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27 O 152/14•LG Stuttgart 27. Zivilkammer, 2014-08-25, 27 O 152/14
27 O 152/14Kantonsgericht25.08.2014
Die Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz im Sinne des § 133 InsO kann im Einzelfall angenommen werden, wenn im Abstand von einem Monat zwei Lastschriften wegen fehlender Deckung des Geschäftskontos zurückgegeben wurden.(Rn.28)
Entscheidungsdatum: 2014-08-25
Aktenzeichen: 27 O 152/14
ECLI: ECLI:DE:LGSTUTT:2014:0825.27O152.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Die Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz im Sinne des § 133 InsO kann im Einzelfall angenommen werden, wenn im Abstand von einem Monat zwei Lastschriften wegen fehlender Deckung des Geschäftskontos zurückgegeben wurden.(Rn.28)
Zitierung: Anschluss BGH, 1. Juli 2010, IX ZR 70/08, ZInsO 2010, 1598.
Berufung eingelegt zum OLG Stuttgart (Az. 6 U 145/14)
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