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71 K 7.12 PVB•VG Berlin Fachkammer für Personalvertretungssachen, 2012-07-24, 71 K 7.12 PVB
71 K 7.12 PVBVerwaltungsgericht24.07.2012
Es verstößt gegen eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren (§ 13 Abs 1 BPersVWO) und kann das Wahlergebnis beeinflussen, wenn der Wahlvorstand die Wahlvorschläge für die Personalratswahl nur mit den jeweils ersten beiden Bewerbern der Listen durch Aushang bekannt macht.(Rn.17)
Entscheidungsdatum: 2012-07-24
Aktenzeichen: 71 K 7.12 PVB
ECLI: ECLI:DE:VGBE:2012:0724.71K7.12PVB.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 25 BPersVG, § 53 BPersVG, § 12 BPersVWO, § 13 BPersVWO
Es verstößt gegen eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren (§ 13 Abs 1 BPersVWO) und kann das Wahlergebnis beeinflussen, wenn der Wahlvorstand die Wahlvorschläge für die Personalratswahl nur mit den jeweils ersten beiden Bewerbern der Listen durch Aushang bekannt macht.(Rn.17)
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