Ein Abgrund zwischen zwei Welten
Zwei Rückweisungen jüdischer Flüchtlinge im Jahre 1942
von Stefan Mächler
Sofern es überhaupt ein „Bewältigen“ der Vergangenheit gibt, besteht es in dem Nacherzählen dessen, was sich ereignet hat; aber auch dies Nacherzählen, das Geschichte formt, löst keine Probleme und beschwichtigt kein Leiden, es bewältigt nichts endgültig. Vielmehr regt es, solange der Sinn des Geschehens lebendig bleibt - und dies kann durch sehr lange Zeiträume der Fall sein - zu immer wiederholendem Erzählen an. (Hannah Arendt')
I. Einleitung
Ermordete können ihr Schicksal nicht erzählen. Zurück bleiben nur ihre Spuren, vielleicht der Nachlebenden Erinnerungen. Wo auch die Erinnerun- gen verlöschen und die letzten Spuren ausgetilgt werden, bleibt gar nichts mehr. Das gelebte Leben versinkt im Strom der Zeiten, und nie wird jemand seine Geschichte erzählen. Dies ist auch das Schicksal Ungezählter, die an
1 „Gedanken zu Lessing: Von der Menschlichkeit in finsteren Zeiten“, in Arendt, Hannah, Menschen in finsteren Zeiten, hg. v. Ludz, Ursula, München, 1989, S. 36 f.
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der Schweizer Grenze abgewiesen wurden. Manche Abweisungen hinterlies- sen schon damals keine Spuren, von anderen hat man sie später vernichtet.2
Dieser Aufsatz erzählt zwei Rückweisungen jüdischer Flüchtlinge, die sich ausnahmsweise umfassend rekonstruieren lassen. Das hat zwei Gründe: Erstens existieren zu beiden Vertreibungen mehr amtliche Akten als bei allen anderen vergleichbaren Fällen. Die Dokumente der einen Abweisung wurden später allein darum nicht vernichtet, weil man sie damals bei den Dossiers der aufgenommenen Flüchtlinge abgelegt hat.3 Die andere ist nur deshalb ausführlich dokumentiert, weil es ausnahmsweise zu einer Untersuchung kam und die Eidgenössische Oberzolldirektion die entstehenden Akten separat aufbewahrte.4 Zweitens ist es möglich, der bürokratischen Sicht auf die beiden Abweisungen, die sich in diesen amtlichen Papieren zeigt, die Erzählungen direkt betroffener Flüchtlinge gegenüber zu stellen. Auch dies ist einmalig und besonderen Umständen zu verdanken. Im einen Fall hat ein Flüchtling seine Zurückstossung in die tödliche Gefahr zufällig überlebt, so dass er uns heute Auskunft geben kann; im anderen hat ein Abgewiesener, von dessen späterem Schicksal wir nichts wissen, bereits damals seine Erfahrung schriftlich festgehalten.
Die eine Geschichte handelt von der Familie Sonabend und geschah unmit- telbar, nachdem die Behörden am 13. August 1942 die Grenzen für Juden geschlossen hatten. Das Prozedere der Rückweisung mit ihrem noch impro- visierten Charakter ist hier gut sichtbar. Die andere Geschichte handelt von den Eheleuten Feingold. Bei ihrer Rückweisung - sie geschah zwei Monate später - besassen die Behörden schon einige Routine. Dieses Beispiel erhellt
2 Zur Quellenlage, insbesondere zu den verschwundenen Akten, vgl. Guido Kollers Beitrag in diesem Band (Kapitel IV.).
3 Es handelt sich um die Abweisung der Familie Sonabend. Man findet die betreffenden Akten im Bundesarchiv in einem Bestand der Flüchtlingssektion der Eidg. Polizeiabteilung. Er besteht hauptsächlich aus Dossiers, die für aufgenommene Einzelpersonen oder Familien angelegt worden waren. Schweiz. Bundesarchiv (BAR), E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757 (Familie Sonabend). Ein damals ebenfalls existierendes Dossier bei der Eidgenössischen Fremdenpolizei mit der Nummer 82506 ist unauffindbar und sehr wahrscheinlich vernichtet.
4 Es handelt sich um die Abweisung des Ehepaars Feingold. Mir ist keine andere derartige Untersuchung begegnet. Die Akten liegen ebenfalls im Schweiz. Bundesarchiv: BAR E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58.
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in erschütterndem Ausmass, wie eingeschränkt und von ihrer Verwaltungs- sicht bestimmt die Behörden die Realität wahrnahmen und ihre Arbeit taten.
Die Geschichte der beiden Vertreibungen zu erzählen und für das Gedächtnis zu bewahren, hat seinen Wert in sich selber. Als Fallstudien ermöglichen sie jedoch auch weitere Analysen, die vielleicht helfen, die noch unbeantwortete Frage aufzuklären, wie es zur antijüdischen Asylpolitik kommen und wie sie durchgeführt werden konnte. In einem ersten Schritt werde ich die beiden Ausschaffungen in ihrer Eigenlogik rekonstruieren und erzählen. In einem zweiten Schritt werde ich versuchen, einzelne Aspekte herauszuschälen, zu analysieren und daraus Schlüsse zu ziehen. Die Einzelfälle werden nicht zu umfassenden Erklärungen führen, aber doch zu einigen, wie mir scheint, wesentlichen Fragen.
Ich danke Guido Koller vom Schweizerischen Bundesarchiv, der mich bei meinen Recherchen stets sehr unterstützte, Henry Spira', der mir als gebürti- ger Pruntruter einige lokale Hinweise zur einen Geschichte geben konnte, und Irene Loebell' vom Schweizer Fernsehen, deren engagierte Recherchen mich in meiner Absicht bestärkten, auch mit Zeitzeugen Gespräche zu führen.
5 Henry Spiras Eltern halfen damals in Pruntrut uneigennützig Flüchtlingen bei ihrer Flucht. Er selber wohnt heute in Plan-les-Ouates.
6 Das Schweiz. Bundesarchiv hat die Dossiers der beiden Fälle Sonabend und Feingold bereits der Journalistin Irene Loebell als Anschauungsmaterial zur Verfügung gestellt, als sie für eine TV-Sendung recherchierte. Sie beschrieb dann, zusammen mit anderen Fällen, die beiden Rückweisungen unter dem Titel „Über Bern nach Auschwitz“ in der Weltwoche vom 9. November 1995. Ihr Bericht war wertvoll, weil sie einzelne individuelle Schicksale der Anonymität entriss und einer breiteren Öffentlichkeit vorlegte. Vor allem gab sie so einem der Betroffenen, Charles Sonabend, der damals als Kind die Rückweisung überlebt hatte, seine Geschichte zurück: In der Weltwoche konnte er heute Dinge über seine eigene Geschichte erfahren, die erst durch die neuesten Aktenfunde rekonstruierbar wurden. Charles Sonabend versuchte unterdessen erfolglos, das Vermögen seiner Eltern, das diese damals in der Schweiz deponiert hatten, zu finden. Irene Loebell konnte mit zwei weiteren Beiträgen dazu zeigen, wie schwierig und zermürbend sich für die Betroffenen eine solche Suche gestaltet (Schweizer Fernsehen DRS, Sendung „10 vor 10“ vom 10.7.1996; Weltwo- che vom 11.7.1996).
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II. „Une intervention quelconque était tardive“ - die Ausschaffung der Familie Sonabend
„Eilt“, schrieb der Beamte der Eidgenössischen Polizeiabteilung zu seinem Briefentwurf.7 Die Anfrage der Uhrenfabrikanten sollte nicht liegenbleiben. Die Behörden hatten sich in dieser Angelegenheit mehr Anfragen, Interven- tionen und Protesten ausgesetzt gesehen, als ihnen lieb war.
Als die Polizeiabteilung antwortete, waren Simon und Laja Sonabend bereits von Drancy nach Auschwitz deportiert und dort ermordet worden. Das amtliche Schreiben an die Direction de l'information horlogère suisse in La Chaux-de-Fonds bestand aus zwei dürren Sätzen:
„In Beantwortung Ihrer Anfrage vom 28. August 1942 beehren wir uns Ihnen mitzuteilen, dass Simon Sonabend am 17. August 1942 nach Frankreich, von wo er gekommen war, zurückgewiesen worden ist. Seine gegenwärtige Adresse ist uns nicht bekannt.“9
Wochen zuvor war der 43jährige Simon Sonabend zusammen mit seiner Familie von Brüssel aufgebrochen, um in der Schweiz Schutz zu finden. Mit ihm waren seine 38jährige Frau Laja, die fünfzehnjährige Tochter Sabine und der elfjährige Sohn Charles. Die Familie hatte nach der Besetzung Belgiens durch die Deutschen im Mai 1940 vergeblich versucht, zu Verwandten nach England zu flüchten. Die Situation der Juden in Belgien hatte sich seither beständig verschlechtert. Sie hatten sich bei den Behörden als Juden ein- schreiben müssen, sie wurden gezwungen, den Stern zu tragen, und man
7 BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757, Briefentwurf Schürch vom 7. Sept. 1942, der Brief musste noch - deswegen das „Eilt“ - auf Französisch übersetzt werden.
8 Laja und Simon Sonabend wurden am 24.8.1942 deportiert und wenig später vergast. Gespräch mit ihrem Sohn Charles Sonabend, 5.7.1996. Die Deportation der Eheleute ist auch verzeichnet in Klarsfeld, Serge, Le mémorial de la déportation des Juifs de France, 1978, Selbstverlag, ohne Seitenzahlen, Kap. „Convoi no 23 en date du 24 août 1942“.
9 Die deutschen Übersetzungen stammen von mir; für die Durchsicht danke ich Stella Jegher, Zürich. Im französischen Original ist der Wortlaut: „En réponse à votre demande du 28 août 1942, nous avons l'honneur de vous faire savoir que Simon Sonabend a été refoulé en France, d'où il était venu, en date du 17 août 1942. Son adresse actuelle ne nous est pas connue.“ BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757, (sign.) Rothmund an Direction de l'information horlogère suisse, La Chaux-de-Fonds, 10. Sept. 1942.
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begann, ihre Vermögen und Anteile in der Wirtschaft zu „arisieren“. Erfas- sen, diskriminieren, entrechten, die Vorbereitungen für den Vernichtungs- prozess waren - in der ungeheuren Konsequenz noch unsichtbar - in ganzer Breite angelaufen.1º Auch von den in Polen lebenden Verwandten hörte die Familie Schreckliches. Obwohl all jene Angehörigen im Warschauer Getto eingeschlossen waren, stand man in ständigem Kontakt mit ihnen und schickte ihnen regelmässig Lebensmittelpakete, um ihre Not zu lindern. Simon Sonabends Vater war bereits an Entkräftung gestorben.
An diese Ereignisse erinnert sich Charles Sonabend noch heute ganz genau. 11 Nur zufällig hat er zusammen mit seiner Schwester die Ausschaffung aus der Schweiz überlebt. Er spricht mit mir - Vertreter eines Landes, das ihm vor über fünfzig Jahren Schmerzliches angetan hat - offen und freundlich. Seine leisen Worte und Fragen, auf die ich keine Antwort weiss, lassen erahnen, wie tief sich jene Erfahrungen in sein Leben eingeschnitten haben und wie unerbittlich sie ihn noch heute quälen. Er hat überlebt, aber es gibt Wunden, die nie verheilen.
Er beginnt zu erzählen, wie damals die ganze jüdische Gemeinde Brüssels auf dem Laufenden darüber gewesen sei, was in Polen passierte. Post und Telephon hätten nämlich normal funktioniert. Im Frühling 1942, es sei April oder Mai gewesen, habe man bereits von Vernichtungslagern" gesprochen:
10 Vgl. Hilberg, Raul, Die Vernichtung der europäischen Juden, Frankreich a.M., Fischer Taschenbuch Verlag, 1991, Bd. 2, S. 631 ff. Von der „Arisierung“ war die Familie Son- abend vor ihrer Flucht nicht betroffen. Gespräch mit Charles Sonabend.
11 Gespräch mit Charles Sonabend, heute wohnhaft in London, am 5.7.1996 anlässlich seines Besuchs in der Schweiz. Mit seiner Schwester Sabine konnte ich erst nach Abschluss dieses Manuskriptes sprechen. Charles Sonabend kannte bereits vor dem Gespräch das Dossier seiner Familie im Schweiz. Bundesarchiv. Er kam als 15jähriger Jugendlicher nach England und spricht heute Englisch. Ich habe mit ihm französisch gesprochen, weil er die damaligen Ereignisse in dieser Sprache erlebt hatte und ich dachte, dies sei deshalb für den Prozess der Erinnerung die geeignetere Sprache. Nach dem Gespräch habe ich ihm eine Transkription der im Original zitierten Passagen vorgelegt, um allfällige inhaltliche Unstimmigkeiten zu berichtigen. Stilistisch haben wir den Text nicht geglättet. Einige Fragen besprachen wir zusätzlich telefonisch.
12 Charles Sonabend verwendete den Begriff „Konzentrationslager“ (camp de concentration). Damit wurden bereits in den 30er Jahren die damaligen Gefangenenlager bezeichnet. Aus seiner Erzählung wird aber klar, dass er die neuartigen Vernichtungslager (camps d'extermination) meinte.
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„Sie töteten alle mit Gas. Das heisst, in Brüssel gab es kein Geheimnis: Wenn man nach Auschwitz geschickt wurde, war man zum Tod verurteilt, praktisch von der Ankunft an. Die Deutschen begannen die Leute über Malines zu deportieren. Sie schickten der Familie oder einer Person eine Karte mit der Anweisung, sich mit einem Koffer in Malines einzufinden.“13
In Malines, einer Kleinstadt in der Nähe Brüssels, befand sich ein Durch- gangslager. Von dort wurden die Juden in Zügen nach dem Osten abtrans- portiert. Wenn sich also jemand in Malines habe präsentieren müssen, erläu- tert Sonabend, sei dies sein Todesurteil gewesen, dies habe man gewusst. Er spricht von „Wissen“. Seine Wortwahl soll nicht darüber hinweg täuschen, dass die realistische Einschätzung der Gefahr damals eine fast unmögliche Aufgabe war. Sichere Informationen gab es keine, und die Nazis betrieben eine systematische Täuschungspolitik. Der Stellungsbefehl, gaben sie vor, sei ein Aufgebot für den Arbeitseinsatz im Osten. Zudem verteilten sie diesen „Arbeitseinsatzbefehl“ nicht selber, sondern bedienten sich dabei des belgi- schen Judenrates AJB (Association des Juifs en Belgique).14 Das erweckte weniger Misstrauen, zumal die AJB jedem Aufgebot ein Schreiben beilegte, in dem sie zum Gehorsam aufforderte, „um die Interessen Ihrer Familien- mitglieder und derjenigen der ganzen jüdischen Bevölkerung“ zu verteidigen. Was man an Gerüchten, und es waren die ungeheuerlichsten, wusste, konnten
13 Gespräch mit Charles Sonabend. Französische Transkription: „Ils tuaient tout le monde par le gaz. C'est à dire qu'à Bruxelles il n'y avait pas de secret: Si on était envoyé à Auschwitz, on était condamné à mort, à l'arrivée pratiquement. Les Allemands commençaient à dépor- ter les gens de Malines. Ils ont envoyé une carte à la famille ou une personne avec des ins- tructions de se présenter avec une valise à Malines.“ Mich erstaunte Sonabends Erinnerung, dass man in Brüssel bereits so früh von Vergasungen (nicht bloss allgemein von Er- mordungen, etwa durch Massenerschiessungen) der Juden gesprochen habe. Auf mein Nachfragen hat Sonabend mit Bestimmtheit an dieser Aussage festgehalten. Freilich heisst dies nicht unbedingt, dass man schon damals vom Gesamtplan der Vernichtung gewusst hat. In die freie Welt, nämlich zuerst in die Schweiz, kam diese Nachricht erst Ende Juli 1942. Vgl. dazu: Laqueur, Walter, Was niemand wissen wollte, Die Unterdrückung der Nachrich- ten über Hitlers „Endlösung“, Frankfurt a.M, 1981. Picard, Jacques, Die Schweiz und die Juden, 1933-1945, Zürich, Chronos, 1994, S. 406 ff. Sowie neuerdings: Browning, Christo- pher R., „A Final Hitler Decision for the 'Final Solution'? The Riegner Telegram Reconsi- dered“, in Holocaust and Genocide Studies, Volume 10, Number 1, Spring 1996, S. 3-10.
14 Der Judenrat wurde auf Befehl der Besatzungsmacht gegründet und von dieser (wie in anderen besetzten Ländern) instrumentalisiert.
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viele deshalb kaum glauben und sie begaben sich nach Malines, einige sogar, 15 ohne dass sie ein Aufgebot erhalten hatten."
Ende Juli oder anfangs August 1942, erinnert sich Charles Sonabend, habe auch seine Schwester Sabine den Stellungsbefehl erhalten. „In diesem Mo- ment beschlossen meine Eltern, dass wir aus Belgien weggehen mussten.“16
Tage später, es war der 9. August, brach man auf. 7 Zur Verzögerung, die sich als fatal erweisen sollte, war es vermutlich gekommen, weil man zuerst die Flucht vorbereiten musste. Zuerst galt es, sich der Unterstützung eines Passeurs zu versichern, sonst wäre das Unternehmen praktisch aussichtslos gewesen. Man musste sich auch, um die jüdische Identität zu verbergen, falsche Pässe beschaffen. Die Familie fand eine Schlepperorganisation, die sie ab Brüssel begleiten würde. Die Sonabends bezahlten ihr für die Fluchthilfe, die gefälschten Papiere wahrscheinlich eingeschlossen, 125'000 französische Franken. Eine enorme Summe, ein Arbeiter oder kleiner Beam- ter hätten dafür etwa ein Jahrzehnt arbeiten müssen.“ Die profitgierigen Passeure - es gab neben ihnen auch solche mit ideellen Motiven - kannten für ihre Forderungen eben generell keine Hemmungen. Diesmal dürfte das
15 Auf der Liste des ersten Transports von Malines nach Auschwitz (4. August 1942) steht bei 168 Personen der Vermerk „KV“, keine Verfügung. Vgl. hierzu und zu den belgischen Deportationen überhaupt Klarsfeld, Serge und Steinberg, Maxime, Mémorial de la Déporta- tion des Juifs de Belgique, hg. v. Union des Déportés Juifs en Belgique und Fils et Filles de la Déportation, Brüssel 1982.
16 Französische Transkription: „Et à ce moment là, mes parents ont décidé qu'on devait partir de la Belgique.“
17 Das folgende habe ich sowohl aufgrund des Gesprächs mit Sonabend wie aufgrund dreier Berichte rekonstruiert, die alle vom 16. Aug. 1942 datieren und sich im Dossier Sonabend befinden (BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757): Einvernahmeprotokoll, aufgenommen durch den Heerespolizisten Corbaz, Rapport des Bezirkschef Choffat von der Kantonspoli- zei Pruntrut an Monsieur le Commandant de la Police Cantonale und Rapport von Muhl, Gendarme, an den Officier de la Police cantonale à Bienne.
18 Im Jahre 1942 verdiente in den französischen Dörfern (unter 2'000 Einwohnern) ein Briefträger 14'000 französische Franken brutto als jährlichen Anfangslohn. Im Departement Doubs, wo der eine Passeur der Sonabends vermutlich wohnte, verdiente ein Landarbeiter, der Kost und Logis hatte, zur gleichen Zeit 7'500 französische Franken jährlich. Nach An- nuaire statistique de la France, 1966, résumé rétrospectif, 72e volume, hg. v. Institut Natio- nal de la Statistique et des Etudes Economiques, Paris, S. 434 und 438.
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übliche Mass eher noch überschritten worden sein. Die Hälfte der Summe bekamen die Passeure von den Sonabends im voraus, die andere Hälfte sollten sie erst nach Abschluss ihrer Arbeit durch eine Vertrauensperson der Familie erhalten. Diese Vorsichtsmassnahme war wohlbegründet; es kam nicht selten vor, dass Schlepper ihre Klienten unterwegs im Stich liessen, ausraubten oder mit neuen Forderungen erpressten.
Die Fluchthilfe für die Sonabends war gut und bis zum Zielort genau organi- siert. Die Passage von Brüssel bis in die Nähe der Schweizer Grenze über- nahmen ein Mann und eine Frau aus Belgien. Sie wurden, wie es eine ver- breitete Praxis war, für den Übertritt in die Schweiz von einem Bewohner der Grenzregion abgelöst. Dieser dritte Passeur stammte aus einem französischen Dörfchen, das unweit der Schweizer Grenze am Fuss des Juras lag. Vermutlich war er ein Schmuggler, der jene Gegend mit ihren Schleichwe- gen bestens kannte.
Als Fluchtziel kam für die Sonabends nur die Schweiz in Frage. Mit diesem Land pflegte der Vater, von Beruf Uhren-Grossist, seit langem Geschäftsbe- ziehungen. Die Familie, meint der Sohn heute, war sich völlig sicher, dort Schutz zu finden:
„Mit der Beziehung, die mein Vater hatte, mit den Bekanntschaften, die er hatte, mit der Arbeit, die er gemacht hatte. Wir haben nicht gezögert. Wenn wir gezögert hätten, hätten wir ohne Zweifel eine andere Lösung getroffen. Wir hätten uns ein- fach in Belgien versteckt ( ... ). Aber wir waren voller Vertrauen, dass wir, wenn
19 Ein Rapport des milit. Nachrichtendienstes für die Periode vom 1.9.1941 bis zum 31.8.1942 erwähnt, dass französische Passeure für Transporte über die Demarkationslinie oder die französisch-schweizerische Grenze „in gewissen Fällen 30'000 französische Franken pro Person“ verlangten. Die Wortwahl lässt darauf schliessen, dass dies überdurchschnittlich viel war. Die Summe entspricht etwa derjenigen, die die Sonabends bezahlt haben. Der gleiche Bericht erwähnt aber auch den Extremfall einer Flüchtlingsfamilie aus Belgien (Eltern und ein Kind), die 600'000 französische Franken bezahlt hatten. Rapport d'activité de la division des réfugiés de la section de police du service de sécurité du cmdt. de l'armée, 4.12.1942; BAR, E 27, 14863. Bei einem Wechselkurs von 9,57 im August 1942 entsprach die Summe, die die Sonabends ihren Passeuren bezahlten, 13'060 Schweizerfranken (Statistisches Handbuch des schweizerischen Geld- und Kapitalmarktes, Mitteilungen der volkswirtschaftlichen und statistischen Abteilung der Schweizerischen Nationalbank, Heft 26, Zürich, 1944, S. 56).
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wir mit dem Passeur durchgekommen wären, in der Schweiz bleiben würden. Mein Vater hatte genug Geld, um sich keine Sorgen zu machen.“20
Er habe, weiss der Sohn, bereits ein Bankkonto in der Schweiz besessen. 21
Die Familie Sonabend verliess Brüssel mit dem Zug Richtung Frankreich. Der Passeur war am Bahnhof dazu gestossen, andere Flüchtlinge waren keine dabei. Die französisch-belgische Grenze konnten sie nur mit Glück passieren. Ein deutscher Beamter misstraute den Pässen, nahm den Familienvater aus dem Wagen, und liess ihn erst aufspringen, als der Zug bereits wieder anfuhr. In Besançon musste die Familie zwei, drei Tage in einem schäbigen und völlig verlausten Hotel warten, bis sie mit einem Lastwagen in ein kleines Dorf nahe der Schweizer Grenze geführt wurde. Es lag am Abhang des Mont Risoux, der Frankreich von der Schweiz trennte. Abends brachen die Flücht- linge auf und überquerten zu Fuss und nun in Begleitung des französischen Schleppers die Berge. „Gegen vier oder fünf Uhr morgens, der Tag brach eben an, sagte der Passeur, wir seien in der Schweiz.“22 Sie befanden sich im Vallée de Joux, in der Gegend von Le Sentier. Hier verliess sie der Schlep- per, und die Familie bezog Unterkunft in einem Chalet im Wald. Dort blieb sie für zwei Tage, weil sie auf jemanden warteten musste, der half, das umfangreiche Gepäck zu transportieren.
20 Gespräch mit Charles Sonabend. Französische Transkription: „Avec la relation que mon père avait, avec les connaissances qu'il avait, avec le travail qu'il avait fait. On n'a pas hésité. Si on avait hésité, sans doute qu'on aurait pris une autre solution, on se serait caché simplement en Belgique ( ... ). Mais on était en pleine de confiance que, si on était passé avec le passeur, on restera en Suisse. Mon père avait assez d'argent pour ne pas se soucier."
21 Nach Auskunft von Charles Sonabend erwähnte nach dem Krieg Braïlowski, seinerzeit ein Geschäftsfreund des Vaters, dass jener in der Schweiz ein Konto mit 200'000 Schweizer- franken besessen habe. An die Existenz eines Schweizer Kontos erinnert sich auch ein Cousin von Charles Sonabend. Sein Onkel Simon Sonabend habe davon erzählt, bevor er mit der Familie Brüssel Richtung Schweiz verlassen habe. Die Zurückgebliebenen müssten sich keine Sorgen um ihre Zukunft in der Schweiz machen, wenn sie dorthin nachfolgen würden, soll er gesagt haben. Er habe genügend Geld dort. Es muss für Simon Sonabend ein leichtes gewesen sein, Geld in die Schweiz zu verschieben, da er mit dieser in intensiver Geschäftsbeziehung stand.
22 Gespräch mit Charles Sonabend. Französische Transkription: „Vers quatre, cinq heures du matin, il commençait à faire jour, le passeur dit qu'on était en Suisse.“
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Als sich die Familie am Freitagnachmittag, dem 14. August, nach Biel aufmachte, konnte sie nicht wissen, dass einen Tag vorher die Schweizer Behörden mit einem vertraulichen Schreiben an die lokalen Organe eine rigorose Grenzsperre gegen die Juden verfügt und zusätzlich auch für wichtige Bahnhöfe im Landesinneren, dazu zählten sie auch Biel, verschärfte Kontrollen angeordnet hatten.23 Die Sonabends blieben jedoch, obwohl am hellen Tag reisend, auf der ganzen Fahrt unbehelligt.
In Biel und Umgebung lebten die Geschäftsfreunde des Vaters. Zuerst begaben sie sich zur Wohnung von Ernest Schneeberger, Direktor der Uhren- fabrik Freco. Hier trennte sich die Familie. Die Eltern gingen zu Fernand Lob, die Kinder zu Jacques Wollmann. Auch diese beiden wohnten in Biel und arbeiteten in der Uhrenbranche. Im Gegensatz zu Schneeberger waren sie Juden. Lob kannte die Familie von früher. Er war bis 1940 Vertreter der Schweizer Uhrenindustrie in Belgien gewesen, und zu seinen Kunden hatte auch Simon Sonabend gehört. Wollmann war ein Verwandter Lobs. Dessen Familie half auch anderen jüdischen Flüchtlingen, in der Schweiz Schutz zu finden. 24
23 BAR, E 6351 (F) 1, 251/58 (1942), EJPD (Rothmund), 13. Aug. 1942, vertrauliches Kreisschreiben Nr. 296 an die Polizeidirektionen der Kantone und an die kantonalen Poli- zeikommandos („Eindämmung des Zustroms ausländischer Zivil- und Militärflüchtlinge“).
24 Die Informationen zu Lob stammen von Michel Lob, Sohn des Erstgenannten, Lausanne. Telefonisches Gespräch vom 22.6.1996. Den Hinweis auf Fernand Lob verdanke ich Irene Loebell. Der Name Lob taucht in den Akten gar nicht auf. Nach den polizeilichen Protokol- len müsste man annehmen, die Eltern Sonabends wären nicht zu Lob, sondern direkt zu einem gewissen Scheidegger in La Heutte gegangen. Diese Version gibt auch Simon Son- abend gegenüber Corbaz zu Protokoll. Protokoll vom 16. Aug. 1942, BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757. Vielleicht war Lob gar nie selber Gastgeber, sondern nur Ver- mittler der Kontakte. Dass die Familie Wollmann auch anderen Flüchtlingen half, ist für den Sohn Pierre Wollmann belegt. Er half 1943 mindestens zehn Juden, ins sichere Landes- innere zu kommen. Abhörprotokoll der schweizerischen Heerespolizei, Biel, 22.11.1943, BAR, E 5330 1975/95.
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A. „Rendu attentif aux mesures qui devaient être prises à leur encontre“ - die Folgen einer ordnungsgemässen Anmeldung
Vor sechs Tagen war die Familie aus dem besetzten Brüssel geflüchtet, nun befand sie sich bei Bekannten in einem freien Land. Die Familie war, erin- nert sich der Sohn, vollkommen erleichtert. „Ich hatte gehört, dass sich mein Vater am nächsten Vormittag einschreiben würde. Wir waren in der Schweiz. Es gab keinen Gedanken an irgend eine Gefahr! Noch am selben Freitag- abend, an dem wir ankamen - ich glaube, es war Freitag, als wir ankamen - gingen wir im Quartier und bei den Geschäften spazieren.“23 Der Elfjährige habe schockiert festgestellt, dass man in Biel, das er nur unter dem französi- schen Namen Bienne gekannt hatte, deutsch sprach und dass deutsche An- schriften über den Geschäften hingen. Aber man habe keinerlei Angst ge- habt. „Alle vertrauten wir darauf, dass wir in der Schweiz angekommen und gerettet waren.“26
Es galt nur noch, den Aufenthalt mit den Behörden zu regeln. Am Samstag- morgen teilte ein gewisser Scheidegger der Gendarmerie von La Heutte und Biel telefonisch mit, dass er Gäste habe. Es handelte sich um das Ehepaar Sonabend, das offenbar unterdessen bei diesem eingetroffen war. Scheideg- ger war der Patron von Lob, der seinerseits am Vortag die beiden Flüchtlinge aufgenommen hatte. Er war ebenfalls Uhrenindustrieller und besass eine Fabrik in La Heutte, wo auch Lob arbeitete.27 Vermutlich hatte Lob seinen Patron gebeten, an seiner Stelle die Behörden zu informieren. Vielleicht dachte er an die judenfeindlichen Tendenzen im eigenen Land und meinte, es wäre vorteilhafter, wenn der nichtjüdische Patron die Sache in die Hand nähme.28 Auch Lob konnte - wie überhaupt die gesamte Schweizer Öffent-
25 Gespräch mit Charles Sonabend. Französische Transkription: „J'avais entendu que mon père allait s'enregistrer le lendemain matin. On était en Suisse. Il [n'y] avait eu aucune idée qu'il [y] avait un danger! Je crois le vendredi soir, quand on est arrivé le vendredi, on allait se promener dans le quartier, chez les magasins.“
26 Gespräch mit Charles Sonabend. Französische Transkription: „Tous avaient confiance: On est arrivé en Suisse, on était sauvé.“
27 La Heutte liegt unweit Biel. Vermutlich hat Lob, der selber in Biel wohnte, die Sonabends dorthin gebracht. Vielleicht hatten sie bereits dort, bei Scheidegger, übernachtet.
28 Soweit auch die Vermutungen von Michel Lob, dem Sohn des Betreffenden, der die Geschichte nicht selber miterlebt hatte und nur später mit dem Vater darüber sprach. Tele- fonisches Gespräch vom 22.6.1996.
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lichkeit - von den neuen Weisungen gegen die Juden noch nichts wissen und wollte mit der Anmeldung wohl, gesetzeskonform wie er war, einfach jede Ordnungswidrigkeit vermeiden.
Wenig später tauchte in der Wohnung Scheideggers der Kantonspolizist Muhl auf, eine Verstärkung begleitete ihn. Er verhaftete die Eheleute Son- abend, fuhr mit ihnen im Zug nach Pruntrut und übergab sie der Heerespoli- zei. Der Vater kam ins Bezirksgefängnis von Pruntrut; die Mutter brachte man - wie bei Frauen und Kindern üblich - in eines der örtlichen Klöster. Es gehörte zum Orden der Ursulinen und war umgeben von weiteren katholi- schen Einrichtungen. Nebenan ragte St .- Pierre, die grösste Kirche des Städtchens, in die Höhe, auf der anderen Strassenseite konnte die eingesperr- te Jüdin das Pfarrhaus sehen und daneben die Suppenküche der Schwestern der Charité, die ebenfalls Flüchtlinge beherbergten. 29
Am Nachmittag tauchten, erzählt Charles Sonabend, auch bei Wollmann zwei Polizisten in Zivil auf. Sie wollten die Kinder abholen und zur Bahn bringen. Es sei Sabbat, sie dürften an diesem Tag nicht Zug fahren, habe der Knabe bestürzt eingewendet. Die Beamten hätten sich nicht erweichen lassen und die Kinder geheissen, mitzukommen. Wollmann habe geholfen, den Koffer zu packen, Widerstand habe er keinen geleistet. Die Beamten brach- ten die Halbwüchsigen mit dem Zug von Biel nach Pruntrut. Unterwegs hätten die beiden Männer nur geschwiegen und keinerlei Mitgefühl gezeigt. Dafür hätten sie die Kinder scharf bewacht, selbst beim Gang zur Toilette.
Die Geschwister wurden ebenfalls zu den Ursulinen gebracht. Die Ordens- schwestern, erzählt Sonabend, hätten acht gegeben, dass sich die Verhafteten nicht entfernten, ansonsten hätten sie sich nicht um sie gekümmert. Dafür hätten sie wohl keine Zeit gehabt; die Katholiken hätten an diesem Samstag Maria Himmelfahrt gefeiert. „Die Schwestern schienen damit beschäftigt, das
29 Aufgrund der polizeilichen Protokolle könnte man meinen, die Flüchtlinge wären bei den Schwestern der Charité einquartiert worden. Charles Sonabend hat aber im Juli 1996 Prun- trut besucht und das Kloster der Ursulinen als Unterkunft wiedererkannt. Vgl. die Fussnoten weiter unten zu den Rapporten von Choffat und Corbaz. Die Informationen über die Örtlichkeiten verdanke ich Henry Spira.
