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Energieabgaben
Dritte Sitzung - Troisième seance
Mittwoch, 2. Juni 1999 Mercredi 2 juin 1999
08.00 h Vorsitz - Présidence: Heberlein Trix (R, ZH)/Seiler Hanspeter (V, BE)
Sammeltitel - Titre collectif
Energieabgaben Taxes sur l'énergie
97.028
Energie-Umwelt-Initiative. Solar-Initiative Initiative énergie et environnement. Initiative solaire
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 845 hiervor - Voir page 845 ci-devant
99.401
Parlamentarische Initiative (UREK-SR) Förderabgabebeschluss Initiative parlementaire (CEATE-CE) Arrêté sur une taxe d'encouragement en matière énergétique
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 845 hiervor - Voir page 845 ci-devant
96.067
Energiegesetz Loi sur l'énergie
Fortsetzung - Suite Siehe Seite 846 hiervor - Voir page 846 ci-devant
Baumberger Peter (C, ZH): Alle scheinen sich, wie ich ge- stern gehört habe, über die Ziele einig zu sein: Die Ressour-
cen sollen geschont und die schädlichen Emissionen redu- ziert werden.
Die offenen Fragen sind jedoch erstens, wie das geschehen soll, und zweitens, ob verschiedene Gruppierungen hehre Ziele nicht nur «vorschieben», um für sich Vorteile in Form von Subventionen hereinzuholen. Nun, vorweg - das ist mir wichtig - ist festzustellen, dass unsere Schweizer Energiepo- litik - gestützt auf den 1990 angenommenen Energieartikel, welcher Energiesteuern ausdrücklich ausgeschlossen hat - zwar nicht perfekt ist, aber sie ist viel besser, als verschie- dene Redner gestern dies wahrhaben wollten. Denken Sie daran: Die Substitution der fossilen Energie ist im Gange, die Mittel für die Energieforschung wurden in den letzten Jahren massiv aufgestockt, auch in Richtung erneuerbare Energien; bezüglich Energieeffizienz - ich glaube, das kann man füg- lich sagen - ist die Schweiz Spitze.
Die beiden Volksinitiativen (97.028), über die wir zu diskutie- ren haben, mögen zwar vereinzelt richtige Ansätze enthalten. Sie sind aber inhaltlich missglückt, und zwar besonders stark im sogenannten «Kleingedruckten», nämlich in den rigoro- sen Übergangsbestimmungen. Was die Solar-Initiative an- geht, so bedeutet sie in meinen Augen primär eine Subventi- onsmaschinerie. Ich werde mich mit diesem Konstrukt dann als Minderheitssprecher bei der Frage nach der Höhe solcher Förderabgaben näher befassen.
Wenn man die beiden Initiativen näher ansieht, kann man sich fragen, ob es nicht richtig wäre, die Volksinitiativen - zu- mindest die Solar-Initiative - ohne Gegenvorschlag in die Ab- stimmung zu schicken, wie dies der Bundesrat ursprünglich tun wollte. Indessen handelt es sich namentlich bei der Ener- gie-Umwelt-Initiative und bei der vom Ständerat als Gegen- vorschlag konzipierten Grundnorm um einen Einstieg in eine ökologische Steuerreform, wie wir ihn im Nationalrat - es ist noch nicht lange her - per Motion ausdrücklich verlangt ha- ben.
Einem solchen Einstieg unter klaren Modalitäten - Internali- sierung externer Kosten, Lenkungsabgabe mit Staatsquoten- neutralität - kann ich durchaus etwas abgewinnen. Ich bin davon überzeugt, dass auch die Wirtschaft nicht grundsätz- lich gegen derartige Abgaben ist, wenn es wirklich Lenkungs- abgaben sind. Sie hat das mit ihrer Zustimmung zur CO2-Ge- setzgebung bewiesen.
Untragbar bei der Energie-Umwelt-Initiative sind nicht nur die absolut unflexiblen Übergangsbestimmungen, welche es nicht erlauben, auf Änderungen auch der internationalen Ent- wicklung zu reagieren, sondern untragbar sind auch die Be- lastungen, die daraus entstehen. Ich erinnere daran, dass beispielsweise Heizöl und Gas bis zum Jahre 2030 - dem in Aussicht genommenen Endtermin - um 162 Prozent und Strom um 74 Prozent teurer werden sollen. Derartiges ist volkswirtschaftlich schlicht unverdaulich. Denn mit der Ener- gieverteuerung - zumal wenn sie im schweizerischen Allein- gang geschieht - schafft man zwar vielleicht in gewissen Sektoren Arbeitsplätze, aber man gefährdet vor allem andere Arbeitsplätze. Die Substitutionsbeziehungen zwischen Ener- gie, Arbeit und Kapital sind nämlich keineswegs eingleisig. Das gilt zumal in unserer kleinen Binnenwirtschaft.
Sie haben in den letzten Jahren verfolgen können, wie die zu- nehmende Steuerlast dazu geführt hat, dass die Schweizer Wirtschaft zwar gewachsen ist - aber wo? Im Ausland! Weil ja die Energiekosten für jedes Unternehmen ein Kostenfaktor sind, werden Produktionsprozesse schon heute, auch ohne zusätzliche Steuern, optimiert, und es wird Energie einge- spart. Genau das ist letztlich die Botschaft, welche die kürz- lich im Auftrag von Greenpeace erarbeitete Prognos-Studie aufzeigt, dass auch ohne Energiesteuern - diese hat die Stu- die nämlich ausgeklammert - weitere erhebliche Schritte Richtung Nachhaltigkeit möglich sind, und zwar auch Schritte, die uns das Kyoto-Ziel, diese 10 Prozent Einsparun- gen an CO2-Emissionen, erreichen lassen.
Zwei Fragen im Zusammenhang mit dem Gegenvorschlag des Ständerates haben mich schon in der Kommission inten- siv bewegt, und ich habe sie auch dort zur Diskussion gestellt. 1. Könnte die Grundnorm des Ständerates nicht statt über eine spezielle Energieabgabe, d. h. über ein spezielles «Käs-
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seli» mit grossem administrativem Aufwand, in Form eines Zuschlags zur Mehrwertsteuer umgesetzt werden? Offen- sichtlicher Vorteil eines solchen Vorgehens wäre natürlich vorweg die Aussenhandelsneutralität.
Ich weise darauf hin, dass auch Bundesrat Villiger am Mon- tag im Zusammenhang mit der Motion Schmid Samuel 98.3330 («Verlagerung von Bundessteuern auf die Mehr- wertsteuer») in diesem Sinne gesprochen hat.
Leider hat sich in der Kommission gezeigt, dass derartige Zu- schläge zu einer Vielzahl von verschiedenen Steuersätzen führen, jedenfalls dann, wenn wir nach Emissionsqualitäten abstufen. Eine solche Vielzahl von Steuersätzen ist kaum EU-kompatibel, und vor allem wäre sie mit grossem admini- strativem Aufwand für die Direktbetroffenen, beispielsweise die KMU, verbunden. Deswegen haben wir darauf verzichtet. 2. Die zweite wesentliche Frage war jene nach der Veranke- rung eines Maximalsatzes in der Verfassung. Die Kommissi- onsmehrheit hat die 2,0 Rappen pro Kilowattstunde auf mei- nen Antrag hin beschlossen. Ich erinnere daran, dass wir bei den Bundessteuern - und es geht letztlich um eine ökologi- sche Steuerreform - in der Bundesverfassung durchwegs Maximalsätze haben. Dort, wo wir Lenkungsabgaben in eng begrenzten Gebieten haben (VOC, HEL und Ähnliches), sieht das anders aus. Da sind auch die Konsequenzen bere- chenbar.
Hier aber soll der Bürger meines Erachtens wissen, wohin die Reise geht. Gerade bei einem Vorhaben, das mit derartigen Ungewissheiten bezüglich seiner Auswirkungen verbunden ist, rechtfertigt es sich doppelt, dem Bürger im gegebenen Zeitpunkt mittels des obligatorischen Referendums die Frage nach der Weiterführung, der Intensivierung oder dem Ab- bruch einer derartigen ökologischen Steuerreform erneut vorzulegen.
Zusammenfassend möchte ich Ihnen vorschlagen, die bei- den Volksinitiativen Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen, auf die Grundnorm des Ständerates einzutreten, aber unbedingt mit einem in der Bundesverfassung festge- legten vorläufigen Maximalsatz von 2,0 Rappen pro Kilowatt- stunde. Ich erinnere daran: Das entspricht immerhin 20 Rap- pen pro Liter Benzin oder Heizöl. Das ermöglicht auch, neben den rund 300 Millionen Franken, welche gemäss Übergangs- bestimmungen mit einem Ansatz von 0,2 Rappen für Sub- ventionen bestimmt sind, eine Senkung der Lohnnebenko- sten um 1 Prozent.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne Beschluss zu fassen.
Donati Franco (C, TI): Gestatten Sie mir einmal, meine Inter- vention italienisch zu halten. Es schadet sicher nicht, wenn in diesem Parlament manchmal auch die Sprache der dritten Schweiz zu hören ist.
È doveroso sottolineare quanto importante sia per noi politici approfondire il tema energetico e dare degli indirizzi legisla- tivi chiari e oggettivi, assolutamente importanti per il futuro del nostro paese e della piazza del lavoro svizzera.
Gli aspetti fondamentali di una moderna politica energetica sono praticamente quattro: Dobbiamo tener presente un aspetto tecnico, un aspetto economico, un aspetto sociale e - last, but not least - un aspetto ecologico.
Nella conferenza internazionale di Kyoto del 1997 i maggiori esponenti del mondo politico internazionale si sono dati un obiettivo essenziale: quello di uno sviluppo sostenibile, au- spicando un miglioramento continuo della qualità di vita su tutti e cinque i continenti. Questo importante postulato non può lasciare indifferenti noi svizzeri. Dobbiamo quindi per il futuro renderci conto che necessitiamo di considerare un equilibrio tra gli interessi prettamente economici e quelli eco- logici. Se vogliamo consegnare ai figli dei nostri figli un paese vivibile, dobbiamo tenere in considerazione nell'imposta- zione di una politica energetica i bisogni di compatibilità eco- nomica, sociale ed ecologica.
Per queste ragioni, 100 000 e più cittadini svizzeri, ai quali dobbiamo il massimo rispetto, hanno inoltrato da un lato l'ini- ziativa per incoraggiare i risparmi in materia energetica e per frenare lo spreco di energia, e dall'altro quella denominata solare per incoraggiare e sviluppare l'impiego delle energie
rinnovabili. Per rispondere a queste due iniziative di cui si propone il rigetto al popolo, il nostro Consiglio e da ultimo il Consiglio degli Stati hanno proposto due controprogetti nel senso di prelevare una tassa sui vettori energetici non rinno- vabili. Questa tassa sarà impiegata per ridurre, presso l'indu- stria e i commerci, una parte degli oneri salariali obbligatori. Si vuole introdurre, secondariamente, una tassa di sostegno delle energie rinnovabili quali il solare, il termico e fotovol- taico, l'eolico, le pompe a calore ecc., tassando le forme di energia non rinnovabile con 0,2, 0,4 o 0,6 centesimi al ki- lowattora. Dovremo ancora decidere quale tasso introdurre. Il nostro Consiglio aveva deciso per 0,6 centesimi, il Consi- glio degli Stati per 0,2 centesimi al kilowattora.
Già dal 1989, quale ingegnere ed imprenditore, mi occupo di energia solare, specialmente per quanto attiene agli «inver- ter» che servono per trasformare la corrente continua prove- nienti dalle celle solari in corrente alternata, da immettere nella rete di distribuzione dell'energia elettrica. Dovrei quindi essere il primo accanito sostenitore dell'applicazione delle energie rinnovabili e quindi fare di tutto affinché il nostro Par- lamento decida di tassare le energie non rinnovabili con 0,6 centesimi al kilowattora. Non lo posso fare, in quanto bisogna pur stare con i piedi per terra. Infatti, queste forme di energie rinnovabili quale il solare, l'eolico ecc., non saranno mai in grado di rimpiazzare i vettori energetici tradizionali quali l'olio diesel, il gas, l'energia idroelettrica o nucleare. È sbagliato però non dare alcuna importanza alle forme di energia rinno- vabili, come fanno molti anche in questo Parlamento che quasi disprezzano chi lavora in questo campo.
Sono quindi dell'opinione di sostenere i controprogetti della nostra commissione, attenendomi alle ultime correzioni ap- portate dal Consiglio degli Stati. La tassa sulle energie non rinnovabili, oltre a rafforzare i lavori di ricerca e di sviluppo nell'ambito dell'energia solare, eolica, in quello delle pompe a calore ecc. serve pure a dare la possibilità al Consiglio fe- derale, su specifica richiesta specialmente dei cantoni di montagna, per stanziare determinati prestiti a lunga sca- denza. Essi servono a finanziare degli investimenti fatti nel campo dell'energia elettrica, generata da centrali idroelettri- che che domani, quando il mercato dell'energia elettrica sarà liberalizzato, saranno difficilmente ammortizzabili.
Tenendo in considerazione che con questa nuova tassa an- diamo ad influire direttamente sui costi di produzione della nostra industria, sono dell'opinione che una tassa di 0,6 cen- tesimi al kilowattora e pure la durata prevista di 20 anni siano eccessive. Propendo quindi per una tassa di 0,4 centesimi e per una durata di riscossione della stessa di 15 anni.
In Anbetracht all dieser Überlegungen bin ich der Auffas- sung, dass wir die beiden Initiativen dem Volk zur Ablehnung empfehlen, aber auf das Konzept des Ständerates eintreten müssen. Ausserdem ist die Förderabgabe, die auf nichter- neuerbare Energien zu erheben ist, gemäss dem Minder- heitsantrag Ruckstuhl auf 0,4 Rappen pro Kilowattstunde festzulegen. Die Laufzeit ist gemäss Ständerat auf 15 Jahre anzusetzen.
Semadeni Silva (S, GR): Due volte il Consiglio nazionale si è espresso a chiara maggioranza per una tassa di 0,6 cente- simi al kilowattora sulle energie non rinnovabili. Nel 1997 ha votato anche una mozione per una riforma fiscale ecologica. Su questa linea si muove oggi anche il Consiglio degli Stati che ha «cambiato il vestito» alla nostra proposta per una tassa sulle energie non rinnovabili, l'ha purtroppo «snellita» e trasformata in un controprogetto costituzionale con decreto esecutivo da contrapporre all'iniziativa solare. Il Consiglio de- gli Stati ci presenta a sua volta un articolo costituzionale quale base per una riforma fiscale ecologica e quale contro- progetto all'iniziativa popolare «Energia e ambiente». Alline- ato su questa posizione troviamo oggi anche il Consiglio fe- derale.
È sicuramente giusto che oggi il Consiglio nazionale scelga - almeno formalmente - questa via; in questo concordo con il collega Donati. A mettere in movimento l'ingranaggio non contribuiscono solo le iniziative popolari oggi all'ordine del giorno. Noi tutti sappiamo, e dovremo spiegarlo meglio anche
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al popolo, che è necessario agire. Dal 19 febbraio 1999, nel mercato dell'energia attorno a noi crollano i monopoli. Che ci piaccia o no, il mercato europeo dell'energia si sta aprendo progressivamente alla concorrenza, e la dinamica del mer- cato libero già influenza tutte le decisioni nel settore energe- tico, anche in Svizzera. Il prezzo dell'energia subisce cali drammatici, come dimostra lo «Swiss Electricity Price Index» di Laufenburg. Sul mercato libero il prezzo di un kilowattora in questi giorni è sceso sotto i 2 centesimi.
Per salvaguardare la posizione delle energie rinnovabili, è necessario correre ai ripari. In Svizzera, il 60 per cento della produzione di energia elettrica proviene dalle centrali idriche. La loro concorrenzialità in un mercato liberalizzato viene mi- nacciata dalle energie fossili, inquinanti, che non sono tenute a conglobare i loro costi esterni. Non è nell'interesse gene- rale del nostro paese sostituire l'energia idroelettrica con quella fossile. Per questo, le iniziative e i controprogetti all'or- dine del giorno hanno acquistato una nuova attualità della quale dobbiamo assolutamente tener conto.
Nella discussione odierna, l'articolo costituzionale transitorio e il decreto federale per la promozione delle energie rinnova- bili («Förderabgabebeschluss» in tedesco), rivestono una particolare importanza, poiché prevedono una rapida introdu- zione di una tassa sulle energie inquinanti. Prevedono inoltre contributi al risanamento delle centrali idroelettriche, come pure una soluzione molto restrittiva per le imprese idroelettri- che in difficoltà economiche, in prestiti per coprire gli investi- menti non ammortizzabili.
Una tassa di 0,6 centesimi al kilowattora sulle energie non rinnovabili, questo è il prezzo per la liberalizzazione del mer- cato, come va ripetendo ormai da anni la Conferenza dei Go- verni dei Cantoni di montagna. Il Consiglio nazionale fa bene a confermare la sua posizione. In questo punto, non pos- siamo seguire il Consiglio degli Stati perché la sua proposta di 0,2 centesimi al kilowattora è inefficace e insufficiente. Wir können heute zum dritten Mal die Weichen zugunsten der erneuerbaren Energien, zugunsten der einheimischen Wasserkraft, stellen. Wir können dafür sorgen, dass die Strommarktliberalisierung nicht zum Ersatz der sauberen Wasserkraft durch fossil erzeugten, billigen Importstrom führt.
Selbst die Liberalisierungsrichtlinie der EU ermöglicht Mass- nahmen zum Schutz der Umwelt und zur Förderung der ein- heimischen erneuerbaren Energien. Diese Fragen und die Frage der nichtamortisierbaren Investitionen bei Wasser- kraftwerken können mit der Energieabgabe gelöst werden. So werden die Probleme der erneuerbaren Energien und der Wasserkraft im liberalisierten Markt entschärft.
Wer ein schlankes und mehrheitsfähiges Elektrizitätsmarkt- gesetz, d. h. eine rasche Strommarktliberalisierung, will, muss jetzt in diesem Sinne handeln. Gestützt auf unsere frü- heren Beschlüsse können wir heute die Eckwerte des stän- derätlichen Förderabgabebeschlusses verbessern. Wir müs- sen nur unsere Positionen noch einmal bekräftigen und die Kommissionsmehrheit unterstützen, die 0,6 Rappen pro Kilo- wattstunde auf nichterneuerbaren Energien für zwanzig Jahre beantragt. Dem Ständerat können wir bei der Grund- norm folgen, eine Grundnorm ohne Höchstsätze als valabler Gegenvorschlag zur Energie-Umwelt-Initiative. So können in Zukunft die Chancen, die eine ökologische Steuerreform für die Umwelt und für die Finanzierung der Sozialversicherun gen bietet, auch in einem liberalisierten Strommarkt mög- lichst wirtschaftsfreundlich genutzt werden.
Weigelt Peter (R, SG): In der Debatte vom vergangenen Montag zur Motion Schmid Samuel 98.3330 hat Bundesrat Villiger festgehalten, dass bei den Steuern heute offensicht- lich alles in Bewegung sei. Er wurde gar noch konkreter und hielt fest: «Manchmal hat man den Eindruck, die Rechte weiss nicht mehr, was die Linke tut.» (AB 1999 N 827) Ob- wohl hier eine Energiedebatte stattfindet, kommt diesen tau- frischen Zitaten unseres Finanzministers Bedeutung zu. Denn letztlich zielen alle Massnahmen der Initianten gemäss den beiden Energie-Initiativen wie auch die Energieabgaben auf eine zusätzliche Abschöpfung des bestehenden Steuer-
substrats ab. Daran ändern auch verharmlosende Begriffe wie beispielsweise «aufwandneutral», «Staatsquotenneutra- lität» oder «Lenkungscharakter» nichts. Denn letztlich ver- bleibt unter dem Strich vor allem für die produzierende Wirt- schaft eine Mehrbelastung, die in der heutigen Zeit kaum und in der Zukunft wohl gar nicht mehr bewältigt werden kann. Korrekterweise möchte ich an dieser Stelle meine Interes- senbindung bekanntgeben, stehe ich doch als Präsident dem Kunststoff-Verband Schweiz vor. Ich vertrete also eine Bran- che, die sehr intensiv auf Energie zurückgreift, eine Branche aber auch - das möchte ich unterstreichen -, die als eine der wenigen in der Schweiz heute noch Wachstumszahlen aus- weisen kann, vor allem im Export. So konnte man in der «NZZ» vom 26. Mai 1999 lesen, dass der schweizerische Aussenhandel im Monat April um insgesamt 5 Prozent zu- rückgegangen ist. Einzig die Präzisionsinstrumenten- und die Kunststoffindustrie konnten sich diesem Negativtrend entzie- hen.
Mit einer zusätzlichen Belastung der Ressource Energie wür- den diese hart erkämpfte Wettbewerbsposition der schweize- rischen Kunststoffindustrie und mit ihr verbunden die rund 20 000 Arbeitsplätze ernsthaft gefährdet. Doch nicht nur das: Aus zahlreichen persönlichen Gesprächen weiss ich, dass allein schon diese Diskussionen um Energieabgaben und zu- sätzliche Belastungen im Energiebereich Investitionsent- scheide tangieren und der Verlegung von Produktionskapa- zitäten ins Ausland Vorschub leisten.
Völlig ausserhalb jeder Realität erscheint mir die Forderung der Energie-Umwelt-Initiative, während 25 Jahren jährlich 1 Prozent Energie zu sparen, also den Verbrauch zu reduzie- ren. Denn einerseits wirkt sich der aktuelle Wettbewerbs- druck wesentlich direkter auf eine Ressourceneffizienz aus, und andererseits wären gerade Zukunftsbranchen wie die schweizerische Kunststoffindustrie in ihrer Wachstumsent- wicklung massiv tangiert. Dies kann nicht die Zielsetzung sein.
Es ist absolut widersinnig und grotesk, dass dieselben Politi- kerinnen und Politiker, die am letzten Samstag an ihrem Par- teitag Vollbeschäftigung forderten, heute mit Energieabga- ben Rahmenbedingungen durchboxen wollen, die gerade denjenigen Wachstumsbranchen, die in der Zukunft industri- elle Arbeitsplätze bereitstellen, zuwiderlaufen. Auch hier hat man - um bei den Worten von Bundesrat Villiger zu blei- ben - manchmal das Gefühl, dass auch bei den Linken die Rechte nicht weiss, was die Linke tut.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zur beschönigenden Formu- lierung der Staatsquotenneutralität oder der Aufwandneutra- lität. Was nützt es einem ernergieintensiven, rationalisierten Industriebetrieb, wenn er über seine staatsquotenneutralen Energieabgaben die Lohnabzüge von personalintensiven Verwaltungen und Unternehmungen des dritten Sektors mit- finanziert und vergünstigt? Eine solche Umverteilung vom zweiten in den dritten Sektor unserer Volkswirtschaft hat enorme Auswirkungen, die weder der Arbeitnehmerschaft noch den Unternehmern nützlich sind und damit der Allge- meinheit schaden. Denn Energieabgaben, wie immer sie auch ausgestaltet sind, führen zwangsläufig zu einer weite- ren Erosion der industriellen Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft. Gerade im industriellen Bereich müssen wir in Zukunft wieder Arbeitsplätze schaffen können.
Als Präsident eines Verbandes einer energieintensiven, wachstumsorientierten und zukunftsträchtigen Branche rufe ich Sie auf, in der Steuerpolitik im allgemeinen und in der Energiepolitik im besonderen Mass zu halten. Denn wir set- zen mit unserer Gier nach staatlicher Lenkung, nach steuer- licher Abschöpfung zuviel aufs Spiel, das später nicht mehr wiedergutgemacht werden kann oder wenigstens auf lange Zeit verloren ist.
Rennwald Jean-Claude (S, JU): Les différents éléments du dossier qui nous occupe sont extrêmement importants à plu- sieurs égards, en particulier sur les plans écologique, éner- gétique et financier. En effet, avec le dispositif prévu, on de- vrait enfin se diriger vers une réforme écologique de la fisca- lité. Dans cette perspective, je partage entièrement les con-
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siderations de mon groupe, s'agissant du soutien aux différents contre-projets et initiatives populaires qui nous sont soumis.
Je voudrais toutefois me concentrer ici sur un élément, à sa- voir celui de l'emploi, et cela en relation avec la taxe d'encou- ragement en matière énergétique. En effet, dans certains mi- lieux économiques, il est de bon ton de prétendre qu'une telle taxe serait pénalisante pour l'industrie et pour l'emploi. Or, c'est tout le contraire qui est vrai. Cette taxe ne tuera pas des emplois, elle en générera par dizaines de milliers, en particu- lier dans les secteurs de l'énergie solaire et des autres éner- gies alternatives, du bois ou encore de la technique du bâti- ment. En effet, cette taxe agira en quelque sorte comme un bonus à l'investissement, avec l'effet multiplicateur qui est at- taché à ce système. Enfin, cette taxe augmentera la compé- titivité de l'industrie suisse en lui conférant une avance sur le plan technologique. Dans ce contexte, les syndicalistes peu- vent parfaitement soutenir ce projet. Mais, à notre sens, tout cela ne pourra se réaliser qu'à la condition que la taxe soit fixée à 0,6 centime par kilowattheure.
Je voudrais encore souligner que, de mon point de vue, cette taxe, aussi utile soit-elle, ne serait pas suffisante pour contre- balancer du point de vue de l'emploi une libéralisation par trop rapide du marché de l'électricité. Ce point de vue, il est bon de le rappeler, est partagé par la majorité des socialistes et des syndicalistes, car si la libéralisation se fait trop rapide- ment, un seul concurrent étranger sera à même de déstabili- ser les structures de l'industrie électrique suisse, avec à la clé la suppression de 8000 à 10 000 emplois, et cela je ne peux pas le cautionner.
On me dira que la taxe d'incitation créera 20 000 à 30 000 emplois et que cela permettra de compenser très largement les emplois perdus dans l'industrie électrique que l'on pour- rait qualifier de classique. Mais attention! Je vous mets en garde, car ce qui est vrai sur le plan macroéconomique ne l'est pas toujours au niveau du terrain, en ce sens, par exem- ple, que l'on ne convertit pas, par quelques cours du soir, un électricien qui a 30 ou 40 ans de métier en technicien de l'ha- bitat ou encore en producteur de véhicules solaires. Je crois aussi que, de ce point de vue, toutes les expériences, avec leur côté positif mais aussi un certain nombre d'aspects ne- gatifs concernant la libéralisation dans les secteurs du rail, de la poste et des télécoms doivent nous inciter à la plus grande prudence et à la plus grande vigilance.
On nous dira enfin que la libéralisation découle de ce qui se décide sur le plan européen, et cela est absolument juste comme constat, mais je crois aussi que l'Europe que l'on veut construire et que l'on souhaite n'est pas forcément unique- ment celle de la libéralisation et des marchés financiers. A ce propos, il est très intéressant de souligner - ce sera ma con- clusion - que selon une enquête réalisée dans les 15 pays de l'Union européenne et publiée hier par le journal «Le Monde», on constate que la majorité des Européens sont dé- çus de l'Europe, mais que la même majorité d'Européens souhaitent une Europe à la fois plus démocratique et plus so- ciale, et les quelques bémols que j'ai mis s'agissant de la li- béralisation de l'électricité s'intègrent parfaitement dans ce cadre-là.
Kalbermatten Ruth (C, VS): Das vom Ständerat verabschie- dete Konzept einer Förderabgabe auf nichterneuerbaren Energieträgern, der befristeten Verwendung zugunsten der Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Res- sourcen unter Einschluss der einheimischen Wasserkraft wurde von der UREK übernommen. Damit ist nach jahrelan- gen Auseinandersetzungen der Durchbruch zugunsten einer ökologischen Steuerreform im wesentlichen geschafft wor- den. Die Meinungen gehen nur noch in bezug auf die Höhe der Förderabgabe bzw. die Notwendigkeit einer Obergrenze bei der Grundnorm für die ökologische Steuerreform ausein- ander.
Im Vordergrund des neuen Abgabekonzeptes, das auch vom Bundesrat unterstützt wird, stehen die Förderung des ökolo- gischen Umbaus der schweizerischen Energieversorgung nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung sowie
der Schutz der einheimischen Wasserkraft als wichtigster sauberer und erneuerbarer Energiequelle unseres Landes vor der umweltpolitisch und volkswirtschaftlich unerwünsch- ten Konkurrenzierung durch billige Stromimporte aus fossilen und nuklearen Produktionsanlagen. Deshalb ist der National- rat aufgerufen, die umwelt- und regionalpolitischen Errun- genschaften nicht ohne Not einer schrankenlosen Liberalisie- rung zu opfern.
Auf der anderen Seite hat unser Land ein grosses Interesse an einer raschen und breiten Strommarktöffnung. Der über- wiegende Teil der schweizerischen Wasserkraftwerke weist Produktionskosten zwischen 3 und 6 Rappen pro Kilowatt- stunde auf. Einzelne der in den letzten fünfzehn Jahren ge- bauten oder erneuerten Wasserkraftanlagen werden bei ei- ner raschen und breiten Strommarktöffnung finanziell unter starken Druck geraten. Deshalb braucht es Lösungen zur wirtschaftlichen Sanierung von Wasserkraftunternehmen, die durch die Marktöffnung gefährdet sind. Nur mit einer Be- lastung von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde wird es möglich, der attraktiven, aber in der Verwendung etwas einseitigen Solar-Initiative eine glaubwürdige Alternative gegenüberzu- stellen.
