Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
12 O 26/18 KfH•LG Heidelberg 12. Kammer für Handelssachen, 2018-08-22, 12 O 26/18 KfH
12 O 26/18 KfHKantonsgericht22.08.2018
1. Wird Seefrachtgut versehentlich ohne Vorlage des Rektakonnossements an den in diesem bezeichnete Empfänger, der auch der Befrachter ist, ausgeliefert, hat der Verfrachter keinen Bereicherungsanspruch gegen den Empfänger, da er mit Rechtsgrund leistete.(Rn.28) 2. Das Urteil ist rechtskräftig nach Rücknahme der Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 15 U 137/17)
Entscheidungsdatum: 2018-08-22
Aktenzeichen: 12 O 26/18 KfH
ECLI: ECLI:DE:LGHEIDE:2018:0822.12O26.18KFH.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 521 Abs 2 S 1 HGB
Rechtskraft: ja
Wird Seefrachtgut versehentlich ohne Vorlage des Rektakonnossements an den in diesem bezeichnete Empfänger, der auch der Befrachter ist, ausgeliefert, hat der Verfrachter keinen Bereicherungsanspruch gegen den Empfänger, da er mit Rechtsgrund leistete.(Rn.28)
Das Urteil ist rechtskräftig nach Rücknahme der Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 15 U 137/17)
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.