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Fest vorzubereiten. Wir konnten nicht hinaus gehen. Ich sah die Prozession durch das Gitter des Klosters.“30
An diesem Samstag, der für Werktätige ausnahmsweise arbeitsfrei war, wollte auch die Polizei von ihren Gefangenen nicht viel wissen. Man nahm sich nicht einmal die Mühe, die Personalien korrekt zu erfassen.31 Eine Befragung - zum Beispiel über ihre Fluchtgründe oder ihre Pläne - fand nicht statt. Dass sie Juden waren, hatte man offenbar schnell ausgemacht, und aus der gleichentags erhaltenen Weisung wusste man ja, wie mit solchen zu verfahren war:
„In Beachtung der Massnahmen, die gegen sie getroffen werden mussten, wurde beschlossen, dass sie in der Gegend von Boncourt an die Grenze zurückgeführt werden sollten. Der Grenzübertritt sollte gegen 22.00 Uhr stattfinden.“32
Als Choffat, Bezirkskommandant der Kantonspolizei in Pruntrut, dies schrieb, war bereits Sonntag und die für Samstagabend geplante Ausschaf- fung war vorläufig gescheitert. Am Widerstand der Bevölkerung, am Wider- stand der Flüchtlinge selber. Choffat hatte die aus seiner Sicht ärgerliche Sache teilweise selber miterlebt: Vermutlich alarmiert durch die Bekannten der Sonabends, die den Beginn der neuen Schrecken aus nächster Nähe mitbekommen hatten33, intervenierten bei ihm am Samstagabend verschiede- ne Persönlichkeiten. Alfred Ribeaud, Präsident des Bezirksgerichtes, und Ali
30 Gespräch mit Charles Sonabend. Französische Transkription: „Les soeurs semblaient être occupées à préparer la fête. On n'a pas pu sortir, je regardais la procession par la grille du couvent.“
31 Im Insassenregister des Bezirksgefängnisses hat - unter der Nummer 1151 - Simon Son- abend den Vornamen Stanislas erhalten. Das alte Gefängnis existiert nicht mehr; das Regi- ster befindet sich heute im neuen Gebäude. Information Henry Spira.
32 Im Original: „Rendu attentif aux mesures qui devaient être prises à leur encontre, il fut décidé qu'ils seraient reconduits à la frontière dans la région de Boncourt. Le passage de la frontière devait se faire vers 22.00 heures.“ Rapport Choffat, 16. Aug. 1942, BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757.
33 Die Bemühungen der Geschäftsfreunde Sonabends ersieht man aus ihren schriftlichen Interventionen im Dossier. Auch besuchte Wollmann mindestens einmal Sonabend im Ge- fängnis. Ausserdem schreibt Polizeioffizier Hatt am 3. Sept. 1942 aus Biel an das Kant. Polizeikommando Bern: „( ... ) Herr Schneeberger hat bekanntlich s. Zt. alles unternommen, um die Ausschaffung zu verhindern.“ BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757.
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Rebetez, Gymnasiallehrer und Oberst, sprachen persönlich vor und verlang- ten Erklärungen zu den Flüchtlingen. Dass sie politisch streng getrennten Lagern angehörten - dem „schwarzen“ und dem „roten“: Ribeaud war kon- servativ und Rebetez liberal34 - änderte nichts an ihrem gemeinsamen Anlie- gen.
„Ich beschränkte mich“, rapportiert Choffat seinem Vorgesetzten, „auf die Antwort, dass es sich um eine Anordnung der Armee handle und dass ich sie aus- führen würde. Andere Erklärungen gab ich keine ab. Ich erhielt auch einen Anruf aus La Chaux-de-Fonds, von einem Herrn Graber, offenbar ein Anwalt. Ich antwortete ihm, dass die Angelegenheit bereits erledigt sei und jede Intervention zu spät komme.“35
Alle drei Intervenienten wurden von Choffat ungenau informiert, ja belogen: Der Ausschaffungbeschluss basierte auf Weisungen der Eidgenössischen Polizeiabteilung, die die Kantonspolizei am Vortag erhalten hatte; nach diesen hatten sich auch die Massnahmen der Armee zu richten. Solange sich Kantonspolizist Choffat aber auf Befehle der Armee, in Kriegszeiten erst recht eine sakrosankte Institution, berief, entzog er seine Tätigkeit der öf- fentlichen Kritik. Graber schliesslich belog er ganz direkt. Als jener telefo- nierte, befanden sich die Flüchtlinge noch in Pruntrut, für seine Intervention wäre es nicht zu spät gewesen. Merkwürdig zudem, dass Choffat seinen Gesprächspartner nicht erkannte. Immerhin handelte es sich um jemanden, der allgemein bekannt war und den man mit Fug als Vertreter der Öffentlich- keit bezeichnen konnte: um Paul Graber, Nationalrat der Sozialdemokraten und Chefredaktor der Sentinelle. Falsche Auskünfte, selektive Wahrnehmung. Mit beidem erhöhte Choffat die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei in ihrer Angelegenheit ungestört bleiben würde.
34 Für die Information danke ich Henry Spira, Plan-les-Ouates.
35 Im Original: „Je me suis borné à répondre qu'il s'agissait d'un ordre d'Armée et que je l'exécuterais. Je n'ai donné aucune autre explication. J'ai reçu également un téléphone de la Chaux-de-Fonds, d'un Mr. Graber, qui doit être avocat. Je lui ai répondu qu'il s'agissait d'une affaire liquidée et qu'une intervention quelconque était tardive.“ BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757, Choffat, 16. Aug. 1942, Rapport à Monsieur le Commandant de la Police cantonale de Berne.
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Ungestört entwickelte sich die Sache dann doch nicht. Choffat hatte, Schwierigkeiten vorausahnend, ein Taxi zur Rückweisung der Familie bestellt. Er wollte offensichtlich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit verhindern. Diese wäre unvermeidlich gewesen, wenn die Polizei - ihr mangelten eigene Fahrzeuge - das übliche Transportverfahren gewählt und die Flüchtlinge mit der Bahn von Pruntrut bis Boncourt gebracht hätte. Um 21.00 Uhr erschien das Auto vor dem Gefängnis. Simon Sonabend wurde, unnütz seine Proteste und Gegenwehr, in den Wagen gesetzt. Das Taxi fuhr zur Unterkunft der restlichen Familie. Was dann geschah, ist dreifach proto- kolliert:
B. Ein ärgerlicher Vorfall und seine Lehren
„Vor dem katholischen Pfarrhaus“, schreibt Choffat am nächsten Tag seinem Vorgesetzten, „befanden sich keine Neugierigen. Frau Sonabend wurde eingeladen, im Wagen neben ihrem Mann Platz zu nehmen. Sie weigerte sich, bekam einen Anfall von Verzweiflung und fiel ohnmächtig auf den Zimmerboden. Die Kinder schrien um Hilfe. Aufgerichtet durch die Schwestern der Charité [der Kommandant täuscht sich, es waren Ursulinen3º], kam sie wieder zu sich. Sie rief um Hilfe, schrie ihre Verzweiflung heraus, man führe sie in den Tod usw. Natür- lich wurden die Schreie dieser Personen draussen gehört und bald hatten sich fünf- zig Personen auf dem Platz versammelt. Mitleid ergriff das Publikum, und es pro- testierte gegen die Massnahmen der Polizei. Sogar Heerespolizist Corbaz, der seinem Auftrag um jeden Preis Achtung verschaffen wollte, wurde beschimpft. Angesichts dieser Opposition und um so mehr, als es sich um eine Frau und zwei Kinder handelte, beschloss man, auf Gewaltanwendung zu verzichten, um eine Schlägerei zu vermeiden.“37
36 Charles Sonabend hat bei seinem Besuch 1996 das Kloster der Ursulinen wiedererkannt. Die von Choffat erwähnten Schwestern der Charité waren in der Nachbarschaft und hatten ebenfalls mit Flüchtlingen zu tun. Auch Heerespolizist Corbaz machte die gleiche Ver- wechslung. Als vermutlich Ortsunkundiger dürfte er der Verursacher des Missverständnis- ses gewesen sein. Wahrscheinlich war Choffat, der die lokalen Verhältnisse kennen musste, gar nicht persönlich am Tatort anwesend gewesen und hat von Corbaz die Verwechslung übernommen.
37 Im Original: „Devant la Cure Catholique aucun curieux n'y stationnait. Mme Sonabend fut invitée à prendre place à côté de son mari dans l'automobile. Elle refusa et fut prise d'un accès de désespoir et elle tomba évanouie sur le plancher de la chambre. Les enfants criè-
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Aus dem ärgerlichen Vorfall waren, wie Choffat im Bericht ergänzte, Lehren zu ziehen:
„Im vorliegenden Fall hätte man, um zu vermeiden, dass sich das Publikum ein- mischt, die Betreffenden direkt nach Boncourt transportieren müssen, ohne in Pruntrut anzuhalten. Genauso haben wir es am Abend zuvor bei einem anderen Transport von vier Personen gemacht. Ein Wagen erwartete sie am Bahnhof Bon- court. Trotz ihres lebhaften Widerstandes wurden sie an die Grenze geführt und gezwungen, hinüber zu gehen.“38
Das Problem war den leitenden Stellen nicht neu. Schon im Jahre 1938 hatte man sich mit „üblen Szenen“ herumschlagen müssen. Deshalb erhielten - genau am Tag der gescheiterten Ausschaffung - alle Schweizer Grenzwachtposten von der Oberzolldirektion die Direktive, bei Rückweisun- gen „Szenen und Aufläufe nach Möglichkeiten zu vermeiden, weshalb je nach Umständen ein geeigneter Zeitpunkt abzuwarten ist.“39
Bald sollte man noch zusätzliche Konsequenzen ziehen: „Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass Flüchtlinge, die zurückgewiesen werden müssen, mit niemandem (Verwandten, Bekannten, Anwälten, Gesandtschaften, Konsula- ten, Flüchtlingsorganisationen usw.) direkt oder indirekt (namentlich telefo-
rent au secours. Relevée par les Soeurs de Charité elle revint à elle. Elle appela au secours, elle cria son désespoir, qu'on la conduisait à la mort, etc. Naturellement les cris de ces per- sonnes furent entendus du dehors et bientôt une cinquantaine de personnes fut rassemblée sur les lieux. La pitié s'empara du public lequel protesta contre les mesures prises par la police. Même le gendarme d'Armée Corbaz qui voulait à tout prix faire respecter l'ordre fut injurié. Devant cette opposition et d'autant plus qu'il s'agissait d'une femme et de deux enfants, il fut décidé de renoncer d'employer la force et ce pour éviter une bagarre." BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757, Choffat, 16. Aug. 1942, Rapport à Monsieur le Comman- dant de la Police cantonale de Berne.
38 Im Original: „Dans le cas présent et pour éviter que le public s'en mêle, il aurait fallut transporter les intéressés directement à Boncourt, sans s'arrêter à Porrentruy. C'est bien ça que nous avons fait la veille avec un autre convoi de 4 personnes. Une automobile les atten- dait à la gare de Boncourt. Malgré une vive résistance, elles furent conduites à la frontière et obligées de passer de l'autre côté." BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757, Choffat, 16. Aug. 1942, Rapport à Monsieur le Commandant de la Police cantonale de Berne.
39 Eidg. Oberzolldirektion an die Strassenzollämter und Grenzwachtposten, Bern, 14. Aug. 1942, BAR, E 6351 (F), 251/58.
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nisch) Fühlung nehmen können.“40 So lauteten die Massnahmen, mit denen die Eidgenössische Polizeiabteilung die Flüchtlinge gänzlich isolieren und jede Störung vermeiden wollte.
Auch der Heerespolizist Corbaz, der am Vorabend arg beschimpft worden war, schrieb an diesem Sonntag einen Rapport an seinen Vorgesetzten. Noch ganz unter dem Eindruck der dramatischen Situation, versuchte er sich militärisch knapp zu fassen:
„Wir unternahmen alles Notwendige, um sie auszuschaffen, aber es war trotz der Hilfe der Kantonspolizei Pruntrut unmöglich, sie abzuführen. Sonabend, ebenso seine Frau und seine zwei Kinder schrien und wollten sich nicht von der Stelle bewegen, sie gaben vor, dass sie durch die Deutschen erschossen würden, wenn sie im besetzten Frankreich ankämen. Frau Sonabend zerriss sogar ihre Kleider und legte sich auf den Boden, und es war unnütz, zu insistieren, da etwa fünfzig Passanten, die durch die Schreie alarmiert worden waren, protestierten und schrien, dass man nicht so handeln dürfe. Angesichts der Unmöglichkeit, diese Leute in den Wagen zu bringen und sie zurückzuweisen, sah man sich gezwungen, sie im Gefängnis von Pruntrut zu verwahren.“41
Simon Sonabend, ergänzte Corbaz in seinem Bericht, sei zur Zeit im Ge- fängnis, seine Frau und seine zwei Kinder seien bei den Ordensschwestern.
Schliesslich konnte gleichentags auch Simon Sonabend seine Sicht der Ereignisse zu Protokoll geben. Seine Schilderung ist die trockenste von allen
40 EJPD, Polizeiabteilung (Jezler): Weisungen über Rückweisung oder Aufnahme illegal eingereister Ausländer, Bern, 29. Dez. 1942, BAR, 4800 (A) 1967/111, Dossier 412.
41 Im Original: „Nous avons fait tout le nécessaire en vue de les refouler, mais il a été impos- sible de les emmener, malgré l'aide de la Police cantonale de Porrentruy. Sonabend, ainsi que sa femme et ses deux enfants criaient et ne voulaient pas avancer en prétendant qu'en arrivant en France occupée, ils seraient fusillés par les Allemands. Même, Mme Sonabend déchirait ses habits et se couchait par terre et il a été inutile d'insister, car une cinquantaine de passants alarmés par les cris, manifestaient en criant que l'on ne devait pas agir pareille- ment. Étant donné l'impossibilité de faire monter ces gens dans la voiture et de les refouler, on s'est vu dans l'obligation de les garder à la prison de Porrentruy." Wie Choffat - vgl. die Fussnote oben zu dessen Rapport - erwähnt auch Corbaz nicht die richtigen Schwestern: „Sa femme ainsi que ses deux enfants sont à la Cure Catholique auprès des Soeurs de charité.“ BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757, Corbaz an Major Hatt, Biel, ohne Datum.
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dreien. Aber sind es denn seine eigenen Worte, die wir heute lesen? Oder vielmehr die Interpretationen des Protokollanten? War er nach dem gefragt worden, was er zu sagen gehabt hätte? Und was sollte er ausgerechnet diesem Befrager erzählen? Denn Protokollführer und vermutlich auch Befrager war niemand anders als der Heerespolizist Corbaz. Und so notierte Protokollfüh- rer Corbaz, was ihm sein Gefangener über die Arbeit des gescheiterten Ausschaffers Corbaz erzählte:
„Am 15.8.42 erschien der Gendarm bei mir, um mich an die Grenze zurückzuführen und auszuschaffen; aber ich verlangte Erklärungen in dieser Sa- che. Wir begaben uns zu meiner Frau und meinen Kindern, aber die letzteren weigerten sich kategorisch abzureisen, da sie doch nach Russland in ein Arbeitsla- ger hätten gehen müssen. Sie heulten derart, und meine Frau auch, dass es unmög- lich war, mit dem Auto abzureisen. Auch ich weigerte mich abzureisen.“42
Corbaz war dabei, den Flüchtling zum ersten Mal zu befragen und anzuhö- ren. Vor der misslungenen Ausschaffung hatte es keine richtige Befragung gegeben, die Vorschriften sahen nichts dergleichen vor.“ Corbaz gebrauchte ein übliches Verhörformular, keines, das speziell auf Flüchtlinge zugeschnitten war. Ein solches sollte erst in den nächsten Monaten in Ge- brauch kommen. Er begann die Einvernahme mit Fragen zu den Personalien: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Nationalität, Beruf, Zivilstand, Wohnort. Diese Fragen waren vorgedruckt und allgemein üblich; Corbaz hätte sie jeder beliebigen zu verhörenden Person gestellt.
42 Im Original: „Le 15.8.42 le Gendarme s'est présenté auprès de moi dans le but de me reconduire à la frontière pour me refouler, mais j'ai demandé des explications à ce sujet. Nous nous sommes rendus auprès de ma femme et de mes enfants mais ces derniers ont refusé catégoriquement de partir étant donné qu'ils devront partir pour la Russie dans un camp de travail. Ils ont tellement hurlé ainsi que ma femme qu'il a été impossible de partir avec la voiture. Moi même j'ai refusé de partir." Einvernahmeprotokoll vom 16. Aug. 1942, aufgenommen durch Corbaz, BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757.
43 In der eben erlassenen Weisung heisst es nur: „Vor der Rückweisung sind die Personalien des Ausländers, die Herkunft, sowie Ort und Zeit des Grenzübertritts bei der Einreise festzuhalten.“ Eine seriöse Befragung war also nicht verlangt. BAR, E 6351 (F) 1, 251/58 (1942), EJPD, Polizeiabteilung (sign. Rothmund), 13. Aug. 1942, vertrauliche Weisungen an die Grenzübergangsstellen, die Polizeikommandos der Kantone, die Polizeisektion der Abteilung für Nachrichten- und Sicherheitsdienst des Armeekommandos.
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Nach diesem allgemeinen Teil kam man zum spezifischen, zu den Aspekten, die zur Erfassung und Lösung des konkret vorliegenden Problems untersucht werden mussten. Corbaz fragte sogleich nach dem, was die Behörden damals so sehr beschäftigte, und was er in diesem Fall eigentlich schon wusste: nach der „Rasse“ oder - so denn auch sein Wortgebrauch - nach der „Confession“. „Juif“, antwortete Sonabend. Die Grundlage für den Ausschaffungsversuch am Vortag konnte jetzt auch schriftlich festgehalten werden. Weiter fragte Corbaz nach Verwandten und ob sich welche in der Schweiz aufhielten, dann nach den Ausweispapieren und nach Parteizugehörigkeit.
Auch das Bargeld interessierte. Sonabend zählte auf, was er bei sich hatte: 5'000 Dollar, 65'000 französische Franken, Schmuck im Wert von etwa 3'000 Schweizerfranken und Checks für 7'000 Dollar. Corbaz hatte es mit einem vermögenden Mann zu tun. Sein Vater habe nur deklariert, was er auf sich getragen habe, meint Charles Sonabend heute. Die Familie habe zusätzlich in den Koffern Geld und Schmuck versteckt, davon habe der Vater begreiflicherweise nichts erzählt.
C. ,Comme si elles s'étaient complètement détachées“ - Gefangen bei Gleichgültigen
Seitdem Sonabend in die Hände der Behörden geraten war, hatte man ihn nie nach seiner Gefährdung im Herkunftsstaat gefragt. Explizit und direkt fragte Corbaz auch jetzt nicht danach, aber immerhin nach dem „Motiv der Flucht“ - „Ich bin abgereist, um der Deportation der Juden zu entgehen“, antwortete Sonabend. Seine Tochter hätte sich den deutschen Behörden stellen müssen, um deportiert zu werden.44 Corbaz hakte nicht nach. Entweder interessierten ihn die genaueren Umstände und Bedrohungen nicht. Oder dann glaubte er, sie seien für seine Vorgesetzten, zuhanden deren er das Protokoll verfasste, nicht von Bedeutung.
Statt dessen wollte er etwas über das „Ziel der Flucht“, er meinte damit den angestrebten Zufluchtsstaat, erfahren. Für die Behörden eine wichtige Frage, da die Schweiz ja keinesfalls zur Endstation für Flüchtlinge werden sollte.
44 Im Original: „Je suis parti pour échapper à la déportation des Juifs. Ma fille devait se présenter aux autorités allemandes pour être déportée.“
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Sonabend gab seinem Wunsch Ausdruck, in der Schweiz zu bleiben. Und wenn dies nicht gehe, möchte er über den unbesetzten Teil Frankreichs nach England gelangen. Die drohende Rückschaffung ständig vor Augen, fügte er gleich an, was eine solche bedeuten würde: „Ich kann nicht nach Belgien zurück, da mir und meiner Familie die Deportation droht. Andererseits ist es mir fast unmöglich, ins unbesetzte Frankreich zu gehen, da dort die selben Massnahmen für [!] die Juden ergriffen werden.“ Er führte die schlimmen Konsequenzen einer Rückschaffung nicht aus. Aber danach war er ja auch gar nicht gefragt worden. Diese Frage - sie wäre aus der Perspektive eines Asylsuchenden die wichtigste überhaupt gewesen - gehörte nicht ins Reper- toire der Behörden, weder jetzt noch später.
Hingegen liess sich Corbaz erzählen, wie die Flucht in die Schweiz vonstat- ten gegangen war. Die Ausführungen hierzu nehmen im Protokoll den grössten Platz ein. Die unkontrollierte Einreise in die Schweiz zu stoppen, war eben eine Hauptsorge der Behörden. Da musste besonders interessieren, wie die Fluchthilfe organisiert war und wo die Fluchtwege durchgingen.
Die illegale Einreise (zu der es keine legale Alternative gegeben hatte) war das einzige Vergehen, das Sonabend vorgeworfen werden konnte. Zum Tatbestand selber stellte Corbaz keine Fragen, er war nicht bestritten. Für das Schicksal der Familie aber war er entscheidend. Denn es gab damals nur ein einziges rechtliches Argument, mit dem die Ausschaffung der Juden begrün- det wurde: ihre rechtswidrige Einreise.46
Am Schluss der Befragung machte Sonabend einen letzten Versuch, die Behörden wohlgesinnt zu stimmen:
45 Im Original: „Je ne peux retourner en Belgique étant donné que je suis menacé avec ma famille d'être déporté. D'autre part il ne m'est presque impossible de me rendre en France non-occupée par le fait que les mêmes mesures sont prises pour les Juifs.“ Auch in Vichy- Frankreich wurden seit August 1942 die Juden deportiert. Vgl. Hilberg, Raul, Die Vernich- tung der europäischen Juden, Frankreich a. M., Fischer Taschenbuch Verlag, 1991, Bd. 2, S. 677 ff.
46 Bei seiner Weisung vom 13. August 1942 berief sich Rothmund auf den Bundesratsbe- schluss vom 17. Oktober 1939. Dieser sah vor, „Ausländer, die rechtswidrig in die Schweiz kamen ( ... ) ohne weiteres in das Land auszuschaffen, aus dem ihre Ausreise erfolgt war ( ... )". Vgl. Ludwig, Carl, Die Flüchtlingspolitik der Schweiz in den Jahren 1933 bis 1955, Bericht an den Bundesrat zuhanden der eidgenössischen Räte, Bern, 1957, S. 170 und 204.
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„Ich muss anfügen, dass ich seit 1925 mit den Schweizer Uhrmachern zusammen- gearbeitet habe. Bis zu diesem Jahr habe ich jährlich für etwa 110'000 Schweizer- franken Uhren gekauft. Ich habe immer Schweizer Uhrenmarken gekauft und ich muss sagen, dass ich auch während 17 Jahren die Schweizer Uhrenindustrie geför- dert habe. Wenn ich darum bitte, für einige Zeit in der Schweiz zu bleiben, um das Ende des Krieges abzuwarten, dann, um mich den Judendeportationen zu entzie- hen. Und wenn es mir möglich ist, in der Schweiz zu bleiben, glaube ich über genügend Geld zu verfügen, um die Kosten meiner Internierung zu bezahlen.“47
Heute kann uns auch sein Sohn Charles vom Ausschaffungsversuch erzählen. Allerdings hat er die Aktion nur teilweise miterlebt. Als die Polizei gekom- men sei, um die Flüchtlinge abzuholen, sei er zufällig von Mutter und Schwester getrennt gewesen und habe sich an ihrem verzweifelten Wider- stand nicht beteiligt. „Es gab Schreie im Hof. Als ich dazukam, war meine Mutter ohnmächtig. Leute waren um sie, und ich erfuhr, dass sie krank war .<< 48 Auch an die Tumulte vor dem Kloster kann er sich nicht erinnern. Wahrscheinlich hat er sie damals gar nicht mitbekommen.
Die Ausschaffung war nur aufgeschoben, die Situation unerträglich. Als besonders schlimm erlebte der Junge die Warterei. „Man wird uns weg- schicken, man wird uns nicht wegschicken. Es ist hart zu warten, ohne zu wissen, was passiert.“49 Spielzeuge, um sich abzulenken und die Gefahr zu vergessen, hatten die Kinder keine. Die Mutter habe versucht, die Kinder zu beruhigen. Sie müssten keine Angst haben, ein Freund des Vaters sei Richter. Sie meinte wohl Ribeaud, den Präsidenten des Bezirksgerichts, der sich
47 Im Original: „Je dois ajouter que j'ai travaillé avec les horlogers suisses depuis 1925. J'ai acheté des montres jusqu'à cette année pour environ 110'000 fr. suisses par année. J'ai toujours acheté des montres de marques suisses et je dois dire que j'ai fait aussi marcher l'industrie horlogère suisse pendant 17 ans. Si je demande à rester en Suisse pendant quel- ques temps en attendant que la guerre se termine, c'est pour me soustraire à la déportation des Juifs et s'il m'est possible de rester en Suisse, je pense avoir assez d'argent pour payer les frais de mon internement.“ Einvernahmeprotokoll vom 16. Aug. 1942, aufgenommen durch Corbaz, BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757.
48 Gespräch mit Charles Sonabend. Französische Transkription: „On criait dans la cour. Et quand je suis arrivé, ma mère était évanouie. Il y avait du monde autour d'elle, et j'avais appris qu'elle était malade.“
49 Gespräch mit Charles Sonabend. Französische Transkription: „On va nous renvoyer, on ne va pas nous renvoyer. Ça c'est dur: d'attendre et pas savoir ce qui va se passer."
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bereits einmal eingemischt hatte. Aber der Richter sei, erzählt Sonabend, in den Wochenendferien gewesen. Seine Rückkehr sei erst nach Dienstag erwartet worden.50
Mutter und Kinder waren isoliert von der Aussenwelt, das Kloster durften sie nicht verlassen. Im Haus waren sie allein mit den Ursulinen, es gab keine anderen Flüchtlinge. Obwohl die Schwestern ständig präsent waren, Kon- trollgänge machten und sie auch in den Garten begleiteten, waren die Gefan- genen völlig verlassen:
„Es waren Ordensschwestern - Leute, von denen man ein klein wenig mehr Menschlichkeit erwarten würde -, denen jegliches Mitgefühl fehlte, um uns zu trösten zu versuchen, weder meine Mutter noch ihre Kinder; uns zu trösten, um uns ein bisschen Hoffnung zu machen, dass wir vielleicht nicht ausgeschafft würden. Es gab nichts dergleichen, es war sehr kalt. Wie wenn sie ihre Arbeit machten, ohne daran zu denken. ( ... ) Ich war nicht abgestumpft, aber ich begriff nicht, dass die Leute so handeln können. Wie wenn sie überhaupt nicht wahrge- nommen hätten, was passierte. Obwohl man ihnen gesagt hatte, warum wir abge- reist waren, warum die Gefahren, und dass man uns in den sicheren Tod schickte. Es war, wie wenn sie sich völlig abgekoppelt hätten, weil sie nicht wissen wollten, was geschah. Es ist dieser Eindruck, der mir während fünfzig Jahren geblieben ist von den Schweizern, die nicht wissen wollten, wie wenn dies für sie eine andere Welt gewesen wäre.“51
50 Gespräch mit Charles Sonabend. An den Namen Ribeaud mag er sich nicht erinnern.
51 Gespräch mit Charles Sonabend. Französische Transkription: „C'étaient des soeurs - des gens qui sont supposés être quand même un petit peu plus humanitaires - qui n'avaient aucun sentiment de pitié pour essayer de nous consoler, ni ma mère ni ses enfants, de conso- ler pour nous donner un petit espoir que peut-être on ne serait pas refoulé. Il n'y en avait rien, c'était très froid. Comme s'ils faisaient leur métier sans y penser. ( ... ) Je n'étais pas abruti, mais je ne comprenais pas que les gens puissent agir de cette façon. Complètement comme si, elles, elles [im Gespräch verwendet Sonabend hier die grammatisch falsche männliche Form „ils“; vielleicht passierte ihm die Fehlleistung, weil er bei seinen Ausfüh- rungen nicht nur an die Schwestern, sondern auch an die Beamten dachte] ne se rendaient pas compte de ce qui se passait, bien qu'on leur avait dit, pourquoi on était parti, pourquoi les dangers, la mort certaine vers laquelle on nous envoyait. C'était comme si elles s'étaient complètement détachées pour ne pas vouloir savoir ce qui se passait. C'est le sentiment que j'ai gardé pendant 50 ans des Suisses qui ne voulaient pas savoir, comme si c'était un monde différent pour eux.“
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D. „Le passage de la frontière s'est effectué dans de bonnes conditions“ - eine klammheimliche Aktion
Sonabends Geschäftspartnern war sein Schicksal nicht gleichgültig, und sie intervenierten, um das Schlimmste abzuwenden. „Wir bestätigen hiermit, dass der Erwähnte seit mehreren Jahren zu den guten Kunden unserer Uhren- fabrikanten zählt“, schrieb die Fédération Suisse des Associations de Fabri- cants d'Horlogerie an die Behörden. „Wir verstehen deshalb, dass seine Lieferanten sich für seinen Aufenthalt in der Schweiz einsetzen, bis er wieder seine normale Tätigkeit in Belgien aufnehmen kann.“32 Keine humanitären oder moralischen Erwägungen, die Uhrenindustriellen argumentierten rein ökonomisch. Glaubten sie, nur so bei den Behörden Gehör zu finden? Oder muss man sie beim Wort nehmen und konstatieren, dass hinter ihrer Inter- vention primär eigennützige Motive standen? Für die zweite Annahme spricht, dass Belgien eines der wenigen Länder war, in die sie noch Uhren exportieren konnten, und dass Sonabend ein wichtiger Kunde war, den sie nicht leichtfertig verlieren durften.
Was auch immer der Beweggrund war, ihre Fürsprache kam zu spät. Und die Fürsprache des Grenzarztes wurde ignoriert:
Am Montagnachmittag um 16.00 Uhr legte - vermutlich auf Veranlassung der Ursulinen - Edouard Gressot, Amtsarzt und Mitglied einer einflussrei- chen Familie, dem Kantonspolizisten Choffat ein Attest zu Frau Sonabends Gesundheitszustand vor. Die Frau habe einen erhöhten Puls und sei er- schöpft, bettlägerig und nicht imstande abzureisen; sie benötige mehrere Tage Ruhe.53
52 Im Original: „Nous attestons par la présente que le prénommé compte depuis plusieurs années parmi les bons clients de MM. les Fabricants d'horlogerie. Nous comprenons par conséquent que ses fournisseurs préavisent favorablement à son séjour en Suisse, jusqu'au moment où il pourra reprendre son activité normale en Belgique.“ P. Blank, Sekretär der Fédération Suisse des Associations de Fabricants d'Horlogerie, Biel, 17. Aug. 1942, adres- sierte Behörde unbekannt. BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757.
53 E. Gressot, médecin de frontière, Certificat für L. Sonabend, ausgestellt am 17. Aug. 1942, gleichentags um 16.00 Uhr durch Choffat gegengezeichnet; BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757. Der Bruder Jean Gressot war Nationalrat.
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Aber die jüngsten schriftlichen Weisungen aus dem Bundeshaus waren eindeutig. Ausserdem standen die lokalen Behörden wiederholt in telefoni- schem Kontakt mit Heinrich Rothmund, Chef der Eidgenössischen Polizeiab- teilung, und mit dessen Untergebenem Oscar Schürch, Chef der Flüchtlings- sektion. Diese vertraten eine strengere Abweisungspolitik denn je zuvor und duldeten nicht die geringste Ausnahme.34
Zu einer Fürsprache des Richters, in die die Mutter ihre Hoffnung gesetzt hatte, kam es nicht mehr. Der Richter weilte noch immer in den Ferien. Die Behörden, nach Charles Sonabends Ansicht wissend, dass jener nach Diens- tag zurück erwartet wurde, hatten die Ausschaffung für Montag beschlossen.
Wenn sich die Familie in den Händen der Grenzwache befunden hätte, hätte sich ihr Schicksal vielleicht anders entschieden. Am Sonntag hatte das Kommando der Grenzwache seinem Personal „empfohlen, alte Leute, Frauen und Kinder nicht zurückzuweisen“." Es war nur eine Empfehlung, kein Befehl, der Entscheid blieb dem einzelnen Beamten überlassen. Bei einem wohlmeinenden Grenzwächter hätte die Familie Sonabend hoffen können. Aber sie befand sich in der Gewalt der Polizei.
Gegen neun Uhr abends holte ein Taxi die Familie Sonabend in Pruntrut ab. Auch diesmal kamen, so die Erinnerungen des Sohns, die Polizisten in Zivil. Die amtliche Aktion würde wie ein gewöhnlicher Privatausflug aussehen. Es sei denn, die Flüchtlinge wehrten sich erneut.