Deshalb ist die Energieabgabe als Förderabgabe nicht nur energetisch wirksam; sie hat einen doppelten Energiesparef- fekt, indem sie die Energie angemessen verteuert und gleich- zeitig Investitionen fördert. Ich bin überzeugt, dass der Sou- verän einer solchen Vorlage zustimmen wird, denn sie er- möglicht einerseits eine rasche und breite Strommarktöff- nung im Interesse der Konsumenten; andererseits bildet sie die Grundlage für eine ökologisch verantwortbare Strom- und Energiezukunft unseres Landes.
Ich unterstütze daher den Antrag der Mehrheit der UREK für eine Abgabe von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde, befristet auf 20 Jahre.
Kofmel Peter (R, SO): Vor einiger Zeit haben wir ein Ener- giegesetz beschlossen; damit haben wir einen Bundesver- fassungsauftrag erfüllt und auch die Energienutzungsbe- schlüsse abgelöst. Sozusagen aus dem Hinterhalt ist damals eine Energieabgabe in die Gesetzesberatungen eingebracht worden. Damit war die Schleuse für Irrungen und Wirrungen in unserer Energiepolitik geöffnet. Mit dem «Rückenwind» ei- niger Volksinitiativen begann ein Raubzug sondergleichen gegen energienutzende Subjekte in Wirtschaft und Gesell- schaft. Zwecks Absicherung all dieser Aktionen wurde die Beute auch gleich an möglichst viele im voraus verteilt.
Ich empfinde das als wenig seriöse Politik, zweimalige Zu- stimmung dieses Rates hin oder her. Mir scheint: Wir stehen an der Schwelle eines neuen Subventionslabyrinths - wenn auch alle diese politischen Vorstösse mit Nachhaltigkeit be- gründet werden.
Der Ständerat hat immerhin versucht, etwas Ordnung in die Angelegenheit zu bringen; das ist ihm zum Teil geglückt. Po- sitiv ist jedenfalls, dass die UREK-NR grundsätzlich der stän- derätlichen Linie gefolgt ist. Geblieben ist das ungute Gefühl, dass hier Energiepolitik mit Umwelt-, Finanz-, Steuer- und Sozialpolitik vermischt wird.
Dass die UREK-NR auch die NAI mit Geldern aus dem För- derabgabebeschluss finanzieren will, ohne dass wir die ge- ringste Ahnung von den detaillierten Modalitäten dieser Aus- zahlungen haben, und dann noch behauptet, es brauche diese 0,6 Rappen pro Kilowattstunde, scheint mir ein schla- gender Beweis dafür zu sein, dass wir hier Verschachte- lungspolitik betreiben. Jeder KV-Lehrling, jede KV-Lehrtoch- ter hat gelernt: «Ein Brief, ein Thema!» Wir täten gut daran, den Grundsatz zu befolgen: «Ein Erlass, ein Ziel!»
Wir müssen uns also fragen, was wir wirklich wollen. Wollen wir mehr Steuersubstrat? Dafür eignet sich die Energiesteuer nun wirklich nicht - schon gar nicht, wenn man nur die nicht- erneuerbare Energie belasten will, weil diese ja per definitio- nem gegen Null strebt.
Wollen wir neue Energieformen fördern? Wenn ja, dann müssten wir uns wirklicher marktwirtschaftlicher Instrumente bedienen. Dann müssten wir die Forschung, die angewandte Forschung, die Entwicklung und zielgerichtete Projekte un-
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terstützen. Dann müssten wir wirklich aufhören, nicht ausge- reifte Technologien in Produktion und Installation zu unter- stützen, was hier von den Kommissionssprechern schönfär- berisch als «Förderung der Investitionstätigkeit in der Schweiz» bezeichnet wird.
Dieses Vorgehen wird nicht zur Findung neuer Energien füh- ren, es wird die Findung hindern, jedenfalls verlangsamen, weil damit nämlich der ökonomische Druck, Neues zu finden, weggenommen wird. So entstehen, Herr Kommissionsspre- cher, keine volkswirtschaftlichen Spareffekte.
Wenn wir sogenannte erneuerbare Energien fördern wollen, dann müssen wir bedenken, dass wir noch jahrzehntelang fossile Energien brauchen. Nur ein Hinweis: Wie wollen wir denn z. B. in kurzer Zeit den Wärmemarkt versorgen, der ab- solut - absolut! - von Öl und Gas dominiert wird? Wenn wir aber auch fossile Energien brauchen, um zu Nachhaltigkeit zu gelangen, ist es dann richtig, nur die nichterneuerbaren Energien zu belasten?
Die Wirtschaft der fossilen Energien, der ich als Präsident von Swissoil-Commerce nahestehe, weiss, dass die fossile Energie - wie das so schon formuliert wird - nur «das Streichholz im Dunkel der Ewigkeit» ist. Aber diese Wirt- schaft weiss auch, dass dieses Streichholz etwa 500 Jahre lang zünden kann. Wir stehen noch nicht in der Mitte dieser Zeitspanne, und trotzdem investiert diese Industrie Millionen in die Suche und Förderung erneuerbarer Energien. Nach- haltigkeit, nachhaltige Entwicklung im Sinne von ökologisch, ökonomisch und sozial - ich erinnere an Arbeitsplätze -, braucht deshalb zurzeit auch fossile Energieträger, und sie braucht sicherlich keine Verteuerung dieser Energieträger. Ich rufe Sie deshalb auf, in aller Ruhe eine zielgerichtete, kla- rere, transparentere Energiepolitik zu entwerfen und in aller Ruhe marktwirtschaftliche Instrumente zur Förderung wirk- lich zukunftsgerichteter Energieprojekte zu entwickeln. Was uns heute vorliegt, ist ein energie-, umwelt-, finanz-, steuer- und sozialpolitisches Patchwork.
Deshalb lehne ich beide Volksinitiativen und auch die Be- schlüsse des Ständerates ab.
Hollenstein Pia (G, SG): Ich gehe in meinen Forderungen weiter als die meisten Vorrednerinnen und Vorredner von heute morgen und gestern. Ich bitte Sie, die Energie-Umwelt- und die Solar-Initiative zur Annahme zu empfehlen.
Die Initiativen sind ein längst fälliger Schritt in die richtige Richtung. Die Staatengemeinschaft hat 1992 in Rio die nach- haltige Entwicklung als Ziel festgelegt. Die Verantwortlichen der Weltpolitik haben im Bewusstsein gehandelt, dass das Überleben der Menschheit von einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Naturkapital abhängt. Seither ist leider auf der Handlungsebene nicht sehr viel passiert. Von der vielge- rühmten Eigenverantwortung und Eigeninitiative ist auch nach Jahren nicht viel zu spüren. Jetzt ist die Politik gefor- dert! Wir dürfen uns nicht länger selbst betrügen, indem wir Naturkapitalien verbrauchen, die eines Tages erschöpft sein werden, die uns zusätzliche Umweltprobleme bescheren und ihre volkswirtschaftlichen Kosten nicht decken.
Deshalb gilt es, das Potential der umweltfreundlichen Ener- gien vermehrt zu nutzen. Es wird heute noch immer sehr viel Energie verschwendet. Es ist unabdinglich, Massnahmen einzuleiten, damit die Energie effizienter genutzt wird. Dazu können die vorliegenden Initiativen beitragen. Die Energie- Umwelt-Initiative ist nur ein Schritt auf dem Weg zu einer tat- sächlichen Wende in der Energienutzung. Ich sehe diese In- itiative als ersten Schritt hin zu einer echten ökologischen Steuerreform, wie es die Initiative der Grünen, «für eine gesi- cherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern», fordert. Nur diese Art des Umbaus garantiert eine nachhaltige Entwick- lung. Nur ein echter Umbau, wie es unsere Initiative fordert, wird helfen, die gegenwärtige Energieverschwendung genü- gend zu reduzieren.
Die von der Kommission vorgeschlagenen Varianten mit ei- ner begrenzten Lenkungsabgabe sind völlig ungenügend, um Steuern und Energieeinsatz wirkungsvoll zu lenken. Der nötige ökologische Umbau des Steuersystems wird damit nicht eingeleitet. Ziel der gesamten Energiepolitik muss die
Einsparung sein. Im Sparbereich liegt ein ungeheures Poten- tial, das dringend ausgeschöpft werden sollte. Professor Binswanger von der Hochschule St. Gallen sagt: «Die Ein- sparung ist die umweltverträglichste Ressource.» Die Ein- sparung ist auch die billigste Ressource, weil man weniger Energie kaufen muss, und der entsprechende Investitions- aufwand für Einsparungsmassnahmen ist relativ gering.
Nur durch eine Einsparung können die Ziele zur Verminde- rung der Treibhausgase, die an der Klimakonferenz in Kyoto 1997 beschlossen worden sind, rechtzeitig verwirklicht und kann gleichzeitig ein Ausstieg aus der Atomenergie in Aus- sicht genommen werden.
Noch ein Wort zu all den Votanten von gestern und heute morgen, die nicht kapieren wollen, dass eine ökologische Steuerreform Arbeitsplätze schaffen würde: Wenn gleichzei- tig der Faktor Arbeit verbilligt wird, so, wie das die Initiative der Grünen will, fahren viele Unternehmen günstiger, denn der Aufwand für die Energiesteuer wird geringer sein als die Reduktion der Lohnprozente auf Arbeitgeberseite. Da die Ar- beitskosten in der Regel einen hohen Anteil an den Gesamt- kosten eines Unternehmens ausmachen, werden die mei- sten Unternehmen trotz Energiesteuer nicht mehr belastet werden als bisher. Die Verteuerung der Energie und die Ver- billigung der Arbeit werden dazu führen, dass das Preisver- hältnis zugunsten der Arbeit verändert wird. Deshalb lohnt es sich schlussendlich, Arbeitsplätze zu schaffen. Langfristig er- zielt die Schweiz Wettbewerbsvorteile, weil sie rechtzeitig auf zukunftsweisende, umweltschonende Produktionsweisen umgestellt hat. Dies ist ein weiterer Vorteil für die Wirtschaft. Die vorliegenden Initiativen tragen zu einem dringend gebo- tenen Sparen und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien bei. Die Initiativen stellen mit der finanziellen Bela- stung der Energiequellen die Weichen richtig.
Ich bitte Sie, die Initiativen zur Annahme zu empfehlen. Diese weitestgehende Lösung ist in Anbetracht der Problematik der ganzen Energiefrage ein Minimum.
Müller Erich (R, ZH): Wer zur Natur keine Sorge trägt, scha- det den Menschen und zerstört ihre Lebensgrundlage. Wer aber zur Wirtschaft keine Sorge trägt, schadet ebenfalls den Menschen, weil er Arbeitsplätze zerstört. Darum muss un- sere Losung «Ökologische Entlastung ohne ökonomische Belastung» heissen. Dazu folgende Begründung:
Die Vorlagen, die wir jetzt zu besprechen und debattieren haben, sind so konzipiert, dass sie unsere Produktion verteu- ern. Der wohl grösste Standortnachteil der Schweiz ist ihr sehr hohes Kostenniveau. Es gefährdet unsere Wettbe- werbsfähigkeit - und was tun wir nun? Wir erhöhen unsere Kosten, anstatt sie zu reduzieren, dies erst noch freiwillig.
Wir stellen uns schlechter gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Wieder einmal handeln wir im Alleingang. Wir verteuern unsere Produkte nicht nur absolut, sondern auch im Verhältnis zu unserer Konkurrenz, insbesondere zu jener aus den Nachbarländern. Dies verteuert nicht nur den Ex- port, sondern auch die inländischen Produkte im Vergleich mit den ausländischen.
Obwohl die energieintensiven Branchen von der Energie- abgabe ausgenommen sind, zwingen wir sie, ihre Zukunfts- investitionen im Ausland vorzunehmen, weil die Kostenbela- stung dort viel geringer ist. Die Befürworter der Energieab- gabe - Sie haben jetzt Frau Hollenstein gehört - glauben, dass die Unternehmen ihre Mittel für Energiesparmassnah- men einsetzen werden. Leider täuschen sie sich - die ener- gieintensiven Unternehmen haben dies schon lange getan. Gehen Sie einmal zur Vetropack in Bülach oder in die Papier- fabrik Perlen, und betrachten Sie diese Anlagen und die enormen erzielten Energiereduktionen!
Die energieintensiven Unternehmen sind selbstverständlich froh, dass sie im Moment von der Energieabgabe ausgenom- men sind. Niemand sichert ihnen aber zu, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Die Ökologielobby wird bei ihrer leider nur allzu bekannten Hartnäckigkeit alles daransetzen, ihre Fänge auch auf sie auszuweiten. Bei Investitionsent- scheiden werden die Unternehmen sich dieses Risikos sehr wohl bewusst sein und ausländische Alternativen evaluieren.
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Taxes sur l'énergie
Es ist zu befürchten, dass ihre Entscheide zu Verlagerungen von Arbeitsplätzen ins heute schon günstigere Ausland füh- ren.
Ich akzeptiere das Argument, dass durch diese Beschlüsse auch in gewissen Teilbranchen Arbeitsplätze geschaffen werden - aber diese stehen in keinem Verhältnis zu den Ar- beitsplätzen, die wegrationalisiert werden.
Wir dürfen die erneuerbare Energie nicht mit der Belastung der nichterneuerbaren Energie quersubventionieren. Eine subventionierte angewandte Entwicklung von Prozessen und Produkten im Bereich der erneuerbaren Energien - ich unter- scheide damit klar von der Grundlagenforschung - ist meist ineffizient, zu aufwendig und führt zu Produkten, die am Markt nicht bestehen können, sobald die Subvention weg- fällt. Die Firma Sulzer investiert jährlich Millionen von Fran- ken in die Entwicklung von energie- und umweltfreundlichen Brennstoffzellen. Sie tut dies, weil sie an diese Produkte glaubt und weil sie davon überzeugt ist, dass die Energieeffi- zienz erreicht und ein marktgerechtes, marktfähiges Produkt realisiert werden kann. Für gute Projekte braucht es keine Subventionierung und schon gar keine Quersubventionie- rung.
Die doppelte Dividende erreichen wir mit diesen Initiativen und Beschlüssen nicht. Wir schaffen lediglich eine neue Ka- tegorie von Subventionen.
Darum brauchen wir ökologische Entlastung ohne ökonomi- sche Belastung, darum bitte ich Sie, alle entsprechenden An- träge abzulehnen.
Ostermann Roland (G, VD): Imaginons un instant qu'à l'aube du XIXe siècle des savants, tel Ampère, aient pose non seulement les fondements de l'électricité, mais deve- loppé ses applications, si gourmandes parfois en énergie. Supposons qu'on ait alors décidé que cette nouvelle et ge- niale énergie contribuerait au chauffage des bâtiments et qu'elle devait être au service de ceux qui ne tiennent pas en place et qui pourraient l'utiliser pour se déplacer. Imaginons qu'on ait aussi déjà découvert que le pétrole peut être utilisé par des moyens de locomotion favorisant, là encore, des be- soins égoïstes de déplacements tout empreints de confort in- dividuel. Imaginons que Lavoisier ait remarqué tout ce que le pétrole peut apporter à la chimie. Ne poussons pas la moro- sité jusqu'à imaginer que les Egyptiens de la haute époque, ayant découvert l'énergie nucléaire, nous aient légué des dé- chets dont aujourd'hui encore nous ne saurions que faire. Restons-en modestement à l'aube du XIXe siècle.
Si l'exploitation des ressources énergétiques avait débuté à cette époque et s'était développée au rythme de notre glou- tonnerie actuelle, est-ce peindre le diable sur la muraille de dire qu'alors nous vivrions, depuis 1950, une pénurie défini- tive de pétrole, de gaz naturel peut-être, un manque d'éner- gie en général, que l'industrie chimique, voire pharmaceuti- que, tournerait au ralenti, que nous devrions restreindre à presque rien nos déplacements, que les avions seraient des musées dédiés à la mobilité passée? C'est bien pourtant ce que nous préparons pour le milieu du siècle prochain, si nous continuons à être si voraces en énergie et si gaspilleurs.
Les initiatives populaires qui nous sont soumises proposent de prendre modestement nos responsabilités envers les gé- nérations futures, soit leur laisser une chance de goûter à no- tre confort. Ces initiatives nous invitent à partager nos aises avec les enfants des enfants de nos enfants, dont le sort ne devrait pas nous laisser indifférents. L'avenir de notre indus- trie chimique, lié à bien des égards au pétrole, devrait, lui aussi, nous préoccuper.
Si l'on se penche plus particulièrement sur l'initiative solaire, on constate qu'elle n'a rien d'effrayant, même pour notre in- dustrie. Au contraire, elle favorise un créneau d'innovations technologiques qui peut se révéler extrêmement fructueux pour nombre de petites et moyennes entreprises, dans un champ d'activité qui s'élargit jusqu'aux poseurs d'installa- tions. La Suisse pourrait se trouver à la pointe de la recher- che et de l'innovation.
Encourager le recours à l'énergie solaire est un juste retour des choses, après tout ce que l'on a investi dans la recherche
et l'utilisation du nucléaire - et là, le plus dur et le plus coû- teux est encore à venir: le démantèlement des installations, sans parler du problème non résolu des déchets.
L'initiative solaire, il faut le souligner, est modérée. Elle offre une chance à notre industrie, qu'elle peut motiver pour deve- nir pionnière en matière d'énergie solaire, pour son plus grand profit et le nôtre. Cette initiative est si modérée qu'elle ne propose même pas de rançonner les crétins qui font sé- cher leur linge en août dans des séchoirs électriques, alors que, dehors, le soleil permet d'atteindre le même résultat, sans transformation énergétique, donc sans perte. Il est vrai qu'ils sont parfois victimes de plus stupides qu'eux qui ont supprimé les étendages à linge pour en faire souvent des pla- ces de parc à voitures.
Il faut appuyer l'esprit qui prévaut dans ces initiatives et con- crétiser les bonnes idées qu'elles avancent. Elles sont une lueur d'espoir que nous offrons aux générations futures, pour notre plus grand profit actuel. Nous vous proposons de ne pas porter les oeillères de M. Blocher, qui refuse de voir ce que nous réserve l'avenir énergétique si nous ne le balisons pas.
A M. Scherrer, qui semble s'obstiner à conduire son véhicule en regardant dans le rétroviseur, il me faut dire que le pro- blème que pose un tel conducteur se résout en général de lui-même, mais que c'est dommage pour ses victimes inno- centes. Les initiatives populaires nous permettent de regar- der devant nous: il faut en soutenir l'esprit.
Vallender Dorle (R, AR): Es ist das Verdienst des Ständera- tes, insbesondere der UREK-SR, die Diskussion um eine Energieabgabe auf eine breitere und vor allem auf eine ver- fassungsrechtliche Basis gestellt zu haben.
Von einer ökologischen Steuerreform verspricht sich die volkswirtschaftliche Forschung Vorteile für die Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Jede Verteuerung eines Pro- duktionsfaktors bewirkt indessen eine Erhöhung der Produk- tionskosten für Unternehmen. Um volkswirtschaftlich nega- tive Effekte zu vermeiden, ist daher gleichzeitig ein anderer Produktionsfaktor zu entlasten. Es erscheint sinnvoll, den Produktionsfaktor Arbeit zu entlasten und die Einnahmen aus der Energiesteuer für die Senkung der Lohnnebenkosten zu verwenden, weil sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber durch die höheren Energiekosten belastet werden.
Damit können negative Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft im In- und Ausland sowie eine Umverteilung zu Lasten der unteren und mittleren Ein- kommen vermieden werden. Nur unter diesen Voraussetzun gen kann die Verteuerung der Energie einen Innovations- schub bei den Produktionsverfahren und Maschinen auslö- sen, und die Schweiz kann sich so eigentliche Wettbewerbs- vorteile vor anderen Ländern verschaffen. Der sogenannte «first mover advantage» wird positive Auswirkungen auf die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen haben.
Dennoch hat das vorgelegte Konzept zumindest zwei Schön- heitsfehler:
Dieses einseitige Eingreifen verzerrt den Markt und kann in- ternational gesehen negative Wirkungen zeitigen. Ein derar- tiger einseitiger Eingriff zugunsten der erneuerbaren Ener- gien wäre nur dann verantwortbar, wenn nachgewiesener- massen einzig die erneuerbaren Energien keine negativen externen Kosten verursachen würden. Dies ist indessen nur für die passive Sonnenenergie und Sonnenkollektoren anzu- nehmen.
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Energieabgaben
wird dank dem Elektrizitätsmarktgesetz noch zunehmen. Da- mit kommen wir zu einem rechtlichen Schönheitsfehler der Vorlage: Es ist daran zu erinnern, dass die Schweiz sich im Rahmen von WTO/Gatt verpflichtet hat, keinen anderen WTO-Staat zu diskriminieren. Die Schweiz muss daher phy- sisch gleichartige ausländische Produkte, sogenannte «like products», gleich behandeln wie inländische.
Auch Differenzierungen nach der Produktionsart sind unzu- lässig, soweit sie nicht zu einer nachweisbaren Produktedif- ferenzierung führen. Typischerweise ist beim Endprodukt Strom eine Differenzierung nach der Erzeugungsart nicht mehr möglich. In diesem Sinn ist nun der importierte Strom als «like product» steuerlich gleich zu behandeln wie der gün- stigste inländische Strom. Ich frage daher Herrn Bundesrat Leuenberger, wie er verhindern will, dass wir z. B. den aus dem Ausland bezogenen Atomstrom, weil nicht mehr diffe- renzierbar, steuerlich entlasten.
Das gleiche Problem stellt sich auch mit Blick auf die EU. Ar- tikel 95 des EU-Vertrages bestimmt, dass die Mitgliedstaaten auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar höhere inländische Abgaben, gleich welcher Art, erheben dürfen als jene, die gleichartige inländische Wa- ren unmittelbar oder mittelbar zu tragen haben.
Nach dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes vom 2. April 1998 darf Finnland die Steuer auf seiner Elektrizität je nach der Art der Erzeugung verschieden hoch ansetzen. In- dessen liegt eine Verletzung von Artikel 95 vor, wenn die Steuer auf das eingeführte Erzeugnis und die Steuer auf das gleichartige inländische Erzeugnis in unterschiedlicher Weise und nach unterschiedlichen Modalitäten berechnet werden, so dass das eingeführte Erzeugnis - sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird. Auch hier erwarte ich eine Antwort von Herrn Bundesrat Leuenberger, wie dies vermieden werden kann.
Ich unterstütze das Projekt der ökologischen Steuerreform mit dem Förderabgabebeschluss. Es ist indessen zu verhin- dern, dass aus kurzsichtigem Eigennutz das langfristige Pro- jekt der ökologischen Steuerreform geopfert wird.
Gonseth Ruth (G, BL): Es ist an der Zeit, die Weichen für die energiepolitische Zukunft in die richtige Richtung zu stellen. Unser Leben und unsere Wirtschaft sind enorm von einem normalen Klima abhängig. Dies wird unserer Gesellschaft in den letzten Jahren durch die Auswirkungen extremer Witte- rungserscheinungen immer deutlicher vor Augen geführt, seien es Hochwasserkatastrophen, wie wir sie jetzt gerade erleben, seien es die mächtigen Schneefälle in diesem Jahr, seien es tropische Wirbelstürme, die ganze Landstriche weg- fegen, seien es extreme Dürreperioden, um nur einige Bei- spiele zu nennen. Diese Fakten schleckt keine Geiss weg, auch nicht die SVP mit ihrer Blockadepolitik.
Wissenschaftliche Klimamodelle zeigen, dass die mittleren Temperaturen in den nächsten 50 Jahren steigen werden, und zwar so hoch, wie sie in den letzten 100 000 Jahren noch nie gewesen sind, und so schnell, dass unser Ökosystem in allergrösste Schwierigkeiten geraten wird, sich darauf einzu- stellen. Änderungen des Klimas werden sich aber erheblich, wenn auch meist indirekt, auf unsere Gesundheit auswirken, z. B. indem die Ökologie von Krankheitserregern und deren Übertragungsorganismen, die Nahrungsmittelproduktion oder die Frischwasserversorgung gestört werden oder indem der Hautkrebs wegen der Zerstörung der stratosphärischen Ozonschicht zunehmen wird.
Angesichts dieser prognostizierten Auswirkungen der globa- len Klimaerwärmung ist die Forderung nach einer ökologi- schen Steuerreform mit schrittweiser Besteuerung aller nicht- erneuerbaren Energien nicht die Erfindung einiger «Ökospin- ner» oder Grüner gegen die Wirtschaft, sondern eine rational begründete Notwendigkeit im Interesse unserer ganzen Ge- sellschaft und ein Gebot der Verantwortung für die kommen- den Generationen.
Wir Grünen zeigen mit unserer Initiative «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern>> einen fortschrittlichen, notwendigen Weg in die Energiezukunft. Unsere Initiative ist das verlässliche Verfassungsfundament für die ökologische
Steuerreform. Wir verlangen eine Energiesteuer, die in regel- mässigen, voraussehbaren Schritten eingeführt wird. So kann die Wirtschaft ihre Massnahmen planen.
Die Energie-Umwelt- und die Solar-Initiative der Umweltver- bände sind für uns Grüne ein richtiger Zwischenschritt in die richtige Richtung. Deshalb finde ich die Botschaft des Bun- desrates, die diese Initiativen ablehnt, äusserst kläglich; es fehlt ihr ein zukunftsweisendes Konzept.
Herr Bundesrat, wieso legen Sie zur Lösung all dieser Pro- bleme keine Konzepte vor? Kurzfristig äusserst falsch und unakzeptabel sind für uns auch mehrere Anträge der UREK, notwendige Energielenkungsabgaben auf einem unwirksa- men Niveau - auf Verfassungsebene - zu blockieren.
Es ist an der Zeit, die Energieeffizienz als die wohl wichtigste unmittelbar vorhandene «Energieressource» zu nutzen. Durch den Einsatz von Intelligenz und modernster Technolo- gie kann mit viel weniger Energie ein qualitativ und quantitativ identisches Resultat erreicht werden. Die Lösungsansätze sind bekannt. Ernst Ulrich von Weizsäcker, der Autor des Bestsellers «Faktor vier», hat es übrigens vor vielen Jahren in diesem Saal anlässlich einer Tagung über die Rio-Be- schlüsse schon eindrücklich geschildert.
Es ist in diesem ausgehenden Jahrhundert ganz klar, dass der notwendige Prozess hin zu einem fortschrittlichen und in- telligenten Klimaschutz eine Frage des politischen Willens ist. Es ist unsere Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen und der Dritten Welt, jetzt die Weichen richtig zu stellen und die verantwortungslose Verschleuderung von nichterneuerbaren Energien intelligent zu stoppen.
Die Lenkung geht in unserer freien Marktwirtschaft nur über den Preis. Die Prognos-Studie, die kürzlich von Greenpeace in Auftrag gegeben wurde, hat klar gezeigt, dass die ökologi- sche Steuerreform, wie wir sie mit unserer Initiative wollen, den Rohstoffverbrauch und den Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 um 25 bis 30 Prozent senken und erst noch Ar- beitsplätze schaffen wird.
Ich bitte Sie deshalb, jetzt die Weichen in die richtige Rich- tung zu stellen, aus Verantwortung für unsere Gesellschaft. Lehnen Sie die verantwortungslose, nur auf kurzfristige Ge- winne ausgerichtete Blockadepolitik von Blocher und Kon- sorten ab. Nutzen wir die Chance, die wir jetzt haben!
Stucky Georg (R, ZG): Der Präsident der UREK, Kollege Fi- scher-Seengen, hat zu Beginn dieser Debatte zu Recht dar- auf hingewiesen, dass die beiden Initiativen, die Energie-Um- welt-Initiative einerseits und die Solar-Initiative anderseits, einander nicht in einem Entweder-Oder gegenüberstehen, sondern nach der Meinung der Initianten kumulativ zu verste- hen sind. Damit ergibt sich aber eine gewaltige Belastung un- serer Volkswirtschaft.
Die Solar-Initiative «kostete», würde sie angenommen, etwa eine Milliarde Franken; die Energie-Umwelt-Initiative würde mehrere Milliarden Franken «kosten», wenn nämlich das Ziel dieser Initiative, jährlich 1 Prozent der Energiebilanz von den traditionellen auf die alternativen Energien umzulegen, er- reicht werden soll. Das ist eine ausserordentlich hohe Rate; das sehen Sie schon daran, dass die Sonnenenergie heute 0,12 Prozent unserer Energiebilanz ausmacht und es 25 Jahre brauchte, bis dieser Stand erreicht wurde. Offensicht- lich sind sich die Initianten über die Grössenordnung - auch über die finanzielle Grössenordnung -, die sie im Modal split des Energieverbrauchs anstreben, nicht ganz bewusst gewe- sen.
Ich kann Ihnen auch darlegen, wie ähnliche Vorlagen in den Volksabstimmungen abschnitten: Das Volk hat zweimal eine Belastung von Heizöl extraleicht abgelehnt, einmal, als es darum ging, zusätzlich 2 Franken Zoll pro 100 Kilogramm ein- zuführen, beim zweiten Mal ging es um 3 Franken; die Vorla- gen fielen in der Abstimmung durch.
