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3 U 71/17•OLG Stuttgart 3. Zivilsenat, 2018-07-11, 3 U 71/17
3 U 71/17Obergericht / III. Zivilkammer11.07.2018
Im Einzelfall ist ein Mangel unzulänglicher Ebenheit der Außenhaut im Bereich der Fensterausschnitte eines Wohnmobils als geringfügig zu werten, wenn eine Beseitigung nur durch Rückbau einer Seitenwand in Betracht kommt, was einer teilweisen Neuherstellung des Wohnmobils gleichkäme, die Funktionsbeeinträchtigung null ist und die Grenze zwischen erwartbarer Sollbeschaffenheit und Mangel nur knapp überschritten ist.(Rn.41) (Rn.42) (Rn.43)
Entscheidungsdatum: 2018-07-11
Aktenzeichen: 3 U 71/17
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2018:0711.3U71.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Im Einzelfall ist ein Mangel unzulänglicher Ebenheit der Außenhaut im Bereich der Fensterausschnitte eines Wohnmobils als geringfügig zu werten, wenn eine Beseitigung nur durch Rückbau einer Seitenwand in Betracht kommt, was einer teilweisen Neuherstellung des Wohnmobils gleichkäme, die Funktionsbeeinträchtigung null ist und die Grenze zwischen erwartbarer Sollbeschaffenheit und Mangel nur knapp überschritten ist.(Rn.41) (Rn.42) (Rn.43)
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