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S 15 KR 2520/20•SG Karlsruhe 15. Kammer, 2022-01-27, S 15 KR 2520/20
S 15 KR 2520/20Sozialversicherungsgericht / Chamber 1527.01.2022
Eine Versorgung mit Cannabisarzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung kommt erst in Betracht, wenn geeignete, allgemein anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethoden nicht mehr zur Verfügung stehen. (Rn.33)
Entscheidungsdatum: 2022-01-27
Aktenzeichen: S 15 KR 2520/20
ECLI: ECLI:DE:SGKARLS:2022:0127.S15KR2520.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Eine Versorgung mit Cannabisarzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung kommt erst in Betracht, wenn geeignete, allgemein anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethoden nicht mehr zur Verfügung stehen. (Rn.33)
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