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20 CS 21.696•VGH München 20. Senat, 2021-04-06, 20 CS 21.696
20 CS 21.696Verwaltungsgericht / Division 2006.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-06
Aktenzeichen: 20 CS 21.696
Dokumenttyp: Beschluss
I. Nach Rücknahme der Beschwerde mit Schriftsatz vom 6. April 2021 wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend).
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 126 Abs. 3 VwGO entsprechend, § 155 Abs. 2 VwGO).
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt (§ 53 Abs. 2, § 52 Abs. 1, § 47 GKG).
Verfahrenseinstellung nach Rücknahme der Beschwerde
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