PS130157•Konkursbetreibung
PS130157Obergericht Zürich / II. Zivilkammer23.09.2013
Unterliegt der Schuldner nicht der Konkursbetreibung, wird ein ausgesprochener Konkurs auf Beschwerde hin ohne Weiteres aufgehoben.
SchKG 39, SchKG 159, SchKG 174, Konkursbetreibung. Unterliegt der Schuldner nicht der Kon- kursbetreibung, wird ein ausgesprochener Konkurs auf Beschwerde hin ohne Weiteres aufgeho- ben.
(aus den Erwägungen des Obergerichts:)
ausgestellten Konkursandrohung gestellt hat. Die beim Konkursamt ... gegebenenfalls entstande- nen Verfahrenskosten sind auf die Staatskasse zu nehmen. Mangels gesetzlicher Grundlage ist dem Schuldner keine Parteientschädigung zuzusprechen.
Obergericht, II. Zivilkammer Urteil vom 23. September 2013 Geschäfts-Nr.: PS130157-O/U