Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
RES 397/23•AG Nürnberg, 2023-07-04, RES 397/23
Entscheidungsdatum: 2023-07-04
Aktenzeichen: RES 397/23
Dokumenttyp: Beschluss
Der sofortigen Beschwerde des Antragstellers vom 30.06.2023 gegen den Beschluss vom 21.06.2023 (Bl. 498ff. d. A.) wird nicht abgeholfen.
Die Akten werden dem für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth vorgelegt.
1 Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen, auf die Bezug genommen wird, nicht abgeholfen.
2 Die Beschwerdegründung rechtfertigt keine abweichende Entscheidung.
Unbegründete sofortige Beschwerde
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.