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22 O 844/22•LG Memmingen 2. Zivilkammer, 2022-11-08, 22 O 844/22
22 O 844/22Kantonsgericht / II. Zivilkammer08.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-08
Aktenzeichen: 22 O 844/22
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Das Endurteil des Landgerichts Memmingen - 2. Zivilkammer - vom 03.11.2022 wird Auf Seite 2, dritter Absatz, im Tatbestand wie folgt berichtigt:
Die Beklagte entwickelte ein Update für die Motorsteuerung zur Verbesserung der Abgasreinigung, welches vom Kraftfahrtbundesamt am 25.2.2021 freigegeben wurde, woraufhin die Beklagte einen freiwilligen Rückruf veranlasste.
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
Berichtigung wegen offensichtlichen Diktat- oder Schreibversehens gem. § 319 ZPO
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