Politische Emigration aus Sachsen in die Schweiz 1848-1862
von Reiner Gross und Bärbel Förster
I. Einleitung
Die Geschichte Sachsens im 19. Jahrhundert ist durch mehrfache, tiefe Zäsu- ren charakterisiert, die sich zum Teil einschneidend auf das Leben der Men- schen auswirkten. Zu Beginn des Jahrhunderts gehörte das Kurfürstentum Sachsen mit seiner Fläche von reichlich 35'000 Quadratkilometern und dank des wirtschaftlichen Wiederaufbaus nach 17631 neben Österreich, Preussen und Bayern noch immer zu den bedeutendsten Gliedstaaten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Es hielt auch dann am Reich und am Reichsgedanken fest, als dieses nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 schon in Auflösung begriffen war.
Sachsen trat 1806 nicht dem Rheinbund bei und leistete an der Seite Preus- sens gegen die nach Osten ausgreifende Herrschaft Napoleons militärischen Widerstand. Erst die vernichtende militärische Niederlage durch die napoleo- nische Armee auf den Schlachtfeldern von Jena und Auerstedt im Oktober 1806 und die anschliessende Besetzung des Landes durch französische Trup- pen erzwang den Beitritt zum Rheinbund.2 Dafür erhob Napoleon das sächsi- sche Kurfürstentum zum Königreich Sachsen, womit erste territoriale Verän-
1 Schlechte, Horst, «Die Staatsreform in Kursachsen 1762-1763. Quellen zum kursächsischen Retablissement nach dem Siebenjährigen Krieg», in Schriftenreihe des Sächsischen Landes- hauptarchivs Dresden, Nr. 5, Berlin 1958 .- Sachsen 1763-1832. Zwischen Retablissement und bürgerlichen Reformen, hg. v. Uwe Schirmer, Beucha 1996.
2 Kluge, Ulrich, «Sachsen in Europa 1806-1815. Ein Überblick», in Dresdner Hefte, 12. Jg., Nr. 37 (1994): «Dresden in der Napoleonzeit», S. 3-11.
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derungen im Zusammenhang mit der Bildung des Königreichs Westfalen im · Nordwesten und Nordosten Sachsens verbunden waren.
Nach der Völkerschlacht von Leipzig im Oktober 1813 setzte zwischen den Siegermächten auf dem Wiener Kongress ein Ringen um den staatlichen Fortbestand Sachsens ein, das schliesslich nicht Preussen zugeschlagen, son- dern - auf ein Drittel seines Territoriums reduziert - als Königreich im Deut- schen Bund belassen wurde.3
15 Jahre später wurde das Land von revolutionären Unruhen erschüttert, ein Vorgang, den es bis dahin nicht gekannt hatte. Die Septemberunruhen von 1830 und die Aprilunruhen von 1831 hatten zur Folge, dass Sachsen den Übergang zur konstitutionellen Monarchie vollzog.4 Die Verfassung vom 4. September 1831, geschaffen nach südwestdeutschen Vorbildern, steckte bis 1918 den Rahmen der gesellschaftlichen Zustände ab.
In seinen äusseren Verhältnissen trat dann nur noch einmal eine Veränderung ein, als das Land im Ringen um eine Reform des Deutschen Bundes in Rich- tung eines deutschen Nationalstaates, dieses Mal an der Seite Österreichs, nach der Schlacht von Königgrätz im Jahr 1866 und dem Frieden von Ni- kolsburg dem von Preussen dominierten Norddeutschen Bund beitreten musste und 1871 Gliedstaat des Wilhelminischen Deutschen Kaiserreichs wurde.5
In dem halben Jahrhundert zwischen 1815 und 1866 war das Königreich Sachsen ein Staat, auf dessen Territorium sich wichtige Ereignisse der deut-
3 Gross, Reiner, «Kurstaat und Königreich an der Schwelle zum Kapitalismus (1789-1830)», in Geschichte Sachsens, hg. v. Karl Czok, Weimar 1989, S. 297-331.
4 Schmidt, Gerhard, «Die Staatsreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Eine Parallele zu den Steinschen Reformen in Preussen», in Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden, Nr. 6, Weimar 1966. Hammer, M., Volksbewegung und Obrigkeiten. Revolution in Sachsen 1830/31, Weimar/Köln/Wien 1997. Knüpfer, V., Presse und Liberalismus in Sach- sen. Die Position der bürgerlichen Presse im frühen 19. Jahrhundert, Weimar/Köln/Wien 1996.
5 Kretzschmar, Hellmut, «Schicksal und Anteil Sachsens auf dem Wege zum Kriege 1866», in Kretzschmar, Hellmut Vom Anteil Sachsens an der neueren Geschichte. Ausgewählte Auf- sätze, hg. v. Reiner Gross und Manfred Kobuch, Leipzig/Stuttgart 1999, S. 407-465. Ders., Die Zeit König Johanns von Sachsen 1854-1873. Mit Briefen und Dokumenten, Berlin 1960.
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schen und europäischen Geschichte abspielten. Das betrifft insbesondere den Vormärz und die vierzehn Monate der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848/49.
Soweit die bisherigen Forschungen zur Auswanderungsbewegung aus Sach- sen erkennen lassen, gab es vier grundsätzliche Beweggründe, die zum Ver- lassen der sächsischen Heimat führten. Dabei geht es jeweils nicht um einen spezifischen Einzelfall, wie etwa bei dem Weggang einzelner führender säch- sischer Politiker 1815 nach Preussen, sondern um die Auswanderung grösse- rer Menschengruppen aus gleichen Gründen.
Einmal waren es «Gründe allgemeiner Art», die zur Auswanderung führten. In den dreissiger und vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts wurde Sachsen von der in Deutschland vorhandenen allgemeinen Auswanderungswelle er- fasst. Eine Vielzahl von Broschüren, Flugschriften, Zeitungsartikeln und Reiseberichten überschwemmten das Land. Es war vor allem Nordamerika, das Land der Freiheit und der unbegrenzten Möglichkeiten, das nach den vielfältigen Schilderungen zur Auswanderung lockte.
Zum anderen führten vor und nach 1848/49 wirtschaftliche und soziale Gründe zur Auswanderung. Vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten mit ihren sozialen Auswirkungen, so etwa zwischen 1825 und 1833, 1846 und 1847, verliessen Bauern und landwirtschaftliche Arbeitskräfte das Land. Dazu kamen besonders in Sachsen kleine Handwerker und Heimarbeiter, die die Überfahrtskosten nach Amerika durch den Verkauf ihrer Habe zusam- menbrachten. Schliesslich verliessen aus wirtschaftlichen Gründen sächsi- sche Industriearbeiter das Land. Auch sie folgten dem Lockruf der angeblich besseren Lebensumstände in der Neuen Welt.
Ein dritter Grund zur Auswanderung bestand auf religiösem Gebiet. Aller- dings kam es deswegen in Sachsen nur einmal zu einer etwas grösseren be- merkenswerten Auswanderung, derjenigen der «altlutheranischen» Anhänger des Pastors der böhmischen Gemeinde zu Dresden Martin Stephan.
6 Rosenthal, Hildegard, Die Auswanderung aus Sachsen im 19. Jahrhundert (1815-1871), Stuttgart 1931.
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Viertens waren es politische Gründe, die den Weggang veranlassten. Nach 1831 geschah dies noch offiziell, nach dem 9. Mai 1849 illegal. Die meisten der politischen Flüchtlinge begaben sich zunächst in die Schweiz und von da aus nach Nordamerika. Sie suchten und fanden dort einen neuen Wirkungs- kreis, als Farmer ebenso wie als Unternehmer, Gewerbetreibender, Journalist oder Arzt.
Der sächsische Staat förderte die Auswanderung keineswegs. Vor allem wurde darauf geachtet, die Militärdienstpflichtigen nicht vor der Ableistung ihres Militärdienstes aus der sächsischen Staatsangehörigkeit zu entlassen. Grundsätzlich war die Auswanderung im Mandat vom 6. Februar 1830 gere- gelt. Der nach der Einführung der Verfassung vom 4. September 1831 erst- mals gewählte Landtag beschäftigte sich bereits 1833 mit der Frage der Aus- wanderung, ohne Änderungen in den Auswanderungsbestimmungen zu er- wirken. Die Verhandlungen am ausserordentlichen Landtag nach dem März- umschwung 1848 ergaben positivere Entscheidungen über das Auswande- rungswesen, die im Frühjahr 1849 nach der Annahme der Grundrechte des deutschen Volkes zu der Verordnung vom 20. April 1849 führten. Sie hatten die völlige Auswanderungsfreiheit aus Sachsen zur Folge. Eine Mithilfe oder aktive Mitwirkung des Staates bei der Auswanderung trat aber nicht ein.
II. Revolution und Reaktion im Königreich Sachsen
A. Die Revolutionsjahre 1848/49
Im Frühjahr 1848 wurden, wenn auch in unterschiedlicher Intensität, nahezu alle Staaten des Deutschen Bundes von einer Welle von Unruhen, Aufstän- den und demokratischen Bewegungen erfasst, die in ihrer Summe die Be- zeichnung «Revolution» rechtfertigen. Es war aber nicht nur eine Revolution in den deutschen Bundesstaaten von Mecklenburg, Schleswig und Preussen bis Österreich: der europäische Kontinent wurde von bewaffneten Aufstän- den, Regierungswechseln ebenso erfasst wie von nationalen Selbstständig- keitsbestrebungen, von sozialistischen und kommunistischen Bestrebungen. Man rang in Europa seit den Tagen der Französischen Revolution um liberale oder liberalere Verfassungen, um Menschenrechte, Volkssouveränität, Nation und Nationalität. Theodor Schieder charakterisierte dies mit den Worten:
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«In Deutschland und Italien war Nationalbewusstsein eine auf Überwindung von staatlicher Partikularität gerichtete Kraft. Von ihr wurden all diejenigen Schichten erfasst, die an der Überwindung dieser Partikularität interessiert waren: Bildungs- bürgertum, Wirtschaftsbürgertum, in gewissem Grade auch ein nach großstaatli- cher Macht strebendes Offizierskorps. [ ... ] Als die Februarrevolution in Frankreich ausbrach [ ... ], wurde der Schleier einer vornationalen Welt von den Nationen und Nationalitäten weggezogen; sie traten plötzlich mit allen ihren Differenzierungen, Sonderentwicklungen und historischen Prägungen ins volle Rampenlicht der Ge- schichte. Historische Nationen mit ererbten und verbrieften politischen Ansprü- chen und einer ausgeprägten gesellschaftlichen Struktur erschienen neben jungen Völkern, die sich ein Recht auf kulturelle oder gar staatliche Selbständigkeit erst zu erkämpfen suchten, ja erst um ihre nationale Identität mit eigener Sprache und Geschichte rangen.»7
Neben der verfassungspolitischen und nationalen Seite der ganz Europa er- fassenden Revolution waren es soziale Missstände, Forderungen um Mitbe- stimmung in einem konstitutionellen Staat, ländliche und industrielle Armut, mit dem zeitgenössischen Begriff des «Pauperismus» belegt, die Inhalt und Verlauf der Revolution in Europa bestimmten.
Das Ringen um verbesserte Verfassungsverhältnisse mit Vereins- und Ver- sammlungsrecht sowie Pressefreiheit, das Ringen um die Anerkennung der Grundrechte des deutschen Volkes und das Ringen um ein verbessertes Wahlrecht und einen grösseren Einfluss des Landtags durch die Entwicklung vom Zweikammer- zum Einkammersystem kennzeichnete einen politischen Prozess, der sich vom März 1848 bis zum Mai/Juni 1849 in Sachsen8 vollzog.
Im Mittelpunkt stand dabei der Kampf um die nationalstaatliche Einigung Deutschlands mit der Reichsverfassungskampagne und dem Dresdener Mai- aufstand als Höhepunkte.
7 Schieder, Theodor, «Staatensystem als Vormacht der Welt. 1848-1918», in Propyläen Ge- schichte Europas, Bd. 5, Nachdruck Frankfurt a. M. 1992, S. 22 f.
8 Weber, Rolf, Die Revolution in Sachsen 1848/49. Entwicklung und Analyse ihrer Triebkräfte, Berlin 1970. Kretzschmar, Hellmut und Schlechte, Horst, «Französische und sächsische Ge- sandtschaftsberichte aus Dresden und Paris 1848-1849», in Schriftenreihe des Sächsischen Landeshauptarchivs, Nr. 2/3, Berlin 1956. «Der Dresdner Maiaufstand von 1849» in Dresdner Hefte, 13. Jg., Nr. 43, (1995).
