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33 C 2614/15•AG Stuttgart, 2015-09-21, 33 C 2614/15
33 C 2614/15Gericht erster Instanz21.09.2015
Zweitklage nach übereinstimmender Erledigungserklärung; fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug.
Entscheidungsdatum: 2015-09-21
Aktenzeichen: 33 C 2614/15
ECLI: ECLI:DE:AGSTUTT:2015:0921.33C2614.15.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 242 BGB, § 569 BGB, § 573 BGB, § 91a ZPO
Rechtskraft: ja
Zweitklage nach übereinstimmender Erledigungserklärung; fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug.
Wird eine wegen Zahlungsverzugs sowohl fristlos als auch hilfsweise ordentlich erklärte Kündigung auf eine Schonfristzahlung hin übereinstimmend für erledigt erklärt, so verstößt eine auf die Kündigung gestützte spätere Räumungsklage gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB.(Rn.24)
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