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2 U 107/14•OLG Stuttgart 2. Zivilsenat, 2015-08-07, 2 U 107/14
2 U 107/14Obergericht / II. Zivilkammer07.08.2015
1. Das AGB-Recht kennt keinen Folgenbeseitigungsanspruch des Verbandsklägers, der darauf gerichtet wäre, dass der Verwender seine Vertragspartner auf die Unwirksamkeit der AGB hinweisen müsste.(Rn.209) 2. Dementsprechend steht dem Verbandskläger auch kein Anspruch auf Auskunft gegen den Verwender zu, gegenüber welchen Kunden er die AGB verwendet hat.(Rn.211)
Entscheidungsdatum: 2015-08-07
Aktenzeichen: 2 U 107/14
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2015:0807.2U107.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 1 UKlaG, § 2 UKlaG, § 7 UKlaG
Das AGB-Recht kennt keinen Folgenbeseitigungsanspruch des Verbandsklägers, der darauf gerichtet wäre, dass der Verwender seine Vertragspartner auf die Unwirksamkeit der AGB hinweisen müsste.(Rn.209)
Dementsprechend steht dem Verbandskläger auch kein Anspruch auf Auskunft gegen den Verwender zu, gegenüber welchen Kunden er die AGB verwendet hat.(Rn.211)
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