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Vereins- und Parteienbildung in Gestalt der Vaterlandsvereine, der Deut- schen Vereine, der Arbeitervereine, im Geheimen wirkende Gemeinden und Mitglieder des Bundes der Kommunisten sowie revolutionsbegeisterte Intel- lektuelle wie Gottfried Semper, Richard Wagner, Robert Blum, Karl Bieder- mann, Johann Andreas Schubert, Julius Schanz, Stephan Born und Heinrich von Treitzschke prägten diesen politischen Prozess.
Auch für Sachsen liegt der Ausgangspunkt der Revolution in Frankreich. Die Nachrichten vom Sturz Guizots am 23. Februar 1848, von den blutigen Zu- sammenstössen französischer Truppen mit der Pariser Bevölkerung am 24. Februar, der Flucht des Bürgerkönigs Louis Philipp und schliesslich der Ausrufung der Republik in Paris am 28. Februar erreichten Sachsen in Win- deseile. Am Vormittag des 27. Februar unterrichtete der französische Ge- sandte in Dresden, Graf Reinhard, die sächsische Regierung. Der spätere sächsische König Johann erinnerte sich an diese Tage mit den Worten:
«Die erste Nachricht aus Paris über das bekannte oppositionelle Bankett störte diese Freuden nicht sehr. Man legte denselben keine grosse Wichtigkeit bei; [ ... ]. Am anderen Morgen lasen wir in der Zeitung die Proklamierung der Republik in Paris. Man traute seinen Augen nicht, aber es war der Anfang jener verhängnis- vollen Zeit, die nun Schlag auf Schlag hereinbrach. Als dieser Lärmruf aus Paris erscholl, glaubte man in Sachsen in einer verhältnismässig ruhigen Strömung zu sein.»9
Zu diesem Zeitpunkt hatten die revolutionären Ereignisse bereits auf Deutschland übergegriffen. Am 27. Februar 1848 hatte die badische Volks- versammlung in Mannheim Pressefreiheit, Vereinsfreiheit, Volksbewaffnung und ein deutsches Parlament gefordert und als erste Reaktion darauf hob der Bundestag in Frankfurt a. M. die Pressezensur auf und bestimmte den alten deutschen Reichsadler als Bundeswappen und die Farben Schwarz-Rot-Gold als Bundesfarben. Der Fortgang der Revolution war damit aber nicht mehr zu bremsen.
9 «Lebenserinnerungen des Königs Johann von Sachsen. Eigene Aufzeichnungen des Königs über die Jahre 1801 bis 1854», hg. v. Hellmut Kretzschmar, in Deutsche Geschichtsquellen des 19. u. 20. Jahrhunderts, Bd. 42, Göttingen 1958, S. 192-193.
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Das entscheidende Ereignis in diesem als erste Phase der Revolution be- zeichneten Entwicklungsabschnitt fand am 13. März 1848 in Wien statt. An diesem Tage wurde der Staatskanzler Fürst Metternich gestürzt. In Preussen, wo die Unruhen am 6. März mit Revolten in Köln, Magdeburg und Berlin begonnen hatten, war der 18. März entscheidend. An diesem Tag beschloss der Kronrat wesentliche Zugeständnisse an die nationale und liberale Bewe- gung, die Einsetzung eines neuen Ministeriums, das unter Camphausen am 29. März seine Tätigkeit aufnahm, und die Ausarbeitung und Verabschiedung einer Verfassung. Am gleichen Tage kam es zu den ersten Strassenkämpfen und Todesopfern unter den protestierenden Menschen. Am 19. März musste sich Preussens König Friedrich Wilhelm IV. vor den in den Schlosshof ge- brachten Leichen der gefallenen Revolutionäre verneigen. Am 20. März kam es zu Unruhen in München.
Auch in anderen deutschen Territorien gingen die Menschen auf die Strasse und bekundeten offen ihren Unmut über die bestehenden Verhältnisse und ihren Willen zu deren Veränderung.
In diese revolutionären Ereignisse ist das Königreich Sachsen eingebunden. Ab 29. Februar überschlugen sich die Mitteilungen und Ereignisse. Weber notierte am 1. März in seinem Tagebuch:
«Nun aber vollends die gestrigen Nachrichten, nach welchen die ganzen Greuel der früheren Revolution sich zu erneuern scheinen. Alle Welt lief zusammen. [ ... ]. Mittags [also am 1. März] kamen die Minister zusammen, als ob die was an der Sache ändern könnten! Die Rückwirkung dieses ungeheuren Ereignisses werden wir spüren bis in die geringste Dorfgemeinde. Und ob wir nicht in wenigen Jahren in Deutschland ebenfalls erneute Revolution haben, von welchen Zufälligkeiten hängt das ab. Ich sagte es Könneritz, der mich auslachte, ich sähe zu schwarz. Mittags ass ich beim Minister Falkenstein, recht gut und auf einem schönen Ge- schirr, bei dem uns unwillkürlich einfiel, wie schade es wäre, wenn es einmal zum Fenster hinausstürzte!»10
Diese Reflexionen des 42jährigen Weber sollten bald Realität werden. Man brauchte nicht wenige Jahre bis zur erneuten Revolution, man hatte sie auch in Sachsen in wenigen Tagen. Sie ging wie so oft in der sächsischen Ge-
10 Nachlass Karl v. Weber, Tagebücher, Bd. 1, Sächsisches Hauptstaatsarchiv.
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schichte des 19. Jahrhunderts von Leipzig aus. Robert Blum, der Vertreter der radikal-demokratischen Bewegung und spätere Vizepräsident der Frank- furter Nationalversammlung, Märtyrer der deutschen Revolution - er wurde am 1. November 1848 auf der Brigittenau bei Wien erschossen -,11 hatte bereits am 1. März eine Petition wegen Gewährung der Pressefreiheit an die Regierung in Dresden abgesandt. Am 2. März reiste eine Deputation der Leipziger Stadtverordneten unter Karl Biedermann nach Dresden, um im Dresdner Schloss König Friedrich August II. ebenfalls eine Petition persön- lich zu überreichen. Die Audienz war am 3. März auf Mittag 12.00 Uhr fest- gesetzt. Diese Audienz verlief «ungnädig», wie berichtet wird. Friedrich August II. erboste sich über das Ansinnen einer Stadtgemeinde, ihn darüber zu belehren, was dem Wohle des Landes dienlich sei: er bezeichnete gegen- über den verdutzt dastehenden Leipziger Bürgern, unter denen sich auch Biedermann und Blum befanden, mit erregten Worten das Anliegen als un- erlaubt und anmassend, stampfte mehrmals heftig mit dem Fuss auf und ver- liess zornig den Audienzsaal. Am 3. März bot das Ministerium Könneritz dem König geschlossen den Rücktritt an, der ihn aber ablehnte. Ein erstes Zugeständnis an die Petitionsbewegung aus dem ganzen Land bestand darin, dass der König am 5. März 1848 den Innenminister Johann Paul von Falken- stein entliess. Am 6. März formulierten die Minister eine Ansprache des Königs an seine Sachsen, die aber nicht die Zugeständnisse enthielt, welche man allgemein erwartete. Der Aufruf blieb wirkungslos. Am Abend des 7. März fand eine entscheidende Beratung im Gesamtministerium statt, in der deutlich wurde, dass das Ministerium zurücktreten müsse, um den offenen Ausbruch eines bewaffneten Kampfes und die Proklamierung der Republik zu verhindern. Am 10. März stand der Rücktritt des Ministeriums Könneritz fest, der am 13. März vollzogen wurde. Am Abend dieses Tages stand das neue Kabinett fest: Dr. Karl Hermann Alexander Braun, Gerichtsdirektor in Plauen, als Justizminister und Vorsitzender im Gesamtministerium. - Ludwig von der Pfordten, Professor des römischen Rechts an der Universität Leipzig und dessen Rektor, als Innenminister, ab dem 25. März als Aussenminister. - Robert Georgi, Fabrikbesitzer und Bankier in Mylau im Vogtland, als Fi- nanzminister. Am 16. März wurde v. Holtzendorff als Kriegsminister, am 23. März Martin Oberländer zum Innenminister berufen.
11 Schmidt, Siegfried, Blum Robert (1807-1848), Vom Leipziger Liberalen zum Märtyrer der deutschen Demokratie, Weimar 1971.
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Damit war das neue Ministerium, das als Märzministerium in die sächsische Geschichte einging, komplett. Ihm gehörten zwei Vogtländer und ein Zwick- auer an, drei Bürgerliche standen neben zwei Adeligen. Ein dritter Vogtlän- der vertrat ab Ende März Sachsen beim Bundestag und bei der provisorischen Zentralgewalt in Frankfurt a. M .: Karl Gottlob Todt, seit 1832 Bürgermeister von Adorf und Vertreter der linksradikalen Opposition in der Zweiten Kam- mer der Ständeversammlung. Das Ministerium mit Männern einer jüngeren Generation stand beispielhaft für das neue gesellschaftliche System, das an- gestrebt werden sollte. Dem liberalen Märzministerium entsprach das Pro- gramm der Regierung, das am Tag seiner Berufung veröffentlicht wurde. Es enthielt in acht Punkten die wichtigsten Märzforderungen: 1. Vereidigung des Militärs auf die Verfassung. - 2. Aufhebung der Zensur. - 3. Reform der Rechtspflege auf der Grundlage der Öffentlichkeit und Mündlichkeit, in Strafsachen Geschworenengerichte. - 4. Reform des Wahlgesetzes. - 5. An- erkennung des Vereinsrechts. - 6. Gesetzliche Ordnung der kirchlichen Ver- hältnisse im Geiste von Duldung und Parität. - 7. Revision des Vereinszoll- tarifs. - 8. Aktive Mitwirkung an der Umgestaltung des Deutschen Bundes. Vieles von diesem Programm wurde in den folgenden Monaten realisiert. Die Radikalisierung der Bewegung schritt aber bald darüber hinweg und führte dazu, dass das liberale Ministerium Braun im Februar 1849 am sogenannten «Unverstandslandtag» scheiterte.
Nach dem Märzumschwung des Jahres 1848 setzte in Sachsen ein rasanter Prozess der politischen Parteienbildung ein. Von Leipzig ausgehend, bildeten sich ab dem 28. März in allen Landesteilen Vaterlandsvereine. Im April 1849 existierten in Sachsen 280 Vaterlandsvereine mit etwa 75'000 Mitgliedern. Das entsprach 16 % der männlichen Bevölkerung Sachsens. Neben den Va- terlandsvereinen entstanden die Deutschen Vereine, die Arbeitervereine12 und einzelne kleine Gemeinden des Bundes der Kommunisten. Diese Kräftegrup- pierungen bestimmten zunehmend das politische Leben in Sachsen wie auch die Auseinandersetzungen innerhalb der Zweiten Kammer der Ständever- sammlung und mit dem Märzministerium die weitere Entwicklung im Land sowie die Stellung Sachsens in den deutschen Angelegenheiten.
12 Schlechte, Horst, «Die Allgemeine Deutsche Arbeiterverbrüderung 1848-1850. Dokumente des Zentralkomitees für die deutschen Arbeiter in Leipzig», in Schriftenreihe des Staatsar- chivs Dresden, Bd. 11, Weimar 1979.
