Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
OVG 6 L 69.15•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 6. Senat, 2015-10-02, OVG 6 L 69.15
OVG 6 L 69.15Verwaltungsgericht / 6. Abteilung02.10.2015
Im Ausnahmefall ist im Eilverfahren bezüglich der (vorläufigen) Erteilung eines Visums der in der Hauptsache anzusetzende Auffangwert nicht zu halbieren, wenn in Anbetracht des zeitlichen Ablaufs die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens nicht ernsthaft in Betracht kommt.(Rn.1)
Entscheidungsdatum: 2015-10-02
Aktenzeichen: OVG 6 L 69.15
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2015:1002.OVG6L69.15.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 53 Abs 2 Nr 1 GKG 2004, § 52 Abs 1 GKG 2004, § 52 Abs 2 GKG 2004, § 68 GKG 2004, § 123 Abs 1 VwGO
Im Ausnahmefall ist im Eilverfahren bezüglich der (vorläufigen) Erteilung eines Visums der in der Hauptsache anzusetzende Auffangwert nicht zu halbieren, wenn in Anbetracht des zeitlichen Ablaufs die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens nicht ernsthaft in Betracht kommt.(Rn.1)
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.