N 8 mars 1999
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Heure des questions
Sechste Sitzung - Sixième séance
Montag, 8. März 1999 Lundi 8 mars 1999
14.30 h Vorsitz - Présidence: Heberlein Trix (R, ZH)/Seiler Hanspeter (V, BE)
Fragestunde Heure des questions
99.5006
Frage Schlüer Besetzung von Konsulaten und Botschaften Question Schlüer Occupation de consulats et d'ambassades
Wortlaut der Frage vom 8. März 1999 Worauf ist es zurückzuführen, dass Landesregierung, Bun- despolizei sowie die für die Sicherheit von Botschafts- und Konsulatsgebäuden verantwortlichen kantonalen Polizeistel- len von der offensichtlich generalstabsmässig geplanten, gleichzeitig erfolgten Besetzung mehrerer Konsulate und Botschaften durch hier aktive PKK-Ableger völlig überrascht wurden?
Texte de la question du 8 mars 1999
Comment peut-on expliquer le fait que le Gouvernement, la police fédérale, ainsi que les polices cantonales responsa- bles de la sécurité des ambassades et des consulats aient été complètement surpris par les occupations simultanées de plusieurs ambassades et consulats, organisées par des acti- vistes du PKK et visiblement planifiées?
Koller Arnold, Bundesrat: Die in rund 15 europäischen Staa- ten durchgeführten über zwei Dutzend Besetzungsaktionen militanter Anhänger der Kurdischen Arbeiterpartei PKK von Mitte Februar erfolgten offensichtlich zentral gesteuert und koordiniert. Sie kamen nicht nur in der Schweiz, sondern in allen betroffenen Ländern überraschend; dies deshalb, weil die Behörden vom auslösenden Moment, der Verhaftung des Kurdenführers Öcalan in Nairobi und seiner Überführung in die Türkei, erst nach Beginn der Besetzungen erfuhren. Den Behörden der betroffenen europäischen Länder wurde im Unterschied zur PKK erst nachträglich bekannt, dass Öcalan sich bereits seit dem 2. Februar 1999 und bis zu seiner Ver- haftung in der griechischen Vertretung in Nairobi aufgehalten hatte
Eine andere Frage ist die, ob sich bei vorherigem Bekannt- werden der Verhaftung Öcalans die Besetzungen durchwegs hätten verhindern lassen. Die PKK ist aufgrund ihres Organi- sationsgrades, ihrer Führungs- und Mobilisierungsstärke und ihres personellen Potentials in vielen Staaten jederzeit in der Lage, Besetzungsaktionen oder andere Straftaten wie Brandanschläge gegen ungeschützte Objekte durchzufüh- ren. Angesichts der Bestände der kantonalen und städti- schen Polizeikorps hätten in der Schweiz auch bei Kenntnis
der Bedrohung sicher nicht alle gefährdeten Objekte ge- schützt werden können.
Deshalb - und angesichts der nach wie vor bestehenden Ge- fahr weiterer Aktionen - hat der Bundesrat beschlossen, die Polizei durch Zurverfügungstellung von Armeeangehörigen für diese Aufgabe zu entlasten und damit zu verstärken.
Schlüer Ulrich (V, ZH): Ist dem Bundesrat nicht bekannt, dass nicht in allen Städten Europas die PKK schneller war als die Ordnungskräfte? Ist dem Bundesrat nicht bekannt, dass bei der versuchten Besetzung von Konsulaten in München durch die PKK die Polizei schon an Ort und Stelle war? Mich würde interessieren, weshalb ein Landeskriminalamt in Deutschland besser über die Umstände und über den Orga- nisationsgrad der PKK orientiert sein kann als die in der Schweiz für die Sicherheit der Bevölkerung und des Staates verantwortlichen Behörden.
Koller Arnold, Bundesrat: Ich hatte ausnahmsweise Gele- genheit, an der Tagung der EU-Innenminister in Bonn teilzu- nehmen, an der alle betroffenen Länder Erfahrungen aus- tauschten. Es ist von keinem Land bestritten worden, dass alle europäischen Länder von diesen Besetzungen über- rascht worden sind, nicht nur die Schweiz.
99.5008
Frage Fankhauser Rückstände bei den Sicherheitskonti Question Fankhauser Soldes des comptes sûretés
Wortlaut der Frage vom 8. März 1999
Dem Vernehmen nach wurde die Frist für die Aufarbeitung der Rückstände bei den Sicherheitskonti bis zum Frühjahr 2000 verlängert. Es wurde u. a. bekannt, dass gewisse Ar- beitgeber die vom Lohn der erwerbstätigen Asylsuchenden abgezogenen Beiträge nicht weitergeleitet haben.