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Im September/Oktober 1848 kommt es zu einer ersten politischen Krise. Am 21. Mai 1848 hatte der Ausserordentliche Landtag seine Beratungen aufge- nommen. Seine wichtigste Aufgabe bestand in der Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes, das ein demokratisches Wahlrecht in Sachsen begrün- den sollte. Der am 4. September 1848 veröffentlichte Wahlgesetzentwurf des Märzministeriums entsprach jedoch nicht den Vorstellungen der Demokraten. Die Generalversammlung der sächsischen Vaterlandsvereine lehnte den Ent- wurf ab und forderte zugleich die Bildung einer neuen Regierung. Eine Ver- sammlungswelle überzog das Land. In Chemnitz kam es am 11. und 12. September zu einem spontanen Aufstand mit Barrikadenbau und Militär- einsatz. Vom 5. bis 11. Oktober 1848 revoltierte in Zwickau sächsisches Militär. Die Erschiessung Robert Blums auf der Brigittenau bei Wien liess die Versammlungsbewegung nochmals aufleben. Die demokratisch-republi- kanischen Kräfte wurden gestärkt, so dass die Regierung am 15. November 1848 letztlich doch ein verbessertes Wahlgesetz erliess. Die im Dezember 1848 auf dieser Grundlage durchgeführten Wahlen zur Ständeversammlung führten zu einer völlig veränderten personellen Zusammensetzung der Ersten und der Zweiten Kammer. In die aus 75 Abgeordneten bestehende Zweite Kammer zogen 66 Demokraten, 7 Liberale und 2 Konservative ein. Der neue Landtag trat am 10. Januar 1849 erstmals zusammen und wurde als Reprä- sentation des «souveränen Unverstandes» oder kurz «Unverstandslandtag» bezeichnet. Die sich bald abzeichnenden unüberbrückbaren Gegensätze zwi- schen dem Landtag und dem Märzministerium, erst bei der Steuerbewilli- gung und dann bei der geforderten Annahme der «Grundrechte des deutschen Volkes», führten am 24. Februar 1849 zum Rücktritt des Märzministeriums. An dessen Stelle wurde durch König Friedrich August II. ein Beamtenmini- sterium berufen. Bereits im März nahmen die Spannungen zwischen dem Landtag und dem neuen Ministerium zu, vor allem dann, als der Wortführer der republikanisch-demokratischen Kräfte im Landtag, der Bautzner Rechts- anwalt Samuel Erdmann Tzschirner am 12. März 1849 ein Programm für die Umgestaltung der sächsischen Verfassung vortrug und unter anderem die Einführung des Einkammersystems, eine progressive Einkommens- und Vermögenssteuer, eine allgemeine Gemeindeordnung mit voller Selbstver- waltung, die allgemeine Volksbewaffnung und die Abschaffung des Adels verlangte. Die darüber im Verlauf des März 1849 geführten Auseinanderset- zungen, getragen auch von den etwa 140 in Sachsen erscheinenden demo- kratischen Presseorganen, leiteten in die Reichsverfassungskampagne über.
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Das Ringen um die Annahme der von der Frankfurter Nationalversammlung verabschiedeten Reichsverfassung, das bald ausartete in einen Kampf um eine demokratische Regierung, begann in Sachsen am 14. April 1849 mit dem Antrag im Landtag zur Annahme der Reichsverfassung durch das Kö- nigreich Sachsen. Der Ablehnung dieses Antrages durch das Beamtenmini- sterium Held folgte am 28. April das Votum der Zweiten Kammer für die Anerkennung der Reichsverfassung und noch am gleichen Tag die Kam- merauflösung durch den sächsischen König nach preussischem Vorbild. Das führte letztlich zum Dresdner Aufstand vom 3. bis zum 9. Mai 1849.
Die bewaffnete Erhebung in Dresden war als Teil einer Volkserhebung in Deutschland längerfristig vorbereitet, brach aber spontan aus. Nach der Kammerauflösung am 28. April hatte der Ausschuss des Dresdner Vater- landsvereins die Führung der Opposition übernommen. Danach gab es Ver- sammlungen, Adressen und Petitionen an den König mit der Forderung, die Reichsverfassung anzunehmen. Auch die Kommunalgarden, die für den 3. Mai zu einer grossen Parade auf dem Dresdner Altmarkt befohlen waren, waren mehrheitlich für die Reichsverfassung. In dieser Situation ersuchte Sachsen Preussen um die Bereitstellung von Truppen. Als dies am 2. Mai in Dresden bekannt wurde, bildete sich dort am 3. Mai ein «Landes-Verteidi- gungsausschuss gegen fremde Truppen». Als dann am Nachmittag jenes Tages Dresdner Bürger Waffen für die Abwehr der «Invassoren» forderten, kam es zum Ausbruch des bewaffneten Kampfes. Noch am Abend des 3. Mai begann in der Dresdner Innenstadt der Barrikadenbau, und als in den frühen Morgenstunden des 4. Mai König Friedrich August II. mit seiner Familie und den Ministern auf den Königstein flüchtete, bildete sich am Vormittag des- selben Tages auf dem Dresdner Rathaus eine Provisorische Regierung Sach- sens, bestehend aus Otto Leonhard Heubner, Samuel Erdmann Tzschirner und Karl Gottlob Todt. Diese Provisorische Regierung organisierte den mili- tärischen Widerstand gegen das sächsische und das ab dem 5. Mai einge- setzte preussische Militär, setzte dazu einen Generalstab mit Michael Ba- kunin und zwei Polen ein, organisierte den Barrikadenbau und militärische Zuzüge aus dem ganzen Land. Als am späten Mittag des 5. Mai die Kampf- handlungen durch das Militär wieder aufgenommen wurden, standen den etwa 3000 Barrikadenkämpfern 2800 sächsische und 2200 preussische Sol- daten gegenüber. Die teilweise erbitterten Gefechte, der Kampf um jedes Haus, unter anderem mit Wanddurchbrüchen, um hinter die zum Teil unein- nehmbaren Barrikaden zu gelangen, dauerten bis zum frühen Morgen des 9. Mai. Zu diesem Zeitpunkt wurde deutlich, dass die Revolutionäre den Sieg
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nicht erringen würden. Der von Michael Bakunin und Stephan Born bereits am 8. Mai vorbereitete Rückzug erfolgte am Morgen des 9. Mai. Etwa 2000 Kämpfer gingen nach Freiberg. Dort löste Born den Verband auf. Er wie andere auch gelangten über Böhmen in die Schweiz. Der grössere Teil jedoch zog nach Chemnitz und, in kleinere Gruppen aufgelöst, in die Pfalz.
B. Die Ära Beust, 1849-1866
Nach der militärischen Niederschlagung des Maiaufstandes begann in Sach- sen eine Zeit der Reaktion, die als Ära Beust13 in die sächsische Geschichte eingegangen ist. Sie reicht vom Juni 1849 bis zu der von Bismarck erzwun- genen Entlassung Beusts aus dem sächsischen Staatsdienst im Sommer 1866. Neben Friedrich Ferdinand von Beust, der im Februar 1849 das Aussenmini- sterium übernahm, waren Justizminister von Zschinsky, Innenminister von Friesen und Kriegsminister von Rabenhorst die bestimmenden konservativen politischen Kräfte.
Unmittelbar nach dem 9. Mai - am 8. Mai war der Belagerungszustand aus- gerufen worden, der erst am 3. Juni 1850 aufgehoben wurde - wurden durch die Regierung die Stadtverordnetenkollegien ebenso aufgelöst wie die Kom- munalgarden. Die politischen Vereine und die Presse wurden systematisch eingeschränkt, am 4. Juli 1850 wurden die Arbeiterverbrüderung und die Arbeitervereine verboten. Als die Regierung im Verlauf des Frühjahrs 1850 auch mit dem reaktivierten Landtag von 1848 in Streit geriet, wurden am 1. Juni 1850 die Kammern erneut aufgelöst. Am 3. Juni 1850 wurden die Vereins-, die Versammlungs- und die Pressefreiheit ausser Kraft gesetzt und die alten Stände des Vormärz als fungierender Landtag wieder eingesetzt. In der inneren Entwicklung Sachsens war durch das konsequente Vorgehen gegen die demokratische Bewegung und ihre Anhänger bis in den Anfang der sechziger Jahre jede Oppositionsbewegung ausgeschaltet.
Der militärische Sieg löste eine Welle kriminalpolizeilicher und gerichtlicher Untersuchungen, politischer Prozesse und Verurteilungen sowie steckbriefli- cher Verfolgungen aus. Todesstrafen, die später in lebenslängliche Zucht-
13 Rumpler, Helmut, Die deutsche Politik des Freiherrn von Beust 1848-1850. Zur Problematik mittelstaatlicher Reformpoltik im Zeitalter der Paulskirche, Wien/Köln/Graz 1972.
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hausstrafen umgewandelt wurden, Zuchthaus- und Gefängnisstrafen trafen die im Lande gebliebenen und bald verhafteten Demokraten.14 14 Die in die Emigration gegangenen Teilnehmer am Maiaufstand 1849 wurden noch Jahre später von der sächsischen Polizei geheimdienstlich beobachtet.13 Über Jahre hinweg liefen die Gerichtsprozesse wegen Beteiligung an den Maiunruhen vor den örtlichen Gerichten bis in die letzte Berufungsinstanz des Oberap- pellationsgerichtes in Dresden. Nach der Beendigung des Aufstandes hatte eine umfassende Verhaftungswelle eingesetzt. Die nicht sofort gefangenge- nommenen Teilnehmer wurden steckbrieflich ausgeschrieben. Reichlich drei Wochen dauerten die Verhaftungen, Vernehmungen und gerichtlichen Unter- suchungen gegen etwa 6200 Personen. Dann hatte das Stadtgericht Dresden mit seiner Kriminalabteilung als die mit der Untersuchung beauftragte Be- hörde einen Überblick über den noch zu verfolgenden Personenkreis gewon- nen. Ab dem 10. Juni 1849 wurden ausführliche Steckbriefe einer Reihe bekannter Persönlichkeiten publiziert, die sich der Verhaftung durch Flucht entzogen hatten. Zu den steckbrieflich Gesuchten gehörten Samuel Erdmann Tzschirner, Karl Gottlob Todt, Hermann Köchly, Ludwig Wittig, Gottfried Semper und Richard Wagner. Sie und viele andere unterlagen ab dem Som- mer 1849 einer Verfolgungs- und Überwachungskampagne nahezu aller deutschen Einzelstaaten. Dazu gehörten neben der Zusammenarbeit der Poli- zeiorgane im «Verein von Polizei-Beamten zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung» die Sammlung und der Austausch von Informationen über die revolutionäre und demokratische Bewegung im Inland wie im Ausland, die Herausgabe von Wochenberichten, in denen diese Informationen intern ver- breitet wurden, und die geheimpolizeiliche Überwachung auch der emigrier- ten Teilnehmer der bewaffneten Aufstände vom Mai und Juni 1849.
14 Röckel, August, Sachsens Erhebung und das Zuchthaus zu Waldheim, Dresden 1863, neu hg. v. Rolf Weber unter dem Titel Zu lebenslänglich verurteilt, Berlin 1963.
15 Dokumente aus geheimen Archiven, hg. v. Friedrich Beck, Bd. 5, Weimar 1993.
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III. Asyl im Schweizerischen Bundesstaat
A. Die Zuflucht
«Ich [Richard Wagner] muss unverholen eingestehen, dass mir die Freiheit über alles gut schmeckt [ ... ], die herrliche Schweizerluft, die stolzen frischen Alpenge- genden, einige tüchtige Freunde erzeugen in mir das Gefühl der Freiheit, unge- hemmter Thätigkeit, muthiger Lust zu arbeiten.»16
Angst vor politischer Verfolgung und Bestrafung war sicherlich die vorran- gige Motivation für die Flucht aus Sachsen in die Schweiz. Hinzu kamen die verschiedensten Hoffnungen bezüglich der Möglichkeit eines erneuten Auf- standes in der Heimat sowie ein verschieden ausgeprägtes Bewusstsein, sich in der Schweiz weniger repressiv kontrolliert auf eine neue Aktion vorberei- ten zu können. Die Schweiz bot den Flüchtlingen die Freiheit für politische Betätigung und politische Propaganda innerhalb der Ausländerkolonien,17 vor allem in den liberalen Kantonen, welche die Flüchtlinge fast ohne Einschrän- kung politisch agieren liessen, sowie die Möglichkeit, ohne jegliche Zensur Schriften zu publizieren, die in Deutschland entstanden, für Deutschland gedacht und gegen die dort herrschende Ordnung gerichtet waren.18
Die Natur und die politischen Verhältnisse in der Schweiz waren es, welche die Bewunderung und das lebhafte Interesse der deutschen und damit auch der sächsischen Emigranten weckte. Die schweizerische Natur gab den Flüchtlingen immer wieder Anlass zu schwärmerischen Schilderungen. In den politischen Verhältnissen der Schweiz sahen sie vieles von dem verwirk- licht, was sie für ihr eigenes Vaterland erstrebt hatten. Hatten sie doch mit der Schweiz den Boden desjenigen Landes betreten, in dem gerade das glücklich erkämpft worden war, was in Deutschland missglückt oder nur in
16 Vgl. Lippert, Woldemar, Richard Wagners Verbannung und Rückkehr 1849-1862, Dresden 1927, S. 22 f.
17 Vgl. Urner, Klaus, Die Deutschen in der Schweiz. Von den Anfängen der Kolonienbildung bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges, Frauenfeld und Stuttgart 1976, S. 116 ff.
18 Vgl. Goehrke, Carsten, «Zuflucht Schweiz - Einige Vorbemerkungen», in Zuflucht Schweiz. Der Umgang mit Asylproblemen im 19. und 20. Jahrhundert, hg. von Carsten Goehrke und Werner G. Zimmermann, Zürich 1994, S. 57.