54 Die wiederholte Kontaktnahme ist erwähnt im Schreiben des Polizeikommandos des Kantons Bern (Krebs) an das EJPD vom 19. Aug. 1942. Über den Inhalt der telefonischen Gespräche ist nichts bekannt. Es ist aber anzunehmen, dass sich die lokalen Behörden versi- chern liessen, dass sie zurückweisen sollten. Es gibt im Dossier keine Spuren, dass die Bun- desbeamten Druck ausgeübt oder die Kantonsbehörden Bedenken gehabt hätten. BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757. Die eidgenössische Haltung, in jenen Tagen ausnahmslos zurückzuweisen, ist vielfach belegt. Erst nach dem Krieg räumte Rothmund ein, dies sei ein Fehler gewesen. Vgl. dazu etwa den Brief Rothmunds an Jezler, 28. Oktober 1946, BAR, 4800 (A) 1 Schachtel 5.
55 Im Original: „Il fut recommandé à notre personnel de ne pas refouler les personnes âgées, les femmes, les enfants, ainsi que les personnes ayant déjà des parents en Suisse.“ Rapport mensuel: août 1942, à la Direction V Lausanne, 8.9.1942, S. 7. BAR, E 6358 (-) 1995/394, Bd. 30. Die Weisung kann ich - für diesen Zeitpunkt - nur für den Zollkreis V belegen. Am 26. September 1942 wurde sie generell für die ganze Schweiz.
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Aber die Gefangenen hatten resigniert und leisteten keine Gegenwehr. Um ihre Beweglichkeit und damit ihre Überlebenschancen zu erhöhen, liessen sie in Pruntrut zwei Koffer zurück. Würden auch die Behörden - wenn sie schon an der Refoulierung festhielten - die Gefährdung der Familie möglichst klein zu halten versuchen? Dann würden sie die Ausschaffung bei Tag vornehmen, denn bei Nacht mussten sich die Ausgestossenen im fremden Terrain verlie- ren." Zudem würden sie die Familie - wie dies Simon Sonabend mehrfach gefordert hatte - ins unbesetzte Frankreich ausschaffen.
Der bewachte Konvoi kam ohne Zwischenfälle nach Boncourt. Dort übergab die Heerespolizei die Flüchtlinge der Kantonspolizei. Um 22.30 Uhr, der Ausschaffungsrapport nahm es genau, schickte die Polizei die Familie in der Gegend von St. Dizier auf die andere Seite.37 Es war bereits tiefe Nacht und auf der anderen Seite lag das nazibesetzte Frankreich.
„Der Grenzübertritt wickelte sich unter guten Bedingungen ab. Nachdem die deut- sche Patrouille vorbei gegangen war, überquerten alle Mitglieder der Familie Sonabend die Grenze in der Absicht, zu ihrem Domizil in Brüssel zurückzukehren. Die Spesen für das Taxi und die Eskorte wurden von den Betreffenden ['les in- téressés'!] selbst übernommen. Sie machten keine Schwierigkeiten. Die angeblich leidende Frau erklärte sich schliesslich einverstanden, ihrem Mann zu folgen.“38
Bezirkskommandant Choffat, der bei der Ausschaffung nicht persönlich anwesend gewesen war, schrieb diese Sätze erst am folgenden Tag. Er
56 In der Dunkelheit waren Ortsunkundige im Gelände höchst gefährdet, da sie die Orientie- rung verloren. Am kleinsten wäre das Risiko für die Flüchtlinge gewesen, wenn man sie bei Tag im Gelände und mit genauen Angaben über einen möglichen Fluchtweg zurückgestellt hätte.
57 BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757, gemeinsamer Rapport von Brotschi (Heerespolizei), Prongué (Kantonspolizei Boncourt) und Laissue (Kantonspolizei Boncourt) an Chef de district de la Police cantonale à Porrentruy (Choffat), Boncourt, 18. Aug. 1942.
58 Im Original: „Le passage de la frontière s'est effectué dans de bonnes conditions. Après le passage de la patrouille allemande, tous les membres de la famille Sonabend franchirent la frontière, dans l'intention de rejoindre leur domicile à Bruxelles. Les frais du taxi et de l'escorte ont été supportés par les intéressés eux-mêmes. Ils n'ont pas fait de difficultés. La femme soi-disant souffrante s'est déclarée en fin de compte d'accord de suivre son mari." Choffat an Mr. le Commandant de la Police cantonal, Porrentruy, 18. Aug. 1942; BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757.
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musste seinen Rapport nur noch an das kantonale Kommando in Bern schicken. Dann war für ihn die Angelegenheit erledigt.
Das kantonale Kommando schickte den Rapport umgehend weiter an die Eidgenössische Polizeiabteilung. Damit war schriftlich bestätigt, was man jener bereits telefonisch mitgeteilt hatte. Um sich ebenfalls zu entlasten, legte das Kommando auch alle übrigen Akten bei. Dazu gehörte auch eine Trans- portrechnung, die von der Bundesverwaltung beglichen werden sollte. Sie lautete auf Fr. 11.95 und betraf die Fahrkosten für zwei Arrestanten und eine militärische Eskorte. Offenbar hatte Gendarm Muhl vergessen, den Eheleuten Sonabend die Spesen für ihren Transport vom Verhaftungsort zum Gefängnis abzuknöpfen. In anderen Fällen war auch dies durchaus üblich.
Schürch von der Eidgenössischen Polizeiabteilung gab die Rechnung zur Vergütung an die Buchhaltung weiter und legte das ganze Dossier am 22. August ad acta.59
Zu dieser Zeit befanden sich die Familie Sonabend längst in den Händen der Deutschen und die beiden Kinder hatten ihre Eltern bereits verloren.
Vor der Abfahrt in Pruntrut, erzählt der Sohn, habe die Mutter versucht, wenigstens die Kinder zu retten. Sie habe die Polizisten gebeten, diese nicht auszuweisen, sondern hier zu lassen, im Kloster oder bei Einheimischen, die ihre Aufnahme angeboten hätten. Die Beamten hätten dies schroff abge- lehnt.60 Auch „im Auto kein Zeichen von Mitleid, kein Zeichen, dass sie bedauerten zu tun, was sie tun mussten. Völlige Kälte. Ich erinnere mich sozusagen an kein oder an nur ganz wenig Gespräch mit ihnen.“6
Nach der Vertreibung aus der Schweiz ging alles ganz schnell:
59 Polizeikommando des Kantons Bern (sign. Krebs) an das Eidg. Justiz- und Polizeideparte- ment, Polizeiabteilung, Bern, 19. Aug. 1942. Die Massnahmen Schürchs sind aus seinen handschriftlichen Anmerkungen auf dem gleichen Brief ersichtlich. BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757.
60 Charles Sonabend bezieht sich hier auf eine Erinnerung seiner Schwester.
61 Gespräch mit Charles Sonabend. Französische Transkription: „Dans la voiture aucun signe de pitié, aucun signe qu'ils regrettaient de faire ce qu'ils devaient faire. Absolument froid. Je me rappelle pratiquement pas de conversation ou très peu de conversation avec eux."
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„Wir hatte keine Strassenkarte und keine Anweisung, wohin und auf welche Seite wir gehen sollten. Als wir beim Weg ankamen, wussten wir nicht, ob wir uns nach links oder rechts wenden sollten. Zur einen Seite lag in der Ferne ein Wald, zur anderen Seite war ein Weg. Und unterdessen, während wir unschlüssig waren über die einzuschlagende Richtung, hörten wir in der Ferne einen Hund kläffen ( ... ). Wir versteckten uns hinter einem kleinen Gebüsch. Es war in der Tat eine weitere deutsche Patrouille, die kam. Sie hatten einen Hund, der uns aufgespürt und der an der Leine gezogen hatte. Die Deutschen fanden uns sofort.“02
Man brachte sie auf einen Posten.63 Am nächsten Tag wurden sie von zwei Uniformierten nach Belfort gebracht. Unterwegs habe die Schwester den einen gefragt, warum die Juden vergast würden. Alles nur Propaganda, man schicke sie nur zum Arbeitsdienst in den Osten, war die Antwort.
In Belfort sahen die Kinder ihre Eltern zum letzten Mal. Die Erwachsenen schickte man nach Drancy. Von dort wurden sie am 24. August direkt nach Auschwitz deportiert. Unter den 1'007 Insassen des Zuges befanden sich noch andere Juden, deren Flucht in die Schweiz gescheitert war; einige hatten wie Charles Sonabend vor ihrer Vertreibung im Gefängnis von Pruntrut eingesessen. Die Frauen und Kinder, darunter auch Laja Sonabend, wurden sofort nach ihrer Ankunft vergast, die Männer, darunter auch Simon Son- abend, ein wenig später. 64
62 Gespräch mit Charles Sonabend. Französische Transkription: „On n'avait pas de carte routière avec nous, on n'avait pas d'instruction où aller, et de quel côté. Et quand on est arrivé au chemin, on ne savait pas, si on tourne à gauche ou à droite. D'un côté il y avait une forêt dans la distance, de l'autre côté c'était un chemin. Et entretemps, hésitant d'aller de l'un ou de l'autre, on a entendu dans la distance un chien qui hurlait ( ... ). Et alors on s'est caché dans ... derrière une petite broussaille. Et en effet, c'était une autre patrouille alle- mande qui marchait. Ils avaient un chien qui nous a sentis et commencé à tirer à la laisse. Les allemands nous ont tout de suite trouvés."
63 Das folgende alles nach der Erzählung von Charles Sonabend. Nach seiner Erinnerung gehörten sowohl Posten wie die zwei Bewacher auf dem Transport nach Belfort zur SS. Wahrscheinlich handelte es sich eher um einen Posten, der von deutschen Grenzbeamten geführt wurde, und bei den Begleitern um deutsche Soldaten.
64 Bereits damals wussten die Kinder durch einen Vertreter der UGIF Bescheid über die Deportation und Ermordung der Eltern. Heute lässt sie sich auch aufgrund zweier Quellen rekonstruieren. Beim Centre de Documentation Juive Contemporaine, Paris, liegt eine Liste vom 23. August 1942 vor. Darauf aufgeführt sind 22 Personen, unter ihnen die Eltern Son- abend, die an diesem Datum von Belfort nach Drancy transportiert wurden. Es ist anzuneh-
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Auch die Kinder wären deportiert worden. Aber Drancy war zur Zeit von gefangenen Juden überfüllt und die Transportkapazität erschöpft, so dass die Deutschen für einige Wochen einen Teil der Kinder unter 16 Jahren der Obhut des französischen Judenrates (UGIF, Union Général des Israélites de France) überliessen.º Dank diesem Umstand überlebten Charles und Sabine Sonabend die Vernichtung.
Vom Schicksal der Eltern erfuhren die Kinder schon nach zwei, drei Wo- chen. Dass auch in Belgien die Hälfte der Verwandten und in Polen aus- nahmslos alle getötet wurden, erfuhren sie grösstenteils erst nach dem Krieg.
E. Reaktionen
Bereits vor der Abreise aus Belgien, erzählt Charles Sonabend, wusste seine Familie, dass ein in Antwerpen wohnhafter Bruder des Vaters zusammen mit seiner Frau und drei Töchtern deportiert worden war. Sie sollten nicht mehr zurückkehren. Zwei weitere Brüder waren zusammen mit ihren Familien in Brüssel verblieben, in der Absicht, später in die Schweiz nachzufolgen. Sie hatten bereits ihre Vorbereitungen zur Flucht getroffen, als sie von Simons und Lajas Deportation hörten. Da beschlossen sie, von ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen und sich in Belgien zu verstecken. Sie verhielten sich ganz, wie die helvetischen Behörden erhofft und geplant hatten. Folgende Überlegung hatte Polizeichef Rothmund geleitet, als er die Weisung vom 13. August erliess:
„Wenn wir für 14 Tage oder 3 Wochen die Grenze ganz schliessen und die zwischen den Grenzposten Durchgekommenen wieder über die Grenze zurück-
men, dass all diese Gefangenen versucht haben, in die Schweiz zu flüchten. Mindestens bei 6 von diesen 22 ist belegt, dass sie vorher aus der Schweiz ausgeschafft worden sind. Die Namen der Eheleute Emden, Sonabend und - vgl. unten - Zagiel befinden sich sowohl im Gefängnisregister von Pruntrut wie auf den Deportationslisten von Belfort nach Drancy bzw. von Drancy nach Auschwitz. Der Transport von Drancy nach Auschwitz und die anschliessende Vergasung ist dokumentiert in Klarsfeld, Serge, Le mémorial de la déporta- tion des Juifs de France, 1978, Kap. „Convoi no 23 en date du 24 août 1942“.
65 So die Erklärung von Charles Sonabend. Mit dem gleichen Zug wie seine Eltern wurden dennoch 543 Kinder unter 16 Jahren - mehr als die Hälfte aller Insassen! - deportiert. Vgl. Klarsfeld, S., op. cit.
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schicken, so wird dies sofort in Belgien und Holland bekannt und die Flüchtlinge werden einen anderen Weg einschlagen.“66
Von den sieben versteckten Familienangehörigen wurden drei bald verhaftet, deren zwei kamen später von Auschwitz zurück, ein Onkel kam ums Leben.
Reaktionen gab es auch in der Schweiz. Auf privater Seite reagierten die Uhrenindustriellen. Unser Wissenstand über ihr Verhalten nach der Ausweisung ihres Geschäftsfreundes ist lückenhaft. Die Lücken eröffnen einen weiten Raum für Spekulationen, die sich kaum belegen lassen. Die Handlungen der Uhrenfabrikanten erscheinen heute unverständlich, machen teilweise gar einen anrüchigen Eindruck, und man wittert böswillige Absich- ten - dabei war vielleicht bloss Gedankenlosigkeit und Unverständnis für die reale Bedeutung der Ereignisse im Spiel. Aber auch dies konnte das Empfin- den der überlebenden Kinder verletzen und ihnen materiellen Schaden zufügen. Ihre Schädigung und Verletzung stehen fest und wirken bis in die Gegenwart. Aus einer Verpflichtung gegenüber der Perspektive der Opfer ist es mir wichtig, darauf zu insistieren, obwohl es mir aufgrund der Akten- und Forschungslage nicht gelingt, alle Ursachen und Verantwortlichen eindeutig und ohne das Risiko falscher Schuldzuweisungen zu benennen. Es ist als stünde man vor einem Geröllhaufen, der noch heute auf den Betroffenen lastet; und es wären aber nur wenige der Hände, die ihn aufgeworfen haben, im Dunkeln der Vergangenheit zu erkennen. Im Konkreten geht es um die Koffer, das Geschäft und das Konto der Verjagten:
Die Sonabends hatten zwei Koffer in der Schweiz zurückgelassen.67 Einen hatte die Mutter Wollmann übergeben, einen anderen hatte der Vater im
66 Rothmund in seiner Ansprache an das Personal anlässlich seines Rücktritts, 30. Dez. 1954. Ludwig, Carl, op. cit., S. 207. Ähnliche Stellen findet man sowohl bei eidgenössischen wie kantonalen Funktionären bereits im Sommer 1942.
67 Die folgenden summarischen Ausführungen stützen sich auf die Akten des Dossier Son- abend (BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757). Insbesondere auf den Rapport des Hee- respolizisten Bratschi an den Bezirkschef der Kantonspolizei Pruntrut vom 22. Aug. 1942; den Rapport von Kantonspolizist Hatt an das Kant. Polizeikommando in Bern vom 3. Sept. 1942; das Gesuch der Uhrenfabrik Freco an das Kommando der Kantonspolizei Biel vom 2. Sept. 1942, das Schreiben Schürchs von der Eidg. Polizeiabteilung an das Polizeikommando des Kantons Bern vom 17. Sept. 1942; auf den Rapport des Kantonspolizei-Korporals Krummenacher an die Kantonspolizei Biel vom 9. Feb. 1963. Beigezogen habe ich auch einige Akten der Fédération de l'Industrie Horlogère Suisse, Biel (Nachfolgeorganisation
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Gefängnis zurückgelassen. In beiden Gepäckstücken hätten die Eltern grössere Mengen Geld und wahrscheinlich auch Schmuck versteckt, meint der Sohn. 68
Am 11. Oktober 1942 öffnete Wollmann das ihm anvertraute Gepäckstück. Unter dem Futter habe er 1'400 Dollar gefunden, gab er der Polizei an. 200 Dollar habe er auf ein Konto Sonabends bei der Berner Kantonalbank, Filiale Biel, eingezahlt. Die übrigen 1'200 Dollars habe er für sich behalten, soviel habe ihm Sonabend nämlich noch geschuldet. Wollmann hatte den Koffer ohne die Anwesenheit von Zeugen aufgemacht, die Polizei erstellte erst nachträglich ein Inventar. Einen Beweis für Sonabends Schuld scheint er der Polizei nicht vorgelegt zu haben. Verhielt sich Wollmann korrekt? Oder bereicherte er sich am Vermögen eines Paares, das sich nicht mehr wehren konnte und bereits ermordet war? Ausgerechnet Wollmann, dessen Familie sich auch für weitere Flüchtlinge einsetzte?
Den anderen Koffer übergab die Polizei Schneeberger, der, so die Bemer- kung eines Beamten, vorher „alles unternommen“ hatte, „um die Ausschaf- fung zu verhindern“09. Schneeberger hatte die Aushändigung „zur Wahrung der Interessen unseres Kunden“70 verlangt. Im Inventar, das die Polizei erstellte, ist der Inhalt detailliert, vom Kinderpyjama über den grauen, ärmel- losen Knabenpullover bis zum Wattebausch, aufgelistet. Von Wertpapieren oder -sachen ist nichts zu lesen. Hatte sie niemand entdeckt, weil sie allen- falls im Futteral versteckt gewesen wären, hatte sie jemand entwendet oder
der Fédération Suisse des Associations de Fabricants d'Horlogerie). Ausführlich recher- chiert und dargestellt hat die Angelegenheit Irene Loebell in der Weltwoche vom 11. Juli 1996.
68 Gespräch mit Charles Sonabend. Die vielen Koffer, weitere behielt die Familie bei der Refoulierung bei sich, habe man ohnehin vor allem deswegen bei sich gehabt, um Geld zu transportieren. Kleider hätte man sich ja auch in der Schweiz kaufen können. (Damals war der materielle Transport die übliche Weise, Geld zu transferieren [d. Verf.]).
69 Polizeioffizier Hatt an das Kant. Polizeikommando Bern, 3. Sept. 1942, BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757.
70 Uhrenfabrik Freco (sign. Schneeberger) an das Kommando der Kantonspolizei Biel, Biel, 2. September 1942, BAR, E 4264 1985/196, Bd. 193, N 3757.
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waren sie gar nie drin gewesen? Es gibt für keine der Möglichkeiten schriftli- che Spuren", so wenig wie zum Verbleiben des Koffers selber.72
Unklar ist auch eine zweite Geschichte: Im Spätsommer 1942 eröffnete die Incasso-Stelle der Schweizer Uhrenfabrikanten im Namen der Firma Lan- gendorf Watch ein Betreibungsverfahren gegen Charles Sonabend. Diese Massnahme ergriff sie nur kurze Zeit, nachdem sie sich bei der eidgenössi- schen Verwaltung nach dem Verbleiben ihres Geschäftsfreundes erkundigt hatte.74 Der bisherige Kunde habe in den Jahren 1938 bis 1940 teilweise die Rechnungen nicht bezahlt. Ausstehender Betrag: 200 Dollar: genau so viel, wie Wollmann auf Sonabends Konto einbezahlt hatte. Das Geld wurde, da sich der Betriebene nicht wehrte, im November 1942 beschlagnahmt.
Nun war es damals für den Verband der Uhrenfabrikanten üblich, die Geschäftspartner mit unzimperlichen Methoden zu disziplinieren. Wer, aus welchen Gründen auch immer, den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkam, wurde ohne Federlesen auf eine schwarze Liste gesetzt; und fortan war es den Verbandsmitgliedern verboten, mit einem so Registrierten weiter zu geschäften. Auch gegenüber Sonabend scheint der Verband ungeachtet seiner Tragödie an den Routinen festgehalten zu haben. Im September 1942 leitete er gegen ihn ein Ausschlussverfahren ein und setzte ihn zehn Monate später auf den Index. Erst als man von seiner Ermordung erfuhr, strich man ihn wieder von der Liste.75
71 Charles Sonabend ist fest überzeugt, dass sich auch in diesem Koffer Wertgegenstände und -papiere befanden. Irene Loebell meint in ihrem Artikel, auch hier sei das Gepäckstück vermutlich ohne Zeugen aufgemacht worden. Dies scheint mir eher unwahrscheinlich, da sich der Koffer anfänglich bei der Polizei befand und diese in ihren Korrespondenzen mehrfach sagten, dass vor einer Aushändigung an Schneeberger ein Inventar erstellt werden müsste.
72 Schneeberger gab an, er wolle die Effekten an die Kinder Sonabend in Lyon übermitteln. Nach Charles Sonabend konnte Schneeberger damals nichts von ihrem Aufenthaltsort, sie befanden sich in Paris, wissen. Wieso argumentierte er dann mit Lyon?
73 Ausführlicher zu dieser Affäre: Loebell in der Weltwoche vom 11. Juli 1996. Ich folge bezüglich der Betreibung weitgehend ihrer Darstellung.
74 Vgl. oben (Anfang von Kapitel II.).
75 Zur Untersuchung gegen Sonabend und seiner Registrierung auf der schwarzen Liste vgl. die Akten der FIDHOR im Archiv der Fédération de l'Industrie Horlogère Suisse, Biel.
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Charles Sonabend fällt es heute schwer, an die Rechtmässigkeit der Betrei- bung zu glauben. Noch 1941 hatte die gleiche Firma seinem Vater grosse Mengen Uhren geliefert. Hätte sie, fragt er, dies getan, wenn sein Vater ein säumiger Zahler gewesen wäre? Wie konnte die gleiche Vereinigung innert weniger Wochen zu zwei entgegengesetzten Urteilen kommen: Zuerst hatten sich die Uhrenproduzenten für den Verbleib ihres „guten Kunden“ einge- setzt, dann gingen sie betreibungsamtlich gegen ihn vor. Und wie konnte das Betreibungsamt der anklagenden Seite Recht geben, ohne dem Betriebenen Gehör zu schenken oder sich nach dessen Verbleiben zu erkundigen?76
Bliebe zu klären, ob auf Sonabends Konto damals nur jene 200 Dollar lagen. Hatte Wollmann ein neues Konto eröffnet? Oder war es jenes Konto, das Simon Sonabend damals bereits in der Schweiz besessen hatte und das später nie gefunden wurde? Ging von jenem Konto noch mehr Geld als die 200 Dollar auf ungeklärte Weise in fremde Hände? Spätere Nachforschungen zu den Koffern und dem Konto blieben erfolglos.
Zumindest die ehemaligen Geschäftsfreunde hatten vom Überleben der Kinder gewusst." Dennoch nahm niemand von ihnen Kontakt zu den Voll- waisen auf, sei es, um Anteilnahme an ihrem Schicksal zu zeigen, sei es, um die unerledigten Angelegenheiten zu klären. Deshalb reiste bereits 1947 die Tochter Sabine, unterdessen neunzehnjährig, nach Biel, um bei den Beteilig- ten persönlich vorzusprechen. Aber Wollmann und Schneeberger waren bereits gestorben und konnten zu den Koffern nicht mehr befragt werden .. Auf dem Polizeiposten stiess die Tochter auf Desinteresse und angebliches Nichtwissen. Auch vom Bankkonto fand sie keine Spur; sie besuchte zwar alle Bieler Banken, aber keine wollte etwas wissen. Mindestens bei der Bieler Filiale der Kantonalbank entsprach dies nicht der Wahrheit. Denn bei einer erneuten Nachforschung im Sommer 1996 erfährt dort Charles Sonabend,
76 Nach Sonabend, der sich auf Auskünfte des damals zuständigen Bieler Betreibungsamtes stützt, war damals die Praxis folgendermassen: Ein Gläubiger konnte ein Konto eines angeblichen Schuldners blockieren lassen; wenn es nach zwei Wochen keinen Einspruch dagegen gab, konnte er über das Geld verfügen.
77 Sabine Sonabend erinnert sich, dass sie nach dem Krieg zufällig Fernand Lob in Brüssel angetroffen habe.
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dass alle Akten nach zehn Jahren vernichtet worden waren. Beim Besuch der Schwester mussten sie also noch existiert haben.
Auskünfte und Verhaltensweisen, die für die überlebenden Kinder schwer zu akzeptieren sind. Ihre Situation ist empörend, sie selber sind machtlos: Nach ihrer Ansicht wertvolle Koffer konnten spurlos verschwinden; die Polizei wusste davon und verschloss sich nachträglich sogar ihrer Bitte, bei der Aufklärung zu helfen. Weiter müssen die Kinder ein bedeutendes Konto ihres Vaters auf irgend einer Schweizer Bank vermuten, aber beweisen können sie nichts. Die Akten sind angeblich vernichtet, eine eigene Einsicht hat man ihnen bisher verwehrt, genauere Angaben und Berechtigungsdokumente haben sie wegen der Ermordung ihrer Eltern keine." Sie sind heute beide wohlhabend und es geht ihnen weniger um die materielle, denn um die symbolische Seite dieser Angelegenheiten: Sie müssen mit der unerträglichen Vorstellung fertig werden, jemand habe vom Schicksal ihrer Eltern profitiert.
Gab es neben diesen privaten Reaktionen auch öffentliche?
In den Lokalblättern fand die Tragödie, die sich teilweise tumultartig und vor vielen Augen abgespielt hatte, kein Echo. Überhaupt war die Flüchtlings- politik in diesen wunderschönen Sommertagen vorläufig noch kaum ein Thema. Nur vereinzelt lassen sich Stimmen vernehmen, kaum besorgt allerdings um die Abgewiesenen. Das Bieler Tagblatt ist dafür typisch: „Wir vernehmen, dass sich gewisse Kreise im Jura etwas beunruhigen über die grosse Zahl der in letzter Zeit über die Grenze gekommenen ausländischen
78 Dass man nicht einmal eine Liste der Kundennamen aufbewahrt habe, findet Charles Sonabend als völlig unglaubwürdig.
79 Die Recherchen müssten heute umfassender gemacht werden und auch andere Banken sowie Versicherungen, Treuhandgesellschaften, Anwälte und Notare einbeziehen. Nicht fündig werden kann man bei den an der Betreibung beteiligten Uhrenfirmen. Sie und ihre Geschäftsunterlagen existieren heute nicht mehr; die Beteiligten sind gestorben. Auch die Akten bei der Vereinigung der Uhrenindustriellen (heute Fédération de l'Industrie Horlo- gère Suisse, Biel) wurden 1983 grösstenteils vernichtet.
80 Für die Anregung danke ich Henry Spira, Plan-les-Ouates. Ich konsultierte das Bieler Tagblatt (Seeländer Bote, Biel), Le Journal du Jura (Biel), Le Démocrate (Delémont), Le Jura (Pruntrut), La Sentinelle (La Chaux-de-Fonds) und Le Pays (Pruntrut). Alle Zeitungen lassen sich in der Schweiz. Landesbibliothek in Bern einsehen.
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Flüchtlinge.“ Die Leserschaft durfte aber erleichtert zu Kenntnis nehmen, dass die „bestehenden Vorschriften über die Zurückweisung schwarz über die Grenze kommender Ausländer strikte“ angewendet würden.81
Andere Töne vernahm man vorderhand nur aus der Sentinelle. Bereits an- fangs August hatte die Zeitung geschildert, wie in Frankreich, selbst im unbesetzten, massenweise Juden deportiert wurden. Am 13. August schliess- lich redete sie so deutlich von den Verbrechen, dass ihr die Schweizer Pressezensur einen Verweis erteilte.82 Am Tag der endgültigen Ausweisung der Sonabends kritisierte ein anonymer Schreiber - wohl Paul Graber selbst - die helvetische Asylpolitik in knappen, aber flammenden Worten:
„So werden Hunderte und Aberhunderte von armen Teufeln, die bei uns Rettung zu finden glaubten, nachdem sie unbeschreibliche Ängste erduldet hatten, in die Hölle zurückgeschickt. Für etliche bedeutet dies den Tod. Wir geben unserer Ent- rüstung Ausdruck, ja unserem Zorn!“ Die Schweiz, schliesst er, sei ihrer Vergan- genheit und ihres Rufs als Zufluchtsland unwürdig. „Welch ein Elend, welch ein Fluch!“83
Direkt auf den Fall Sonabend kam er aber nicht zu sprechen. Auch die anderen Schweizer Medien erwähnten, so weit ich sehe84, davon nichts. Eine Ausnahme machte nur die Nationalzeitung vom 24. Aug. 1942. Ihr Artikel mit dem Titel „Das Flüchtlingselend“ beginnt folgendermassen:
81 Bieler Tagblatt vom 19. Aug. 1942.
82 Zur Berichterstattung der Sentinelle und den Zensurmassnahmen vgl. Haas, Gaston, Wenn man gewusst hätte, was sich drüben im Reich abspielte ... , 1941-1943, Was man in der Schweiz von der Judenvernichtung wusste, Helbing + Lichtenhahn, Basel-Frankfurt a. M., 1994, v. a. S. 243-251.
83 Artikel mit der Überschrift „Refoulés“, La Sentinelle vom 17. Aug. 1942. Im Original: „Ainsi, des centaines et des centaines de pauvres diables qui croyaient trouver chez nous le salut, après avoir enduré d'indicibles angoisses, sont renvoyés en enfer. Pour d'aucuns, c'est la mort. Nous disons notre indignation, voire même notre colère! ( ... ) Quelle misère, quelle malédiction.“
84 Systematisch durchsuchte ich nur die Nationalzeitung, das Volksrecht und das Israelitische Wochenblatt. Katharina Wehrli, Zürich, verdanke ich die Information, dass sich auch in der NZZ nichts dazu finden lassen dürfte. Die Behörden legten überdies allfällige Pressemel- dungen ihre Arbeit betreffend regelmässig in den zugehörigen Sachdossiers ab. Bei Son- abends Akten befindet sich nichts dergleichen.
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„Wir möchten uns heute darauf beschränken, festzustellen, wie in einem bestimmten Fall, unmittelbar nach der Rückstellung einer Familie, bestehend aus Vater, Mutter und zwei Kindern, in Bern vorgegangen wurde.“" Ge- meint war damit höchstwahrscheinlich die Familie Sonabend. Aber nicht ihren Fall erzählte der Journalist, sondern denjenigen eines jungen jüdischen Paares, das sich im israelitischen Friedhof Berns versteckt hatte, von der Flüchtlingshilfe bei den Behörden gemeldet und dann trotz aller Interven- tionen ausgeschafft worden war.86 Der Journalist konnte nicht wissen, dass genau an diesem Tag, an dem er die Ausschaffung beschrieb, das junge Paar von Drancy nach Auschwitz transportiert wurde. Im gleichen Zug wie sie befanden sich auch Laja und Simon Sonabend®7, die nur zwei Tage vorher aus der Schweiz verjagt worden waren.
Dass nur diese spätere Geschichte ausführlich publiziert wurde, die frühere wäre nicht weniger tragisch und skandalös gewesen, hatte bestimmte Gründe:
In den wenigen Tagen, die seit der Vertreibung der Familie Sonabend ver- gangen waren, hatte sich die asylpolitische Diskussion dramatisch verstärkt. Hermann Böschenstein, der Autor des zitierten Artikels, hatte zusammen mit Hans Zbinden88 eine Pressekampagne gegen die Abweisungspraxis lanciert, die schnell grosse und landesweite Dimensionen annahm. Er war aus Kreisen der Berner Juden alarmiert worden, die selber das junge Paar angemeldet und anschliessend ihrer Ausschaffung machtlos hatten zusehen müssen. Die Juden konnten, nachdem ihnen Rothmund an einer Konferenz keine
85 Nationalzeitung, Abendausgabe, 24. Aug. 1942. Der Artikel ist - mit Ausnahme des die Sonabends betreffenden Einleitungssatzes - integral abgedruckt in Häsler, Alfred, Das Boot ist voll, Die Schweiz und die Flüchtlinge 1933 - 1945, Ex Libris Verlag, Zürich, 1967, S. 13 f.
86 Es handelt sich um die beiden Flüchtlinge Céline und Simon Zagiel aus Belgien. Vgl. dazu auch Guido Kollers Einleitung zu seinem Artikel in diesem Band. Ausserdem: Spira, Henry, L'hospitalité suisse en 1942: un exemple édifiant, in der Juli-Nummer 1996 der Revue Juive, Genf, sowie Menusier, Antoine, Sur la trace des juifs refoulés de Suisse et exterminés à Auschwitz, in Le Nouveau Quotidien, 13.8. 1996, S. 14.
87 Vgl. Klarsfeld, S., op. cit., Kap. „Convoi no 23 en date du 24 août 1942“.
88 Zbindens Artikel mit dem Titel „Klugheit des Herzens oder: Grenzen der Anpassung“ erschien am 22. Aug. 1942 ebenfalls in der Nationalzeitung (Wochenendausgabe), er ist auszugsweise wiedergegeben in Häsler A., op. cit., S. 155.
