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M 31 K 22.5434•VG München 31. Kammer, 2022-11-17, M 31 K 22.5434
M 31 K 22.5434Verwaltungsgericht / Chamber 3117.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-17
Aktenzeichen: M 31 K 22.5434
Dokumenttyp: Beschluss
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf EUR 36.768,00 festgesetzt.
1 Die Klagepartei hat ihre Klage mit der am 15.11.2022 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.
2 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes.
Kostenfolge, Verfahren, Klage, Verwaltungsgerichtsordnung, Klagepartei, VwGO
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