tun muss, sofern die Gesetzgebung nicht innert dreier Jahre rechtskräftig ist. Zur Gültigkeit der Volksinitiative: Aufgrund eines Antrages - auf der Fahne ist es der Antrag der Minderheit I (Theiler), über den Sie noch abstimmen werden - hat sich die Kommis- sion zunächst eingehend mit der Frage einer allfälligen Un-
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Datum 02.03.1999 - 08:00
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