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Zugeständnisse gemacht hatte, ihre bisherige Loyalität und Zurückhaltung gegenüber der Bundesbürokratie unmöglich länger aufrecht halten. Schwei- gen war unerträglich und öffentliche Kritik (wenigstens indirekt über nicht-
jüdische Freunde) unumgänglich geworden.º
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Mehr als einen Monat später - anlässlich der parlamentarischen Debatte über die Flüchtlingsfrage - griff Nationalrat Graber die Tragödie auf. Bereits hatte der verantwortliche Bundesrat von Steiger seine harte Politik mit einer demagogischen Rede verteidigt, und alle grossen Parteien, mit Ausnahme der sozialdemokratischen, hatten sich hinter ihn gestellt. Graber gehörte zur protestierenden Minderheit; seine Kritik war von allen wohl die schärfste. Er war eben über erschütternde Fälle orientiert; zwei davon schilderte er auch den Räten. Der erste handelte von der Familie Sonabend:
„Das erste Beispiel, von dem ich Kenntnis erhielt und in das ich mich einmischen musste, ist dasjenige einer Familie, die aus Belgien kam; der Vater, die Mutter und zwei Kinder waren in Biel angekommen. Der Vater wird bei einem meiner Freun- de vorstellig und fragt: Was soll ich machen? Mein Freund hatte die Unvorsichtig- keit, ihm zu sagen: Melde dich auf der Polizei. Heute quält ihn sein Gewissen, weil er seine Pflicht getan hat. Denn nachdem er sich am Samstagmorgen bei der Polizei gemeldet hatte, hat man ihn nach Pruntrut geführt; und am nächsten Tag wurden - trotz dringenden Interventionen - der Vater, die Mutter und die zwei Kinder auf die andere Seite der Grenze geführt. Jeder konnte sich vorstellen, was ihr Los sein würde.“90
89 Zum Bruch der Schweizer Juden mit den Bundesbehörden und zum Beginn der Pressekam- pagne vgl. Picard, Jacques, Die Schweiz und die Juden, 1933-1945, Zürich, Chronos, 1994, S. 416 ff.
90 Im Original: „Le premier exemple dont j'ai eu connaissance et auquel j'ai dû me mêler a été celui d'une famille venue de Belgique; le père, la mère et deux enfants étaient arrivés à Bienne. Le père se présente à l'un de mes amis et demande: Que dois-je faire? Mon ami a eu l'imprudence de lui dire: Annonce-toi à la police. Il a aujourd'hui des remords d'avoir fait son devoir, car s'étant annoncé samedi matin à la police, on l'a dirigé dimanche sur Porrentruy et le lendemain, malgré de pressantes interventions, le père, la mère et les deux enfants étaient conduits de l'autre côté de la frontière. Chacun pouvait deviner ce que serait leur sort.“ Nationalrat, Herbstsession 1942, Auszug aus den Verhandlungen. Flüchtlings- frage, Sitzung vom 22. Sept. 1942, S. 58 (128); auch abgedruckt in Zentralsekretariat der SP Schweiz (Hg.), ... mit dem Rücken an der Wand ... Flüchtlingsdebatte des Nationalrates vom September 1942, mit einer Einleitung von Walther Bringolf, Bern 1979, S. 125.
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Graber geisselte diese Politik als drakonisch und unmenschlich. Er hatte die Realität der Flüchtlinge vor Augen und wusste, wovon er sprach. Nur im Datum der Ausschaffung täuschte er sich, er hatte des Polizisten Choffat Lüge nicht richtig durchschaut. In seiner Schlussrede resümierte Bundesrat von Steiger befriedigt, alle Parlamentarier hätten doch begriffen, dass „die Grenze nicht einfach offen gelassen werden“ könne - eine Ausnahme mache nur der „grosse Idealist Herr Nationalrat Graber“.91
III. „Cette manière d'agir est celle d'un être bas et vil“ - die Rückweisung des Ehepaars Feingold
Unfassliches und Ungeheuerliches mitzuteilen scheitert nicht an den Grenzen der Sprache. Es scheitert an tauben Ohren, blinden Augen, verhärteten Herzen.
Ein Brief an Nationalrat Paul Graber ist das letzte Lebenszeichen, das wir von Max Feingold haben. Es war der Versuch einer erstickenden Stimme, in einer tauben Welt Gehör zu finden. Als ein Stellvertreter des Grenzwacht- Kommandanten das Schreiben Wochen später endgültig zu den Akten legen konnte, hielt er nicht länger mit seinem Urteil zurück: Wer einen solchen Brief schreibe, habe einen „gemeinen und niederträchtigen“ Charakter.92 Und so lautete der Brief:
„Lyon, 27. Oktober 1942
Sehr geehrter Herr Genosse Graber!
Gestatten Sie mir, verehrter Genosse, Ihnen folgenden Fall vorzutragen:
Am Dienstag, den 13. Oktober 1942 abends um 7 Uhr versuchte ich, mit meiner Frau (die im 4. Monat in anderen Umständen ist) am Col de Balme, Canton Va- lais, nach der Schweiz zu kommen. Aus Gründen der völligen Erschöpfung
91 Nationalrat, Herbstsession 1942, Auszug aus den Verhandlungen. Flüchtlingsfrage, Sitzung vom 22. Sept. 1942, S. 71 (141); op. cit., S. 149.
92 „Cette manière d'agir est celle d'un être bas et vil.“ Ein Stellvertreter des Kommandanten des Grenzwachtkorps V an die Direktion des Zollkreises V, 21. Dez. 1942, BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Der Brief ist mit „im Auftrag des Korpskommandanten“ („le Cdt. du Corps: p.o.“) verfasst. Die Unterschrift ist unleserlich, es handelt sich aber kaum um dieje- nige Alfred Matthieus, des offiziellen Stellvertreters des Kommandanten Frédéric Rapp.
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meiner Frau wollten wir, ungefähr 1 km von der Grenze entfernt, bereits auf Schweizer Boden in einem sogenannten Chalet, übernachten. Kurze Zeit später erschien ein Schweizer Zollbeamter, der uns mit den gemeinsten Worten über- schüttete. Er sagte zu uns, unter Anderem: Ihr seid Juden. Wir haben genug von dem Gesindel bei uns. Wir brauchen Euch Dreckszeug nicht hier. Auf meine Bit- ten hin, meine Papiere zu prüfen, da ich Journalist und politischer Flüchtling sei, der um Asylrecht bittet, sagte der Zollbeamte: Wie es auch sei, Sie müssen raus. Man brachte uns zum Grenzposten, wo sich ca. 12 Soldaten befanden. Der Zoll- beamte verliess uns, und forderte den zuständigen Caporal auf, uns am nächsten Tag aus der Schweiz zu jagen.
Ich erklärte nun von neuem dem Caporal meine Situation, und dieser sagte mir, nach Prüfung meiner Papiere, dass er veranlassen wird, dass man mich einer zuständigen Commission vorführen soll. Am Mittwoch, den 14. Oktober, mittags, kam ein anderer Zollbeamter. Er liess sich auf keine Erklärungen ein, sondern hielt vor den versammelten Soldaten folgende Ansprache:
Weshalb Soldaten seid ihr hier; wegen diesen Drecksjuden. Weshalb bekommen wir nur 225 gr. Brot im Tag; wegen diesen Saujuden. Ich habe noch nicht zu mittag gegessen, weil ich mich mit diesem verdammten Judenzeug beschäftigen muss. Diese Bande muss verrecken und ausgerottet werden. Zu meiner Frau, die vollkommen in Tränen aufgelöst war, sagte er, wenn Sie nicht gehen, dann schlage ich Ihrem Mann mit dem Gewehrkolben den Kopf entzwei. Zu mir sagte er, wenn Sie jetzt einen Schritt zurückmachen, dann schiess ich Sie, wie einen Hund nieder.
Zwölf Schweizer Soldaten standen die Tränen in den Augen. Drei Caporale und neun Soldaten standen machtlos dabei und mussten tatenlos mitzuhören, wie ein Schweizer Zollbeamter, ein hilfloses Ehepaar in der allergefährlichsten Art bedrohte.
Da ich die zwölf Schweizer Soldaten nicht persönlich kenne, sind dieselben aus dem Tagesrapport festzustellen. Ein Caporal befand sich darunter, der viele Jahre sich früher in Frankreich aufgehalten hat und dessen Schwester in Cannes mit einem Franzosen verheiratet ist. Er war am 14. Oktober zu Besuch im Grenzpo- sten und Zeuge meiner Vertreibung. Alle Soldaten waren herzensgut zu uns. Sie bemühten sich in jeder nur erdenklichen Beziehung, uns unser Leiden zu erleich- tern. Unzählige Male wiederholten sie, wir können nichts dagegen tun. Der Zoll- beamte hat zu bestimmen und wir müssen gehorchen.
Folgende Papiere hatte ich vorgelegt: Bescheinigung, dass ich staatenlos bin; Parteiausweis der S.P.D .; Pressekarte; Geburtsschein; Bescheinigung des Camp de Gurs zwecks Evakuierung nach Deutschland (Deportation); Flüchtlingskarte, ausgestellt von der Prefecture du Rhône in Lyon, Internierungsausweis des Camp de Gurs.
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Ich möchte nicht versäumen, Ihnen sehr verehrter Genosse noch zu erklären, dass ich mir vollkommen bewusst bin, dass die Schweiz ein einzig dastehendes Opfer den Flüchtlingen gegenüber bringt. Ich weiss, dass viele, viele Tausend vom Tode Verfolgte in Ihrem Lande zumindestens ein vorläufiges Asyl gefunden haben. Ich weiss, wie gross das Verständnis des Schweizer Volkes gegenüber diesen Aerm- sten ist. Ganz gewiss kann und darf man der Schweiz keinen Vorwurf machen, wenn einige Zollbeamte eine andere Ansicht haben, als das gros des Schweizer Volkes. Wenn ich trotzdem mein Einzelschicksal nun hervorhebe und mich an Sie wende, dann tue ich es aus dem Grund, weil ich um mein Leben kämpfe. Ich hatte, rein juristisch gesehen, das Recht um Asylrecht zu bitten. Zumindestens müsste man mich der zuständigen Commission vorgeführt haben, die über mein Schicksal zu entscheiden hätte. Es kann doch einem untergeordneten Beamten, der zufällig noch Antisemit ist, nicht das Recht eingeräumt sein, selbständig ein so schweres Urteil zu fällen.
Bei meiner Verweisung am 14. Oktober lief ich auf dem Rückweg den französi- schen Gendarmen in die Hände. Wieso ich und meine Frau uns davon retten konnten, ist ein neues Kapitel, bestimmt aber noch tragischer als das, was mir die wenigen Stunden vorher, in der Schweiz passiert ist.
Ich wende mich heute an Sie, verehrter Genosse mit der höflichen aber herzlichen Bitte: Helfen Sie uns. Retten Sie unser Leben. Geben Sie uns die Möglichkeit, dass wir in Ihrem Lande unser nacktes Leben erhalten können. Haben Sie bitte Mitleid mit uns, und nehmen Sie sich unserer an. Es ist Sache der Menschlichkeit, Erbarmen mit uns zu haben. Ich lege mein Schicksal in Ihre(n) Hände(n)" und rufe Ihnen in allergrösster Verzweiflung zu: Um Gotteswillen retten Sie uns.
Von meiner 80jährigen Mutter, die in Nürnberg gewohnt hat, höre ich seit No- vember 1938 (Grynspan-Affäre“4) nichts. Mein Bruder war in Dachau, später in Oranienburg, von ihm bin ich seit April 1939 ohne Nachricht. Meine Schwiegereltern und drei ihrer Kinder kamen im November 1938 (Grynspan-Af- färe) nach Zbanzyn, dann im August 1939 nach Polen. Ein Schwager, der in Paris wohnte, kam im Juli 1942 nach Drancy, später zur Deportation nach Polen. Ich lasse alle seit Jahren durch das internationale Rote-Kreuz (Mademoiselle Bordier) suchen, bis jetzt ohne Erfolg. Meine Frau und ich waren monatelang in Frank- reich interniert. Wir halten uns illegal hier auf.
93 Aufschlussreicher Fallfehler im Original, vgl. dazu den Kommentar in der Fussnote weiter unten.
94 Es handelt sich hier um die antijüdischen Pogrome vom 9. bis 11. Nov. 1938 (die sog. „Reichskristallnacht“). Sie wurden von Goebbels ausgelöst, nachdem am 7. Nov. der polni- sche Jude Herschel Grynspan den deutschen Botschaftsangehörigen von Rat angeschossen und tödlich verletzt hatte.
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Mit dem Ausdruck meines besten Dankes und der Versicherung meiner aller- grössten Hochachtung bin ich
Ihr Genosse Max Feingold“95
Was mag in Nationalrat Graber vorgegangen sein, als er diesen Brief aus Vichy-Frankreich in den Händen hielt?
A. Eine merkwürdige Untersuchung
Anlässlich einer ausserordentlichen Session des Nationalrates sprach Graber Bundesrat von Steiger auf den Fall an und versprach, ihm den Brief Fein- golds zukommen zu lassen. Das geschah auch, allerdings erst anfangs Dezember. Die Verzögerung erklärte Graber damit, dass er die Angelegen- heit - „überlastet mit Arbeit aufgrund der Ereignisse“ - vergessen habe. Vielleicht hatte er auch Zeit gebraucht, um selber Nachforschungen anzustel- len. In seinem Begleitschreiben heisst es:
„Gegenüber meinem Sohn bestätigte ein Korporal einer Einheit, die anwesend gewesen war, die Aussagen Feingolds. Es gab also da einen Unteroffizier der Zollbehörden, der - falls eine Untersuchung diese Sache bestätigt - eine absolut empörende Einstellung zeigte.“96
Von Steiger reagierte ohne Umschweife. Auf seine Veranlassung leitete die Oberzolldirektion sofort telefonisch und dann noch schriftlich eine Untersu- chung der Angelegenheit in die Wege. Den Vorwurf einer empörend unkor- rekten Beamtenschaft wollte man offenbar möglichst schnell widerlegen. Trotz der Eile verhehlte die Oberzolldirektion ihre Zweifel nicht. Sie habe, schrieb sie dem Magistraten, eine „eingehende Untersuchung angeordnet,
95 BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58.
96 Im Original: „Les déclarations faites à mon fils par un caporal d'une unité qui fut sur les lieux confirme les dires de Feingold. Il y a donc eu là un sous-officier des douanes qui a eu une attitude qui, si une enquête confirme ces choses, n'aurait été rien moins que révoltante.“ BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58, Graber an Bundesrat von Steiger, 2. Dez. 1942. Beim Sohn des Nationalrates handelt es sich um Pierre Graber, der damals gleichzeitig mit seinem Vater im Nationalrat sass und später Bundesrat wurde.
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obwohl“ ihr Feingolds Darstellung „,als wenig glaubhaft“ erscheine.97 War die Meinung bereits gemacht, bevor man mit den Nachforschungen begon- nen hatte?
Mit der Enquete betraute man Korporal Buchli, einen Mann mit besten internen Qualifikationen". Er war im Grenzabschnitt Martigny, wo sich der Vorfall abgespielt hatte, zuständiger Sektoroffizier. Niemand schien Beden- ken zu hegen, dass Buchli befangen untersuchen könnte, obwohl es doch um allfällige Vergehen seiner eigenen Untergebenen ging. Jedenfalls stand eine Untersuchung durch einen ortsfremden Offizier oder gar eine andere Verwal- tungsabteilung nie zur Diskussion.
Der genaue Auftrag an Buchli ist nicht festgehalten. Der Brief Feingolds, der Anlass der Untersuchung, erlaubt uns aber Rückschlüsse. Es gibt darin drei Vorwürfe, die die Verwaltung nicht auf sich sitzen lassen konnte: Zum ersten hätten, behauptet Feingold, die Grenzbeamten die Flüchtlinge grob und antisemitisch beschimpft und ihnen gar mit Waffen gedroht. Zum zweiten hätten sie die Berechtigung, als politischer Flüchtling Asyl zu erhalten, gar nicht überprüft. Zwischen beiden Verhalten sieht Feingold einen direkten Zusammenhang, der ihn zum dritten Vorwurf führt: Es seien antisemitische Beamte gewesen, darum hätten sie ein negatives Urteil gefällt und ihn ab- gewiesen.
Grundlage der Untersuchung war einzig dieser Brief, andere Dokumente lagen keine vor. Vermutlich hatten die Grenzwächter bei der Abweisung der Feingolds gar nicht ausführlich protokolliert, wen sie da zurückgestossen hatten, und warum." Die wahrscheinlich einzigen Angaben, die sie weiter- gegeben hatten, findet man heute im Belegbuch des fünften Zollkreises:
97 BAR E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Von Steiger an Oberzolldirektor Gassmann, Bern, 4. Dez. 1942; Eidg. Oberzolldirektion an die Zollkreisdirektion Lausanne, Bern, 8. Dez. 1942.
98 Die Qualifikationen sind ersichtlich im Belegbuch der Grenzwache V: A la Direction V, Lausanne, 29.9.1942, Cap. Buchli: démission. BAR, E 6358 (-) 1995/394, Bd. 31.
99 Es ist unwahrscheinlich, dass einer der Grenzwächter ein eigentliches Protokoll geschrieben hat. Zum ersten hätte sich dann Buchli in der Befragung bestimmt auf ein solches Protokoll bezogen; als Sektoroffizier hätte er es zwei Monate früher selber erhalten und weitergeleitet. Buchli macht aber keinen solchen Bezug. Zum zweiten hätte man ein solches Protokoll sicher, wie es üblich war, den Untersuchungsakten beigelegt. Bei diesen findet man jedoch
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„Verhaftung und Rückweisung von:
Feingold M. 00 deutscher Jude aus Lyon,
P.
02 seine Frau“100
Karge Angaben. Sie verraten fast nichts über die Abgewiesenen und ihre konkrete Behandlung an der Schweizer Grenze, von dem Ausmass und der Art ihrer Gefährdung ganz zu schweigen. Nach den bestehenden Weisungen mussten die Grenzwächter eben nur die Personalien, den Ort und die Zeit der Rückweisung aufnehmen. Weiteres hielt man für zu wenig wichtig, um es aufzuschreiben und weiterzumelden. So konnte Buchli nur durch die Befra- gungen zu zusätzlichen Informationen kommen.
Eine Woche später ging Buchli an seinen Auftrag. Zuerst befragte er die zwei involvierten Grenzwächter, dann die Soldaten, die Zeugen gewesen waren. Laut Feingold waren zwölf Soldaten zugegen gewesen, eine von niemandem bestrittene Zahl. Buchli verhörte aber nur deren vier; zwei weitere Einver- nahmen führte an seiner Stelle der Kompaniekommandant der Betreffenden durch. Eine Begründung, wieso man die andere Hälfte der militärischen Zeugen vernachlässigte, schien niemandem nötig. Dass es noch weitere Auskunftspersonen gegeben hätte, wurde erst recht nicht in Erwägung gezogen: Zwei Flüchtlinge mit dem Namen Wachsstock sind bei den Ereig- nissen des ersten Tages die einzigen Zeugen überhaupt gewesen; sie waren aufgenommen worden und hätten also aussagen können. "Der Sohn Grabers hätte damals bestimmt den Namen des Korporals ,102 angeben können, der
nichts dergleichen. Und zum dritten müsste man heute, was auch nicht der Fall ist, das Pro- tokoll im Dossier des aufgenommenen Ehepaars Wachsstock finden. Denn Protokolle der Grenzwache legte man jeweils - auch wenn ein Teil der betreffenden Gruppe abgewiesen wurde - in das Dossier der Aufgenommenen.
100 BAR, E 6358 (-) 1995/394, Belegbuch 31, Aktennummer 3384, A la Direction V, abge- stempelt am 17. Okt. 1942. Im Original: „Arrestation et refoulement de: Feingold M. [né 19]00 juif allemand venant de Lyon,
=
P. [née 19]02 sa femme“.
101 Auch ein Ehepaar Weissmann war Zeuge gewesen. Diese Flüchtlinge wurden aber abgewie- sen und wären für eine Befragung schwerlich auffindbar gewesen. Solche Überlegungen wurden aber kaum angestellt, jedenfalls fehlt dazu jede Spur.
102 Es ist möglich, dass es sich hier um Korporal Gavairon handelte, der einvernommen wurde. Im Protokoll seiner Einvernahme steht aber nichts von der Pierre Graber gegenüber ge-
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offenbar Feingolds Behauptungen gestützt hatte.Heute, mehr als ein halbes Jahrhundert später, konnte er sich mir gegenüber nicht mehr an die Geschichte erinnern.103 Und schliesslich hätte es damals vielleicht sogar aus dem Umfeld des Hotels, in dem die Abgewiesenen untergebracht worden waren, Auskunftswillige gegeben. Aber offensichtlich wollte man die Neugierde nicht zu weit treiben und blieb lieber im kleinen Kreis und unter sich.
Die einzelnen Verhöre waren schnell zu Ende, denn Buchli stellte jeweils nur wenige Fragen und hakte nie nach. Zuerst befragte er die beiden Grenzbeam- ten, denen Feingold ein übles antisemitisches Verhalten vorgeworfen hatte. Es waren keine Korporale, wie Feingold - wohl aus Unkenntnis der Unifor- men104 - angenommen hatte, sondern einfache Grenzwächter.
Der 28jährige Grenzwächter Roniger, der die Flüchtlinge aufgegriffen hatte, tat seinen Dienst nicht alleine. Denn die Grenze in den Walliser Alpen, über die sich die Fliehenden in Sicherheit hatten bringen wollen, war durch eine motorisierte Truppe der Schweizer Armee verstärkt worden. Am 11. Okto- ber, zwei Tage vor der Verhaftung der Flüchtlinge, hatte eine Gruppe von zehn bis zwölf Soldaten den Col de Balme besetzt. Da die Milizsoldaten bei ihrem Grenzdienst immer den Profis von der Grenzwache unterstellt waren und keine eigenen Entscheidungsbefugnisse hatten, wurden sie stets von einem Grenzwächter begleitet. Dieser stieg jeweils am Morgen vom Grenzposten Trient hinauf, verbrachte zwei Tage oben und kehrte am Abend des zweiten Tages zurück. Am nächsten Morgen löste ihn ein anderer Grenzwächter ab. 105
machten Aussage. Wäre es derselbe Mann gewesen, hätte der untersuchende Offizier ihn unbedingt damit konfrontieren müssen, denn in jenem Verhör bestritt Gavairon die (vom besagten Korporal bestätigten) Aussagen Feingolds.
103 Brief von Pierre Graber, Savigny, 19. Juni 1996, an mich. Ich hatte Graber vorher - als Erinnerungshilfe - eine fragmentarische Fassung des vorliegenden Textes sowie einen Katalog von Fragen zugeschickt. Anschliessend an seine schriftliche Antwort sprachen wir auch noch telefonisch.
104 So die einleuchtende Erklärung des untersuchenden Offiziers, BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Buchli an den Korpskommandanten in Lausanne, Martigny, 19.12.1942.
105 BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Buchli an den Korpskommandanten in Lausanne, Martigny, 19.12.1942.
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Im Verhör gibt Roniger zu Protokoll, er habe, als er am 13. Oktober ins Tal hinunter gestiegen sei, abends um acht Uhr unweit des Col de Balme ein Licht entdeckt. Es waren die Eheleute Feingold, die sich zusammen mit anderen Zufluchtsuchenden im Nebel verirrt10 und im Chalet von Herba- gères für die Nacht eingerichtet hatten. Machten sie unvorsichtigerweise Licht, weil sie nicht mit ihrer Entdeckung rechneten? Oder wussten sie nichts davon, dass ihnen als Juden die Rückweisung drohte? Roniger sei ins Chalet eingedrungen und habe festgestellt, dass es sich um jüdische Flüchtlinge - die drei Ehepaare Feingold, Weissmann und Wachsstock - gehandelt habe. Er habe alle sechs Personen verhaftet.
B. „Mon attitude a été ferme mais correcte“ - die Einvernahme des Grenzwächters Roniger
Buchlis Fragen an Roniger sind - typisch für den Stil der ganzen Untersu- chung - sehr summarisch: „Welche Äusserungen haben Sie diesen Personen gegenüber gemacht, welche Entscheide haben Sie gefällt und welche Befehle gegeben?«107 Drei entscheidende Fragen zusammengefasst in einer einzigen, die Antworten sind ganz entsprechend:
„Als ich von Feingold die Papiere verlangte, hat er mir geantwortet, er sei - da man ihm die deutsche Staatsbürgerschaft weggenommen habe - politischer Flüchtling. Er konnte diese Aussagen mit keinem Schriftstück belegen. Da er mir seine Erklärungen nicht beweisen konnte, liess ich ihn daraufhin wissen, dass er nicht aufgenommen werden könne und zurückgewiesen werde.“108
106 Die Verirrung gab Frau Wachsstock, die damals zu der Flüchtlingsgruppe gehörte hatte, in ihrem Fragebogen zu Protokoll. Sie hat die Aussage mir gegenüber bestätigt. BAR, E 4264, 1985/196, Bd. 505, Dossier Wachsstock (N 6123).
107 Im Original: „Quels propos avez vous tenus à l'égard de ces personnes, quelles décisions avez (vous) prises et quels ordres donnés?“ BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Protokoll der Einvernahme Ronigers, Trient, 16.12.1942.
108 Im Original: „Lorsque j'ai demandé les papiers à Feingold il m'a répondu être réfugié politique parce que privé de la nationalité allemande. Il ne pouvait pas justifier ces dires par une pièce. Comme il ne pouvait pas me prouver ses explications, je lui ai de suite fait savoir qu'il ne peut pas être admis et qu'il sera refoulé.“ BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Protokoll der Einvernahme Ronigers, Trient, 16.12.1942.
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Roniger redet hier nur von der Abklärung, ob Feingold ein „politischer Flüchtling“ gewesen sei. Nach den damaligen Weisungen fielen rassisch Verfolgte nicht in diese Kategorie. Über die rassischen Gefährdungen Fein- golds verlor Roniger denn auch kein einziges Wort. Auch Buchli will nichts dazu wissen. Überhaupt wird diese entscheidende Gefährdung in allen Verhören und Berichten nie auch nur ansatzweise thematisiert.
Roniger führt nicht einmal weiter aus, wie genau er wenigstens überprüft habe, ob Feingold als „politischer Flüchtling“ asylberechtigt gewesen sei. Hat er überhaupt eine Abklärung vorgenommen? Genau dies bestreitet ja Fein- gold. „Wie es auch sei, Sie müssen raus“, soll der Grenzwächter statt dessen gesagt haben. Aber Buchli konfrontiert ihn nicht mit dem massiven Vorwurf; er fragt nicht nach, welche Papiere er untersucht und zu welchen Befunden er gekommen sei. Er erkundigt sich beispielsweise nicht, ob Feingold tatsäch- lich, wie er behauptet, einen Presseausweis vorgelegt und welche publizisti- schen Tätigkeiten er angegeben habe. Immerhin lebten regimekritische Journalisten in Deutschland höchst gefährlich. Er überprüft auch nicht, ob Feingold, wie er ebenfalls angab, einen SPD-Mitgliederausweis auf sich getragen habe und was dies in seinem Fall bedeutete. Immerhin gab es nicht wenige Parteigenossen, die von den Nazis verfolgt wurden. Zumindest nach der Abklärung solcher Gefährdungen hätte Buchli fragen müssen, denn sie waren selbst nach den damaligen Weisungen mögliche Asylgründe. Sie nicht zu untersuchen, wäre eine Verletzung der Dienstvorschriften gewesen.
Buchli aber fragt, zumindest dem Protokoll zufolge, nicht nach. Er recher- chiert die Überprüfung der Gefährdung nicht genauer, nicht hier bei Roniger, er wird es auch bei der anschliessenden Einvernahme von dessen Kollegen Freymond nicht tun. Merkwürdigerweise wird Buchli in seinem Schlussbe- richt trotzdem dazu Stellung nehmen. Er wird schreiben, die beiden Grenzwächter hätten sich nicht mehr genau an die gezeigten Dokumente erinnern können, jedenfalls hätte keines bewiesen, dass Feingold durch die deutschen Behörden gesucht worden sei oder dass ihm eine Verhaftung gedroht habe."
109 Buchli schreibt im Schlussbericht vom 19.12.1942 an den Kommandanten in Lausanne: „Les deux agents ne peuvent plus exactement se rappeler des pièces fournies. Toutefois il n'y en avait aucune qui aurait prouvé que les autorités allemandes cherchaient Feingold, ou qu'on le menaçait d'arrestation etc." Die Unstimmigkeit ist erhellend, wie auch immer man
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Der Grenzwächter ist bereits beim nächsten Thema:
„Dann untersuchte ich den Fall der Wachsstocks. Diese übergaben mir ein Schwangerschaftsattest. Ich liess beide vor das Chalet treten und sagte ihnen, wegen des Zustandes von Frau Wachsstock könnten sie von der Schweiz aufge- nommen werden; dabei riet ich ihnen, den anderen nichts davon zu sagen.“
Aufgrund von Ronigers Aussage könnte man annehmen, er hätte die Eheleu- te Wachsstock zuerst ganz sachlich, höflich und korrekt befragt, um sie dann mit aller Selbstverständlichkeit aufzunehmen. Frau Wachsstock freilich erinnert sich heute an ganz andere Töne. Man habe sie gefragt: „Wieviel haben Sie für diesen Zettel gezahlt? Da habe ich gesagt: Gut, ich habe nichts bezahlt. Und wenn Sie wollen, bitte, ich bleibe hier, bis ein Arzt kommt. Dann kann man mich untersuchen.“ Weil sie sehr standhaft geblieben sei, habe der Grenzwächter endlich seine Versuche aufgegeben, sie zurückzuwei- sen, und ihre Aufnahme akzeptiert. Aber nur ihre, den künftigen Vater habe man zurückweisen wollen. „Aber da habe ich gesagt: Nein, dann gehe ich auch mit. Das konnten sie wahrscheinlich nicht über ihr Herz bekommen.“110 Frau Wachsstock hält sich heute sehr zurück, wenn sie von ihren Erfahrun- gen spricht, eigentlich will sie davon gar nicht reden. Sie sei ja von der Schweiz gerettet worden und wolle „nichts Böses“ sagen. Ich hätte sie auch verstanden, wenn sie schärfere Worte gebraucht hätte. Nicht einmal an die Ausnahmevorschriften wollte man sich halten, man tat es erst aufgrund der ungewöhnlichen Hartnäckigkeit der damals jungen Frau.
sie interpretiert: Entweder ist das Protokoll in einer der zentralsten Fragen ungenau - auch dies eine Aussage über die Qualität der Untersuchung - und Buchli rapportiert korrekt. Dann fragt sich, wie gut die Grenzwächter ihre Abklärungen getroffen haben, dass sie sich dermassen schlecht erinnern. Oder dann rapportiert Buchli Dinge, die er gar nicht erhoben hat. Auch kein Indiz für eine seriöse Untersuchung.
110 Mündliche Mitteilung von Frau Wachsstock, Antwerpen, am 2. Juni 1996. Ich hatte Frau Wachsstock zuerst schriftlich orientiert, dass ich sie kontaktieren würde und warum. Ein telefonisches Gespräch ergab, dass sich ein Besuch bei ihr in Antwerpen kaum lohnen würde, da sie sich nur noch schlecht an jene Geschichte erinnerte und lieber auch gar nicht - u. a. wegen antisemitischen Erfahrungen in Schweizer Lagern - darüber reden wollte. Ich schickte ihr schliesslich mit der Bitte um allfällige Bemerkungen eine vorläufige Version dieses Textes. Einerseits wollte ich so ihre Zurückhaltung respektieren, andererseits erhoffte ich mir, es würden doch noch Erinnerungen auftauchen. Letzteres war dann nicht der Fall, sie bestätigte bloss, dass meine Darstellung den Tatsachen entspreche.
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Von diesen Auseinandersetzungen erzählt Roniger nichts. Er ist bereits beim nächsten Fall: „Dann betrat ich wieder das Chalet und untersuchte den Fall Weissmann. Da diese keine Aufnahmebedingung erfüllten, teilte ich ihnen mit, dass sie zurückgewiesen werden müssten.“111
Buchli kommt zum nächsten Streitpunkt, zum Vorwurf Feingolds, man habe ihn „mit den gemeinsten Worten überschüttet“ und die Juden als „Dreckszeug“ und „Gesindel“ bezeichnet. Buchli fragt allerdings vage und allgemein - Wörter wie „antisemitisch“ oder „judenfeindlich“ kommen ohnehin nicht über seine Lippen, weder jetzt noch später; jedenfalls findet man sie in keinem Protokoll oder Bericht - er fragt Roniger nur nach dem „Verhalten“, das er diesen Flüchtlingen gegenüber gezeigt habe:
„Mein Verhalten war bestimmt, aber korrekt. Ich habe sie in keinem Moment beschimpft. Als ich jedoch dabei war, die Papiere der Weissmanns zu kontrollie- ren, wollte sich Feingold immer wieder einmischen, damit ich mich mit seinem Fall befasse. Da habe ich ihm gesagt, er solle schweigen und warten.“112
Der Vorwurf der Beschimpfungen ist für Buchli wichtig, es ist der einzige Punkt, zu dem er eine zweite Frage stellt: „Was haben Sie zur Lektüre der ersten Seite von Herrn Feingolds Brief zu sagen?“ - „Die Passage, die mein Verhalten betrifft, entspricht in keiner Weise der Wahrheit. Ich kann ein klein bisschen deutsch. Ich habe schon ziemlich Mühe, mich auszudrücken, und ich wüsste wirklich nicht, wie ich sie beschimpfen könnte." > Immerhin
111 Im Original: „Ensuite j'ai examiné la cas des Wachsstock. Ceux-ci m'ont fourni un certifi- cat de grossesse. Je les fis sortir du chalet et je leur fis savoir qu'étant donné l'état de Mme Wachsstock ils pouvaient être admis en Suisse, tout en faisant des recommandations de ne pas renseigner les autres. Ensuite je suis de nouveau entré au chalet examiner le cas Weiss- mann. Ceux-ci, ne remplissant aucune condition pour être admis, je les renseignais qu'ils devaient être refoulés.“ BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Protokoll der Einvernahme Ronigers, Trient, 16.12.1942.