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sehr unvollständigem Masse erreicht worden war: die Demokratisierung der Staatsglieder und des Staatsganzen. Hier kamen sie mitten hinein in eine demokratische und republikanische Praxis und benutzten eifrig die Gelegen- heit, diese mit ihren demokratischen und republikanischen Theorien und Phantasien zu vergleichen, was zu höchstem Lob und bitterstem Tadel zu- gleich führte. Auch der wohlwollendste Betrachter musste feststellen, dass in der Schweiz keineswegs alles vollkommen war, und trotzdem gab auch der schärfste radikale Kritiker zu, dass sie der Grundstein europäischer Freiheit und die einzige normale Staatsbildung in der Kette politischer Monstrositäten des monarchischen Europa war, in welcher allein Freiheit und Humanität existieren und sich geltend machen konnten.19
Er sei wohl doch kein Republikaner, bekannte Gottfried Semper in einem Brief aus dem Jahre 1857 nach der Erfahrung, die er mit dem vielgepriesenen Gemeinwesen der Schweiz gemacht hatte. Er fährt fort:
«Meine Republik ist eine Gemeinde des Vertrauens, die demjenigen, der seine Sa- che versteht, Vollmacht giebt, ihn walten lässt und bei Abgabe des Amtes ihm Verantwortung fordert; hier ist die Republik der Vielregierenden, die dem Wichte dasselbe Gewicht beilegt wie dem Meister und diesem auf aller Weise [ ... ] bis zur Verzweiflung enunziert.»20
Die Flüchtlingspolitik der Schweiz vor der endgültigen Substitution des Bun- desvertrages von 1815 durch die neue Bundesverfassung vom Herbst 1848 lag in der Hand der Kantone. Die Eidgenossenschaft wurde durch internatio- nale Verwicklungen, ausgelöst durch kantonale Flüchtlingspolitiken, aus- senpolitisch unter Druck gesetzt. Dabei war die Organisation der Tagsatzung ein wenig tragfähiges Instrument, um die Bundesinteressen gegenüber den Kantonen durchzusetzen.21 Zur Zeit des Ausbruchs der europäischen Revolu- tionen war die Reform der schweizerischen Verfassung, die nach dem Son-
19 Vgl. Lüthi M., «Die Schweiz im Urteil deutscher Flüchtlinge um 1848», in Deutschland und die Schweiz in ihren kulturellen und politischen Beziehungen während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, Berner Untersuchungen zur Allgemeinen Geschichte, hg.von Werner Näf, Bern 1936, S. 52, 124.
20 Vgl. Laudel, Heidrun, «Gottfried Sempers Ringen um eine repräsentative Demokratie», in Dresdner Hefte. Beiträge zur Kulturgeschichte, 13. Jg., Nr. 43, 3/95, S. 53 f.
21 Vgl. Goehrke, Carsten, (Anm. 18), S. 41.
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derbundskrieg in Gang gekommen war, noch nicht abgeschlossen. Aussen- politisch wurde die Eidgenossenschaft als neutraler Kleinstaat, dazu als ein- zige Republik Europas, von den Monarchien des Kontinents misstrauisch beobachtet. Mit gespannter Aufmerksamkeit verfolgte das Ausland die Vor- gänge rund um die Flüchtlinge in der Schweiz und benutzte jeden möglichen Anlass, Kritik an der Flüchtlingspolitik zu üben und auf die Nichterfüllung zwischenstaatlicher Pflichten hinzuweisen.
In der Bundesverfassung von 1848 wird im Artikel 57 dem Bund das Recht gegeben, Fremde, welche die innere und äussere Sicherheit der Eidgenossen- schaft gefährden, aus dem schweizerischen Gebiet wegzuweisen.22 Damit war die Grundlage geschaffen, die eng mit der Aussenpolitik zusammenhän- gende Problematik der Asylgewährung auf Bundesebene zu behandeln. Der Vollzug der im Artikel 57 der Bundesverfassung erwähnten und vom Ge- samtbundesrat verfügten Ausweisung oder Internierung von Flüchtlingen wurde an die Kantone delegiert. Dasselbe gilt für die Ausschaffung, deren Basis ein Niederlassungsvertrag war. Wenn eine Kantonsregierung sich ei- nem solchen Bundesratsbeschluss widersetzte, konnte der Bundesrat eidge- nössische Kommissäre in den entsprechenden Kanton schicken, die an Ort und Stelle für die Durchsetzung des Beschlusses besorgt waren.
Die politische Fremdenpolizei unterstand in administrativer und organisatori- scher Hinsicht dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Die Kompetenzverteilung zwischen dem EJPD und der kantonal organisier- ten Fremdenpolizei wurde durch das «Bundesgesetz über die Organisation und den Geschäftsgang des Bundesrathes» vom 16. Mai 184923 geregelt, allerdings viel zu wenig klar, als dass Reibereien zwischen dem Bund und den Kantonen im Bereich der Handhabung der Fremdenpolizei vermieden worden wären. n. 24
22 Offizielle Sammlung [ .. ], (AS), I, S. 1-35.
23 AS, I, S. 49-64, hierin Art. 25, Ziff. 7 und 8.
24 Vgl. Grossen, Gaby; Steffen, Therese; Wiedmer, Stefan; Wyss, Stefan «Die politische Polizei in den ersten Jahrzehnten des Schweizerischen Bundesstaates», in Studien und Quellen, Nr. 18, Bern, Schweiz. Bundesarchiv, 1992, S. 116 ff.
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Bundes- und kantonale Behörden reagierten mit ihrer Flüchtlingspolitik kei- neswegs nur auf das internationale Umfeld, sondern mindestens ebensosehr auf Stimmungen und Strömungen der Schweizer Öffentlichkeit, des «Sou- veräns». Es ist also auch nach der Akzeptanz der Fremden durch ihre Schweizer Umgebung zu fragen, genauer danach, unter welchen inneren und äusseren Bedingungen sie geduldet, eingeladen, stürmisch gefeiert oder ab- gelehnt wurden.23 Viele Schweizer symphatisierten offen mit der Revolution im Nachbarland, was sich allerdings nicht immer in der Flüchtlingspolitik der einzelnen Kantone niederschlug.26 Diese war geprägt von der im jeweils betroffenen Kanton vorherrschenden politischen Partei und aus diesem Grund von Kanton zu Kanton verschieden. Die seit den 1830er Jahren liberalen bzw. regenerierten Kantone nahmen die hauptsächlich ebenfalls liberalen politischen Flüchtlinge mit Freuden auf, weil sie in ihnen die Märtyrer der Freiheit sahen. Andere Kantone, wie zum Beispiel Schwyz, Obwalden und Zug, weigerten sich rundweg, Flüchtlinge aufzunehmen.27
Bei der Verteilung der vielen tausend Flüchtlinge ging es vor allem darum, diesen nach Möglichkeit Arbeit zu verschaffen. Die grosse Masse war mit- tellos und wurde kaserniert. Ein kleiner Teil wohnte privat und bestritt den Lebensunterhalt selbst, sei es, dass die Flüchtlinge die nötigen Mittel besas- sen oder sich erarbeiteten, sei es, dass sie von Freunden unterstützt wurden. Bei der Arbeitssuche waren die Gebildeten und gut Ausgebildeten erheblich im Vorteil, denn am ehesten liess sich Arbeit durch Unterricht aller Art finden. Zwischen den beiden Gruppen der Unterstützungsbedürftigen und derjenigen, die für ihren Unterhalt selbst aufkamen, bestand immer eine Fluktuation. Beide Kategorien wurden von den Kantonen überwacht, und für einen Wechsel von einem Kanton in einen anderen, etwa um eine Arbeit anzutreten, war eine Bewilligung aus Bern erforderlich.28 Die von den Kan- tonen zu erstellenden Flüchtlingslisten dienten zum einen der Kontrolle und
25 Vgl. Goehrke, Carsten, (Anm. 18), S. 10 f.
26 Vgl. Reiter, Herbert, «Politisches Asyl im 19. Jahrhundert. Die deutschen Flüchtlinge des Vormärz und der Revolution von 1848/49 in Europa und den USA», in Historische For- schungen, Bd. 47, Berlin 1992, S. 170.
27 Vgl. Frei, Jürg, Die Schweizerische Flüchtlingspolitik nach den Revolutionen 1848 und 1849, Zürich 1977, S. 341.
28 Idem, S. 385.
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Überwachung, zum anderen der Kostenabrechnung. Der Bund unterstützte die Kantone kostenmässig mit einer Rückvergütung von 35 Rappen pro Person und Tag.29 Obwohl auf diese Weise für Unterkunft und Verpflegung, das Allernötigste also, der in der Mehrzahl mittellosen Flüchtlinge vorerst einmal gesorgt war, war jede Unterstützung in Form von Geld- und Kleider- spenden, die zum Beispiel von den deutschen Volksvereinen und vermögen- den Einzelpersonen eintrafen, willkommen.
Die Schweizer Bevölkerung stand in ihrer Mehrheit den Flüchtlingen an- fänglich gutgesinnt gegenüber. Sie nahm Anteil an deren Unglück, zeigte Hilfsbereitschaft, stellenweise sogar Begeisterung. Das galt hauptsächlich für städtische Gebiete.30 Auf dem Lande überwog von Anfang an die Skepsis, die sich oft in passivem Widerstand gegen die behördlichen Anordnungen in der Flüchtlingsfrage äusserte. Mit der Zeit flaute allerdings die Begeisterung ab, und letztlich empfand man die Flüchtlinge sogar als Last, wozu die konser- vative Presse durch ihre Versuche, die Flüchtlinge gegen die Bevölkerung auszuspielen, entscheidend beitrug.31
B. Die Alternativen
1848/49 hielten sich ca. 12'000 Flüchtlinge in der Schweiz auf.32 Die Flücht- linge waren den Schweizer Behörden trotz etwaiger Sympathien mit deren
29 Diese Rückvergütung galt für jene Flüchtlinge, die infolge der Ereignisse in Baden in die Schweiz gekommen waren. Ausgenommen davon waren jene, die auf eigene Faust eine An- stellung gefunden hatten oder vom Kanton zu öffentlichen Arbeiten herangezogen werden konnten. Bei solchen Flüchtlingen blieb die allfällige Unterstützung sowie der Entscheid der Asylsgewährung, vorbehaltlich Art. 57 der Bundesverfassung, nach wie vor Sache der Kan- tone.
30 Bern z. B. genoss in Flüchtlingskreisen den Ruf eines sicheren Hortes; die radikale Berner Regierung sah in den Flüchtlingen unglückliche Gesinnungsgenossen, die im Kampf um ra- dikale Postulate leider unterlegen waren. Vgl. Frei, Jürg, (Anm. 27), S. 392.
31 Idem, S. 400 ff.
32 Das sind ca. 0,5 % der schweizerischen Gesamtbevölkerung, die sich im Jahr 1850 auf 2'392'740 belief; vgl. Vuilleumier, Marc, Flüchtlinge und Emigranten in der Schweiz. Ein hi- storischer Überblick, St. Gallen 1989, S. 27. Direkt unter Bundeskontrolle standen nur knapp 10'000 Flüchtlinge, insgesamt wird die Zahl aber auf ca. 12'000 geschätzt. Vgl. Frei, Jürg, (Anm. 27), S. 321 ff.
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republikanischer Gesinnung aufgrund innen- und aussenpolitischer Probleme auf Dauer durchaus nicht willkommen. Um eine schnelle Reduktion der Flüchtlingszahlen zu erreichen, verfolgte man seitens des Bundesrates ver- schiedene Wege, die im Verlaufe der Jahre auch zum Erfolg führten.
Nach Ansicht des Bundesrates war eine Amnestierung der Flüchtlinge in ihrer Heimat die weitaus beste Lösung.
