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3 U 9/25 e•OLG Bamberg 3. Zivilsenat, 2025-07-29, 3 U 9/25 e
3 U 9/25 eObergericht / III. Zivilkammer29.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-29
Aktenzeichen: 3 U 9/25 e
Dokumenttyp: Beschluss
Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 14.972,58 € festgesetzt.
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO.
2 Die Berufung ist zurückgenommen worden.
Berufungsrücknahme, Oberlandesgericht, Vorsitzender Richter, Entscheidung, Berufung, Richter, Zivilprozess
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