112 Im Original: „Quel était votre attitude envers ces réfugiés? - Mon attitude a été ferme mais correcte. En aucun moment je ne les ai insultés. Toutefois, étant en train de contrôler les papiers des Weissmann, Feingold voulait toujours s'y mêler pour que je m'occupe de son cas. Alors je lui ai dit de se taire et d'attendre.“ BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Proto- koll der Einvernahme Ronigers, Trient, 16.12.1942.
113 Im Original: „Qu'avez-vous à dire à la lecture de la première page de la lettre de Mr. Feingold? - Le passage concernant mon attitude envers eux ne correspond nullement à la vérité. J'ai quelques notions de la langue allemande. J'ai déjà assez de peine de me faire
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versteht der Grenzwächter genug deutsch, um Feingolds Brief zu lesen und den darin geschilderten Sachverhalt zu bestreiten. 4 Ausserdem wäre es ja auch möglich gewesen, dass Roniger französisch geschimpft hätte. Buchli fragt nicht nach.
Auch sein Kollege, der Grenzwächter Freymond, wird später das Argument der Fremdsprachigkeit anführen, um die Beschimpfungen zu bestreiten. Herr Feingold, wird er sagen, habe nur deutsch gesprochen; Frau Feingold hätte jeweils übersetzt. Zumindest sie hätte also auch französische Schmähungen verstanden. Im übrigen war gleichzeitig Frau Wachsstock anwesend, auch sie sprach sowohl deutsch wie französisch." Aber auch diesen Möglichkeiten wird Buchli nicht nachgehen.
Bei seiner Einvernahme erzählt Roniger, was er nach der Befragung der Flüchtlinge gemacht hat. Da Frau Weissmann - die ebenfalls abgewiesen werden sollte - völlig erschöpft gewesen sei und anscheinend nicht habe gehen können, habe er alle Schriften auf sich genommen, habe die Flüchtlin- ge warten geheissen und sei hinauf auf den Col gestiegen, um Soldaten zu Hilfe zu holen.
„Ich kam mit einem Korporal und zwei Soldaten zurück zum Chalet. Frau Weiss- mann konnte noch immer nicht gehen (ich konnte nicht beurteilen, ob es sich um Schauspielerei handelte oder nicht). Da beschloss ich, dass ein Soldat mit dem Ehepaar Weissmann im Chalet bleibt und der Korporal mit dem anderen Soldaten und dem Ehepaar Feingold zum Col de Balme zurückkehren. Ich selber bin mit den Wachsstocks nach Trient hinunter gestiegen. Ich habe die Papiere der Fein- golds und der Weissmanns mitgenommen, um sie meinem Kameraden Freymond
comprendre et je ne saurais déjà pas comment faire pour les insulter.“ BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Protokoll der Einvernahme Ronigers, Trient, 16.12.1942.
114 Eine französische Übersetzung des Briefs liegt keine bei den Akten. Denkbar wäre allen- falls, dass Buchli dem Grenzwächter den Brief nicht zum Lesen gegeben hätte (wie eigent- lich der Begriff „lecture“ im vorherigen Zitat meint), sondern ihm eine mündliche Über- setzung vorgetragen hätte.
115 Frau Wachsstock, seit ihrem 5. Lebensjahr in Belgien wohnhaft, unterhielt sich am 2. und 16. Juni 1996 mit mir in fliessendem Deutsch. Ausserdem waren ihre deutschen und fran- zösischen Sprachkenntnisse bereits zur Zeit der Untersuchung aus ihrem Fragebogen er- sichtlich. BAR, E 4264, 1985/196, Bd. 505, Dossier Wachsstock (N 6123).
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zu übergeben, der am nächsten Morgen auf den Col hinaufsteigen musste und die Feingolds und Weissmanns refoulieren würde. So verbrachten die Feingolds die Nacht auf dem Posten Col de Balme, die Weissmanns im Chalet von Herbagères und die Wachsstocks in Trient. Ich hoffte, dass Frau Weissmann am Morgen genügend erholt sei, um das Wegstückchen zum Col zurückzugehen und die Grenze zu überqueren.“116
Buchlis Neugier ist schon fast befriedigt. Zunächst möchte er noch wissen, wie sich die Flüchtlinge verhalten haben - rätselhaft, was dies zu einer Untersuchung über das Verhalten der Grenzwächter beitragen soll, - und dann stellt er doch noch eine Frage, die für den Entscheid über Aufnahme oder Abweisung so zentral gewesen sei: „Haben Herr oder Frau Feingold Ihnen mitgeteilt, dass Frau Feingold schwanger war?“ - „Nein“, antwortet Roniger.17 Ein einziges Wort genügt als Antwort, auch hier will Buchli nichts Genaueres wissen. Dabei hätte Schwangerschaft Asyl bedeuten müssen, und jetzt steht Aussage gegen Aussage.
C. „Aucun papier ne prouvait que Feingold était réfugié politique“ - Die Einvernahme des Grenzwächters Freymond
Anschliessend vernimmt Buchli den 27jährigen Grenzwächter Freymond. Er sei, gibt er zu Protokoll, am nächsten Morgen auf den Col de Balme gestie-
116 Im Original: „Je suis retourné au chalet avec un cpl. et 2 sdts. Mme Weissmann ne pouvait encore toujours pas marcher (si c'était un mise en scène ou non, je n'ai pas pu m'en rendre compte). J'ai alors décidé qu'un soldat restait au chalet avec les époux Weissmann, le cpl. et l'autre soldat retournaient au Col de Balme avec les époux Feingold et moi-même je suis descendu à Trient avec les Wachsstock. J'ai emporté avec moi les papiers Feingold et Weissmann pour les remettre à mon camarade Freymond qui devait remonter au Col le lendemain et qui refoulerait les Feingold et Weissmann. Ainsi les Feingold ont passé la nuit au poste du Col de Balme, les Weissmann au chalet des Herbagères et les Wachsstock à Trient. J'admettais que Mme Weissmann serait au matin assez remise pour retourner ce petit bout au Col pour passer la frontière.“ BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Protokoll der Einvernahme Ronigers, Trient, 16.12.1942.
117 Im Original: „Mr. ou Mme Feingold vous ont-ils fait savoir que Mme Feingold était enceinte? Non.“ BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Protokoll der Einvernahme Ronigers, Trient, 16.12.1942.
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gen und habe die Feingolds beim dortigen Hotel gefunden. Im gleichen Haus befand sich auch das Kantonnement der Soldaten.
„Ich ging zum Korporal, der mir erklärte, dass er betreffend der Feingolds eine kleine Untersuchung gemacht habe und sie als politische Flüchtlinge einschätze. Ich liess ihn wissen, dass ich dazu Beweise brauchte. Ich hiess die Eheleute Fein- gold in ein Zimmer eintreten und verlangte von ihnen alle Papiere, die sie auf sich trugen. Kein Papier bewies, dass Feingold ein politischer Flüchtling war. Ich gab ihm alle Papiere zurück und sagte ihm wörtlich: Ich bedaure sehr, aber ich bin gezwungen, Sie zurückzuweisen. Die beiden weinten. Ich hiess sie das Zimmer verlassen, und als sie die Küche durchquerte, sagte mir die Frau, dass sie (im 4. Monat) schwanger sei. Da Frau Feingold kein Arztzeugnis besass, das ihren Zu- stand bewies, und da sie bis zum letzten Moment weder Grenzwächter Roniger noch mir gegenüber etwas erwähnt hatte, hielt ich dies für einen Trick. Um so mehr als sie wissen musste, dass Frau Wachsstock, die zur gleichen Gruppe gehör- te, aus diesem Grund aufgenommen worden war.“118
Buchli will auch von Freymond nicht wissen, wieso genau - auf Grund welcher Fakten, Aussagen und Überlegungen - dieser die Flüchtlinge als nicht asylberechtigt eingeschätzt hat. Dabei hat sich Feingold doch genau darüber beklagt, dass dieser Beamte sich „auf keine Erklärung“ eingelassen habe. Ebenso wenig will Buchli vom Grenzwächter wissen, wie denn der Korporal zum gegenteiligen Urteil gekommen sei. Auch den Korporal selber wird er später zu diesem entscheidenden Punkt nicht befragen; dabei hatte dieser doch immerhin genug Gründe gesehen, um die Angelegenheit Fein- golds an die vorgesetzte Instanz weiterzugeben, statt sie an Ort und Stelle zu
118 Im Original: „Je suis allé vers le cpl. qui m'a déclaré avoir fait une petite enquête au sujet des Feingold et qu'il les considérait comme réfugiés politiques. Je lui fis savoir, qu'il me fallait des preuves à l'appui. Je fis entrer les époux Feingold dans une chambre et leur de- mandais tous les papiers dont ils étaient porteurs. Aucun papier ne prouvait que Feingold était réfugié politique. Je lui rendis tous les papiers et je lui ai dit textuellement: Je regrette beaucoup, mais je suis dans l'obligation de vous refouler. Les deux pleuraient. Je les fis quitter la chambre et en traversant la cuisine la femme me dit qu'elle était enceinte (de 4 mois). Mme Feingold ne possédant aucun certificat médical prouvant son état et que d'autre part elle n'en avait pas fait mention ni au gde. Roniger ni à moi-même jusqu'au dernier moment, j'a pensé qu'il s'agissait d'une ruse. Ceci d'autant plus qu'elle devait savoir que Mme Wachsstock qui était de la même équipe, avait été admise pour la même raison.“ BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Protokoll der Einvernahme Freymonds, Trient, 16.12.1942.
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entscheiden.19 Warum wählte Freymond nicht dieses Vorgehen, obwohl es für Zweifelsfälle vorgeschrieben war? Aber Buchli stellt keine solche Fragen. Er will auch nicht wissen, wieso denn der Grenzwächter seine Abweisung nicht wenigstens in einigen Sätzen protokolliert und begründet hat; obwohl sie doch umstritten und von grösster Tragweite gewesen ist. Buchli will nicht einmal wissen, ob es denn keine Möglichkeiten gegeben habe, die behauptete Schwangerschaft zu überprüfen, zum Beispiel durch den Beizug eines Arztes. Da solche Einwände unterbleiben, erzählt Freymond weiter:
„Bevor sie fortgingen, offerierte ihnen der Koch der Soldaten Kaffee, Brot und Käse. Gegen 15.00 Uhr führte ich sie an die Grenze. Die Weissmanns brachen sogleich auf. Die Feingolds blieben an Ort und Stelle. Da sie nicht weggehen wollten, ergriff ich, ohne zu drohen [!], meinen Karabiner, daraufhin gingen sie.“120
Auf die Anschuldigungen bezüglich der wüsten Ausfälligkeiten - „Diese Bande muss verrecken und ausgerottet werden.“ - angesprochen, wird Frey- mond kategorisch. Alles sei reine Erfindung, bis auf eines: Dass er noch nicht gegessen habe, dies habe er tatsächlich gesagt.
Die Einvernahmen der sechs Armeeangehörigen sind noch oberflächlicher als diejenigen der beiden Grenzwächter.12 Kein Wunder, ergeben sie wenig
119 Nach Feingold wollte der Korporal veranlassen, ihn „einer zuständigen Commission“ vorzuführen. Es ist wahrscheinlich, dass sich der Korporal dabei auf eine gerade eben erlas- sene Weisung bezog, die Feingold nicht genau wiedergeben konnte: „Sind die Grenzwächter im Zweifel darüber, ob eine Rückweisung erfolgen muss oder nicht, so haben sie die Flüchtlinge auf den Posten zu führen und den Fall nach Verständigung des Sektor- Of. telephonisch dem Polizei-Of. des zuständigen Ter. Kdos. zu melden. Dieser entscheidet, ob die Flüchtlinge unmittelbar zurückzuweisen oder der Polizei zur Verfügung zu halten sind." BAR, E 6351 (F) 1, 251/58, Oberzolldirektion an die Zollkreisdirektionen I - VI; Behandlung der ausländischen Flüchtlinge, 10. Oktober 1942.
120 Im Original: „Avant qu'ils quittent les lieux, le cuisinier des soldats leur a offert [du] café, [du] pain et [du] fromage. Vers 15 00 je les ai conduits à la frontière. Les Weissmann par- tirent aussitôt. Les Feingold restèrent sur place. Comme ils ne voulaient pas partir j'ai pris mon mousqueton à la main sans aucune menace, sur quoi ils sont partis.“ BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Protokoll der Einvernahme Freymonds, Trient, 16.12.1942.
121 Die Armeeangehörigen gehörten zur Cp. mot. can. inf. 10. Am 17. Dez. 1942 befragte Buchli, in Anwesenheit von Weith, dem Kompaniekommandanten der Soldaten, die Motor- radfahrer Désiré Chenu, Hugo Livinalli, Georges Grandguillaume und Louis Lauber. Am
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Neues. Die Antworten fallen knapp aus, teilweise gleichen sie sich wörtlich. Wahrscheinlich haben die Militärs ihre Aussagen untereinander abgespro- chen. Sie dürften wenig Interesse haben, die Grenzwächter zu belasten, mit denen sie - solange sie als Grenzpolizisten eingesetzt werden - zusammenar- beiten müssen und denen sie unterstellt sind. Feingold hatte sie als „herzensgut“ beschrieben, „mit Tränen in den Augen“ anlässlich der Beschimpfungen durch die Grenzwächter; mit den Vertreibungen seien sie nicht einverstanden gewesen, hätten aber nichts dagegen tun können. Buchli überprüft diese Aussagen nicht, das Verhältnis der Soldaten zu den Flücht- lingen ist ja auch nicht Gegenstand der Untersuchung. Obwohl die Soldaten mit keinem Satz danach gefragt werden und trotz ihrer Zurückhaltung ist aus vielen Aussagen doch zu spüren, wie sie für die Flüchtlinge Sympathie empfanden. Sie hatten fast einen Tag im gleichen Haus gelebt, mit ihnen gesprochen, sie mehrfach verpflegt; der Korporal hatte zudem für ihre Ruhe gesorgt, die Papiere der Feingolds einer eigenen Prüfung unterzogen und ihnen erlaubt, die Unterkunft zu verlassen. Um so mehr dürfte sie die Abwei- sung aufgewühlt haben. Recht streng („assez sévère“), nüchtern („sec“), sehr bestimmt („très ferme“) sei das Verhalten der Grenzwächter gewesen, deutli- cher will aber niemand werden.
D. Berichten, verurteilen, entsorgen
Mit der Befragung der Soldaten war die Enquete nach drei Tagen beendet. Buchli schickte seinen Schlussbericht an das Korpskommando in Lausanne. Er war zufrieden mit dem Fazit, das er ziehen konnte: „Alle diese Männer erklärten, unabhängig voneinander und einzeln befragt, dass das Verhalten der Grenzwächter entschieden, bestimmt, aber immer korrekt war. Nicht einer, der konstatierte, die Wache habe ihnen oder direkt den Juden gegenüber deplazierte Bemerkungen gemacht oder gar Beschimpfungen und Drohungen, wie sie Feingold behauptet.“122
122 Im Original: „Or, tous ces hommes, interrogés séparément, sont unanimes à déclarer que l'attitude des gardes-frontière a été décidée, ferme, mais toujours correcte. Pas un n'a cons-
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Zwar habe es, schränkt Buchli ein, keine Zeugen gegeben, als Roniger die Flüchtlinge im Chalet von Herbagères verhaftet habe:
"Da sich jedoch alle Erklärungen Feingolds, die das Verhalten des Grenzwächters am Col betreffen, als vollkommen lügnerisch herausgestellt haben, habe ich keinen Grund, seinen Aussagen, die das Verhalten des Grenzwächters bei der Ver- haftung betreffen, zu glauben.“123
Die später aufgenommenen Wachsstocks und die abgewiesenen Weissmanns, die alle vier Augenzeugen gewesen waren, übergeht Buchli stillschweigend. Heute, über 50 Jahre später, mag und kann sich Frau Wachsstock, die einzige Zeugin, die ich noch finden konnte, nicht mehr genau an diese leidvolle Zeit erinnern 124
Als haltlos erwies sich in Buchlis Augen auch die Kritik am Entscheid der Abweisung. Er übernimmt die Darstellung der Grenzwächter: Herr Feingold habe mit keinem Schriftstück seine Eigenschaft als politischer Flüchtling und Frau Feingold mit keinem Arztzeugnis ihre Schwangerschaft beweisen können. „Das Vorgehen unserer Ausführenden und die gefällten Entscheide stimmen vollkommen mit den bestehenden Vorschriften überein.“ In der ganzen Sache sei also den Grenzwächtern überhaupt kein Fehler vorzuwer- fen. Damit hatte Buchli in seiner Rolle als Untersuchungsoffizier festgestellt, dass die Angeschuldigten Freymond und Roniger die beiden Juden vor- schriftsgemäss zurückgewiesen hatten. Beruhigt konnte er wieder in die alltägliche Rolle des Sektoroffiziers Buchlis wechseln, der dafür verantwortlich war, dass seine Untergebenen, darunter Freymond und Roni- ger, die Juden vorschriftsgemäss zurückwiesen. Freilich nicht für lange: Auf
taté que le garde aurait proféré soit directement aux juifs soit à leur égard des propos dépla- cés, voir même des insultes ou menaces comme le déclare Mr. Feingold.“ BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Buchli an den Korpskommandanten in Lausanne, Martigny, 19.12.1942.
123 Im Original: „Toutefois, vu que les déclarations de Feingold quand à l'attitude du gde. au Col se sont révélées entièrement mensongères, je n'ai aucune raison de croire ses dires quand à l'attitude du garde lors de l'arrestation.“ BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Buchli an den Korpskommandanten in Lausanne, Martigny, 19.12.1942.
124 Auskünfte von Frau Wachsstock am 2. und 16. Juni 1996. Am deutlichsten erinnert sie sich daran, wie sie selber von den Beamten behandelt wurde (vgl. oben). An die Behandlung der anderen Flüchtlinge hat sie keine präzisen Erinnerungen.
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Ende Monat würde er als Personalchef zum Warenhaus Innovation wechseln, das erst kürzlich den jüdischen Besitzern abgekauft worden war12. Dort war der Lohn nicht so karg wie bei der Grenzwache.
Im Verlauf der ganzen Untersuchung hat Buchli nicht den geringsten Ver- such gemacht, objektiv und gründlich zu recherchieren und auch allfällige Belege für die Behauptungen Feingolds zu finden. In seiner Art, die Untersu- chung zu führen, deutet nichts darauf hin, dass er Verständnis für dessen Anliegen oder gar Einfühlung in seine Not gehabt hätte. Zum Schluss hält er mit seiner Meinung und seinen Gefühlen nicht mehr hinter dem Berg:
„Es ist bedauerlich, dass - nach all dem, was die Schweiz für die Flüchtlinge getan hat und noch tut - ein Dr. Phil. Max Feingold es wagt, sich so weit gehen zu las- sen, einen Grenzwächter anzuklagen, der nur seine Aufgabe erfüllt, eine Aufgabe, die eine der härtesten und unangenehmsten ist, die die Wächter je ausführen muss- ten. Es ist klar, dass die Soldaten, die erstmals bei einer Rückweisung mithalfen, bewegt und aufgewühlt waren. Im übrigen versteht es der grosse Teil der Flücht- linge sehr geschickt, an die menschlichen Gefühle unserer Männer zu rühren. Und wenn unsere Wächter ihre Aufgabe erfüllen, obwohl ihr Herz anders spricht, ist ihr Verdienst um so grösser. Die Flüchtlinge versuchen unsere Leute mit allen Mit- teln, mit schönen Worten, Tränen, Versprechen, Drohungen und sogar mit Geld zu beeinflussen. Es gibt also kein Versagen, das unseren Grenzern angelastet werden könnte. Diese Angelegenheit enthüllt nur den wahren Charakter und die völlig erbärmliche Mentalität des Herrn Feingold.“126
125 Die Demission ist ersichtlich im Belegbuch der Grenzwache V: A la Direction V, Lausanne, 29.9.1942, Cap. Buchli: démission .: BAR, E 6358 (-) 1995/394, Bd. 31. Sowie Rapport mensuel: décembre 1942, 8.1.1942, S. 9. BAR, E 6358 (-) 1995/394, Bd. 35. Das Waren- haus gehörte bis zum Sommer 1941 der Familie Bigar, Auskunft Claude Bigar, Genf.
126 Im Original: „Il est regrettable qu'un Dr. Phil. Max Feingold ose, après tout ce que la Suisse a fait et fait encore pour les réfugiés, se laisser aller à un tel point et accuse un garde-fron- tière qui ne fait que remplir sa mission, une mission qui est une des plus dures et des plus désagréables que les gardes n'aient jamais eu à exécuter. Il est évident que les soldats, qui assistaient pour la première fois à un refoulement, étaient touchés et émus. Du reste la grande partie des réfugiés est très habile pour toucher aux sentiments humanitaires de nos hommes. Et si nos gardes exécutaient la mission, même si leur coeur parle autrement, leur mérite n'en est que plus grand. Les réfugiés essayant par tous les moyens, les bonnes pa- roles, les pleurs, des promesses, des menaces voire même par l'argent à influencer nos hommes. Il n'y a donc aucune faute à imputer à nos agents et toute cette affaire ne fait que dévoiler le vrai caractère et la mentalité, qui n'est que déplorable, du Sieur Feingold.“ BAR,
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Das Korpskommando in Lausanne doppelt nach. Es gäbe keine Notwendig- keit, schreibt im Namen des Kommandanten ein Beamter, in dieser Sache noch länger Epiloge zu halten. Ihre Leute hätten korrekt gearbeitet.
„Erbost darüber, dass er bei uns keine Zuflucht fand, wusste der Dr. Feingold nichts besseres, als bei einer Schweizer Persönlichkeit zu intervenieren, um unse- ren Untergebenen zu schaden. Diese Handlungsweise ist diejenige einer gemeinen und niederträchtigen Existenz. Zum Schluss müssen wir hervorheben, dass die Grenzwächter Roniger und Freymond gute, gewissenhafte und ergebene Elemente sind.“127
Aus dem demütigen Bittsteller ist ein eingebildeter Frechling, aus dem brutal Abgewiesenen ein undankbarer Beschenkter geworden. Seinen verzweifelten Hilferuf deutet man als niederträchtigen Angriff, das Flehen um Menschlichkeit als heimtückischen Korruptionsversuch. Statt Mitleid mit Flüchtlingen fordert man indirekt Mitleid mit Grenzwächtern, und wenn Beamte ihre eigene Menschlichkeit verraten, ist das ihr nobelstes Verdienst.
Aus Opfern sind Täter und aus Tätern Opfer geworden.
Zu solchen Ausfälligkeiten und Pervertierungen lässt sich der Direktor des fünften Zollkreises nicht hinreissen. Sein Bericht an die Oberzolldirektion in Bern ist vergleichsweise nüchtern. Er führt zwei Punkte aus. Zum einen übernimmt er die Meinung, dass den Grenzwächtern keine Beschimpfungen vorzuwerfen seien. Dies ist ihm so klar, dass er sich jede Erörterung schenkt.
E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Buchli an den Korpskommandanten in Lausanne, Martigny, 19.12.1942.
127 Im Original: „Le Dr. Feingold écoeuré d'avoir vu qu'il ne pouvait se réfugier chez nous n'a rien trouvé de mieux que d'intervenir auprès d'une personnalité suisse pour tâcher de nuire à nos sous-ordres. Cette manière d'agir est celle d'un être bas et vil. Nous devons relever pour terminer que les gdes .- fr. Roniger et Freymond sont de bons éléments consciencieux et dévoués." BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58, ein Stellvertreter des Korpskommandanten an die Direktion des Zollkreises V, 21. Dez. 1942. Der Brief ist mit „im Auftrag des Korpskommandanten“ („le Cdt. du Corps: p.o.“) verfasst. Die Unterschrift ist unleserlich, es handelt sich aber kaum um diejenige Alfred Matthieus, des offiziellen Stellvertreters des Kommandanten Frédéric Rapp.
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Ausführlicher beschäftigt ihn der zweite Punkt, der Entscheid der Abwei- sung. War er erstens konform gewesen mit der gültigen Weisung, derzufolge schwangere Frauen aufgenommen werden mussten? Könnte Frau Feingold schwanger gewesen sein? „Nach unserer Ansicht war dies sicherlich nicht der Fall, denn Herr Feingold hätte in seinem Brief an Herrn Graber sicherlich darauf hingewiesen, aber er sagt davon kein Wort.“ Damit ist diese Unsi- cherheit für den Direktor geklärt. Er hat sich's gar einfach gemacht: Seine Frau sei - Feingold erwähnt es bereits im ersten Satz seines Briefes! - „im 4. Monat in anderen Umständen“.
Bleibt zweitens die Möglichkeit, dass der Ehemann in die Kategorie der politischen Flüchtlinge gehört hätte. Zunächst erinnert der Direktor an die Grundlagen. Er zitiert, wer nach den Weisungen der Oberzolldirektion nicht zurückzuweisen sei: „Politische Flüchtlinge, d. h. Ausländer, die sich bei der ersten Befragung von sich aus als solche ausdrücklich ausgeben und glaub- haft machen können, dass sie wegen politischer Tätigkeit oder politischer Einstellung ihren bisherigen Aufenthaltsstaat verlassen mussten. Flüchtlinge nur aus Rassengründen sind nach bisheriger Praxis nicht politische Flücht- linge.“128
Feingold habe tatsächlich von Anfang an immer auf seine angebliche Eigen- schaft als politischer Flüchtling hingewiesen, da er mit dem nationalsoziali- stischen Regime nicht einverstanden gewesen sei. „Unsere Mitarbeiter erinnern sich nicht mehr genau an die Dokumente, die ihnen vorgelegt
128 Der Direktor des Zollkreises V an die Oberzolldirektion Bern, Lausanne, 23. Dez. 1942. BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58. Der Direktor bezieht sich auf die Weisung der Eidg. Oberzolldirektion vom 10. Oktober 1942 an die Zollkreisdirektionen zur „Behandlung der ausländischen Flüchtlinge“. Er verwendet eine französische Version der Weisung. Mein Zitat folgt der deutschen Version, wie sie zum Beispiel vorliegt in BAR, E 6351(F) 1, 251/58. Die Formulierung der Weisungen vom 10. Okt. 1942 zu den „politischen Flüchtlin- gen“ deckt sich mit denjenigen in den früheren Weisungen vom 13. August und 26. Sep- tember 1942; mit einem bezeichnenden Unterschied: Die früheren Fassungen verlangten noch nicht explizit einen „Tatbeweis“. Der erste Satz hiess nur: „Politische Flüchtlinge, d.h. Ausländer, die sich bei der ersten Befragung von sich aus als solche ausdrücklich ausgeben und es glaubhaft machen können.“
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wurden, aber sie behaupten, keines davon habe bewiesen, dass die deutschen Behörden Feingold suchten oder dass ihm eine Verhaftung drohte usw.“129
Diese vagen Erinnerungen reichen für den Direktor; so genau muss oder kann man es offenbar mit diesen Abklärungen nicht nehmen, das „usw.“ am Satzende ist bezeichnend. Immerhin muss er „zugeben, dass es für unsere Mitarbeiter sehr schwierig ist, zu wissen, ob sie es mit einem politischen Flüchtling zu tun haben oder nicht.“130 Bei Feingold können sich die Grenzwächter an nichts Genaueres erinnern, vielleicht deshalb nicht, weil sie gar keine ernsthaften Abklärungen getroffen hatten. Dass man in diesem entscheidenden Punkt auch den Betroffenen selber hätte befragen können - man besass Feingolds Adresse in Lyon - war für den Direktor ohnehin kein Thema. Waren denn solche Abklärungen so wichtig, wo doch zweifelsfrei feststand, dass der Asylsuchende Jude war?131
„Im vorliegenden Fall“, schliesst nämlich der Direktor, „steht fest, dass Hr. Fein- gold aus Rassengründen aus Frankreich flüchtete. Nun sind gemäss dem letzten Satz Ihrer oben zitierten Weisung diejenigen, die sich in dieser Lage befinden, nach der bisherigen Praxis keine politischen Flüchtlinge. Das Ehepaar Feingold wurde folglich zu Recht zurückgewiesen.“ 132
129 Im Original: „Nos agents ne se souviennent plus exactement des documents qui leur ont été présentés, mais prétendent qu'aucun d'entre eux ne prouvait que les autorités allemandes recherchaient Feingold ou qu'il était menacé d'arrestation, etc." Der Direktor des Zollkreises V an die Oberzolldirektion Bern, Lausanne, 23. Dez. 1942. BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58.
130 Im Original: „Nous devons reconnaître qu'il est bien difficile à nos agents de savoir s'ils se trouvent en présence d'un réfugié politique ou non.“ Der Direktor des Zollkreises V an die Oberzolldirektion Bern, Lausanne, 23. Dez. 1942. BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58.
131 War es so, dass bei Juden die mögliche Berechtigung, als „Politische“ Aufnahme zu finden, zum vornherein weniger seriös abgeklärt wurde? Eine solche antisemitische Praxis ist denk- bar, aber schwer überprüfbar und als Frage auch gar nicht entscheidend. Die Frage könnte das zugrunde liegende Problem verdecken: Die antisemitische Definition, wer ein „politischer Flüchtling“ war.
132 Im Original: „Dans le cas présent, il est certain que M. Feingold fuyait la France en raison de sa race. Or, selon la dernière phrase de votre instruction citée plus haut, ceux qui se trou- vent dans cette situation ne sont, suivant la pratique suivie jusqu'ici, pas des réfugiés poli- tiques. C'est donc à bon droit que les époux Feingold ont été refoulés.“ Der Direktor des
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In der Antwort der Oberzolldirektion an Bundesrat von Steiger blieb von den Erwägungen, ob die Flüchtlinge zu Recht zurückgewiesen worden waren, nichts mehr übrig. Die Affäre war geschrumpft auf die Frage, ob sich Zoll- beamten allenfalls ein „ungebührliches Verhalten“ hatten zu schulden kom- men lassen. Mit dem Resultat, das ihm vorgelegt wurde, war der Magistrat gewiss auch zufrieden: „Aus allen Berichten geht mit aller Deutlichkeit hervor, dass das Verhalten unserer Grw (nicht Uof.) bestimmt, aber korrekt (ferme, mais correct) war, so dass die Beschwerde unbegründet erscheint.“133
Über das Schicksal der Feingolds verlor man nicht einen Satz.
Vor ihrer endgültigen Rückweisung, erinnern sich die Soldaten, haben sich die Flüchtlinge weinend und bittend zu Füssen der Uniformierten geworfen. Als sie einsehen mussten, dass der Beschluss endgültig war, änderten sie ihre Haltung. Danke für den Empfang in der Schweiz, er werde ihn nie vergessen, soll Weissmann gesagt haben. Dann seien sie verschwunden.
Frau Feingold kehrte nach einer Viertelstunde nochmals zurück. Sie hatte ihren Mantel in der Schweiz vergessen. Sie holte ihn im Zimmer und begab sich erneut auf den Abstieg. Die Männer schauten ihr nach, witzelten unter sich über ihre „angebliche“ Schwangerschaft und beobachteten, wie sie allmählich aus ihrem Gesichtsfeld verschwand.134
Zollkreises V an die Oberzolldirektion Bern, Lausanne, 23. Dez. 1942. BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58.
133 BAR, E 6351 (F) 1, Bd. 522, 251/58, Oberzolldirektion an von Steiger, Bern, 13. Jan. 1943 (deutschsprachiger Briefentwurf, Schlussversion fehlt; die Bemerkungen in Klammern ent- sprechen dem Original).
134 Zur letzten Phase der Rückweisung vgl. vor allem die Einvernahmen der Armeeangehörigen Livinalli, Lauber und Gavairon. Das Verhalten der Grenzwächter gegenüber Frau Feingold, die erklärte, schwanger zu sein, ist eines der zahlreichen Beispiele, die auf die Ungenauig- keit der Protokolle verweisen: Die Soldaten (nicht aber die Grenzwächter) werden jeweils alle gefragt, ob sich die Grenzwächter über die behauptete Schwangerschaft lustig gemacht hätten. Es findet sich aber weder im Brief Feingolds noch in irgend einem der Verhörproto- kolle ein entsprechender Vorwurf. Ein solcher muss sich also - ohne protokolliert worden zu sein - aus den Verhören (vermutlich der Grenzwächter) ergeben haben. Im übrigen sollen, um korrekt zu berichten, nach Aussage Gavairons, die Witzeleien „en dehors de la présence de ces réfugiés“ und „entre camarades“ stattgefunden haben. Wer alles sich an diesen „petites plaisanteries“ beteiligte, sagt er nicht.
