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4 HK O 13097/24•LG München I 4. Kammer, 2025-08-11, 4 HK O 13097/24
4 HK O 13097/24Kantonsgericht / 4. Kammer11.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-11
Aktenzeichen: 4 HK O 13097/24
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Das Endurteil des Landgerichts München I – 4. Kammer für Handelssachen – vom 30.06.2025 wird
im Tatbestand wie folgt berichtigt:
1.) Auf Seite 6, zweiter Absatz muss es heißen:
„Dadurch, dass in der Vergangenheit auf der streitgegenständlichen Homepage im Impressum Angaben …“
„Die von dem Kläger im anschließenden schrifltichen Verfahren vorgetragene Zusammenarbeit, die im übrigen von der Beklagten im schrifltichen Verfahren auch nicht mehr bestritten wurde, muss daher bestanden haben, …“
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
Berichtigungsbeschluss
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