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M 5 K 19.30934•VG München 5. Kammer, 2023-05-04, M 5 K 19.30934
M 5 K 19.30934Verwaltungsgericht / 5. Kammer04.05.2023
Wird der Name eines Beteiligten falsch in das Datensystem des Gerichts übernommen, so ist ein entsprechender Fehler im Urteil jederzeit durch Beschluss zu berichtigen. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)
Entscheidungsdatum: 2023-05-04
Aktenzeichen: M 5 K 19.30934
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Der Tenor des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 24. April 2023 wird berichtigt:
Der Name des Klägers zu 2 lautet statt J. … B. …: J. … B. … O. …
1 Der Tenor war auf Antrag der Beklagten vom 2. Mai 2023 zu berichtigen. Der Name des Klägers zu 2 wurde bei der Klageerhebung falsch in das Gerichtssystem aufgenommen und dieser Fehler bislang nicht bemerkt.
Wird der Name eines Beteiligten falsch in das Datensystem des Gerichts übernommen, so ist ein entsprechender Fehler im Urteil jederzeit durch Beschluss zu berichtigen. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)
Berichtigung bei falschem Beteiligtennamen
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