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Intensive spätere Nachforschungen zum Schicksal der Flüchtlinge blieben ergebnislos. , 135
IV. Analyse der Fallbeispiele
Im folgenden werde ich einzelne Aspekte der beiden Fallstudien analysieren und diskutieren. Ziel ist es, den einzelnen Fall in theoriebildender Absicht als Fall zu begreifen: Einzelfälle erlauben zwar keine generellen Antworten, aber doch Fragen, die über die konkreten Beispiele hinaus von Bedeutung sind. Bei den nachstehenden Ausführungen beschränke ich mich auf Argumente, die sich aus den beiden Fällen ergeben. Es sei aber nicht verschwiegen, dass ich zu vielen Fragen, die ich hier aufgreife, durch ein weit systematischeres und umfassenderes Studium der Quellen und der Literatur gekommen bin. Jene Arbeit werde ich aber anderweitig darstellen. Für die Analyse wähle ich einen Zugang über die einzelnen Akteure in ihren konkreten Aktionen. Bei der Unterteilung in Kapitel verzichte ich auf allzu differenzierte Unterschei- dungen und gruppiere nur nach Zuschauern, Tätern und Opfern.136
135 Zu den Eheleuten Weissmann haben wir fast keine Angaben. Im Belegbuch des Zollkreises V steht nur: „Weissmann A. [18]82, juif allemand venant de Lyon, Weissmann C. [18]95 sa femme“, BAR, E 6358 (-) 1995/394, Band 31, Nr. 3384. Meine Anfrage an Yad Vashem, Jerusalem, bezüglich Informationen über das weitere Schicksal der Weissmanns blieb er- gebnislos; auf den Deportationslisten von Drancy sind sie auch nicht verzeichnet, vgl. Klarsfeld, S., op. cit. Das Ehepaar Feingold ist identisch mit Max und Paula Feingold, die die Journalistin Irene Loebell in der Verfolgtenkartei des Stadtarchivs Nürnberg fand; dort ist aber nur die Familie verzeichnet, nicht aber ihr Schicksal (letzter angegebene Wohnort von Max Feingold ist Frankfurt im Jahre 1933, seine Mutter zog im Oktober 1938 weg, eventuell nach Holland, und erhielt für Deutschland Aufenthaltsverbot, vgl. dazu auch den Brief Feingolds). Intensive weitere Nachforschungen blieben ergebnislos: Irene Loebell suchte bei Yad Vashem, Jerusalem, im Archiv der sozialen Demokratie (Friedrich Ebert Stiftung) in Bonn, im Handbuch des deutschsprachigen Exils und beim Suchdienst des IKRK. Guido Koller vom Schweiz. Bundesarchiv machte Anfragen an das Staatsarchiv Nürnberg, das Bayrische Hauptstaatsarchiv und das Landesarchiv Saarland. Karen Roth- Krauthammer, Amsterdam, fragte das Diaspora-Museum Beth Hatefutsot in Tel Aviv an und das Centre de Documentation de la Déportation des Enfants Juifs in Lyon (die das Memorbuch der Bundesrepublik konsultierten). Ich selber recherchierte bei verschiedenen Personen mit dem Namen Feingold sowie bei der Jüdischen Kultusgemeinde Nürnberg.
136 Eine ausführlichere Darstellung würde natürlich differenzierter vorgehen. Allein die Kategorie „Zuschauer“ müsste man unterteilen in Zuschauende, Wegschauende, Intervenie- rende, Gleichgültige usw.
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A. Zuschauer
Die Vertreibung der Familie Sonabend stiess auf heftigsten Widerstand aus der Bevölkerung. Die Protestierenden hatten den unterschiedlichsten gesell- schaftlichen und politischen Hintergrund, sie kamen teilweise aus streng geschiedenen, ja sogar verfeindeten Lagern137; neben zufälligen Passanten beteiligten sich auch höherrangige Persönlichkeiten. Offensichtlich gab es - anders als in der allgemeinen politischen Debatte, bei der sich vor allem die Sozialdemokraten für die Juden einsetzten - in dieser konkreten Situation keinen direkten Zusammenhang zwischen Engagement für die Flüchtlinge und Schichtzugehörigkeit oder Weltanschauung. Unklar ist auch, inwiefern die Einstellung gegenüber Juden eine Rolle spielte. Eher unwahrscheinlich jedenfalls, dass die spontan zusammenlaufenden Menschen mehrheitlich wussten, dass es jüdische Flüchtlinge waren, die sich da so verzweifelt wehrten.
Mit eigenen Augen Verzweifelte zu sehen und mit eigenen Ohren Hilferufe zu hören, war bei den Passanten der entscheidende Anlass für ihren Ein- spruch. Wahrscheinlich spielte auch bei den intervenierenden Graber, Rebe- tez, Gressot und Ribeaud die Nähe zu den Opfern eine Rolle: Es musste jemanden gegeben haben, der sie direkt informiert hatte, und zwar nicht über ein abstraktes Problem irgendwo weit weg. Es ging um konkrete Menschen an Ort und Stelle.
Das Verhalten der Pruntruter Bevölkerung könnte die Vermutung des Sozio- logen Zygmunt Bauman 138 bestätigen, dass ein Zusammenhang besteht zwischen der Nähe zu den Opfern und moralischem Verhalten, zwischen offener Gewalt und öffentlicher Empörung. Wahrscheinlich war er als Faktor gewichtiger als eine philosemitische oder antisemitische Einstellung. Es ist auch denkbar, dass die meisten der gleichen Leute, die sich angesichts der
137 Ein Beispiel für Feindschaften: Im Jahre 1943 interpellierte Nationalrat Jean Gressot (der Bruder des Amtsarztes, der sich für Frau Sonabend eingesetzt hatte) im Parlament, weil er Nationalrat Graber gerne schwerer bestraft gesehen hätte. Graber war aufgrund eines Arti- kels in La Sentinelle wegen angeblicher „Schwächung des Wehrwillens“ bestraft worden. Sein Artikel erschien am 18. Juni 1943, Gressot reichte seine Interpellation am 24. Sept. 1943 ein. BAR, E 4001(C) 1, Bd. 284, Dossier Nat. Graber, La Sentinelle.
138 Bauman, Zygmunt, Dialektik der Ordnung, Die Moderne und der Holocaust, Hamburg 1992, Europäische Verlagsanstalt, v.a. Kapitel 7.
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malträtierten Sonabends hell empörten, nicht besonders reagierten, wenn sie in der Zeitung lasen, die „schwarz“ Eingereisten würden „strikte zurückge- wiesen“. Es macht eben einen Unterschied, ob man von administrativen Massnahmen eine abstrakte Meldung liest oder ob man selber und hautnahe offene Gewalt miterlebt. Mir sind jedenfalls, auch aus den Grenzregionen, keine Aufläufe bloss aufgrund von Zeitungsmeldungen bekannt.
Die Haltung der Bevölkerung spielt für die Politik der Regierung natürlich eine wesentliche Rolle, dies gilt selbst für die eingeschränkte Demokratie der Kriegszeit. Ausschliesslich nach ihr zu fragen, lehrt uns der Fall Sonabend, macht aber wenig Sinn. Eine Haltung zieht nicht zwingend ein bestimmtes Verhalten nach sich. Und beides - Haltung wie Verhalten - sind keine feste Grössen. Sie hängen vom Kontext ab und können auch beeinflusst werden. Leute wie Bezirkskommandant Choffat, der sich gefallen lassen musste, dass Pruntruter Passanten seine Pläne durchkreuzten, haben diese Mechanismen intuitiv begriffen.
Sein Vorschlag, die Flüchtlinge direkt zurückzuweisen, so dass sie nicht in Kontakt mit der Bevölkerung kämen, war kein Zufall. Er passte in ein ganzes Arsenal von Massnahmen, mit denen die Behörden die Flüchtlinge isolierten und die eigene Gewalttätigkeit ihnen gegenüber der direkten Einsicht entzo- gen. Mauern der Abschottung. Daneben errichteten sie auch Mauern durch Abwimmeln und Lügen: Auch dafür ist der Fall Sonabend mit den gescheiterten Interventionen mehrerer Persönlichkeiten ein Beispiel. Und schliesslich Mauern der Tarnung und des Schweigens: Der Ausschaffung der Sonabends gab man den Anschein eines harmlosen Privatausflugs. Und die Grenzschliessung vom 13. August war vertraulich, erst allmählich drangen Nachrichten an die Öffentlichkeit.
Diese Zusammenhänge zwischen den behördlichen Abschottungsmassnah- men und den öffentlichen Reaktionen wären genauer zu untersuchen. Dazu gehörten auch die Medienzensur und Medienpolitik, die die Behörden betrieben: Es war beispielsweise kaum ohne Wirkung, wenn gerade eine Sentinelle, die unverblümt über die Verbrechen in Frankreich schrieb, durch den amtlichen Zensor gemassregelt wurde. Oder wenn die Behörden - sie hätten immerhin Informationen besessen wie sonst niemand - das Flücht- lingsproblem immer nur ganz einseitig aus ihrer (fremden)polizeilichen Optik darstellten und selbst vor verharmlosenden Desinformationen über das Schicksal der Abgewiesenen nicht zurückschreckten.
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Vor allem der Fall Sonabend wirft schliesslich die Frage auf nach der Rolle der Medien selber. Als die Sonabends abgewiesen wurden, war die Pressekampagne gegen die unmenschliche Asylpolitik noch nicht angelaufen. Als Feingold aus Lyon seinen Brief schrieb, war sie schon wieder weitge- hend verebbt, und der Vaterländische Verband hatte bereits beschlossen, im grossen Stil eine antisemitische Hetzschrift zu lancieren. Zwar gibt es keine einfachen, linearen Zusammenhänge zwischen einer Medienberichterstattung und ihrer Wirkung auf das Publikum oder die Behörden. Genauer zu über- prüfen wäre aber dennoch, wie die Zeitungen die Asylpolitik zum prioritären Thema machten (agenda setting-Funktion). Wann taten sie dies und für wie lange, aufgrund welcher Informationen, Verbindungen und Anstösse? (Es war kaum Zufall, dass die Sentinelle, deren Chefredaktor Graber gute Kon- takte zu zivilen und militärischen Stellen hatte und der in Einzelfälle direkt involviert war, im August als erste Zeitung überhaupt die behördliche Praxis angegriffen hat.139)
Am wichtigsten schliesslich wären die Fragen nach dem Inhalt: Was genau machten die Medien zum Thema und wie machten sie dies? Der Artikel in der Sentinelle war dadurch provoziert worden, dass Flüchtlinge, die sich bereits im Landesinneren befunden hatten, in das Terrorgebiet zurückgestos- sen wurden. Es waren solche Ausschaffungen, die die Öffentlichkeit empör- ten. Und weniger die generelle und rassistisch motivierte Abweisung von Juden. Es ist zu vermuten, dass die Schweizer Presse mit ihrem vielerwähn- ten Proteststurm gar nicht diesen eigentlichen Kern des Problems erfasst und bekämpft hat, sondern bloss den besonders aufwühlenden Spezialfall der bereits ins Landesinnere Geflüchteteten und wieder Ausgeschafften. So schrieb selbst die Nationalzeitung, die die Kampagne anführte und sich äusserst engagierte, es gehe „ja nicht um die Öffnung der Grenzen. Es ging und geht - braucht man es noch zu wiederholen - um einige Hundert zum Teil seit Wochen bei uns weilende Flüchtlinge.“ 40 Dennoch konstatierte Alfred A. Häsler in seinem Buch „Das Boot ist voll“, die Presse sei „auf
139 Aus zeitgenössischer Warte und nur zusammenfassend gibt das Israelitische Wochenblatt vom 28. August 1942 eine Übersicht über die damalige Berichterstattung. Die guten Kon- takte Grabers bestätigte sein Sohn. Brief von Pierre Graber, Savigny, 19. Juni 1996, an den Verf.
140 Nationalzeitung Nr. 396 vom 28. Aug. 1942.
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Posten“ gewesen141. Seither gilt seine Vorstellung, die Zeitungen hätten ihre Aufgabe als kritische Instanz erfüllt. Nach einer inhaltsanalytischen Untersu- chung, was ich nicht systematisch gemacht habe142, müsste man dies vermut- lich relativieren.
Zu einer solchen Untersuchung gehörten auch Fragen nach den Darstellungs- formen: Als Hermann Böschenstein eindringlich beschrieb, wie ein junges Paar abgewiesen wurde, schlug dies Wellen und manche Zeitungen rappor- tierten seine Schilderungen143. Aber solche Berichte über Einzelschicksale waren selten. Von der Abweisung der Sonabends erfuhr die Öffentlichkeit nur in einem Nebensatz, von derjenigen der Feingolds erst fünfzig Jahre später, und von Tausenden weiss man bis heute nicht mal die Namen. Wenn aber - wie das Echo auf Böschensteins Artikel nahelegt - konkrete Schilderungen von Menschen mit Gesichtern und einem individuellen Schicksal andere Effekte hatten, welche Gründe und Implikationen hatten dann ihr fast völliges und in gewissen Zeitungen sogar systematisches Feh- len?
Die Flüchtlinge selber - zuerst isoliert durch die Schweizer Behörden, dann nach ihrer Abweisung bestenfalls irgendwo gefährlich versteckt - hatten nicht die Möglichkeit an die Öffentlichkeit oder an die Schweizer Bevölkerung zu gelangen. (Es war ein Zufall, dass Feingold Sozialist war und Grabers Adres- se kannte; und Schweizer Bekannte wie die Sonabends hatten auch nur die wenigsten). Selber konnten sich die wenigsten Flüchtlinge helfen. Initiative und Hilfe mussten von anderen kommen. Aber die Abschottungsmassnah- men der Behörden machten dies schwer. Es eilt niemand zu Hilfe, wenn kein Hilferuf ertönt.
Ein Mechanismus, der durch zwei Umstände noch verstärkt wurde. Zum einen hatten die jüdischen Flüchtlinge keine starke Lobby. Leute wie Graber waren selten, die grossen gesellschaftlichen Institutionen kümmerten sich nur
141 Häsler A.,op. cit., S. 154.
142 Katharina Wehrli schreibt an der Universität Zürich (bei Prof. Sigrid Weigel) zur Zeit eine inhaltsanalytische Lizentiatsarbeit zu diesem Thema.
143 Beispielsweise im Démocrate vom 25. Aug. 1942; das Volksrecht, Organ der Sozialdemo- kratischen Partei der Schweiz, übernahm gleichentags Böschensteins Artikel gar integral.
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sehr beschränkt um das jüdische Schicksal, und die Hilfswerke verstanden sich nicht als Opposition zur offiziellen Politik. Da blieben fast nur die Schweizer Juden. Diese aber waren eine kleine Minderheit, machtlos und eingeschüchtert, die glaubte, auf jede offensive Öffentlichkeits- und Lobby- arbeit verzichten zu müssen.
Zum anderen braucht eine Verwaltung für ihre Praxis nicht die Zustimmung der Gesellschaft. Es reicht, dass sich kaum jemand dagegen wehrt und die meisten gleichgültig bleiben. Nun gehört die Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal des Nächsten, zumal wenn ein Opfer nicht vor der eigenen Haustüre liegt und nicht zur eigenen Gruppe gehört, zu den strukturellen Grundbedingungen moderner Industriegesellschaften.144 Die helvetischen Behörden mussten dieser strukturellen Gleichgültigkeit nur noch dort nach- helfen, wo sie für ihre Praxis nicht von selbst genügte.
Das Phänomen der Gleichgültigkeit liefert uns vielleicht auch einen Ansatz, um teilweise den merkwürdigen Umgang mit dem Vermögen und Geschäft der Familie Sonabend zu erklären. Dies wäre eine Alternative zu einer Erklärung, die von unredlichen Bereicherungsabsichten der beteiligten Uhrenfabrikanten ausginge. Eine Annahme, die sich aufgrund der schlechten Aktenlage weder beweisen noch widerlegen lässt. Die alternative Annahme scheint mir zur Analyse der damaligen Ereignisse fruchtbar und von einigem heuristischen Wert, auch wenn ich sie im Fall Sonabend ebenso wenig belegen kann. Diese andere Hypothese geht im Kern davon aus, dass es zwischen den Einheimischen und den Flüchtlingen eine Differenz der Per- spektiven gab, die sich in einer weitgehenden Gleichgültigkeit und einem grossen Unverständnis der ersteren gegenüber der realen Situation der Ausgewiesenen ausdrückte. Diese Haltung und Wahrnehmung verhinderten die Einsicht, dass die Ereignisse besondere Konsequenzen für die eigenen Handlungen hätten haben müssen:
Nach dieser Hypothese übernahmen die beiden Geschäftsfreunde der Son- abends die beiden Koffer in bester Absicht. Da Wollmann bereits 1943 starb, hatte er keine Gelegenheit mehr, gegenüber den überlebenden Kindern Rechenschaft abzulegen, warum er Schulden mit Geld aus dem anvertrauten
144 Vgl. dazu Bauman, Zygmunt, „,Effacing the Face: On the Social Management of Moral Proximity“, in Theory, Culture & Society, Vol. 7, Number 1, S. 5-38.
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Koffer beglichen hatte. Schneeberger seinerseits hatte einen Koffer entge- gengenommen, in dem sich laut polizeilichem Inventar weder Geld noch Schmuck befanden. Falls sich (versteckt in einem Zwischenboden) dennoch Wertgegenstände darin befanden, muss er sie nicht unbedingt entdeckt haben. Unter dieser hypothetischen Voraussetzung wäre es ihm nicht wichtig gewesen, dieses anscheinend nicht besonders wertvolle Gepäckstück den Besitzern zurückzugeben, zumal ihm im Krieg die Adressen der Kinder und der in Belgien versteckten Verwandten kaum bekannt waren, und es damals ohnehin schwierig gewesen wäre, den Koffer weiterzuleiten. Wahrscheinlich hatten sowohl Schneeberger wie Wollmann andere Beschäftigungen und Sorgen, als dass sie sich in die Lage der Vertriebenen versetzten und überleg- ten, welche hohe symbolische Bedeutung die Koffer und jede Unterlassung in diesem Zusammenhang einmal bekommen könnten.
Auch das Verhalten des Uhrenverbandes war, immer noch gemäss meiner zweiten Hypothese, vielleicht primär dadurch bestimmt, dass seine Mitarbei- ter die besondere Bedeutung der Ereignisse nicht realisierten und weiterhin taten, was für sie üblich war: mit harschen Methoden für eine gute Zahlungsmoral bei ihren Lieferanten sorgen. Weil man gegen den scheinbar säumigen Zahler Sonabend mit blossen Routinen und Automatismen verfuhr, war es gar nicht nötig, sich um sein individuelles Schicksal zu kümmern. Eine Unterlassung, die die Einsicht verhinderte, dass seine Ausschaffung vielleicht die Ermordung bedeutete.
Anders verhält es sich mit dem Verhalten der schweizerischen Bank, bei der Simon Sonabend nach den Erinnerungen mehrerer Familienangehöriger ein Konto besass. Wir können über ihr Verhalten wenig aussagen, da wir fast nichts, nicht einmal mit Sicherheit die Bank selber149, wissen. Falls Simon Sonabend unter eigenem Namen ein Konto eröffnet hat, wäre es für die betreffende Bank - nachdem sie festgestellt hatte, dass er verschollen war - ein leichtes und auch ihre rechtliche Pflicht gewesen, seine Erben ausfindig zu machen.' 146 In anderen Fällen - etwa bei einem Decknamendepot oder
145 Wir wissen nicht, ob sich auf der Bieler Kantonalbank jenes Konto befand, das Simon Sonabend selber eingerichtet hatte. Vielleicht lag dort nur das Geld, das Wollmann depo- niert hatte.
146 Die Banken in Biel hatten 1947 direkten persönlichen Kontakt mit Sabine Sonabend. Auch alle übrigen Schweizer Banken hätten die Erbberechtigten sofort finden können. Seit dem Krieg und bis heute leben zwei nahe Verwandte in der gleichen Stadt, nämlich in Brüssel,
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einem Nummernkonto - hätte sich die Sache schwieriger angelassen; aber die Bank wäre gesetzlich verpflichtet gewesen, einen allfälligen Verdacht, dass der Verschollene ein Opfer der rassischen Verfolgung war, den Bundesbe- hörden zu melden. 4 Unterlassungen der einen oder anderen Art wären auf jeden Fall Unrecht gewesen. Erklärungen dafür müsste man nicht bei einer beschränkten Wahrnehmung, sondern bei einer unredlichen Profitgier suchen.
Betrachten wir, wie alle Beteiligten mit dem Besitz der Sonabends umgingen, fallen als wesentlichste Merkmale die Lücken und Unterlassungen auf: Die Koffer wurden nie zurückgegeben und sind verschwunden, vom Bankkonto fehlt jede Spur. Weder Wollmann noch Schneeberger haben ihre Massnah- men dokumentiert und an die überlebenden Angehörigen weitergeleitet. Beim Verband der Uhrenindustriellen, der Sonabend betrieb, fehlen viele Akten und bei der Bank, die ein Konto auf seinen Namen führte, fehlen alle. Weder bei den Behörden noch bei der Bank findet man Indizien, dass sie je Verantwortung für das Vermögen der Verschwundenen übernommen und aktiv Schutzmassnahmen eingeleitet hätten.
Die Lücken und Unterlassungen aus der Zeit unmittelbar nach der Ausschaf- fung sind erhellend: Offenbar hatte es für die schweizerische Seite keine besondere Bedeutung, was mit den Flüchtlingen geschah, nachdem sie vertrieben worden waren. Man zog jedenfalls keine entsprechenden Konse- quenzen, weder unternahm man Anstrengungen zum Schutz des Vermögens noch wich man ab von den bisherigen geschäftlichen und alltäglichen Routi- nen. Alles ging weiter wie bisher, das Ungeheuerliche jenseits der Grenze war kein Einbruch in die hiesige Normalität.
Erhellend sind auch die späteren Lücken (die vermutlich fehlenden Nachfor- schungen über die Erben des verschollenen Kontoinhabers, der schludrige Umgang mit den anvertrauten Koffern). An ihnen zeigt sich heute, welche Geschichte sich hierzulande viele - nicht alle! - retrospektiv erzählten. Eine
wie vormals der Kontoinhaber Simon Sonabend: Seine Tochter Sabine und sein Neffe Maurice Sonabend.
147 Bundesbeschluss über die in der Schweiz befindlichen Vermögen rassisch, religiös und politisch verfolgter Ausländer oder Staatenloser, Bern, 20.12.1962. Vgl. dazu Picard, Jacques, Die Schweiz und die Vermögen verschwundener Nazi-Opfer, in diesem Band.
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Geschichte, in der alles kontinuierlich weiterging und für die das Unge- heuerliche jenseits der Grenzen und die eigene Verstrickung darin keine Rolle spielten. Die Lücken waren für die Erzählung dieser trügerischen Kontinuität konstitutiv. So gesehen, sind die Leerstellen für die Geschichts- schreibung kein Mangel, sondern vielmehr Sinnträger eigener Art: Sie sind die entscheidenden Elemente, die ermöglichen eine scheinbar bekannte Geschichte anders zu begreifen und neu zu erzählen.
Direkt Betroffene, die wie die Geschwister Sonabend nach verschollenen Vermögen suchen, trifft das Faktum der Lücken hingegen ganz anders als Geschichtsschreibende. Sie machen seit dem Krieg und bis heute erneut die Erfahrung eigener Machtlosigkeit und fremder Ignoranz: Sie können ihre Behauptungen kaum belegen und mit ihren Ansprüchen stossen sie auf Gleichgültigkeit oder Nichtwissen (Aktenvernichtung). Noch einmal machen sie damit ähnliche Erfahrungen, wie sie sie von ihrer Ausschaffung her nur allzu schmerzlich kennen. Alte Verletzungen wiederholen sich und verschär- fen sich noch durch diese Wiederholung; Hans Keilson" 148 hat dafür den Begriff der sequentiellen Traumatisierung geprägt. Sie kann besonders verheerende Wirkung haben, wenn eine Gesellschaft nicht bereit ist, ein tatsächliches materielles und moralisches Unrecht anzuerkennen.
B. Täter
Die Abweisungspraxis beruhte auf einem auf höchster Ebene gefassten Beschluss. Aber jemand musste sie konkret durchführen und durchführen können. Es stellen sich Fragen nach den Tätern und den Bedingungen ihrer Taten.
Die Grenzwache allein hätte die Sperre gegen die Juden nicht errichten können, es brauchte die massive Unterstützung durch Armee und Polizei. Diese Zusammenarbeit müsste näher untersucht werden. Insbesondere interessiert, wer jeweils für welche Entscheidungen kompetent war, wer welche Arbeitsschritte durchführte und welche Implikationen diese Arbeits-
148 Keilson, Hans, Sequentielle Traumatisierung bei Kindern, Deskriptiv-klinische und quantifizierend-statistische Follow-up-Untersuchung zum Schicksal der jüdischen Kriegs- waisen in den Niederlanden, Ferdinand-Enke-Verlag, Stuttgart 1979.
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aufteilung hatte. Beispielsweise wollte der Armeekorporal die Feingolds aufnehmen, und die Soldaten waren von der Härte der Massnahmen aufge- wühlt. Sie alle wehrten sich aber nicht gegen die Abweisung. Es gibt zahlrei- che Indizien dafür, dass die Behörden die Armee nicht für geeignet ansah, diese Arbeit zu tun. Auf ihre Mithilfe konnte sie jedoch nicht verzichten. Offenbar gab es Mechanismen und Massnahmen, die den Einbezug der Armeeangehörigen dennoch ermöglichten. Zum Beispiel ihre Unterstellung unter die Grenzwächter, die - anders als die Milizsoldaten - eine professionel- le Rollendistanz (Erving Goffmann) hatten und sich nicht so schnell erwei- chen liessen.
Selbst für abgebrühte Professionelle war die Arbeit nicht immer einfach, es gibt dazu nicht nur so selbstmitleidige Zeugnisse wie dasjenige Buchlis. Nationalrat Graber erwähnt in seiner Rede Grenzwächter, die sich geweigert hätten, so unmenschliche Befehle zu befolgen. „Ich weiss“, fügt er an, „dass Polizisten und Grenzwächter geweint haben, als sie gezwungen waren, gewisse Befehle auszuführen.“149 Wie brachte man sie in der Regel dennoch dazu, zu tun, was sie taten? Wie konnte man die Täter, um eine Bemerkung Hannah Arendts" 150 aufzugreifen, „von den Reaktionen eines gleichsam animalischen Mitleids 'befreien' ( ... ), das normale Menschen beim Anblick physischer Leiden nahezu unweigerlich befällt“? Erste Antworten erhält man durch eine Analyse der organisatorischen Prozesse:
An der Vertreibung der Familie Sonabend waren eine Vielzahl von Personen beteiligt: die Heerespolizisten Brotschi und Corbaz, die Kantonspolizisten Muhl, Laissue und Prongué sowie ihr Bezirkskommandant Choffat, die Bundesbeamten Schürch und Rothmund, ein oder mehrere Fahrer eines privaten Taxiunternehmens und einige Ordensschwestern. Sie alle waren nur einzelne Glieder einer langen Arbeitskette. Aber ohne ihre Mithilfe hätte man die Sonabends nicht so vertreiben können. Beispielsweise stellten die Or- densschwestern regelmässig für auszuschaffende oder aufzunehmende
150 Arendt, Hannah, Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen. Mit einem Essay von Hans Mommsen, München-Zürich, Piper, 1987 (Originalausgabe 1964), S. 140
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Kinder und Frauen eine Unterkunft zur Verfügung. Ohne ihre Mithilfe wäre der Betrieb der Rückweisungen komplizierter gewesen, denn das Gefängnis von Pruntrut war - wie alle anderen - überbelegt. Überdies wäre es den Behörden wohl nicht sehr angenehm gewesen, Frauen und Kinder ins Ge- fängnis zu stecken.
Hätten die Ursulinen also nein sagen sollen? Sie sorgten doch nur für eine Unterkunft und dafür, dass die Flüchtlinge nicht entwichen. Waren sie verantwortlich für das, was nachher geschah? Oder der Chauffeur, der mit seinem Taxi der Polizei die klammheimliche Rückführung an die Grenze ermöglichte: Musste er sich darum kümmern, was die Behörden vorhatten? Er machte doch nur einen bezahlten Transport. Oder Kantonspolizist Muhl, war er für die Ausschaffung verantwortlich? Er hatte doch bloss eine illegal anwesende Familie verhaftet. Waren es die Polizisten Prongué und Laissue, die die Flüchtlinge auftragsgemäss über die Grenze schickten? Die Verantwortung für den Beschluss der Ausweisung lag doch bei ihrem Vorge- setzten Choffat. War es Bezirkskommandant Choffat? Er setzte mit seinen Befehlen doch bloss die Weisungen Berns um. War es der Bundesbeamte Schürch? Er konnte sich auf die schriftliche Order Rothmunds berufen. Oder war schliesslich Abteilungschef Rothmund, der die antijüdische Weisung vom 13. August verfügt hatte, verantwortlich? Er konnte sich ja auf Beschlüsse des Bundesrates stützen. Zu guter Letzt also gar der Bundesrat? Aber der konnte sich doch nicht um Einzelfälle kümmern. Der arbeitsteilige Prozess bringt es mit sich, dass jeder und jede nur den eigenen Arbeits- bereich überschaut. Den Endeffekt des ganzen Prozesses - die Folgen für die Familie Sonabend - hat fast niemand im Auge. Und wer, wie Bundesrat von Steiger oder sein Chefbeamter Rothmund, die Übersicht haben musste und auch um die Folgen für die einzelnen Menschen wusste, für den blieben diese in weiter, abstrakter Ferne.
Zudem führen in dieser Arbeitskette die meisten Personen nur Dinge aus, die sie gar nicht selber entschieden haben. Da kann man auch Dinge tun, die man selber nicht verantworten möchte. „Ich bedaure sehr, aber ich bin gezwun- gen, Sie zurückzuweisen.“ (Freymond). Und diejenigen, die sie verantworten, müssen sie nicht selber ausführen. (Verantwortungsträger Rothmund wies die Sonabends ja nicht eigenhändig aus. In anderen Situa-
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tionen, in denen ihm Flüchtlinge persönlich an der Grenze gegenüberstanden, war er dazu nicht imstande.131)
Nach diesem Muster sind alle Untergebenen - und wer zählt sich in der Grenzwache, der Polizei oder der Armee nicht zu dieser Kategorie? - bloss die ergebenen Ausführenden eines fremden Willens. Dies funktioniert so bei jedem hierarchisch strukturierten und arbeitsteiligen Prozess. Es macht aber den Anschein, dass in unseren beiden Fällen - und vermutlich bei der dama- ligen Rückweisung von Flüchtlingen überhaupt - zwei Umstände diesen Mechanismus noch verstärkten:
Zum einen waren die Menschen sehr autoritätsgläubig sozialisiert. Zum anderen herrschten in allen beteiligten Institutionen besonders ausgeprägte hierarchische Verhältnisse. (Die Grenzwache war sogar, obwohl nicht Teil der Armee, im eigentlichen Sinne militarisiert, und ihre Angehörigen unter- standen dem Militärstrafrecht.) Bezeichnenderweise nehmen die einzelnen Ausführenden ihre Arbeit immer als Aufträge, als Befehle entgegen. Da gibt es - selbst bei den folgenreichsten Massnahmen - gar nichts zu argumen- tieren, zu begründen oder zu verstehen. „In Beachtung der Massnahmen, die gegen sie getroffen werden mussten, wurde beschlossen, dass ... “. Es gibt Weisungen, Befehle, also führt man sie aus.
Dass Choffat Intervenierende mit dem Argument abwimmelte, er führe einen Auftrag der Armee aus, leuchtet deshalb gleich doppelt ein. Zum einen konnte er damit rechnen, dass das Argument bei seinen Gesprächspartnern verfing, die Autorität der angeblich befehlgebenden Instanz wirkte und Diskussionen hinfällig machte. Zum anderen schützte es ihn selber - er war ja nur ein Ausführender - vor jeder Kritik und enthob ihn jeglicher Verantwor- tung für die Folgen seines Tuns.
Nicht dass Grenzwächter, Polizisten oder Bundesbeamte deshalb überhaupt keine Verantwortung getragen hätten. Sie nahmen sie auch durchaus wahr, trugen - wie sich Buchli beklagte - mitunter gar schwer daran. Aber sie war
151 Ein Beispiel dazu aus den gleichen Tagen in Mächler, Stefan „Als das Boot für die Juden voll war, Der August 1942 in der Schweiz, in einen grösseren historischen - und noch im- mer aktuellen - Zusammenhang gestellt“, in Tages-Anzeiger, Zürich, 29. August 1992, S. 2. Die gleiche Episode erwähnt Heinz Roschewski in diesem Band (Kapitel II. F.).
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rein technischer Natur, sie betraf bloss die eigene Arbeit und nicht den Endeffekt ihres Tuns. Danach fragte niemand, weder bei den Feingolds noch bei den Sonabends. Hingegen mochte man die eigene Aufgabe durchaus gut erledigen, effizient, korrekt, die Ausschaffung sollte gelingen, selbst unter den widrigsten Umständen. Man machte sogar, wie Choffat, Vorschläge zur Verbesserung der Technik. So verdrängte die technische Verantwortung jede moralische Erwägung; davon findet man in den beiden Fallbeispielen nicht die geringste Spur. Moralische Überlegungen hätten die eigene Effizienz nur behindert.
In dieser Optik, die die persönliche Verantwortung auf eine bloss technische für den eigenen Arbeitsbereich reduzierte, wurden die Flüchtlinge ent- menschlicht. Sie wurden zu blossen Objekten, die man behandeln, zu Pro- blemen, die man lösen musste. Ein Mensch, der Subjekt bleiben wollte und sich zu wehren versuchte, wurde zum Störfaktor, oder gar - wie Feingold in den Augen des Korpskommandos - zur „gemeinen und niederträchtigen Existenz“, die den Beamten schadete. Je grösser seine Widerspenstigkeit, desto grösser die Anstrengung der Beamten, sich zu distanzieren. Desto heftiger auch das Bedürfnis nach Identifikation mit dem eigenen Korps, durch die man sich von den Opfern distanzieren und vor unangenehmen Aspekten schützen konnte: Die Männer auf dem Col de Balme witzelten „unter Kameraden“, wie sich einer ausdrückte, über die „angebliche“ Schwangerschaft der Frau, die sie trotz ihres Flehens vertrieben. Statt Mitleid mit Feingold, hatte Buchli Mitleid mit den eigenen Leuten (und wohl auch mit sich selber). Und um so mehr seine Untergebenen ihre Objekte herzlos behandeln, „um so grösser ist ihr Verdienst“.