Die meisten deutschen Staaten rückten von ihrer Haltung gegenüber heim- kehrwilligen Flüchtlingen ab, so dass die Rückkehr der Mitläufer und der weniger exponierten Teilnehmer der Aufstände in die Heimat relativ rasch möglich war. Insgesamt kehrten zwei Drittel aller in der Schweiz verzeich- neten Revolutionsflüchtlinge während des ersten Exiljahres in ihre Heimat zurück, darunter die meisten Soldaten des Revolutionsheeres.33 Anfang Januar 1850 befanden sich noch knapp 2'000 deutsche Flüchtlinge in der Schweiz.34
Für den Schweizerischen Bundesrat richtete Johann Ulrich Schiess, der Kanzler der Eidgenossenschaft, am 19./23. Oktober 1849 ein Schreiben an die sächsische Regierung: Die Schweiz habe sich stets korrekt verhalten und alle internationalen Verpflichtungen erfüllt; sie rechne deshalb mit dem Ent- gegenkommen der sächsischen Regierung, um den in der Schweiz befindli- chen Flüchtlingen die Rückkehr durch Amnestie zu ermöglichen. Die Schweiz könne nicht allen Arbeit verschaffen, durch den Müssiggang ent- ständen Schwierigkeiten. Auch politische Bedenken spielten eine Rolle, da manche Staaten durch das Verweilen der Flüchtlinge in der Schweiz beunru- higt würden. Am 12. Dezember 1849 wies das sächsische Justizministerium darauf hin, dass durch mehrere Verordnungen für bestimmte Kategorien der Maibeteiligten bereits Milderungen eingetreten seien, lehnte aber eine allge- meine Amnestie der Flüchtlinge wegen der Ungleichheit der Behandlung im
33 Grundlage bildet eine statistische Tabelle der Flüchtlinge, die infolge des badischen Aufstan- des in der Zeit vom 4. Juli 1849 bis zum 4. Juli 1850 durch Basel zogen. Vgl. Schweizeri- sches Bundesarchiv E 21, Nr. 253, und Reiter, Herbert (Anm. 26), S. 248.
34 Vgl. Frei, Jürg (Anm. 27), S. 417.
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Vergleich mit den im Inland verbliebenen Inkulpaten ab.35 Die Rückkehr sei ihnen allerdings nicht verboten. Heimkehrende Flüchtlinge könnten unter näherer Darlegung der Umstände ihrer Beteiligung an den jüngsten revolu- tionären Ereignissen die Gnade des Königs anrufen, der von Fall zu Fall entscheiden werde. Die sächsische Regierung hielt bis zur Generalamnestie im Jahre 1862 hartnäckig an ihrer Haltung fest, dass im Fall der Beteiligung am Maiaufstand das persönliche Erscheinen zur gerichtlichen Untersuchung die Vorbedingung einer jeglichen Begnadigung sei.
1853 erliess die sächsische Regierung eine erste Amnestie. Der grösste Teil der Urteile, die gegen sächsische Bürger wegen ihrer politischen Aktivitäten 1848 und 1849 ausgesprochen worden waren, wurde aufgehoben. Davon ausgenommen waren 109 Verurteilte, die zu den führenden Köpfen der Auf- stände gezählt wurden. Zu ihnen gehörten die seit Sommer 1849 steckbrief- lich Gesuchten. Einige von ihnen reichten Gnadengesuche ein, die noch in den 50er Jahren abschlägig beschieden wurden.
Das betraf auch Gottfried Semper, der es prinzipiell abgelehnt hatte, ein Gnadengesuch zu stellen, und dies schon gar nicht mehr tat, als er am 21. Dezember 1861 mit dem Erhalt des Bürgerrechts des Kantons Zürich Schweizer Staatsbürger wurde. Als Semper im Frühjahr 1862 beim Dresdner Stadtrat die Entlassung aus der sächsischen Staatsbürgerschaft beantragte, wurde dies mit Hinweis auf den gültigen Steckbrief abgelehnt. Es bedurfte des nachdrücklichen Einsatzes des Schweizer Bundespräsidenten für Semper, dass König Johann schliesslich persönlich entschied, dass die sächsische Staatsangehörigkeit Sempers und seiner Kinder nicht mehr bestehe. Bereits am 8. Mai 1863 hatte Semper auf eine entsprechende Anfrage beim sächsi- schen Justizminister von Behr die Mitteilung erhalten, dass man den gegen ihn erlassenen Steckbrief zurückgenommen habe.36
Alle Verurteilten, die 1853 nicht amnestiert worden waren, wurden allmäh- lich freigelassen: die letzten Zivilisten im Herbst 1859, die letzten Soldaten
35 Vgl. Lippert, Woldemar (Anm. 16), S. 246 und Sächsisches Hauptstaatsarchiv, Dresden, (SächsHStA), Justizministerium, Nr. 543, Vol. 4, fol. 245-249.
36 Gross, R., «Gottfried Sempers Beteiligung an der bürgerlich-demokratischen Revolution 1848/49 in Dresden und seine Beziehungen zu Sachsen bis 1863», in Sächsische Heimat- blätter, 1979, Nr. 3, S. 123-130.
130
im Frühjahr 1860;37 selbst Heubner, als Mitglied der Provisorischen Regie- rung am schwersten belastet, war begnadigt worden.38 Nur der Republikaner Röckel, der kein Gnadengesuch stellen wollte, blieb unbegnadigt und sass noch 1861 im Waldheimer Zuchthaus. Seine Freilassung war auf König Jo- hanns Geburtstag am 12. Dezember in Aussicht genommen worden, unter- blieb aber, weil Röckel sich sträubte, auch rein formell ein Gnadengesuch zu stellen.39 Die Anweisung zu Röckels Entlassung aus dem Zuchthaus, verbun- den mit der Ausweisung aus Sachsen binnen 24 Stunden - ohne Begnadi- gung -, erfolgte am 4. Januar 1862. Am 10. Januar in aller Frühe reiste er nach Weimar ab.40
Mit der Entlassung Karl August Röckels und dem Rückzug des Haftbefehls für Gottfried Semper wurde 14 Jahre nach dem Dresdner Maiaufstand das Kapitel der Verfolgungen nach der Revolution von 1848/49 in Sachsen endgültig geschlossen.
Durch einzelne Flüchtlinge oder Flüchtlingsgruppen wurde die Eidgenossen- schaft immer wieder in diplomatische Konflikte mit den Grossmächten ver- wickelt. Dies nötigte den Bundesrat dazu, politisch-pragmatische Lösungen zu suchen, ohne die Grundprinzipien der Asyltradition preiszugeben. In der Regel bedeutete dies, dass man den Auslieferungsbegehren anderer Staaten nicht nachkam, die inkriminierten Personen aber häufig in ein Drittland aus- wies. Damit die am 16. Juli 1849 durch den Bundesrat ausgewiesenen 13 militärischen und politischen Führer der badisch-pfälzischen Revolution einen sicheren Weg in ein anderes Asylland finden konnten, gestattete Frank- reich nach Verhandlungen mit der Schweiz ihnen bereits am 23. Juli 1849 die Durchreise.41 Nicht nur den ausgewiesenen Anführern, sondern auch denje-
37 Vgl. Lippert, Woldemar (Anm. 16), S. 153.
38 Idem, S. 166.
39 Idem, S. 166.
40 Idem, S. 241.
41 Vgl. Frei, Jürg (Anm. 27), S. 382.
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nigen unter den Flüchtlingen, die sich zur Weiterwanderung entschlossen, wurde die Reise durch Frankreich erlaubt, von Fall zu Fall, die Bewilligung der französischen Regierung vorausgesetzt. Wer nachweisen konnte, dass er Vorkehrungen für die Einschiffung in Le Havre getroffen hatte, bedurfte dieser speziellen Bewilligung nicht und konnte seine Papiere ohne weitere Umstände bei der französischen Gesandtschaft in Bern visieren lassen.
Ungefähr zur gleichen Zeit wie Frankreich öffnete Belgien den Flüchtlingen seine Grenzen; Sardinien erlaubte Flüchtlingen, die sich von der Schweiz aus nach Griechenland oder in die Türkei begeben wollten, die Durchreise ohne Aufenthalt zum Einschiffungshafen Genua. Das von Turin verlangte Visum des sardinischen Gesandten wurde aber nur erteilt, wenn der Flüchtling die Reise auch bezahlen konnte und die nötigen Vorkehrungen für die Einschif- fung getroffen hatte.42
Die sächsischen Flüchtlinge, die über die Schweiz in ein anderes Exilland flüchteten, zogen vor allem in die USA.43 Sich von Amerika aus mit der Vor- bereitung einer neuen revolutionären Bewegung zu beschäftigen wurde trotz zunächst aktiv betriebener Exilpolitik von vielen Flüchtlingen als illusorisch eingeschätzt. In den Vereinigten Staaten war nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch die politische Eingliederung der Emigranten möglich. Die Flüchtlinge profilierten sich innenpolitisch als Führer der Deutschamerikaner, wobei die Übergänge zwischen exilpolitischer Betätigung und Teilnahme am amerikanischen politischen Leben fliessend waren. Die Flüchtlinge waren sich darüber im klaren, das sie sich, im Gegensatz zu Europa, in den USA in Politik engagieren konnten. 44
Flüchtlinge, die eine sozial gehobene Stellung in ihrer alten Heimat innege- habt hatten, dürften diejenigen gewesen sein, die längere Zeit in der Schweiz blieben oder nach einem Aufenthalt in einem anderen Land in die Schweiz
42 Idem, S. 409 ff.
43 Vgl. Reiter, Herbert (Anm. 26), S. 247.
44 Idem, S. 334.
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zurückkehrten. Eine ganze Reihe von ihnen vermochte sich gesellschaftlich zu etablieren und teilweise bedeutende Stellungen in Lehre und Forschung zu übernehmen. Andere fanden als Lehrer in Privatschulen eine Anstellung oder übten ihre Lehrtätigkeit an Gymnasien und Universitäten aus. 45.
IV. Das Einzelschicksal
Die Auswahl der folgenden Kurzbiographien spiegelt die Bezogenheit bishe- riger Veröffentlichungen über sächsische Flüchtlinge nach 1848/49 auf Per- sonen wider, die entweder im Ausland bekannt waren (Richard Wagner, Gottfried Semper) oder innerhalb Sachsens während der Revolutionsereig- nisse eine führende Rolle spielten (Samuel Erdmann Tzschirner, Karl Gottlob Todt, Hermann Friedrich Marschall von Bieberstein, Ernst Ludwig Wittig) oder sich nachweislich besonders aktiv bei der Vorbereitung und Durchfüh- rung der revolutionären Ereignisse engagiert hatten (Leo von Zychlinski). Lediglich für die Personen der ersten Gruppe liegen Einzeldarstellungen vor, die auch die «Schweizer Zeit» einer eingehenderen Betrachtung unterziehen. Bei den anderen Personen wird dieselbe meistenteils nur beiläufig erwähnt.
·
Richard Wagner aus Leipzig (1813-1883)
Komponist; seit 1842 Hofkapellmeister, Mitglied des republikanischen Va- terlandsvereins, Vertrauter und Kollege des entschiedenen Sozialisten und Demokraten August Röckel46, aktiv am Dresdner Maiaufstand beteiligt; ver-
45 Vuilleumier, Marc (Anm. 32), S. 36.
46 August Röckel aus Graz (1814-1876), ab 1843 Musikdirektor der Königlichen Kapelle zu Dresden; Mitglied des demokratischen Vaterlandsvereins; ab August 1848 Herausgeber der Wochenschrift Sächsische Volksblätter; 1849 Abgeordneter der Zweiten Kammer des Säch- sischen Landtags; aktiv am Dresdner Maiaufstand beteiligt; in der Nacht vom 7. zum 8. Mai 1849 gefangengenommen, Inhaftierung zunächst auf der Festung Königstein, ab dem 19. Juni 1850 im Zuchthaus zu Waldheim; am 14. Januar 1850 zum Tode verurteilt; im April 1850 Umwandlung der Todesstrafe in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe; weigert sich, ein Gna- dengesuch an den König zu stellen; Freilassung als letzter Beteiligter an den revolutionären Ereignissen von 1848/49 am 10. Januar 1862; verstarb 1876 in Budapest. Vgl. Ermisch, H., «Aus den Jugendjahren des Dresdner Musikdirektors August Röckel», in Deutsche Rund- schau, 33. Jg. (1907), Nr. 5, S. 229 ff .; Röckel, August, Sachsens Erhebung und das Zucht- haus zu Waldheim, Frankfurt a. M. 1865; Heyne, Jürg, «Karl August Röckel - Musikdirektor und Revolutionär von 1848/49», in Dresdner Hefte. Beiträge zur Kulturgeschichte, 13. Jg., Nr. 43, 3/95, S. 77 ff.
