Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
7 U 126/14•OLG Stuttgart 7. Zivilsenat, 2014-11-25, 7 U 126/14
7 U 126/14Obergericht / Civil Chamber 725.11.2014
Entscheidungsdatum: 2014-11-25
Aktenzeichen: 7 U 126/14
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2014:1125.7U126.14.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
z u r ü c k g e w i e s e n .
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 77.277,40 € festgesetzt.
1 Zur Vermeidung von Wiederholungen kann gem. § 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf die bereits im Beschluss des Senats vom 20.10.2014 (Bl. 304 - 311) niedergelegten Gründe verwiesen werden.
2 Die Stellungnahme der Beklagten, die im Wesentlichen ihre bisherige Argumentation und den bislang gehaltenen Vortrag wiederholt, rechtfertigt keine anderweitig Entscheidung. Der Senat hat zudem das weitere Vorbringen zur Kenntnis genommen, ohne daraus die von der Beklagten gewünschten Schlussfolgerungen zu ziehen.
3 Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.
Permalink
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.