Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
OVG 5 N 3.11•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 5. Senat, 2011-05-04, OVG 5 N 3.11
OVG 5 N 3.11Verwaltungsgericht / 5. Abteilung04.05.2011
Welche von mehreren Wohnungen vorwiegend benutzt wird und somit Hauptwohnung ist, ist anhand einer rein quantitativen Betrachtung ohne Gewichtung der Aufenthaltszeiten zu bestimmen.(Rn.15)
Entscheidungsdatum: 2011-05-04
Aktenzeichen: OVG 5 N 3.11
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2011:0504.OVG5N3.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 1627 BGB, § 1629 BGB, § 7 Nr 2 MeldeG BE, § 9 Abs 1 S 1 MeldeG BE, § 17 Abs 2 S 3 MeldeG BE
Welche von mehreren Wohnungen vorwiegend benutzt wird und somit Hauptwohnung ist, ist anhand einer rein quantitativen Betrachtung ohne Gewichtung der Aufenthaltszeiten zu bestimmen.(Rn.15)
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.