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lässt mit Bakunin und Heubner am 9. Mai die Stadt, trennt sich von ihnen in Freiberg, verfehlt dadurch das Treffen mit der provisorischen Regierung in Chemnitz und entgeht so der Verhaftung,47 Flucht über Altenburg, Weimar, das heisst über Thüringen und Bayern; am 24. Mai 1849 Übertritt der Grenze zur Schweiz in Rorschach; nach Zürich, hier von 1856 bis Frühjahr 1858 im «Asyl», einem kleinen Landhaus auf dem grünen Hügel bei Zürich neben der Wesendonkschen Villa; Frühjahr 1858 nach Venedig, Frühjahr 1859 nach Luzern; über Zürich ab Herbst 1859 bis Sommer 1861 in Paris; erstes Gna- dengesuch vom 15. Mai 1856; erst jetzt nach Durchsicht der Akten der ande- ren Beteiligten des Dresdner Maiaufstandes Eröffnung eines eigenen Wag- nerfaszikels; trotz Fürsprache von Alexander Grossherzog von Weimar Ab- lehnung des Gesuchs am 2. August 1856; mit der Fürsprache von Friedrich Grossherzog von Baden und Prinzessin Augusta von Preussen sowie durch Vermittlungsversuche des Generaldirektors des Dresdner Hoftheaters Wolf Adolf von Lüttichau und des sächsischen Gesandten in Paris Albin Leo Freiherr von Seebach bei König Johann erfolgte am 15. Juli 1860 die Genehmigung, die anderen deutschen Bundesstaaten betreten zu dürfen; am 25. März 1862 erneutes Gnadengesuch; am 28. März 1862 volle Begnadi- gung und Erlaubnis straffreier Rückkehr nach Sachsen.48
Gottfried Semper aus Dresden (1803-1879)
Architekt; aktiv am Dresdner Maiaufstand beteiligt und innerhalb der Vertei- digungskommission verantwortlich für die Konstruktion der Barrikaden; verliess Dresden am Morgen des 9. Mai; Flucht über Pirna, Burkhardtswalde, Zwickau, Hof, Karlsruhe, Heidelberg, Strassburg nach Paris, später nach London; dort im Herbst 1852 Anstellung als Lehrender am Departement of Practical Art; 1857 in Zürich; am 21. Dezember 1861 mit dem Bürgerrecht des Kantons Zürich Erhalt des Schweizer Bürgerrechts; im Frühjahr 1862 Antrag auf Entlassung aus der sächsischen Staatsbürgerschaft; Ablehnung mit Hinweis auf den noch gültigen Steckbrief; nachdrückliche Verwendung des Schweizerischen Bundespräsidenten für Semper, Rücknahme des Steck- briefes am 8. Mai 1863; König Johann entschied danach persönlich, dass die sächsische Staatsbürgerschaft nicht mehr bestehe; verstorben in Rom.
47 Vgl. Reif, Silvia, «Wagner geht! Aufbruch und Krise», in Dresdner Hefte. Beiträge zur Kulturgeschichte, 13. Jg., Nr. 43, 3/95, S. 56 ff.
48 Vgl. Lippert, Woldemar (Anm. 16).
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Samuel Erdmann Tzschirner aus Bautzen (1814-1870)
Rechtsanwalt; Mitglied des Zentralausschusses der Demokratischen Vater- landsvereine; Wortführer der äussersten Linken in der Zweiten Kammer des Sächsischen Landtags; gemeinsam mit Todt und Heubner bildete er im Mai 1849 die provisorische Regierung, deren treibendes Element er war; nach seiner Flucht aus Dresden beteiligte er sich am badischen Aufstand und be- gab sich dann in die Schweiz; 1854 wanderte er von Zürich nach Amerika aus, wo er in New York als Zollangestellter tätig war; 1863 suchte er, völlig mittellos und durch Schlaganfall erwerbsunfähig geworden, um straffreie Rückkehr nach Sachsen nach; ab 1865 lebte er zeitweise in Bautzen; im Frühjahr 1870 in Leipzig verstorben. August Bebel hielt ihm die Grabrede.49
Karl Gottlob Todt aus Auerbach im Vogtland (1803-1852)
cand. jur .; 1826 vom Studium der Rechtswissenschaft in Leipzig als Mitglied einer verbotenen Verbindung ausgeschlossen; seit 1832 Bürgermeister in Adorf i. V. und Herausgeber des oppositionellen Adorfer Wochenblatts; 1836 bis 1849 Vertreter der linksradikalen Opposition in der Zweiten Kammer des Sächsischen Landtags; vom 28. März bis 21. Juli 1848 Vertreter Sachsens beim Bundestag; gemeinsam mit Tzschirner und Heubner Mitglied der provi- sorischen Regierung vom Mai 1849; entzog sich der Verhaftung durch Flucht in die Schweiz; verstorben in Riesbach bei Zürich.50
Hermann Friedrich Marschall von Bieberstein aus Cölln bei Meissen (1812- 1885)
Rechtsanwalt; von 1824 bis 1830 Schüler an der St. Afraschule in Meissen; Gerichtsdirektor; Kommunalgardeoffizier; aktiv am Dresdner Maiaufstand beteiligt; entzog sich der Verhaftung durch Flucht; 1855 Privatdozent der Nationalökonomie an der Universität Zürich und Redaktor der Schweizeri- schen Handels- und Gewerbezeitung.31
49 Vgl. Kretzschmar, Hellmut und Schlechte, Horst (Anm. 8), S. 134.
50 Idem, S. 180.
51 Idem, S. 398.
135
Ernst Ludwig Wittig aus Dresden (1815 bis nach 1874)
cand. theol .; zunächst Schüler der Kreuzschule in Dresden; von 1830 bis 1835 Schüler der St. Afraschule in Meissen; von 1835 bis 1839 Studium der Theologie in Leipzig, aus finanziellen Gründen nicht abgeschlossen; zu- nächst Mitarbeiter der Dresdner Zeitung unter Lindemann32, später zweiter verantwortlicher Redaktor; ging nach dem Maiaufstand nach Baden und nahm am Badischen Aufstand teil; Flucht in die Schweiz; unterstützt vom Frankfurter Unterstützungscomité 1850 in Paris; 1851 aus Frankreich ausge- wiesen; 1852 über Brüssel nach England; 1853 in die USA nach Louisville; zu Beginn des amerikanischen Bürgerkrieges als Kaplan Angehöriger der Freiwilligen Deutschen Division; 1862 Rückkehr nach Deutschland, wo sich 1874 seine Spur verliert, ohne noch einmal nach Dresden gekommen zu sein.53
Leo von Zychlinski aus Dresden (1822 bis vermutlich 90er Jahre)
cand. jur .; aktiv am Dresdner Maiaufstand beteiligt; dem Oberbefehlshaber des Dresdner Maiaufstandes Heinze34 gemeinsam mit Bakunin und einem weiteren Polen als Adjutant zugeordnet; nach der Niederschlagung des Dresdner Aufstandes nach Karlsruhe; am 19. Juni 1849 Aufnahme im revo- lutionären Freikorps von August Willich als Schütze der Studentenkompanie; hier Bekanntschaft mit Friedrich Engels (in jener Zeit Adjutant im Willich- schen Freikorps); Verwundung beim Gefecht im Murgtal; Flucht nach Zü- rich; Übersiedlung nach Paris, wo sein Bruder Richard von Zychlinski 1852 der letzte persönliche Sekretär von Heinrich Heine wurde; lebte als Maler
52 Hermann Karl August Lindemann, leitender Redaktor der Sächsischen Zeitung, flüchtete gemeinsam mit Wittig in die Schweiz; wanderte später nach Amerika aus, wo er 1871 in Jefferson City (Missouri) verstarb. Kretzschmar, Hellmut und Schlechte, Horst (Anm. 8), S. 407.
53 Vgl. Gross, Reiner, «Ludwig Wittig und sein literarisch-publizistisches Wirken in Dresden», in Dresdner Hefte. Beiträge zur Kulturgeschichte, 13. Jg., Nr. 43, 3/95, S. 84 ff.
54 Alexander Clarus Heinze, 1806 in Leipzig geboren, wurde 1827 Portepeejunker der sächsi- schen Armee, nahm 1828 seinen Abschied und trat in die griechische Armee ein, die er 1843 als Oberstleutnant verliess; 1849 kurze Zeit Mitglied der Ersten Kammer des Sächsischen Landtags; am 3. Mai 1849 zum Kommandanten der Dresdner Kommunalgarde ernannt, übernahm er die militärische Leitung des Dresdner Maiaufstandes; geriet am Abend des 7. Mai 1849 in Gefangenschaft und starb um 1856 im Zuchthaus Waldheim. Vgl. Kretzsch- mar, Hellmut und Schlechte, Horst (Anm. 8), S. 331.
136
und Sprachlehrer zunächst in Paris, später in Manchester; verstorben in Man- chester.55
V. Die Übersicht
Die folgende Übersicht36 über die zwischen 1848 und 1862 aus dem König- reich Sachsen37 in die Schweiz emigrierten politischen Flüchtlinge versteht sich als erste Grundlage für eine Aufarbeitung der sächsischen Flüchtlings- gruppe. Sie basiert auf der Auswertung58 der in der Datenbank PERSEIS59 des Schweizerischen Bundesarchivs erfassten Serien60 der Bestände E 21
55 Vgl. Kranke, Kurt, «Wer war Leo von Zychlinski?» in Beilage zu Neues Deutschland, v. 24./25. 8. 1985.
56 Die Übersicht nennt 345 Namen. Aufgenommen wurden alle Namen, die Unterschiede in der Kombination Nachname, Vorname und Herkunftsort aufwiesen. In den Akten, bei der Er- stellung der Datenbank und bei der Zusammenstellung der Namen für diesen Artikel sind Schreibfehler durchaus möglich. Die Schreibweise, z. B. der Namen «Schmid», «Schmied», «Schmidt», macht deutlich, dass die Mehrfachnennung einer Person nicht ausgeschlossen werden kann.
57 Bei der Recherche zur Datenbank PERSEIS wurden alle Personennamen aufgelistet, die im Bearbeitungszeitraum in Kombination mit dem Herkunftsland Deutschland/Sachsen ange- zeigt wurden. Dabei wurde nicht zwischen dem albertinischen und den ernestinischen Sach- sen unterschieden.
58 Die Auswertung bestand darin, im Bearbeitungszeitraum, also zwischen 1848 und 1862, aus Deutschland, genauer aus Sachsen, alle Personen zu eruieren, die mit Hilfe der Recherche- funktionen der Datenbank nachgewiesen werden können. Da als Herkunftsgebiet Sachsen angegeben wurde, ist nicht auszuschliessen, dass Personen fehlen, die z. B. an den Badischen Erhebungen teilgenommen haben und möglicherweise als aus Baden kommend angegeben bzw. als solche eingeordnet wurden. Auch Flüchtlinge, die zunächst in ein anderes Land flüchteten und von dort aus in die Schweiz kamen, sind möglicherweise nicht als aus Sachsen kommend eingeordnet. Dies könnte das Fehlen Gottfried Sempers erklären, der über Frank- reich in die Schweiz kam.
59 1973 wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Schweiz. Bundesarchiv und dem Elektroni- schem Rechenzentrum der Bundesverwaltung (ERZ) das System PERSEIS (Personenakten: Ein Informationsystem) entwickelt. Vgl. Caduff, Hugo und Rufer, Kurt, «Der Einsatz der maschinellen Datenverarbeitung im Bundesarchiv», in Studien und Quellen, Nr. 4, Schweiz. Bundesarchiv, Bern, 1978, S. 129-169.
60 In die Datenbank PERSEIS wurden zwischen 1973 und 1992 die Serien Auslieferungen, 1848-1925 (als Serie 0); Strafverfolgungen, 1848-1930 (als Serie 1); Politische Flüchtlinge, 1848-1881 (als Serie 2); Politische Polizei, 1848 bis ca. 1925 (als Serie 5) des Bestands E 21
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Polizeiwesen 1848-1930 und E 1004.3 Bundesratsprotokolle 1848-1891.61 Sie ordnet die Flüchtlinge alphabetisch nach Namen und Vornamen, gefolgt von der Angabe des Geburtsortes:62
Achilles, Friedrich E. Karl .- Adam, Robert, Dresden .- Ammt, Ludwig .- Andrae, Franz, Dessau .- Arnold, Karl, Lobenheim .- Auerswald, Georg .- Aurich, Eduard, Lichtenstein .- Aurich, Eduard, Merseburg.
Bankwitz, Ernst, Leipzig .- Baum, Karl Wilhelm, Chemnitz .- Beinert, Karl .- Belkowski, Anton .- Benndix, Johann, Nauenheim .- Berger, Klemens .- Bert- hold, Wilhelm, Dresden .- Bobrowicz, Oskar .- Bodt, C .- Boehme, Karl, Annaberg .- Boller, Johann, Ladenburg .- Brand, Rudolf, Meiberg.
Conrad, Wilhelm.