Jetzt kommt man und verlangt eine Erhöhung des Preises um rund 66 Prozent. Ich nehme an, dass sich dieser Preis- sprung auch auf die Volksumfragen - die Initianten der «So- lar-Initiative» zitieren gerne solche Umfragen - auswirken wird. Sie werden vielleicht noch staunen, was dabei heraus- kommt.
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Aber wesentlich ist folgende Frage: Können wir die Standort- qualität unseres Landes im Vergleich mit dem Ausland ver- bessern? Es ist verschiedentlich darauf hingewiesen worden, dass einerseits der Produktionsfaktor Arbeit, vor allem aber der Produktionsfaktor Energie berührt wird. Der Faktor Ener- gie wird verschlechtert, ohne dass die Mittel zur Effizienzstei- gerung voll zur Verfügung stehen.
Das beste Beispiel dafür ist die Verwendung für die nicht- amortisierbaren Investitionen bei der Wasserkraft. Dort wird mit dem Geld, das fliesst, lediglich eine Ausbuchung bei den Elektrizitätswerken veranlasst, ohne dass dadurch auch nur eine einzige Kilowattstunde gewonnen werden könnte.
Zur Hauptsache sollen diese Mittel aber in Subventionen fliessen. Wir stellen ja jetzt schon fest, wie sich die Subven- tionsjäger um die Staatskrippe versammeln, um gemeinsam zu versuchen, die Beute schon zu verteilen.
Die Erfahrung mit Subventionen lehrt aber, dass es sich bei Subventionen meistens um eine falsche Allokation von Mit- teln handelt. Sie führen zur Verkrustung, zu «Sofarenten», aber nicht zur doppelten Dividende, die hier so gerne be- schworen wird; eine höhere Wettbewerbsfähigkeit wird damit nicht erreicht. Professor Borner - um nur einen Fachmann zu zitieren - hat den Irrtum der doppelten Dividende schon längst widerlegt.
Es wäre etwas anderes, wenn man diese Mittel zielgerichtet in die Forschung und Entwicklung stecken würde, z. B. in die Photovoltaik. Statt dessen gehen wir dazu über, selbst Kleinstinvestitionen und -projekte zu unterstützen. Wir betrei- ben also in der Administration schon im voraus einen grossen Aufwand an Planung und Leerlauf, den wir mitfinanzieren. Das führt nicht zu einer Wertschöpfung in unserem Staat und damit auch nicht zu einer Verbesserung der Standortqualität unseres Landes. Eine ökologische Steuerreform erfordert nun einmal ein sorgfältiges Einbetten in unser Steuersystem, aber auch in die gesamte Volkswirtschaft. Beide Initiativen, aber auch der Gegenvorschlag des Ständerates, erfüllen diese Anforderungen nicht.
Deshalb bitte ich Sie, die beiden Volksinitiativen zur Ableh- nung zu empfehlen, aber auch den vom Ständerat ausgear- beiteten Förderabgebebeschluss abzulehnen.
Stump Doris (S, AG): Wenn ich den Herren von der rechten Seite im Saal zuhöre, dann bekomme ich den Eindruck, als ob wir in einer Wirtschafts- und Finanzdebatte wären und nicht in einer Umweltdebatte. Es geht bei diesen Vorlagen, sowohl bei den Initiativen als auch bei den Gegenvorschla- gen, um Umweltpolitik und nicht in erster Linie um Wirt- schaftspolitik. Wenn diese Herren - ich spreche absichtlich ausschliesslich von den Herren, denn die Frauen haben hier differenziertere Positionen eingenommen - immer von Abga- ben reden, die neu erhoben werden, und damit unterschla- gen, dass es für die Wirtschaft auch Entlastungen gibt, dann ist das, so meine ich, eine sehr einseitige Politik, eine sehr einseitige Argumentation.
Die beiden zur Diskussion stehenden Initiativen haben der schweizerischen Energiepolitik effektiv die richtige Richtung gewiesen:
Mit einer Lenkungsabgabe, wie sie die Energie-Umwelt-In- itiative fordert, soll eine Reduktion des Verbrauches ins- besondere von nichterneuerbaren Energieträgern erreicht werden. Wir wissen, es ist dringend nötig, dass wir da eine Reduktion erreichen, damit wir unseren internationalen Ver- pflichtungen betreffend die Klimapolitik überhaupt nach- kommen können.
Die Nutzung erneuerbarer Energie soll mit einer speziellen Abgabe gefördert werden; dies fordert die Solar-Initiative. Diese beiden Massnahmen sollen eine Wende einleiten: Weg vom Energieverschleiss, hin zu einer Nutzung erneuer- barer Energien. Erfreulich ist, dass die beiden Anliegen grundsätzlich in den Gegenvorschlägen aufgenommen wur- den und die Grundlage für eine ökologische Steuerreform ge- schaffen wurde. Allerdings ist angesichts der verschieden- sten Minderheitsanträge und der vielen Einzelanträge - übri- gens auch von Kommissionsmitgliedern - zu befürchten, dass die Gegenvorschläge schliesslich nicht genügend griffig
sein werden, so verwässert werden, dass sie von unserer Seite nicht mehr unterstützt werden können. Eine Begren- zung der Abgaben z. B. auf Verfassungsstufe wird die Len- kungswirkung verkleinern bzw. vollständig vernichten. Wir als Parlament haben aber die Verantwortung, nicht nur für die Wirtschaft - die übrigens angesichts all ihrer internationalen Skandale immer mehr an Vertrauen verliert -, sondern auch für die Erhaltung unserer Umwelt, für die Sicherung der Le- bensqualität für die ganze Bevölkerung.
Wir haben vor nicht allzu langer Zeit den Massnahmen zu ei- ner nachhaltigen Entwicklung zugestimmt, die u. a. die Re- duktion des CO2-Ausstosses um 10 Prozent bis im Jahr 2010 enthalten. Das kann erreicht werden, wenn u. a. nichterneu- erbare Energieträger durch erneuerbare ersetzt werden.
Solche Systemänderungen sind aber nicht gratis. Sie benöti- gen neue Ideen und zusätzliche Investitionen. Das Paul- Scherrer-Institut hat errechnet, dass Investitionen von fünf Milliarden Franken in neue Anlagen nötig sind, um im Jahr 2020 fünf Prozent des Schweizer Stroms aus den erneuerba- ren Quellen Sonne, Wind und Biomasse zu erzeugen. Wei- tere 15 Milliarden Franken müssen investiert werden, um 20 Prozent unseres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Ener- gieträgern zu gewinnen.
Nur wenn die Lenkungsabgaben effektiv lenken können - wenn tatsächlich ein Lenkungseffekt erreicht wird; er wird nicht bei kleinsten zusätzlichen Belastungen erreicht - und nur wenn erneuerbare Energieträger tatsächlich in einem Ausmass, wie z. B. das Paul-Scherrer-Institut es berechnet hat, gefördert werden, können wir die Ziele unserer Umwelt- politik erreichen, Ziele, über die wir uns eigentlich einig sind. Wenn hingegen die Gegenvorschläge so verwässert werden, bleibt den umweltbewussten Frauen und Männern in diesem Land nur noch die Zustimmung zu den Initiativen.
Randegger Johannes (R, BS): Die beantragte Grundnorm, die Bundesbeschlüsse bzw. die Volksinitiativen zielen darauf ab, unter dem Deckmantel des Umweltschutzes und der fal- schen Etikette von Übergangslösungen mehr Steuern einzu- treiben, Umverteilungen vorzunehmen, Wettbewerbsverzer- rungen durch neue Subventionen zu schaffen, die Konkur- renzfähigkeit der Wirtschaft zu verschlechtern und trotz ge- genteiliger Beteuerung die Staatsquote zu erhöhen.
Die Energieabgaben sind deshalb als Ressourcensteuern zu charakterisieren. Solche als Lenkungsabgaben kaschierte Ressourcensteuern sind deshalb aus der Sicht derjenigen, die für die Wirtschaft Verantwortung übernehmen, klar abzu- lehnen. Eine Energielenkungsabgabe ist im Sinne eines An- reizsystems nur dann akzeptabel, wenn sie emissionsorien- tiert ist und dem Steuerzahler vollumfänglich zurückerstattet wird. Beide Bedingungen müssten also erfüllt sein, damit von einer echten Lenkungsabgabe die Rede sein kann. In diesem Sinne ist die Verabschiedung des CO2-Gesetzes ein Schritt in die richtige Richtung.
Die vorliegenden Projekte beschränken sich jedoch auf die nicht verteilungsneutrale Rückgabe, sei es in Form von Sub- ventionen oder zweckgebundenen Beiträgen, um die sonst nicht mehrheitsfähige Ressourcensteuer mehrheitsfähig zu machen. Mit solchen Abgaben verteuern wir den Produkti- onsfaktor Energie, ob wir dies wollen oder nicht, Frau Stump, und verschlechtern damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Exportindustrie. Das verstärkt schliesslich den Trend zu Aus- lagerungen von Produktionsstätten aus der Schweiz und zu Arbeitsplatzabbau.
Der globale Wettbewerb und die Öffnung der Märkte rufen, im Gegenteil, nach billiger Energie, damit die Wettbewerbs- fähigkeit in der Schweizer Wirtschaft erhalten und gesteigert werden kann. In den Nachbarstaaten bringt die Liberalisie- rung des Elektrizitätsmarktes beachtliche Preisreduktionen, die zu bedeutenden Standortverbesserungen der Produk- tionsstätten führen werden.
Die in den verschiedenen Gesetzesprojekten beabsichtigte Einführung einer Energieabgabe entpuppt sich klar als Sub- ventionsvehikel für sogenannte energieeffiziente Technolo- gien. Vorgeschlagen wird dabei, die mit neuen Abgaben ge- wonnenen Einnahmen zur Förderung der Solarenergie, zur
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Erhaltung und Erneuerung von bestehenden Wasserkraft- werken sowie für ökologisch motivierte Projekte zur Energie- sanierung zu verwenden. Eine solche Politik würde einen gi- gantischen Umverteilungsapparat schaffen und den Grund- prinzipien der Marktwirtschaft widersprechen. Wie in der Agrarpolitik wäre mit einer neuen Subventionswirtschaft, in- effizienter Ressourcenverteilung, Wettbewerbsverzerrungen und einem sehr kostspieligen Verwaltungsapparat zu rech- nen.
Wenn schon aus umweltpolitischen Überlegungen heraus er- neuerbare Energien gefördert werden sollen, dann stehen hierfür die Grundlagenforschung und die angewandte For- schung zur Verfügung. Die zur Debatte stehende Ökosteuer beruht auf dem Trugschluss einer doppelten Dividende, d. h., neben dem ökologischen Lenkungseffekt soll gleichzeitig ein positiver Beschäftigungseffekt erzielt werden. Die Einnah- men aus der Energieabgabe vermöchten aber nur einen mar- ginalen Beitrag zur Entlastung der Lohnnebenkosten zu lei- sten. Gemäss Schätzungen würde eine zehnprozentige Energiesteuer die Lohnnebenkosten nur um ein Lohnprozent senken, was zu keiner spürbaren Beschäftigungszunahme führen würde.
Die vorgeschlagenen Konzepte für eine Energieabgabe sind auch mit wichtigen laufenden oder geplanten Reformvorha- ben nicht kompatibel. Sie sind deshalb kontraproduktiv, z. B. für das Elektrizitätsmarktgesetz, und verfrüht bezüglich der ökologischen Steuerreform. Die erwünschte Umweltwirkung kann mit dem CO2-Gesetz erreicht werden, ohne dass die Nachteile der verschiedenen Konzepte für die Energieab- gabe in Kauf genommen werden müssen.
Ich empfehle Ihnen deshalb, die Initiativen, die Bundesbe- schlüsse bzw. die Grundnorm abzulehnen.
Gonseth Ruth (G, BL): Herr Randegger, Sie haben jetzt ein Lamento angestimmt, wie sehr die Wirtschaft belastet würde. Wir haben gerade jetzt in Basel folgendes Beispiel: Da wurde schon eine kleine ökologische Steuerreform mit diesen Len- kungsabgaben begonnen, und ausgerechnet die Grossindu- strie hat eine «Extrawurst» erhalten! Sie bezahlt nämlich nichts, sie kann die billigen Energiepreise haben. Die Wirt- schaft hat also die «Extrawurst», und die Bevölkerung und die Kleinbetriebe werden belastet. Jetzt bringen Sie hier nochmals das gleiche. Finden Sie, diese Rechnung gehe schlussendlich auf?
Randegger Johannes (R, BS): Man hat in Basel den Grossstromabnehmern die Wahl gelassen, ob sie am Strom- bonussystem teilnehmen wollen oder nicht. Die Industrie hat gesagt, sie bleibe auf dem freien Markt, und wir hoffen, dass wir die angekündigten Preisreduktionen auch erhalten. Sie sind aber wesentlich geringer als jene, die einige hundert Me- ter jenseits des Rheins auf der französischen Seite anzutref- fen sind.
Frau Gonseth, bei uns hört der Wettbewerb nicht an der Kan- tonsgrenze und an der Landesgrenze auf, sondern wir befin- den uns in einem globalen Wettbewerb. Wenn Sie mir aber schon die exzellente Chance geben, über das Basler Modell der Lenkungsabgaben auf Strom zu sprechen, möchte ich Ih- nen gleich sagen, was bei der Rückerstattung an die Ge- werbe- und Kleinbetriebe herausgekommen ist.
Sie wissen, dass die Rückerstattung im Umfang von 0,5 Pro- zent der Arbeitslosenversicherungssumme ausbezahlt wird. Jetzt ist es so, dass gewisse Unternehmen - nehmen Sie ein Advokaturbüro mit gutbezahlten Leuten - mehr Geld zurück- erstattet bekommen, als ihre Stromrechnung ausmacht. Da- gegen bezahlen Gewerbebetriebe - nehmen Sie solche mit hohem Energieverbrauch, vielleicht Bäckereien mit Leuten mit relativ tiefen Löhnen - mehr für den Strom, als sie vorher bezahlt haben. So ist das System in Basel herausgekom- men!
Ob ein solches System eine Sparwirkung bringen wird, ist fraglich. Sicher werden wir noch lange darauf warten müssen.
Kuhn Katrin (G, AG): Egal, was Herr Randegger sagt: Der Übergang von der fossilen Energie zur Solarenergie wird und
muss kommen! Die Frage ist höchstens, wie rasch er kommt. Die beiden vorliegenden Initiativen können helfen, diesen Übergang zu beschleunigen. Das ist dringend, denn die Schattenseiten unseres gewaltigen Energieverbrauches werden immer deutlicher; immer neue und grössere Pro- bleme schieben sich in den Vordergrund.
Nicht mehr die lokale Luftverschmutzung, zu deren Bekämp- fung wir die Mittel kennen, aber noch einzusetzen scheuen, ist das dringendste Problem, und auch nicht die Endlichkeit der Ressourcen - die bei heutigem Verbrauch gesicherten Reserven für Öl liegen etwa bei 50, für Erdgas bei 80 und für Steinkohle bei 200 Jahren - ist das grösste Sorgenkind. Es sind die Risiken regionaler Klimaereignisse als Folge zuneh- mender Treibhausgaskonzentrationen, vor allem CO2, wel- che von Wissenschaft, Forschung und Rückversicherungen einhellig als bedrohlichstes Element gewertet werden.
Auf die Wissenschaft allein können wir hier nicht vertrauen, denn sie selber setzt immer wieder auf die ihr vertrauten «end of the pipe»-Lösungen, indem z. B. geforscht wird, ob die CO2-Problematik durch Abtrennung und Entsorgung von CO2 in alten Erdgaskammern oder auf dem Grund des Oze- ans gelöst werden kann.
Ich möchte nicht, dass wir bei den Luftabfällen ähnlich lange warten und ähnlich lange in die falsche Richtung weiter for- schen wie bei den Kehrichtabfällen, bevor wir endlich Ver- meidungsstrategien akzeptieren.
Vor uns liegen also zwei Initiativen, zwei Gegenvorschläge, ein Förderabgabebeschluss, dem wir zustimmen, und ein Energieabgabebeschluss, den wir sistieren sollten; das Ganze garniert mit 24 Anträgen. Die Energiepolitik scheint im Moment eine Grossbaustelle zu sein. Ob auf dieser Grossbaustelle ein ökologischer Umbau entsteht, wie wir Grünen uns das vorstellen, ist noch offen, denn die Zielset- zungen sind sehr vielseitig: weniger Energieverschwendung, mehr Arbeitsplätze, etwas gegen die negativen Auswirkun- gen der Strommarktliberalisierung und etwas für den Klima- schutz, tiefe Lohnnebenkosten und höhere Förderbeiträge für erneuerbare Energien - und dazu noch jede Menge Ein- zelinteressen!
Das macht die Aufgabe für den Nationalrat nicht leicht. Noch viel mehr Schwierigkeiten sieht offensichtlich der Bundesrat: Seine Botschaft zu den beiden Initiativen ist ein Jammer. Noch weniger Courage zeigt er höchstens noch bei seiner Botschaft zur Initiative «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern» von uns Grünen.
Aber vor demselben Problem, nämlich eine klare Strategie zu finden, steht nun auch der Nationalrat, in dem sich eine Art orientalischem Basar entwickeln könnte, wo die einzelnen Zielrichtungen, wo die Gesamtstrategie leicht verlorengehen könnten.
Doch ich glaube, der lebhafte orientalische Basar des Natio- nalrates könnte immer noch ein Stück wirkungsvoller sein als die mutlosen Botschaften des Bundesrates zu den beiden Volksinitiativen.
Herczog Andreas (S, ZH): In der Energiedebatte stehen wir heute an jenem Punkt, wo wir vor fünf bis sieben Jahren in der Verkehrspolitik standen. Es existiert mit dem Energiearti- kel zur Förderung erneuerbarer und effizienter Energiefor- men ein Volksauftrag; die Hauptprobleme sind bekannt, und die politischen Ziele sind gesetzt. Aber auf der einen Seite will ein Teil der Wirtschaft von Lenkungsabgaben nichts wis- sen, auf der anderen Seite will ein Teil der Umweltverbände nicht von Maximalpositionen abrücken.
Schliesslich bringt die SVP wieder einmal die Kraft nicht auf, an modernen und konstruktiven Lösungsvorschlägen mitzu- wirken. Vor neun Jahren wurden der Energieartikel und das Atommoratorium in einer Volksabstimmung angenommen. Der damalige SVP-Energieminister sprach dannzumal von «Energiewende» und «Taten statt Worte». Demgegenüber präsentiert sich die Situation heute wie folgt: Die fossile Energie ist zu billig, die externen Kosten sind nicht gedeckt, die Strommarktliberalisierung wird die Strompreise - und dies vor allem bei den «falschen Strompreisen» - stark sen- ken, ein Ökodumping ist nicht auszuschliessen. Die Kernen-
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Taxes sur l'énergie
ergie ist nicht nur seit Jahren umstritten, sondern unwirt- schaftlich, teuer und je länger, desto weniger wettbewerbsfä- hig. Die vorliegenden Initiativen und die Gegenvorschläge er- möglichen jetzt die dringend nötige strategische Neuorientierung in der Energiepolitik, so dass:
der Anteil der erneuerbaren Energie an der Energieversor- gung erhöht werden kann;
die externen Kosten der Energieerzeugung internalisiert werden;
der Ausstieg aus der Atomenergie vorbereitet werden kann.
Hierzu ist die Energieabgabe unerlässlich, und zwar weil die Energieabgabe einen klaren und einleuchtenden Lenkungs- effekt zur Sicherstellung der einheimischen Wasserkraft und zur Förderung weiterer erneuerbarer Energien bewirkt. Zu- dem ist es klar, dass die Energieabgabe der Eintrittspreis in die Strommarktliberalisierung ist.
Wenn jetzt die Vertreter der SVP-Fraktion die Energielen- kungsabgabe ablehnen, dann wollen sie den Volksauftrag von 1990 nicht erfüllen, dann wollen sie die ökologische Neuaus- richtung in der Energiepolitik und insbesondere die Möglich- keit, die Erneuerung der einheimischen Wasserkraft in der Energiepolitik zu erreichen, eben nicht unterstützen und die innovative Technologie für sichere Arbeitsplätze verhindern. Wenn Herr Kofmel als Vertreter des Brennstoffhandels ge- gen die Lenkungsabgabe ist, ist das zwar verständlich, aber politisch nicht ganz allgemeinverbindlich.
Ich bitte Sie deshalb, jener mehrheitsfähigen Lösung, die in der Kommission bereits gefunden worden ist - nämlich 0,6 Rappen Energieabgabe -, und dann der Grundnorm des Ständerates zuzustimmen. Denn diese beiden Beschlüsse führen uns wirklich zu einer neuen Energiepolitik, die heute dringend notwendig ist.
Suter Marc (R, BE): Die Gegner der Energieabgabe singen in dieser Debatte das Hohelied der Marktwirtschaft und der tiefen Strom- und Erdölpreise. Da werden meines Erachtens Behauptungen in die Welt gesetzt, dass sich die Balken bie- gen. Es gibt kaum ein Gebiet, wo weniger Marktwirtschaft herrscht als im Energiebereich.
Die Konsumenten und Steuerzahler müssen Milliarden an Quersubventionen bezahlen. Nehmen wir nur das Beispiel der Atomenergie: bei Kaiseraugst und Graben 600 Millionen Franken; bis heute 1700 Millionen Franken Forschungsbei- träge des Staates für die Atomforschung; 800 Millionen Fran- ken für die Kernfusionsenergie-Forschung.
Wir, die wir für eine Lenkungsabgabe sind, sagen ja zum Prinzip «Weniger Staat, Abschaffung von Subventionen». Würde man beispielsweise das Haftungsrisiko der Kernkraft in den Preisen internalisieren, dann hätte dies zur Folge - das liess die Bundesregierung Kohl in Deutschland berech- nen -, dass der Strompreis auf 3 Mark 60 Pfennig pro Kilo- wattstunde ansteigen müsste.
Aber auch in Zukunft werden Konsumenten und Steuerzahler weiterhin zur Kasse gebeten. Als Beispiel dafür nehme ich das Kernkraftwerk Leibstadt. Zu diesem schrieb die «NZZ», es sei eine «Kapitalvernichtungsmaschine». Hier rechnet man wiederum mit Sanierungsausgaben von mindestens 2 Milliarden Franken.
Anstatt diese Kosten in die Atomstrompreise einzubezie- hen - bei den fossilen Energieträgern könnte man solches genau gleich nachweisen - und das marktwirtschaftlich Rich- tige zu tun, bietet man uns nun an, aus dem Ausland zu Dum- pingpreisen Atomstrom zu importieren.
Was heisst dies nun? Dies kann beispielsweise den Strom- bezug aus Atomkraftwerken im Osten bedeuten, die am Ver- lottern sind und wo ein zweites «Tschernobyl>> vorprogram- miert ist. Der Vorfall in Tschernobyl kostete eine Billion Fran- ken an Schäden. Wir wollen eine Abkehr von dieser ganz und gar unwirtschaftlichen Energiepolitik. Wir lehnen die kurzfri- stige Ausbeutung der Ressourcen ab. Wir wünschen eine nachhaltige Nutzung und die Bewahrung dieser Ressour- cen - besonders unserer einheimischen Ressourcen.
In diesem Bereich eröffnen die neuen Technologien ganz neue Perspektiven. Ein Kurswechsel weg von den schweren
und hin zu dezentralen Infrastrukturen, hin zu effizienten und die Natur schützenden Technologien ist im Gang. Es ist also ein Kurswechsel im Gang, der von den Dinosauriern weg und hin zu den Schmetterlingen führt, wenn Sie mir dieses Bild er- lauben. Wir setzen das Nachhaltigkeitsprinzip in der Energie- politik um und finden - zumindest im Nationalrat - eine Mehr- heit, weil das Bewusstsein für die Notwendigkeit dieser neuer Energiepolitik breit verankert ist. Dahinter steht die Einsicht, dass die Verteuerung der Energie und die Verbilligung der Arbeit zentrales Thema einer nachhaltigen Entwicklung sind. Die nichterneuerbaren Energien müssen verteuert werden, ansonsten die Förderung der Alternativenergien und eine bessere Energieeffizienz - vergessen Sie nicht, dass wir noch heute 60 Prozent der Nutzenergie verschwenden - chancenlos wären. Die externen Kosten der fossilen Energie- träger wie auch der Kernenergie müssen in die Energiepreise einfliessen.
Der Arbeitsmarkt wird von dieser neuen Energiepolitik profi- tieren. Wenn wir beispielsweise 2,5 Millionen Bauten in der Schweiz energetisch sanieren, profitieren das Bauhaupt- und -nebengewerbe. Wenn wir der Land- und Forstwirtschaft mit der besseren Nutzung der Biomasse neue Perspektiven er- öffnen, werden gerade in den Randregionen Low-Tech-Ar- beitsplätze gefördert. Wenn Risikokapital für High-Tech-Be- triebe für Solartechnik, Recycling, Heizung, Lüftung, Energie- gewinnung durch Wärmekraftkoppelung oder durch Block- heizkraftwerke usw. zur Verfügung steht, bekommen zukunftsgerichtete Branchen mit Exportchancen neue Schubkraft, und last, but not least: Wenn wir die einheimische Wasserkraft unterstützen, bewahren wir unser Wasser- schloss, also die wirtschaftliche Wasserkraft und damit einen entscheidenden Standortvorteil unseres Landes.
Nachhaltige Entwicklung heisst für mich vom blinden Vertei- digen des Prinzips der tiefen Kosten Abschied nehmen. Nur wer Reformen verhindert, wird in der politischen Auseinan- dersetzung den Umweltschutz und die Arbeitsplätze gegen- einander ausspielen. Das knappe Gut ist letztlich die Natur, nicht die Arbeit. Die Umwelt zu bewahren wird die grösste Aufgabe des nächsten Jahrhunderts sein. Es ist an der Zeit, sich auch bei uns im offenen Dialog an die Arbeit zu machen. Ich bitte Sie, die Energielenkungsabgabe zu unterstützen und auch die Grundnorm herzhaft zu bejahen. Wir wollen dies beschwingt tun, wie Schmetterlinge. In sauberer Luft ge- deihen sie prächtig und leben freudig. Die Dinosaurier sind trotz ihrer Macht, Grosse und Kraft ausgestorben.
Dettling Toni (R, SZ): Nach den vielen materiellen Argumen- ten erlauben Sie mir ein kurzes Votum zum Verfahren und zur Steuerpolitik dieses Landes.
Vor zwei Jahren wurde quasi handstreichartig eine Art För- derungsnorm in das schlanke Energiegesetz eingefügt, nachdem zuvor der Bundesrat sowohl die Solar- als auch die Energie-Umwelt-Initiative - und zwar wohlverstanden ohne jeden Gegenvorschlag - zur Ablehnung empfohlen hatte.
Der Nationalrat hat dann in der zweiten Runde einen separa- ten Förderungsbeschluss gefasst, während der Ständerat eine sogenannte Grundnorm und eine Übergangsbestim- mung mit Förderungscharakter - alles auf Verfassungsstu- fe - beschlossen hat. Der Nationalrat will jetzt grundsätzlich dem Ständerat folgen, allerdings mit gewissen Anreicherun- gen bzw. Beschränkungen.
Seltsamerweise hat sich der Bundesrat in dieser sehr bedeu- tungsvollen Frage einer sogenannten ökologischen Steuer- reform neuerdings sehr zurückhaltend bis lauwarm geaus- sert. Jedenfalls hat er bis heute seine Karten nie ganz offen auf den Tisch gelegt. Inoffiziell hört man, dass der Bundesrat zur Zustimmung zur Ständeratslösung gedrängt worden sei, weil das Parlament oder die vereinigten Lobbyisten ein Ent- gegenkommen gegenüber den Initianten wollten. Diese wan- kelmütige Haltung des Bundesrates in dieser für unser Land steuerpolitischen Grundsatzfrage mutet doch sehr seltsam an. Bekanntlich soll nämlich nach dem bundesratlichen Kon- zept erst nach Ablauf der geltenden Finanzordnung, d. h. auf das Jahr 2007, eine ertragsneutrale Steuerreform eingeführt werden.
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Energieabgaben
Wenn wir nun hier und heute Eintreten beschliessen, wird dieses Konzept des Bundesrates punkto Steuerreform in Frage gestellt oder zumindest präjudiziert. Ich möchte Bun- desrat Leuenberger fragen, wie der Bundesrat seine Ab- sicht - eine erst auf das Jahr 2007 geplante grundlegende Fi- nanz- und Steuerreform - realisieren will, wenn heute schon wesentliche Präjudizien geschaffen werden. Warum hat der Bundesrat seine anfänglich klare Haltung zugunsten eines vorgezogenen Teilkonzeptes aufgegeben, welches nicht nur die spätere Finanz- und Steuerreform präjudiziert, sondern noch einen nicht ertragsneutralen Förderungsbeschluss um- fasst?