Bei der Familie Sonabend hat die Polizei nicht einmal versucht, wenigstens die Gefährdung der Flüchtlinge so gering wie möglich zu halten. Auch dies teilweise152 Ausdruck der gleichen technischen Logik: Für sie war eine
152 Die Behörden erhöhten die Gefährdung auch dadurch, dass sie die Flüchtlinge ins besetzte statt ins unbesetzte Frankreich ausschafften. Auch dies entsprach dem Kriterium der Ef- fizienz. Allerdings dürfte dies nicht der entscheidende Gesichtspunkt gewesen sein, da die lokalen Behörden diesbezüglich klare Bundesvorschriften hatten. Es sind Vorschriften, die einseitig Rücksicht nehmen auf die Bedürfnisse der Bürokratie und möglicherweise der Aussenpolitik, gewiss aber nicht auf die Situation der Flüchtlinge: „In das unbesetzte Frank- reich dürfen keine nichtfranzösischen Staatsangehörige ausgeschafft werden. Ausnahmen sind nur möglich für solche, die von dorther direkt in die Schweiz gekommen sind.“ Auf die Sonabends traf beides nicht zu: Sie besassen keine französische Staatsbürgerschaft und
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Ausschaffung bei Nacht - die Interventionen von Seiten der Bevölkerung unwahrscheinlich machte - halt das schnellste, einfachste und störungssicherste Verfahren. Schliesslich waren die eigenen Ressourcen - Personal, Fahrzeuge, Gefängnisplätze und Geld - beschränkt. Da wurde auch eine Ausschaffung zu einer Frage von Kosten und Nutzen, einer Frage der Effizienz. Dass die Ausgeschafften ihre Ausschaffung gleich selber bezahlen mussten, war aus deren Sicht gewiss zynisch, aus Sicht der Behörde war auch dies rational.
In unseren Beispielen gab es Antisemiten, den Flüchtlingen Wohlgesinnte, Gleichgültige, vielleicht auch blosse Karrieristen: Nach Feingold waren die Soldaten „herzensgut“ und hatten gar „Tränen in den Augen“. Aber keiner protestierte, beschwerte sich bei den Vorgesetzten oder fiel gar den ausschaf- fenden Grenzwächtern in die Arme. Es finden sich in den Akten auch keine Anzeichen, dass sich einer geweigert hätte, weiterhin die Grenze gegen die Flüchtlinge abzuriegeln.
Das Verhalten der Ursulinen hat sich als kalte Gleichgültigkeit tief und unauslöschlich ins Gedächtnis der Geschwister Sonabend eingebrannt. Bei den Ordensschwestern, wie bei den meisten Beteiligten, haben wir zu wenig Informationen, um definitive Aussagen über ihre Einstellung zu machen. Steckte hinter dem, was die Kinder als aktive Abweisung und traumatisie- rende Kälte erlebten, nicht mehr als gedankenloses Desinteresse für einen Vorgang, der scheinbar völlig ausserhalb der eigenen Zuständigkeit verlief? Oder bemühten sich die Nonnen aktiv um Distanz und Mitleidlosigkeit gegenüber den Opfern, weil eine Identifikation mit diesen bedeutet hätte, das eigene Verhalten zu ändern und die Komplizenschaft mit den Ausschaffern aufzukündigen? Beides ist möglich. Mindestens so wahrscheinlich ist ein drittes Motiv, das zu den ersten ohne weiteres parallel gehen und diese noch verstärken konnte: die christliche Judenfeindschaft. Noch zu Zeiten der schlimmsten Judenverfolgungen blieben viele Christen dem jahrhunderteal- ten kirchlich-dogmatischen Antijudaismus verhaftet. Gut möglich, dass auch die Nonnen in den schutzsuchenden Juden nur die Gottesmörder sahen, die
waren aus dem besetzten Frankreich gekommen. BAR, E 6351 (F) 1, 251/58 (1942), EJPD, Polizeiabteilung (sign. Rothmund), 13. Aug. 1942, vertrauliche Weisungen an die Grenz- übergangsstellen, die Polizeikommandos der Kantone, die Polizeisektion der Abteilung für Nachrichten- und Sicherheitsdienst des Armeekommandos.
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Verstockten und Blinden, die der Bekehrung bedurften - oder gar zu Recht verfolgt wurden und gar keine Opfer waren, die Hilfe verdienten.
Feingold zufolge waren Roniger und Freymond Antisemiten. Es ist anzu- nehmen, dass eine negative Einstellung die Abweisung der Juden erleichtert hat. Denn angeblich „Wesensfremde“, so eine Standardcharakterisierung der Juden im behördlichen Diskurs, von denen man zudem stereotype Geschich- ten weiss, überlässt man schneller ihrem Schicksal als seinesgleichen. So konnte Antisemitismus von subalternen Beamten sehr wohl die Chancen der Flüchtlinge verkleinern. Denn jede Weisung bedarf der Auslegung, ihre Anwendung ergibt sich nie von selbst. Auch wenn Beamte sich gerne mit dem Argument zu entlasten suchen, sie führten nur Befehle aus, verfügen sie über einen bestimmten Handlungsraum und wählen unter mehreren mögli- chen eine bestimmte Interpretation. Besonders gross war ihr Spielraum bei Regelungen, die ausnahmsweise eine Aufnahme erlaubten: bei politischer Gefährdung (im damaligen Sinn), Beziehungen zur Schweiz, Zugehörigkeit zu einer Familie mit Kindern 153 oder Schwangerschaft. Solche Aussagen konnten die Flüchtlinge kaum beweisen, die Grenzwächter konnten ihnen glauben, oder eben nicht.
Neben Gehorsamen, Gleichgültigen und Antisemiten gab es den initiativen und erfinderischen Choffat, der einen Verbesserungsvorschlag machte. Ob ihm die „Verjudung“ der Schweiz, die Hauptsorge der Bundesbürokratie, ein eigenes Anliegen war, wissen wir nicht. Es gibt dafür keinerlei Hinweise, vielleicht dachte er bloss an seine Karriere. Auch solche Köpfe brauchte es für eine effiziente Praxis.
Die Haltung, die im Kommando des Grenzwachtkorps V vorherrschte, kennen wir hingegen mit Bestimmtheit. Es war ein übler Antisemitismus. Der gleiche Mann, der Feingold als „gemeine und niederträchtige Existenz“ bezeichnet hatte, zeigte sich im Jahresbericht für 1942 besorgt, dass die „öffentliche Meinung“ über den „Wert“ der jüdischen Flüchtlinge nicht genau informiert sei. Diese seien oft „notorische Kommunisten“, hätten eine „uninteressante Mentalität“, und ihr „gemischtes Blut“ bedrohe die Zukunft der Schweiz.
153 Familien mit Kindern konnten ab 26. Sept. 1942 aufgenommen werden. Deshalb stellten die Flüchtlinge manchmal fiktive Familien zusammen, um Aufnahme zu finden.
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„Man fragt sich mit Angst, was man mit diesen Leuten machen wird, von denen die Gefahr ausgeht, dass sie sich eines Tages gegen ihre Gastgeber wenden und deren Platz im Handel, der Industrie oder jeder anderen Branche übernehmen.“154
Der Einfluss eines solchen Antisemiten lässt sich schwer abschätzen. Gewiss war er weit bedeutender als derjenige irgend eines subalternen Beamten. Offensichtlich war seine Haltung im eigenen Kommando nicht nur verbreitet, sondern dominant. Nur so lässt sich erklären, dass es den Kommandanten des Korps stark beschäftigte, wenn die Deutschen Juden in die Schweiz ausreisen. liessen, wenn die Abweisungen „viel zu large“ gehandhabt wurden oder wenn die Bundesbehörden einzelne Juden sogar mit einer Ausnahmebestim- mung (mit dem C-Visum) im Ausland holten.13 Im Zollkreis V unterstand damit ausgerechnet die Organisation, die für die Rückweisungspraxis die Hauptverantwortung trug, einer antisemitischen Spitze. Dieses Korps war für den Grenzabschnitt zuständig, über den sich während der Vernichtungspro- zesse die allermeisten Juden zu retten versuchten." 156 Wir wissen nicht, ob die Praxis an der Westgrenze weniger hart gewesen wäre, wenn das Kommando judenfreundlicher eingestellt gewesen wäre. Aber es ist zu vermuten.
154 Im Original: „On se demande avec anxiété ce qu'on va faire de ces gens, qui risquent un jour de se retourner contre ceux qui les ont hébergés et de prendre leur place dans le com- merce, l'industrie ou toute autre branche.“ Militärbibliothek Bern, ohne Archivstandort (nach Angaben der Bibliothek ist zur Zeit das betreffende Dokument nicht mehr auffindbar. Eine Kopie liegt beim Verf.). Ein Stellvertreter des Grenzwacht-Kommandanten an die Zollkreisdirektion V, 8. Januar 1943, Rapport de gestion pour 1942. Der Text ist mit „im Auftrag des Korpskommandanten“ („le Cdt. du Corps: p.o.“) verfasst. Die Unterschrift ist unleserlich, es handelt sich aber kaum um diejenige Alfred Matthieus, des offiziellen Stellvertreters des Kommandanten Frédéric Rapp. Ein Teil des Textes ist identisch mit dem Bericht, der über den Zeitabschnitt geschrieben wurde, in dem man Feingold abwies. Was ich hier aber wörtlich zitiere, fehlt dort. BAR, E 6358 (-) 1995/394, Belegbuch Nr. 31, Kopie 3250, Monatsbericht vom 8.10.1942.
155 Vgl. Guido Kollers Darstellung in diesem Band, Kapitel III. A., C. und D. sowie Kapitel III. E. 1. Allein aus solchen „Bedenken“ ersieht man die Dominanz einer antisemitischen Hal- tung in diesem Grenzwacht-Kommando. Ausdruck des allgemeinen Tenors ist auch der Umstand, dass der von mir zitierte Beamte seine antijüdischen Bemerkungen immer „im Auftrag des Korpskommandanten“ unterschreiben konnte.
156 Zum Zollkreis V gehörte damals die gesamte Westgrenze mit Ausnahme von Genf. Während der vorangegangenen Austreibungsphase hatten viele Flüchtlinge versucht, über die nördliche und östliche Grenze zu kommen.
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Von vielen anderen Beteiligten wissen wir nichts über ihre Einstellung. Es gibt keine Hinweise, dass sie persönlich etwas gegen die Juden gehabt hätten. Ihre antijüdische Arbeit taten sie dennoch. Dies ist kein Widerspruch, denn es gehört keinesfalls zur Arbeitsethik eines Beamten, dass er persönlichen Interessen nachgeht oder sich von privaten Haltungen leiten lässt. Verlangt ist vielmehr die unparteiische Erfüllung seiner beruflichen Pflicht. Dies braucht es, damit der Betrieb funktioniert, persönliche Identifikation mit der Arbeit oder gar Fanatismus braucht es nicht notwendigerweise. Es reicht, wenn die Einsprache fehlt und sich alle beteiligen (wer seine Pflicht gegen die innere Überzeugung tut, kann sich dies erst noch als besondere Leistung anrechnen). Ohne diese bloss Pflichtgetreuen und Gehorsamen wäre die systematische Rückweisung der Juden nicht durchführbar gewesen.
Fazit: In unseren Fallbeispielen beteiligten sich Leute mit unterschiedlichsten Einstellungen an den Ausschaffungen. Der antisemitische Betrieb brauchte also nicht vor allem Antisemiten, zumindest in den unteren Chargen, etwa an der Grenze, hätte er auch ohne diese funktioniert. Trotzdem war Antisemi- tismus für die Politik der Schweiz bedeutend. Dass er in zentralen gesell- schaftlichen Bereichen und Institutionen, allen voran in der Bundesverwal- tung, Zustimmung fand, war eine notwendige Bedingung für die behördliche Praxis. Eine ausreichende Bedingung aber war dies nicht.
In keinem Aktenstück findet man einen Hinweis darauf, dass die Beamten das Schicksal der Flüchtlinge besonders beschäftigt hätte. Simon Sonabend befragten sie ein erstes Mal einen Tag, nachdem sie vergeblich versucht hatten, ihn wegzutreiben. Aber nicht einmal dann wollten sie etwas von seiner Gefährdung wissen. Den Feingolds erging es ähnlich.
Ausserdem hätten sich die lokalen Beamten (die Bundesbürokratie war ohnehin gut informiert157) nicht nur direkt bei den Zufluchtsuchenden orien- tieren können. Sie hätten auch aus den Medien, spätestens seit der sogenannten Reichskristallnacht im Herbst 1938, wissen können, dass den Juden Schreckliches widerfuhr. Ihre Gefährdung war auch in der verwal- tungsinternen Kommunikation kein Thema; es gab zwischen der Peripherie und dem Zentrum weder in die eine noch in die andere Richtung Anfragen
157 Vgl. dazu Haas, G., op. cit. sowie Picard, Jacques, Die Schweiz und die Juden, 1933-1945, Zürich, Chronos, 1994, S. 406 ff.
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oder Informationen." 158 Vielleicht wusste man tatsächlich genug, genug nämlich, um nicht mehr wissen zu wollen: Nichtwissen erhielt hand- lungsfähig, Mehrwissen hätte gelähmt.
So erschöpfte sich denn - logischerweise, absurderweise - die Neugier in Fragen, die für die hauptsächliche Gefährdung der Flüchtlinge keine, für die damals gültigen Aufnahmekriterien aber um so mehr eine Rolle spielten. Ob Frau Wachsstock deportiert würde, interessierte die Grenzwächter nicht, aber doch wenigstens die Echtheit ihres Schwangerschaftszertifikates. Ebenso wenig interessierte das bisherige schreckliche Schicksal Feingolds und seiner Familie, beachtet hätte man höchstens einen schriftlichen Beweis, dass er als „Politischer“ verfolgt wurde. Aber selbst diese vorgeschriebenen Abklärun- gen, die zur ausnahmsweisen Rettung führen konnten, liessen sich ungeahn- det vernachlässigen. Zumindest in unseren Fallbeispielen war die grundle- gende Haltung denn auch nicht Sorgfalt und Erkenntniswille, sondern Miss- trauen, Abwehr und Ignoranz. Was man von den Aussagen der Schutzsu- chenden zu Kenntnis nahm, bekam den Stempel des Zweifels oder der Verneinung: „Sie gab vor, dass sie durch die Deutschen erschossen würden“, sagt Corbaz über Frau Sonabend. Für Freymond „bewies kein Papier“ Fein- golds Asylwürdigkeit. Und Buchli erkannte „alle Erklärungen Feingolds ( ... ) als vollkommen lügenhaft“.
Wie schafft man aus, wenn man von den Konsequenzen doch wenigstens eine schlimme Ahnung hat und wenn sich die Wehrlosen verzweifelt zu wehren versuchen? Aller Härte zum Trotz zeigten sich die Behörden auch bemüht um Humanität. Seit dem 26. September 1942 wies man Schwangere nicht ab, jedenfalls wenn man ihnen glaubte .... Gleiches Ausnahmerecht galt seither für Kinder, alte Leute und Familien. Frauen und Kindern brachte man zivil unter, bevor man sie wieder vertrieb. Den ersten Versuch, die Familie Sonabend zu refoulieren, brach man ab, weil man nicht in aller Öffentlichkeit gegen eine Mutter und ihre Kinder gewalttätig werden wollte. Die Flücht- linge auf dem Col de Balme, verpflegte man, bevor man sie verjagte. (Später wird die Verpflegung mit Essen und Kleidern sogar mit einer eidgenössi-
158 Telefonische Kommunikationen, die keine Spuren hinterliessen, kann man natürlich nicht ausschliessen. Aber auch dies spricht für sich, denn in einer Verwaltungskultur werden die Dinge, die man für wesentlich hält, schriftlich festgehalten.
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schen Weisung geregelt). Bei Frau Weissmann wartete man mit ihrer Ver- treibung zu, bis sie sich von ihrer Erschöpfung einigermassen erholt hatte.
Eine ganze Palette Menschlichkeit. Manche dieser Massnahmen erleichterten das Los der Flüchtlinge, sie retteten sogar Leben. Nicht zu unterschätzen ist aber ein zweiter Effekt: Eine humane Ausschaffung machte den Tätern ihre Arbeit leichter. Zudem konnten sie so von sich selbst eher ein gutes Bild bewahren, bei sich und bei den andern. Wer wäre denn schon gerne ein Rohling, ein Unmensch, ein Sadist gewesen! Das galt nicht nur für die einzelnen Beamten, die sich mit ihrer Arbeit schwertaten. Es galt auch für die Institutionen. Wenn die Oberzolldirektion wegen des Vorwurfs einer brutalen Behandlung eine Untersuchung einleitete, verrät dies zumindest auch ihren Anspruch: Brutalität war keinesfalls erwünscht.
C. Opfer
Weder die Feingolds noch die Sonabends fügten sich passiv in ihr Schicksal. Ihr Widerstand ist im Gegenteil tief beeindruckend. Dennoch blieben sie erfolglos. Andere hatten mehr Glück und konnten die Bestimmungen irgendwie unterlaufen. Jeder Erfolg war eine Ausnahme, der die Regel bestätigte. Eine Analyse der erfolgreichen Ausnahmen könnte deshalb erhellen, wie die Abweisungen in der Regel funktionierten. Zu untersuchen wären also, welche Strategien der Flüchtlinge am chancenreichsten und welche Bedingungen am günstigsten waren.
Die Behörden kannten deren Strategien und versuchten, sie zu durchkreuzen. Dazu gehörte, dass sie die Kriterien der Aufnahme verheimlichten.139 Frau Wachsstock wusste zum voraus nicht, dass ihr allein ihre Schwangerschaft die Aufnahme sichern konnte.1 Zum Glück war sie nicht nur schwanger, sondern besass zudem ein medizinisches Attest. Bei einem besseren Infor- mationsstand hätte vermutlich auch Frau Feingold ein Arztzeugnis organi-
159 Z. B. BAR, E 6351 (F) 1, 251/58, Oberzolldirektion an die Zollkreisdirektionen I - VI: Behandlung der ausländischen Flüchtlinge, 10. Oktober 1942. „Über die Kategorien der nicht zurückzuweisenden Flüchtlinge darf nur an die Kontrollorgane unserer Verwaltung Auskunft erteilt werden."
160 Auskunft von Frau Wachsstock am 2. Juni 1996.
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siert, und ihr Mann hätte sich vielleicht auf eine überzeugende Biographie als „Politischer“ konzentriert.
Wahrscheinlich war es eine der erfolgreichsten Strategien, wenn ein Flücht- ling seine Isolation durchbrechen und irgendwie bei anderen eine Hilfe - eine Störung aus Sicht der Behörden - veranlassen konnte. Dies illustriert die Geschichte des Flüchtlings L. B., der von der Schweiz aufgenommen wurde, obwohl seine Situation in vielem derjenigen der abgewiesenen Feingolds glich. Er war neun Tage vor den Feingolds und auf dem gleichen Fluchtweg wie diese verhaftet worden: „Am 4. Oktober 1942, morgens gegen 5 Uhr“, erzählt der Flüchtling, „kamen einige Freunde und ich (alles politische Flüchtlinge) von Chamonix über den Col de Balme in Trient an.“ Als sie sich nach Martigny haben begeben wollen, sei ein Grenzwächter aufgetaucht:
„(E)r hielt uns an und verlangte unsere Ausweispapiere. Wir hatten keine mehr und erklärten, wir seien 'politische Flüchtlinge'. Er führte uns zum nächsten Wachtposten. Einer von uns zeigte einen Ausweis der französischen 'Liga für Menschenrechte' vor. Dem Grenzbeamten genügte dieser nicht. Wir baten ihn, sich beim 'Arbeiterhilfswerk', Frau Kägi-Fuchsmann, nach uns zu erkundigen. Er lehnte dies ab und erklärte, wir könnten uns ausruhen und etwas essen, dann gegen Mittag würden wir über die Grenze zurückgestellt.“
Dem Erzähler sei es jedoch gelungen, von einem Hotel aus mit dem Hilfs- werk zu telefonieren.
„Frau Kägi versprach uns, unsere Angelegenheit innerhalb einer halben Stunde in Bern zu regeln. Wir sollten sehen, keinesfalls früher über die Grenze zurückzuge- hen. Da sie fragte, wohin Bern seinen Bescheid geben müsste, ging einer zurück ins Grenzwärterhaus. Als der Beamte erfuhr, dass wir telefoniert hatten, wurde er böse und erklärte, wir müssten nun sofort zurückgestellt werden, da Telefonieren streng verboten sei.“
Frau Kägi habe jedoch rechtzeitig in Bern alles regeln können. Zusammen mit siebzig anderen Flüchtlingen sei die Gruppe in Camions verladen wor- den, dabei habe man die Leute in zwei Hälften unterteilt. Unterwegs habe der Transport gehalten, und die Grenzsoldaten hätten die eine Hälfte mit aufge- pflanzten Bajonetten zurück über die Grenze getrieben, viele Flüchtlinge hätten dabei vergeblich versucht, sich unter den Bänken im Wagen zu ver-
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stecken. Die andere Hälfte, darunter auch die Gruppe, die Frau Kägi habe kontaktieren können, sei verschont geblieben und in ein Lager gekommen. 161
Interventionen waren nicht nur in diesem Fall, sondern regelmässig erfolg- reich. Nationalrat Graber, der mit seinem persönlichen Einsatz mehreren Menschen das Leben rettete, ist dafür ein Beispiel.162 Warum scheiterten Interventionen dann in unseren beiden Fällen? Bei Feingold war vielleicht entscheidend, dass er (und mit ihm Graber) nicht alles Gewicht auf eine Argumentation zur Anerkennung als „Politischer“ (im Sinne der damaligen Weisung) legte.163 Vor allem aber war er, schon ins Ausland vertrieben, eigentlich ein erledigter Fall. Die Sonabends hatten vermutlich besonderes Pech, denn solche Szenen wie mit ihnen trugen wesentlich zur öffentlichen Kritik an der Asylpolitik bei. Die Behörden schafften deshalb später in der Regel Flüchtlinge nicht mehr aus, die schon so intensiv mit der Bevölkerung in Kontakt gekommen waren.
D. Täter und Opfer: Ein Abgrund zwischen zwei Welten
Im folgenden rede ich nur von Max Feingold, da ich vom Brief ausgehe, den er geschrieben hat. Das meiste gilt aber auch für seine Frau, alles Wesentli- che auch für die Familie Sonabend.
161 Bericht eines Flüchtlings, ohne Datum und nur mit den Initialen L. (?) B. versehen. Archiv des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG), Zürich, Schachtel Flüchtlinge allg. 1. Die Geschichte und Identität des Flüchtlings konnte anhand der Flüchtlingsdossier (BAR, E 4264 1985/196, N-Serie) nicht rekonstruiert werden. Es gibt aber keinen Grund, an der Aussage zu zweifeln, da die Erzählung anderen Fällen gleicht.
162 Pierre Graber erinnert sich an einige jüdische Familien, die dank Interventionen seines Vaters bleiben durften. Namentlich erwähnt er ein Geschwisterpaar Grebler, das dann in La Chaux-de-Fonds, und eine Familie Wassermann, die dann in Genf wohnhaft wurden. Brief und mündliche Auskunft von Pierre Graber vom 19. Juni 1996 an den Verf.
163 Wir wissen nicht, was Paul Graber in seiner mündlichen Besprechung mit Bundesrat von Steiger verlangte. Aufgrund seines späteren Briefes hat man den Eindruck, dass es ihm vor allem um den Vorwurf ging, die Beamten seien antisemitisch gewesen. Feingold selber gab in seinem Brief dem Nationalrat keine Argumente, mit denen er für seine Anerkennung als „Politischer“ hätte kämpfen können.
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Im Herbst 1942 war Max Feingold radikal rechtlos, ausgestossen aus der Welt und von ihr verlassen. Radikal rechtlos war er, weil ihn die Nazis staatenlos gemacht hatten. Damit war er der fundamentalsten Rechte, auf die jeder Mensch Anspruch hatte, beraubt. Ohne Bürgerrecht keine Menschen- rechte. Denn jeder Staat verteidigte nur die Rechte seiner eigenen Bürger, Feingolds Rechte verteidigte niemand mehr. Ausgestossen aus der Welt war er, weil ihn als Jude kein Land aufnehmen wollte. Verlassen war er, weil die Nazis all seine sozialen Bindungen zerstört hatten: Über das Schicksal seiner Familie war er nachrichtenlos und musste das Schlimmste befürchten: Mut- ter, Schwager, Schwiegereltern und deren Kinder waren - die meisten seit Jahren - verschwunden; seinen Bruder Willy hatte man ins KZ verschleppt (er war bereits ermordet, wie wir heute wissen 164).
Seine Verlassenheit war umfassend und die persönliche Gefährdung über- gross. Er selber und seine Frau waren monatelang in Gurs, einer Vorstation von Auschwitz, gefangen gewesen. Nun befand er sich in Vichy-Frankreich, einer Zone, aus der die Juden seit Monaten zu Tausenden deportiert wur- den. 165
Feingold machte sich um seine radikale Rechtlosigkeit keine Illusionen. Er war - selbst einem Parteifreund gegenüber - zum demütigen Bittsteller für ein Leben geworden, das er nicht mehr sein eigenes zu nennen getraute. „Gestatten Sie mir, verehrter Genosse, Ihnen folgenden Fall vorzutragen“. Von der eigenen Person zu reden hat jede Selbstverständlichkeit verloren, so dass er sich zu einer Begründung gezwungen sieht: „Wenn ich trotzdem mein Einzelschicksal nun hervorhebe und mich an Sie wende, dann tue ich es aus dem Grund, weil ich um mein Leben kämpfe.“
Leben zu dürfen ist kein Anrecht mehr. Feingold kann es nur noch erbitten: „Ich wende mich heute an Sie, verehrter Genosse, mit der höflichen aber herzlichen Bitte: Helfen Sie uns. Retten Sie unser Leben. Geben Sie uns die Möglichkeit, dass wir in Ihrem Lande unser nacktes Leben erhalten können.“
164 Er starb am 17.10.1942 in Sachsenhausen. Auskunft an Guido Koller, Schweiz. Bundesar- chiv Bern, vom Centre de Documentation sur la Déportation des Enfants Juifs, Lyon.
165 Zu den Deportationen aus dem unbesetzten Frankreich seit August 1942 vgl. Hilberg, Raul, Die Vernichtung der europäischen Juden, Frankreich a. M., Fischer Taschenbuch Verlag, 1991, Bd. 2, S. 677 ff.
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Wie anders sollte Feingold reden? Die Nazis haben ihm die erste Grundtatsa- che des Lebens, das Recht zu leben, bestritten. Wie soll einer um diese fundamentalste aller Selbstverständlichkeiten, die jenseits aller Argumente liegt, argumentieren. Feingold kann nur noch appellieren:
„Haben Sie bitte Mitleid mit uns, und nehmen Sie sich unserer an. Es ist Sache der Menschlichkeit, Erbarmen mit uns zu haben. Ich lege mein Schicksal in Ihre(n) Hände(n)160 und rufe Ihnen in allergrösster Verzweiflung zu: Um Gotteswillen retten Sie uns.“
Feingold weiss, dass seine Rettung letztlich nicht in Grabers Händen liegt. Aber er hofft, über diesen bei den Schweizer Behörden zu seinem Recht zu kommen: „Ich hatte, rein juristisch gesehen, das Recht um Asylrecht zu bitten.“ Feingold drückt sich deutlich aus. Er hat kein Recht auf Asyl. Er hat nur das Recht auf eine Bitte.
Diese Bitte möchte er einer „Commission, die über mein Schicksal zu ent- scheiden hätte“, vorlegen. Vielleicht war es bloss sein verzweifelter Wunsch, vielleicht dachte er wirklich, es hätte für sein Recht auf eine Bitte ein forma- lisiertes Verfahren 167 gegeben. Es gab aber keine derartige Kommission,
166 „In Ihren Händen“, eine grammatische Dissonanz, die Feingolds Situation präzise aus- drückt: Mit der passenden Ergänzung hiesse der Satz: „Mein Schicksal liegt in Ihren Händen.“ Ein Satz, der so nicht steht, aber mitschwingt und sich erst in der grammatischen Irritation des Schlussteils anzeigt. So als hätte sich eine unerträgliche Einsicht in der Form einer Fehlleistung gegen ihre Verdrängung durchgesetzt. Grammatisches Subjekt dieses aufscheinenden Satzes ist - dies ist das Unerträgliche - das Schicksal. Das Schicksal hat Feingold aus seinem Status verdrängt, dieser ist nicht mehr Subjekt, er hat keine Hand- lungsmöglichkeiten mehr. Sein Schicksal liegt in fremden Händen. Umfassende Ausgelie- fertheit. Feingold beginnt den Satz, den er so passiv beendet, aber aktiv: „Ich lege mein Schicksal ... “ Das Ich deklariert sich selbst als Subjekt und sein Schicksal als Objekt seiner Handlung. Ein Ich bäumt sich auf und richtet sich mit seiner ganzen Verlorenheit an einen fernen Adressaten. Nicht zufällig an irgendwen, Feingold legt sein Schicksal einem ganz bestimmten Menschen nahe. Graber ist gewählt, gemeint, angerufen. Feingold suggeriert, wohl um den Appellcharakter zu verstärken, eine Wahl. Aber wählen konnte er nicht. - Das Subjekt verschiebt sich vom Ich zum Schicksal, ein Aufschrei endet in völliger Passivität, die Wahl des Adressaten erfolgt ohne jede Wahl. Satzanfang und Satzende widersprechen sich, zwei gegensätzliche Sätze, beide verstümmelt, überlagern und verschränken sich. Feingolds Satz genügt keiner Grammatik und keinem Sinn; es ist als hätte Feingolds Wirk- lichkeit ihn selbst geschrieben.
167 Gewisse, freilich sehr simple Verfahren, gab es natürlich schon (vgl. Guido Kollers Beitrag in diesem Band). Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied der Position: Ein
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keine rekursfähigen Verfahren und nicht einmal ein Asylgesetz. Der Ent- scheid, ob ein Flüchtling zu den Aufzunehmenden gehörte, war weitgehend dem Ermessen der betreffenden Beamten überlassen.
Feingold und seine Verwandten wurden verfolgt wegen ihres Jüdischseins. Auf den Juden lastete ein kollektives Todesurteil allein wegen dem, was sie waren, und nicht wegen dem, was sie getan hatten. Dies war seine trauma- tische Erfahrung. Deshalb schilderte er auch das Schicksal seiner Familie und nicht seine allfälligen politischen Tätigkeiten (dazu schreibt er kein Wort). Für Feingold musste es absurd und ungeheuerlich sein, dass ein Grenzbeam- ter die rassische Verfolgung und damit seine Bedrohung ignorierte.
Was konnte er tun? Entweder begriff er, dass die Schweiz eine antijüdische Asylpolitik betrieb und vor seiner eigentlichen Gefährdung die Augen verschloss; dann blieb ihm nur noch der Versuch, zu einem Ausnahmefall zu werden, der - obwohl Jude - trotzdem aufgenommen wurde. Oder dann hat Feingold gar nicht erfasst, dass hinter seiner Abweisung eine antijüdische Systematik steckte. Er schreibt:
„Zumindestens müsste man mich der zuständigen Commission vorgeführt haben, die über mein Schicksal zu entscheiden hätte. Es kann doch einem untergeordneten Beamten, der zufällig noch Antisemit ist, nicht das Recht eingeräumt sein, selbständig ein so schweres Urteil zu fällen.“ Vielleicht klammerte sich Feingold an die Vorstellung, einzelne Beamten seien anti- semitisch, damit er den generellen Antisemitismus der Schweiz nicht sehen musste. Wenn nicht die ganze Politik, sondern nur der zufällig entscheidende Grenzbeamte antijüdisch war, dann und nur dann konnte Feingold noch hoffen. Hätte er seinen Brief ohne diese Hoffnung überhaupt geschrieben?
Auf der einen Seite war da Feingold mit seiner letzten Hoffnung, ein Nie- mand irgendwo im Nichts. Auf der anderen Seite war die Schweizer Büro- kratie.
Zur Untersuchung war es nur gekommen, weil der Abgewiesene einem Parlamentarier seine Erfahrungen geschildert und dieser hierauf beim
Grenzwächter konnte im Zweifelsfall einen Entscheid an die nächste Instanz delegieren. Ein Flüchtling hatte aber keine Möglichkeit, ein bestimmtes Verfahren zu erzwingen.
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zuständigen Bundesrat interveniert hatte. Von sich aus hätte die Verwaltung keine Veranlassung gesehen, etwas zu unternehmen. Sie tat es - dies verraten allein schon die Bemerkungen des Korpskommandos und des Untersu- chungsoffiziers - nur widerwillig und mit Verärgerung. Sie sahen sich gestört durch einen Querulanten, den man leider nicht ignorieren konnte.