Dammann, A. W., Reichenbach .- Dietz, Friedrich Christian, Neusalza .- Doe- derding, Johann Friedrich, Ziegenhain .- Dominicus, Franz Karl Wilhelm, Camburg .- Dominikus, Friedrich Christian Wilhelm, Meiningen .- Dronke, Ernst.
Eckardt, Johann And., Koburg .- Ehrhardt .- Eisolt, August Joseph, Neustadt .- Englert, Adam, Rabenau .- Erbe, Friedrich Alfred .- Eydner, Karl, Chemnitz.
sowie die Serie Register Bundesratsprotokolle, 1848-1891 (als Serie 6) des Bestands E 1004.3 aufgenommen. Folgende Angaben wurden möglichst vollständig erhoben: Name, Vorname, Titel, Geburtsjahr, Geburtsort/Gebiet, Staat, Jahrgang des ältesten und jüngsten Aktentückes, Bestands-, Serien- und Dossiernummer.
61 Die Serie Politische Flüchtlinge 1848-1930 besteht überwiegend aus Betreffserien, Per- sonenserien (Parallelakten) und Amtsbüchern, die für die Personennamen-Datenbank ausge- wertet wurden. Die relevanten Sachakten wurden nicht ausgewertet. Sie sowie die Quellen der kantonalen Staatsarchive werden zur Zeit von der Autorin geprüft und zu gegebener Zeit in die Auswertung einbezogen.
62 Der Geburtsort ist nicht in allen Fällen erfasst worden. Da er die Unterscheidung von Per- sonen gleichen Namens oftmals erst möglich macht, wird er, falls genannt, in der Übersicht angegeben. Ähnliches gilt für den Vornamen, der unvollständig oder gar nicht nachgewiesen sein kann.
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Feldner, Karl August Eduard .- Fellmer, Franz, Leipzig .- Fiedler, Karl, Apolda .- Foerster, Ernst Julius, Lichtenstein .- Follmer, Franz, Leipzig .- Franke .- Freitag, Theo, Gotha.
Gallus, Franz, Chemnitz .- Georgi, Moritz, Buchholz .- Gerbeth, Emil, Voigts- berg .- Gerbeth, Karl, Voigtsberg .- Gerhardt, Chr .- Gerne, Traugott, Dresden .- Gersch, Karl, Hausdorf .- Geschke, Hugo Balduin, Leipzig .- Geschke, Otto- mar, Leipzig .- Glaser, Julius .- Goldberg, Eugen, Dresden .- Gottschalk, Arthur, Buchholz .- Gottschalk, Wilhelm, Freiburg .- Grasselt, Georg .- Green, Karl .- Grille, M. Ernst, Dresden .- Grimm, Friedrich .- Gruener, Bernhard, Gera .- Gruezner, Ludwig Samuel .- Gruner, Bernhard, Rochlitz .- Gruner, Leonhard, Rochlitz .- Gruner, Giacomo, Rochlitz .- Gruner, Gustav .- Guenter, Christian Wilhelm.
Haager, Karl Friedrich .- Haase, Hugo .- Hasse, Johann Carl .- Hassinger, Phillipp .- Haude, Wilhelm, Breitenfeld .- Haude, Johann, Leipzig .- Haupner, Adolf, Plauen .- Hauptmann, Adolf .- Hausner, Adolf, Plauen .- Hausner, Karl, Plauen .- Hausner, Wolfgang, Plauen .- Haustein, Hermann Theodor Ferdi- nand, Annaberg .- Haustein, Hermann Theodor Rudolf, Annaberg .- Haustein, Franz Theodor .- Heber, Mich .- Heeren, Georg Heinrich, Dresden .- Helbig, Johann, Borna .- Hellinger, Erdmann, Hartmannsgruen .- Hellinger, L .- Hel- linger, Karl Erdmann .- Hengst, Heinrich, Chemnitz .- Hennig, L. Robert, Wilsdruff .- Herfurt, Wilhelm, Dresden .- Heyne, Karl Johann, Dresden .- Hieselhauser, Oskar, Gotha .- Hirschfeld, Ernst, Gotha .- Hiselhauser, Arthur, Gotha .- Hitschoh, Friedrich, Dresden .- Hitschold, J. Friedrich, Dresden .- Hitschold, Friedrich August, Dresden .- Hitschold, Friedrich, Dresden .- Hitz- feld, Friedrich, Dresden .- Hoffmann, Friedrich, Chemnitz .- Hoffmann, Fried- rich, Zwickau .- Hoffmann, Friedrich Wilhelm .- Hofmann, Friedrich, Chem- nitz .- Hofmann, Johann Anton, Gauenstadt .- Hofsfeld, Karl Heinrich, Leip- zig .- Hohlfeld, Christian Ernst Wladislaus .- Hohlfeld, Johann Friedrich, Loebau .- Hohlfeld, Karl Ernst Ladislaus, Loebau .- Honn, Eduard, Schleiz .- Hossfeld, C. H., Leipzig .- Humitzch, Friedrich Eduard.
Jaeckel, C. T .- Jaeckel, Eduard Theodor, Leipzig .- Jaeckel, Ernst Theodor, Leipzig .- Jaeckel, Heinrich, Dresden .- Jakob, Eduard, Langenau .- Jost, Emil, Zwickau .- Junker, Ludwig.
Kaden, Aug. Wilhelm .- Kaendler, Theodor .- Kammann, August, Freiberg .- Karbaum, Johann Karl Friedrich, Leipzig .- Karsch, Wilhelm .- Karstatt, Hein-
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rich, Frimar .- Kast, Reichenbach .- Kaufmann, Peter, Pausa .- Kaufmann, Peter .- Kern, Karl Joseph, Grimma .- Kessler, Heinrich .- Keyser, Karl .- Kin- dermann, Karl, Steinbach .- Kindermann, Karl Ludwig, Buchholz .- Klausner, Adolf .- Kloenz, Wilhelm, Raumberg .- Knapp, Karl, Rosthal .- Knoch, An- dreas, Schelmutz .- Koch, Gustav .- Koch, Karl, Leipzig .- Koch, Wilhelm .- Koediger, Friedrich, Brambach, Adorf .- Kohlfeld, Johann Ferdinand, Ledau .- Kohlfeld, Karl .- Kohlfeld, C. E. L., Ledau .- Konrad, Ernst Wilhelm, Meis- sen .- Korn, Joseph .- Krause, Othmar, Leipzig .- Krauser, Johann Jakob, Leipzig .- Kueha, Otto Viktor .- Kuehn, Otto Viktor, Wechselburg .- Kuenzler, Karl .- Kur, Leipzig .- Kuschke, Karl Friedrich, Leisnig .- Kuschke, Karl Friedrich, Dresden.
Landmann, Anna, Stoehna .- Leihn, August, Buchholz .- Leuteritz, Johann Traugott, Grossburg, Dresden .- Leydler, Michael, Dresden .- Liedloff, Lud- wig, Chemnitz .- Lincke, Alexander, Werdau .- Lindemann, Eduard, Zwickau .- Lindemann, Hermann Karl August, Dresden .- Lindemann, August, Dresden .- Lindemann, Hermann .- Link, Abraham, Verden .- Linke, Alexan- der, Werdau .- Linke, Alexander Franz Wilhelm .- Loeffler, Karl, Dresden .- Ludwig, Richard, Pegau.
Maier, Gallus .- Maier, Heinrich, Freiberg .- Mamkopf, Friedrich, Bienrode .- Martin, Ludwig, Borna .- Martin, Heinrich Ludwig, Borna .- Martin, Ludwig, Borna .- Martius, Ernst Georg, Adorf .- Meding, Johann August, Mittweida .- Meding, Joseph August, Mittweida .- Meding, H. L., Dresden .- Mehler, Wilh., Langenleuba .- Meier, Karl, Chemnitz .- Meier, Heinrich, Freiberg .- Meyer, Hubert, Linz .- Michel, Heinrich .- Mihl, August, Leipzig .- Mueller, Karl August, Leipzig .- Mueller, Karl Friedrich .- Mueller, Friedrich .- Mueller, Konrad .- Mueller, Johann Fried. Wilh., Borna .- Mueller von Berneck, Ma- ximilian, Dresden .- Mueller von der Werra .- Munde, Karl, Dresden .- Munde, Karl, Freiberg .- Munde, Karl .- Mundt, E. G. A., Leipzig .- Munschmayer, Friedrich Heinrich, Dresden.
Namius, Otto, Dresden .- Neltin, Karl, Dresden .- Neumann, Karl, Bautzen .- Nitschke, Karl Ludwig.
Oehlschlaeger, Friedrich .- Otto, Hein, Breitingen.
Petrasch, Karl .- Petrasch, Karl, Truebau .- Peyerleitner, Anton, Annaberg.
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.
Raebiger, Gottlob Friedrich, Dauben .- Ramsdorf, G .- Rasbaker, Friedrich, Leipzig .- Raschbacher, Hermann, Leipzig .- Raschbacher, Armand, Leipzig .- Raschbacher, Karl Hermann .- Raschbacher, Friedrich .- Rashaker, Friedrich, Leipzig .- Reichard, Adolf, Gotha .- Reimmann, Karl August .- Reimmann, Karl August Wilhelm, Freiberg .- Reinhard, Georg, Koburg .- Reinmann, August, Freiberg .- Richard, Gustav Eduard, Strehla .- Richter, Franz Moritz, Grunau .- Richter, Adolf, Marienberg .- Robert, Adam, Dresden .- Rodolf, Heinrich, Meerane .- Roediger, Friedrich, Brambach, Adorf .- Roemisch, Paul, Leipzig .- Roeser-Suter, Chr., Meiningen .- Roesiger, S., Dresden .- Rossba- cher, Hermann, Dresden .- Ruempler, Karl, Zittau .- Rumpler, Ch.
Saekel, Heinrich, Dresden .- Sauer, Julius, Leipzig .- Sauer, Joseph .- Sauer- schmidt, Eduard, Zwickau .- Schaarschmidt, Hermann .- Schaeber, Wilhelm, Pegau .- Schaerff, Julius, Dresden .- Schaffner, Emil .- Schaffner, Emil, Mitt- weida .- Schallas, Friedrich, Waegenbrunn .- Scheibner-Duerr, Marie Elis., Hartenstein .- Schenk, Wilh .- Scheuermann, Friedrich, Leipzig .- Schilbach, Christian Friedrich, Zaulsdorf .- Schlettner, Heinrich .- Schlie, Bruno .- Schmid, Ludwig, Dresden .- Schmid, Karl Gottlob, Buchholz .- Schmid, Karl Gottlieb, Buchholz .- Schmid, Karl, Buchholz .- Schmidt, Karl Gottlob, Buch- holz .- Schmidt, Karl Arthur Hugo, Zittau .- Schmidt, Jakob, Buchholz .- Schmidt, Karl Friedrich, Buchholz .- Schmidt, Karl Gottlob, Buchholz .- Schmidt, Ludwig, Dresden .- Schmidt, F. L., Dresden .- Schmidt, Karl .- Schmidt, Ludwig .- Schmidt, Friedrich Ludwig .- Schmidt, Friedrich, Buch- holz .- Schmidt, Johann Carl .- Schmidt, Karl Arthur, Buchholz .- Schmied, Ludwig, Dresden .- Schneiweiss, Karl, Wurzen .- Schoeber, Friedrich Wil- helm, Pegau .- Schoenfeld, Muegeln .- Schoenfeld, August .- Schoenich, Fried- rich .- Schroebel, Friedrich Wilhelm, Pegau .- Schroeder, Julius, Leipzig .- Schroeder, Wilhelm .- Schroedt, Chr. Friedrich, Dornburg .- Schueffner, Emil .- Schuetz, Jakob, Eberhausen .- Schurer, Franz .- Schurer, Franz, Werdau .- Seidel, Karl .- Seidel, Karl, Widdweiler .- Seidler, Karl, Dresden .- Seidler, Karl Michael, Dresden .- Seifert, Wilhelm, Leipzig .- Seinderhauf, Karl, Kreuz .- Seyfardh, Ernst Ludwig, Plauen .- Siebenbuerger, Valentin .- Soehnitz, Friedrich August Hermann, Dresden .- Spahn, Karl .- Spindler, Friedrich, Dresden .- Staehnisch, Hermann, Leipzig .- Stampfer, Wilhelm .- Stannis, Otto Hermann Anton, Dresden .- Stannis, Otto, Dresden .- Stannis, . Hermann Otto .- Steinmann, August .- Stuebner, Gottlob .- Stuebner, Johann Gottlieb .- Stuebner, Gottlieb .- Stuebner, Gottlieb, Loebau .- Stuetzer, Karl Hermann, Annaberg .- Stuetzner, Carl Hermann .- Sturm, Friedrich .- Szlawski, Viktor, Oschatz.
