Dissolution for organizational defect due to missing board

HE140059Handelsgericht15.05.2014Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Zurich Commercial Court found that A._____ AG suffered from a serious organizational defect because it had no lawful board of directors. After the deadline set to remedy the defect expired without action, the court ordered the company dissolved and its liquidation under bankruptcy rules. The Bankruptcy Office Altstetten-Zurich was instructed to تنفيذ the liquidation. The company was also ordered to pay the CHF 2,200 court fee and CHF 300 compensation to the Handelsregisteramt of the Canton of Zurich.

Omnilex-Regeste

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; organizational defect of a company lacking a lawful board of directors: if the defect is not remedied within the period set by the court, dissolution of the company and liquidation according to bankruptcy rules must be ordered. The company bears the costs under Art. 106 ZPO and may be ordered to pay an indemnity for the opposing party’s efforts under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO (consid. 1-3).

Gesamter Gesetzestext

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschäfts-Nr.: HE140059-O U/mb

Mitwirkend: der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Claudia Marti

Urteil vom 15. Mai 2014

in Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ AG, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über keinen (gesetzmässigen) Verwaltungsrat (Art. 707 OR, Art. 718 OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemessene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streitwert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Altstetten-Zürich wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00.

  1. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte zusätzlich durch Publikation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Zürich 9 und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Altstetten-Zürich. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wiederaufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Beschwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streitwert beträgt CHF 30'000.00.

Zürich, 15. Mai 2014

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiberin:

Claudia Marti

Schlagwörter

organizational defectboard of directorsdissolutionliquidationbankruptcycourt costsindemnity

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the defendant had a serious organizational defect justifying court intervention

Extrahierter Entscheid

Yes. The company had no lawful board of directors.

Extrahierte Begründung

The court found a severe organizational defect under the Swiss Code of Obligations because the mandatory board was missing.

Kernrechtsfrage

Which measures should follow the unremedied organizational defect

Extrahierter Entscheid

The company was dissolved and liquidation under bankruptcy rules was ordered.

Extrahierte Begründung

Because the deadline to cure the defect lapsed without action, the court applied Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR.

Kernrechtsfrage

Costs and compensation

Extrahierter Entscheid

The defendant had to bear the court fee and pay an indemnity to the plaintiff.

Extrahierte Begründung

As the losing party, the defendant was ordered to pay costs under Art. 106 ZPO and an appropriate allowance for the plaintiff's efforts under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO.

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