Wie wurde sichergestellt, dass abgewiesene, ausreisende oder ausgeschaffte Asylbewerber und Asylbewerberinnen keine Verluste erleiden?
Texte de la question du 8 mars 1999
Le délai fixé pour l'établissement des montants restant sur les comptes sûretés aurait été repoussé au printemps 2000. Il s'était revele entre autres que certains employeurs n'avaient pas versé aux requérants d'asile travaillant dans leur entreprise les contributions retenues sur leurs salaires. Quelles mesures a-t-on prises pour s'assurer que les requé- rants d'asile déboutés, renvoyés ou quittant le pays ne subis- sent pas de préjudice?
Koller Arnold, Bundesrat: Der negative Asylentscheid löst bei der Postfinanz, welche die Sicherheitskonti im Auftrag des Bundes führt, eine sogenannte provisorische Schlussab- rechnung aus. Die betroffene Person erhält somit in jedem Fall vor ihrer Ausreise oder Ausschaffung aus der Schweiz Gelegenheit, zum Kontoauszug des Sicherheitskontos Stel- lung zu nehmen, zudem die Korrespondenzadresse im Aus- land bekanntzugeben oder einen Vertreter respektive eine Vertreterin in der Schweiz zu bestimmen. Falls in diesem Zu- sammenhang von einer betroffenen Person ein Hinweis auf nichteinbezahlte Lohnabzüge gemacht wird und die Lohnab- züge nachgewiesenermassen von der Arbeitgeberschaft nicht auf das Sicherheitskonto überwiesen worden sind, er- leiden die Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber in analoger Anwendung der Bestimmungen des AHV-Rechtes keinen Schaden. In solchen Fällen wird nämlich bei der Vornahme der definitiven Schlussabrechnung von der Annahme ausge- gangen, dass die Abzüge überwiesen worden sind.
Bulletin officiel de l'Assemblée federale
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Fragestunde
Fankhauser Angeline (S, BL): Ich danke Ihnen für die Ant- wort. Offensichtlich ist die Bestimmung, dass eine Person in der Schweiz bezeichnet werden kann, die das Konto weiter- betreut, neu. Was ist mit den Leuten, die vor dem Inkrafttre- ten dieser Bestimmung ausreisen mussten? Gibt es eine Übergangsregelung, oder sind sie dem alten Recht unterwor- fen?
Koller Arnold, Bundesrat: Ich kann Ihnen keine exakte Ant- wort geben. Der Bundesrat hat heute seine sehr ausführliche Antwort auf Ihre Einfache Anfrage verabschiedet. Ich nehme an, dass Sie darin auch diese Frage beantwortet finden. Sonst bin ich gerne zu einem persönlichen Kolloquium bereit.
99.5010
Frage Heim Lehrermord in St. Gallen Question Heim Meurtre d'un enseignant a Saint-Gall
Wortlaut der Frage vom 8. März 1999
Gemäss Zeitungsberichten konnte der dringend verdächtigte Ded Gecaj in Kosovo verhaftet werden. In der Zwischenzeit soll er den Mord am St. Galler Lehrer Paul Spirig bereits ge- standen haben. Ob der mutmassliche Täter Gecaj an die Schweiz ausgeliefert wird, gilt allerdings als eher unwahr- scheinlich.
Gibt es für die Schweiz oder für den Kanton St. Gallen Mög- lichkeiten, eine Auslieferung des mutmasslichen Täters an die Schweiz zu erreichen, und gedenkt die Schweiz diesbe- züglich aktiv zu werden?
Texte de la question du 8 mars 1999
Selon les journaux, Ded Gecaj, fortement soupçonné du meurtre de l'enseignant saint-gallois Paul Spirig, a été arrêté au Kosovo. Bien que le meurtrier présumé soit certainement déjà passé aux aveux, il est toutefois peu probable qu'il soit extrade vers la Suisse.
Y a-t-il une possibilité pour la Suisse ou pour le canton de Saint-Gall d'obtenir l'extradition de Gecaj et la Suisse compte-t-elle prendre des mesures pour l'encourager?
Koller Arnold, Bundesrat: Für eine Auslieferung durch die Bundesrepublik Jugoslawien kommt der Auslieferungsver- trag vom 28. November 1887 zwischen der Schweiz und Ser- bien zur Anwendung. Dieser sieht lediglich eine Verpflichtung zur Auslieferung von Personen an den ersuchenden Staat vor, welche nicht die Staatsangehörigkeit des ersuchten Staates besitzen. Da es sich beim mutmasslichen Täter höchstwahrscheinlich um einen Staatsangehörigen der Bun- desrepublik Jugoslawien handelt, kann die Schweiz an Jugo- slawien lediglich ein Strafübernahmebegehren stellen. Es ist Sache der kantonalen Strafverfolgungsbehörde - wenn das zutrifft -, einen diesbezüglichen Antrag an das Bundesamt für Polizeiwesen zu richten, den wir dann übermitteln wür- den.
