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4 CE 23.752•VGH München 4. Senat, 2023-04-26, 4 CE 23.752
4 CE 23.752Verwaltungsgericht / 4. Abteilung26.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-26
Aktenzeichen: 4 CE 23.752
Dokumenttyp: Beschluss
I. Nach Rücknahme der Beschwerde mit Schriftsatz vom 24. April 2023 wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend).
II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 126 Abs. 3 VwGO entsprechend, § 155 Abs. 2 VwGO).
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt (§ 53 Abs. 2, § 52 Abs. 2, § 47 GKG).
Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Beschwerde
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