Strukturelle Änderungen unserer Finanzreform sind doch, so möchte man meinen, in einer Gesamtschau zu behandeln und nicht sektoriell anzugehen. Ansonsten wird der Hand- lungsspielraum für die grosse Reform von vornherein einge- engt. Kommt hinzu, dass so «Schnellschüsse» passieren, die gerade im vielfältigen und sehr sensiblen Energiebereich leicht in die Sackgasse führen. Dies ist um so mehr der Fall, als ja noch andere wichtige Steuerprojekte anstehen. Offen- sichtlich haben aber die Fiskalisten in diesem Haus nach wie vor Oberwasser. Ich frage mich, wie lange wir uns in diesem Land noch ein rapides Wachstum der Steuerquote leisten können.
Nebst den materiellen Bedenken sind es vor allem die feh- lende Gesamtschau bzw. das fehlende Gesamtkonzept über die 2006 anstehende grosse Finanz- und Steuerreform, wel- che ganz klar gegen Eintreten auf die beiden Gegenvor- schläge sprechen.
Ich bitte Sie daher, sich der Fraktion der FDP anzuschlies- sen, welche gestern ganz klar beschlossen hat, auf beide Gegenvorschläge nicht einzutreten.
Baumann Alexander (V, TG): Die vorgeschlagenen Übun- gen, in welcher Reihenfolge oder Kombination wir diese auch immer betrachten, sind eigentliche Bumerangwürfe, die auf den Werkplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz zurückfal- len. In den Sonntagsreden der Politiker - dies gerade auch von Leuten und Gruppierungen, die jetzt hinter den diversen Werkplatz-Plünderungsprojekten stehen - werden Massnah- men zur Erhaltung und Neubildung von Arbeitsplätzen in un- serem Land lautstark und fromm gefordert. In solchen Mo- menten wird jeweils sogar anerkannt - allerdings um einige Dezibel weniger lautstark -, dass es zur Sicherung und Meh- rung von Arbeitsplätzen erforderlich sei, dass das Umfeld für die Wirtschaft - auch als Rahmenbedingungen bekannt - laufend verbessert werde.
Doch heute ist unzweifelhaft Werktag. Hier scheinen die In- halte der Sonntagsreden vergessen worden zu sein. Unter dem bunten «Deckmanteli» von Umweltschutz und Nachhal- tigkeit sollen schlicht und ergreifend einfach neue Steuern und mehr Steuern eingetrieben werden; damit die «steuer- vogtlichen>> Knappen nicht eines Tages selber arbeitslos werden können, wird das Geld vorsorglich auch schon wie- der grosszügig «verputzt». Sozialistische Umverteilerei feiert Urständ. Die starke Fraktion des Ordens der hohlen Hände zu Bern, getragen von Vertretern nicht nur der Gebirgskan- tone, applaudiert, soweit die Hände gerade frei sind.
Dass die Wirtschaft diese neu eröffneten Rechnungen zu be- zahlen hat, kümmert die angeblichen Freunde einer falsch verstandenen Nachhaltigkeit nicht im geringsten. Das ein- zige, worin sich die Nachhaltigkeit zeigen wird, wird die nach- haltige Subventionsausschüttung, die nachhaltige Steuerbe- lastung und die nachhaltige Zusatzbelastung der Wirtschaft sein. Es kümmert die Befürworter dieser neu erfundenen Mehrbelastungen für die Schweizer Wirtschaft nicht, dass für die Schweizer Betriebe, die ohnehin europaweit mit den teu- ersten Energiepreisen belastet sind, die Produktionskosten durch die nochmals verteuerte Energie zusätzlich ansteigen. Es kümmert sie nicht, dass die Schweizer Wirtschaft dadurch im internationalen Wettbewerb wichtige Punkte einbüsst und dass dadurch neue Wettbewerbsverzerrungen geschaffen werden. Es kümmert sie auch nicht, dass die dadurch er- wachsenden Mehrbelastungen in vielen Fällen durch Wegra- tionalisierung von Arbeitsplätzen kompensiert werden müs-
sen, sofern nicht noch einschneidendere Massnahmen an die Hand genommen werden müssen.
Die Initianten werden wohl in die schweizerische Wirtschafts- geschichte eingehen, und zwar als die grossen Wandler, wel- che den blühenden Export von Waren und Dienstleistungen zum rekordträchtigen Export von Arbeitsplätzen gewandelt haben werden. Der Kreis schliesst sich. Die befürwortenden Kreise haben wieder ein Thema für neue Sonntagsreden.
Das Wirtschaftssystem unseres Landes ist zu wertvoll und für das Gedeihen unseres Volkes zu wichtig, als dass wir es mit derartigen Experimenten mit voraussehbar negativem Ausgang exponieren dürfen. Es wäre in jeder Hinsicht vorzu- ziehen, den Alternativdrang der Solaranbeterinnen und Windmühlenmänner dadurch zu befriedigen, dass man ihnen einen unbefristeten Aufenthalt in Äquatornähe anbietet.
Die Übungen sind in ihrer Gesamtheit abzubrechen. Selbst der gigantische Umverteilungsapparat, der mit den geplanten Massnahmen entstehen würde, wäre nicht in der Lage, auch nur Teile der mit diesen Neubelastungen vernichteten Ar- beitsplätze zu kompensieren.
Es wird geltend gemacht, das neue Energiezehntensystem würde neue Arbeitsplätze schaffen. Das Beispiel Deutsch- land ist ja beeindruckend: Die Einführung der sogenannten Ökosteuer kreierte 7600 neue Staatsstellen. Wirklich eine echte Bereicherung für eine Volkswirtschaft!
Es bestehen auch keinerlei Indizien dafür, dass eine nach- haltig erhöhte Staatsquote, wie sie aus den vorliegenden Plä- nen erwachsen würde, je dazu beigetragen hätte, die Stand- ortqualitäten eines Landes zu verbessern.
Ich werde daher die Minderheiten Speck, Maurer und Brun- ner Toni unterstützen. Ich bitte Sie, dieser Arbeitsplatzver- nichtungsaktion in allen ihren Verästelungen eine deutliche Abfuhr zu erteilen.
Friderici Charles (L, VD): La position de la majorité du groupe libéral est conforme au programme politique suivi de- puis de nombreuses années par le Parti libéral suisse, soit l'encouragement de l'économie helvétique en aménageant des conditions-cadres qui lui permettent d'affronter à armes égales la concurrence étrangère.
Or, l'énergie est certainement le bien de consommation le plus nécessaire, pour ne pas dire indispensable, aux indus- tries appelées a se profiler sur les marches internationaux. Taxer l'énergie revient donc à créer une nouvelle taxe occulte qui pénalisera les exportations suisses. A ce titre, nous n'avons pas besoin d'attendre une année électorale pour an- noncer, à grands fracas médiatique, le lancement d'une ini- tiative populaire demandant un moratoire fiscal de sept ans, ceci afin de contrer toute velléité d'introduction d'impôts nou- veaux.
A la place d'un nouvel article constitutionnel, nous préférons compter sur la volonté du législateur de modérer sa boulimie fiscale. D'ailleurs, avec le délai de récolte des signatures et celui encore plus important nécessaire au traitement des ini- tiatives par les Chambres, les sept ans demandés par l'initia- tive populaire du Parti radical-démocratique seront largement écoulés.
Certes, on peut jouer sur les mots et prétendre que nous ne traitons pas en l'occurrence d'un impôt nouveau, mais d'une taxe d'incitation destinée à être prélevée auprès des consom- mateurs d'énergie, et redistribuée à tous les habitants de notre pays afin d'alléger le fardeau des assurances sociales. Cela revient à prélever de la poche droite de chaque habitant con- sommateur un montant prédéterminé tout en lui promettant, en sa qualité d'assuré, un montant, lui, non déterminé, destiné à sa poche gauche. Encore faudra-t-il, pour que cette pro- messe soit tenue, que les finances de la Confédération le per- mettent. En termes clairs, ceci s'appelle un marché de dupes. C'est donc sans fracas, mais aussi sans état d'âme, que la majorité du groupe libéral vous invite à repousser à la fois l'initiative populaire et le contre-projet à l'article 1a de l'arrêté fédéral qui nous est soumis aujourd'hui.
Plusieurs raisons militent en faveur de ces deux refus:
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un contre-projet qui reprend les grandes lignes de cette initia- tive.
Le nouvel alinéa 6 de l'article 24octies fait appel à un nou- veau type de fiscalité dont le Parlement n'a pas encore dé- battu et qui devrait préalablement être soumis au verdict po- pulaire. En agissant ainsi, on ferait entrer par la petite porte un système fiscal nouveau dont on ignore encore les conse- quences réelles sur l'économie. Une telle réforme n'est ad- missible que lorsque l'on en connaît les buts, les consequen- ces et les effets négatifs sur certaines industries. Il n'est éga- lement pas admissible que lesdits effets négatifs soient com- pensés par de nombreuses exceptions au régime fiscal, ce qui constitue autant d'entorses à l'égalité de traitement entre les différentes branches économiques.
La modification constitutionnelle proposée ne permet pas de juger de la baisse réelle des coûts salariaux et de leur in- fluence sur le niveau de l'emploi en Suisse. Or, si cet effet est trop faible, il faudra augmenter fortement le taux de la taxe pour générer l'effet escompté, ce qui, à l'instar de l'ancien im- pôt sur le chiffre d'affaires, risque d'influencer défavorable- ment nos exportations par une croissance de la taxe occulte. 4. En dernier lieu, il faut craindre que cette nouvelle forme d'imposition soit déviée de son but et qu'elle constitue finale- ment une nouvelle ressource fiscale indirecte pour la Confe- dération, sans profiter aux assurances sociales.
Avant de conclure, je désire m'adresser aux quelques ap- prentis sorciers encore présents dans cette salle. J'ai eu l'oc- casion d'entendre sur une chaîne française, il y a une dizaine de jours, un débat politique entre M. Dominique Strauss- Kahn, ministre socialiste français de l'économie, des finan- ces et de l'industrie, et un député de l'opposition, donc de droite, dont le nom m'échappe aujourd'hui. Le ministre fran- çais expliquait les difficultés qui doivent être surmontées pour introduire une fiscalité écologique. Ses collaborateurs de- vaient encore apprécier les effets positifs, mais également les effets négatifs de cette nouvelle fiscalité. Là où un minis- tre français de l'économie et des finances et son bataillon de fiscalistes avouent leur scepticisme, un quarteron de spécia- listes de l'environnement d'une commission helvétique, sans doute induit par une science infuse, griffonne sur le coin d'une table un projet de taxe incitative sans en apprécier le moins du monde les effets.
En conséquence, la majorité du groupe libéral soutient la pro- position de minorité Speck et vous invite à en faire de même.
Bührer Gerold (R, SH): Über den Wolken kann die Freiheit grenzenlos sein, hat einmal Reinhard Mey in seinem schö- nen Lied gesungen. Hie und da komme ich um den Eindruck nicht herum, dass wir uns sehr weit vom Boden der marktwirt- schaftlichen Grundsätze hin zu den Wolken entfernen.
Aber lassen Sie mich mit einem gemeinsamen Nenner aller Kräfte in diesem Rat beginnen. Wir alle stehen hinter der Bundesverfassung, hinter der Verpflichtung zur Wohlfahrt, d. h. zum Wirtschaftswachstum, aber auch zur Verpflichtung zur Nachhaltigkeit. Ich glaube, dazu stehen wirklich alle. Auch diejenigen, die dieses Konzept ablehnen, wollen sich der ökologischen Herausforderung stellen.
Anstatt jetzt schwarzweisszumalen - hier ökologisch be- wusst, dort ökologisch nicht bewusst -, lassen Sie mich ganz kurz zu den drei Kernfragen zurückgehen, um die es geht. Die Kernfrage muss gestattet sein, ob dieser Weg, wie er ins- besondere mit der Energieabgabe vorgeschlagen wird, öko- logisch unabdingbar ist. Ferner: ob er ökonomisch die dop- pelte Dividende bringt und ob er finanzpolitisch richtig ist. Diese drei Fragen müssen Sie sich gefallen lassen.
Hie und da habe ich den Eindruck, die Schweiz würde zu den grossen ökologischen Sundern dieser Welt zählen. Die Rea- lität ist anders. Wir sind in der Spitzengruppe in bezug auf Energieeffizienz. Die Industrie in diesem Land hat in den letz- ten zehn Jahren das Verhältnis Energieverbrauch zu Pro- duktions-Output um rund 20 Prozent verbessert, und das ohne Energieabgabe!
Die Frage sei erlaubt, ob mit einer Energieabgabe das Kon- sumverhalten in dem Sinne beeinflusst wird, wie Sie es glau- ben. Man muss nicht gross in die Wirtschaftsgeschichte ge-
hen: Die Antwort ist nein. Sie werden auch mit einer zwanzig- prozentigen Erhöhung der Energiepreise die Elastizität der Nachfrage nicht in die Richtung bringen, wie Sie es glauben. Mit anderen Worten: Wir brauchen, um die ökologische Ziel- setzung zu erreichen, keine Energieabgabe, die nichts ande- res ist als eine Ressourcensteuer, sondern, wenn schon, eine Abgabe, die bei der Emission ansetzt. Wir können uns eine Erhöhung der Steuer- und Staatsquote, auch unter dem Deckmantel der Ökologie, nicht leisten.
Zur zweiten Behauptung, zur sogenannten doppelten Divi- dende. Hier geht es eher um eine Ökonomie jenseits der Realitäten. Es wäre schön, eine Steuer zu haben, die ge- samtwirtschaftlich mehr Arbeitsplätze und Wachstum schafft und gleichzeitig beim Ressourcen-Input Wunder bewirken würde. Ja, es ist richtig, wir werden in einigen Branchen mehr Arbeitsplätze haben. Aber wir sind dieser Volkswirtschaft ge- genüber verantwortlich, und es gibt keine Beispiele in der Ökonomie, dass Sie mit derartigen Steuern per saldo mehr Arbeitsplätze und mehr Wachstum schaffen können. Eine Steuererhöhung - und die Energieabgabe ist nichts anderes - hat überall in der Welt die Arbeitslosigkeit erhöht und die wirtschaftliche Dynamik geschmälert.
Wer dieses Projekt vor dem Hintergrund der Steuerlawine - 7 Mehrwertsteuerprozente für die Sozialwerke, Kapitalge- winnsteuer, Bundeserbschaftssteuer - anschaut und den Schluss zieht, mit dieser Energieabgabe würden wir eine doppelte Dividende erzielen, der verwechselt die marktwirt- schaftlichen Realitäten mit Illusionen. Aber Illusionen sind kein Fundament für eine gesamtwirtschaftlich verantwor- tungsbewusste Politik.
Schliesslich zum fiskalischen Aspekt: Es wird so getan, als ob mit der ökologischen Steuerreform der Faktor Arbeit ent- lastet werden könnte und dadurch die Nachfrage nach Arbeit steigen würde. Kommen wir auf den Boden der Realität zu- rück! Wir müssten die nichterneuerbare Energie um etwa 20 Prozent erhöhen, um auch nur 1 Lohnprozent zu substitu- ieren. Wer sich darauf kapriziert, dass wir mit Energiesteuern die Arbeit dermassen entlasten, dass wir einen grossen Wettbewerbsvorteil erzielen, der spricht eine Sprache, die wenig mit den Fakten gemeinsam hat.
Es geht um nichts anderes, als dass wir heute nein zu einer Steuererhöhung unter dem Deckmantel der Ökologie sagen. Wir müssen nein sagen, weil die volkswirtschaftlichen Effekte negativ und die ökologischen Vorteile vernachlässigbar sind. Die FDP- Fraktion hat gestern nachmittag klar entschieden: Wir sagen nein zu den vorliegenden Volksinitiativen, weil sie die Arbeitsplätze exportieren und unser Land existentiell ge- fährden. Wir sagen nein zur Förderabgabe, weil wir nicht die offene Volkswirtschaft predigen und gleichzeitig ein Subven- tionsgebilde errichten können; das werden Subventionsrui- nen werden. Wir sagen nein zum Gegenvorschlag des Stän- derates, weil wir der Meinung sind, dass wir jetzt eine Ge- samtbeurteilung brauchen, und nicht die Bundesfinanzord- nung steuerpolitisch präjudizieren wollen.
Im Interesse der Arbeitsplätze, im Interesse unseres Landes sagen wir nein, damit wir im Rahmen der gesamten Finanz- ordnung eine ökologische Steuerreform im eigentlichen Sinne des Wortes an die Hand nehmen können.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Der Bundesrat unterstützt das Konzept des Ständerates und Ihrer Kommission, wobei er für die Förderabgabe von einem Abgabeertrag von 320 bis 480 Millionen Franken ausgeht. In diesem Zusammenhang behandeln wir heute zwei Volksinitiativen, eine Grundnorm für die ökologische Steuerreform und die Förderabgabe als Gegenvorschläge. Wir müssen aber sehen, dass gleichzeitig das CO2-Gesetz, die Strommarktliberalisierung und das Nachfolgeprogramm «Energie 2000» sich in Beratung befin- den oder in Vorbereitung sind.
Herr Kofmel hat gefragt, ob all diese verschiedenen Vorlagen nicht eher ein Patchwork denn eine kohärente Energiepolitik seien. Ich möchte dieser Frage nachgehen und gleichzeitig Herrn Dettling erklären, warum der Bundesrat nach zunächst völliger Ablehnung der beiden Initiativen zu seiner heutigen Haltung gekommen ist.
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Energieabgaben
Basis für unsere Energiepolitik muss die Nachhaltigkeit sein. Nachhaltigkeit beruht auf drei Säulen: wirtschaftliche Ent- wicklung, Sozial- und Umweltverträglichkeit. Das heisst also, die Erde nicht auszubeuten, sondern sie und deren Schätze unseren folgenden Generationen so zu übergeben, wie wir sie angetreten haben. Das ist ein schönes Prinzip, da sind wir uns alle einig, aber es ist ein abstraktes Prinzip. Denn es wird natürlich in der Praxis immer darüber diskutiert werden müs- sen, wie diese drei Elemente zu gewichten sind. Davon zeugt die Debatte, die sie hier geführt haben. Es zeigt uns aber auch, dass in einer direkten Demokratie mit den Initiativen, wie wir sie hier haben, auch immer eine mehrheitsfähige Lö- sung gesucht werden muss. Auch dieser Gedanke hat eine Rolle bei dem Weg gespielt, den der Bundesrat in der Ener- giepolitik gegangen ist. Wir sind nicht in der Lage, eine Ener- giepolitik auf dem Reissbrett zu entwerfen und sie dann ein- fach durchzusetzen, sondern wir müssen eine Lösung fin- den, die sich an den gegebenen Rahmenbedingungen und an den politischen Kräfteverhältnissen in diesem Land orien- tiert.
Zunächst zur wirtschaftlichen Entwicklung als dem ersten Element unserer nachhaltigen Energiepolitik: Es geht vor al- lem darum, dass wir gegenüber dem Ausland wettbewerbs- fähig sein müssen. Diesbezüglich hat Frau Vallender die Frage gestellt, wie wir es denn verantworten könnten, unsere einheimische erneuerbare Energie nicht zu besteuern, dann aber sämtlichen importierten Strom - unabhängig davon, wie er erzeugt worden sei - zu besteuern; ob das WTO-vertrag- lich sei.
Unser Prinzip ist, dass wir allen Strom im Inland besteuern; wenn es sich aber um erneuerbare Energie handelt, soll die Abgabe zurückerstattet werden. Aller Strom, der importiert wird, soll besteuert werden, ohne dass eine entsprechende Rückerstattung erfolgt; denn es ist nicht möglich, den Strom nach seiner Herkunft zu differenzieren. Es gibt ja immer noch diesen Traum von einem Gerät («Astrosep»), das man in die Steckdose stecken kann und bei dem man dann genau sieht, ob der Strom aus einem Kernkraftwerk kommt oder nicht - also ein sogenannter Atomstromseparator. Ein solcher ist lei- der noch immer nicht erfunden worden.
Dieses Prinzip, dass aller ausländische Strom besteuert wird, hat nun auch Finnland - auf das Sie, so glaube ich, verwiesen haben - angewendet. Wegen der WTO-Verträge wurde es zu- nächst eingeklagt und hat dann seine Politik geändert, so dass sie jetzt auch WTO-kompatibel sein müsste. Wenn es nicht um Strom, sondern um andere Energieträger ginge, z. B. um Holz, dann könnten wir eine Rückerstattung vornehmen. Bei Strom aber geht dies nicht. Unsere Motive sind ökologische, hier gibt es keinen Aufbau eines Handelshemmnisses. Des- wegen sind wir der Meinung, dies sei WTO-verträglich.
Ein anderes Element bei der wirtschaftlichen Entwicklungsfa- higkeit im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Energiepo- litik ist natürlich, dass wir Abgaben staatsquotenneutral erhe- ben wollen, wenn wir denn solche erheben. Wir wollen diese nicht so benützen, dass der Bund sich bereichern kann. Des- wegen wollen wir mit diesen Abgaben die Möglichkeit schaf- fen, Lohnnebenkosten zu senken oder sie der produzieren- den Wirtschaft zurückzuerstatten.
Der Bundesrat unterstützt eine Förderabgabe - so, wie ich dies gesagt habe - von 320 bis 480 Millionen Franken, das sind 0,2 bis 0,3 Rappen. Diese Grössenordnung erachtet er als für die Wirtschaft erträglich. Im übrigen sieht unser Zeit- plan so aus, dass die Botschaft zu den Ausführungsbestim- mungen zur Grundnorm bis zum Jahr 2001 erarbeitet werden soll und die Finanzreform bis zum Jahr 2006, zur Zeit der Er- öffnung der Olympischen Winterspiele, realisiert sein wird. Zum zweiten Element nachhaltiger Energiepolitik, zur Sozial- verträglichkeit: Die Strommarktliberalisierung, aber auch die Einführung einer Energieabgabe führen zu Strukturverände- rungen in unserer Wirtschaft. Diese Strukturveränderungen sollen sozialverträglich bewältigt werden können. Dies hat ei- nen Einfluss auf das Tempo und auf die Dauer: Die Förder- abgabe beispielsweise wollen wir deswegen auf zehn bis fünfzehn Jahre angelegt verstanden wissen; deswegen wol- len wir mit ihr auch in Einzelfällen nichtamortisierbare Investi-
tionen bei der Wasserkraft abgelten können. Das alles hat deswegen mit Sozialverträglichkeit zu tun, weil die Wasser- kraft mit Regionen, Kantonen und Gemeinden sehr eng ver- flochten ist und die dortigen Strukturumwandlungen zu sozia- len Problemen führen könnten.
Wir sind auch der Meinung, dass diese Energieabgabe und die Förderung erneuerbarer Energien Arbeitsplätze schaffen können, indem diesbezüglich investiert wird. Herr Schaller hat die Frage gestellt, ob durch diese Änderung der Steuer- politik nicht sozial Schwache benachteiligt würden. Da kann ich vorläufig nur darauf hinweisen, dass die Energieabgabe eben auch die Möglichkeit schafft, die Sozialversicherungs- kosten zu senken oder - ich will mich bescheiden ausdrük- ken - zumindest nicht zu erhöhen. Das ist eine Option dieser ganzen ökologischen Steuerreform.
Der wichtigste Pfeiler der nachhaltigen Energiepolitik ist na- türlich die Umweltverträglichkeit. Da ist einmal mehr festzu- halten, dass die Welt ein Energieproblem hat, indem bei nichterneuerbaren Energien z. B. Treibhausgase, Schad- stoffe oder radioaktive Abfälle entstehen, die die Gesellschaft belasten.
Deswegen wollen wir eine sparsame und rationelle Nutzung der Energie anstreben und sind der Überzeugung, dass der Markt diese Probleme allein nicht lösen kann. Der Markt be- rücksichtigt die externen Kosten nicht. Er orientiert sich kurz- fristig, und Energiepolitik kann nicht einfach nur Wirtschafts- politik und schon gar nicht nur Deregulierungspolitik sein. Der Markt definiert ja seine Rahmenbedingungen, die dann für uns gelten, zum Teil auch im Ausland. Bedenken Sie, dass Erdöl zwanzig bis dreissig Rappen pro Liter kostet, aber Mi- neralwasser fünfmal mehr kostet. Wie sollen wir die Energie- politik einfach nur dem Markt überlassen können, wenn Erdöl dermassen billig ist?
Herr Scherrer fragte: Was würde Schreckliches eintreffen, wenn wir überhaupt keine Abgaben mehr erzielen könnten, weil niemand mehr die endlichen Energien nutzen würde? Das wären energiepolitisch gesehen gute Zustände, weil wir dann überhaupt keine nichterneuerbaren Energien mehr brauchen würden, weil wir überhaupt keine Energien mehr importieren müssten, also völlig autark wären. Aber das war natürlich eine hypothetische und rhetorische Frage.
Weil wir also eine Energiepolitik betreiben wollen, die nicht nur eine Wirtschaftspolitik ist, sondern auf die beiden ande- ren Elemente - Sozialverträglichkeit einerseits und Umwelt- verträglichkeit andererseits - Rücksicht nimmt, unterstützt der Bundesrat heute das Konzept des Ständerates und Ihrer Kommission.
Entwurf 97.028 - Projet 97.028
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
A. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für die Belohnung des Energiesparens und gegen die Energie- verschwendung (Energie-Umwelt-Initiative)»
A. Arrêté federal concernant l'initiative populaire «des- tinée à encourager les économies d'énergie et à freiner le gaspillage (Initiative énergie et environnement)»
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsidentin: Wir bereinigen nun den Gegenentwurf.
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
N 2 juin 1999
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Taxes sur l'énergie
Art. 1a Abs. 1 Antrag der Kommission Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit
(Speck, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Heget- schweiler, Maurer, Scherrer Jürg, Stucky, Wyss) Streichen
Art. 1a al. 1 Proposition de la commission Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité
(Speck, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Heget- schweiler, Maurer, Scherrer Jürg, Stucky, Wyss) Biffer
Verschoben - Renvoyé
Art. 1a Abs. 2 Antrag der Kommission Einleitung
.... durch einen neuen Absatz 6 mit folgendem Wortlaut Art. 24octies Abs. 6 Einleitung Der Bund erhebt auf nichterneuerbaren Energieträgern eine besondere Abgabe. Für diese Abgabe gilt:
Art. 24octies Abs. 6 Bst. a
a. Sie ist Teil der Energie- und Umweltpolitik. Ihr Ertrag wird vollumfänglich zur Entlastung von obligatorischen Sozialver- sicherungsprämien verwendet.
Art. 24octies Abs. 6 Bst. b Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
(= Art. 24octies Abs. 7 SR)
Minderheit
(Teuscher, Berberat, Eymann, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Stump, Wiederkehr) Streichen
Art. 24octies Abs. 6 Bst. c c. Bei Unternehmungen, die in hohem ...
(= Art. 24octies Abs. 8 SR)
Art. 24octies Abs. 6 Bst. d Mehrheit
d. Die Abgabe nimmt Rücksicht auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Sie wird gestaffelt eingeführt. Der Höchstsatz der besonderen Energieabgabe beträgt indessen 2,0 Rap- pen pro Kilowattstunde.
Minderheit
(Rechsteiner Rudolf, Berberat, Herczog, Semadeni, Stump) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (= Art. 24octies Abs. 9 SR)
Antrag Kuhn Art. 24octies Abs. 6 Einleitung Der Bund erhebt auf der gehandelten Energie eine beson- dere Abgabe. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.
Antrag Hegetschweiler Art. 24octies Abs. 6 Einleitung Der Bund erhebt auf der gehandelten Energie eine beson- dere Abgabe. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Art. 24octies Abs. 6 Bst. b b. .... wie sie mit anderen Abgaben bzw. Wasserzinsen bela- stet sind.
Antrag Vallender Art. 24octies Abs. 6 Bst. a Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (= Art. 24octies Abs. 6 SR)
Antrag Stucky Art. 24octies Abs. 6 Bst. b b. Der Abgabesatz bemisst sich nach dem Energieinhalt.
Antrag Baumberger Art. 24octies Abs. 6 Bst. b
b. Bei der Bemessung der Abgabesätze wird berücksichtigt, wie die einzelnen Energieträger mit anderen Abgaben bela- stet sind.
Neuer Antrag Stucky/Baumberger Art. 24octies Abs. 6 Bst. b
b. Der Abgabesatz bemisst sich nach dem Energieinhalt. Da- bei wird berücksichtigt, wie die einzelnen Energieträger mit anderen Abgaben belastet sind.
Antrag Suter Art. 24octies Abs. 6 Bst. b
b. Bei der Bemessung der Abgabesätze ist auf die Wettbe- werbsfähigkeit der Wirtschaft Rücksicht zu nehmen und der Belastung der einzelnen Energieträger mit anderen Abgaben Rechnung zu tragen. Art. 24octies Abs. 6 Bst. d
d. .... wird gestaffelt eingeführt. Der Höchstsatz der besonde- ren Energieabgabe wird so bemessen, dass der Anteil der nichterneuerbaren Energieträger und die schädlichen oder lästigen Einwirkungen daraus bis 2010 möglichst stabilisiert und danach jährlich um durchschnittlich 0,5 bis 1 Prozent ver- mindert werden.
Dieser Höchstsatz gilt, bis der Nutzenenergieanteil die Ener- gieverluste übersteigt und die Schweizer Eigenenergiever- sorgung mindestens 50 Prozent erreicht.
