EDÖB nimmt zur Datenübermittlung an die US SEC Stellung | 04.08.2021 – Der EDÖB hat gegenüber der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) zur Frage der Zulässigkeit der Datenübermittlung von Schweizer Vermögensverwaltern an die US-Aufsichtsbehörde folgende Stellungnahme abgegeben:
Gesamter Gesetzestext
Veröffentlicht am 4. August 2021EDÖB nimmt zur Datenübermittlung an die US SEC Stellung04.08.2021 – Der EDÖB hat gegenüber der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) zur Frage der Zulässigkeit der Datenübermittlung von Schweizer Vermögensverwaltern an die US-Aufsichtsbehörde folgende Stellungnahme abgegeben: