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3 U 226/13•OLG Stuttgart 3. Zivilsenat, 2014-07-09, 3 U 226/13
3 U 226/13Obergericht / III. Zivilkammer09.07.2014
Der Käufer eines Neufahrzeugs ist gemäß §§ 433, 434, 437 Nr. 2, 440, 323 ff. BGB zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn ein Sachmangel darin besteht, dass die Batterieleistung des Fahrzeugs mangelhaft ist und eine Aufladung der Batterie durch den vorhandenen Ladestrom nicht möglich ist.(Rn.15)
Entscheidungsdatum: 2014-07-09
Aktenzeichen: 3 U 226/13
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2014:0709.3U226.13.0A
Dokumenttyp: Teilurteil
Normen: § 323 BGB, §§ 323ff BGB, § 433 BGB, § 434 BGB, § 437 Nr 2 BGB ... mehr
Der Käufer eines Neufahrzeugs ist gemäß §§ 433, 434, 437 Nr. 2, 440, 323 ff. BGB zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn ein Sachmangel darin besteht, dass die Batterieleistung des Fahrzeugs mangelhaft ist und eine Aufladung der Batterie durch den vorhandenen Ladestrom nicht möglich ist.(Rn.15)
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