Antrag Rechsteiner Rudolf Art. 24octies Abs. 6 Bst. c Zustimmung zum Beschluss des Ständerates (= Art. 24octies Abs. 8 SR)
Antrag Gonseth Art. 24octies Abs. 6 Bst. d
d. Die Abgabe wird in regelmässigen, voraussehbaren Schritten eingeführt.
Art. 1a al. 2 Proposition de la commission Introduction
.... par un alinéa 6 nouveau suivant:
Art. 24octies al. 6 introduction
La Confédération prélève une taxe particulière sur les agents énergétiques non renouvelables. Les règles suivantes sont applicables à cette taxe: Art. 24octies al. 6 let. a
a. La taxe fait partie de la politique de l'énergie et de l'envi- ronnement. Son produit est entièrement utilisé pour atténuer la charge des contributions aux assurances sociales obliga- toires.
Art. 24octies al. 6 let. b Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats (= art. 24octies al. 7 CE) Minorité
(Teuscher, Berberat, Eymann, Grobet, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Semadeni, Stump, Wiederkehr) Biffer
Art. 24octies al. 6 let. c c. .... pour les entreprises obligées de faire appel à de gran- des quantités d'énergies non renouvelables. (= art. 24octies al. 8 CE)
Art. 24octies al. 6 let. d Majorité
d. La taxe tient compte de la capacité concurrentielle de l'économie. Elle est introduite par étapes. Toutefois, le taux
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Energieabgaben
de la taxe particulière ne dépassera pas 2,0 centimes par kilowattheure. Minorité
(Rechsteiner Rudolf, Berberat, Herczog, Semadeni, Stump) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
(= art. 24octies al. 9 CE)
Proposition Kuhn Art. 24octies al. 6 introduction La Confédération prélève une taxe particulière sur l'énergie commercialisée. La loi peut prévoir des exceptions.
Proposition Hegetschweiler Art. 24octies al. 6 introduction
La Confédération prélève une taxe particulière sur l'énergie commercialisée. La loi peut prévoir des exceptions. Art. 24octies al. 6 let. b
b. .... ainsi que d'autres taxes, notamment la redevance hy- draulique, qui grèvent déjà ces agents énergétiques.
Proposition Vallender Art. 24octies al. 6 let. a Adhérer à la décision du Conseil des Etats (= art. 24octies al. 6 CE)
Proposition Stucky Art. 24octies al. 6 let. b b. Le taux de la taxe est fixé en fonction du contenu énergé- tique.
Proposition Baumberger Art. 24octies al. 6 let. b
b. Le législateur fixe les taux de la taxe en tenant compte des autres taxes qui grèvent déjà ces agents énergétiques.
Nouvelle proposition Stucky/Baumberger Art. 24octies al. 6 let. b
b. Le taux de la taxe est fixé en fonction du contenu énergé- tique. Il est tenu compte des autres taxes qui grèvent déjà ces agents énergétiques.
Proposition Suter Art. 24octies al. 6 let. b
b. Le législateur fixe les taux de la taxe en tenant compte d'une part de la capacité concurrentielle de l'économie et d'autre part des autres taxes qui grèvent déjà ces agents énergétiques.
Art. 24octies al. 6 let. d
d. .... par étape. Le taux maximal de la taxe particulière est calculé de manière à ce que la part des agents énergétiques non renouvelables et les effets polluants ou nuisibles qu'ils produisent soient stabilisés d'ici à l'an 2010, et qu'ils dimi- nuent ensuite en moyenne de 0,5 à 1 pour cent par année. Ce taux maximal est en vigueur jusqu'à ce que le pourcen- tage d'énergie utilisable dépasse les pertes d'énergie et que l'autoapprovisionnement de la Suisse en energie atteigne au moins 50 pour cent.
Proposition Rechsteiner Rudolf Art. 24octies al. 6 let. c Adhérer à la décision du Conseil des Etats (= art. 24octies al. 8 CE)
Proposition Gonseth Art. 24octies al. 6 let. d d. La taxe est introduite de manière progressive.
Präsidentin: Zur Systematik der Gegenentwürfe: Artikel 24octies Absätze 5 bis 9 der Bundesverfassung gemäss Be- schluss des Ständerates sind im Antrag der Kommission in Artikel 24octies Absatz 6 zusammengefasst worden, der analog aus einer Einleitung (= Abs. 5 des Beschlusses des Ständerates) und den Buchstaben a bis d (= Abs. 6-9 des Beschlusses des Ständerates) besteht.
Einleitung - Introduction Angenommen - Adopté
Art. 24octies Abs. 6 Einleitung Art. 24octies al. 6 introduction
Hegetschweiler Rolf (R, ZH): Ich beantrage Ihnen, dass der Bund Abgaben auf der gehandelten und nicht nur auf der nichterneuerbaren Energie erhebt. Gemäss Beschluss des Ständerates und Antrag der Mehrheit soll eine Abgabe auf nichterneuerbaren Energien und nur auf solchen erhoben werden. Die Trennung von nichterneuerbaren Energien und erneuerbaren Energien ist jedoch aus sachlichen und recht- lichen Gründen problematisch.
Zu den sachlichen Gründen: Der Ständerat setzt mit seinem Beschluss auf die Förderung erneuerbarer Energien, wäh- rend billigere und wirksamere Alternativen in Form der ratio- nellen Energienutzung, z. B. Erhöhung der Energieeffizienz, Wärmekraftkoppelung, Energiesparmassnahmen, zur Verfü- gung stehen, um die gleichen oder sogar bessere ökologi- sche Wirkungen durch Energieeinsparungen zu erzielen. Wenn man rechtzeitig eine CO2-Minderung erreichen will, sollte man in erster Linie bei der sparsamen Nutzung aller Energien ansetzen. Die Konzentration auf rationelle Energie- nutzung ist sinnvoller, effizienter und vor allem auch billiger. Nur die zielgerichtete und konsequente Anwendung dieser Massnahme kann innerhalb der vorgesehenen Fristen zum Erfolg führen.
In der Fassung des Ständerates wird im Hinblick auf schädli- che ökologische Nebenwirkungen bei den erneuerbaren Energien nicht genügend zwischen den verschiedenen Ener- gieträgern differenziert. Solche ergeben sich vor allem bei Windenergie, bei Kleinwasserkraftwerken und nachwach- senden Rohstoffen. Damit wird das grundlegende Ziel einer ökologischen Steuerreform, das Postulat der Nachhaltigkeit, nicht nur in ungenügendem Masse erreicht, es wird diesem sogar entgegengewirkt.
Die Fassung des Ständerates führt zu einer künstlichen Auf- spaltung des Energiemarktes in nichterneuerbare Energien, sogenannt schlechte, und erneuerbare Energien, die man als gut bezeichnet. Der Ständerat teilt den Energiemarkt in einen ungeschützten Markt für nichterneuerbare Energien und ei- nen geschützten für erneuerbare Energien ein, indem er die erneuerbaren von der vorgesehenen Energieabgabe befreit. Dazu kommen die andernorts vorgesehenen Verpflichtungen der Energiekonsumenten, die im Rahmen von Mindestquo- ten erneuerbare Energien zu höheren Preisen abzunehmen haben. Die mit solcher Marktaufspaltung verbundenen indi- rekten Subventionierungen bringen eine grosse finanzielle Ineffizienz mit sich und ermöglichen ungerechtfertigte Ge- winne.
Auch rechtliche Gründe sprechen gegen die Formulierung des Ständerates, der nur nichterneuerbare Energie besteu- ern will. Gemäss dem Diskriminierungsverbot der EU und der WTO muss eine unterschiedliche Behandlung einer Ware, wie sie beispielsweise auch der Strom darstellt, insbeson- dere durch Abgaben im Inland, zu einer unterschiedlichen Behandlung beim Import führen. Würde im Inland zwischen Strom aus nichterneuerbarer und aus erneuerbarer Energie unterschieden, müsste dies also auch beim Import der Fall sein. Das ist aber praktisch nicht möglich. Die Konsequenz bei der Aufrechterhaltung der Differenzierung im Inland ist daher, dass man den Importstrom überhaupt nicht besteuern dürfte.
Daraus würde aber genau das Gegenteil dessen resultieren, was man bezweckt, nämlich die Bevorzugung der erneuerba- ren einheimischen Energien. Also bleibt auch juristisch nur die Alternative, von einer solchen Differenzierung abzuse- hen. Im Kommentar zum ständeratlichen Beschluss wird die- ses Problem auch erwähnt, dann aber ziemlich hilflos gesagt, man musse es halt darauf ankommen lassen. Vielleicht werde ja niemand reklamieren oder klagen.
Dies mag vielleicht bei einer Ausführungsverordnung noch angehen, weil sie relativ schnell geändert werden kann, si- cher aber nicht bei einer Verfassungsnorm, zumal in unserer
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neuen Bundesverfassung ja ausdrücklich der Vorrang inter- nationalen Rechtes stipuliert wird.
Grundsätzlich bin ich sowohl im Energiebereich wie andern- orts gegen neue Steuern, insbesondere wenn damit die Steuerquote erhöht wird. Wenn trotzdem eine neue und zu- sätzliche Energiebesteuerung beschlossen werden sollte, verlange ich in meinem Antrag, dass alle gehandelten Ener- gien und nicht bloss die nichterneuerbaren mit einer beson- deren Abgabe besteuert werden.
Die Verankerung des Begriffes «gehandelte Energie» be- zweckt dabei den Ausschluss der zum Eigenbedarf produ- zierten Energie. Dies deshalb, weil erneuerbare Energien, insbesondere die Sonnenenergie, am effektivsten am Ort ih- rer Erzeugung genutzt werden. Eine solche dezentrale Nut- zung entspricht auch dem generellen Postulat der Nachhal- tigkeit, weil auf diese Weise Verluste beim Transport der Energie vermieden und vor allem die Risiken reduziert wer- den, die sich durch eine zu hohe Konzentration der Energie- versorgungssysteme ergeben. Darüber hinaus sollen aber Ausnahmen für erneuerbare Energien möglich sein, soweit dies ökologisch gerechtfertigt ist. Die Bedingungen sollen je- doch auf Gesetzesstufe festgelegt werden.
Die Fraktion der FDP stimmt diesem Antrag mit grosser Mehrheit zu. Mit Ihrer Zustimmung geben Sie dem Energie- sparen eine bessere Chance, was langfristig sicher die rich- tige Lösung ist. Ich danke Ihnen dafür.
Zu meinem Antrag zu Artikel 24octies Absatz 6 Buchstabe b der Bundesverfassung: Die ökologisch förderungswürdige Wasserkraft soll im bisherigen Umfang durch Berücksichti- gung der Wasserzinsen geringer belastet werden. Wasser- zinsen sind gemäss Definition aber keine Abgaben, sondern eine Eigentumsrente des Wasserbesitzers oder eine Kon- zessionsgebühr. Es geht also nur um die Klarstellung, dass Wasserzinsen wie Abgaben zu behandeln sind. Deshalb mein Antrag, dass in Buchstabe b die Wasserzinsen explizit erwähnt werden.
Kuhn Katrin (G, AG): Grundsätzlich wäre einem Teil von uns Grünen eine solche Verfassungsgrundnorm recht, die die Energie generell unter Abgabe stellt und nicht unterscheidet zwischen erneuerbarer und nichterneuerbarer Energie, son- dern diesen Unterschied mit der Formulierung «das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen» erst auf Gesetzesstufe einfüh- ren würde. Es ist in der Energiepolitik nicht so einfach wie in den alten Westernfilmen, wo der mit dem schwarzen Hut böse war und der mit dem weissen Hut gut. Es ist nicht immer so, dass erneuerbare Energie etwas Gutes und nichterneu- erbare Energie etwas Schlechtes ist. Es ist auch nicht so, dass z. B. die Ökologie der Wasserkraft gleichzusetzen wäre mit der Ökologie der Gewässer. Grimsel und Curciusa lassen grüssen.
Wir sehen das auch daran, dass sowohl die Energie-Umwelt- Initiative als auch die Volksinitiative «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern» der Grünen die gros- sen Wasserkraftwerke aus ökologischen Gründen besteuern wollen. Deshalb ist diese harte, abrupte Entscheidung zwi- schen erneuerbar und nichterneuerbar nicht korrekt.
Auch bezüglich nachwachsender Rohstoffe ist es nicht ein- fach so, dass diese immer sehr ökologisch angebaut werden. In den Gesprächen haben wir aber bemerkt, dass diese Grundhaltung keine Mehrheit oder zumindest nicht immer die richtigen Mehrheiten findet. Das ist schade, und im Sinne eines Kompromisses - um am Schluss doch wenigstens ei- nen Teil des Ganzen zu retten - ziehe ich diesen Antrag zu- rück.
Ich möchte noch etwas anfügen: Wir gehen davon aus, dass wir mit diesem Rückzug halt den Spatz in der Hand statt die Taube auf dem Dach haben. Wir hoffen sehr, dass dieser Spatz in der Hand sich nicht eines Tages zu einer hübschen kleinen Ente entwickelt, die auf irgendeinem neuen Pump- speicherstausee in unseren Alpen herumschwadert. Das heisst, wir hoffen, dass der Verzicht auf die umfassendere Grundnorm, die mein Antrag verlangt hätte, nicht eines Ta- ges zum Bau neuer grosser Wasserkraftwerke in den Alpen führt.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Was Herr Hegetschweiler hier vorstellt, ist gerade eine Ressourcensteuer. Er will einfach alle Energien besteuern - ganz gleich, ob sie sauber sind oder nicht.
Der Zweck der Energieabgaben ist aber nicht, den Energie- verbrauch generell zu verunmöglichen, sondern er besteht darin, die schädlichen Energieträger zu verteuern, indem man die externen Kosten, die sie verursachen, internalisiert. Das kann nicht gelingen, wenn man einfach Energie qua Ressource undifferenziert belastet.
Die Handelbarkeit, Herr Hegetschweiler, ist unseres Erach- tens ein schlechtes Indiz für externe Kosten. Ich möchte fol- gende Energien nennen, die prinzipiell sauber sind oder min- destens CO2-neutral und die nicht besteuert werden sollten, aber unter den Begriff Handelbarkeit fallen: einmal die ge- samte Geothermie, eine saubere Energiequelle; der Solar- strom, der wie Sie wissen, an Solarstrombörsen gehandelt wird; die gesamte Holzenergie; aber auch solare Wärme in Nahwärmeverbünden. All diese Energien müssten gemäss Ihrem Konzept besteuert werden.
Wir bestreiten nicht, dass es auch bei erneuerbaren Energien externe Effekte geben kann, die internalisiert werden müs- sen. Tatsache ist aber, dass die Wasserkraft und die Wind- energie im Moment weit davon entfernt sind, gegen Gas und Erdöl konkurrenzieren zu können. Es würde beim Volk gar nicht verstanden, wenn diese Energien, die am Markt Mühe haben, jetzt einer Besteuerung unterzogen würden.
Nachdem bereits Herr Couchepin die Abschaffung der Was- serzinsen als Postulat in die Welt gesetzt hat, muss man doch feststellen, dass in den Bergkantonen eine sehr grosse Verunsicherung über die Zukunft der Wasserkraft und der damit verbundenen volkswirtschaftlichen Erträge vorhanden ist. Auch deshalb, meinen wir, ist es im heutigen Zeitpunkt falsch, der Wasserkraft neue Abgaben anzudrohen.
Ein grosser Ausbau der Wasserkraft ist sowieso nicht mög- lich. Wir stellen in der Förderabgabe nur Mittel für die Moder- nisierung und die Erhaltung von bestehenden Anlagen bereit. Der Ausbau der Windenergie ist in der Schweiz auch an ei- nem kleinen Ort, weil wir viel weniger Wind haben als Küsten- länder.
Bei aller Skepsis gegenüber dem ökologischen Umbau sollte man nicht einfach unterstellen, dass bei der Förderung er- neuerbarer Energien jeglicher gesunde Menschenverstand verloren geht. Wenn ich von nachwachsenden Rohstoffen spreche, möchte ich einfach einmal festhalten, dass es zual- lererst einmal darum geht, die Holzreserven zu nutzen, die derzeit ungenutzt in den Wäldern verfaulen, und dass wir selbstverständlich nicht wollen, dass es beim Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen zum Einsatz von Pestiziden und Düngern kommt. Das kann man sich energetisch ohne- hin nicht leisten und kame finanziell teuer zu stehen. Solche Technologien wären nicht konkurrenzfähig gegenüber den billigen fossilen.
Deshalb bleiben wir dabei: Die nichterneuerbaren Energien sind ein sehr zentrales Kriterium für die Besteuerung. Mass- geblich ist, dass bei all diesen Energien Emissionen entste- hen: CO2 oder atomare Abfälle. Es ist deshalb auch falsch, Herr Bührer, immer wieder zu behaupten, es handle sich um eine Ressourcensteuer. Eine Ressourcensteuer wäre es dann, wenn wir einfach jegliche Energieressourcen, auch die erneuerbaren, besteuern würden - und das tun wir gerade nicht.
Wir wollen von den Zinsen leben und nicht vom Naturkapital. Die erneuerbaren Energien sind umweltpolitisch viel weniger problematisch. Wer diesen Unterschied nicht merkt und nicht anerkennen will, hat von Ökologie relativ wenig begriffen.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: A l'article 24octies, res- pectivement à l'alinéa 5 pour le Conseil des Etats, et à l'ali- néa 6 pour la majorité de votre commission, est prévu le prin- cipe selon lequel «la Confédération prélève une taxe particu- lière sur les agents énergétiques non renouvelables.» A l'ali- néa 6 introduction, la proposition Hegetschweiler, reprise par Mme Kuhn, vous soumet un tout autre concept, avec des mo- tivations différentes.
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M. Hegetschweiler, qui est contre toute taxe, veut en réalité, par sa proposition, alourdir le projet de manière à ce qu'il ne soit plus présentable ni acceptable, aussi bien par les milieux de l'hydraulique que les milieux du solaire, et également de- vant le peuple.
La proposition selon laquelle la Confédération pourrait préle- ver une taxe particulière sur l'énergie commercialisée est une idée connue, qui est reprise du professeur Hans Christoph Binswanger, notamment. Elle veut imposer toute l'énergie commercialisée, sauf celle nécessaire à la consommation propre du producteur. C'est un autre concept, qui ne répond pas à l'initiative populaire acceptée par le peuple en 1990, qui veut soutenir les énergies renouvelables.
Il y a également une arrière-pensée, dans la proposition Hegetschweiler, qui consiste à soutenir essentiellement le nucléaire, lequel pourrait être pénalisé par la proposition de la majorité.
Il faut rappeler, Monsieur Hegetschweiler, que pendant des années l'industrie nucléaire a pu vendre, aussi bien sur le marché intérieur que sur le marché extérieur, le courant d'ori- gine nucléaire, parce que dans la corbeille de la mariée, vous avez pu mettre l'énergie hydraulique, l'énergie de pointe, qui pouvait être vendue sur le marché européen jusqu'à 25 cen- times le kilowattheure. C'est grâce à l'énergie de pointe que vous avez pu vendre cette énergie nucléaire qui a fait dire - y compris à un représentant de l'Union des centrales suisses d'électricité - qu'il devait reconnaître que pendant de nom- breuses années, c'est l'hydraulique qui a subventionne l'énergie nucléaire.
Aujourd'hui, lorsque vous présentez une proposition qui pé- nalise cette énergie pourtant indigène, propre, sûre et renou- velable, qui permet encore aujourd'hui de donner un avenir - un avenir restreint, c'est vrai - au nucleaire suisse, vous allez effectivement dans la mauvaise direction. Vous faites un pro- cès d'intention aux régions de montagne, qui malgré la rede- vance hydraulique, ont été les régions pénalisées ces derniè- res années, parce que ceux qui ont encaissé les bénéfices de l'énergie hydraulique ne sont pas les propriétaires, donc pas les collectivités publiques, mais les sociétés concédantes. Nous sommes tout à fait reconnaissants à ces sociétés d'avoir joué le jeu, mais ne l'avoir pas joué totalement et es- sayer aujourd'hui de torpiller un projet qui va dans la bonne direction, qui ne pénalise pas du tout l'économie, est une dé- marche que déplore la majorité de la commission.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Mit den Anträgen He- getschweiler und Kuhn soll das Kriterium der nichterneuerba- ren Energie ersetzt werden durch gehandelte Energie. Aus- geschlossen wären nichtgehandelte Energien auf der einen Seite, eingeschlossen dagegen wären die erneuerbaren Energien. Dass auch die erneuerbaren Energien einge- schlossen sind, widerspricht der ökologischen Zielsetzung, welche wir dem ganzen Unternehmen voranstellen wollen. Zugleich entsteht eine weitere Marktverzerrung, also eine Ungerechtigkeit, in dem Sinne, dass beispielsweise ein Indu- striebetrieb, der für die eigene Produktion ein eigenes Was- serkraftwerk kauft, diese Energie dann nicht versteuern müs- ste. Er wäre also gegenüber denjenigen Betrieben, die ihre Energie anderswo beziehen müssen, bevorteilt. Das ist die zweite Ungerechtigkeit, welche diese Anträge beinhalten; deshalb empfehlen wir Ihnen, die Anträge Hegetschweiler und Kuhn abzulehnen.
Präsidentin: Frau Kuhn hat ihren Antrag zurückgezogen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Hegetschweiler
93 Stimmen
65 Stimmen
Präsidentin: Die Abstimmung gilt auch für Buchstabe b.
Art. 24octies Abs. 6 Bst. a - Art. 24octies al. 6 let. a
Vallender Dorle (R, AR): Es ist unbestritten, dass das Projekt der ökologischen Steuerreform nur dann positive Wirkungen
auf die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen haben wird, wenn die Erhöhung der Energiekosten gleichzeitig durch die Senkung der Arbeitskosten kompensiert wird.
Die Mehrheit hat nun vorgesehen, dass die Erträge aus der Förderabgabe auch noch zur Deckung anderer obligatori- scher Sozialversicherungsbeiträge zu verwenden sind. Dies ist aus mindestes drei Gründen abzulehnen:
Die Krankenversicherungsprämien stellen keine Lohnne- benkosten, sondern reine Kopfsteuern dar. Daher können von einer Senkung der Krankenversicherungsprämien auch keine positiven Wirkungen auf die Arbeit ausgehen. Positive Wirkungen auf den Arbeitsmarkt sind eben nur und einzig für den Fall zu erwarten, dass die Kosten des Produktionsfaktors Arbeit für den Unternehmer sinken. Dann sinkt für ihn der An- reiz, menschliche Arbeitskraft durch maschinelle Arbeitskraft zu substituieren oder den Standort in sogenannte Billiglohn- länder zu verlegen. Einer unserer wesentlichen Standort- nachteile gegenüber anderen Ländern sind die für unsere Unternehmungen zu hohen Lohnnebenkosten. Die Verteue- rung der Energie muss daher dringend und zwingend über eine Kompensation der für den Wettbewerb schädlich hohen Arbeitskosten verwendet werden. Nur wenn der Preis der Ar- beit sinkt, ist mit positiven Effekten auf die Beschäftigung zu rechnen.
Mit einer Deckung der obligatorischen Krankenkassenprä- mien würden total falsche Signale ausgesandt. Das Gesund- heitswesen wäre dann gerade nicht mehr gezwungen, Ge- sundheitskosten bei gleichem Leistungsstandard einzuspa- ren. Alle Bemühungen in Sachen Spitalplanung und Bonus- system - kurz: zur Effizienzsteigerung bei gleichem Leistungsstandard - könnten vergessen werden. In der Folge würden die Kosten unseres Gesundheitswesens unge- hemmt weiter steigen. Dies dürfen wir nicht zulassen, weil ein derartiges Gesundheitssystem langfristig nicht einmal mehr mit einer ergiebigen Energiesteuer bezahlbar wäre.
Das Argument, es sollten über die Rückerstattung der Krankenversicherungsprämien die AHV-Rentner für die öko- logische Steuerreform gewonnen werden, ist sachfremd. Un- ser AHV-System mit dem Generationenumlageverfahren führt auch regelmässig im Fall von Revisionen der AHV dazu, dass die Bezüger bessere Leistungen erhalten als jene, die sie selber für die Generationen vor ihnen finanzieren muss- ten. Dieses Argument entpuppt sich daher als schlichte Schutzbehauptung, um die Kosten des Gesundheitswesens querzusubventionieren. Für diesen Fall - aber nur für diesen Fall - braucht es dann auch bei der sogenannten Grundnorm dringend eine Bindung des Bundesgesetzgebers auf maxi- mal 2 Rappen, die ich eigentlich, wenn das Geld zwingend zur Senkung der Lohnnebenkosten verwendet wird, ablehne. Ich bitte Sie daher, dem Ständerat zu folgen, die Erträge ein- zig für die Senkung der Lohnnebenkosten zu reservieren und das Ziel einer ökologischen Steuerreform nicht anderen, sachfremden Begehrlichkeiten wie dem Krankenversiche rungswesen zu opfern.
Strahm Rudolf (S, BE), Berichterstatter: Etwas zur Begriffs- klärung: Der Ständerat will die Lohnnebenkosten senken, die Mehrheit schlägt Ihnen vor, den Begriff «Entlastung von obli- gatorischen Sozialversicherungsprämien» zu brauchen. Der Oberbegriff ist «obligatorische Sozialversicherungspra- mien». Diese bestehen aus verschiedenen Komponenten, einmal aus den Lohnnebenkosten der Arbeitgeber, dann aus den Lohnnebenkosten der Arbeitnehmer und auch aus den obligatorischen Krankenversicherungsprämien. Alles das zu- sammen läuft unter dem Oberbegriff «obligatorische Sozial- versicherungsprämien». Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen nun vor, diesen Oberbegriff zu verwenden. Im Vollzug ist der Unterschied folgender: Wenn Sie dem Ständerat mit dem engen Begriff «nur Rückerstattung via Lohnnebenkosten» zustimmen, haben Sie kein Mittel, die Rentnerhaushalte auch mit Rückerstattungen zu bedienen. Diese haben nämlich keine Löhne mehr - andere haben auch keine, wenn sie nicht berufstätig sind -, deswegen kommt der Rückerstattungsmechanismus nicht zum Tragen. Das wäre verteilungspolitisch natürlich bedenklich, wenn Sie
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bei der Rückerstattung der Beträge - das werden ja mit der Zeit namhafte Beträge in Milliardenhöhe sein - 1,2 Millionen Rentnerinnen und Rentner und zusätzlich die anderen Nicht- erwerbstätigen einfach ausklammern. Deswegen braucht es - das ist der Antrag der Kommission - auch den Mecha- nismus der Rückerstattung über die Entlastung der Kranken- versicherungsprämien.
Frau Vallender, die Kommission hat nie die Absicht gehabt, hier Sozial- oder Krankenversicherungspolitik zu betreiben, sondern sie benützt das nur als Rückerstattungsmechanis- mus, damit man das Geld dem einzelnen Bürger, der ein- zelnen Bürgerin oder den Unternehmen nicht sozusagen per Briefträger ins Haus zurückschicken muss. Deswegen möchten wir einen möglichst breiten Begriff verankert ha- ben.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen; das lässt mehr Mög- lichkeiten zur Ausgestaltung zu.
Präsidentin: Die SVP-Fraktion lässt ausrichten, dass sie den Antrag Vallender unterstützt.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Ich ersuche Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit deswegen zu unterstützen, weil die Formulierung offener ist. Die Ausführungsgesetzgebung wird ohnehin noch kompliziert genug sein. Es hat keinen Sinn, sich jetzt dermassen einzuschränken.
Dazu kommt, dass das Wort «Entlastung» um einiges besser ist als das Wort «Senkung». Wer weiss, vielleicht ist es in vie- len Jahren trotzdem einmal notwendig, die entsprechenden Sozialversicherungsprämien anzuheben, aber sie müssten dann wegen dieser Entlastung nicht oder weniger angeho- ben werden. Deswegen ist der Ausdruck «Senkung> etwas fragwürdig.
Warum mit der Formulierung der Mehrheit auch die Rentner und Rentnerinnen betroffen sein können, mit dem Antrag Vallender aber nicht, hat Ihnen der Kommissionssprecher schon plausibel erklärt.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission
Für den Antrag Vallender
83 Stimmen 64 Stimmen
Art. 24octies Abs. 6 Bst. b - Art. 24octies al. 6 let. b
Teuscher Franziska (G, BE): All die Anträge, die zu dieser Bestimmung vorliegen, machen klar, dass wir uns hier nicht einig sind. Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen einer Kommissionsminderheit, Absatz 6 Buchstabe b gleich ganz zu streichen.
Bereits in der Grundnorm auf Verfassungsstufe nach ver- schiedenen Energieträgern zu differenzieren, hält die Min- derheit für falsch. Daher schlägt sie Ihnen vor, diese Bestim- mung aus der Grundnorm zu streichen und auf Gesetzes- stufe festzulegen, was wie zu besteuern sei.
Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es zwei Meinungen, wie im Hinblick auf eine ökologische Steuerreform die Energie zu belasten ist. Diese zwei Meinungen drücken sich im Antrag der Mehrheit und im Antrag Stucky aus.
