Der EDÖB empfiehlt die Verwendung des Covid-Zertifikats Light | 08.09.2021 - Der EDÖB hat die Entwicklung des Covid-Zertifikats begleitet und darauf hingewirkt, dass dieses Zertifikat datenschutzkonform ausgestaltet wurde. Er begrüsst, dass der Nachweis jetzt ausschliesslich durch das Covid-Zertifikat erbracht werden muss und nicht auf beliebig andere Nachweise abgestellt wird.
Gesamter Gesetzestext
Veröffentlicht am 8. September 2021Der EDÖB empfiehlt die Verwendung des Covid-Zertifikats Light08.09.2021 - Der EDÖB hat die Entwicklung des Covid-Zertifikats begleitet und darauf hingewirkt, dass dieses Zertifikat datenschutzkonform ausgestaltet wurde. Er begrüsst, dass der Nachweis jetzt ausschliesslich durch das Covid-Zertifikat erbracht werden muss und nicht auf beliebig andere Nachweise abgestellt wird.