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31 O 828/23•LG Kempten 3. Zivilkammer, 2024-01-25, 31 O 828/23
31 O 828/23Kantonsgericht / III. Zivilkammer25.01.2024
Das Gericht folgt mit der Aussetzungsentscheidung der mit Pressemitteilung vom 17.1.2024 mitgeteilten Aussetzungsentscheidung des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren I ZR 53/23, das die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen betrifft. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)
Entscheidungsdatum: 2024-01-25
Aktenzeichen: 31 O 828/23
Dokumenttyp: Aussetzungsbeschluss
1 Das Gericht folgt mit der Aussetzungsentscheidung, die von der beklagten Partei beantragt wurde, nach Anhörung der Klagepartei der mit Pressemitteilung vom 17.01.2024 mitgeteilten Aussetzungsentscheidung des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren I ZR 53/23, das ebenfalls, wie im vorliegenden Verfahren, die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen betrifft.
2 Die Beklagte hat ihren Sitz ebenfalls in Malta.
Das Gericht folgt mit der Aussetzungsentscheidung der mit Pressemitteilung vom 17.1.2024 mitgeteilten Aussetzungsentscheidung des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren I ZR 53/23, das die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen betrifft. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)
Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf anhängige Verfahrens bei dem EuGH betreffend die Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen
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