Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht
Geschäfts-Nr.: HE230096-O U/mk
Mitwirkend: Oberrichter Dr. Stephan Mazan sowie Gerichtsschreiber Jan Busslinger
Urteil vom 2. Oktober 2023
in Sachen
A._____, Gesuchstellerin
vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. X._____
gegen
B._____ GmbH in Liquidation, Gesuchsgegnerin
betreffend Organisationsmangel
Rechtsbegehren: (act. 1 S. 2) "1. Es seien die erforderlichen Massnahmen gemäss Art. 731b OR zu ergreifen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehr- wertsteuer zu Lasten der Beklagten" Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Mit Gesuch vom 31. August 2023 leitete die Gesuchstellerin das vorliegende Verfahren betreffend Organisationsmängel ein (act. 1). 2. Mit Verfügung vom 1. September 2023 wurde der Gesuchsgegnerin Frist zur Einreichung einer Stellungnahme angesetzt (act. 4). Diese Verfügung wurde am tt.mm 2023 im SHAB publiziert (act. 5 und 8). Parallel wurde versucht, die Verfü- gung der Gesuchsgegnerin amtlich zuzustellen, was scheiterte (act. 6 und 9). 3. Innert Frist ging keine Stellungnahme ein. 4. Die Gesuchsgegnerin hat gemäss Handelsregisterauszug (act. 3/2) keine eingetragene vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 814 Abs. 3 und Abs. 6 OR). Entsprechend waren Zustellungen unmöglich. Die Gesuchsgegnerin leidet an einem Organisationsmangel. Sie ist daher aufzulösen (Art. 819 in Verbindung mit Art. 731b OR). 5. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Gesuchsgegnerin kosten- und entschädigungspflichtig (Art. 106 ZPO). Der Einzelrichter verfügt: 1. Die Gesuchsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vor- schriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Dietikon wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird auf CHF 2'200.00 festgesetzt.
Zürich, 2. Oktober 2023
Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht
Gerichtsschreiber:
Jan Busslinger