Heim Alex (C, SO): Herr Bundesrat, ich danke Ihnen für die Antwort. Ich möchte Ihnen, nur zur Präzisierung, noch eine Frage stellen. Habe ich richtig gehört: 1887 haben Sie ge- sagt, nicht 1987? Ich finde, das ist ein altes Abkommen.
Koller Arnold, Bundesrat: Es gibt auch Abkommen aus dem letzten Jahrhundert, die durchaus noch aktuell sind. Denn Sie wissen: Nicht nur Jugoslawien, sondern auch wir haben in unserem Recht die Ordnung, dass wir eigene Staatsange- hörige nicht ausliefern, sie dann aber selber einem Strafver- fahren zuführen.
99.5011
Frage Baumann Alexander Ausgeweitetes Verständnis des parlamentarischen Mandates Question Baumann Alexander Une conception élargie du mandat de parlementaire
Wortlaut der Frage vom 8. März 1999
Im Rahmen der kurdischen Besetzungs- und Geiselnahme- aktionen im Februar 1999 haben sich Mitglieder dieses Rates televisionsgerecht und wahlkampfwirksam als selbster- nannte Intermediäre in Szene gesetzt.
Wie wertet der Bundesrat derartige parlamentarische Auf- tritte? Ist der Bundesrat bereit, unter derartigen Umständen erzielte «Verhandlungsresultate» entgegenzunehmen, und sieht er einen Regelungsbedarf für diese Art bisher nicht vor- gesehener parlamentarischer Aktivität?
Texte de la question du 8 mars 1999
Lors des occupations de locaux et des prises d'otages aux- quelles des Kurdes se sont livré en février 1999, des mem- bres de ce Conseil qui s'étaient improvisés intermédiaires ont orchestré leur propre mise en scène devant les caméras de télévision, campagne électorale oblige!
Que pense le Conseil fédéral du spectacle donné par ces parlementaires? Est-il prêt, dans de telles circonstances, à accepter les résultats de leurs «négociations» et juge-t-il né- cessaire de réglementer ce type d'activité qui n'entre pas, ac- tuellement, dans le mandat de député?
Koller Arnold, Bundesrat: Einige Mitglieder des Parlamentes verhandelten auf eigene Initiative hin mit Besetzern oder Gei- selnehmern. Im Fall der Besetzung der griechischen Bot- schaft hat der Chef der Bundespolizei, im Einverständnis mit mir, die beiden Parlamentarier in seine Bemühungen um eine friedliche Beendigung einbezogen. Die vermittelnden Ange- hörigen des Parlamentes haben mitgeholfen, die Beset- zungsaktionen ohne polizeiliche Räumung abzuschliessen und in etwa zeitgleich mit anderen Ländern zu beenden.
Der Bundesrat ist nicht an allfällige Zusicherungen oder Ver- sprechen von Angehörigen des Parlamentes an die Besetzer oder Geiselnehmer gebunden. Er hat mit seiner Erklärung vom 17. Februar 1999 seine Haltung klar dargelegt: Er hat von den Besetzern die sofortige Freilassung der Geiseln so- wie die unverzügliche und bedingungslose Räumung der be- setzten Gebäude gefordert.
Im Hinblick auf den bevorstehenden Prozess gegen PKK- Führer Öcalan hat der Bundesrat seine eigenen Erwartungen formuliert: Respektierung rechtsstaatlicher Verfahren, Zulas- sung internationaler Beobachter zum Prozess, Verzicht auf die Verhängung bzw. auf den Vollzug der Todesstrafe. Gleichzeitig hat er zu einer politischen Lösung des Kurden- problems aufgerufen und seine Bereitschaft bekräftigt, für all- fällige Verhandlungen die Guten Dienste der Schweiz anzu- bieten. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten beauftragt, in diesem Sinn bei den Behörden der Türkei vorstellig zu werden.
Der Bundesrat sieht keinen Regelungsbedarf für Tätigkeiten von Angehörigen des Parlamentes in solchen Situationen. Er gibt aber der bestimmten Erwartung Ausdruck, dass solche Aktionen künftig von Anfang an mit den zuständigen Behör- den abgesprochen werden.
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Frage Fankhauser Rückstände bei den Sicherheitskonti Question Fankhauser Soldes des comptes sûretés
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Jahr
1999
Année
Anno
Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 99.5008
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Numero dell'oggetto
Datum
08.03.1999 - 14:30
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160-161
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