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Taehel, Ernst Theodor .- Tannenberg, Karl Friedrich, Wilsdruff .- Tauer- schmidt, Karl Eduard, Zwickau .- Tauerschmidt, Eduard, Oelsnitz .- Theilich, Friedrich, Gotha .- Thieme, Hermann, Mylau .- Thieme, August Bernhard, Leipzig .- Thost, Emil, Zwickau .- Todt, Karl, Dresden .- Todt, Karl, Adorf .- Todt, Paul, Dresden .- Tost, Emil, Zwickau .- Tschetzsche, Gustav .- Tzschirner, Samuel Erdmann, Bautzen.
Ullmann, August, Frauenstein .- Ulrich, August, Chemnitz .- Unzmann, Georg .- Urban, August Bernhard, Oschatz.
Voigt, Karl Heinrich, Planitz .- von Biberstein, Dresden.
Wagner, Richard, Leipzig .- Wagner, Adolf Wilhelm, Dresden .- Wagner, Rudolf Wilhelm, Dippoldiswalde .- Wagner, Moritz, Chemnitz .- Walter, Ernst Ludwig, Seyda .- Weichelt, Karl Gottl .- Weichelt, Karl Gottl., Freiberg .- Weid, Aug .- Weid, Aug., Bauda .- Weise, Friedrich, Leipzig .- Weisse, Fried- rich, Leipzig .- Weitze, Friedrich .- Werner, Heinrich .- Wigand, Otto, Leip- zig .- Wittig, Ernst Ludwig, Dresden .- Wittig, Ludwig, Leipzig .- Woehner, Karl .- Wolfram .- Wunderlich, Karl, Chemnitz .- Wunderlich, Karl Christian Friedrich, Chemnitz.
Zapf, Johann, Plauen .- Zapf, Gottfried Christian, Plauen .- Zapff, Gottfried Christian, Lichtenstein .- Zimmermann, R .- Zimmermann, Johann Adam .- Zschetsche, Gustav, Meissen .- Zschweigert, Wilhelm, Plauen .- Zychlinski, Leo, Dresden.
VI. Schlussbemerkung
Wie verschiedenartig nach sozialer Herkunft und politischer Überzeugung waren die sächsischen politischen Flüchtlinge, die nach den revolutionären Ereignissen von 1848/49 in der Schweiz Unterschlupf suchten? Aus welchen Motivationen heraus wählten sie den Ausweg Flucht, um den angedrohten Strafen zu entgehen? Wie verschiedenartig waren ihre Erwartungen an und ihre Erfahrungen mit dem Asylland Schweiz? Welchen Einfluss hatte diese «Schweizer-Zeit» auf ihr weiteres Leben, Wirken und Handeln? Das Zu- sammentragen der Angaben über die Anzahl und soziale Herkunft der Flüchtlinge aus verschiedenen Darstellungen erhellt diesen Fragekomplex
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nur unzureichend. Es bedarf einer bisher ausstehenden detaillierten Auswer- tung von wichtigem Quellenmaterial des Bundes und der Kantone der Schweiz,63 von Unterlagen der deutschen Polizei,64 der sächsischen Regie- rung und Polizei® sowie der Regierungen und der Polizei anderer deutscher Länder,6º um die Heterogenität der sächsischen Flüchtlinge entsprechend den genannten Fragestellungen quellenmässig fundiert analysieren zu können.
Résumé
Au cours des années trente et quarante du 19e siècle, le royaume de Saxe fut frappé lui aussi par la vague d'émigration qui commençait à se propager dans toute l'Allemagne. Outre des raisons économiques, sociales et religieuses, ce furent essentiellement des raisons politiques qui, après la Révolution de 1848/49, incitèrent certaines personnes à quitter la Saxe. La nouvelle de la chute de la monarchie de Juillet et la proclamation de la République en France parvint en Saxe le 28 février 1848. A partir de ce moment, les événe-
63 Hier sei besonders auf die Flüchtlingslisten hingewiesen, die der Bund von den Kantonen in regelmässigen Abständen verlangte.
64 Hier sei besonders auf die auf den deutschen Polizeikonferenzen vorgelegten und ausge- tauschten und ab 1851 vom sächsischen Polizeipräsidenten Eberhardt gedruckten Verzeich- nisse der steckbrieflich gesuchten Flüchtlinge und die Fahndungslisten der Polizei hingewie- sen.
65 Hier sei besonders auf die Kartei der politisch Verfolgten 1830-1867 im Sächsischen Haupt- staatsarchiv in Dresden verwiesen. Sie enthält Einträge zu Einzelpersonen aus der Überliefe- rung der sächsischen Ministerien, der Kreishauptmannschaften und der Gerichte. Es wurden behördliche und polizeiliche Korrespondenzen, Agenten- und Wochenberichte, polizeiliche Verzeichnisse politisch Verdächtiger, Protokolle von Vernehmungen politisch Verdächtiger in Kriminaluntersuchungen, darstellende polizeiliche Schriften und zusammenfassende Be- richte über Aufruhr und Kundgebungen sowie Programme, Rundschreiben, Statuten, und Korrespondenzen der demokratischen Bewegung und ihrer Anhänger ausgewertet.
66 Hier sei besonders auf die im Generallandesarchiv Karlsruhe vorliegende Revolutionskartei von Heinrich Raab verwiesen, die mehr als 50'000 Namen aus dem badischen und deutschen Revolutionsgeschehen umfasst, welche aus Gefangenenlisten, Fahndungsaufrufen, Strafpro- zessunterlagen, Spitzelberichten, Zensurvermerken, Protokollen der Versteigerungen von Liegenschaften und Auswanderungsgesuchen in den Generalakten der badischen Ministerien, der Kreisregierungen und Bezirksämter sowie der Akten der Hof- und Oberhofgerichte systematisch zusammengestellt wurden. Vgl. auch Der Archivar, Jg. 48, 1995, Sp. 479 ff. Ders., Jg. 50, 1997, Sp. 802 ff.
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ments se précipitèrent. Ils furent marqués par la lutte pour accepter la Consti- tution du Reich qui avait été approuvée par l'Assemblée nationale de Franc- fort. Le conflit entre les forces libérales et les forces conservatrices de Saxe connut son point culminant lors de la révolte de mai à Dresde, du 3 au 9 mai 1849. La répression militaire qui s'ensuivit marqua pour la Saxe le début d'une période de réaction liée à une vague d'enquêtes de la police criminelle, d'enquêtes judiciaires, de procès politiques et de condamnations, sans oublier les poursuites pénales. Peines de mort commuées par la suite en peines de réclusion à perpétuité, peines de réclusion et d'emprisonnement furent le sort réservé aux démocrates qui n'avaient pas quitté le pays. Des mandats d'arrêt furent lancés contre les participants à la révolte de mai qui s'étaient enfuis et qui furent l'objet d'une campagne de surveillance et de persécutions dans presque tous les Etats allemands. En Saxe, 6200 personnes environ furent poursuivies en justice.
La majorité des émigrants parvinrent par différents moyens en Suisse où ils virent la concrétisation de ce qu'ils avaient tenté de réaliser dans leur propre patrie: le seul Etat démocratique issu de la Révolution de 1848/49. Les réfu- giés politiques venant du royaume de Saxe constituaient une partie du grand flot de réfugiés qui chercha et trouva asile en Suisse. La présente contribution fournit une liste nominale de tous les réfugiés saxons dont on trouve des traces dans les sources des Archives fédérales suisses. La politique des réfu- giés du jeune Etat fédéral suisse représenté par le Conseil fédéral et par les cantons détermina aussi le sort des réfugiés saxons. Certains s'installèrent en Suisse, d'autres profitèrent de la possibilité de passer par la France pour se rendre en Angleterre, en Amérique du Nord ou dans d'autres Etats où ils trouvèrent un nouveau champ d'activité.
La Suisse s'efforça dès le mois de juillet 1849 d'obtenir l'amnistie pour les réfugiés dans leur pays car le Conseil fédéral jugeait que c'était - de loin - le meilleur moyen pour diminuer efficacement le nombre considérable de réfu- giés, mesure nécessaire tant sur le plan de la politique intérieure que sur celui de la politique extérieure. L'amnistie proclamée en Saxe en 1853 excluait toutefois les chefs du mouvement démocratique. Jusqu'à l'amnistie générale de 1862, le gouvernement de Saxe s'en tint au principe selon lequel, pour être graciée, toute personne ayant participé à la révolution de mai devait se présenter en personne à l'enquête judiciaire dont elle faisait l'objet. C'est donc seulement quatorze ans plus tard que le gouvernement de Saxe renonça
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à toute poursuite, mettant ainsi un terme aux persécutions politiques qui avaient suivi la révolution de 1848/49.
Compendio
Negli anni trenta e quaranta dell'Ottocento, anche il Regno di Sassonia fu interessato dal generale movimento migratorio che si verificò in Germania. Oltre alle ragioni di tipo economico, sociale e religioso, erano soprattutto i contraccolpi politici a seguito dei moti rivoluzionari del 1848-1849 a provo- care l'ondata migratoria dalla Sassonia. La notizia della caduta della monar- chia di luglio e della proclamazione in Francia della repubblica raggiunse la Sassonia il 28 febbraio 1848. Da questo momento, gli avvenimenti caratte- rizzati dalla lotta sulla questione dell'adozione della Costituzione imperiale emanata dall'Assemblea nazionale di Francoforte precipitarono. Le dispute tra gli schieramenti liberale e conservatore della Sassonia culminarono nell'insurrezione di maggio a Dresda, protrattasi dal 3 al 9 maggio 1849. Dopo la sconfitta militare dei rivoltosi, iniziò in Sassonia un periodo reazio- nario con un'ondata di indagini della polizia criminale e dei tribunali, processi politici, condanne e procedimenti penali. Per i democratici che erano restati nel Regno fioccarono condanne a morte - commutate successivamente in reclusione a vita -, anni di galera e lavori forzati. Contro i partecipanti dell'insurrezione di maggio che si erano dati alla fuga furono emessi avvisi di ricerca, e in quasi tutti gli stati germanici dove erano riparati furono sotto- posti a sorveglianza speciale e a campagne persecutorie. Questo accanimento giudiziario colpì in Sassonia all'incirca 6200 persone.
La maggior parte degli emigrati approdarono attraverso vie diverse in Sviz- zera, dove trovarono avverato quello per cui si erano battuti nella propria patria: l'unico stato democratico uscito dai moti rivoluzionari del 1848-1849. I rifugiati politici provenienti dal Regno di Sassonia erano parte di una più ampia ondata di esuli che chiese e trovò asilo politico in Svizzera. Il presente contributo propone una panoramica dei nominativi di tutti i rifugiati sassoni attestati nelle fonti dell'Archivio federale svizzero. Il successivo destino degli esuli sassoni fu determinato dalla politica sui rifugiati della giovane Confe- derazione svizzera, portata avanti da Consiglio federale e Cantoni. Alcuni si stabilirono in Svizzera, altri, grazie alla possibilità di libero transito in Fran-
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cia, ripararono in Gran Bretagna, in Nord-America o in altri stati per ripren- dere l'attività cospirativa.
Già nel luglio 1849, la Svizzera esercitò pressioni volte ad ottenere un'amnistia per i rifugiati nella loro patria. Il Consiglio federale considerava questa misura di gran lunga come la più efficace per smaltire la gran massa di rifugiati, provvedimento quest'ultimo che si imponeva per ragioni di politica interna ed estera. Tuttavia, l'amnistia proclamata in Sassonia nel 1853 esclu- deva i leader del movimento democratico. Fino all'amnistia generale del 1862, la concessione di qualsivoglia grazia ai partecipanti dell'insurrezione di maggio era vincolata dal governo sassone alla presentazione di fronte all'autorità giudiziaria per verificare la posizione personale. Solo quattordici anni dopo, quando il governo sassone rinunciò a qualsiasi altro procedimento penale, fu possibile chiudere definitivamente il capitolo sulle persecuzioni politiche scatenate come risposta ai moti rivoluzionari del 1848-1849.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Politische Emigration aus Sachsen in die Schweiz 1848-1862
In
Studien und Quellen
Dans
Etudes et Sources
In
Studi e Fonti
Jahr
1999
Année
Anno
Band
25
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Autor
Gross, Reiner; Förster, Bärbel
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111-146
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