Die Frage, wie die Energie zu besteuern sei, diskutieren wir hier aber nicht unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten, sondern unter politischen. Hier heisst es «Öl gegen Gas». Für die eine Seite, die durch die Herren Stucky und Baumber- ger vertreten ist, ist für das Bemessen der Energieabgabe einzig und allein der Energieinhalt von Bedeutung. Das würde z. B. heissen, dass Erdöl und Gas ungefähr gleich teuer würden, hingegen der Atomstrom teurer, weil er eine schlechtere Energieeffizienz hat. Auf der anderen Seite, die hier durch die Mehrheit vertreten wird, wird postuliert, dass auch Umwelt- und Klimaziele zu berücksichtigen seien. In diesem Modell würde das Gas viel besser wegkommen als das Erdöl.
Die Minderheit, die ich vertrete, ist der Meinung, dass der Streit zwischen den verschiedenen Energieträgern nicht auf Verfassungsstufe ausgetragen werden soll. Es kann ökolo- gisch durchaus sinnvoll sein, die Auswirkungen auf Klima
und Umwelt bei der Belastung der Energie zu berücksichti- gen. Aber man wird wohl kaum je objektiv festlegen können, wie stark die einzelnen Energieträger die Umwelt belasten. Hier wird es immer einen Ermessensspielraum gegen.
Genau dieser Ermessensspielraum bringt mich als grüne Po- litikerin dazu, den Streichungsantrag zu unterstützen; denn so, wie die Bestimmung jetzt formuliert ist, laufen wir Gefahr, dass der Atomstrom sehr gut wegkommt. Wir wissen es alle: Es wird immer wieder behauptet, der sauberste Strom sei der Atomstrom.
Ebenso falsch ist es, bereits auf Verfassungsstufe festzule- gen, dass beim Bemessen der Abgabesätze andere Abga- ben berücksichtigt werden müssen; dies ist eine Gummiaus- sage. Was heisst «andere Abgaben berücksichtigen»? Wenn wir ein Lenkungsziel vorgeben, müssen wir dieses erreichen wollen und nicht bereits auf Verfassungsstufe Einschränkun- gen vorsehen. Belasten wir also den Gegenentwurf nicht mit einer Glaubensfrage, worauf sich die Energieabgabe stützen soll! Lassen wir da den Gesetzgeber ganz genau formulie- ren, wie dies zu geschehen hat. Denn so können wir alle möglichen Faktoren wie z. B. die Auswirkungen auf Klima und Umwelt, Risikofaktoren und die Lagerproblematik detail- liert mit einbeziehen.
Stucky Georg (R, ZG): Frau Annemarie Huber, Generalse- kretärin der Bundesversammlung, hat sich als «Heiratsver- mittlerin» betätigt und den Antrag Baumberger mit meinem Antrag verheiratet. Aber es scheint, dass es zu einer vorzei- tigen Trennung kommt. Ich werde zum ersten Satz sprechen und nur eine Bemerkung zum zweiten Satz anfügen. Den zweiten Satz überlasse ich dann Herrn Baumberger zur Be- gründung.
Worum geht es mir mit meinem Antrag? Ich möchte eine klare Grundlage für die Abgabe. Der Beschluss des Stände- rates vernebelt die Situation. Er gibt etwas vor, das alles an- dere als präzis ist. Jeder kann die Abgabegrundlage in den ständerätlichen Beschluss hinein interpretieren, die ihm passt. Das ist darauf zurückzuführen, dass ein Ständerat für das Erdgas eine bessere Ausgangslage schaffen wollte. Sie ersehen diese Absichten aus einem Propagandablatt der Erdgaswirtschaft mit der gleichen Tendenz, das Ihnen allen zugestellt wurde. Dieses Propagandablatt enthält übrigens ein paar gravierende Fehler und veraltete Angaben. Aber Sie ersehen aus dem Beschluss des Ständerates vor allem ei- nes: Es wird zu einer unerfreulichen Auseinandersetzung zwischen den einzelnen Energieträgern kommen, und es wird nicht möglich sein, festzulegen, wie stark die einzelnen Energieträger die Umwelt beeinträchtigen.
All diese Auseinandersetzungen kann es mit meinem Antrag nicht mehr geben, weil er auf das Wesentliche abstellt: auf die Energieeffizienz. Es ist ja bezeichnend, dass der Be- schluss, den wir heute als Gegenentwurf diskutieren, bereits auf die Kilowattstunden abstellt, weil der Ständerat auch keine bessere Grundlage gefunden hat. Wir machen damit übrigens keinen Spezialerlass. Wir haben die Tradition, dass wir in unserer Verfassung sehr oft das Steuerobjekt genauer bezeichnen. Wir tun das in den Übergangsbestimmungen, in denen immer wieder abgegrenzt wird, wie die Besteuerung erfolgen soll.
Eine zweite Absicht ist, den Wettbewerb unter den Energie- trägern nicht zu beeinträchtigen. Übrigens ein Postulat, das auch von grüner Seite und von seiten der Wirtschaft kommt. Heute morgen ist Ihnen eine Broschüre von einer Organisa- tion ÖBU auf den Tisch gelegt worden. Wenn Sie diese le- sen, entnehmen Sie ihr den Wunsch, dass man die Steuer - wenn man sie schon einführt - wettbewerbsneutral gestaltet. Das sind die Gründe, warum ich Sie bitte, die Basis mit der Kilowattstunde deutlich festzulegen.
Zum zweiten Satz nur so viel: Wenn wir die bisherigen Abga- ben nicht berücksichtigen würden, würde das für das Dieselöl in der Schweiz praktisch das Aus bedeuten. Dieselöl würde dann so hoch besteuert - die Schweiz besteuert es von allen umliegenden Staaten bereits heute mit Abstand am höch- sten -, dass es praktisch nicht mehr bezahlbar wäre. Jeder- mann, der könnte, würde dann ins Ausland fahren und dort
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Energieabgaben
auftanken. Das ist natürlich auch nicht sinnvoll, besonders nicht im Sinne des Umweltschutzes.
Baumberger Peter (C, ZH): Es liegt in der Tat ein ganzer Strauss von Anträgen vor. Das hängt damit zusammen, dass wir in der Kommission mehrfach und teilweise unterschied- lich abgestimmt haben. Auch ich wusste erst am Schluss auf- grund der Fahne, was wirklich gilt.
Jetzt liegen Einzelanträge von Kommissionsmitgliedern vor. Sie haben zunächst die Fassung der Mehrheit: Die Bemes- sung der Abgabe nach den Auswirkungen auf Klima- und Umwelt. Das führt im Ergebnis zu sehr verschiedenen Steu- ersätzen. Jedenfalls ist eines meiner Anliegen, Zuschlag zur Mehrwertsteuer, damit dann nicht mehr erfüllbar.
Die Begründung zum Antrag Stucky haben Sie gehört: Er will eine Besteuerung nach Energiegehalt. Das hat den Vorteil der Einfachheit, der Klarheit. Es gibt eine Lenkungswirkung in Richtung Energieeffizienz, und selbstverständlich - ich glaube, davon gehen wir alle aus - geht es dort um die End- energie, die besteuert werden soll.
Mein eigener Antrag geht dahin - da stimme ich mit Frau Teuscher überein; das gibt es -, dass wir es dem Gesetzge- ber überlassen und nicht auf Verfassungsstufe regeln, wie die Energieabgabe tatsächlich bemessen werden soll. Wenn es nämlich um eine ökologische Steuerreform geht, die wir hier instradieren wollen, muss man sich fragen, ob wir nicht versuchen, allzu viele Ziele mit einem Schlag zu erreichen, und damit das Ganze in Frage stellen.
Ich erinnere daran, dass das Vorhaben ja trotzdem gemäss Litera a Teil der Energie- und Umweltpolitik bleibt, auch wenn Sie jetzt zu dieser Frage - Besteuerung nach Energiegehalt oder Besteuerung nach Emissionen - nichts sagen. Ich würde meinen, der Gesetzgeber könne sich dann im Detail klar darüber werden, wie diese Besteuerung auszugestalten sei.
Ich möchte einfach daran erinnern: Einfachheit und Klarheit eines Steuersystems sind ganz wichtige, zentrale Punkte für die Steuerpflichtigen. Ich darf mich auf das beziehen, was Herr Bundesrat Villiger am vergangenen Montag im National- rat gesagt hat.
Meines Erachtens sollten wir jetzt dem Stimmbürger die Möglichkeit geben, sich darüber auszusprechen, ob er über- haupt einen ersten Schritt zu dieser Steuerreform machen will, und uns nicht schon über Einzelheiten der Ausführung streiten, welche wir wie gesagt dem Gesetzgeber überlassen können.
Was wir jedoch - da unterscheide ich mich von der Minder- heit Teuscher - bereits auf Verfassungsstufe verhindern und daher regeln müssen, ist eine unüberlegte Kumulation ver- schiedener Abgaben, wie auch immer deren Name ist. Wir wissen, dass wir Schweizer da sehr erfinderisch sind. Jede Steuer hat einen eigenen Namen; da steckt offenbar die Ab- sicht dahinter, dass man nicht mehr genau wissen soll, was gemeint ist. Da muss ich sagen: Hier gehört auf Verfassungs- stufe wirklich eine Bremse hinein.
Ich bin der gleichen Meinung wie Kollege Hegetschweiler: Wasserzinsen sind auch Belastungen; ob das jetzt Steuern sind oder was auch immer, das bleibe dahingestellt. Ich habe nichts gegen eine Präzisierung im Sinne eines Zusatzes ge- mäss Antrag Hegetschweiler zu meinem Antrag.
Ich spreche auch noch zum Antrag Suter: Der Antrag Suter geht ja in die gleiche Richtung wie mein eigener Antrag, in- dem er die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft noch einmal auflistet. Herr Suter übersieht allerdings, dass auch die Kommission sie explizit aufgeführt hat, einfach zwei Buch- staben weiter unten zusammen mit der Höchstgrenze. Ich würde meinen, der Antrag Suter könnte zurückgezogen wer- den.
Im Ergebnis möchte ich Sie bitten, und ich bitte Sie dies auch namens der CVP-Fraktion, meinem vorliegenden Antrag - Delegation dieser Frage an den Gesetzgeber, aber Klarstel- lung bezüglich Vermeidung von unüberlegten Abgabenku- mulationen - zuzustimmen und in diesem Sinne wohl auch dem seinerzeitigen Willen der Kommissionsmehrheit zu ent- sprechen.
Suter Marc (R, BE): In Artikel 24octies Absatz 6 Buchstaben a bis d wird umschrieben, nach welchen Kriterien die Ener- gieabgabe erhoben werden soll. Hier kann man die einzelnen Begriffe nun in eine Reihenfolge bringen. Für mich wäre ei- gentlich wichtig gewesen, am Anfang die Wirtschaftsverträg- lichkeit zu erwähnen - diese hat für mich eine grosse Priori- tät. Wie Herr Baumberger aber bereits sagte, hielt die Kom- mission den Begriff der Rücksichtnahme auf die Wirtschaft unter Buchstabe d fest. Somit liegt hier in bezug auf Buch- stabe b im Streit, ob man zwischen den einzelnen Energieträ- gern - insbesondere nach ihren umweltrelevanten Auswir- kungen - differenzieren soll. Mit den Herren Stucky und Baumberger meine ich, dass hier ein unnötiger Streit zu ver- meiden ist.
ETH-Professor Wehrli - er ist für Umsetzung und Anwen- dung dieser Abgabe ein Experte - meint, dass die Unter- scheidung, so wie der Ständerat sie vorgenommen hat, «hei- kel bis unmöglich umzusetzen» sei. Es ist technisch schwie- rig - wenn man sich überhaupt einmal über die Umweltbela- stungskriterien einig wäre -, dies dann noch in der Praxis auseinanderzunehmen und nachvollziehbar zu belegen, ge- schweige denn nachher die einzelne Zuordnung dieser Rechnungsfaktoren auf die Abgabe umzulegen.
Ich meine, dass es hier entscheidend ist, dass man im Ge- setz nicht schon ein Hickhack zwischen Energieträgern vor- programmiert, sondern die Abgabe klar nach der Energieein- heit - wie Herr Stucky dies fordert - bemisst. Da wird man den anderen Abgaben, die bereits auf den Energieträgern la- sten, Rechnung tragen müssen - so wie Herr Baumberger und ich mit meinem Antrag dies wollen. Wichtig ist aber, dass man hier bei der Frage, welche Emissionen die schädliche- ren seien, auf eine Unterscheidung verzichtet.
Darf ich noch ein Wort zur Frage «Erdgas oder Erdöl?» - wozu auch Diesel gehört - verlieren? Sehr wahrscheinlich ist Erdgas etwas umweltverträglicher - aber Methan, eine für die höhere Atmosphäre sehr schädliche Emission, geht vom Erdgas aus.
Man kann daher nicht einmal die These vertreten - die wohl dem Ständeratsentscheid zugrunde lag -, dass das Erdgas weniger umweltbelastend sei als das Erdöl. Das wäre ja die Rechtfertigung, wenn man schon das Erdgas privilegieren möchte. Ich glaube, dieser Nachweis ist wissenschaftlich nicht erbracht; ganz abgesehen davon, dass dann - wie schon gesagt - die Probleme in der Umsetzung wohl unüber- windbar wären. Die Sache ist mit dieser Unterscheidung mit- hin kaum durchführbar.
Zusammenfassend kann ich mich deshalb den Anträgen Baumberger und Stucky anschliessen, halte aber fest, dass das Kriterium der Wirtschaftsverträglichkeit bei Litera d drin bleiben muss. Unter dieser Voraussetzung können wir auf die Unterscheidung der einzelnen Energieträger nach ihrer Schädlichkeit für Klima und Umwelt unter Litera b verzich- ten.
In diesem Sinne ziehe ich meinen Antrag zugunsten der Kombination der Anträge Baumberger/Stucky zurück.
Binder Max (V, ZH): Die Mehrheit der UREK beantragt Ih- nen, bei Litera b dem Beschluss des Ständerates zuzustim- men. Eine Minderheit schlägt Ihnen hingegen die Streichung dieser Bestimmung vor. Ich mache Ihnen beliebt, bei diesem Punkt der Mehrheit der UREK und damit dem Ständerat zu folgen.
Für eine Differenzierung der Abgabesätze nach den Auswir- kungen der einzelnen Energieträger auf Klima und Umwelt sprechen folgende Gründe:
Die zur Diskussion stehende Energieabgabe wird in erster Li- nie damit begründet, dass die schädlichen Auswirkungen des Energieverbrauchs auf Umwelt und Klima reduziert werden sollen. Demzufolge ist eine Berücksichtigung der unter- schiedlichen ökologischen Auswirkungen in den Abgabesät- zen eigentlich zwingend. Mit einer solchen Massnahme kann doch gerade bei denjenigen Energieträgern, die bei unserem Energieverbrauch noch lange den Löwenanteil ausmachen werden, die Nachfrage auf die die Umwelt weniger stark be- lastenden Energien gelenkt werden. Damit kann ein wesent-
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Taxes sur l'énergie
licher Beitrag zur Entlastung von Umwelt und Klima geleistet werden.
Wenn im Zusammenhang mit dem Streichungsantrag der Minderheit nun geltend gemacht wird, es gebe hinsichtlich der Umweltverträglichkeit bei den klassischen Energieträ- gern keinen nennenswerten Unterschied, ist dem zu wider- sprechen. Angenommen, es gäbe wirklich keine Unter- schiede, wieso würde dann der Bund in der Luftreinhalte-Ver- ordnung beispielsweise für Heizöl extraleicht einen um 50 Prozent höheren Stickoxidgrenzwert festschreiben als für Erdgas? Wieso würden dann fast alle westeuropäischen Länder ihre Energiesteuer nach Energieträgern differenzie- ren, d. h. hohe Steuern für Heizöl, tiefe oder keine Steuern für Erdgas? Die Behörden dieser Länder wissen doch auch, was sie tun.
Auch mit dem kommenden CO2-Gesetz wird der Bund übri- gens die Unterschiede zwischen fossilen Energieträgern an- erkennen. Entsprechend sind die Abgabesätze im Gesetz differenziert. Das Argument, eine Differenzierung der heute diskutierten Abgabe sei deshalb nicht nötig, weil im CO2-Ge- setz differenziert werde, ist nur beschränkt stichhaltig. Die CO2-Abgabe ist bekanntlich subsidiär, sie wird wohl kaum eingeführt, wenn eine andere Abgabe kommt. Deshalb ist es geboten, diese andere Energieabgabe zu differenzieren.
Zur Geschichte mit dem Methan, wie sie Herr Suter vorhin er- wähnt hat, ist zu bemerken, dass dieses Gas, das den Haupt- bestandteil des Erdgases bildet, natürlich auch ein Treib- hausgas ist. Aber die Untersuchungen renommierter Unter- nehmen haben auch belegt, dass die Verluste der Erdgas- wirtschaft so gering sind, dass sie die Vorteile des Erdgases punkto CO2-Ausstoss bei weitem nicht aufheben können.
Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat ebenfalls eine Diffe- renzierung unterstützt, weil sie seiner Strategie zur Revision der Schadstoff- und Treibhausgasemissionen entspricht. Der Bund verfügt heute schon über genügend Grundlagen, um differenzierte Abgabesätze zu begründen und zu berechnen. Dem Vernehmen nach soll beim Buwal eine neue, zusätzli- che und publikationsreife Studie vorhanden sein, welche die unterschiedlichen Umwelteinflüsse verschiedener Energie- träger zum Gegenstand hat.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit respektive dem Beschluss des Ständerates zu folgen.
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Zuerst möchte ich festhalten, dass meines Erachtens der Antrag Hegetschweiler erledigt ist. Sie können nicht Wasserzinsen berücksichtigen, wenn Sie die Wasserkraft gar nicht besteuern. Meines Erachtens haben wir darüber abgestimmt; damit steht das nicht mehr zur Diskussion.
Wir hätten es eigentlich geschätzt, wenn alle nichterneuerba- ren Energien primär nach dem Energieinhalt besteuert wür- den, aber innerhalb der fossilen Energieträger nach dem Ausstoss von Treibhausgasen unterschieden würde. Da hat - Herr Binder hat recht - das Gas kleine Vorteile. Sie sind allerdings nicht so gross, wie die Gasindustrie immer be- hauptet, weil man auch das Methan mit einbeziehen muss, das bei der Förderung und in den Pipelines freigesetzt wird, die aus der ehemaligen Sowjetunion kommen. Da sind die Verluste immer noch relativ hoch. Aber trotzdem, wir geben zu: Das Gas verdient eine gewisse Privilegierung, und das ist bei einer Besteuerung nach Energieinhalt nicht möglich.
Trotzdem möchten wir uns dem Antrag Stucky anschliessen, weil wir die Formulierung des Ständerates für zu wolkig hal- ten. Und zwar geht es da darum, dass bei den Begriffen Klima und Umwelt unterschiedliche Interpretationen möglich sind. Wir wissen und wir fürchten, dass die «Schlaumeier» von der Atomlobby kommen werden und, gestützt auf diese Bestimmung, Steuernachlässe verlangen werden mit der Be- gründung, die Atomenergie sei umweltmässig besser als die anderen nichterneuerbaren Energien - eine Behauptung, die wir in keiner Weise akzeptieren können.
Wenn wir die radioaktiven Emissionen bei Normalbetrieb, also den Atommüll inklusive Atomtransporte, inklusive Uran- gewinnung und die Hütekosten, aber auch die unversicher- baren Unfallrisiken für die Atomenergie in Rechnung stellen,
dann stellen wir fest, dass auch bei dieser Energie die glei- chen externen Kosten vorliegen wie bei den fossilen Ener- gien. Summa summarum ist es dann eben richtig, Herrn Stucky zu folgen - es ist das kleinste Übel - und nach dem Energieinhalt zu belasten.
Wir können uns auch dem Antrag Baumberger anschliessen, dass bestehende Abgaben zu berücksichtigen sind; wir sind aber der Meinung, dass etwa beim Benzin ganz objektiv auch die Qualität der Emissionen zu berücksichtigen ist. Da hier jetzt eine Differenz zum Ständerat entstehen wird, hoffe ich sehr, dass es im Ständerat gelingt, vielleicht eine etwas glücklichere Formulierung zu finden, die in diesem Absatz auch den Aspekt Umweltschutz mindestens einmal erwähnt, so dass man hier dann etwas objektiver abwägen kann.
Wie gesagt werden wir uns gegen eine Differenzierung inner- halb der fossilen Energien nicht wehren, aber wir können auf keinen Fall unterstützen, dass die Atomenergie an der Be- steuerung herausfällt. Die Atomenergie - das noch zuletzt - hat nämlich einen gewaltigen Vorteil, weil die Endenergie be- steuert wird. Man besteuert eben nicht das Uran und die zwei Drittel Verluste, die bei der Stromerzeugung als Wärme in die Luft gehen, sondern man besteuert nur die Elektrizität. Des- halb ist die Belastung der Atomenergie - jedenfalls wenn nach dem Endenergieinhalt besteuert wird - kleiner als etwa beim Gas, wo ja, z. B. bei der Stromumwandlung, noch be- deutende Wärmeverluste mit besteuert werden. In diesem Sinne ist das eben nur ein Minimalkompromiss.
Wiederkehr Roland (U, ZH): Wir machen hier eigentlich eine lustige Sache; wir halten nämlich eine erweiterte Kommissi- onssitzung ab. Die Hälfte der Anträge, die jetzt gekommen sind, stammt von Kommissionsmitgliedern, auch Herr Baum- berger und Herr Stucky sind in der Kommission. Deshalb wäre es vielleicht besser gewesen, das Ganze an die Kom- mission zurückzuweisen, damit sie sich noch einmal hätte streiten können; nun streiten wir halt hier.
Ich möchte an Sie, Herr Baumberger, appellieren, den Antrag Stucky, Besteuerung nach Energieinhalt, doch mit ihrem An- trag zu «verheiraten». Dann hätten wir nämlich das Beste, das wir dem Ständerat gegenüberstellen können. Dieser Ap- pell an Sie ermöglicht dann unserer Präsidentin, nicht gegen- einander abzustimmen, sondern sowohl über Ihren Antrag als auch über den Antrag Stucky mit Ja oder Nein abstimmen zu lassen. Dann gäbe es doch noch eine «Heirat». Ich er- achte das als die beste Möglichkeit, hier voranzukommen. Diese «Heirat», zusammen mit dem Antrag Hegetschweiler, wäre das Allerbeste gewesen, aber wir haben den Antrag He- getschweiler bereits ganz am Anfang abgelehnt.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: Conformément au prin- cipe du pollueur-payeur, il paraît normal, aux yeux de la com- mission, que le taux de la taxe sur l'énergie soit module en fonction des effets sur le climat et sur l'environnement. On parle, en effet, d'une taxe écologique sur l'énergie qui justifie, dès lors, cette différenciation. Evidemment, la commission ne tient pas à provoquer une guerre entre les partisans du gaz ou les partisans du mazout. On sait que le mazout dégage environ 30 pour cent de plus de CO2 dans l'atmosphère que le gaz naturel, mais on sait également que le gaz naturel, quant à lui, produit du méthane qui a un effet d'une vingtaine de fois plus préjudiciable pour l'environnement.
Aux yeux de la commission, il paraît essentiel d'inscrire dans la constitution ce principe de différenciation de la taxe et, dès lors, nous vous invitons, à la lettre b, a soutenir la proposition de la majorité de la commission, et à rejeter par là la propo- sition de minorité Teuscher ainsi que les propositions Stucky et Baumberger.
Aux yeux de la commission, l'énergie produite par le nu- cléaire qui ne dégage pas de CO2 est évidemment aussi con- cernée par cet article-là, puisque l'énergie nucléaire produit en particulier des déchets radioactifs dont l'impact doit être également pris en compte.
Strahm Rudolf (S, BE), Berichterstatter: Noch zwei Ergän- zungen zur Klärung der Kommissionsmehrheit:
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Es ist der Wille der Mehrheit, dass die Atomenergie voll be- lastet wird, dass aber eine Differenzierung zwischen Öl und Gas möglich ist.
Trotz der vielen Anträge, die jetzt gestellt sind, ist zu be- rücksichtigen, dass der letzte Teil des Satzes, der bei der Mehrheit erscheint und dann wieder in den Anträgen Baum- berger und Stucky/Baumberger, nämlich dass berücksichtigt werden muss, wie die Energieträger «mit anderen Abgaben belastet sind», mit Ausnahme der Minderheit Teuscher von den Kommissionsmitgliedern geteilt wird. Der Satz bedeutet konkret, dass beim Bemessen der Energieabgabe Treibstoff- abgaben berücksichtigt werden können.
Ich bitte Sie, wenigstens diesen letzten Teil zu retten. Das würde dann, wenn man nur das will, zumindest für den An- trag Baumberger sprechen.
Im übrigen bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Wir sind uns bewusst, dass die Festlegung von Kriterien schwierig ist, und es bestehen ja einige Bedenken. Auf der einen Seite denkt man an das Gas, auf der anderen Seite denkt man an die Kernenergie. Aber wir sind doch mit der Kommissionsmehrheit der Mei- nung, eine Differenzierung sei angebracht. Für die Energie- abgabe gemäss Grundnorm soll eine Klima- und Umweltpo- litik auf jeden Fall möglich sein. Eine Ökosteuer, die nicht die Klima- und Umweltbelastung berücksichtigt, sondern bloss den Energiegehalt, macht eigentlich wenig Sinn, so dass wir gleicher Meinung sind wie die Kommissionsmehrheit.
Präsidentin: Der Antrag Hegetschweiler ist mit der Abstim- mung zu Absatz 6 Einleitung bereits erledigt worden. Herr Suter hat seinen Antrag zurückgezogen.
Herr Stucky und Herr Baumberger konnten sich nicht auf den gemeinsamen Antrag einigen. Diese Anträge schliessen ein- ander gegenseitig aus, weshalb ich in der ersten Abstim- mung den Antrag Stucky dem Antrag Baumberger gegen- überstelle. - Herr Stucky ist damit nicht einverstanden.
Stucky Georg (R, ZG): Die Anträge Baumberger und Stucky schliessen sich nicht aus.
Ich bitte Sie, über die beiden getrennt abzustimmen, zuerst über den Antrag Stucky, dann über den Antrag Baumberger und dann noch über den Antrag der Minderheit Teuscher.
Präsidentin: Herr Baumberger wollte Ihrem Antrag nicht zu- stimmen.
Stucky Georg (R, ZG): Das muss er ja nicht tun, er kann ja den ersten Satz weglassen.
Präsidentin: Dann stelle ich dem Antrag Baumberger zu- nächst den Antrag Stucky/Baumberger gegenüber. Der An- trag Stucky gilt in diesem Sinn als erledigt.
Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire Für den neuen Antrag Stucky/Baumberger 105 Stimmen
Für den Antrag Baumberger 54 Stimmen
Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire Für den neuen Antrag Stucky/Baumberger 127 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit 38 Stimmen
Definitive Abstimmung - Vote définitif
Für den neuen Antrag Stucky/Baumberger 105 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 62 Stimmen
Art. 24octies Abs. 6 Bst. c - Art. 24octies al. 6 let. c
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Eine Freistellung aller energie- intensiven Unternehmen anstelle nur der Produktionspro- zesse schiesst doch etwas über das Ziel hinaus, das wir und der Ständerat gesetzt haben. Es geht hier darum, in erster Li- nie Betriebe von Energieabgaben zu befreien, die im Wettbe- werb stehen. Dies gilt ausgeprägt für den Produktionssektor. Die Güterherstellung beinhaltet graue Energie, und diese
graue Energie kann auch exportiert oder importiert werden. Weniger Probleme hingegen bestehen bei den Dienstleistun gen. Dort gibt es zum einen viel weniger energieintensive Prozesse, und wenn es sie gibt, betrifft dies Branchen, die dem internationalen Wettbewerb wenig ausgesetzt sind.
Die Formulierung der Kommission könnte insbesondere be- deuten, dass das gesamte Transportgewerbe von der Ab- gabe befreit werden müsste, obschon gerade dort die be- kannten Rationalisierungsmöglichkeiten bestehen. Aber auch Betriebe wie Wäschereien oder Abwasserreinigungs- anlagen könnten oder müssten von der Abgabe befreit wer- den, obschon wir dort eigentlich kein Wettbewerbsproblem haben. Es gibt keine ausländische Konkurrenz für diese Dienstleister, und deshalb bedarf es keiner solchen Steuer- befreiung.
Ich verweise auch auf ein Schreiben der Interessengemein- schaft energieintensiver Branchen. Diese Interessengemein- schaft ist mit der Ständeratslösung einverstanden; sie hält fest, dass gemäss Ständeratsbeschluss ungefähr 150 Be- triebe in der Schweiz vollkommen von der Abgabe befreit würden. Die Branchen sind bekannt: Papier, Aluminium, Glas, Zement usw.
Mit der Formulierung gemäss Nationalrat würde die Abga- benbefreiung hingegen auf eine Zahl von vielen Tausend Betrieben ansteigen. Es ist völlig unübersehbar, was ein solcher Freipass konkret bedeuten würde, ganz zu schwei- gen von den administrativen Problemen, die dabei entste- hen.