Wie jede Verwaltung bezog sie ihre Legitimität daraus, dass sich ihre Unter- gebenen an die vorgegebenen Regeln hielten. Dienstpflichtverletzungen durften deshalb nicht sein. Man erhält allerdings in keinem Moment der Untersuchung den Eindruck, die Vorgesetzten hätten irgendwelche Unregel- mässigkeiten ans Licht bringen und ahnden wollen.
Die wichtigsten Zeugen wurden „vergessen“, die entscheidenden Fragen ausgelassen und selbst die schriftlichen Aussagen Feingolds grotesk missdeu- tet. Obwohl die Untersuchung nur ausnahmsweise erfolgte, widerspiegelt sie doch das generelle Wegweisungsprozedere: Offensichtlich fehlte jede Rege- lung - und wäre es auch nur eine verwaltungsrechtliche - die ein halbwegs seriöses Verfahren garantiert hätte, oder wenigstens die Einhaltung der wenigen Ausnahmevorschriften, die zugunsten der Flüchtlinge existierten. Und es gab keine Kontrollinstanz, die auch nur die gröbsten Auswüchse verhindert hätte. Ganz zu schweigen von einer Instanz, die die Interessen Feingolds verteidigt und vorangetrieben hätte. Mit dem staatenlosen Juden, der da irgendwo aus einer ausländischen Illegalität einen verzweifelten Brief schrieb, konnte man umspringen, wie man wollte. Er war ohne Macht, ohne einflussreiche Lobby und ohne jegliche Rechte.
Unfreiwillig und hilflos war er den Regeln eines Spiels ausgeliefert, zu denen er nichts zu sagen hatte und die seinen fundamentalsten Interessen zuwider liefen. Denn genau derart waren die Interessen der Verwaltung: Wie jede Bürokratie waren die Eidgenössische Oberzolldirektion und die ihr unter- stellte Grenzwache daran interessiert, dass ihr Betrieb möglichst reibungslos und ordnungsgemäss funktionierte. Für ihre Praxis gegenüber den Flüchtlin- gen erhielten sie ihre Richtlinien von der Eidgenössische Polizeiabteilung. Diese wiederum blieb - selbst in Zeiten der schlimmsten Judenverfolgungen - einem Auftrag treu, dem sich die ihr untergeordnete Eidgenössische Frem- denpolizei seit Jahrzehnten verschrieben hatte: der Bekämpfung der
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„Überfremdung“ und „Verjudung“168 . Dem entsprachen die Weisungen, die die Juden vom Asyl ausschlossen.
Wenn Feingold reklamierte, dass er aufgrund der rassischen Verfolgung hätte aufgenommen werden sollen, begab er sich zum vornherein auf verlorenes Terrain. Seine Abweisung war mit den Vorschriften konform, den Beamten war in dieser Hinsicht nichts vorzuwerfen. Eine Gefährdung, die für den Entscheid keine Bedeutung hatte, musste auch gar nicht beachtet werden. Während der ganzen Untersuchung fällt nicht ein einziges Wort zu den rassischen Verfolgungen, die Feingold an seinem Beispiel und an dem seiner Verwandten so erschütternd schildert. War man blind, weil die Weisungen so waren? Oder waren die Weisungen so, weil man blind war? Jedenfalls ist das eine vom anderen nicht zu trennen.
Die geltenden Bestimmungen liessen Feingold nur einen Ausweg. Er durfte nicht mit seiner schlimmsten Bedrohung argumentieren, sondern musste die Behörden anderswie überzeugen. Mit seiner Gefährdung als „politischer Flüchtling“ oder mit der Schwangerschaft seiner Frau. Die Flüchtlinge versuchten beides. Stimmten ihre Erklärungen oder waren es Notlügen? Den Ergebnissen der Untersuchung können wir nicht vertrauen. Die Antwort wäre für eine Beurteilung ihres Verhaltens auch bedeutungslos (hätten sie gege- benenfalls nicht lügen sollen, wenn sie doch aus rassistischen Gründen in höchste Lebensgefahr gebracht würden?). Für die Beurteilung des behördli- chen Verhaltens allerdings ist es nicht ganz unwichtig. Der Skandal der rassistischen Abweisungspraxis bestand in jedem Fall, ob die Feingolds nun die Wahrheit gesagt haben oder nicht. Falls sie aber die Wahrheit sagten, verhielten sich die Behörden nicht „nur“ weisungsgemäss rassistisch, sie verletzten zusätzlich auch noch ihre eigenen Ausnahmevorschriften. Ge- nauer: sie hätten dann diese Ausnahmevorschriften noch krasser verletzt. Sie verletzten sie nämlich schon allein dadurch, dass die Grenzwächter die Aufnahmeberechtigung gar nicht seriös abklärten. Denn seriös konnte eine solche Abklärung, selbst wenn die Beamten noch gewollt hätten, auf dem Berg gar nicht gewesen sein.
Die Schweizer Behörden versuchten stets, den antijüdischen Charakter ihrer Politik zu vertuschen. Sie gaben gar vor, mit ihrer Asylpolitik der Vermei-
168 Vgl. z. B. Ludwig, Carl, op. cit., S. 119.
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dung von Antisemitismus zu dienen. So begab sich Feingold auch mit seinen beiden anderen Vorwürfen - antisemitische Beschimpfungen und Rückwei- sung aus antisemitischen Motiven - auf aussichtsloses Gebiet. Ja, weit schlimmer, er betrat eine verbotene Zone. Antisemitische Beamte oder Rückweisungsmotive hätten dem Ansehen der Institution und ihrer Politik nicht bloss geschadet, sie hätten ihre Praxis zur Kenntlichkeit entstellt. Es konnte nicht sein, was nicht sein durfte. In der gesamten Untersuchung nannte man denn auch die Sache nie beim Namen. Mit keinem Wort wird darauf eingegangen, dass es Feingold um die antijüdische Stossrichtung der Verfehlungen ging. Man wies ihn ab, weil er Jude war; aber seine Behand- lung durfte keinesfalls etwas damit zu tun haben. So ist bloss noch allgemein die Rede von „Beschimpfungen“ und „ungebührlichem Verhalten“. Die Untersuchung hat nicht einmal davon etwas gefunden, sie hat auch kaum danach gesucht.
Feingold war in das Getriebe von Institutionen geraten, die mit ihm nichts anfangen konnten. Er hatte an der falschen Tür Zuflucht gesucht, aber eine richtige gab es nicht. Es fehlte damals eine staatliche Institution, die mit der Aufnahme von Verfolgten beauftragt, dafür zuständig und eingerichtet gewesen wäre.199 Es gab nur die Eidgenössische Polizeiabteilung, die in ihrem ganzen Auftrag und Denken sowie mit ihrem ganzen Instrumentarium obsessiv auf Abwehr ausgerichtet war. Und an deren Weisungen hielten sich auch die Oberzolldirektion und die Grenzwache. Sie übernahmen auch deren Optik - und vor allem deren Blindheit. Davon zeugen die Untersuchungsak- ten der Affäre Feingold auf jeder Seite, mit ihrem Schweigen, ihren Lücken und Unterlassungen: Die Vorwürfe Feingolds werden kaum aufgenommen, seine Anliegen ignoriert, von seiner Situation nimmt niemand Kenntnis. Niemand zeigt auch nur das leiseste Mitgefühl oder Bedauern (mit Ausnah- me der Soldaten, aber die gehören nicht zur Verwaltung). Moralische Beden- ken tauchen ebenso wenig auf, von einer Verpflichtung zur Fürsorge gar nicht zu reden.
Die Behörden lassen sich statt dessen in ihrer Sicht nur von den Bedürfnissen des Betriebs, von den geltenden Weisungen leiten. Symptomatisch dafür das
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169 Für die Aufnahme von „politischen Flüchtlingen“ war die Bundesanwaltschaft zuständig. Faktisch etablierte sich nach 1933 aber immer mehr die Polizeiabteilung als eigentliche Definitionsmacht. Vgl. den Artikel von Guido Koller in diesem Band.
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zusammenfassende Schlussargument des Zollkreis-Direktors. „Nun sind gemäss dem letzten Satz Ihrer oben zitierten Weisung diejenigen, die sich in dieser Lage befinden, nach der bisherigen Praxis keine politischen Flüchtlin- ge. Das Ehepaar Feingold wurde folglich zu Recht zurückgewiesen.“ Der Direktor argumentiert nicht mit der Realität der Flüchtlinge, sondern nur mit der bisherigen eigenen Praxis und einem eben selbst zitierten Satz.
Untersuchen wir die fatale Logik Schritt für Schritt: Der Direktor zitiert zuerst die gültige Weisung. Damit bezieht er sich darauf, wie die Verwaltung in einer ganz bestimmten Weise ein Problem erfasst hat. Diese Problemerfas- sung hatte darin bestanden, dass man das eigentliche Problem, die Judenver- folgung, ignorierte. Nun zieht der Direktor diese bisherige Problemerfassung, die keine war, als Grundlage heran für seine Argumentation. Er bezieht sich damit nicht auf eine externe, sondern nur auf eine interne und selber erzeugte Realität. Es ist bezeichnenderweise ein Papier. Indem er dieses Papier im Schlussbericht noch einmal wortwörtlich zitiert, verleiht er ihm eine neue, gegenwärtige Realität: Es sind Sätze, schwarz auf weiss, in seinem Bericht auf seinem Pult. Es ist diese selbst und verwaltungsintern erzeugte Realität allein, die zählt, und nicht etwa die Realität Feingolds, wenn der Direktor nun seine Konsequenzen zieht: „Nun sind gemäss dem letzten Satz Ihrer oben zitierten Weisung diejenigen, die sich in dieser Lage befinden, nach der bisherigen Praxis keine politischen Flüchtlinge.“ Ein erster Satz führt zum nächsten, eine frühere Blindheit zur gegenwärtigen und eine bisherige Praxis zur künftigen: Eine Welt erzeugt sich autistisch und solipsistisch aus sich selber, eine andere gibt es nicht.
Die Lage Feingolds und seine Perspektive werden jedoch nicht nur ignoriert. In ihren Schlussberichten verkehren das Kommando der Grenzwache und der Untersuchungsoffizier die Positionen, Perspektiven und Taten ins pure Gegenteil: Aus dem unterwürfigen Briefeschreiber machen sie einen arrogan- ten „Dr. Phil.“, der sich völlig gehen lässt und den Schweizer Beamten schaden will. Statt Erbarmen mit ihm zu haben, konstatieren sie seine „völlig erbärmliche Mentalität“ und loben dafür die Beamten, die erbarmungslos ihre Pflicht ausführen. Und statt ernsthaft nach allfälligen Verfehlungen der Beamten zu suchen, „enthüllen“ sie nur „den wahren Charakter ( .. ) des Herrn Feingold“.
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V. Schluss und Zusammenfassung
A. Radikale Rechtlosigkeit
Die Grundsituation für Juden, die in der Schweiz Zuflucht suchten, hatte folgende Merkmale:
Es gab für sie einen generellen Abweisungsbeschluss.
Sie hatten keinerlei Rechte und befanden sich von vornherein in einer krass unterlegenen Position.
Sie waren von der Aussenwelt gänzlich abgeschnitten und der Macht der Behörden ausgeliefert.
Grösser konnte ihre Machtlosigkeit nicht sein; die Geschichte der Feingolds ist dafür extremer Ausdruck. Seitdem sie die Schweizer Grenze überschritten hatten, fanden sie für keinen Moment Gehör als selbständige Subjekte mit eigenem Recht und eigener Würde. Die nachfolgende Untersuchung war die blosse Fortsetzung dieser völligen Verkennung. Und hätte Graber nicht ihren Hilferuf erhalten, wäre ihre Ausschaffung fast ohne jede Spur geblieben. 170 Wir wüssten nicht, welches Schicksal, welche verzweifelte Hoffnung sie an die Schweizer Grenze getrieben, und nicht, wie man sie vertrieben hat. Nicht einmal ihre vollständigen Namen wüssten wir. Nichtexistenzen, gerade noch bedeutend genug, um in die namenlosen Reihen der Abweisungsstatistik aufgenommen zu werden.
Die Situation der in der Schweiz Zuflucht suchenden Juden war nicht allein bedingt durch die spezifischen helvetischen Umstände.171 Sie war
170 Auch die Akten zur Vertreibung der Sonabends sind nur zufällig erhalten: Ihr Dossier liegt bei der N-Serie, einem Bestand, in dem man in der Regel nur die Akten der Aufgenomme- nen abgelegt hat. Vielleicht kam es zu dieser Aktenablage, weil die Uhrenindustriellen am 17. August 1942 eine schriftliche Intervention zugunsten der Familie und am 28. August eine Anfrage über ihr Verbleiben gemacht hatten.
171 Antisemitische Flüchtlingspolitik, fehlendes Asylrecht, für Asylfragen ungeeignete Institu- tionen, Isolation durch bürokratische Mechanismen und Massnahmen, fehlende einfluss- reiche Lobby, eingeschränkte Demokratie usw.
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gleichzeitig Ausdruck einer der fundamentalsten und beunruhigsten Erfah- rungen der Moderne: Staatenlose Flüchtlinge haben aufgehört, Rechtsper- sönlichkeiten zu sein, sie sind radikal Rechtlose. Es fehlt ihnen der Rechtsan- spruch, der sich kategorial von allen anderen Rechtsansprüchen unterscheidet und diesen vorausgeht: das Recht, Rechte zu haben. Von Arendt, die schon vor langem auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat, kennen wir das zugrunde liegende Problem. Es liegt im Grundwiderspruch der Menschenrechte, die eigentlich, unbesehen der nationalen oder ethnischen Herkunft, universelle Geltung haben sollten:
„Nun stellt sich plötzlich heraus, dass in dem Augenblick, in dem Menschen sich nicht mehr des Schutzes einer Regierung erfreuen, keine Staatsbürgerrechte mehr geniessen und daher auf das Minimum an Recht verwiesen sind, das ihnen angeb- lich eingeboren ist, niemanden gab, der ihnen dies Recht garantieren konnte, und keine staatliche oder zwischenstaatliche Autorität bereit war, es zu beschützen.“172
Die Menschenrechte - obwohl für alle gleichermassen gültig - werden nur bei den eigenen Staatsangehörigen geschützt. Wer staatenlos gemacht wird, ist damit auch der elementarsten Menschenrechte beraubt. Historisch beispiellos ist nicht, dass die Flüchtlinge ihre Rechte auf Heimat und Schutz verloren haben, wohl aber die Unmöglichkeit neue zu finden, so dass sie zu völlig überflüssigen Menschen wurden. Schuld daran war, meint Arendt, das System der souveränen Staaten, das die gesamte Welt wie mit einem un- durchdringlichen Netz deckend überzog und vor den Ausgestossenen ver- schloss:
„Jählings gab es auf der Erde keinen Platz mehr, wohin Wanderer gehen konnten, ohne den schärfsten Einschränkungen unterworfen zu sein, kein Land, das sie as- similierte, kein Territorium, auf dem sie eine neue Gemeinschaft errichten konnten. ( ... ) Was sich herausstellte, war, dass das Menschengeschlecht, das man sich solange unter dem Bilde einer Familie von Nationen vorgestellt hatte, dieses Stadium wirklich erreicht hatte - mit dem Resultat, dass jeder, der aus einer dieser geschlossenen politischen Gemeinschaften ausgeschlossen wurde, sich aus der
172 Arendt, Hannah, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, Piper, Zürich, 1986, S. 455. (Originalausgabe 1951).
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gesamten Familie der Nationen und damit aus der Menschheit selbst ausgeschlos- sen fand.«173
Den Staatenlosen waren einerseits die Rechte und Möglichkeiten versperrt, auf die sich traditionelle Flüchtlinge berufen konnten. Andererseits hatten sie auch diejenigen Rechte verloren, die Bürger irgend eines Staates im Ausland für sich reklamieren konnten: Für Staatsbürger im Ausland galten Gegensei- tigkeitsverträge und internationale Abkommen. Diese garantierten selbst Kriminellen oder feindlichen Ausländern Schutz, so dass kein Staat mit ihnen nach Belieben und ausserhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Richtlinien verfahren konnte. Eine gewisse Sicherheit gewährten internationale Verträge auch den Militärflüchtlingen (entwichenen Kriegsgefangenen, Deserteuren, Refraktären). Schutz genossen auch die traditionellen Flüchtlinge, die von ihrem Heimatstaat verfolgt wurden, weil sie die herrschende politische Ordnung bekämpften. Im Gegensatz zu diesen aber konnten Juden nicht beweisen, dass sie Flüchtlinge waren; in der Schweiz galten sie bekanntlich bis zum Sommer 1944 nicht als asylwürdig. Ihre unabweisbare Unschuld war, so Arendt, ihr grösstes Unglück:
„Die modernen Flüchtlinge sind nicht verfolgt, weil sie dies oder jenes getan oder gedacht hätten, sondern auf Grund dessen, was sie unabänderlicherweise von Ge- burt sind - hineingeboren in die falsche Rasse oder die falsche Klasse oder von der falschen Regierung zu den Fahnen geholt (wie im Falle der spanischen republika- nischen Armee). Der moderne Flüchtling ist das, was ein Flüchtling seinem Wesen nach niemals sein darf: er ist unschuldig selbst im Sinne der ihn verfolgenden Mächte.«174
In der Schweiz wie überall konnten Kriminelle nicht einfach ausgeliefert, feindliche Ausländer nicht mit willkürlicher Schlechtigkeit behandelt und klassische Flüchtlinge (etwa antifaschistische Widerstandskämpfer) nicht umstandslos ausgeschafft oder gar den Verfolgern übergeben werden. Den Zuflucht suchenden Juden widerfuhr das alles. Die Nazis hatten sie aus ihrer angestammten Gemeinschaft gestürzt. So wurden sie zu absolut Rechtlosen, denn im System der souveränen Staaten sicherte niemand Staatenlosen ihre
173 Idem, S. 457 f.
174 Idem, S. 459.
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Menschenrechte. Jeder Staat konnte mit ihnen machen, was er wollte. So fielen die Juden in den Abgrund zwischen dem Menschen und dem Bürger und damit aus der gesamten Menschheit. Die Schicksale der Feingolds und der Sonabends sind dafür Beispiel.
B. Organisationen, Akteure, Kontexte
Soweit die wichtigsten Ergebnisse der beiden Fallanalysen. Sie sind vorläufig und von beschränkter Gültigkeit. Sie geben weniger Antworten, als dass sie neue Fragen aufwerfen, und liefern weniger generelle Erklärungen als zu überprüfende Hypothesen. Theoretischer Hintergrund meiner Analyse war ein organisationeller Ansatz". Dieser schiene mir auch brauchbar, wenn man die Rückweisung jüdischer Flüchtlinge auf breiterer Basis erforschte. Dabei könnte man von drei Kategorien ausgehen, nämlich von Organisatio- nen, Akteuren, Kontexten:
Organisationen: Die Ausschaffungen waren kollektive Aktionen und keine Einzeltaten. Um sie durchzuführen, brauchte es - und dies war für den Verlauf der Praxis entscheidend - ganz bestimmte bürokratische Organisatio- nen: Die Eidgenössische Polizeiabteilung, verschiedene Polizeiorgane, die Grenzwache, die Armee. Um die Ereignisse zu erklären, brauchte es eine Analyse dieser Gebilde. Dabei müsste man die spezifischen historischen Formen untersuchen und dürfte nicht einfach vorschnell schematische Vorstellungen übernehmen (etwa diejenige, Organisationen seien zielorien- tierte, rational geplante Systeme mit einer festen Struktur). Es wäre also falsch, wie es so häufig gemacht wird, einfach von Max Webers Idealtypus der Bürokratie auszugehen. Denn er liefert damit nur ein Analyseinstrument, nicht aber Beschreibungen konkreter Realitäten.
Akteure: Es gibt keine Organisationen ohne Akteure. Sie erst geben einem System Leben, verlängern und verändern seine Strukturen, aktualisieren seine Zwänge. Von besonderem Interesse im Zusammenhang mit der tödli- chen Rückweisungspraxis ist dabei die Frage der Rationalität: Welchen Effekt hatten Positionen und Dispositionen der Akteure auf Entscheidungen?
175 Vgl. etwa Friedberg, Erhard, Le pouvoir et la règle, Dynamiques de l'action organisée, Editions du Seuil, Paris, 1993.
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Welche Rolle spielte es z. B., dass alle beteiligten Organisationen - am extremsten Armee und Grenzwache - sehr militärisch und hierarchisch strukturiert waren? Kam ein autoritätsgläubiger Grenzwächter erst recht nicht auf die Idee, über die Konsequenzen seines Tuns nachzudenken und gegen oben Veränderungen zu verlangen?
Kontexte: Die Ausschaffungen spielten sich nicht im leeren Raum ab. Viel- mehr bestimmte der unterschiedliche Kontext ihren Verlauf ganz wesentlich. Dabei waren die Grenzen zwischen innen und aussen bei den Organisationen fliessend. Vor allem der Fall Sonabend zeigte, wie sich ein System mit Akteuren verschiedener institutioneller Herkunft herausbildete, das selbständig war und sich nicht einfach auf eine Institution beschränkte. Welche Allianzen spielten da eine Rolle, welche Akteure hatten - wie etwa die Hilfswerke - eine fast ohnmächtige Position? Was passierte, wenn sich die Organisationen abschotteten und dem öffentlichen Einblick und der politischen Kontrolle entziehen konnten (zum Beispiel, weil die Flüchtlinge keine starke Lobby hatten, weil sie isoliert wurden oder weil das Vollmach- tenregime die demokratische Kontrolle einschränkte)?
Ich habe im vorherigen Kapitel einen Zugang über die Akteure in ihren konkreten Aktionen gewählt. Dies scheint mir ein fruchtbarer Weg, um den Strukturen und kollektiven Prozessen auf die Spur zu kommen. Denn es gibt keine Strukturen unabhängig von den Subjekten, die sie reproduzieren. Und umgekehrt. Freilich heisst dies mitnichten, sich auf deren subjektive Per- spektiven zu beschränken. Man kann sehr wohl etwas tun, ohne zu wissen, was man tut. Vielleicht will man auch gar nichts wissen, um weiter tun zu können. Dieses komplexe Wechselspiel von subjektivem Erleben und objek- tiven Tun, von individuellem Alltag und gesellschaftlicher Struktur war bei der Schweizer Judenpolitik nur allzu wirksam.
C. Schlussbetrachtung
Zwei Rückweisungen jüdischer Flüchtlinge sind zufällig und in einzigartiger Ausführlichkeit und Eindrücklichkeit dokumentiert, so dass sie hier in ihrer Eigenlogik rekonstruiert und erzählt werden konnten. Anschliessend wurde versucht herauszuschälen, welche Mechanismen und Bedingungen die unmenschliche Praxis ermöglichten. Dieser Analyseteil beruhte auf einem organisationellen Ansatz, der die individuellen Akteure in ihren konkreten
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Aktionen beobachtet, ohne dabei die Strukturen und Kontexte zu vernach- lässigen.
Zumeist waren es typische Bedingungen bürokratischer Prozesse, die den Täter erlaubten zu tun, was sie taten: Eine Arbeitsteilung, die den Endeffekt der Arbeit unsichtbar machte und die eigene Verantwortung auf eine bloss technische Zuständigkeit reduzierte; eine hierarchische Struktur, die die einzelnen von ihrer moralischen Verantwortung entlastete; eine betriebsin- terne Logik, die die hilfesuchenden Menschen zu abstrakten und störenden Objekten entmenschlichte. Dazu kamen die spezifischen Eigenschaften der beteiligten Institutionen, besonders diejenigen der federführenden Eidgenös sischen Polizeiabteilung, deren Praxis darin bestand, obsessiv die „Verjudung“ zu bekämpfen, und die von ihrer ganzen Struktur her für nichts weniger eingerichtet war als dafür, Asylprobleme wahrzunehmen und zu lösen. Diese Interessen, Mechanismen und Bedingungen machte die Büro- kratie gänzlich blind für die Schicksale der Abgewiesenen. Der Endeffekt ihrer eigenen Praxis war für die bürokratischen Akteure unbedeutend, gleich- sam irreal. Für die Opfer war er katastrophal.
In beiden Fällen beeinflussten die Kontextbedingungen das Handeln der Täter. Die Abweisung der Feingolds erfolgte unter völligem Ausschluss der Öffentlichkeit. Darin entsprach sie wahrscheinlich der Mehrzahl der Abwei- sungen. Nur der Umstand, dass es nachträglich zu einer Untersuchung kam, erlaubt uns heute einen kleinen Einblick in diese weite dunkle Zone. Die Familie Sonabend versuchte man hingegen teilweise in aller Öffentlichkeit auszuschaffen. Die Proteste und Interventionen zu ihren Gunsten weisen darauf hin, wie entscheidend in anderen Fällen der Ausschluss von Zuschauenden und die Isolation der Flüchtlinge waren. Das Beispiel lässt auch vermuten, dass die Art, wie die Bevölkerung die Situation wahrnahm und erlebte (Nähe zu den Opfern, Medienberichte), zentrale Implikationen für ihr moralisches Verhalten hatte.
Die Opfer waren radikal rechtlos, ausgestossen aus der Welt und von ihr verlassen. Radikal rechtlos waren sie zum einen, weil die Nazis sie staatenlos gemacht hatten und kein Staat mehr ihre Rechte verteidigte. Zum anderen befanden sie sich als Zufluchtsuchende im Getriebe von Schweizer Institu- tionen, die ihnen zum vornherein selbst den geringsten Rechtsanspruch verweigerten. Ausgestossen aus der Welt waren sie, weil sie weltweit kein
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Land aufnehmen wollte. Verlassen waren sie, weil die Nazis all ihre sozialen und familiären Bindungen zerstört hatten.
Die unterschiedlichen Situationen von Opfern, Tätern und Zuschauern erzeugten eine krasse Asymmetrie. Auf der einen Seite waren völlig Recht- lose, Machtlose und Verlassene; auf der anderen realitätsblinde Akteure eines bürokratischen Systems. Dazwischen klaffte ein Abgrund. Für die Opfer war dies katastrophal, für die Täter aber eine Grundbedingung ihres Handelns. Sie konnten, um Welten getrennt von der Sicht der Opfer, weiterfahren zu tun, was sie diesen antaten. 176
Résumé
Deux cas de refoulement de réfugiés juifs ont été par hasard documentés de manière exceptionnellement détaillée. Il est ainsi possible ici de reconstituer et de relater ces événements selon leur logique interne. Ensuite, l'auteur a essayé de dégager les mécanismes et les circonstances qui ont permis ces pratiques inhumaines. Cette partie analytique part de l'approche organisa- tionnelle des actions concrètes accomplies par les différents protagonistes, sans pour autant négliger les structures et les contextes.
Dans la plupart des cas, ce sont les conditions caractéristiques des processus bureaucratiques qui ont permis aux auteurs de ces actes de faire ce qu'ils ont fait: la division du travail rendait invisible le résultat final et réduisait à une attribution purement technique la responsabilité de l'individu; la structure hiérarchique déchargeait les acteurs subalternes de leur responsabilité mo- rale; la logique interne à l'administration faisait des personnes en quête de secours des objets abstraits et dérangeants. A cela s'ajoutaient les caractéris- tiques propres des institutions concernées, tout particulièrement de la Divi- sion fédérale de la police, chargée de ce dossier. Celle-ci, en effet, s'était
176 Ausführlicher zur Diskrepanz der Perspektiven und zur Gleichzeitigkeit sowie Dialektik von Normalität und Katastrophe: Mächler, Stefan: „Warum das Boot für die Juden voll war. Kontinuität und Bruch in der Schweizer Fremdenpolitik“, in traverse, Zeitschrift für Geschichte, Zürich (Chronos Verlag) 1995/2, Beilage zum Mai 1945, S. 29-34.
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employée, de manière obsessionnelle, à empêcher la „judaïsation“; toute sa structure n'était d'ailleurs pas conçue pour affronter les problèmes d'asile et pour les résoudre. Ces intérêts, ces mécanismes et ces conditions rendaient la bureaucratie complètement aveugle au destin des refoulés. Pour les protago- nistes bureaucratiques, le résultat de leur pratique était insignifiant, même irréel. Pour les victimes, il était catastrophique.
Dans les deux cas qui nous intéressent ici, les conditions extérieures ont influé sur le comportement des acteurs. Le refoulement des Feingold s'est déroulé dans l'ignorance totale de l'opinion publique, ce qui était probable- ment le cas pour la majeure partie des renvois. Le seul fait que ce dossier ait été par la suite soumis à enquête nous donne un aperçu de la zone d'ombre dans laquelle on se mouvait. Pour la famille Sonabend par contre, on a partiellement tenté un refoulement au vu et au su de tout le monde. Les protestations et les interventions en leur faveur laissent entrevoir le rôle décisif qu'a joué dans d'autres cas l'exclusion du public et l'isolement des réfugiés. Cet exemple laisse aussi supposer que la manière dont la population appréhendait et vivait la situation (proximité des victimes, réactions dans les médias) entraînait pour elle d'importantes implications morales.
Les victimes n'avaient aucun droit, parce que les nazis les avaient rendus apatrides; elles étaient repoussées du monde et abandonnées à elles-mêmes. Aucun Etat ne les défendait plus. En outre, dans leur position de personnes cherchant refuge, elles se trouvaient prises dans les rouages des institutions helvétiques, qui d'entrée leur refusaient le moindre droit. Elles étaient aban- données parce que les nazis avaient anéanti leurs liens sociaux et familiaux.
Les situations très inégales dans lesquelles se trouvaient les victimes, les auteurs des actes et les spectateurs se soldaient par une asymétrie criante. D'un côté, on avait des personnes dénuées de tout droit, de tout pouvoir, des laissés-pour-compte. De l'autre, il y avait les acteurs d'un système bureau- cratique, aveugles à la réalité. Entre eux, un fossé énorme. Pour les victimes, ces circonstances étaient catastrophiques, alors que pour les acteurs, c'était une condition essentielle de leurs agissements. Ce gouffre qui séparait les acteurs de la vision des victimes, leur permettait de continuer à leur faire l'innommable.
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Riassunto
Due casi di profughi ebrei respinti sono per caso documentati in modo così dettagliato che hanno potuto essere qui raccontati e ricostruiti nella loro propria logica. In seguito si è cercato di evincere quali meccanismi e condi- zioni abbiano consentito questa pratica tanto disumana. Questa parte analitica poggiava sull'intento di osservare i singoli attori nelle loro azioni concrete, senza però trascurare le strutture ed i contesti.
Per lo più si trattava di condizioni tipiche di processi burocratici che consen- tirono agli attori di fare ciò che fecero: una ripartizione del lavoro che rendesse invisibile il suo effetto finale e riducesse la propria responsabilità ad una pura competenza tecnica; una struttura gerarchica che sgravasse i singoli dalla loro responsabilità morale; una logica interna che disumanizzasse le persone in cerca di aiuto fino a farle diventare oggetti astratti ed elementi di disturbo. A ciò si aggiunsero le caratteristiche specifiche delle istituzioni coinvolte, in particolare quelle della divisione federale di polizia respon- sabile, la cui prassi era quella di combattere ossessivamente l'„ebraizzazione“; la sua struttura non era stata creata per individuare e risolvere problemi legati all'asilo. Questi interessi, meccanismi e condizioni rendevano la burocrazia completamente cieca nei confronti dei destini delle persone respinte. L'effetto finale della propria prassi risultò insignificante e per così dire irreale per gli attori burocratici, mentre si rivelò catastrofico per le vittime.
In entrambi i casi, le condizioni contestuali influenzarono le azioni degli attori. L'espulsione dei Feingold avvenne all'insaputa più totale dell'opinione pubblica, come probabilmente avvennero anche la maggior parte degli allontanamenti. Solo grazie all'inchiesta successiva, siamo riusciti oggi a gettare uno spiraglio di luce su questa vasta zona d'ombra. Per la famiglia Sonabend, invece, si rese in parte noto all'opinione pubblica l'in- tenzione di respingerli. La protesta e gli interventi a suo favore dimostrano quanto fossero decisivi, in altri casi, l'esclusione di qualsiasi spettatore così come l'isolamento dei rifugiati. L'esempio fa anche supporre che il modo in cui la popolazione percepiva e viveva la situazione (vicinanza alle vittime, articoli di stampa) avesse implicazioni fondamentali per il suo atteggiamento morale.
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Le vittime erano del tutto prive di diritti perchè i nazisti le avevano rese apolidi, venivano respinte dal mondo e abbandonate a loro stesse. Nessuno Stato le difendeva più. Inoltre, nella loro posizione di profughi, si trovavano prese negli ingranaggi delle istituzioni svizzere, che sin dall'inizio negarono loro qualsiasi, pur minima, pretesa giuridica. Erano abbandonate perché i nazisti avevano distrutto tutti i loro legami sociali e familiari.
Le differenze di situazione tra vittime, autori ed osservatori generarono un'enorme asimmetria. Da un lato c'erano gli impotenti, gli abbandonati, i senza diritti; dall'altro lato c'erano gli attori di un sistema burocratico del tutto cieco nei confronti della realtà. Fra questi si spalancava un abisso. Per le vittime fu catastrofico, per gli attori invece fu una condizione di base per le loro azioni. Separati dalle loro vittime, appartenenti a mondi diversi, essi poterono continuare a far loro ciò che fecero.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Ein Abgrund zwischen zwei Welten. Zwei Rückweisungen jüdischer Flüchtlinge im Jahre 1942
In
Studien und Quellen
Dans
Etudes et Sources
In
Studi e Fonti
Jahr
1996
Année
Anno
Band
22
Volume
Volume
Autor
Mächler, Stefan
Auteur
Autore
Seite
137-232
Page
Pagina
Ref. No
80 000 197
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