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1 U 71/23 e•OLG Bamberg 1. Zivilsneat, 2023-08-25, 1 U 71/23 e
1 U 71/23 eObergericht25.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-25
Aktenzeichen: 1 U 71/23 e
Dokumenttyp: Beschluss
Die Klagepartei ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 8.000,00 € festgesetzt.
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
Verlust des Rechtsmittels der Berufung nach Rücknahme
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