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19 CS 21.1108•VGH München, 2021-06-25, 19 CS 21.1108
19 CS 21.1108Verwaltungsgericht25.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-25
Aktenzeichen: 19 CS 21.1108
Dokumenttyp: Beschluss
I. Nach Rücknahme der Beschwerde mit Schriftsatz vom 22. Juni 2021 wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend).
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 126 Abs. 3 VwGO entsprechend, § 155 Abs. 2 VwGO).
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt (§ 53 Abs. 2, § 52 Abs. 2, § 47 GKG).
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