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3 U 35/25 e•OLG Bamberg 3. Zivilsenat, 2025-11-24, 3 U 35/25 e
3 U 35/25 eObergericht / III. Zivilkammer24.11.2025
Entscheidungsdatum: 2025-11-24
Aktenzeichen: 3 U 35/25 e
Dokumenttyp: Beschluss
Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 15.000,00 € festgesetzt.
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
Berufungsrücknahme, Entscheidung, Oberlandesgericht, Vorsitzender Richter, Zurücknahme, Berufungsverfahren, Prozessbeendigung
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