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2 XVII 262/23•AG Bayreuth Betreuungsgericht, 2024-10-18, 2 XVII 262/23
2 XVII 262/23Gericht erster Instanz18.10.2024
Fallen die Voraussetzungen einer Betreuung weg, weil die Betroffene geschäftsfähig ist und sich eigenständig um ihre Angelegenheiten kümmern kann, hat das Betreuungsgericht diese nach § 1871 Abs. 1 S. 1 BGB mangels Erforderlichkeit aufzuheben. (Rn. 1 – 4) (redaktioneller Leitsatz)
Entscheidungsdatum: 2024-10-18
Aktenzeichen: 2 XVII 262/23
Dokumenttyp: Beschluss
Die Betreuung wird aufgehoben.
1 Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Betreuung weggefallen sind (§ 1871 Abs. 1 BGB).
2 Dies ergibt sich insbesondere aus dem Bericht der Betreuungsbehörde Die Betroffene ist geschäftsfähig. Sie kümmert sich eigenständig um ihre Angelegenheiten.
3 Allen Beteiligten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es ging keine Stellungnahme ein.
4 Die Betreuung ist daher nicht mehr erforderlich.
Fallen die Voraussetzungen einer Betreuung weg, weil die Betroffene geschäftsfähig ist und sich eigenständig um ihre Angelegenheiten kümmern kann, hat das Betreuungsgericht diese nach § 1871 Abs. 1 S. 1 BGB mangels Erforderlichkeit aufzuheben. (Rn. 1 – 4) (redaktioneller Leitsatz)
Aufhebung der Betreuung wegen Wegfalls der Voraussetzungen
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