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19 O 3638/19•LG Nürnberg-Fürth 19. Zivilkammer, 2021-03-30, 19 O 3638/19
19 O 3638/19Kantonsgericht30.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-30
Aktenzeichen: 19 O 3638/19
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth – 19. Zivilkammer – vom 25.02.2021 wird im Passivrubrum berichtigt. Die korrekte Bezeichnung der Beklagten zu 2) lautet wie folgt:
1 Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 319 ZPO. Das Passivrubrum wurde bereits im Termin vom 14.01.2021 (vgl. Protokoll, Bl. 291 d.A.) entsprechend berichtigt.
Schreibversehen, Passivrubrum, Termin, Protokoll, Berichtigung, Offensichtlichkeit, Schadensersatz
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