Vergessen Sie nicht, dass die Abgabe in vollem Umfang rück- erstattet wird, d. h., die Wirtschaft erhält als Ausgleich für die höhere Energiebelastung tiefere Lohnnebenkosten. Deshalb gibt es das Kostenproblem in dieser Form nicht. Wir haben das auch im Kanton Basel-Stadt gesehen, wo wir eine Ener- gieabgabe mit Rückerstattung eingeführt haben. Die Strom- preise sind jetzt 5 Rappen höher, aber die ALV-Prämien sin- ken um ein halbes Prozent. Wenn man einmal die energiein- tensiven Betriebe ausgenommen hat, hat man das Problem des Wettbewerbs gelöst. Die Mehrbelastungen für die einzel- nen Betriebe, die dann noch verbleiben, bewegen sich im Promillebereich des Umsatzes. Es wäre unverhältnismässig, hier im grossen Stil mit Steuerbefreiungen zu operieren. Ich bitte Sie deshalb, dem Ständerat zu folgen und den An- trag Rechsteiner Rudolf anzunehmen.
Speck Christian (V, AG): Ich habe die grosse Freude, für ein- mal dem Kollegen Rechsteiner Rudolf zuzustimmen und sei- nen Antrag zu unterstützen.
Ich habe nach den Kommissionsberatungen auch Überle- gungen angestellt. Wir waren damals davon ausgegangen, dass wir möglichst viele Betriebe einbeziehen möchten, denn es gibt auch KMU, kleine und mittlere Unternehmungen, die energieintensiv produzieren. Aber diese Lösung hält einer genaueren Überprüfung doch nicht stand, schon aus Grün- den der Machbarkeit. Es macht keinen Sinn, einen Flächen- brand zu veranstalten, der administrative Umtriebe verur- sacht, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Ich glaube, es ist richtig, wenn wir da dem Ständerat folgen und die wirklich energieintensiv produzierenden Betriebe von der Abgabe befreien. Wir verhindern damit auch, dass Arbeits- plätze ins Ausland verlegt werden.
Ich bitte Sie deshalb, dem Ständerat zu folgen.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: A l'article 24octies ali- néa 6 lettre c de la constitution, la majorité de la commission a voulu élargir le cercle des bénéficiaires de l'exonération de la taxe aux entreprises grandes consommatrices d'énergies non renouvelables. Le Conseil des Etats veut limiter l'exoné- ration aux seuls modes de production d'énergie nécessitant une grande consommation d'énergie non renouvelable. La majorité de votre commission a voulu faire bénéficier égale- ment toutes les entreprises qui sont gourmandes en ener- gies non renouvelables. En vue de diminuer la bureaucratie, les entreprises auxquelles il faudrait ristourner moins de 1000 francs sur la taxe sur l'énergie ne seront pas exoné- rées.
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Leuenberger Moritz, Bundesrat: Der Bundesrat stellt Ihnen den Entscheid anheim.
Abstimmung - Vote Für den Antrag Rechsteiner Rudolf Für den Antrag der Kommission
121 Stimmen 25 Stimmen
Art. 24octies Abs. 6 Bst. d - Art. 24octies al. 6 let. d
Rechsteiner Rudolf (S, BS): Zur Diskussion steht, ob in der Grundnorm bereits ein Höchstsatz für die maximale Energie- abgabe eingefügt werden soll. Mit einem solchen Höchstsatz wird die ökologische Steuerreform, also die kontinuierliche, langfristige Verteuerung der Energieträger bei gleichzeitiger Absenkung der Lohnnebenkosten leider sozusagen im Em- bryonalstadium abgewürgt. Der vorliegende Antrag der Mehrheit würde bedeuten, dass wir den Strom um maximal 0,8 Rappen pro Kilowattstunde verteuern dürften, wenn Sie berücksichtigen, dass ja nur der Atomstrom der Abgabe un- terliegt. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass mit der Strommarktliberalisierung eine Preisreduktion von 3 bis 4 Rappen zu erwarten ist. Beim Heizöl und Benzin liegt die ma- ximale Verteuerung mit diesem Antrag der Mehrheit bei un- gefähr 20 Rappen pro Liter. Das mag auf den ersten Blick nach viel aussehen, aber um eine Kontinuität beim ökologi- schen Strukturwandel zu erreichen, sollten wir keine solche Bremse einbauen.
Ein Rappen pro Kilowattstunde Strom ist z. B. weniger, als was bei der deutschen ökologischen Steuerreform in der er- sten Runde beschlossen wurde. Ich denke, wenn der dritte Satz gemäss Mehrheit installiert wird, bedeutet dies, dass wir das tiefe schweizerische Energiepreisniveau per Verfassung zementieren würden. Es ist auch unklar, ob dann der Um- weltartikel, der heute eine nach oben unbeschränkte Ver- teuerung von schädlichen Energieträgern erlaubt, noch Gül- tigkeit hätte oder nicht. Unseres Erachtens wäre er noch gül- tig, aber der Streit wird so kaum beigelegt.
Praktisch würde die Begrenzung der ökologischen Steuerre- form auch bedeuten, dass wir auf ewig mit Subventionen operieren müssten, weil die externen Kosten der fossilen Energien und der Atomenergie nicht wirklich internalisiert werden können. Schauen Sie sich doch einmal die Preisent- wicklung der letzten zwanzig Jahre an. Heizöl kostete 1981 80 Rappen pro Liter. Das entspricht etwa Fr. 1.10 zu heutigen Preisen. Heute ist auf dem Spotmarkt aber effektiv Heizöl für 25 Rappen zu haben. Jetzt wollen Sie den maximalen Zu- schlag auf 20 Rappen beschränken. Das würde ja bedeuten, dass Sie in den nächsten zehn Jahren nie mehr auch nur das Preisniveau des Jahres 1981 erreichen.
Ich möchte doch festhalten, dass in den Jahren der höheren Heizölpreise - 1973 bis 1985 - der Energieverbrauch stabili- siert werden konnte und viele erneuerbare Energien und viele Energiesparmassnahmen rentabel waren. Aber eine Höchstgrenze ist auch rechtssystematisch falsch. Denn diese Grundnorm beinhaltet keine neue Steuer; es sind dies keine Abgaben, die in den Topf von Herrn Villiger fliessen. Die Einnahmen werden vielmehr vollumfänglich für die Re- duktion von bestehenden Abgaben - sprich: Lohnprozen- ten - verwendet.
Die Lohnprozente, das wissen Sie, sind ja nicht nach oben li- mitiert. Lenkungsabgaben verfolgen ein Lenkungsziel - schreiben wir doch ein Lenkungsziel in die Verfassung, dann wissen wir, wo wir hinwollen! Weder die Alkoholsteuer noch die Tabaksteuer, die LSVA, die CO2- oder die VOC-Abgabe kennen Höchstgrenzen in der Verfassung. Wir wollen sau- bere Luft - dies ist das Lenkungsziel. Wir wollen Klimastabi- lisierung, erneuerbare Energien - dort wollen wir hin. Also: Machen Sie doch das Kind nicht kaputt, bevor es auf die Welt gekommen ist.
Wenn überhaupt eine Quantifizierung - ich habe Verständnis für dieses Anliegen -, dann folgen Sie doch dem Beispiel der Initianten, die einen Absenkpfad für die nichterneuerbaren Energien angeben. Auch eine Erhöhung dieser Maximal- grenze von 2 Rappen bringt keine Lösung, weil jeder Maxi- malsteuersatz in der Verfassung, der ansprechend hoch ist,
nur Ängste weckt, auch wenn man den Leuten erzählt, dies strebe man erst auf lange Sicht an. Solche Lösungen werden dann selbstverständlich vorsorglich abgelehnt.
Der Höchstsatz würde aber auch verhindern, dass die Schweiz ihre Energiepreise mit dem europäischen Umland harmonisieren kann, wo heute bedeutend höhere Energieab- gaben installiert sind und wo der Wille, eine koordinierte öko- logische Steuerreform auf europäischem Niveau durchzufüh- ren, klar erkennbar ist.
Wir sollten hier nicht länger das Schlusslicht spielen, wir soll- ten etwas für die innovativen Energien, für die ökologische Umstrukturierung tun. Ich bin überzeugt, dass wir damit auch das Land vor neuen Preisschocks schützen; denn Öl wird nicht immer so billig bleiben. Irgendwann kommt wieder die Krise; für dannzumal sollten wir heute schon die Maschinen und Anlagen so bauen, dass sie eben möglichst energiespa- rend sind.
Gonseth Ruth (G, BL): Mein Antrag für Absatz 6 Buchsta- be d lautet: «Die Abgabe wird in regelmässigen, vorausseh- baren Schritten eingeführt.» Das ist der Text, wie er auch in unserer Volksinitiative «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern» steht. Das ist einfach und klar und ohne Details, die nicht in die Verfassung gehören, sondern auf Gesetzesstufe geregelt werden müssen.
Der Antrag Suter geht für uns wohl in die richtige Richtung, aber er ist zu detailliert für die Verfassung. Der Antrag der Kommissionsmehrheit ist für uns inakzeptabel, weil er auf Verfassungsstufe einen Höchstsatz zementiert. Herr Rech- steiner Rudolf hat die Argumente dagegen eben angeführt. Wir können uns ihm anschliessen.
Wir Grünen sind auch der Meinung, dass für Unternehmun- gen, die in hohem Mass auf den Einsatz von nichterneuerba- rer Energie angewiesen sind, besondere Regelungen und Ausnahmen vorgesehen werden müssen. Dem haben wir ja vorhin bei Absatz 6 Buchstabe c zugestimmt. Weitere Rück- sichtnahmen auf die Wirtschaft scheinen uns aber nicht no- tig, weil sonst am Schluss von der Energieabgabe, von der ökologischen Steuerreform, nichts mehr übrig bleibt.
In welchen voraussehbaren Schritten die Abgabe eingeführt werden soll, wird nachher ohnehin im Gesetz festgelegt, und darin - das ist voraussehbar, wie ich den «Laden» hier ken- ne - wird nichts gemacht, was der Wirtschaft zuwiderläuft. Immerhin möchte ich jenen hier, die sich immer wieder für Kurzsichtiges entscheiden, nochmals die Prognos-Studie in Erinnerung rufen, die ja besagt, dass wir unter dem Strich, wenn wir Lenkungsabgaben in voraussehbaren Schritten einführen, bis zum Jahr 2020 25 bis 30 Prozent Energie spa- ren können, ebenfalls Rohstoffe in diesem Ausmass und zu- sätzlich noch Arbeitsplätze schaffen. Je früher wir damit be- ginnen, ohne all diese vielen Ausnahmen, um so mehr hat die Schweiz im internationalen Wettbewerb die Nase vorn.
Das ist unser zukunftsweisender Antrag. Wir wenden uns mit dem Antrag auf Streichung des Höchstsatzes gegen den Ausnahmesatz der Wirtschaft nicht gegen die Wirtschaft: Wir sind für eine Wirtschaft, die über die egoistischen, kurzfristi- gen Interessen hinaus handelt.
Eine internationale Harmonisierung der Energiebesteuerung ist sinnvoll. Auch da sind wir einverstanden. Die europai- schen Grünen setzen sich für eine europaweite ökologische Steuerreform ein. Sie ist jetzt in vielen Ländern im Gange. Es macht aber keinen Sinn, dass wir jetzt warten, bis sie überall in Europa eingeführt wird und wir dann die letzten sind. Wir müssen auch hier eine Vorreiterrolle übernehmen, weil uns das langfristig Vorteile bringt.
Die ökologischen Konsequenzen aus ihrer Vorreiterrolle sind zwar global gesehen für die Schweiz vielleicht gering. Aber schon die Reduktion der Schadstoffe wird sich positiv auf un- sere Luft auswirken. Ökonomisch gesehen würde die Schweiz damit - wenn wir das jetzt anfingen - zu einem Standort für energiesparende Spitzentechnologie und erneu- erbare Energieproduktion werden. Da ist eben der Allein- gang, die Vorreiterrolle wichtig.
Ich möchte Sie bitten, jetzt hier anzufangen und nicht weitere Hürden in die Verfassung zu schreiben.
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
881
Energieabgaben
Suter Marc (R, BE): Vorweg möchte ich erklären, dass sich bei der Formulierung der schriftlich ausgeteilten Version mei- nes Antrages eine Unklarheit eingeschlichen hat. Mein An- trag berührt die ersten beiden Sätze der Litera d nicht; mithin bleibt: «Die Abgabe nimmt Rücksicht auf die Wettbewerbsfä- higkeit der Wirtschaft. Sie wird gestaffelt eingeführt.» Nach- her kommt mein Antrag, wie er ausgeteilt worden ist. Ich möchte das nur festgehalten haben für die Abstimmung und zuhanden des Amtlichen Bulletins.
Sodann möchte ich am Votum von Herrn Rudolf Rechsteiner anschliessen. Es erscheint aus Gründen der Rechtssicher- heit als erforderlich, ein Lenkungsziel und überhaupt das Ziel einer Abgabe in einem Erlass festzuhalten. Es ist hier mein Anliegen, dass wir sagen, welche Ziele mit dieser Abgabe verfolgt werden. Im bisherigen Text fehlt eine solche Veran- kerung.
Wir haben ja den Grundgedanken, dass einerseits die erneu- erbaren Energien gefördert und auf der anderen Seite auch die Energieeffizienz verbessert werden soll. Das Ziel muss sein, den Anteil der einheimischen erneuerbaren Energien zu Lasten der aus dem Ausland importierten nichterneuerbaren Energien zu erhöhen.
Wir haben heute eine schlechte Situation. Noch 1950 sah dies anders aus: Da lag der Anteil dieser einheimischen er- neuerbaren Energieträger bei 36 Prozent. Nun sind wir über die Jahrzehnte hinweg auf einen Anteil von nur noch 15 Pro- zent abgesunken. 85 Prozent der Energie werden importiert, und das sind natürlich nichterneuerbare Energieträger, vor allem Erdöl.
Mit dem Aktionsprogramm «Energie 2000» konnte aufge- zeigt werden, dass dieser Trend eigentlich umkehrbar wäre, dass man hier Änderungen herbeiführen kann, insbesondere wenn auch die Wasserkraftproduktion effizienter ausgestaltet wird. Was wir deshalb eigentlich anstreben - die Verwaltung hat bestätigt, das sei erreichbar -: Innerhalb von zwanzig Jahren soll der Anteil der einheimischen erneuerbaren Ener- gieträger bei der Nutzung auf 50 Prozent erhöht und so das Verhältnis zwischen einheimischen und importierten Ener- gien ausgeglichen werden. Einheimische Energieträger sind eben die erneuerbaren Energien Wasser, Wald, Wind und Solarenergie in ihren verschiedenen Ausgestaltungen, bei- spielsweise Solartherme usw., dann aber auch die Biomas- sennutzung, die Nutzung neuer Recyclingmethoden, die effi- zientere Ressourcennutzung bei der Abfallverwertung, bei- spielsweise die Biogasgewinnung aus Abfällen usw.
Es wäre machbar, diesen Anteil über die Jahre auf 50 Pro- zent heraufzusetzen oder doch zumindest wesentlich zu stei- gern. Wenn dieses Lenkungsziel aber nicht erreicht wird, er- lischt die Abgabe eben vorher, und zwar nach Ablauf des Zeitrahmens, der im Erlass verankert ist. Wenn wir dieses Ziel ernsthaft anstreben, dann werden wir die Effizienz ver- bessern und die Abhängigkeit von Energieimporten senken. Das alles führt dazu, dass wir den einheimischen Werk- und Energieplatz stärken.
Die Bestimmung, die ich Ihnen vorschlage, mag etwas kom- pliziert tönen - wie es Frau Gonseth sagte -, sie ist aber nichts anderes als die Übernahme der Formulierung aus der EU-Richtlinie. Sie wird dazu beitragen, dass wir die hohe Energieverschwendung von heute 60 Prozent endlich verrin- gern können.
Beim Energieabgabebeschluss haben wir im Nationalrat das Lenkungsziel im Beschluss verankert. Mir scheint, dass wir dies nun auch bei dieser Grundnorm in der Verfassung klar zum Ausdruck bringen sollten, damit die Leute wissen, wel- ches Ziel, welche Stossrichtung und welcher Grundgedanke mit dieser Abgabe verfolgt werden.
Deshalb bitte ich Sie, ganz im Sinne von Herrn Rechsteiner Rudolf, nicht einfach bei der gestaffelten Einführung aufzuhö- ren, sondern auch zu sagen, weshalb wir diese Abgabe wol- len und welches Ziel wir damit erreichen möchten.
Semadeni Silva (S, GR): Zuerst möchte ich zwei grundsätz- liche Feststellungen zur ökologischen Steuerreform machen. Praktisch alle Studien haben gezeigt, dass erstens Abgaben auf Energie umweltpolitisch klar nützlich sind, und zweitens
die Beurteilung der Folgen für Beschäftigung und Wirt- schaftswachstum - auch bei bürgerlichen Vertretern, bei bür- gerlichen Professoren - zwischen «nicht negativ» und «leicht positiv» schwanken. Durch die vollumfängliche Rückerstat- tung an Unternehmungen und Bevölkerung bringt die okolo- gische Steuerreform eine Entlastung der obligatorischen So- zialversicherungsprämien und somit eine Entlastung des Faktors Arbeit. Die Verteuerung des Energie- und Ressour- cenverbrauchs macht neue Spartechnologien wirtschaftlich interessant, und in allen Wirtschaftszweigen kann die ökolo- gische Sanierung vorwärtsgetrieben werden. Anstelle einer polizeirechtlich ausgerichteten Umweltpolitik geben markt- wirtschaftliche Instrumente wie Lenkungsabgaben die richti- gen Preissignale.
Schon 1997 hat der Nationalrat eine Motion der UREK über- wiesen, eine Motion für eine fiskalquotenneutrale ökologi- sche Steuerreform. Dass es sich nicht um schöne Worte han- delt, wie gestern ein Interessenvertreter behauptet hat, zei- gen die Erfahrungen in anderen Ländern wie z. B. in Däne- mark, wo schon 1993 eine ökologische Steuerreform durchgeführt wurde.
Der Ständerat hat nun die wesentlichen Eckpfeiler - die we- sentlichen Eckpfeiler! - für die ökologische Steuerreform in einen Verfassungsartikel gekleidet. Bewusst hat der Stände- rat eine offene Formulierung gewählt, die dem Gesetzgeber Spielraum in der Konkretisierung lässt; bewusst hat der Stän- derat auf einen Höchstsatz verzichtet, weil im Verfassungs- text festgehalten ist, dass der Gesetzgeber auf die internatio- nale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Rücksicht nehmen muss. Die gestaffelte Einführung wird im Verfassungstext zwingend vorgeschrieben und muss in einem referendums- pflichtigen Ausführungsgesetz konkretisiert werden.
Mit diesem Ausführungsgesetz wird die Belastung für die Be- triebe voraussehbar und berechenbar, wie das Frau Gonseth verlangt. Investitionen im Energiebereich zahlen sich mit der steigenden Abgabe aus. Durch die vollumfängliche Rücker- stattung der Erträge wird die Abgabe kompensiert, so dass die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft kaum tangiert ist. Aus diesen Gründen ist die Festlegung eines Höchstsatzes in diesem Verfassungsartikel völlig unnötig und systemwid- rig. Der Höchstsatz widerspricht der Idee der ökologischen Steuerreform, wo es nicht um eine Besteuerung aus fiskali- schen Gründen geht.
Die ökologische Reform ist ein Prozess; das Ziel ist die auch in diesem Saal viel beschworene nachhaltige Entwicklung, das Ziel ist die Entlastung von Umwelt und Klima, ohne Be- einträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wird ein Höchstsatz festgelegt, kann die ökologische Steuerre- form ihre Wirkung ansatzweise entfalten, aber das Ziel nie- mals erreichen. Wenn schon ein Höchstsatz festgelegt wer- den soll, dann nur in der Form einer Zielsetzung, wie sie von Herrn Suter vorgeschlagen wird.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen und der Minderheit Rechsteiner Rudolf zuzustimmen.
Baumberger Peter (C, ZH): Bereits zum Eintreten habe ich darauf hingewiesen, dass wir überall dort, wo es in unserer Bundesverfassung um Steuern geht, von Verfassung wegen Höchstsätze fixiert haben. Im vorliegenden Fall geht es - der Titel der Sache sagt dies bereits - nicht einfach um eine Len- kungsabgabe, sondern um einen Einstieg in eine ökologi- sche Steuerreform. Wenn dies so ist, dann muss der Bürger meines Erachtens - dies ist auch die Meinung der CVP-Frak- tion - wissen, wohin die Reise geht. Dies gilt besonders bei einem Geschäft, das mit derart vielen Unsicherheiten ver- bunden ist wie der Einstieg in die ökologische Steuerreform. Frau Kollegin Semadeni hat soeben ebenfalls darauf hinge- wiesen, dass hier auch Professoren im Unklaren sind, wel- ches die Auswirkungen sind, wie die Elastizitäten zwischen Energie und Arbeit tatsächlich verlaufen; ich erinnere auch an die Äusserungen von Vertretern der Wirtschaft - wie der Herren Kollegen Bührer oder Müller - von heute morgen. Auch diese haben hier grösste Zweifel geäussert. Wir ken- nen die Auswirkungen nicht.
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
PÅ
N 2 juin 1999
882
Taxes sur l'énergie
Wenn wir in der Verfassung einen Höchstsatz einführen, dann machen wir folgendes: Wir geben den Bürgern die Mög- lichkeit, mittels eines obligatorischen Referendums - nach- dem die Sache einmal zu «spielen» begonnen hat - zu ent- scheiden, ob sie weitergeführt oder intensiviert werden soll und wenn ja, wie.
Damit, Herr Kollege Rechsteiner Rudolf, töten wir nicht das Kind, bevor es geboren wurde, sondern wollen die Möglich- keit haben, das Kind auch bezüglich seiner späteren Ausbil- dung und Erziehung zu begleiten. Dies ist das entscheidende Kriterium für den vorgeschlagenen Höchstabgabesatz.
Zur Höhe dieses Höchstabgabesatzes gemäss Antrag der Mehrheit: Im vorliegenden Fall gibt es wahrscheinlich zwei Kriterien, vielleicht sogar drei. Eines ist die Frage der Lohn- nebenkosten. Wir wollen Energie statt Arbeit besteuern - was können wir mit dem Ertrag tun? Ein Lohnnebenkosten- prozent bedeutet ungefähr 2,3 Milliarden Franken. Zweitens haben wir kraft Übergangsbestimmung ja noch etwas für För- derung, Finanzhilfen sowie Investitions- und Anschubsub- ventionen zu tun. Dies ergibt nochmals etwa 300 Millionen Franken. Wenn Sie dies zusammenzählen, dann kommen Sie eben auf diese 2 Rappen pro Kilowattstunde. Dies ist nicht wenig, Herr Rechsteiner! Wenn Sie mit der Wasserkraft und dem Strom argumentieren, dann ist dies daneben - Wasserkraft wird ja gar nicht besteuert. Aber wenn Sie mit Benzin rechnen, so sind es eben doch 20 Rappen - das ist nicht nichts.
Nachdem ich kürzlich den Brief des WWF vom 27. Mai an alle Parlamentarier, wo man uns auf Artikel 24septies, den Um- weltschutzartikel, aufmerksam macht, gelesen und heute Herrn Kollege Rechsteiner Rudolf zugehört habe, muss ich Ihnen sagen: Die Forderung nach Lenkungsabgaben ohne Obergrenze mag dort berechtigt sein, wo wir tatsächlich klare Lenkungsabgaben mit einem klaren Lenkungsziel haben. Das trifft für VOC-Lenkungsabgaben und auch für Heizöl ex- traleicht zu. Da haben wir ein klares Lenkungsziel. Hier, bei dieser ökologischen Steuerreform, in dieser Vorlage, haben wir kein klares Lenkungsziel! Das wurde von gar niemandem bestritten, es wurde im Gegenteil bedauert.
Kollege Rechsteiner Rudolf hat nach einem Lenkungsziel ge- rufen, Frau Semadeni hat nach einem gerufen, und Kollege Suter will es ja konkret einführen. Aber wenn Sie kein Len- kungsziel haben, müssen Sie zwangsläufig einen Maximal- satz einführen, sonst ist die Sache nach oben offen, und fis- kalischen Begehrlichkeiten sind Tür und Tor geöffnet.
Es ist hier offensichtlich zwingend, wenn Sie einfach das Prinzip «Energie statt Arbeit besteuern» einführen, eine Grenze zu setzen. Die Grenze gemäss Antrag der Mehrheit ist, ich habe es Ihnen gesagt, recht hoch.
Zum Schluss zwei Bemerkungen zu den übrigen Anträgen: Der Antrag Gonseth will gleich noch die Rücksichtnahme auf die Wettbewerbsfähigkeit streichen. Das kommt ohnehin nicht in Frage. Beim Antrag Suter muss ich Sie darauf auf- merksam machen, dass er am gleichen Problem krankt wie die Volksinitiative selbst. Wir bekämen einen starren «Fahr- plan», der in keiner Weise geändert werden kann. Wir wür- den in der Verfassung festschreiben, dass die Einwirkungen jährlich um durchschnittlich 0,5 bis 1 Prozent zu vermindern sind. Das ist eine Übernahme aus der Initiative, in Anlehnung daran formuliert; aber so geht das nicht. Weil wir also kein klares Ziel haben, müssen wir einen Höchstsatz einführen. Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, diesem für den An- fang zweifelsfrei genügenden Ansatz von 2 Rappen zuzu- stimmen und alle anderen Anträge abzulehnen, d. h. also Zu- stimmung zur Kommissionsmehrheit.
Stucky Georg (R, ZG): Namens der FDP-Fraktion möchte ich Sie bitten, dem Höchstsatz von 2 Rappen zuzustimmen. Es ist eine gute Tradition, dass wir quasi ein Sicherheitsventil in die Verfassung einbauen, wenn wir neue Steuern einfüh- ren, so geschehen bei der Mehrwertsteuer, als wir zuerst ei- nen Höchstsatz von 6,5 Prozent hatten und das zusätzliche Prozent bereits in der Verfassung vorsahen, weshalb wir heute einen Satz von 7,5 Prozent haben. Wenn die Mehr- wertsteuer erhöht werden soll, braucht es wieder eine Volks-
abstimmung, und zwar braucht es eine Mehrheit von Volk und Ständen. Übrigens haben wir dieses Sicherheitsventil auch bei der direkten Bundessteuer. Genauso wird hier ver- fahren: Das Volk soll sich in einem obligatorischen Referen- dum zu Erhöhungen äussern können. Daran möchten wir festhalten.
Die Steuer muss auch kalkulierbar sein. Mit diesen 2 Rappen Höchstsatz können wir wenigstens eine rohe Angabe ma- chen und können vor allem sagen, dass die Steuer begrenzt sein wird. Das kann auch die Wirtschaft zur Kenntnis neh- men. Wenn Sie dem nicht zustimmen, muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Energie-Umwelt-Initiative im Unterschied zur Solar-Initiative keine finanzielle Höchstbela- stung kennt, sondern sie kennt ein ökologisches Ziel, das, wenn man die Unterlagen des Paul-Scherrer-Instituts stu- diert, Milliarden verschlingen würde, Milliarden!
Da muss ich Frau Gonseth sagen, dass der Standpunkt der Grünen wirtschaftsfeindlich ist, weil diese Milliarden von der Wirtschaft und den Haushalten getragen werden müssen. Die Haushalte werden wenigstens zum Teil die Zusatzbela- stung wieder über den Index abwälzen, höhere Löhne for- dern. Damit kommt die Wirtschaft doppelt zum Handkuss, sie trägt die doppelte Belastung: indirekt über höhere Löhne - teurere Arbeit - und über die höheren Preise.
Ich möchte mich noch zum Antrag Suter äussern. Er macht die Bemessung des Höchstsatzes von einer jährlichen Ver- änderung abhängig. Wenn diese Parameter, die er setzt, nicht erreicht würden, müsste der Höchstsatz wieder geän- dert werden. Diese Kriterien sind eigentlich gar nicht kalku- lierbar. Sie nennen nämlich z. B. das Kriterium «schädliche oder lästige Einwirkungen». Das kann man nicht eindeutig definieren, und damit wäre auch die Basis, auf der die Steuer berechnet werden müsste, gar nicht kalkulierbar.
Auch der zweite Teil Ihres Antrages, dass nämlich der Höchstsatz gilt, «bis der Nutzenergieanteil die Energieverlu- ste übersteigt», ist nicht bestimmbar.
Wir haben keine Bilanz der Energieverluste. Ich weise Sie darauf hin, dass in einem kalten Jahr die Energieverluste hö- her sein können als die Nutzenergie und in einem anderen Jahr dies wieder nicht der Fall ist - also auch das Klima kann eine Rolle spielen. Wir können aber sicher keine Steuer er- heben, sie jährlich ändern und darüber hinaus auch noch vom Klima abhängig machen wollen.
Politisch betrachtet begreife ich eigentlich die rotgrüne Alli- anz nicht, die jetzt gegen den Höchstsatz kämpft. Sie haben es in einem Abstimmungskampf doch viel leichter, wenn Sie sagen können: Die Steuer kann maximal so viel betragen; sie ist also durch die Verfassung begrenzt. Wenn Sie das nicht tun, werden Sie gewärtigen müssen, dass Ihnen die Gegner mit Recht entgegnen und auch dem Volk sagen werden, dass die Abgabe eine Steuer ist, die kein oberes Ende kennt, sondern immer steigen kann. Das ist keine gute Ausgangs- lage, wenn man eine Vorlage, die ohnehin umstritten ist, durchbringen will.
