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OVG 3 N 91.13•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 3. Senat, 2014-01-09, OVG 3 N 91.13
OVG 3 N 91.13Verwaltungsgericht / 3. Abteilung09.01.2014
Angesichts der allgemeinkundigen bürgerkriegsartigen Zustände kann mittlerweile nicht mehr von in der Regel lediglich wirtschaftlichen Gründen für die Ausreise aus Syrien gesprochen werden.(Rn.11)
Entscheidungsdatum: 2014-01-09
Aktenzeichen: OVG 3 N 91.13
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2014:0109.OVG3N91.13.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 60 Abs 1 AufenthG, § 60 Abs 2 AufenthG, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG
Angesichts der allgemeinkundigen bürgerkriegsartigen Zustände kann mittlerweile nicht mehr von in der Regel lediglich wirtschaftlichen Gründen für die Ausreise aus Syrien gesprochen werden.(Rn.11)
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