Pays en développement. Coopération
906
N 3 juin 1999
Fünfte Sitzung - Cinquième séance
Donnerstag, 3. Juni 1999 Jeudi 3 juin 1999
08.00 h Vorsitz - Présidence: Heberlein Trix (R, ZH)/Seiler Hanspeter (V, BE)
Präsidentin: Ich begrüsse speziell Herrn Bundesrat Deiss, der den Ratssaal zum ersten Mal in seiner neuen Funktion von diesem Winkel aus sieht.
Wir wünschen ihm eine angenehme Zusammenarbeit mit dem Parlament. (Beifall)
Sammeltitel - Titre collectif Entwicklungsländer. Zusammenarbeit Pays en développement. Coopération
98.072
Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern Coopération technique et aide financière en faveur des pays en développement
Botschaft und Beschlussentwurf vom 7. Dezember 1998 (BBl 1999 1749) Message et projet d'arrêté du 7 décembre 1998 (FF 1999 1575)
Beschluss des Ständerates vom 18. März 1999 Décision du Conseil des Etats du 18 mars 1999 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
99.044
Entwicklungsbericht 1986-1995 Rapport sur la politique suisse de coopération au développement 1986-1995
Bericht des Bundesrates vom 6. Mai 1999 Rapport du Conseil fédéral du 6 mai 1999 Bezug bei der Dokumentationszentrale, Parlamentsgebäude, 3003 Bern S'obtient auprès de la Centrale de documentation, Palais du Parlement, 3003 Berne Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Zbinden Hans (S, AG), Berichterstatter: Diese Vorlage ist mit einem Umfang von 4 Milliarden Franken das wichtigste poli-
tische Standbein der Entwicklungszusammenarbeit. Wir ha- ben daneben auch - das wissen Sie wahrscheinlich -, und zwar nicht parallel, sondern über Jahre verteilt, andere Vor- lagen, die sich mit Entwicklungszusammenarbeit, mit Südar- beit und Ostarbeit befassen: die wirtschafts- und handelspo- litischen Massnahmen, die Beiträge an die humanitäre Hilfe, die Beiträge an Entwicklungsbanken, die Beiträge an die Bretton-Woods-Institutionen, das ganze Programm der Schuldenerlasse und die Umweltprogramme. Es geht hier also nur um einen Teil, aber um den Kernteil der Entwick- lungszusammenarbeit.
Ich möchte Ihnen zu Beginn ein Kurzsignalement der Vorlage geben, nur stichwortartig: Das Volumen beträgt 4 Milliarden Franken, in Tranchen für 1999 bis 2002 aufgeteilt. Das letzte Mal (1995) haben wir einen Rahmenkredit von 3,8 Milliarden Franken gesprochen.
Wie wird das Ganze verteilt? 54 Prozent dieser Mittel kom- men in den Bereich der bilateralen Hilfe, 46 Prozent in jenen der multilateralen Zusammenarbeit. Die Verteilung auf die verschiedenen Kontinente finde ich noch wichtig: 32 Prozent der Mittel fliessen nach Afrika, 27 Prozent nach Asien, 12 Prozent nach Lateinamerika. Dann bleibt noch - Sie haben es zusammengezählt - ein Rest, der für globale Programme bzw. Umweltprogramme reserviert ist.
Nun möchte ich Ihnen ganz kurz aufzeigen, in welchen Berei- chen diese neue Vorlage sich von der letzten unterscheidet. Zuerst zu den Grundsätzen: Die Entwicklungszusammenar- beit ist ja ein dauernder «Lernprozess». Sie konnten das in dem aufgrund des Postulates Zapfl erstellten Bericht des Bundesrates über die Entwicklungszusammenarbeit 1986- 1995 (99.044) feststellen. Der Bundesrat hatte dabei die Ge- legenheit, über zehn Jahre hinweg die Fortentwicklung der Grundsätze überschaubar darzustellen.
Ein erster Grundsatz ist der, dass man die Entwicklungszu- sammenarbeit heute viel weniger technisch sieht als viel- mehr ganzheitlich, in einen gesellschaftlichen, zivilgesell- schaftlichen und ökonomischen Kontext eingebettet.
Das zweite Prinzip, das in dieser Zeit weiterentwickelt wurde, ist das Prinzip der «good governance». Es bedeutet, dass man den einzelnen Empfängerländern hilft, die ganze Regie- rungsarbeit im weitesten Sinne zu kultivieren - von Fragen der Korruption über Fragen der Menschenrechte, der Dezen- tralisierung bis zu solchen der Demokratie. Hier haben wir von der Schweiz aus stark mitgearbeitet und Unterstützung geleistet.
Drittens hat das Prinzip an Bedeutung gewonnen, gemäss dem man die einzelnen Programme, Aktivitäten und Projekte viel mehr als früher systemisch miteinander verknüpft und in- tegrale Programme für Länder erarbeitet - vor allem für die Schwerpunktländer -, aber auch regionale Ansätze, also län- derübergreifend Projekte konzipiert.
Im Verlaufe der letzten Jahre ist das Prinzip des «empower- ment» ganz wichtig geworden: Man ermächtigt dabei diese einzelnen Länder, Regionen, Orte, Dörfer, Sippschaften, Verwandtschaften, unterstützt sie und fördert ihre eigenen Kompetenzen, damit sie selbständig und selbsttätig werden können. Hier möchte ich nur ein Beispiel geben: die Förde- rung der Frauen; ich beschreibe das jetzt noch mit dem alten Begriff. Heute geht man nicht mehr davon aus, dass die Frauen in verschiedenen Gebieten ein Defizit haben und man dieses Defizit abbauen will.
Heute geht man von einem anderen Ansatz aus, dem Gen- der-Ansatz, der sich an der Rolle der Geschlechter und damit insbesondere der Frauen in ganz verschiedenen Bereichen orientiert: im reproduktiven, familiar-verwandtschaftlichen, produktiven sowie sozialen und kulturellen Bereich. Hier geht man davon aus, dass die Frauen gezielt mit einbezogen wer- den, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen zu schaffen, Zugang zu Entscheidverfahren und zu Ressourcen im weitesten Sinn zu finden. Das ist auch ein Beispiel für eine ganzheitliche Betrachtung. Man geht weg von additiven, par- tiellen Eingriffen und sieht die grösseren Zusammenhänge. Weiter hat man in dieser ganzen Zeit auch neue Instrumente und neue Methoden entwickelt. Ich möchte Ihnen die zwei, drei wichtigsten davon aufzeigen:
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Datum 03.06.1999 - 08:00
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