Ich will aber keine Belehrungen geben. Ich empfehle Ihnen, beim Höchstsatz zu bleiben.
Kuhn Katrin (G, AG): Herr Stucky, Sie haben soeben gesagt, die SP-Fraktion und die grüne Fraktion wollten der Wirtschaft und ebenfalls den Haushalten Milliarden von Franken neh- men. Wohin, vermuten Sie, gehen diese Milliarden nachher? Haben Sie das Gefühl, die Grünen und die SP hätten einen Safe, in dem sie diese Milliarden aufbewahren? Gehen Sie nicht mit mir einig, dass wir hier sehr viele Vorschläge und konkrete Beispiele haben, wohin wir sie dann tun - beispiels- weise mit der Solar-Initiative? Sehen Sie nicht auch den gan- zen volkswirtschaftlichen Nutzen, den wir mit dieser neuen Regelung erreichen?
Stucky Georg (R, ZG): Ich nehme nicht an, dass diese Steuer Ihnen die Kasse für den Wahlkampf füllt, das sicher nicht.
Bulletin officiel de l'Assemblée federale
A
883
Energieabgaben
der Masse von neuen Verwaltungseinheiten und Beamten die Rede.
Epiney Simon (C, VS), rapporteur: Au nom de la majorité de la commission, je vous demande d'inscrire dans la constitu- tion le taux maximal de la taxe, c'est-à-dire 2 centimes par kilowattheure.
Notre Parlement a accepté un certain nombre de taxes: la taxe poids lourds, la taxe sur le CO2 et maintenant une taxe sur l'énergie. Cette multiplication des taxes pourrait entraîner un phénomène de rejet, et ce d'autant plus que plusieurs tex- tes seront soumis en même temps à la votation populaire. Le phénomène de «Neinsager» pourrait à nouveau apparaître. Lors du changement de système fiscal, nous avons fixe un taux maximal pour la TVA. Aujourd'hui, avec cette disposition constitutionnelle, nous introduisons un nouveau système fis- cal qui est la réforme fiscale écologique. Dès lors, si vous avez le souci de faire passer ce projet, à cause des opposi- tions tantôt des gaziers, tantôt des représentants du pétrole, de l'économie ou des cantons alpins, il faut prévoir un certain nombre de garanties; pour faire passer une réforme fiscale écologique minimale, c'est ce qu'il faut prévoir. Le fait d'intro- duire dans une norme constitutionnelle le taux maximum de la taxe que l'on peut percevoir est une garantie qui permet de mieux défendre le projet.
Nous vous demandons, dès lors, de prévoir une telle dispo- sition et de créer ainsi une nouvelle divergence avec le Con- seil des Etats.
Teuscher Franziska (G, BE): Ich spreche zu Litera d, Höchstsatz, und knüpfe bei der von Herrn Baumberger er- wähnten Kindererziehung an: Herr Baumberger, Sie haben zwar sehr engagiert gesprochen, und ich gebe Ihnen recht, dass es bei der Erziehung der Kinder wichtig ist, engagiert und überzeugend zu sprechen; von allen Rednern - das muss ich sagen - haben Sie das am besten gemacht. Nur mich persönlich haben Sie nicht umgestimmt.
Ich finde es immer noch völlig fragwürdig und höchst unver- nünftig, in der Grundnorm einen Höchstsatz festzulegen. Wird für die Energieabgabe ein Höchstsatz festgelegt, stut- zen wir der Lenkungsabgabe die Flügel. Eine Lenkungsab- gabe darf nicht nach oben beschränkt sein, wenn es uns mit der ökologischen Steuerreform, die diesen Namen auch ver- dient, ernst ist. Die ökologische Steuerreform will den Res- sourcenverbrauch einschränken. Dazu muss ein Lenkungs- ziel festgelegt werden. In der Grundnorm soll festgehalten werden, dass eine Abgabe erhoben wird und wie dies in den Grundzügen zu erfolgen hat. Es ist aber völlig unmöglich, heute auf Verfassungsstufe festzulegen, wie hoch diese Ab- gabe höchstens sein darf.
Wenn wir ein Lenkungsziel festlegen, müssen wir dies auch erreichen wollen; wir dürfen nicht durch einen Höchstsatz den Spielraum einschränken. Ein Höchstsatz von 2 Rappen mag im Moment hoch erscheinen. Längerfristig kann er aber zu tief sein, um eine Lenkungswirkung zu haben. Steuer- sätze müssen im Gesetz und nicht auf Verfassungsstufe fest- gelegt werden, denn nur so kann genügend Flexibilität ge- währleistet werden. Falls der Höchstsatz für die Lenkungsab- gabe in der Grundnorm festgeschrieben wird, wird die grüne Fraktion die Grundnorm ablehnen.
Im Namen der grünen Fraktion möchte ich noch etwas zum Minderheitsantrag Rechsteiner Rudolf sagen. Auch hier wird auf Verfassungsstufe verlangt, dass auf die Wettbewerbsfä-
higkeit der Wirtschaft Rücksicht genommen wird. Damit öff- nen wir aber wieder Tür und Tor für Ausnahmebestimmun- gen und willkürliche Entscheide. Denn wer wird entschei- den, wie es um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft steht?
Auch wir Grünen sind der Meinung, dass die Energiepreise nicht von heute auf morgen verdoppelt werden können, son- dern dass sie allmählich erhöht werden müssen. Deshalb ist ja gerade die Energie-Umwelt-Initiative so bestechend. Sie gibt ein klares ökologisches Ziel und einen definierten Weg dazu vor. Auch Herr Stucky hat anerkannt, dass die Energie- Umwelt-Initiative ein ökologisches Ziel verfolgt.
Herr Stucky, ich habe mich gestern in meinem Votum zur Energie-Umwelt-Initiative dazu geäussert, wie sich die Grü- nen eine Wirtschaftspolitik vorstellen könnten und wie die Wirtschaftspolitik mit der Energie-Umwelt-Initiative ver- knüpft ist. Sie können diesen Text vielleicht einmal in einer ruhigen Minute nachlesen und werden entdecken, dass auch wir Grünen ganz interessante Ideen haben, wie die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft geför- dert werden könnte und wie neue Arbeitsplätze zu schaffen sind.
Im Namen der grünen Fraktion beantrage ich Ihnen, den An- trag Gonseth zu unterstützen. Nicht von heute auf morgen, aber in voraussehbaren, regelmässigen Schritten soll die Energieabgabe erhöht werden.
Strahm Rudolf (S, BE), Berichterstatter: 1. Ich möchte sa- gen, was die Höchstgrenze - 2 Rappen pro Kilowattstunde - bedeutet, damit klar wird, was das für das Portemonnaie heisst: Beim Benzin würde das etwa 18 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel bedeuten, beim Heizöl extraleicht - für die Haushaltfeuerungen - käme das einer Verteuerung ab heutigem Marktpreis von etwa 80 Prozent gleich.
Die Kommissionsmehrheit will prinzipiell eine Obergrenze setzen. Sie will ein fiskalisches Sicherheitsventil; aber es gibt auch abstimmungspolitische Grunde: Ohne Obergrenze kann der Interpretation Tür und Tor geöffnet werden.
Ich muss Ihnen namens der Kommissionsmehrheit - contre coeur - empfehlen, diesem Maximalansatz zuzustimmen. Die Abstimmung in der Kommission war allerdings mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten knapp aus- gegangen.
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Der Vorteil einer Höchstab- gabe besteht darin, dass man bei der Volksabstimmung weiss, was maximal eingeführt wird. Wenn es dann später einmal um die Ausführungsgesetzgebung geht, wird das dannzumalige Parlament nicht noch einmal eine so lange Diskussion über den dort einzuführenden Maximalsatz füh- ren.
Aber auf der anderen Seite ist es schon so, dass ein Höchst- satz der Lenkungswirkung widerspricht. Eine Abgabe, die rückerstattet wird, sollte nicht begrenzt werden, weil sie sonst systemwidrig würde. Der Gestaltungsspielraum der neuen Finanzordnung mit ökologischen Anreizen würde dann ein- geschränkt, und die Flexibilität für allfällige Anpassungen ginge verloren - wobei ich sagen muss: Wenn Sie dennoch eine Höchstgrenze einführen, wird das für uns nicht Anlass sein - wie offenbar für die grüne Fraktion -, zur Grundnorm ganz generell nein zu sagen.
Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire Für den Antrag der Minderheit 101 Stimmen 66 Stimmen
Für den Antrag Suter
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
N 2 juin 1999
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Taxes sur l'énergie
Zweite, namentliche Eventualabstimmung Deuxième vote préliminaire, nominatif (Ref .: 3075)
Für den Antrag der Mehrheit stimmen: Votent pour la proposition de la majorité:
Antille, Aregger, Baader, Bangerter, Baumann Alexander, Baumberger, Beck, Bezzola, Binder, Bircher, Blaser, Bonny, Borer, Bortoluzzi, Bosshard, Brunner Toni, Bührer, Cavadini Adriano, Christen, Columberg, Comby, Debons, Dettling, Donati, Dreher, Dupraz, Durrer, Eberhard, Egerszegi, Eggly, Ehrler, Engelberger, Epiney, Fehr Hans, Fehr Lisbeth, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Florio, Föhn, Freund, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Gros Jean-Michel, Gros- senbacher, Guisan, Gusset, Hasler Ernst, Hegetschweiler, Heim, Hess Otto, Hess Peter, Hochreutener, Imhof, Kalber- matten, Keller Rudolf, Kofmel, Kühne, Kunz, Lachat, Lan- genberger, Lauper, Leu, Loeb, Maitre, Mühlemann, Müller Erich, Oehrli, Philipona, Raggenbass, Randegger, Ruck- stuhl, Sandoz Marcel, Schenk, Scherrer Jürg, Scheurer, Schlüer, Schmid Samuel, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Simon, Speck, Steffen, Steinegger, Steiner, Theiler, Tschup- pert, Vetterli, Vogel, Waber, Weigelt, Weyeneth, Widrig, Wit- tenwiler, Wyss (95)
Für den Antrag der Minderheit stimmen: Votent pour la proposition de la minorité:
Aeppli, Aguet, Alder, Ammann Schoch, Banga, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Béguelin, Berberat, Borel, Bühl- mann, Burgener, Carobbio, David, de Dardel, Dormann, Dünki, Eymann, Fankhauser, Fasel, Fässler, Fehr Jacque- line, Geiser, Genner, Goll, Gonseth, Grobet, Gross Andreas, Gross Jost, Günter, Gysin Remo, Haering Binder, Hafner Ursula, Hammerle, Herczog, Hollenstein, Hubmann, Jans, Jaquet, Jeanprêtre, Jutzet, Keller Christine, Kuhn, Leemann, Leuenberger, Marti Werner, Maury Pasquier, Meier Hans, Müller-Hemmi, Ostermann, Rechsteiner Paul, Rechsteiner Rudolf, Rennwald, Roth, Ruf, Schaller, Schmid Odilo, Sema- deni, Spielmann, Stamm Judith, Strahm, Suter, Teuscher, Thanei, Tschäppät, Vallender, Vermot, Vollmer, von Allmen, von Felten, Weber Agnes, Widmer, Wiederkehr, Zbinden, Zwygart (75)
Entschuldigt/abwesend sind - Sont excusés/absents: Blocher, Cavalli, Chiffelle, Ducrot, Engler, Fritschi, Gadient, Giezendanner, Gysin Hans Rudolf, Lötscher, Maspoli, Mau- rer, Meyer Theo, Meyer Thérèse, Moser, Nabholz, Pelli, Pi- doux, Pini, Ratti, Ruffy, Rychen, Stamm Luzi, Steinemann, Stucky, Stump, Tschopp, Zapfl, Ziegler (29)
Präsidium, stimmt nicht - Présidence, ne vote pas: Heberlein (1)
Definitive Abstimmung - Vote définitif Für den Antrag der Mehrheit 147 Stimmen Für den Antrag Gonseth 10 Stimmen
Präsidentin: Damit ist der Text des Gegenentwurfes berei- nigt. Die Minderheit Speck bzw. die Minderheit II (Speck) beantragt, den ganzen Gegenentwurf zu streichen. Dieser Antrag betrifft neben Artikel 1a Absätze 1 und 2 auch Artikel 2.
Art. 2 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit I (Teuscher, Berberat, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Stump) Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Volksinitiative anzunehmen.
Minderheit II
(Speck, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Heget- schweiler, Maurer, Scherrer Jürg, Stucky, Wyss) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 2
Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité I (Teuscher, Berberat, Herczog, Rechsteiner Rudolf, Stump) L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux can- tons d'approuver l'initiative populaire.
Minorité II (Speck, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, Heget- schweiler, Maurer, Scherrer Jürg, Stucky, Wyss) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der Minderheit II 95 Stimmen Für den Antrag der Minderheit I 71 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II 62 Stimmen
Art. 1a Abs. 1 - Art. 1a al. 1 Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, nominatif (Ref .: 3079)
Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Aeppli, Aguet, Alder, Ammann Schoch, Antille, Banga, Bau- mann Ruedi, Baumann Stephanie, Baumberger, Béguelin, Berberat, Bezzola, Bircher, Borel, Bühlmann, Burgener, Carobbio, Christen, Columberg, Comby, David, de Dardel, Debons, Donati, Dormann, Dünki, Dupraz, Durrer, Eber- hard, Ehrler, Epiney, Eymann, Fankhauser, Fasel, Fässler, Fehr Jacqueline, Geiser, Genner, Goll, Gonseth, Grobet, Gross Andreas, Gross Jost, Grossenbacher, Günter, Gysin Remo, Haering Binder, Hafner Ursula, Hammerle, Heim, Herczog, Hess Peter, Hochreutener, Hollenstein, Hub- mann, Jans, Jaquet, Jeanprêtre, Jutzet, Kalbermatten, Kel- ler Christine, Keller Rudolf, Kühne, Lachat, Langenberger, Lauper, Leemann, Leu, Leuenberger, Maitre, Marti Werner, Maury Pasquier, Müller-Hemmi, Ostermann, Philipona, Raggenbass, Rechsteiner Paul, Rechsteiner Rudolf, Renn- wald, Roth, Ruckstuhl, Ruf, Sandoz Marcel, Schaller, Schmid Odilo, Semadeni, Simon, Spielmann, Stamm Judith, Steffen, Steinegger, Strahm, Stump, Suter, Teuscher, Thanei, Tschappat, Vallender, Vermot, Vollmer, von Allmen, von Felten, Weber Agnes, Widmer, Widrig, Wiederkehr, Zbinden, Zwygart (108)
Dagegen stimmen - Rejettent le projet:
Aregger, Baader, Bangerter, Baumann Alexander, Binder, Blaser, Bonny, Borer, Bortoluzzi, Bosshard, Brunner Toni, Bührer, Cavadini Adriano, Dettling, Dreher, Egerszegi, Eggly, Engelberger, Fehr Hans, Fehr Lisbeth, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Florio, Föhn, Freund, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Gros Jean-Michel, Gusset, Hasler Ernst, Hegetschweiler, Hess Otto, Imhof, Kofmel, Kunz, Loeb, Müh- lemann, Müller Erich, Oehrli, Randegger, Schenk, Scherrer Jürg, Scheurer, Schlüer, Schmid Samuel, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Speck, Stamm Luzi, Steiner, Stucky, Thei- ler, Tschuppert, Vetterli, Vogel, Waber, Weigelt, Weyeneth, Wittenwiler, Wyss (61)
Bulletin officiel de l'Assemblée federale
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Energieabgaben
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Beck, Guisan, Kuhn, Meier Hans (4)
Entschuldigt/abwesend sind - Sont excusés/absents: Blocher, Cavalli, Chiffelle, Ducrot, Engler, Fritschi, Gadient, Giezendanner, Gysin Hans Rudolf, Lötscher, Maspoli, Mau- rer, Meyer Theo, Meyer Thérèse, Moser, Nabholz, Pelli, Pi- doux, Pini, Ratti, Ruffy, Rychen, Steinemann, Tschopp, Zapfl, Ziegler (26)
Präsidium, stimmt nicht - Présidence, ne vote pas: Heberlein (1)
B. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für einen Solarrappen (Solar-Initiative)>>
B. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire «pour l'introduction d'un centime solaire (Initiative solaire)»
Ordnungsantrag Suter
Die Abstimmung über die Solar-Initiative wird ausgesetzt, bis beide Parlamentskammern den Gegenvorschlag («Über- gangsbestimmung») bereinigt haben, längstens bis zum 20. März 2000.
Die Gesamtabstimmung über die parlamentarische Initia- tive «Förderabgabebeschluss» (99.401) ist vor der Abstim- mungsempfehlung über die Solar-Initiative durchzuführen.
Motion d'ordre Suter
Le vote sur l'initiative solaire est suspendu jusqu'à ce que les deux Chambres aient termine l'examen du contre-projet («dispositions transitoires»), mais au plus tard jusqu'au 20 mars 2000.
Le vote sur l'ensemble sur l'initiative parlementaire «Arrêté sur une taxe d'encouragement en matière énergétique» (99.401) doit être effectué avant que le Conseil se prononce sur une recommandation de vote pour l'initiative solaire.
Präsidentin: Der Ordnungsantrag Suter ist zurückgezogen worden.
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsidentin: Wir bereinigen nun den Gegenentwurf.
Art. 1a Abs. 1 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Maurer, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, He- getschweiler, Scherrer Jürg, Stucky) Streichen
Art. 1a al. 1 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité (Maurer, Brunner Toni, Dettling, Fischer-Seengen, He- getschweiler, Scherrer Jürg, Stucky) Biffer
Verschoben - Renvoyé
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Art. 1a Abs. 2 Antrag der Kommission Einleitung Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 24 Abs. 1 Mehrheit
.... 0,6 Rappen pro Kilowattstunde. Minderheit I
(Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Ehrler, Fischer-Seen- gen, Hegetschweiler, Maurer, Philipona, Stucky, Wyss) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit II (Ruckstuhl) 0,4 Rappen pro Kilowattstunde.
Art. 24 Abs. 2
a. Flächen, der geothermischen Energie und ...
...
Art. 24 Abs. 3
bbis. Finanzhilfen nach Absatz 2 Buchstaben a und b können auch im Ausland ausgerichtet werden für die Erfüllung von schweizerischen Verpflichtungen zur Reduktion von Treib- hausgasen.
Art. 24 Abs. 4 Bei Unternehmungen, die in hohem ...
Art. 24 Abs. 5 Mehrheit
Die Befugnis zur Erhebung der Förderabgabe endet zwanzig Jahre nach Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung.
Minderheit
(Hegetschweiler, Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Ehrler, Philipona, Stucky, Wyss)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 24 Abs. 6 Mehrheit Wird gestützt auf Artikel 24octies Absatz 6 der .... 900 Millio- nen Franken Minderheit I
(Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Ehrler, Fischer-Seen- gen, Hegetschweiler, Maurer, Philipona, Stucky, Wyss) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, aber: Wird gestützt auf Artikel 24octies Absatz 6 der ... Minderheit II
(Ruckstuhl) Wird gestützt auf Artikel 24octies Absatz 6 der .... 600 Millio- nen Franken ...
Art. 24 Abs. 7 Streichen
Antrag Vallender Art. 24 Abs. 3
a. Für Massnahmen gemäss Absatz 2 Buchstaben a und c wird je ein Viertel, für Massnahmen nach Buchstabe b die Hälfte des Ertrages eingesetzt.
...
Antrag Suter Art. 24 Abs. 5
.... der Ausführungsgesetzgebung. Die Energieabgabe er- lischt, sofern die Landesversorgung mindestens zu 50 Pro- zent durch einheimische erneuerbare Energieträger sicher- gestellt ist und der Nutzenergieanteil die Energieverluste übersteigt.
N 2 juin 1999
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Taxes sur l'énergie
Art. 1a al. 2 Proposition de la commission Introduction Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Art. 24 al. 1 Majorité
.... 0,6 centime par kilowattheure.
Minorité I
(Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Ehrler, Fischer-Seen- gen, Hegetschweiler, Maurer, Philipona, Stucky, Wyss) Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité II
(Ruckstuhl)
.... 0,4 centime par kilowattheure.
Art. 24 al. 2
a. .... sur les zones construites, la géothermie et l'énergie ...
Art. 24 al. 3
bbis. Des aides financières, selon l'alinéa 2 lettres a et b, peuvent aussi être versées à l'étranger en vue de satisfaire aux engagements fédéraux pour la réduction de gaz à effet de serre.
Art. 24 al. 4
La loi prévoit des réglementations particulières et des excep- tions pour les entreprises obligées de faire appel à de gran- des quantités d'énergie non renouvelables.
Art. 24 al. 5 Majorité
La compétence de prélever une taxe de soutien est limitée à vingt ans dès l'entrée en vigueur de l'arrêté fédéral.
Minorité
(Hegetschweiler, Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Ehrler, Philipona, Stucky, Wyss)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Art. 24 al. 6 Majorité ... selon l'article 24octies alinea 6 .... 900 millions de francs
Minorité I
(Baumberger, Brunner Toni, Dettling, Ehrler, Fischer-Seen- gen, Hegetschweiler, Maurer, Philipona, Stucky, Wyss) Adhérer à la décision du Conseil des Etats, mais:
selon l'article 24octies alinéa 6 ... Minorité II
(Ruckstuhl) ... selon l'article 24octies alinéa 6 . 600 millions de francs
Art. 24 al. 7 Biffer
Proposition Vallender Art. 24 al. 3
a. Un quart du produit est affecte aux besoins de chacune des lettres a et c de l'alinéa 2, la moitié du produit est affectée aux besoins de la lettre b de l'alinéa 2.
Proposition Suter Art. 24 al. 5
.... de l'arrêté federal. La redevance écologique sur l'énergie expire pour autant que l'approvisionnement du pays en éner- gie renouvelable locale est assuré au moins à 50 pour cent et pour autant que le pourcentage d'énergie utilisable est su- périeur aux pertes d'énergie.
Einleitung - Introduction Angenommen - Adopté
Art. 24 Abs. 1 - Art. 24 al. 1
Baumberger Peter (C, ZH): Sowohl die Solar-Initiative als auch der Gegenvorschlag gemäss Kommissionsmehrheit sind stark am seinerzeitigen Energieabgabebeschluss des Nationalrates orientiert, auf den wir nicht mehr eintreten wol- len. Sie sind, mit anderen Worten, eine Subventionsmaschi- nerie.
Die Kommissionsmehrheit orientiert sich, mit der vorgeschla- genen Abgabe von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde, letztlich einfach daran, wie man Mehrheiten finden kann, um mög- lichst viele Mittel für eine derartige Zwecksteuer hereinzuho- len. Richtig wäre, wenn schon, sich daran zu orientieren, für welche Mittel wo sinnvollerweise Bedarf besteht.
Meines Erachtens und nach Meinung der Minderheit I ist es nicht notwendig, Subventionen für Dinge einzuholen, bei de- nen es um blosse Mitnahmeeffekte geht. Ich erinnere bei- spielsweise an Gebäudesanierungen, die auch ohne Sub- ventionen laufend vorgenommen werden. Wir müssen auch vermeiden, Installationen und Techniken zu subventionieren, die lediglich einen heute noch ungenügenden Stand der Technik festschreiben. Das gilt beispielsweise für verschie- dene Ausprägungen, auch der Solarenergie. Das Vorhaben geht fälschlicherweise von Input-Überlegungen aus, statt dass man sich überlegt, wie der Output sinnvoll organisiert und verwendet werden kann.
Der Bundesrat sieht in seiner Botschaft für echte Anschubin- vestitionen für erneuerbare Energien und für eine gewisse Hilfe für die Wasserkraft einen Bedarf von rund 300 Millionen Franken im Jahr. Das entspricht ungefähr dem vorliegenden Ständeratsbeschluss mit einer Abgabe von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde, und das für eine sehr breitgefächerte Emp- fängerschaft.
Nach Meinung der Minderheit I, die sich dem Ständerat an- schliesst, muss der Abgabesatz zwingend für realisierbare Projekte von ausreichender Qualität und mit einem vernünfti- gen Kosten-Nutzen-Verhältnis reserviert bleiben. Wir sind, Sie wissen es alle, in unserem Parlament daran, den beste- henden Subventionsdschungel zu lichten. Wenn das so ist, dürfen wir doch nicht hier einen neuen Dschungel schaffen! Das gilt übrigens auch für das Thema, das wir nachher noch behandeln, nämlich für die Befristung solcher Subventionen. Das Bundesamt für Energie hat kürzlich in einem Workshop zum Förderprogramm Energie Überlegungen angestellt für den Fall der Annahme solcher Energieabgaben in der Volks- abstimmung.
Abgesehen davon, dass sich bereits heute verschiedene Energieagenturen konstituieren, um sich an diesen neuen Fleischtöpfen zu laben - in Klammern möchte ich dazu be- merken: Die Energieagentur der Wirtschaft, die in Gründung ist, gehört nicht dazu; sie lehnt diese Subventionen ab -, be- ginnt nun der Verteilkampf nicht nur von seiten der einzelnen Empfängern her, sondern auch regional. Nicht nur sollen also die Mittel, die da kommen, segmentiert, sondern sie sollen auch noch regional ausgeglichen verteilt werden. Sie erse- hen daraus, dass von einer zielgerichteten Förderung von Projekten, die das wirklich verdienen, keine Rede mehr sein kann. Beschränken wir uns daher - wenn wir schon Subven- tionen sprechen wollen im Sinne dieser Übergangsbestim- mung - auf Projekte, die sinnvoll scheinen!
Damit aber auch diese Mittel aufgrund der 0,2 Rappen - auch gemäss Minderheit I zu Artikel 4 des FAB - noch zusätzlich gestreckt werden können, haben Sie nachher Gelegenheit, den Subventionsansätzen der Minderheit zu Artikel 9 des FAB - und im übrigen auch meinem Einzelantrag, der sagt, Subventionen seien dann zurückzubezahlen, wenn kommer- zielle Gewinne erzielt werden - zuzustimmen. Wenn Sie diese Ansätze ebenfalls vernünftig wählen, so reichen die 0,2 Rappen bei weitem für das, was sinnvoll getan werden kann.
Dass der Mehrheitsantrag mit 0,6 Rappen im übrigen aus der Sicht der Minderheit I nicht in Frage kommen kann, ergibt
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Energieabgaben
sich sodann schon allein aus der schlichten Überlegung, dass der Gegenentwurf mit 0,6 Rappen wesentlich weiter geht als die Solar-Initiative selbst - sie verlangt nämlich zwi- schen 0,1 und 0,5 Rappen -; das kann ja nicht der Sinn eines Gegenentwurfes sein. Wer für unsere Wirtschaft und gleich- zeitig für unsere Umwelt mit sinnvollen Projekten Verant- wortung übernehmen will, der muss der Minderheit I, die 0,2 Rappen will, und damit dem Ständerat zustimmen.
Ruckstuhl Hans (C, SG): Steuern und Abgaben müssen grundsätzlich sozialverträglich, aber auch umweltverträglich sein. Während die Sozialverträglichkeit bei jeder Vorlage mehr oder weniger umfassend diskutiert und abgewogen wird, steckt die Diskussion um die Umweltverträglichkeit noch in den Kinderschuhen. Diese Tatsache zwingt uns, auch bei dieser Vorlage in relativ kleinen und wohlüberlegten Schritten vorzugehen. Nur damit haben wir die Chance, den Zielen im Bereich Energiesparen und der Verlagerung auf er- neuerbare Energieträger näherzukommen
Mit einigen Sprechern, die sich in der Eintretensdebatte ge- äussert haben, bin ich der Meinung, dass Sparen an und für sich effizienter ist als die Verlagerung auf die erneuerbaren Energieträger. Beides bringt aber die Entlastung der Umwelt. Ich bin der Mehrheit des Rates dankbar, dass sie bei Arti- kel 24octies Absatz 6 der Energie-Umwelt-Initiative für die Fassung der Kommissionsmehrheit gestimmt hat und damit der groben Fehlinformation, wie sie vor allem von Professor Binswanger verbreitet wird, nicht gefolgt ist. Damit haben wir auch für diese Vorlage eine vernünftige Grundlage geschaf- fen.
Die Höhe des Abgabesatzes ist ein politischer Entscheid, der sich zwischen Wirksamkeit und politischer Machbarkeit ein- zupendeln hat. Während sich bei der Abgabe von 0,2 Rap- pen pro Kilowattstunde kaum der Verwaltungsaufwand recht- fertigen würde, scheint mir aus heutiger Sicht eine Abgabe von 0,6 Rappen politisch kaum realisierbar. Mit meinem An- trag, der übrigens von der Mehrheit der CVP mitgetragen wird, scheint mir ein vernünftiger Weg gefunden zu sein, der - wenn nicht heute schon - spätestens nach einem lang- wierigen Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat ohnehin obsiegen wird.
Ich beantrage Ihnen Zustimmung zum Antrag der Minderheit II, wie Sie ihn auf Seite 7 der Fahne finden.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr La séance est levée à 12 h 45
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Sammeltitel Energieabgaben Titre collectif Taxes sur l'énergie
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Année
1999
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.06.1999 - 08:00
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